1 Einleitung

Inzwischen wird alle paar Jahre in der Gewaltforschung ein neuer „Turn“ ausgerufen. Während sich in den 1970er-Jahren die Forderung, mit dem Begriff der „strukturellen Gewalt“ nicht nur körperliche Gewalt, sondern auch die durch die gesellschaftlichen Verhältnisse produzierte psychische Gewalt ins Blickfeld zu nehmen, noch vergleichsweise lange halten konnte (einschlägig Galtung 1975; kompakt dazu Riekenberg 2008), verkürzten sich die Zyklen seitdem erheblich. In den 1990er-Jahren folgte mit der durch Heinrich Popitz (1992, S. 43 ff.) beeinflussten phänomenologischen Gewaltforschung eine Verlagerung hin zu der Frage, wie Gewalt konkret ausgeübt wird (maßgeblich Trotha 1997, 2000; Nedelmann 1995, 1997).Footnote 1 Die in der auf den deutschen Sprachraum begrenzten phänomenologischen Gewaltforschung schon deutlich erkennbare mikrosoziologische Wende konnte ein paar Jahre später im englischsprachigen Bereich aufgrund fehlender Deutschkenntnisse erneut ausgerufen werden. Dadurch ließ sich auch der schon in der Gewaltphänomenologie angelegte Ansatz, die Ursachen für Gewalt konsequent in der Mikrodynamik der Situation zu verorten, nochmals verstärken (maßgeblich Collins 2008; einzelne Aspekte der Theorie beleuchtend Collins 21,22,a, b, 2011b, 2012, 2013, und vorher schon Katz 1988).Footnote 2 Es folgte dann – um nur einen weiteren Versuch eines Turns zu nennen – unter dem Begriff der „Gewalträume“ eine geopolitisch anmutende Hinwendung zur Analyse des Raumes, in dem es zur Ausübung von Gewalt kommt (aus unterschiedlichen theoretischen Perspektiven Snyder 2010, 2015; Baberowski 2015).

Wie auch in anderen Spezialsoziologien orientierten sich die Turns in der Gewaltsoziologie an übergreifenden Perspektivwechseln in den Sozialwissenschaften.Footnote 3 Die Entwicklung des Begriffs der „strukturellen Gewalt“ stand beispielsweise im Kontext eines gesellschaftstheoretischen Interesses, die durch die globale kapitalistische Wirtschaftsordnung produzierten Ungleichheiten in den Blick zu bekommen (beispielhaft Holz 1972). Die Hinwendung zu einer Mikrosoziologie der Gewalt ging mit der übergreifenden Entwicklung einer sozialtheoretischen Perspektive einher, die letztlich alle gesellschaftlichen Phänomene über die Betrachtung von Mikrointeraktionen zu erklären versucht (Collins 2019b). Der Versuch, dem Raum eine zentrale Bedeutung bei der Betrachtung von Gewalt zuzuweisen, steht in der Tradition einer allgemeinen Hervorhebung der Raumdimension in den Sozialwissenschaften (siehe dazu Lefebvre 2000; einen Überblick bietet Sheller 2017). Letztlich kann man an dieser Anfälligkeit gegenüber Turns erkennen, dass die Gewaltforschung inzwischen zu einer ganz gewöhnlichen Bindestrichsoziologie geworden ist: nicht systematisch integriert in umfassende soziologische Theorien, aber stark empfänglich für sich verändernde Stimmungen im allgemeinen soziologischen Diskurs (zur Etablierung der Gewaltforschung als Bindestrichsoziologie Hartmann 2017).

Die Ausrufung eines neuen Turns erfordert eine gewisse Bereitschaft zur rhetorischen Dramatisierung. Es sei doch, so die übliche Einbettung eines solchen Vorgangs, deutlich geworden, dass der bisher dominierende Ansatz seinen „Zenit mittlerweile überschritten“ habe (Hoebel und Malthaner 2019, S. 8). Dem in die Jahre gekommenen Ansatz würde es an „theoretischem Schwung“ fehlen, die „eigenen Unzulänglichkeiten und Widersprüche“ anzugehen (ebd., S. 7). Angesichts dieser „Stagnation“ im Forschungsfeld sei es notwendig, einen neuen Ansatz einzuführen (Hoebel und Knöbl 2019, S. 16). Durch die Fokussierung auf eine bisher „unterbelichtete Dimension von Gewalt“ (Imbusch 2017a, S. 47) könnte, so die Ankündigung, nicht nur die theoretische Diskussion neu belebt werden, sondern könnten auch neue empirische Zugänge erschlossen werden. Dabei – und hier zeigt sich ein expansiver Anspruch – würde man einen alten Turn nicht nur durch einen neuen ersetzen, sondern auch die Elemente der alten Turns produktiv integrieren und letztlich eine überlegene Perspektive etablieren.Footnote 4

Die Tragik der Turns ist, dass diese immer ein Verfallsdatum haben. Die sich zwangsläufig ergebenden blinden Flecke einer gerade aktuellen Zentralperspektive führen dazu, dass entweder die Renaissance eines alten Paradigmas – ein „U-Turn“ – angemahnt oder ein ganz neues Paradigma ausgerufen wird (Hüttermann und Ebner 2020, S. 507). Nach der Ablösung des letztlich alle Machtverhältnisse berührenden Begriffs der strukturellen Gewalt war es deswegen nur eine Frage der Zeit, bis die „Innovateure“ der Gewaltforschung eine Rückbesinnung der Analysen auf die Ausübung körperlicher Gewalt einforderten, nur damit dann wieder für eine Rückkehr zu einem Konzept der strukturellen Gewalt plädiert werden konnte (für ein solches Plädoyer Imbusch 2017b). Auf das erneut aufkommende Interesse an makrosoziologischen Erklärungen für Gewalt folgte dementsprechend sowohl im deutsch- als auch im englischsprachigen Raum der mikrosoziologische Turn der Gewaltforschung, der wiederum fast zwangsläufig die Klage über die Missachtung der übergreifenden Kontexte mit sich gebracht hat (siehe für solche Klagen Sutterlüty 2015; Groenemeyer 2016; Wieviorka 2014; Knöbl 2019a; Hoebel und Malthaner 2019; und Collins 2019a selbst).

Bei aller Tragik, die die Turns angesichts ihres sicheren Niedergangs aufweisen, erfüllen sie in den wissenschaftlichen Debatten eine wichtige Funktion. Sie dienen dazu, eine bisher vernachlässigte Sichtweise herauszustellen und eine neue empirische Forschungsprogrammatik zu präsentieren. Die propagierte neue Zentralperspektive ermöglicht also nicht nur einen kritischen Blick auf die bisher existierenden Konzepte, sondern sie kann auch konkrete Anleitungen für empirische Arbeiten liefern. Ein positiver Effekt eines Turns ist deshalb eine Vielzahl von nicht selten fruchtbaren empirischen Studien, die einen neuen Blick auch auf schon stark beforschte Phänomene ermöglichen.Footnote 5

