Schlüsselwörter

1 Einleitung

Der Begriff Justiz bezeichnet „im weitesten Sinn die Einrichtungen der Rechtsprechung, ihre Träger und Organe sowie die damit verbundene Tätigkeit und Arbeitsweise, d. h. die Durchsetzung von rechtlichen Normen durch private und/oder hoheitliche Träger“ (Dölemeyer 2014, o. A.). Die allgemeine journalistische Beobachtung juristischer Akteure, Funktionen und Entscheide erfolgt im Rahmen der Justizberichterstattung. Dazu zählen bspw. Berichte über die Gesetzgebung, Grundrechte oder auch Datenschutz oder zur Legitimität der Rettungsfolter (Strippel 2016). Stehen ein spezifischer Gerichtsprozess und dessen beteiligte Akteure im Fokus der Berichterstattung, wird von Gerichtsberichterstattung gesprochen (vgl. Branahl 2005; Machill et al. 2007). Starke Überschneidungen bestehen dabei zur Kriminalitäts- oder Polizeiberichterstattung, auch wenn hier jedoch der Fokus vor allem auf das Tatgeschehen selbst und die polizeiliche Ermittlungsarbeit gelegt wird (Castendyk 1994; Eisenegger und Ettinger 2012). Rechtsfragen werden hier meist nur in einem allgemeinen Zusammenhang, vor allem in Erörterungen zur Schuldfrage, angesprochen. Erkenntnisse zur Darstellung der Arbeit des Gerichts, bestimmter Rechtsfragen im Zusammenhang mit Gerichtsprozessen und des Gerichtsentscheids werden damit in diesen Beiträgen eher nicht vermittelt.

Aus einer primär normativen Perspektive wird die Justiz- und Gerichtsberichterstattung mit drei Hauptfunktionen assoziiert: Erstens soll der Bevölkerung über die Medienberichterstattung Wissen über die Funktionsweise, Entscheidregeln und Prinzipien der Justiz transparent und nachvollziehbar gemacht werden. Dadurch können „vorherrschende Wertmaßstäbe aufgezeigt und das (Un)Rechtsbewusstsein des Bürgers geschult werden.“ (Remus 2012, S. 171) Zugleich wird darüber auch, zweitens, eine Kontrollfunktion ausgeübt (Eberle 1996): Durch mediale Berichterstattung soll richterlicher Willkür vorgebeugt (Gmür und Roth 2008) und ein durch die Öffentlichkeit kontrolliertes rechtsgleiches Verfahren gewährleistet werden (Trüg 2011). Damit ist die öffentliche Verhandlungsführung zugleich auch Prämisse für die Legitimation der Justiz (u. a. Hassemer 2009; Koppenhöfer 2012). Drittens ist mit der Veröffentlichung von richterlichen Entscheiden und den darin verhängten Strafen auch die Hoffnung verbunden, dass diese für nachfolgende TäterInnen eine abschreckende Wirkung im Sinne einer Generalprävention haben könne (vgl. Becker-Toussaint 2009; Branahl 2005).

2 Trends inhaltanalytischer Studien zur Justizberichterstattung

Sozialwissenschaftliche Studien, die empirische Evidenzen zur Justiz- und Gerichtsberichterstattung und ihrer Leistungen (im deutschsprachigen Raum) empirisch überprüfen, liegen bisher nur in sehr geringem Maße vor: Bisherige Publikationen beleuchten die Formen, Ziele und Merkmale der Justizberichterstattung aus einer theoretisch, konzeptionell-systematisierenden Perspektive (Branahl 2005; Brosius und Peter 2016; Oetzel 2016; Remus 2012). Die wenigen inhaltsanalytischen Beiträge fokussieren meist auf juristische Einzelfälle (Castendyk 1994; Köhler und Langen 2012; Siemens 2007; Strippel 2016; Verhovnik 2012) oder die Justizberichterstattung bestimmter Gerichte in einem regional begrenzten Raum (Chamberlain et al. 2019; Clark et al. 2015; Collins und Cooper 2015; Eberle 1996; Machill et al. 2007; Ostermeyer 1971; Strother 2017). Die Analysen beschränken sich zudem meist auf kurze Zeiträume (bspw. eine Woche: Chamberlain et al. 2019; zwei Monate: Ostermeyer 1971; ein halbes Jahr: Delitz 1989; ein Jahr: Vinson und Ertter 2002) und nur wenige oder gar nur ein Medium (Friske 1988; Ostermeyer 1971). Dabei handelt es sich meist um Printmedien (Collins und Cooper 2015; Delitz 1989; Hasebrink 2004; Machill et al. 2007; Strippel 2016; Verhovnik 2012).

