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Weshalb vertrauen die Deutschen so sehr dem Bundesverfassungsgericht?

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Handbuch Bundesverfassungsgericht im politischen System
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Zusammenfassung

Unter Deutschlands Institutionen genießt das Bundesverfassungsgericht seit Langem das meiste Vertrauen. Allerdings gibt es ein Auf und Ab, das kenntlich der öffentlichen Bewertung wichtiger Urteile geschuldet ist. Doch woher kommt der Grundstock an Vertrauen zu diesem Eckstein deutscher Rechtsstaatlichkeit? Das wird besonders deutlich im Vergleich zur Vertrauenslage des Deutschen Bundestages, dem Eckstein deutscher Demokratie. Als zentrale Faktoren erweisen sich allgemeines Systemvertrauen, der „institutionelle Charakter“, die wahrgenommene Performanz sowie der Grad von Parteipolitisierung.

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Notes

  1. 1.

    Entsprechende Befunde über viele Jahre finden sich in den Publikationen des Allensbacher Instituts für Demoskopie (https://www.ifd-allensbach.de/studien-und-berichte/uebersicht.html) sowie in jener laufenden demoskopischen Berichterstattung, die über das Portal „statista“ zugänglich ist (https://de.statista.com). Sie werden nachstehend jeweils gesondert zitiert. An Analysen auf der Grundlage solcher Daten siehe u. a. Schaal, Vertrauen, Verfassung und Demokratie, 2004, v. a. S. 75–152; Patzelt, Warum verachten die Deutschen ihr Parlament und lieben ihr Verfassungsgericht? ZParl 36, 2005, S. 517 ff.; Patzelt, „Weiche Faktoren“ institutioneller Macht, in: Melville/Rehberg (Hg.), Dimensionen institutioneller Macht, 2012, S. 217 ff.; Vorländer, Die Deutungsmacht des Bundesverfassungsgerichts, in: van Ooyen/Möllers (Hg.), Das Bundesverfassungsgericht im politischen System, 2006, S. 189 ff.; Vorländer/Brodocz, Das Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht, in: Vorländer (Hg.), Die Deutungsmacht der Verfassungsgerichtsbarkeit, 2006, S. 259 ff.; Lembcke, Über das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts, 2006; Köcher, Das Bollwerk, F.A.Z. Nr. 195, 22. August 2012, S. 10.

  2. 2.

    Erklärungen bieten u. a. Vorländer/Schaal, Integration durch Institutionenvertrauen?, in: Vorländer (Hg.), Integration durch Verfassung, 2002, S. 343 ff.; Vorländer/Brodocz, Das Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht, in: Vorländer (Hg.), Die Deutungsmacht der Verfassungsgerichtsbarkeit, 2006, S. 259 ff.; Patzelt, Warum verachten die Deutschen ihr Parlament und lieben ihr Verfassungsgericht? ZParl 36, 2005, S. 517 ff.; und Patzelt, „Weiche Faktoren“ institutioneller Macht, in: Melville/Rehberg (Hg.), Dimensionen institutioneller Macht, 2012, S. 217 ff. Zu sonstigen Theoriekontexten siehe v. a. die Beiträge in Offe/Harman (Hg.), Vertrauen. Die Grundlagen des sozialen Zusammenhangs, 2001, sowie in Schmalz-Bruns/Zintl (Hg.), Politisches Vertrauen, 2002. – Seit der zweiten Auflage des vorliegenden Handbuchs werden zum Thema dieses Beitrags im Wesentlichen dessen einschlägige Kapitel von Brodocz/Schäller, Vorländer und Patzelt samt den in Fn. 1 erwähnten Arbeiten zitiert; nachzutragen bleibt Bruttel/Abaza-Uhrberg, Die Sicht der Bevölkerung auf Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht, DÖV 67/12, 2014, S. 510 ff.

  3. 3.