Der aktuelle Turn in der Gewaltforschung besteht in der Ausrufung einer Prozessperspektive. Die Klage ist, dass die Zeitdimension bisher unterschätzt wurde und deshalb die Entwicklung einer prozessualistischen Alternative notwendig wäre. Die Promotoren dieses Ansatzes – Thomas Hoebel und Wolfgang Knöbl – sprechen selbst von einer neuen „Heuristik“, aber es ist unverkennbar, dass es um einen neuen Turn geht. Während die beiden Autoren in der Einleitung ihres Buches Gewalt erklären! ihr Plädoyer für eine entdeckende Prozesssoziologie noch auffällig bescheiden präsentieren – es ist die Rede davon, dass der Ansatz nicht beanspruche, „die Lösung explanatorischer Probleme in der aktuellen Gewaltforschung“ zu sein oder „neue Theorien zur Analyse von Gewalt“ zu generieren (Hoebel und Knöbl 2019, S. 15) –, wird der Anspruch im Laufe der programmatischen Schrift immer höher getrieben. Am Ende des Buches wird für Prozesse als neuer Zentralkategorie der Gewaltforschung plädiert. Gar nicht mehr bescheiden ist dann die Rede davon, die „Frage der Transitivität (bzw. der Intransitivität) von Ereignissen und damit ihrer temporalen Ordnung ins Zentrum kausaltheoretischer Erörterungen zu rücken“, da sie „den entscheidenden Ansatzpunkt“ darstellt, um Gewalt erklären zu können (ebd., S. 157). Eine prozessuale Perspektive hätte ein „inklusive[s] Potenzial“, um alle anderen Argumente „aufzunehmen und weiterzuentwickeln“ (ebd., S. 199). Deutlicher kann man – trotz einer auffälligen Vermeidung des Wortes – einen Turn nicht ausrufen.Footnote 6

Wie fruchtbar ist aber ein solcher prozesssoziologischer Turn in der Gewaltforschung, wo liegen seine blinden Flecke, und welche Bedeutung sollte man solchen Wendungen in der Gewaltsoziologie geben? Ziel der folgenden Ausführungen ist es, die Erklärungskraft der von Hoebel und Knöbl propagierten Prozesssoziologie anhand der beiden prominentesten Beispiele ihrer prozesssoziologischen Analyse – den Massenerschießungen von jüdischen Frauen, Männern und Kindern durch deutsche Ordnungspolizisten in Józefów 1942 sowie den Attentaten auf die Redaktion von „Charlie Hebdo“ und einen koscheren Supermarkt in Paris 2015 – zu diskutieren. Dabei werden zuerst die Ansätze ins Blickfeld genommen, gegen die sich die Prozesssoziologen absetzen möchten (Abschnitt 2). Obwohl die beiden Autoren im Rahmen ihrer prozesssoziologischen Erklärung scharfe Kritik an den interaktionistischen Ansätzen der Gewaltforschungen üben, wird deutlich, dass sie selbst letztlich nur eine Spielart einer kontextsensiblen Mikrosoziologie nutzen (Abschnitt 3). Daraus ergibt sich als ein erstes grundlegendes Problem ein verkürztes Prozessverständnis. Für die Betrachtung längerer Zeitspannen fehlt aufgrund dieser mikrosoziologischen Engführung das theoretische Instrumentarium. Die bisher vorgelegten prozesssoziologischen Analysen geraten dadurch auffällig ahistorisch (Abschnitt 4). Der Anspruch, Überlegungen anderer Ansätze integrieren zu können, verleitet dazu – da liegt das zweite grundlegende Problem –, mit unterbestimmten Kategorien zu arbeiten. Eine verzerrte Perspektive auf den Gegenstand ist die Folge (Abschnitt 5). Das dritte Problem – in gewisser Weise der klassische Fehler aller Turns – ist die Überschätzung der eigenen Perspektive. Wenn man die Zeitdimension als Zentralperspektive ausruft, dann sieht man in der Analyse eben vorrangig auch nur Prozesse (Abschnitt 6). Man kann Zweifel haben, ob die Etablierung immer neuer Perspektiven die Gewaltforschung theoretisch voranbringt. Wenn man aber das Spiel unbedingt mitspielen will, dann bräuchte der nächste Turn einen gegenstandsbezogenen Ansatz, der das Verhältnis zwischen der Temporalität von Gewalt, der legitimatorischen Stützung durch Dritte sowie der Rolle von sachlichen Kalkülen ausbalancieren kann (Abschnitt 7).

2 Die Abgrenzungsfolien einer prozesssoziologischen Gewaltforschung

Der zentrale Anspruch einer prozesssoziologischen Gewaltforschung wird schon durch das Ausrufezeichen im Titel des als programmatischen Aufschlag gedachten Buches von Hoebel und Knöbl deutlich – Gewalt erklären! Damit richten sie sich gegen alle Konzepte, die letztlich von der Unmöglichkeit einer Erklärung von Gewalt ausgegangen sind. Sie grenzen sich explizit von Ansätzen ab, die soziales Handeln zwar generell für erklärbar, Gewalt hingegen – oder wenigstens spezifische Formen der Gewaltanwendung wie die Massenmorde während des Holocaust – für unerklärbar, weil irrational halten. Interessanterweise haben ihnen zufolge diejenigen, die „für einen Verzicht auf kausale Erklärungen“ im Sinne einer Beantwortung von Warum-Fragen plädieren – sie denken dabei an Trutz von Trotha und Jan Philipp Reemtsma als maßgebliche Protagonisten der neueren Gewaltsoziologie –, gerade „durch ihre beschreibende Herangehensweise wohl am ehesten das Zeug, nachvollziehbare und valide Erklärungen von Gewalt anzubieten“, da ihr Fokus auf Wie-Fragen und ihr Interesse für die „Mikrodetails der Vorgänge“ auf ein „genuin prozessuales Erklären“ zulaufe (Hoebel und Knöbl 2019, S. 197).

Die beiden Prozesssoziologen identifizieren in der Gewaltforschung „drei typisierbare Forschungsstränge“ – von ihnen Heuristiken genannt –, gegen die sie ihre „entdeckende Prozesssoziologie“ etablieren wollen. Die konkurrierenden Ansätze fassen sie mit den Stichworten „Motive“, „Situationen“ und „Konstellationen“ zusammen (ebd., S. 17). Diese drei Heuristiken würden Gewalt jeweils „auf eine ganz bestimmte Weise erklären“, seien aber „in sich defizitär“, weil sie immer wieder vor „nicht zu lösenden theoretischen Schwierigkeiten“ ständen (ebd., S. 61).

Unter der ersten Heuristik, die der Motive, werden Ansätze zusammengefasst, die sich mit der Frage beschäftigen, warum jemand Gewalt ausübt. Als Referenzpunkt der Auseinandersetzung werden dabei nicht quantitative Untersuchungen ausgewählt (zu dem Themenkomplex aufschlussreich Imbusch 2004; Hüttermann 2004) oder biographische Studien (als Einstieg für die in der Geschichtswissenschaft immer noch prominente Täterforschung Paul und Mallmann 2004; Longerich 2007; früh kritisch dazu Mommsen 2006), sondern Ausarbeitungen, die einen „heterodoxen Zugriff“ auf die Motivfrage versuchen (maßgeblich Kalyvas 2006). Hier würden zwar die üblichen Erklärungen von Massengewalt durch religiöse, ethnische oder politische Absichten zurückgewiesen, aber gerade dadurch, dass an „als stabil erachteten Handlungsabsichten“ als Erklärungsansatz festgehalten wird (Hoebel und Knöbl 2019, S. 38).