Theoretisch knüpfen die Studien, die sich mit den journalistischen Selektionskriterien und damit der Repräsentativität der Justiz- und Gerichtsberichterstattung befassen, zumeist an die Nachrichtenwerttheorie (vgl. Galtung und Ruge 1965) an. Sie verweisen auf die Nachrichtenfaktoren Drama, lokale Nähe, Personalisierung und Negativismus, die in besonders starkem Ausmaß in der Justiz- und Gerichtsberichterstattung und auch Kriminalitätsberichterstattung vorzufinden sind (Brosius und Peters 2016; Chamberlain et al. 2019; Hestermann 2010; Machill et al. 2007; Eisenegger und Ettinger 2012; Strother 2017). Zudem verweisen Studien auch auf den Nachrichtenfaktor Überraschung als zentrales Selektionskriterium: Je überraschender ein juristischer Entscheid, desto wahrscheinlicher wird er medial aufgegriffen (Collins und Cooper 2015; Strother 2017; Ura 2009). Auch Verweise auf Framing-Ansätze (bspw. Game Frame von Hitt und Searles 2018) finden Anwendung.

Methodisch werden inhaltsanalytische Studien meist verknüpft mit Befragungen von KommunikatorInnen – JournalistInnen resp. GerichtsreporterInnen und JuristInnen (bspw. Machill et al. 2007; Eberle 1996) – oder mit Beobachtungen von Medienkonferenzen und Gerichtsprozessen (Machill et al. 2007; Chamberlain et al. 2019). Zudem wird auch im Rahmen von Experimenten die Wirkung der Berichterstattung auf die Einstellung der Bevölkerung gegenüber der Justiz und deren Entscheiden (bspw. Hill und Searles 2018) getestet. Um die Selektionskriterien innerhalb der Justizberichterstattung nachvollziehen zu können, wird zudem häufig auch ein Vergleich mit extramedialen Daten wie bspw. Kriminalstatistiken (Eisenegger und Ettinger 2012) sowie Gerichtsdatenbanken (Strother 2017) durchgeführt.

3 Zentrale Konstrukte inhaltanalytischer Studien zur Justizberichterstattung

Inhaltsanalytische Studien zur Justiz- und Gerichtsberichterstattung fokussieren auf das a) vermittelte juristische Wissen in Nachrichtenmedien, b) die Repräsentativität und Merkmale der berichteten Gerichtsprozesse und c) die Darstellung der involvierten Akteure. Nachfolgend werden die zentralen Befunde hierzu unter Berücksichtigung der wesentlichen Konstrukte/Variablen dargestellt:

