Zusammenfassung
In der disziplinären Auseinandersetzung um Hilfe und Kontrolle, das doppelte Mandat oder um Ausübung von Zwang in sozialarbeiterischen oder sozialpädagogischen Handlungssituationen, bündelt sich die Diskussion um Selbst- und Handlungsverständnis, Legitimität professioneller Handlungsentscheidungen und gesellschaftliche Funktion des Handlungszusammenhanges Soziale Arbeit. Letztlich geht es damit auch um die Frage nach Status und Legitimation der Profession und das Interesse die Deutungshoheit, anerkannte Zuständigkeit und Bearbeitungskompetenz spezifischer, als problematisch etikettierter und als solches wiederum anerkannter, sozialer Phänomene für sich gegen konkurrierende Deutungen und Institutionen zu behaupten. Damit erfüllt eine solche Debatte einen doppelten Anspruch einer disziplinären Selbstverständigung und der Repräsentation nach außen.
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Notes
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Dario Melossi (2009 [2000]) zeigt „Die wandelnden Repräsentationen des Kriminellen“ in ihrer Beziehung zu ökonomischen Entwicklungsphasen auf und macht damit am Beispiel des Kriminellen den Zusammenhang von diskursiv verbreiteten Deutungsweisen bzw. Legitimationsmustern der Bedingungen von Eingliederung und Ausschließung und Produktionsbedingungen zugänglich. Aus dieser von ihm dargelegten Perspektive können auch parallel verlaufende Entwicklungen der Institutionsgeschichte der Sozialen Arbeit und ihrer Legitimationsstrategien betrachtet werden. „Prosperierende“ ökonomische Bedingungen begünstigen die Akzeptanz offenerer, „liberalerer“ oder sanfterer Teilhabe- und Wiedereingliederungsbedingungen und bereiten so den Grund für entsprechende Legitimationsmuster oder analog von Schließungsprozessen in „Krisen“-Zeiten.
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An der gewählten Begrifflichkeit lässt sich die jeweilige historische Situation ablesen, auf die ich Bezug nehme: Sozialarbeit/Sozialpädagogik verweist auf die übliche Schreib- und Redeweise in der Zeit der Etablierung von (fach-)hochschulgebundenen Ausbildungswegen für Soziale Arbeit. Fürsorge bezieht sich auf die Zeit davor mit einer Erziehungs- und Handlungspraxis, die im Kontext der Akademisierung und der „Studentenbewegung“ kritisiert und angegriffen wird, mit dem Ziel ihrer Überwindung. „Soziale Arbeit“ markiert die heutige Sprechposition, die sich ca. in den letzten zwanzig Jahren durchgesetzt hat und auf ein bis heute weit expandiertes, differenziertes Tätigkeitsfeld verweist. Mindestens da es immer Übergänge gibt, ist eine klare Trennung unmöglich, die Schreibpraxis verzerrt zusätzlich.
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Diese folgend als „traditionell“ etikettierte Fürsorgeliteratur kreist in den sechziger Jahren um den zentralen Begriff der Hilfe. Diese „Methodenliteratur“ bedient ein Selbstverständnis von Sozialarbeit als „partnerschaftliche Hilfe von Mensch zu Mensch“. Eine knappe Auflistung der Werke mit denen sich sowohl Peters als auch Hollstein auseinandersetzen, findet sich bei Gängler (2005), zur kritischen Darstellung der Methodendiskussion, vgl. C.W. Müller (1997, S. 133–166) sowie Galuske (1998, S. 101 ff.).
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Die Auffassung Sozialarbeit als Teil staatlicher Sozialpolitik zu beschreiben, setzt sich erst ab Mitte bis Ende der siebziger Jahre durch (vgl. Müller, S. 1978, S. 345).