    Durchgeführt wurde diese Umfrage im ehemaligen Dresdner SFB 537 ‚Institutionalität und Geschichtlichkeit‘ vom Verfasser zusammen mit Hans Vorländer. Die Datenerhebung (computerunterstützte persönliche Interviews; deutschlandweit repräsentatives ADM-Mastersample für Personen ab 18 Jahren; Feldzeit: 19.10.–12.11.2004) sowie die Aufbereitung des Datensatzes besorgte IPSOS; zur Datenanalyse und allen Einzelbefunden siehe Patzelt, Warum mögen die Deutschen ihr Verfassungsgericht um soviel mehr als ihr Parlament?, 2004, erhältlich vom Verfasser. Publiziert sind die Ergebnisse in den in Fn. 1 zitierten Arbeiten von Patzelt und Vorländer/Brodocz.

  4. 4.

    Siehe u. a. Bassok, The supreme court’s new source of legitimacy, JCL 16/1, 2013, S. 153 ff.; Bassok, The Supreme Court at the bar of public opinion polls, Constellations 23, 2016, S. 573 ff.; Gardbaum, What makes for more or less powerful constitutional courts?, Duke Journal of Comparative and International Law 29/1, 2018, S. 1 ff.; Gibson/Nelson, Change in institutional support for the US supreme court, POQ 80/3, 2016, S. 622 ff.

  5. 5.

    Statista GmbH, Anteil der Personen in Deutschland mit großem Vertrauen in folgende Institutionen zur Jahreswende 2022/2023, Studie 1283706.

  6. 6.

    Statista GmbH, Anteil der Personen in Deutschland mit großem Vertrauen in folgende Institutionen zur Jahreswende 2022/2023, Studie 1283757.

  7. 7.

    Statista GmbH, Wie groß ist Ihr Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht?, Studie 176867.

  8. 8.

    Siehe hierzu auch Lembcke, Hüter der Verfassung, 2007, und Vorländer, Die Deutungsmacht des Bundesverfassungsgerichts, in: van Ooyen/Möllers (Hg.), Das Bundesverfassungsgericht im politischen System, 2006, S. 189 ff.

  9. 9.

    Allensbacher Zahlen verwenden auch Lembcke, Über das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts, 2006, S. 19, und Vorländer, Die Deutungsmacht des Bundesverfassungsgerichts, in: van Ooyen/Möllers (Hg.), Das Bundesverfassungsgericht im politischen System, 2006, S. 198. Die publizierten Zahlen stimmen aber nicht immer überein. Hier werden, soweit vorliegend, die in den Allensbacher Jahrbüchern nachgewiesenen Zahlen verwendet.

  10. 10.

    2012 hatten 75 % der Deutschen (sehr) viel Vertrauen in das BV, 63 % in den Bundespräsidenten, 41 % in den Bundesrat, 39 % in den Bundestag, 38 % in die Bundesregierung, ganze 17 % in die Parteien; siehe Köcher, Das Bollwerk, F.A.Z. Nr. 195, 22. August 2012, S. 10.

  11. 11.

    Zu allen Details der Analyse siehe Patzelt, Warum mögen die Deutschen ihr Verfassungsgericht um soviel mehr als ihr Parlament?, 2004.

  12. 12.

    Jeweils Pearsons’ r. Aufgrund der stets großen Fallzahlen sind selbst Korrelationen im Bereich von r = 0,10 auf dem 5 %-Niveau signifikant. Also ist die Angabe von Signifikanzniveaus verzichtbar.

  13. 13.

    Zu den Korrelationskoeffizienten und den genauen Formulierungen der Items siehe Patzelt, „Weiche Faktoren“ institutioneller Macht, in: Melville/Rehberg (Hg.), Dimensionen institutioneller Macht, 2012, S. 217 ff.

  14. 14.

    Additiver Index; Cronbachs α = 0,79.

  15. 15.

    KMO = 0,84; die zwei extrahierten Faktoren erklären 58 % der Varianz.

  16. 16.