Die zweite identifizierte Heuristik ist die der Situationen. Darunter werden Ansätze einer „radikale[n] Mikrosoziologie der Gewalt“ verstanden, die in der Tradition von Randall Collins die „lokale Kausalität in Konfrontationssituationen“ betonen (ebd., S. 39).Footnote 7 Diese „merkwürdig einseitige Interaktionszentrierung“ (ebd.) würde, so die Kritik, nur funktionieren, wenn man sich auf seine „problematische Emotionstheorie einlässt und gleichzeitig ignoriert, dass er diese Emotionstheorie braucht, um die konzeptuellen Schwierigkeiten, die der Situationsbegriff ihm einbringt, umgehen zu können“ (ebd., S. 96). Wenn man sich nicht auf diese „problematische Emotionstheorie“ einlassen wolle, dann sei man „wieder im Fahrwasser von intentionalen, hermeneutischen oder narrativen Erklärungstheorien“, die auf „Motive, Ideologeme“ oder „kulturelle Deutungsmuster“ zurückgreifen (ebd.).

Die dritte identifizierte Heuristik wird von Hoebel und Knöbl unter dem Begriff der Konstellationen zusammengefasst. Ihr folgen Studien, „die explizit die Motive der Gewaltakteure ausblenden oder in den Hintergrund schieben“.Footnote 8 Diesen Studien sei gemein, dass sie sich vom mikrosoziologischen Turn in der Gewaltforschung lösen wollen, weil sie den Verdacht hegen, dass der „zu detailgetreue Blick auf die Gewalt die Prägekraft der Kontexte ignoriert, in die diese Gewalt […] eingebettet ist“ (ebd., S. 39). Unter dem Stichwort „Konstellationen“ werden Studien zu „Gewaltmärkten“ (Elwert 1997), „Gewalträumen“ (Snyder 2010, 2015; Baberowski 2015) und „Gewaltorganisationen“ (Kühl 2014) zusammengefasst.Footnote 9 Dass es sich beim Stichwort „Konstellationen“ für die beiden Prozesssoziologen also um eine „Residualkategorie“ (Sutterlüty 2019) für sehr unterschiedliche Studien handelt, wird allein dadurch deutlich, dass sie mit „Konstellationen“ einen – freundlich ausgedrückt – unterbestimmten soziologischen Begriff benutzen und sich wenig Mühe geben, selbigen soziologisch präzise zu bestimmen.Footnote 10

Bei der lesenswerten Rekonstruktion der drei Heuristiken der Gewaltforschung wird deutlich, dass für Hoebel und Knöbl ein bestimmter Ansatz des Teufels ist: nämlich die Erklärung von Gewalt über Motive. Die eigene Verortung in der Traditionslinie der „Innovateure der Gewaltforschung“ um von Trotha, die sich durch eine Abgrenzung gegenüber der mit Interviews oder Fragebögen arbeitenden Motivforschung profiliert haben, ist unverkennbar. Fast schon detektivisch wird versucht nachzuweisen, dass es den bisherigen Gewaltforschern nicht gelungen sei, den „postulierten analytischen Motivverzicht durchzuhalten“, und sie dadurch „von ihrem ursprünglichen Erklärungsmodell zumindest implizit immer wieder auch massiv abrücken müssen“ (Hoebel und Knöbl 2019, S. 39).

Aber die Frage ist, ob die Autoren an dieser Stelle nicht in ihrer Ablehnung von Motiven überziehen. Es mag für die Innovateure in der Gewaltforschung überraschend kommen, aber für Soziologen – selbst für Systemtheoretiker – ist es nicht ausgeschlossen, dass Personen Motive für ihr Handeln besitzen. Sicherlich – es wäre soziologisch hochgradig naiv, soziale Strukturen allein aus Motiven von Personen ableiten zu wollen. Damit würde man die Zufälle und Eigendynamiken bei der Ausbildung von sozialen Strukturen sowie die Wirkmächtigkeit von sozialen Strukturen auf Personen unterschätzen. Aber das bedeutet nicht, dass Personen keinerlei Motive haben können. Im Gegenteil – es spricht empirisch sogar einiges dafür, dass es individuelle Motive gibt, weswegen Personen beispielsweise Freundesgruppen bilden, Mitglied einer Organisation werden, sich Protestbewegungen anschließen oder Familien gründen.

Das bei den Akteurtheoretikern leider chronische Überziehen der Bedeutung von Motiven übersieht, dass das soziologische Problem mit den Motiven vorrangig ein methodisches ist: Wir können den Aussagen von Personen über ihre Motive nicht blind trauen, weil ihre Darstellungen maßgeblich durch die Situationen geprägt werden, in denen sie Auskunft über ihre Motive geben (so das klassische Argument von Mills 1940). Aber das bedeutet nicht, dass sie keine Motive haben müssen. Selbst wenn wir über die „wirklichen Absichten“ von Personen nichts Sicheres sagen können, kann man doch beobachten, wie Motive von Personen antizipiert und kommuniziert werden. Eine soziologisch informierte Gewaltforschung darf sicherlich nicht den Motivdarstellungen von Personen auf den Leim gehen, aber sie kann gleichwohl rekonstruieren, welche Annahmen sich über Motive in sozialen Prozessen finden lassen und wie die unterstellten Motive bei der Ausbildung von sozialen Strukturen wirksam werden (dazu ausführlich Kühl 2014, S. 75 ff.).

Worin besteht nun aber der Kern einer entdeckenden Prozesssoziologie in der Gewaltforschung?

3 Die entdeckende Prozesssoziologie als eine neue Variante der Mikrosoziologie in der Gewaltforschung

Überspitzt ausgedrückt, besteht die Hauptkritik der Vertreter einer entdeckenden Prozesssoziologie darin, dass die mikrosoziologischen Gewaltforscher bisher zu kurze Zeitspannen ins Blickfeld genommen haben. Collins machen sie den Vorwurf, lediglich eine „interaktionszentrierte Erklärung in einem besonderen, verengten Sinn“ liefern. Er konzentriere sich in seinem „Casing“ – damit meinen die beiden Prozesssoziologen die Fallauswahl sowie den Fallzuschnitt – auf „ein- oder wechselseitige Attacken“, die sich zwischen „kopräsenten Situationsteilnehmenden ereignen“ (Hoebel und Knöbl 2019, S. 85). Dann gehe er sequenziell vor, „indem er die sich schrittweise entfaltende und von Moment zu Moment wandlungsfähige Beziehungsqualität zwischen anwesenden Personen nachzeichnet“ und das Ausbilden eines „kurzen Moment[s] emotionaler Dominanz“ aufzeigt (ebd.). Das „Causing“ – also der Erklärungsgrund für Gewalt – basiere bei Collins damit letztlich auf den „emotionalen Beziehungen zwischen anwesenden Personen, die visuell füreinander erreichbar sind“ (ebd., S. 86).

Hoebel und Knöbl bezweifeln – und hier setzt ihre Prozesssoziologie an –, ob man „die Situationsdefinition derart verdichten kann“, dass sich das „Erklärungsproblem“ „allein durch die schiere Rekonstruktion von Situationsverläufen“ lösen lässt. Das würde nämlich bedeuten, dass „die Situation selbst schon die Gewaltsequenz vollständig in sich“ trage, also „alle relevanten Ereignisse, die zeitlich aufeinander folgen und aneinander anschließen und so die Art und Weise der Gewalt und schließlich den Zeitpunkt ihres Beginns und ihres Endes erklären“ (ebd.). Um die Begrenzung dieses Erklärungsansatzes zu überwinden, bräuchte es eine Herangehensweise, die die „unmittelbare Interaktion zwischen Anwesenden transzendieren“ könne (ebd., S. 96).

