Zusammenfassung
In der Aufsuchenden Arbeit sind Themen, die über die Bedürfnisse eines einzelnen Menschen oder einer Gruppe hinausgehen, eher die Regel als die Ausnahme. Nicht selten geht es um Nutzungskonflikte eines bestimmten Ortes, um unterschiedliche Ansichten darüber, was in einem Stadtteil wo genau passieren soll oder darf. In solchen Fällen steht Aufsuchende Arbeit vor der Aufgabe verschiedene Interessen zu moderieren, mit den Beteiligten über Lösungen nachzudenken und Bürger*innen für bestimmte Veränderungsarbeiten zu ‚aktivieren‘. Schnell werden solche Konflikte sehr komplex und es ist keine leichte Aufgabe, die Anliegen aller Beteiligten gleichermaßen in den Blick zu nehmen. Welche Ein- und Ausschließungen sind mit bestimmten Artikulationen und Durchsetzungen verbunden? Wie kann schwächeren Interessen mehr Handlungsmacht zukommen? Und welche Rolle spielt man selber als professionell Handelnde*r dabei? Anhand dreier Praxisbeispiele diskutiert der Beitrag den Unterschied zwischen Aktivierung und Unterstützung von Selbstorganisation, von Kooperation und Konfrontation in demokratischen Prozessen und der jeweiligen Rolle sozialräumlicher Sozialer Arbeit.
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Notes
- 1.
An den ersten beiden Praxisbeispielen war die Autorin aktiv beteiligt (im ersten Fall als Hochschullehrerin, im zweiten Fall als Sozialarbeiterin der Wohnungslosenhilfe und Mitglied des durchführenden Arbeitskreises). Vom dritten Beispiel hat die Autorin durch ihre Forschungen zum Feld der Bewältigung von Wohnraumversorgung Kenntnis bekommen. Die Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder möglichst mulitperspektivische Darstellung, sondern wurden für den Anlass des Beitrages verkürzt und verdichtet.
- 2.
Die neosoziale Wende des Wohlfahrtsstaates hat sich in Deutschland vor allem durch die Einführung von umfassenden Arbeitsmarktreformen (Hartz IV) im Jahre 2005 gezeigt. So bezeichnet Lessenich mit „neosozial“ vor allem ein durch sozialstaatliche Reformen verändertes Verhältnis zwischen Staat und Bürger*innen (vgl. 2008). Die Reformen sehen bspw. eine Verpflichtung zur Annahme von ‚zumutbarer Arbeit‘ im Falle von Langzeitarbeitslosigkeit vor. D. h. der Staat zieht sich nicht, wie im Falle neoliberaler Reformen aus dem Leben der Bürger*innen zurück, sondern er greift im Gegenteil sehr stark ein. Die sozialstaatliche Absicherung wird damit an Bedingungen geknüpft und fordert ein bestimmtes Verhalten. Solche Bestrebungen sind auch in neueren politischen Diskussionen in Österreich zu beobachten, etwa in Bezug auf eine neuerdings diskutierte Änderung der Sozialhilfe und der Mindestsicherung. Diese sozialstaatlichen Transformationen betreffen deshalb auch die Programmierung der Sozialen Arbeit und der Stadtteilarbeit (Kessl und Otto 2005).
- 3.
Weitere Transformationsprozesse, die für die Arbeit in den Quartieren relevant sind, betreffen v. a. strukturelle Veränderungen z. B. der Finanzierungsstrukturen Sozialer Arbeit von einer institutionellen, langfristigen Förderung zu einer kurzfristigen Projektförderung. Diese stehen einem offenen und zielgruppenübergreifenden, sozialräumlichen Arbeiten entgegen, da die Finanzierungslogiken der Programme in Zielgruppen formuliert sind. Die oft lang andauernde ‚Aktivierung‘ im Sinne des Aufbaus tragender und nachhaltiger Kommunikationsstrukturen wird nicht mit gefördert. Gemeinwesenarbeit kann sich u. a. funktional ausrichten, wenn sie sich an bestimmten Lebensfunktionen orientiert, an Lebensbedingungen, die „sämtliche Bewohner des Gemeinwesens gemeinsam betreffen, wenn auch mit individuellen Unterschieden“ (vgl. Boulet et al. 1980, S. 295), z. B. Wohnen, Arbeit, Bildung. Im Gegensatz zu einer Zielgruppenorientierung etwa im Rahmen eines Angebotes für Jugendliche zum Übergang Schule-Beruf, kann mit einer solchen Programmatik eher einer Individualisierung von Problemen eine Kollektivierung entgegengesetzt werden.
- 4.
Dem gegenüber standen zahlreiche sehr positive Äußerungen über die Nachbarschaft und die guten Netzwerke im eigenen Haus bzw. im Wohnumfeld.
- 5.
Sehr alarmierend sind bspw. eindeutig rassistische Äußerungen wie „die Ausländer der zweiten und dritten Generation – alle asozial und kriminell“ (Interview Wohnung 6) oder „Ausländer sind nicht so sauber wie Deutsche“ (Interview B 9.3). An dieser Stelle ist eine Diskussion über die Frage des Neutralitätsgebotes Sozialer Arbeit zu führen. Diese Aussagen mit der Begründung stehenzulassen, jede Meinung sei erlaubt bzw. die Wünsche der Bewohner*innen sollten nicht gewertet werden (vgl. Boulet et al. 1980, S. 156 f.) ist aus Sicht der Autorin eine Unterstützung rassistischer Positionen, weshalb auch hier eine Rollenklärung der Sozialen Arbeit unabdingbar ist.
- 6.
Waren die kommunalen Wohnungsunternehmen durchaus an einer Gestaltung des Umfeldes beteiligt und standen im Austausch mit anderen Institutionen, haben die privatwirtschaftlichen Eigentümer*innen oft nur ein Renditeinteresse und gehen kaum in Kommunikation mit ihren Mieter*innen. Eine kooperative Zusammenarbeit für Verbesserungen im Stadtteil ist unter diesen Bedingungen kaum möglich (vgl. Hollenstein und Kollmann 2011; Schneckenburger 2013; Barloschky und Schreier 2016).
- 7.
Der Grundsatz der „aktivierenden Einmischung“ stammt aus einem sehr gelungenen Projekt in der Dortmunder Nordstadt. Hier wird bei der Förderung der Selbstorganisation der Bewohner*innen vor allem auf Vertrauensarbeit und eine verlässliche und dauerhafte Präsenz der Aufsuchenden Arbeit, bzw. eines „Kümmerers“ gesetzt (Kabis-Staubach und Staubach 2017).
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Knabe, J. (2020). Aktivierung und Selbstorganisation: Ambivalenzen mobilisierender Stadtteilarbeit im Kontext Aufsuchender Sozialer Arbeit. In: Diebäcker, M., Wild, G. (eds) Streetwork und Aufsuchende Soziale Arbeit im öffentlichen Raum. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-28183-0_9
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