    Das zeigen hier aus Platzgründen übergangene Korrelationskoeffizienten; sie finden sich in Patzelt, „Weiche Faktoren“ institutioneller Macht, in: Melville/Rehberg (Hg.), Dimensionen institutioneller Macht, 2012, S. 217 ff.

  17. 17.

    Eine Repräsentationsbeziehung entsteht zwischen ‚Prinzipalen‘ und ‚Agenten‘ genau dann, wenn (a) die ‚Agenten‘ im Interesse der ‚Prinzipale‘ agieren, doch dies in responsiver Weise; wenn (b) ‚Agenten‘ und ‚Prinzipale‘ unabhängig voneinander handeln können, sodass jederzeit Konflikte zwischen ihnen möglich sind; und wenn (c) die ‚Agenten‘ es durch wirkungsvolle Verbindung von Responsivität mit (kommunikativer) Führung schaffen, scharfe Konflikte selten, häufige Konflikte aber nicht allzu heftig zu machen; vgl. Pitkin, The concept of representation, 1967, S. 209 f. Dieser Repräsentationsbegriff erfasst alles für Repräsentation Wesentliche, gleich ob es sich bei den ‚Agenten‘ um Abgeordnete oder um (Verfassungs-)Richter handelt. Wie im Fall der letzteren sich das Konfliktpotenzial zwischen dem Volk als ‚Prinzipal‘ und dessen ‚Agenten‘ ausnehmen kann, zeigt Vorländer, Die Deutungsmacht des Bundesverfassungsgerichts, in: van Ooyen/Möllers (Hg.), Das Bundesverfassungsgericht im politischen System, 2006, S. 197–199.

  18. 18.

    Schaal, Vertrauen, Verfassung und Demokratie, 2004, S. 133 f.

  19. 19.

    Schaal, Vertrauen, Verfassung und Demokratie, 2004, S. 134 f.

  20. 20.

    Schaal, Vertrauen, Verfassung und Demokratie, 2004, S. 141.

  21. 21.

    Schaal, Vertrauen, Verfassung und Demokratie, 2004, ebenda.

  22. 22.

    Schaal, Vertrauen, Verfassung und Demokratie, 2004, S. 142.

  23. 23.

    Siehe hierzu Schaal, Vertrauen, Verfassung und Demokratie, 2004, S. 135, sowie den Abschn. 3.3.

  24. 24.

    Unter den Deutschen stieg anschließend die Akzeptanz der Volkszählung deutlich; siehe Schaal, Vertrauen, Verfassung und Demokratie, 2004, S. 138.

  25. 25.

    Zu allen diesen Zahlen siehe Köcher, Das Bollwerk, F.A.Z. Nr. 195, 22. August 2012, S. 10.

  26. 26.

    Bloß 31 % sahen das nicht so.

  27. 27.

    Köcher, Das Bollwerk, F.A.Z. Nr. 195, 22. August 2012, S. 10.

  28. 28.

    Zu diesem Konzept und seiner analytischen Verwendung siehe Vorländer, Die Deutungsmacht des Bundesverfassungsgerichts, in: van Ooyen/Möllers (Hg.), Das Bundesverfassungsgericht im politischen System, 2006, v. a. S. 192–196.

  29. 29.

    Lembcke, Über das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts, 2006, S. 16, formulierte das so: „Das Ansehen, das eine Autorität genießt, ist … nicht voraussetzungslos: Sie muss den Erwartungen der Öffentlichkeit entsprechen, will sie ihr Ansehen nicht verlieren“. Siehe dazu auch Patzelt, Der 18. Deutsche Bundestag und die Repräsentationslücke, ZSE 14, 2017, S. 245 ff.

  30. 30.

    Die auf 100 % fehlenden Befragtenanteile entfielen auf ‚weiß nicht/keine Angabe‘. – Siehe in diesem Zusammenhang auch Paul, Karlsruhe verspielt seinen Ruf, Cicero, 10. Oktober 2021.

  31. 31.