Bei aller Unklarheit des Begriffs des „Transzendierens“ – der Lösungsvorschlag scheint naheliegend. Aus dem „situativen Ansatz“ der Interaktionisten müsse, so das Plädoyer, ein „transsituativer Ansatz“ gemacht und damit der Blick dafür geschärft werden, wie sich „Gewalttaten über Situationen hinweg zeitlich fortsetzten“ (Hoebel 2019a, S. 51). Statt des Blicks nur auf ein „Ereignis“ geht es bei der propagierten prozessualen Zentralperspektive darum, durch den Blick auf die „Verkettung bestimmter Ereignisse“ einen erklärenden Zugriff auf das Gewaltphänomen zu erhalten (Hoebel und Knöbl 2019, S. 157 f.).

Mit dem Verweis auf die „Transsituativität“ erledigt sich die von Collins propagierte emotionstheoretische Erklärung von Gewalt fast von allein. Wenn man nicht mehr nur eine Situation, sondern mehrere zeitlich auch weiter entkoppelte und aus wechselnden Personen bestehende Gegebenheiten ins Blickfeld nimmt, dann lassen sich Erklärungen nicht mehr allein in der „emotionalen Qualität“ der „jeweils anwesenden Personen“ gründen, die „sensorisch aufeinander eingestellt sind“ (ebd., S. 94). Salopp ausgedrückt: Wenn sich die Gewaltanalyse auf einen über mehrere Jahre streckenden Prozess bezieht, dann ist es recht unwahrscheinlich, dass die einzelnen Gewalttäter über den gesamten Zeitraum ein konstant hohes Adrenalinniveau zeigen.

Eine für „Transsituativität“ sensible Prozesssoziologie sollte, so Hoebel und Knöbl, methodisch auf einer „sequenziellen Ereignisrekonstruktion“ beruhen (ebd., S. 189; zur Grundlage dieser Methode siehe Abbott 1983, 1990). Der Ertrag einer solchen theoretischen Konzeption ließe sich an ganz unterschiedlichen Fällen wie dem Attentat von Breivik in Utøya, den Pariser Anschlägen auf die Redaktion von „Charlie Hebdo“ und einen jüdischen Supermarkt, den Massentötungen von Juden durch deutsche Ordnungspolizisten in Józefów 1942, dem Massaker in Srebrenica und der Eskalation der Gewalt während der Anti-G20-Proteste in Hamburg im Jahr 2017 demonstrieren. Die Autoren wollen also nicht nur einen neuen theoretischen Rahmen präsentieren, sondern die Fruchtbarkeit ihres Vorschlags auch empirisch aufzeigen.

Dieser in der Zeitdimension verlängerte Erklärungsansatz hat vieles für sich. Schließlich muss jede Gewaltanwendung – um mit Collins (2011c, S. 51) zu sprechen – nicht nur durch das Nadelöhr der Situation, sondern zu dieser Situation gibt es immer auch ein Vorher sowie ein Nachher. Interessant ist jedoch, dass die beiden Prozesssoziologen den mikrosoziologischen Zentralfokus auf das situative Ereignis als „kleinste zeitliche Untersuchungseinheit“ (Hoebel und Knöbl 2019, S. 189) beibehalten. Die entdeckende Prozesssoziologie setze bei einer „möglichst detaillierten Untersuchung von vergleichsweise kleinräumigen ‚Szenen‘ an, in denen Personen mit- und gegeneinander handeln und (sich) erleben“. Diese „Szenen“ umfassen in der Regel „keine allzu langen Zeitspannen“, und die Forscher müssten dabei an „allen Situationselementen“ interessiert bleiben, die diese Szenen prägen (ebd., S. 188).Footnote 11

Hinter dieser mikrosoziologischen Engführung auf kleinräumige Szenen innerhalb einer eher kurzen Zeitspanne steht die Überzeugung der Autoren, ein „soziologisches Rätsel“ begründe die Annahme, dass „ein möglichst genauer Blick auf situationsspezifische Konstellationen“ nötig sei, „um zu einer tragfähigen Idee seiner mehr oder weniger theorieaffinen Bearbeitung zu gelangen“ (ebd.). Dabei käme es aber darauf an, dass man sich bei der Erklärung von Gewalt gerade nicht einzig an den „Mikrobereich“ – die unmittelbare Interaktion in der Situation – gebunden fühlt. Die Begründungen für Gewalt – das „Causing“ – müssten auf der Analyse einer Gewaltsituation – dem „Casing“ – basieren, aber die Situation selbst „unweigerlich transzendier[en]“ (ebd.).

Letztlich geht es – und das wird bei Hoebel und Knöbl nicht immer deutlich herausgestellt – bei der „entdeckenden Prozesssoziologie“ um eine „kontextsensible Mikrosoziologie der Gewalt“. Bei einer solchen Mikrosoziologie der Gewalt wird, so Tabea Koepp und Chris Schattka deutlich expliziter, die Erklärung von Gewalt „stets an Anhaltspunkte geknüpft“, „die sich in der Situation selbst beobachten lassen“ (Koepp und Schattka 2020, S. 29). Es geht also nicht darum, in dem üblichen soziologischen Mikro-Meso-Makro-Spiel eine Mikroanalyse gleichrangig um eine Meso- und/oder Makroanalyse zu erweitern, sondern darum, „die Analyse von Kontexten [...] in die mikrosoziologische Analyse zu integrieren“ (ebd., S. 25).Footnote 12

Letztlich unterscheiden sich die „entdeckende Prozesssoziologie“ und die „kontextsensible Mikrosoziologie“ lediglich in der Schwerpunktsetzung bei der Ausweitung einer mikrosoziologisch fundierten Analyse. Die kontextsensible Mikrosoziologie interessiert sich besonders stark für die relevanten Rahmenbedingungen der Gewalt, die durch indexikale Verweise im Material selbst entdeckt werden können, während die Prozesssoziologie sich besonders stark auf das Vorher und Nachher einer Situation konzentriert. Somit handelt es sich in der praktischen Durchführung um verwandte Spielarten einer konzeptuellen Erweiterung innerhalb der mikrosoziologischen Gewaltforschung. Die Verfechter einer entdeckenden Prozesssoziologie bleiben bei aller heftigen – für meinen Geschmack häufig zu heftigen – Kritik an Collins in der Tradition einer Mikrosoziologie der Gewalt verhaftet.

Einem mikrosoziologischen Paradigma anzuhängen muss per se nichts Schlechtes sein.Footnote 13 Die Mikrosoziologie ist empirisch deutlich fruchtbarer als eine Vielzahl anderer zur Zeit gehandelter soziologischer Zugänge – zumal einige der spannendsten Einsichten in der Soziologie zweifellos durch einen fast schon mikroskopischen Ansatz generiert wurden (siehe für einige Themen im deutschsprachigen Raum Bergmann 1987; Kalthoff 1996; Hirschauer 1999, 2019; Rottenburg 2002; Brückner und Wolff 2015; Knorr Cetina und Brügger 2002). Es empfiehlt sich aber gerade für einen prozesssoziologischen Ansatz mit seinem nicht unerheblichen Erklärungsanspruch, diese mikrosoziologische Fundierung deutlich zu markieren – nicht nur um die mikrosoziologische Erklärung von Gewalt mit der Erklärung von Klatsch, Notengebungspraktiken, Fahrschulfahrten, Listenerstellungen, Aktienhandel und Schwangerschaften vergleichen zu können, sondern auch, um die Möglichkeiten und Grenzen des eigenen Ansatzes auf einem theoretisch soliden Fundament erörtern zu können.