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Böhnisch und Lösch kritisieren diese (expertokratische) auf „fachliche Autonomie“ ausgerichtete Vorstellung von Professionalisierung und versuchen ein Gegenmodell zu entwickeln, während Peters dieses Professionalisierungsverständnis zugrunde legt, um die Unmöglichkeit einer Professionalisierung der Fürsorge nachzuweisen. Zurecht kritisieren Böhnisch und Lösch an Peters‘ Argumentation, dass eine auf diese Weise professionalisierte Sozialarbeit, die wissensbasiert ihre Fälle nach Regelmäßigkeiten typisiert und strukturiert, den konkreten Lebensverhältnissen der Klienten nicht gerecht werde, da sich die „allgemeinen Momente von Unterprivilegierung“ (25) in Individuum und Gruppe vermittelt niederschlügen. Damit zeigen sie auf, dass in Peters‘ Kritik der verdinglichenden Sozialarbeit selbst ein verdinglichendes Moment steckt.
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Den Begriff entlehne ich Timm Kunstreich und drehe ihn aus Abgrenzungszwecken um. Er wird von mir hier genutzt als Verdichtung des Anspruchs von Böhnisch und Lösch mit der „Verordnung“ einer solidarischen Strategie den „institutionell-organisatorisch“ bedingten Widersprüchen auf der Ebene der Professionalisierung entgegenzuwirken. Bei Timm Kunstreich (1975) bezeichnet „Solidarische Professionalität“ eine „Identitätsstrategie“ von seinerseits interviewten Sozialarbeiter_innen, als Bearbeitungsstrategie der Widersprüche im Berufsalltag (s. a. Kunstreich 2001, S. 140 ff.). Kunstreich bezeichnet später damit aber auch unter dem „Arbeitsprinzip Partizipation“ eine Form professioneller Praxis, die über eine bloße Solidarisierung mit den Interessen der Adressaten auf der Grundlage einer „geliehenen Motivation“ hinausgeht, der eine Kooperation auf der Basis eines „gemeinsamen Dritten“ gelingen kann (vgl. Kunstreich 2001, S. 406 ff.).
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Dies lese ich als eine „Lehre“, die Böhnisch und Lösch aus zeitgenössischen Initiativen aus dem Kontext der „Sozialarbeiterbewegung“ bzw. der Heimkampagne ziehen, auch wenn dies nur andeutungsweise erwähnt ist.
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Einen Unterschied, den Timm Kunstreich (1975) als „institutionalisierten Konflikt“ hervorhebt.
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Dieser verbreitet rezipierte Beitrag nähert sich der Problematik „soziologisch“. Die Pointe besteht darin, Hilfe und Kontrolle auf unterschiedlichen Analyseebenen anzusiedeln (Hilfe: Handlungsebene, Kontrolle: Strukturebene). Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Auseinandersetzung mit Hilfe und Kontrolle nicht geeignet sei, „das sozialarbeiterische Alltagshandeln in seinen gesellschaftlichen Bezügen adäquat zu fassen“ (Müller, S. 1978, S. 343). S. Müller unterscheidet dagegen „gesellschaftliche Funktionsgewichte“ Sozialer Arbeit. Das Zusammendenken von Hilfe als zugleich Kontrolle (so eine Zwischenüberschrift) hat sich m. E. mit der Rezeption dieses Aufsatzes etabliert, auch bin ich der Ansicht, dass die Vorstellung von „Mischverhältnissen“ von Hilfe und Kontrolle auf das hier entworfene Verständnis zurückgeht.
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Im Festhalten am Begriff der „Hilfe“ ist so gesehen die in der Einleitung zu diesem Kapitel angedeutete Ambivalenz im Umgang mit dem Begriffspaar „Hilfe und Kotrolle“ bereits enthalten.
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Etwa an Heiners Beispielen zur Illustration zu beobachten; wie das Beispiel eines Alkoholkonsumenten, der offenbar Anforderungen eines Arbeitnehmers und Ehemanns nicht entspricht und das Beratungsangebot einer Sozialarbeiterin „zumindest zwiespältig“ erlebt (Heiner 2007, S. 109 f.).