3.1 Wissen über Justiz & Stil der Berichterstattung

Welches Wissen über das Funktionieren der Justiz, die rechtlichen Grundlagen und den Verlauf eines Prozesses durch JournalistInnen vermittelt und wie die Medien damit der normativen Öffentlichkeitsfunktion gerecht werden – so bspw. durch das Kommentieren von Urteilsbegründungen oder rechtlicher Grundsätze oder durch die Vermittlung von Hintergrundwissen – ist Gegenstand zahlreicher, meist jedoch nicht standardisierter Inhaltsanalysen (Castendyk 1994; Eberle 1996; Friske 1988). Castendyk (1994) folgert aus seiner nicht repräsentativen Einzelfallanalyse, dass mit einer Ausnahme sämtliche berücksichtigte Justizfälle in der Berichterstattung sachlich erklärt und wesentliche Elemente des Tatbestands berücksichtigt und nicht verkürzt oder missverständlich dargestellt worden seien. Dabei erweisen sich vor allem Wochenzeitungen aufgrund der meist umfassenderen Recherchezeit als informationsreicher (ebenda, S. 292). Die Mehrzahl der Studien attestiert der Justiz- und Gerichtsberichterstattung allerdings einen Mangel an relevanten Informationen für das Verständnis der Justiz und des Gerichtsprozesses: So resümiert bspw. Eberle (1996, S. 304) auf der Basis seiner inhaltsanalytischen Daten zur Berichterstattung über das Verwaltungsgericht, dass der Leser «über die Funktionsweise der Verwaltungsgerichte und das Zustandekommen ihrer Entscheidungen wenig» erfährt. Verhovnik (2012) folgert aus der Inhaltsanalyse der Berichterstattung zu einem Kriminalfall, dass die JournalistInnen nur unzureichende Informationen vermitteln. Vinson und Ertter (2002) erhoben im Rahmen einer quantitativen Inhaltsanalyse, inwiefern die Justizberichterstattung faktenorientiert (Informationen über das Wer? Was? und Wann?), hintergründig (Erklärungen über die Gesetzeslage, Möglichkeiten des Strafmaßes, …) oder unterhaltend (Fokus auf Emotionen, Visualisierung, …) war: Nur 6 % der analysierten Medienberichte boten ihren Erkenntnissen zufolge mehrheitlich Hintergrundinformationen. Drei Viertel der Berichte waren faktenbasiert. 20 % waren überwiegend unterhaltend. Auch Ostermeyer (1971) konnte lediglich in sechs von 38 identifizierten Gerichtsreportagen Hintergrundinformationen und Ursachenbeschreibungen ausmachen.

Wer juristisches Wissen einbringen und bewerten kann, wird mithilfe der Variable Akteure (oder auch UrheberInnen oder SprecherInnen), die in der Berichterstattung direkt oder indirekt zu Wort kommen, erhoben. Dominierende Akteure, neben den JournalistInnen selbst, sind innerhalb der Justiz- und Gerichtsberichterstattung aufgrund des hierfür notwendigen Fachwissens und -vokabulars häufig JuristInnen (Strippel 2016) oder ExpertInnen (Verhovnik 2012).

3.2 Merkmale der berichteten Gerichtsprozesse.

Neben den allgemein über die Justiz vermittelten Informationen interessieren sich inhaltsanalytische Studien auch für die Spezifika eines Gerichtsfalls wie bspw. das Rechtsgebiet oder das Verfahrensstadium:

Rechtsgebiete der berichteten Justizfälle: Die Forschung zur Justiz- und Gerichtsberichterstattung widmete sich auch dem häufig in der Öffentlichkeit diskutierten Vorwurf der zu Gunsten von Straftaten und Gewaltverbrechen verzerrten Justizberichterstattung. Ein Großteil der Studien konnte eine Überrepräsentativität der Strafprozesse zeigen (Delitz 1986, 1989; Eberle 1996; Friske 1988; Hasebrink 1994; Machill et al. 2007; Ostermeyer 1971). Informationen über Verfahren, Akteure und Entscheide der Verwaltungs-, Zivil- oder auch Arbeitsgerichte standen entsprechend nur selten im Fokus des journalistischen Interesses, obwohl diese häufig über den Einzelfall hinausweisende gesellschaftliche Relevanz aufweisen (Eberle 1996, S. 300; Vinson und Ertter 2002). Innerhalb des Strafrechts- und der Kriminalitätsberichterstattung dominierten zudem Gewaltverbrechen gegen Leib und Leben (Eisenegger und Ettinger 2012; Hestermann 2010; Ionescu 1996; Klite et al. 1997; Ostermeyer 1971; Vinson und Ertter 2002). Lediglich Delitz hat in einer Inhaltsanalyse der Printmedienberichterstattung aus dem Jahr 1983 v. a. Eigentumsdelikte und Delikte gegen die öffentliche Ordnung im Vordergrund der journalistischen Aufmerksamkeit ausgemacht. Tötungsdelikte werden, seiner Inhaltsanalyse zu Folge, am dritthäufigsten thematisiert.