4 Die Gefahr eines buchstäblich verkürzten Verständnisses von Prozessen

Eine „entdeckende Prozesssoziologie“ entwickelt durch ihren mikrosoziologischen Fokus zwar eine hohe Sensibilität für kurzlebige Prozesse, bleibt dafür aber zeitlich längeren Prozessen gegenüber unsensibel und fällt damit hinter den Stand der Prozesssoziologie in der Gewaltforschung zurück.Footnote 14 Der Clou der bahnbrechenden prozesssoziologischen Studie von Friedhelm Neidhardt (1981) über den „Zufall“ und die „Eigendynamik“ bei der Entwicklung von terroristischen Gruppen besteht darin, dass ihr Autor nicht eine kurze Abfolge von Situationen untersucht, sondern einen viel weiteren, von einzelnen Situationen überwiegend entkoppelten Zeithorizont gewählt hat (im Anschluss an Neidhardt siehe Mayntz und Nedelmann 1987; Della Porta 1995; Bette und Schimank 1999; Sirseloudi 2007; Deißler 2016; Mayer 2019).

Diesen frühen Vertretern einer prozesssoziologischen Gewaltforschung war bewusst, dass die Mikrointeraktionen bei der Entstehung gewalttätiger Initiativen eine wichtige Rolle spielen – Stichwort Zufall – und bei der Erklärung nicht vernachlässigt werden dürfen. So spielte etwa der Umstand, dass die nicht wie geplant verlaufende Befreiung von Andreas Baader im Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen in Berlin letztlich Ulrike Meinhof ungewollt in die Illegalität zwang, für die Entwicklung der RAF eine wichtige Rolle, und es kann zweifellos lohnenswert sein, diese minutiös zu rekonstruieren. Aber für die Erklärung der Entstehung der RAF als Organisation – oder gar für die Entstehung terroristischer Gruppen insgesamt – ist dieses einzelne Ereignis vergleichsweise irrelevant. Die nur begrenzt mit dem Begriff der Transsituativität zu greifende Eigendynamik sozialer Prozesse spielte eine viel wichtigere Rolle.

Die Begrenzungen einer auf Situationen gerichteten mikrosoziologischen Engführung zeigen sich bei der Behandlung des Holocaust durch die Prozesssoziologen. Hoebel und Knöbl ziehen ausgehend von einer minutiös rekonstruierten Massenerschießung von Juden durch ein Polizeibataillon während der „Aktion Reinhard“ weitreichende Schlussfolgerungen zur Dynamik des Holocausts (Hoebel und Knöbl 2019, S. 160 ff.). Für sie scheint die konkrete Situation der Massenerschießung der zentrale Schlüssel zu sein, um den Holocaust zu erklären. Beim Ansatz der „ganz normalen Organisationen“ geht es dagegen darum, die Gewalttaten der Ordnungspolizei in erster Linie dadurch zu erklären, dass die Täter Angehörige „ganz normaler“ Polizeiorganisationen waren, – also um die Kontinuität der drei Organisationsstrukturelemente Kommunikationswege, Programme und Personal. Die inzwischen empirisch gut abgesicherte These, dass es sich um „ganz normale Männer“ handelte, wird um die Beobachtung „ganz normaler Hierarchien“ und „ganz normaler Programme“ ergänzt, die sich aus organisationssoziologischer Sicht kaum von den Polizeistrukturen der Weimarer Zeit unterschieden. Sicherlich sind die Rahmung durch eine totalitäre politische Führung, die Konflikteskalation im Krieg und der damit möglich gemachte gierige Zugriff auf die Organisationsmitglieder für die Erklärung der breiten Beteiligung bei den Massentötungen zentral. Das ändert aber nichts daran, dass für die Ordnungspolizei ein hohes Maß an Kontinuität in Bezug auf die Kommunikationswege, die Programme und das Personal nachzuweisen ist.Footnote 15

Für die Erklärung von Gewalt ist das insofern von Bedeutung, als es dazu nötigt, sich bei der Abfolge von Situationen, die für den physischen Übergriff relevant sind, von der Fokussierung auf die direkten Gewaltaktionen und -interaktionen zu lösen. Die wirklich relevanten Prozesse zur Erklärung von Gewalt können gerade Handlungen und Entscheidungen sein, in denen selbst keine Gewalt angewendet wird. Selbstverständlich könnte man die entdeckende Prozesssoziologie für die Analyse der Morde an geistig Behinderten und psychisch Kranken in den Gaskammern der Anstalten während der NS-Zeit einsetzen, aber es spricht vieles dafür, dass der zentrale Erklärungsansatz in den Prozessen der Entscheidungsfindung auf zentraler und dezentraler Ebene liegt (dazu aufschlussreich Firkus 2021). Die Ergebnisse dieser Entscheidungsfindungen waren extrem gewalttätige Handlungen, während der tatsächliche Prozess der Entscheidungsfindung selbst – jedenfalls wenn man Konferenzen nicht als perfideste Form struktureller Gewalt beschreiben möchte – gewaltlos vonstatten ging. Das haben die Autoren aufgrund ihrer Verhaftung in der Mikrosoziologie der Gewaltforschung nicht hinreichend im Blick.

Überhaupt werden die theoretischen und methodischen Probleme eines Blicks auf Mikrosequenzen in Kombination mit der Analyse von sich über Jahrzehnte erstreckenden Langzeitprozessen (siehe das Plädoyer bei Knöbl 2019a) im prozesssoziologischen Ansatz systematisch unterschätzt. Sicherlich, man kann von einem einzelnen Gewaltereignis ausgehend die Situationen davor und danach rekonstruieren und so die Einbindung der Gewaltsituation auch in einen längeren Zeithorizont vornehmen. Aber wie will man verhindern, dass der Zentralfokus auf eine einzelne Situation den Blick für längere Zeithorizonte verzerrt? Wie kann man sicher sein, dass die jeweils ausgewählte „Szene“ etwas über die einzelne Situation hinaus erklären kann? Sind längere – und somit gerade nicht an einzelne Situationen gebundene – Prozessanalysen für Erklärungen vieler Gewalthandlungen nicht produktiver? Das von Hoebel und Knöbl ausführlich behandelte und verworfene „Mikro-Meso-Makro-Problem“ bei der Analyse von Handlungs- oder Erwartungsstrukturen (Hoebel und Knöbl 2019, S. 127 ff.) ist im Vergleich zum auf der Zeitachse verorteten Transitivitätsproblem der „Verkettung von Ereignissen“ (ebd., S. 157 ff.) vermutlich einfach zu lösen.