    In der SFB-Erhebung von 2004 zeigte sich: Mit zunehmendem politischen Interesse informiert man sich häufiger – und schreibt sich dann auch besseres politisches Wissen zu – aus Zeitungen/Zeitschriften (r = 0,43; Korrelation mit ‚besseres Wissen‘: r = 0,43) und Radio/Fernsehen (r = 0,47; r = 0,40); fühlt man sich – verständlicherweise – durch die Massenmedien auch besser über BT und BV informiert (r = 0,32/0,20); und empfindet man die mediale Darstellung des BV – nicht aber des BT – auch als leicht positiver (r = 0,18/0,01). Insgesamt fühlen sich die Deutschen aus den Medien besser über den BT als über das BV informiert (Mittelwerte auf 7er-Skalen: BT 4,4/BV 3,6), wobei – so ihr Eindruck – der BT schlechter wegkommt als das BV (Mittelwerte auf 7er-Skalen: BT 4,1/BV 4,7). Eine Erklärung, die über den ‚Negativismus der Massenmedien‘ hinausreicht, findet sich im Abschn. 3.4.

  32. 32.

    Lembcke, Über das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts, 2006, v. a. S. 33–61, hier S. 47.

  33. 33.

    Siehe hierzu den Abschn. 3.4. Der Zusammenhang zwischen als positiv wahrgenommener medialer Darstellung und einem Urteil über den institutionellen Charakter beträgt beim BVerfG r = 0,42, beim BT r = 0,41.

  34. 34.

    Auffallenderweise ging gerade beim BV eine als positiv wahrgenommene Mediendarstellung besonders stark mit persönlichem Vertrauen zur jeweiligen Institution (BVerfG: r = 0,35; BT: r = 0,28) und mit deren einer positiver Beurteilung einher (BVerfG: r = 0,44; BT: r = 0,29).

  35. 35.

    Es wurde entwickelt von Hibbing/Theiss-Morse, Congress as Public Enemy, 1995.

  36. 36.

    Hier lohnt zu bedenken, dass diese Daten im Jahr 2004 erhoben wurden, also vor der vom Aufstieg der AfD angezeigten Krise des Vertrauens in unsere politischen Institutionen, wie sie hinsichtlich des BVerfG am Ende des Abschn. 3.1 umrissen wurde. Im Einzelnen siehe hierzu Patzelt, Mängel in der Responsivität oder Störungen in der Kommunikation?, ZParl 49, 2018, S. 885 ff., Patzelt, Pegida: Demokratie, Demokratievorstellung und Repräsentationslücken in Deutschland, ZParl 49, 2018, S. 111 ff.

  37. 37.

    Gemeinsame Skala: Cronbachs α = 0,89; Charakterskala BV: α = 0,88; Charakterskala BT: α = 0,89. Gemäß den Ausgangsdaten wird der institutionelle Charakter des BT auch insgesamt um vieles schlechter eingeschätzt als der des BV: Auf der jeweils von 8 (= sehr schlecht) bis 56 (= sehr gut) reichenden ‚Charakterskala‘ hat der BT einen Mittelwert von 26,5, das BV von 38,3.

  38. 38.

    Siehe dazu Patzelt, „Weiche Faktoren“ institutioneller Macht, in: Melville/Rehberg (Hg.), Dimensionen institutioneller Macht, 2012, S. 217 ff.

  39. 39.

    Zu den mit ihr verbundenen methodischen Herausforderungen siehe Patzelt, „Weiche Faktoren“ institutioneller Macht, in: Melville/Rehberg (Hg.), Dimensionen institutioneller Macht, 2012, S. 217 ff.

  40. 40.

    2012 hielten 66 % der Deutschen diesen Einfluss für (sehr) groß, nur 8 % für (sehr) gering; siehe Köcher, Das Bollwerk, F.A.Z. Nr. 195, 22. August 2012, S. 10.

  41. 41.