Analysen zur Gerichtsberichterstattung erfassen zudem auch die Bewertungen des Entscheids oder des Gerichts, die – im Vergleich zu anderen politischen Akteuren – meist neutral oder positiv ausfallen (Hasebrink 2004; Eberle 1996). Die Arbeit der Justiz erfährt damit in der Medienberichterstattung tendenziell Unterstützung. Eberle (1996) begründet dies mit der häufigen Übernahme von Pressemitteilungen von Gerichten, die eigene Entscheide nicht in einem negativen Licht darstellen. Die Presse, so resümiert Ostermeyer (1971, S. 95) in seiner Analyse der Gerichtsreportagen, «unterwirft sich kritiklos dem Urteilsspruch und ist bestrebt, alle Zweifel an der Beweisführung zu zerstreuen».

Von Interesse war zudem auch das Stadium und damit ein eher formales Merkmal eines berichteten Prozesses. Dabei wurde erfasst, ob es sich um die Phase vor, während oder nach dem Gerichtsprozess handelt (vgl. Haney und Greene 2004; Glark 2015; Strother 2017). Der mediale Fokus lag dabei vor allem auf dem Beginn, in dem die neuen Informationen über den Fall eingeführt werden, und dem Ende respektive dem Entscheid und die möglichen emotionalen Reaktionen darauf, während die Hauptverhandlung meist nicht oder wenig verfolgt wurde (Vinson und Ertter 2002; Haney und Greene 2004).

3.3 Darstellung der Prozessbeteiligten

An einem Prozess sind in der Regel der richterliche Spruchkörper, bestehend aus einem oder mehreren RichterInnen oder SchöffInnen, die unmittelbaren Prozessparteien (Begklagte*r, KlägerIn) und deren jeweiliger rechtlicher Beistand (Anwalt/Anwältin und Staatsanwalt/Staatsanwältin) beteiligt. Daneben können andere ZeugInnen, GutachterInnen oder auch PolizistInnen eine Rolle spielen.

Im Rahmen von inhaltsanalytischen Studien wird mit Blick auf die beteiligten Akteure häufig erhoben, inwiefern sich die Prozessbeteiligten (v. a. die Angeklagten) durch eine identifizierende Berichterstattung bspw. durch volle Namensnennung, eine detaillierte Beschreibung der Person, ihrer Lebensumstände und Fotos, erkennen lassen. Damit wird analysiert, welches Ergebnis der Abwägungsprozess von JournalistInnen zwischen Persönlichkeitsrecht der Beteiligten und dem öffentlichen Interesse zeitigt. Verhovnik (2012) konnte in einer Fallstudie deutlich machen, dass die Berichterstattung überwiegend deutliche Rückschlüsse auf die Person zulässt. Delitz (1989) weist zudem darauf hin, dass vor allem Prominente resp. Personen des Zeitgeschehens mit einem erhöhten journalistischen Interesse rechnen müssen.

Der Nationalität der Angeklagten oder vermeintlichen TäterInnen sowie der (mutmaßlichen) Opfer galt ebenfalls das Interesse einiger Studien (Eisenegger und Ettinger 2012; Vinson und Ertter 2002). Die Forschung konnte dabei zeigen, dass die Nationalitäten nicht überall und zu jedem Zeitpunkt in gleichem Maße berichtet werden: Vinsson und Ertter (2002) konnten für die Medienberichterstattung in den USA bspw. feststellen, dass Minoritäten überwiegend in der Täter-, aber vergleichsweise selten in der Opferrolle portraitiert werden. Zu einem ähnlichen Befund kommt Hestermann (2010, 2012) für deutsche Fernsehnachrichten: Verglichen mit der Kriminalitätsstatistik werden überproportional häufiger ausländische TäterInnen, aber unterproportional seltener ausländische Opfer dargestellt. Zudem lässt sich im Zeitvergleich kein Trend in der Nationalitätennennung abzeichnen: Stattdessen scheinen politische und gesellschaftliche Stimmungen die Wahrscheinlichkeit der Berücksichtigung der Nationalität in der Berichterstattung zu beeinflussen (bspw. Arendt et al. 2017; Eisenegger und Ettinger 2012).