5 Die fehlende konzeptionelle Präzisierung jenseits des Prozessverständnisses

Auf den ersten Blick scheinen die Prozesssoziologen unter den Gewaltforschern einem der Komplexität von Gewaltphänomenen angemessenen Zugang zu pflegen. Es käme, so der auffällig bescheidene Aufschlag, darauf an, nach der „explanatorischen Relevanz nicht nur von sachlichen Kalkülen und sozialen Beziehungen“, sondern auch „von Temporalität und Prozessualität“ zu suchen (Hoebel und Knöbl 2019, S. 15). Aber auf den zweiten Blick wird deutlich, dass es darum geht, „Temporalität und Prozessualität“ zu einer Zentralperspektive auszubauen, denen die „sachlichen Kalküle“ und „sozialen Beziehungen“ nur noch als Sekundärvariablen zugeordnet werden (besonders offensichtlich im Kapitel „Temporalität und Timing“, ebd., S. 157 ff.).

Das Problem einer Fokussierung auf Prozesse als Zentralperspektive ist, dass es für die Betrachtung der sachlichen Kalküle und der sozialen Beziehungen am begrifflichen Instrumentarium mangelt. Manchmal hat man den Eindruck, dass den Autoren das Konzept der Institutionen dazu dienen soll, die Prozesssoziologie in der Sozialdimension zusätzlich abzustützen (ebd., S. 152 ff.), manchmal wird versucht, den Kontext von Gewaltsituationen mit dem Konzept der „extralokalen Verstrickungen“ einzufangen (ebd., S. 187 f.; Hoebel 56,57,a, b), und wiederum an anderen Stellen wird sich der bekannten Figur der „abwesenden Dritten“ bedient, um Legitimationsfragen ins Blickfeld zu bekommen (Hoebel und Knöbl 2019, S. 169, 188). Wie sich die Konzepte zueinander verhalten bleibt dabei jedoch weitgehend ungeklärt.Footnote 16

Die begriffliche und theoretische Ungenauigkeit wird durch die wiederholte Rede von „sensibilisierenden Konzepten“ verdeckt (ebd., S. 35, 158 ff.). Der Vorteil eines Arbeitens mit sensibilisierenden Konzepten besteht sicherlich darin, sich aus einem erst mal unbegrenzten Werkzeugkasten theoretischer Entwürfe bedienen und diesen beliebig viele eigene Konzepte hinzufügen zu können. Man ist dadurch befreit von den Systematisierungszwängen soziologischer Großtheorien wie etwa dem Marxismus, der Rational-Choice-Theorie oder der Systemtheorie, die allesamt den Anspruch haben, das Verhältnis der verwendeten begrifflichen und konzeptuellen Bausteine zueinander abzustimmen. Wenn man mit sensibilisierenden Konzepten arbeitet, ist fast alles möglich – Hauptsache es macht in der Anwendung irgendwie Sinn.

Man mag Sympathien für das Arbeiten mit sensibilisierenden Konzepten haben. Es ist hilfreich, um den begrifflichen Dogmatismus und die analytische Inflexibilität der soziologischen Großtheorien zu vermeiden. Die Gefahr ist jedoch – und das ist schon bei der Debatte über die Vorzüge und Nachteile von Theorien mittlerer Reichweite deutlich geworden –, dass durch die Verwendung unterschiedlicher, nicht präzis abgestimmter und häufig selbst generierter Begriffe die Perspektive insgesamt verschwommen wird. Das wird besonders bei der Analyse der Terroranschläge in Paris im Jahr 2015 deutlich, in der die beiden Prozesssoziologen versuchen, über den Begriff der „extralokalen Verflechtung“ die mikrosoziologisch angelegte Analyse kontextsensibel anzureichern.

Bei ihrer Analyse schlagen Hoebel und Knöbl vor, die Attentate in Paris als Beispiel für die Wirkung einer „organisationalen Generalität von Deutungen, Bewertungen und Erwartungen“ zu beschreiben (ebd., S. 167).Footnote 17 Damit wollen sie zum Ausdruck bringen, dass die Pariser Angreifer sich im „laufenden Geschehen an Verhaltensprämissen orientieren, die sie selbst nicht gesetzt haben“, die allerdings „im Laufe ihrer Zugehörigkeit zu einem konkreten ‚mitgliedschaftsbasierten System‘“ – sie meinen hier anscheinend den Islamischen Staat und al-Qaida – „selbstverständlich für sie geworden sind“. Die Pariser Attentate werden also – ähnlich wie die Massenerschießungen in Józefów – als ein Fall „organisierter Gewalt“ behandelt (ebd., S. 172).Footnote 18

Aber schon die Selbstzuschreibungen der Attentäter machen deutlich, dass die Charakterisierung der Pariser Anschläge als „organisierte Gewalt“ wenig plausibel ist. Auffällig ist, dass die räumlich getrennten Attentäter sich auf zwei unterschiedliche Organisationen beriefen. Der Angreifer auf einen koscheren Supermarkt rechnete sich dem Islamischen Staat zu, die Attentäter auf die Redaktion von „Charlie Hebdo“ sahen sich al-Qaida verpflichtet (ebd., S. 169). Die weitgehende Beliebigkeit in der organisationalen Selbstzurechnung wird dadurch deutlich, dass sich die befreundeten Attentäter auf zwei nicht nur unterschiedliche, sondern in Konkurrenz zueinander stehende islamistische Organisationen bezogen haben (dazu unter anderem Etchegoin et al. 2016).Footnote 19

Das Gewaltverhalten der Pariser Attentäter ist, ganz anders als das der deutschen Ordnungspolizisten in Józefów, dementsprechend nicht durch eine formale Organisationsmitgliedschaft geprägt gewesen. Es hat keinerlei koordinierte Steuerung der Attentate durch beide Organisationen geben. Auch wenn es gelegentliche Bezugspunkte zu den beiden Organisationen gegeben haben mag – der Islamische Staat und al-Qaida spielen für die Attentäter lediglich als eine „imaginierte Gemeinschaft“, präziser wohl eher als eine „imaginierte Organisationsmitgliedschaft“, eine Rolle.Footnote 20 Eine Analyse der Sprachsequenzen während der Attentate lässt es fast zufällig erscheinen, ob sich die Attentäter bei ihren Selbstbekenntnissen auf den Islamischen Staat, al-Qaida oder auf andere Terrororganisationen wie Abu Sajaf, Al-Dschihad, Wilayat Sinai oder Jemaah Islamiyah, gleich auf alle Muslime der Welt oder direkt auf Allah beziehen. Alle Formulierungen sind letztlich mehr oder minder beliebige Platzhalter für eine „imaginierte Gemeinschaft“, für die sie die Attentate vorgeblich durchführen.

Wenn man sich für „institutionelle Einbindungen“, „extralokale Verstrickungen“ oder „abwesende Dritte“ bei den Pariser Attentaten interessiert, dann spielt zur Erklärung von dessen Eigendynamik eine ganz andere „Verstrickung“ eine wichtige Rolle – nämlich die wechselseitige Bezugnahme der drei Attentäter aufeinander als eine durch Verwandtschaftsbeziehungen gestützte Freundesgruppe.Footnote 21 Die temporäre Dynamik in ihren Attentaten ist maßgeblich dadurch zu erklären, dass die Angreifer vermittelt über eine gemeinsame Zeit im Gefängnis und den gemeinsamen Kontakt zu islamischen Predigern eine enge persönliche Beziehung zueinander aufgebaut haben. Die während der Attentate laufenden Kontakte untereinander über Telefon und SMS sind deswegen nicht als Koordination zwischen Mitgliedern der gleichen Organisation, sondern als Abstimmung zwischen sich persönlich eng verbunden fühlenden Islamisten zu verstehen. Die eigentlich relevante „extralokale Verstrickung“ war die zwischen den an unterschiedlichen Orten agierenden Mitgliedern einer über eine gemeinsame religiöse und politische Auffassung verbundenen Freundesgruppe.Footnote 22