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Einige Angebotsformen der Sozialen Arbeit erfüllen diesen „Auftrag“ jedoch gerade in Abgrenzung von „Normalität“. Eine nach Orientierung an Normalität ausgerichtete Praxis in „niedrigschwelligen“ Krisenzentren oder von Angeboten an Menschen mit sogenannten geistigen oder psychischen Behinderungen oder „Abhängigkeitserkrankungen“ verfehlt sicher die Lebenswelt der „Zielgruppe“. Der ordnungspolitische Kontrollaspekt solcher Angebote liegt hier mitunter in der Unsichtbarmachung der Lebensweisen der Zielgruppen, ein Aspekt, der sich nicht in „Hilfe“ aus deren Perspektive uminterpretieren lässt. Hamburger (2003, S. 14) spricht daher allgemeiner von „besonderen Erwartungen“, die „Staat und Gesellschaft mit der Bezahlung der Sozialpädagogin“ verbinden.
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Das könnte man meinen angesichts der „Berufsverbote“ und der Schwierigkeiten von Wissensarbeiter_innen, im akademischen Betrieb Fuß zu fassen, die sich im Rahmen der Protestbewegungen der „68er-Jahre“ explizit gegen die Ordnung bekannt haben (hierzu z. B. Wolff 2005 als selbstreflexive Auseinandersetzung mit den „Verstrickungen“ und „schwarzen Seiten der Protestbewegung“). Die staatliche Reaktion auf die Radikalität, mit der aus den Einsichten in die politischen Verhältnisse und Möglichkeiten von Veränderung mitunter Konsequenzen gezogen wurden, und die zugeschriebene oder auch tatsächliche Nähe zum „linken Terrorismus“ brachte repressive Instrumente wie 1972 den sogenannten „Radikalenerlass“ hervor, mit existenziellen Konsequenzen. Das „Bekenntnis“ zu Staat, Gesetz und Normalität, das hier meine Irritation auslöst, weil es bezüglich der Auftragsbeschreibung Sozialer Arbeit über die gesetzlich vorgegebenen Ziele hinausschießt, lese ich als Bewältigungsstrategie des in die Geschichte der Sozialen Arbeit eingeschriebenen Traumas, das auf den hier kurz angedeuteten politischen Konflikt zurückgeht, dessen Konfliktlinien durch Soziale Arbeit in Disziplin und Praxis hindurch verlaufen. Die Entpolitisierung lässt sich ebenso als Konsequenz oder Bewältigung dieses „Traumas“ verstehen.
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Die Normalisierungsthese beinhaltet auch die Behauptung der Auflösung der „Kontrollfunktion“, was mit dem Argument plausibilisiert wird, die diagnostizierte Erosion der Normalitätsmuster betreffe prinzipiell alle Gesellschaftsschichten (vgl. z. B. Rauschenbach 1992; Lüders und Winkler 1992; kritisch hierzu Beckmann 2001).
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Vgl. hierzu die kritische Stellungnahme der „Expertengruppe Jugendarbeit“ zu den Delegitimierungsversuchen des kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN). Für eine Auseinandersetzung mit der „Konfrontativen Pädagogik“ s. die Debatte in „Sozial Extra“ 04/2003, darin z. B. Scherr (2003).
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Diese Interpretation erscheint umso berechtigter, greift man den Hinweis von Marianne Meinhold auf, die das „Dilemma“ weniger im Gegensatz von Hilfe und Kontrolle sieht, vielmehr „in einem Mangel an bedarfsgerechten Hilfsangeboten“ (Meinhold 1990, S. 68).
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In der Darstellung „situationsbezogener Verfahren“ (S. 174 ff.) von Marianne Meinhold lässt sich an einigen Beispielen m. E. sehr gut der Konflikt zwischen Professionellen und Adressatinnen als sich auf der Interaktionsebene abbildender Konflikt um die Interpretation von Bedürfnissen beobachten (der Deutungsanspruch der Professionellen: „man habe schließlich nicht umsonst Fortbildungen über klientenzentrierte Gesprächsführung besucht“, S. 178).
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Müller, F. (2012). Von der Kritik der Hilfe zur „Hilfreichen Kontrolle“. In: Anhorn, R., Bettinger, F., Horlacher, C., Rathgeb, K. (eds) Kritik der Sozialen Arbeit - kritische Soziale Arbeit. Perspektiven kritischer Sozialer Arbeit, vol 12. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-531-94024-3_7
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