Die Angeklagten werden in der Berichterstattung zudem auch überwiegend stark wertend negativ und vorverurteilend dargestellt (Haney und Greene 2004; Ostermeyer 1971). Informationen, die die/den mutmaßliche/n TäterIn entlasten oder in einem weniger negativen Licht darstellen könnten, wie bspw. Verweise auf Nachteile, die aus der Biographie, der gesundheitlichen Konstitution oder sozioökonomischen Faktoren der/des Angeklagten resultieren könnten, finden sich nur selten (Bakhshays und Haney 2018; Haney und Greene, 2004).

4 Forschungsdesiderata

Als Fazit zum inhaltsanalytischen Forschungsstand über die Justiz- und Gerichtsberichterstattung lässt sich insgesamt ein Desiderat für Untersuchungen v. a. für den deutschsprachigen Raum feststellen, die aktuell, repräsentativ, und nicht-fallbezogen sind sowie verschiedene Medienformate (Print, TV, Online) berücksichtigen (vgl. Tab. 1).

Tab. 1 Zusammenfassung: Inhaltsanalysen zur Justiz- und Gerichtsberichterstattung (eigene Darstellung)

Gerade die starke Fokussierung bisheriger Forschung auf Printmedien wird den schon seit geraumer Zeit geänderten Mediennutzungsgewohnheiten nicht mehr gerecht. Erkenntnisse über Möglichkeiten und Grenzen medienspezifischer Darstellungen (bspw. Visualisierungsmöglichkeiten von Gerichtsprozessen bei Kameraverbot im Gerichtssaal, Boulevardisierung, Verlinkungen zu anderen vorhergehenden Gerichtsprozessen oder extramedialen Daten, …) liegen daher ebenfalls nicht vor. Zudem ist ein Bedarf an Längsschnittstudien auszumachen, die Entwicklungen der journalistischen Beobachtung der Justiz und der Gerichte im Zeitverlauf erkennbar und erklärbar machen. Um die Spezifika des meist national verankerten Rechtssystems und dessen möglichen Niederschlag in der Berichterstattung erkennen zu können, wären international vergleichende Studien wünschenswert. So wäre es bspw. interessant festzustellen, ob die Beteiligung von LaienrichterInnen (Jury) einen Einfluss auf die Bewertung der Justizentscheide durch JournalistInnen hat und ob die Gerichtsentscheide in Common Law Rechtssystemen (bspw. in den USA) aufgrund ihres häufig präjudiziellen Charakters auch einen höheren Stellenwert innerhalb der Berichterstattung einnehmen als Entscheide in Civil Law-Systemen (bspw. in Deutschland und der Schweiz).

Welches Bild von der Justiz und damit von einem relevanten politischen und gesellschaftlichen Akteur in den Medien gezeichnet wird, ist daher nach wie vor weitgehend unklar. Insbesondere fehlen empirische Evidenzen auf der Basis standardisierter und über den Einzelfall hinausgehender Inhaltsanalysen zu folgenden Fragestellungen:

  • Welches Wissen über die Justiz (Prozesse, Akteure, Entscheide) wird in den Medien vermittelt? Werden Fachtermini (Mord, Totschlag, Revision, …) und Hintergründe erklärt und politische und gesellschaftliche Implikationen einzelner juristischer Entscheide vermittelt?

  • Wie erfolgt die Darstellung der Prozessakteure – personalisiert, skandalisiert, emotionalisiert? Denn die Darstellung der Prozessakteure in Bezug auf eine mögliche Vorverurteilung sowie der Grad der Personalisierung standen kaum im Fokus des Erkenntnisinteresses der inhaltsanalytischen Studien.

Ungenutzt für die Analyse der Justiz- und Gerichtsberichterstattung ist bisher auch das Potenzial automatisierter Inhaltsanalysen bzw. die Kombination aus automatisierter und manueller Textanalyse, um umfassende Untersuchungskorpora reliabel erfassen zu können. Eine Ausnahme stellt eine Analyse von Hitt und Searles (2018) dar, die im Rahmen einer wörterbuchbasierten automatisierten Inhaltsanalyse Indikatoren für die Anwendung des Game-Frames in der Berichterstattung identifizierten.

Relevante Variablen in DOCA – Database of Variables for Content Analysis