Das Problem ist letztlich, dass die prozesssoziologisch sensibilisierenden Konzepte der „institutionellen Rahmung“, der „extralokalen Verstrickungen“ und der „abwesenden Dritten“ für konkrete Analysen zu abstrakt sind, während stärker auf die konkrete Gewaltsituation heruntergebrochene Konzepte wie die „organisierte Plötzlichkeit“ oder die „riskante Initiative“ gleichzeitig zu spezifisch sind, um weitergehende Generalisierungsansprüche zu rechtfertigen. Letztere verleiten zudem – ähnlich wie die Vorstellungen eines „Tunnels der Gewalt“ oder einer „Vorwärtspanik von Gewalttätern“ bei Collins – dazu, ein „Geschehen recht schnell unter einen zentralen Mechanismus zu buchen“ (so die Kritik von Hoebel 2019a, S. 52, an Collins). Es spricht sicherlich nichts dagegen, in der Gewaltforschung mit sensibilisierenden Konzepten zu arbeiten. Darüber hinaus wird aber ein umfangreicheres, aufeinander abgestimmtes Begriffsrepertoire benötigt, um den jeweils konkret wirksamen Kontext von Gewaltinteraktionen präzise(r) zu erfassen.

6 Das Überziehen der eigenen Erklärungsansprüche

Das grundlegende Problem des Plädoyers für eine entdeckende Prozesssoziologie liegt in dem Umstand, dass Hoebel und Knöbl nicht nur den bereits existierenden Heuristiken in der Gewaltforschung eine weitere Heuristik – die der Temporalität – hinzufügen wollen, sondern zugleich eine Heuristik ausrufen, die letztlich alle anderen drei Heuristiken in sich integrieren kann. Genau in diesen nicht zu übersehenden, aber für Turns geradezu typisch expansiven Momenten ist es den Autoren dann – und das wird besonders in den empirischen Anwendungen ihrer Heuristik deutlich – nicht mehr möglich, die Grenzen des eigenen Ansatzes zu erkennen.

Die Kosten einer prozesssoziologischen Zentralperspektive lassen sich besonders bei der Behandlung der Massenerschießung von jüdischen Erwachsenen und Kindern durch ein Bataillon der Ordnungspolizei in Józefów im Sommer 1942 erkennen. Diese Massenerschießung ist inzwischen fast schon zu einem zentralen Fokus der Gewaltsoziologie geworden, an dem sich jede Erklärung bewähren muss (anschließend an Browning 1993, S. 21 ff., Goldhagen 1996, S. 252 ff., und Kühl 2014, S. 47 ff.). Wenn man sich nur die Massenerschießung in Józefów unter dem Gesichtspunkt der Zeitlichkeit anschaut, dann muss einem die „organisierte Plötzlichkeit“ auffallen (so Hoebel 2014, 2015, und darauf aufbauend Hoebel und Knöbl 2019, S. 160 ff.).Footnote 23 Eine Einzelfallstudie dieser einen Massenerschießung führt fast zwangsläufig – alltagssprachlich ausgedrückt – zu einer „Erklärung der Gewaltwendung durch Überrumpeln der Täter“. Aber weil es sich um ein spezifisches Ereignis handelt – eine Massenerschießung von jüdischen Erwachsenen und Kindern durch Ordnungspolizisten –, ist die Reichweite zur Erklärung des Verhaltens Hunderttausender am Holocaust beteiligter Männer und Frauen zugleich notwendig begrenzt.Footnote 24

Wenn man sich von dem von den Autoren fast schon erzählerisch rekonstruierten und mikrosoziologisch analysierten Einzelereignis löst, dann fällt auf, dass eine „organisierte Plötzlichkeit“ keine notwendige Bedingung für die Beteiligung der Polizisten an Ghettoräumungen, Deportationen und Massenerschießungen ist. Im Gegenteil – in der Zeitdimension hat die schrittweise vorgenommene Heranführung der Ordnungspolizisten an auch für sie zunehmend fordernde Gewalttaten – Stichwort „organisierte Gewöhnung“ – in vielen Fällen eine deutlich größere Bedeutung gehabt (siehe als empirische Basis für einen Überblick über die Polizeibataillone Curilla 2006, 2011). Aber auch bei der „organisierten Gewöhnung“ darf nicht übersehen werden, dass das Entscheidende an der „Gewöhnung“ – wie bei der „Plötzlichkeit“ – vor allem das „Organisierte“ und die damit verbundene Ausweitung der Indifferenzzone sind, weil darüber – bei ganz unterschiedlichen Prozessdynamiken – die Massenerschießungen überhaupt erst durchgesetzt werden konnten.

Dass die „Generalisierung von Motivationsmitteln“ aufgrund der organisationalen Einbettung des Personals in einen militärischen Verband als Erklärungselement viel zentraler ist als eine durch die Betrachtung eines einzigen Falles gewonnene eigenlogische Prozessdynamik, wird allein schon dadurch deutlich, dass die Massentötungen unter ganz unterschiedlichen zeitlichen und lokalen Bedingungen durchgeführt werden konnten (interessant unter diesem Gesichtspunkt Sandkühler 2020). Wenn also Forscherinnen und Forscher bei der Erklärung des Holocaust dem Timing bei den Ghettoräumungen, Deportationen und Massenerschießungen vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit schenken, dann liegt dies nicht an deren fehlender prozesssoziologischer Sensibilität, sondern daran, dass das Theorem der „organisierten Plötzlichkeit“ über den konkreten Einzelfall hinaus als Zentralperspektive zur Erklärung des Holocaust ungeeignet ist.

Die „organisierte Plötzlichkeit“ ist ein kleines Element, anhand dessen man zeigen kann, wie sich spätestens mit dem Beginn des Zweiten Weltkrieges die Indifferenzzonen – die innerhalb einer Organisationsmitgliedschaft akzeptablen Verhaltenserwartungen – immer weiter ausgedehnt haben. In letzter Konsequenz ist die „organisierte Plötzlichkeit“ also genauso wie die „organisierte Gewöhnung“ ein kleiner Baustein in der Erklärung des Verhaltens von Organisationsmitgliedern während des Holocaust – mehr aber auch nicht. Kurz: Die „organisierte Plötzlichkeit“ spielt bei der Erklärung des Verhaltens der Ordnungspolizisten des Hamburger Reserve-Polizei-Bataillons 101 eine wichtige Rolle; wenn man aber versucht, die Erklärung des Verhaltens von NS-Tätern während des Holocaust nur anhand dieser These leisten zu wollen, wird sie schlichtweg falsch. Übersetzt in die Sprache der beiden Prozesssoziologen: Das „Casing“ – also der Fall der Massenerschießung in Józefów – passt nicht zum weit über diese einzelne Massenerschießung hinausreichenden „Causing“ der behaupteten Erklärungskraft.Footnote 25

Die Neigung zur Verabsolutierung der eigenen Perspektive ist sicherlich die grundlegende Schwäche jedes bisher ausgerufenen Turns gewesen. Die entdeckende Prozesssoziologie macht hier keine Ausnahme. Alles wird nur noch durch die Perspektive des eigenen Ansatzes gesehen. Aber wenn man nur einen einzigen Hammer zur Verfügung hat – so die in den Sozialwissenschaften inzwischen überstrapazierte Metapher –, wird letztlich jedes Problem zu einem Nagel. Die Prozesssoziologen unter den Gewaltforschern mögen über eine neue „Toolbox“ verfügen (Sutterlüty 2019), aber ihr mikrosoziologischer Prozess-Hammer ist nicht nur ganz schön groß, sondern liegt auch ziemlich weit oben im Werkzeugkoffer.