    Köcher, Das Bollwerk, F.A.Z. Nr. 195, 22. August 2012, ebenda. Die auf 100 % fehlenden Antworten entfallen jeweils auf ‚unentschieden/keine Angabe‘. Es ist also zu einfach, wenn Lembcke, Über das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts, 2006, auf S. 20 formuliert: „Bekanntlich besitzen diejenigen politischen Institutionen, die nur wenig mit dem politischen Tagesgeschäft konfrontiert sind und überdies auch nur über eine begrenzte Macht verfügen, einen ‚Bonus‘ bei Meinungsumfragen. Der Bundespräsident ist hierfür ein gutes Beispiel.“ Doch im Unterschied zum Bundespräsidenten hat das BV sehr wohl Macht – und zwar eine, die von der Bevölkerung so lange gewünscht wird, wie sie ihre Mehrheitsmeinung mit der des Gerichts übereinstimmen fühlt.

  42. 42.

    Siehe Vorländer, Die Deutungsmacht des Bundesverfassungsgerichts, in: van Ooyen/Möllers (Hg.), Das Bundesverfassungsgericht im politischen System, 2006, S. 190.

  43. 43.

    Mittelwerte der auf siebenstufigen Einschätzungsskalen erhobenen durchschnittlichen Performanzbeurteilungen: BT 4,1 vs. BV 4,9.

  44. 44.

    Siehe zu diesen Befunden auch Vorländer/Brodocz, Das Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht, in: Vorländer (Hg.), Die Deutungsmacht der Verfassungsgerichtsbarkeit, 2006, v. a. S. 277–285.

  45. 45.

    1994 vertrauten 61 % der Altbundesbürger dem BV, doch nur 35 % der Neubundesbürger; 2002 waren die entsprechenden Werte 64 % und 53 %. Stets wurde auch in Ostdeutschland dem BV viel mehr vertraut als Parlament und Regierung; siehe Lembcke, Über das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts, 2006, S. 21–23.

  46. 46.

    Zwar unterscheiden sich die in der SFB-Studie von 2004 untersuchten Merkmalszusammenhänge bei Ost- und Westdeutschen kaum; sie entfalten aber ihre Wirkungen auf sehr unterschiedlichen Niveaus der allgemeinen Systembewertung.

  47. 47.

    So die demoskopischen Daten, zusammengestellt etwa bei Patzelt, Politische Kultur und innere Einheit, in: Jesse/Sandschneider (Hg.), Neues Deutschland, 2008, S. 27 ff., und Patzelt, Demokratievertrauen und Demokratieakzeptanz in den neuen Ländern, in: Vogel (Hg.), Politische Kultur in den neuen Ländern, 2008, S. 7 ff.

  48. 48.

    Allensbacher Daten aus dem Jahr 2012 zeigen überdies, dass ein im Vergleich mit der Bevölkerung insgesamt weit größerer Anteil der politisch Interessierten zu wissen meint, das BV habe in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen (62 % vs. 33 %; ‚nicht viel geändert‘: 28 % vs. 35 %; unentschieden/keine Angabe: 5 % vs. 27 %), oder dass das BV heute häufiger Entscheidungen der Politik aufhebe als früher (64 % vs. 48 %; ‚nicht viel geändert‘: 22 % vs. 26 %; unentschieden/keine Angabe: 10 % vs. 21 %). Siehe Köcher, Das Bollwerk, F.A.Z. Nr. 195, 22. August 2012, S. 10.

  49. 49.

    Siehe die schon in Anm. 31 zitierten Befunde.

  50. 50.

    Siehe Patzelt, Warum mögen die Deutschen ihr Verfassungsgericht um soviel mehr als ihr Parlament?, 2004, S. 31–33, 39 f.

  51. 51.

    Die Ziffern geben jene Abschnitte dieses Beitrags an, in welchen die entsprechenden Variablen und ihre Zusammenhänge erörtert werden.

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Patzelt, W.J. (2023). Weshalb vertrauen die Deutschen so sehr dem Bundesverfassungsgericht?. In: van Ooyen, R.C., Möllers, M.H. (eds) Handbuch Bundesverfassungsgericht im politischen System. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-37532-4_27-1

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