7 Ein nicht ganz ernst gemeintes Plädoyer für einen „systemsensiblen Turn“ in der Gewaltforschung

Nach dem Ausrufen einer Prozessperspektive könnte man die beliebte Ausrufung neuer Turns in der Gewaltforschung – die „systemtheoretische Heuristik“ der drei Sinndimensionen nutzend – vergleichsweise einfach fortführen. Man müsste lediglich nach der Betonung der „Zeitdimension“ jetzt die Missachtung der „Sozial-“ oder der „Sachdimension“ in der Gewaltsoziologie beklagen und eine der beiden vermeintlich vernachlässigten Dimensionen als „den entscheidenden Ansatzpunkt“ zur Erklärung von Gewalt bezeichnen. So könnte man die Sozialdimension in Form eines „institutionellen Turns“ in der Gewaltforschung gegen die Prozesssoziologie dadurch stark machen, dass man eine dezidiertere Einbindung von beobachtenden Dritten bei der Erklärung von Gewalt geltend macht.Footnote 26 Schließlich spielt die institutionelle Absicherung – die Akzeptanz durch anonyme Dritte – bei der Ausübung von Gewalt offensichtlich eine wichtige Rolle (für einen solchen Ansatz Lindemann 2014, S. 245 ff.; siehe auch Lindemann 2015, 2017). Aber auch eine als „thematischer Turn“ ausflaggte Hinwendung zur Sachdimension könnte erfolgreich sein, weil es offensichtlich einen wichtigen Unterschied macht, ob bei einer Konfrontation zwischen Polizisten und Demonstranten die Gewaltanwendung von der Polizei mit einem staatlich abgesicherten Rollenhandeln legitimiert oder diese persönlich zugerechnet werden kann.

All diese allein durch die Nutzung einer der drei Sinndimensionen generierten Turns hätten ihre Plausibilität. Jede Gewaltanwendung hat eine Zeitdimension. Gewaltbereitschaften müssen sich aufbauen, es müssen Hemmungen abgebaut, die Gewalt ausgeübt und danach diese sich selbst oder anderen gegenüber gerechtfertigt werden. Genauso gibt es in jeder Gewaltsituation eine Sozialdimension. Es gibt Personen, die Gewalt ausüben, Opfer, die die Gewalt erleiden, in vielen Fällen auch Zuschauer und nicht zuletzt abwesende Dritte als Adressaten einer Gewaltausübung. Und in der Sachdimension geht es in der Regel auch um etwas: sei es nun um die Auslebung aufgestauter Aggressionen, die Aneignung fremden Eigentums, die Produktion des Zusammenhalts in einer Gruppe, die Aufrüttelung einer passiven Masse oder die Vernichtung einer ethnisch oder religiös definierten Minderheit. Theoretisch erklärungsbedürftig und empirisch zu plausibilisieren wäre dann, weswegen die jeweils ausgewählte Heuristik – ganz gleich, ob es sich hierbei um eine zeit-, sozial- oder sachsensible Form handelt – als Zentralperspektive propagiert werden sollte.

Als Systemtheoretiker hat man für das Ausrufen immer neuer Turns oder Plädoyers für eine stärkere Beachtung der einen oder der anderen Perspektive wenig übrig. Aber wenn man das Spiel des Ausrufens immer neuer Turns in der Gewaltforschung unbedingt weitertreiben will, dann sei jetzt schon für die nächsten Jahre ein – nicht ganz ernst gemeinter – Turn hin zu einer „systemsensiblen Gewaltforschung“ angekündigt. Statt den immer gleichen Hammer für die Betrachtung von Gewaltphänomenen zu benutzen, käme es – so grob das Programm eines solchen Turns – darauf an, die sehr unterschiedlichen Systemzustände, die körperliche Gewalt rahmen, in das Blickfeld zu bekommen, um damit die jeweils spezifischen temporären Eigendynamiken und Entwicklungslinien, die Legitimität gegenüber Dritten sowie die Stützung durch eine spezifische Erwartungsbildung über Personen, Rollen, Programme und Werte ernst zu nehmen. Damit würde man die Engführung auf die Gewaltinteraktionen und ihre nur situationalen Kontexte überwinden, weil dadurch nicht nur detailgenaue und differenzierende Blicke auf die weitergefassten sozialen Kontexte von Gewaltinteraktionen – seien es nun Stämme, Familien, Gruppen, Organisationen, Bewegungen oder Staaten – gewonnen werden können, sondern sich durch diese Einordnung auch die Bedeutung der Eigendynamik der Gewaltinteraktionen präziser bestimmen lässt.

Erst ein solcher Zugang ermöglicht es, die Bedeutung der Zeitdimension systematischer einzuordnen.Footnote 27 Bei einigen Gewalttaten kann die Zeitdimension eine entscheidende Rolle spielen (dazu Kühl 2017; empirisch aufschlussreich die Beiträge in Ziegler et al. 2015). So kann man eine Schlägerei unter Jugendlichen (Jackson-Jacobs 2013), Straßenschlachten in Großstädten (Tiratelli 2018), die Entstehung eines Lynchmobs (Klatetzki 2015) oder die Entwicklung von Pogromen (Bergmann 1998, 2002) sicherlich nur verstehen, wenn man die Eigendynamik von Mikrointeraktionen ernst nimmt. Wir wissen aus der empirischen Forschung – besonders von Forschungen in der Tradition von Collins –, welche Bedeutungen Zufälle, Umkipppunkte und Selbstverstärkungen bei der Erklärung von solchen Gewaltereignissen besitzen. Aber bei staatlich angeordneten Massenerschießungen, der Zuführung von Gefangenen aus dem Untersuchungsgefängnis zu Gerichtsprozessen oder der Hinrichtung von Verurteilten würde ein Zentralfokus auf die Zeitdimension zu grundlegend falschen Erklärungen führen. Gerade bei Gewaltausübungen im Rahmen von staatlichen Gewaltorganisationen ist, bei aller prozessdynamisch zu begründenden Varianz, die hohe Ähnlichkeit in den Gewaltakten erklärungsbedürftig.

Um abschließend noch einmal die dramatisierende Rhetorik der „Turn-Sprache“ zu verwenden und damit die Aufmerksamkeit für diesen „völlig neuartigen und alle anderen Ansätze integrierenden Ansatz einer systemsensiblen Gewaltforschung“ zu erhöhen, sei darauf hingewiesen, dass erst durch eine solche „systemsensible Gewaltforschung“ sichergestellt werden kann, dass die Zeit-, die Sozial- oder auch die Sachdimension bei der Erklärung von Gewalt nicht unkontrolliert überzogen wird. Gewalt hat – wie alle sozialen Phänomene – immer eine Zeitdimension, genauso wie sie immer eine Sachdimension sowie eine Sozialdimension hat. Aber erst wenn man diese Dimensionen im Rahmen einer „systemsensiblen Gewaltforschung“ theoretisch kontrolliert miteinander in Beziehung setzt, kann man Gewalt wirklich erklären.