Wenn also das Erleben und Erlernen romantischer Liebe in der Jugend eine wichtige Funktion für ein gutes Leben als Jugendliche und dann später als Erwachsener haben, dann kann nun danach gefragt werden, welche normativen Implikationen im Sinne von Rechten und Pflichten sich daraus ableiten lassen. Rechte und Pflichten von Jugendlichen betreffen immer mehrere Akteure, da sie in staatliche Institutionen eingebunden und speziellen rechtlichen Regelungen unterworfen sind und zumeist noch in einer Familie leben, in der erwachsene Erziehungsberechtigte mit speziellen Rechten und Pflichten gegenüber den Jugendlichen ausgestattet sind. Jugendliche romantische Liebe wird also in vielen Belangen stärker kontrolliert und reguliert als Liebe im Erwachsenenleben, was durch die Schutzfunktion der Eltern und des Staates gerechtfertigt ist, aber diese Regulierung und Kontrolle bedarf der Abwägung mit den legitimen Interessen der Jugendlichen. Ich beschränke mich in diesem Abschnitt auf die Rechte und Pflichten der Eltern und des Staates und lasse andere wichtige Akteure außer Acht, wie zum Beispiel die Medien, die durchaus Einfluss darauf haben, was Jugendliche über romantische Liebe wissen und wie sie in Liebesbeziehungen handeln.
Was kann nun also legitim von den Eltern und dem Staat und seinen Institutionen verlangt werden? Welche Rechte und Pflichten haben sie gegenüber der romantischen Liebe während der Jugend? Ich kann hier nur versuchen, die Diskussion um die Findung von konkreten Antworten zu strukturieren und wichtige Gesichtspunkte zu benennen. Konkrete Antworten können dann nur auf konkrete Fragen gegeben werden (z.B. ob und wann Jugendliche ein Recht haben, zu heiraten; ob Eltern [aus kulturellen oder religiösen Gründen] ein Recht haben, Einfluss auf die Partnerwahl zu nehmen; oder ob der Staat ein Recht hat, bestimmte Ausprägungen der Jugendsexualität wie Sexting unter Verbot zu stellen). Ich bringe sechs Punkte vor, um das komplexe Feld zu strukturieren.
Erstens ist es plausibel anzunehmen, dass wenn romantische Liebe in der Jugend ein so wichtiger Teil einer guten Jugend ist, dass Jugendliche ein prinzipielles Recht darauf haben, sie zu erleben, sofern dem nicht höherwertige Güter entgegen stehen. Das betrifft die Innen- wie auch die Außenseite der romantischen Liebe. Diese höherwertigen Güter sind eigens zu explizieren und zu rechtfertigen. Plausibel scheint hier die Annahme, dass Jugendliche sich und andere nicht übermäßig gefährden sollen und diese Gefährdung mit Blick auf ihr aktuelles und ihr künftiges Wohlergehen bewertet werden muss. Gänzlich ohne Risiko wird Liebeshandeln, ja die gesamte jugendliche Lebenswelt, nicht zu haben sein. Alleine das Risiko unerfüllter und unerwiderter Liebe ist groß und Liebeskummer erzeugt echte Schmerzen und kann zu selbstverletzendem Handeln führen (Price u. a. 2016). Das sollte nicht leichtfertig abgetan oder heruntergespielt werden. Ein Wert der romantische Liebe ergibt sich auch daraus, dass diese und Autonomie in einem engen Verhältnis stehen. Wen man liebt, gehört zum ureigenen privaten Lebensbereich. Man kann sich zwar nur schwerlich aussuchen, wen man liebt, aber es gehört zur eigenen Freiheit, dieser Liebe Handlungen folgen zu lassen, eine Beziehung zu beginnen und diese zu gestalten. Diese konkrete Ausgestaltung der romantischen Liebe, also die Art und Weise der Liebesbeziehung, die man führt, kann dann sicherlich wiederum autonomiefördernder oder autonomiebegrenzender erfolgen. Es gibt hier auch empirische Hinweise darauf, dass Autonomie für das Gelingen einer romantischen Liebesbeziehung wichtig ist (J. R. Anderson 2020).
Wenn also, zweitens, davon ausgegangen werden kann, dass jugendliche Autonomie anders als bei Kindern stärker zu berücksichtigen ist, dann überträgt sich dies sicherlich auf einen solch intimen und privaten Bereich wie das eigene romantische Liebesleben. Daraus folgen gewisse Ansprüche auf eine jugendliche Privatsphäre, die zu respektieren sind. Für die Eltern und den Staat sind der Wert und die Grenzen der romantischen Liebe aus je eigener Perspektive zu sehen, da sie gegenüber dem einzelnen Jugendlichen andere Rollen einnehmen. Weder kann es Aufgabe des Staates sein, Elternschaft im Sinne personaler Nahebeziehung und eines Mikromanagements des Familienlebens zu übernehmen, noch haben Eltern die Aufgaben des Staates zu übernehmen, allgemeinverbindliche Regeln für alle Jugendlichen aufzustellen und Chancen gleich zu verteilen. Eltern und Staat sind unterschiedliche Akteure, die unterschiedliche Motivationen, Ressourcen und Verpflichtungen haben. Die Eltern sind ihren Kindern gegenüber für unmittelbare Fürsorge, Liebe, Verständnis, Vertrauen und Unterstützung zuständig, die nur teilweise durch den Staat, seine Institutionen und Repräsentanten substituiert werden können. In der Regel kennen Eltern ihre Kinder auch besser als der Staat, da durch das gemeinsame Wohnen und Leben vielfältige Erfahrungen gemacht wurden. Im Fall der Entwicklung, des Lernens und Erlebens von romantischer Liebe sind gerade diese, nur in Nahebeziehungen kultivierbaren Güter besonders relevant, obwohl man wahrscheinlich keine empirischen Forschungen zu zitieren braucht, um zu wissen, dass Eltern-Kind-Beziehungen gerade in der Pubertät und gerade hinsichtlich solcher emotionalen und intimen Angelegenheiten wie der romantischen Liebe nicht immer ideal aufgestellt sind (Weymouth und Buehler 2016). Es gehört wohl auch dazu, dass viele Jugendliche hier eigene Erlebensräume für sich schaffen wollen, die den Eltern nicht zur Kenntnis gebracht werden. Auch für die gelingende Eltern-Kind-Beziehung während der Pubertät gibt es aber wissenschaftlich fundierte Konzepte, die vielen Eltern unbekannt bleiben, da es staatlicherseits nur sehr wenige Bemühungen gibt, Eltern in ihrer Elternrolle in dieser Hinsicht zu unterstützen und ihnen Wissen zukommen zu lassen (Ponzetti 2016).
Drittens ist neben dem Respekt der Privatsphäre der Jugendlichen, also der Ermöglichung des Setzens von Liebeshandlungen unterschiedlichster Art und Weise, die Rolle der Eltern insbesondere für die Lern- und Reflexionsprozesse wichtig – wobei dieses Recht auf Privatsphäre von Jugendlichen nicht uneingeschränkt gilt, sondern in Grenzen, die die Eltern auf Basis der Reife und anderer Faktoren, zu treffen haben. Es ist zwar so, dass es für viele Eltern selbst nicht einfach ist, über romantische Liebe, Begehren, Erotik oder Sex mit ihren jugendlichen Kindern zu sprechen und in der Ausbildung dieser Fähigkeit Unterstützung benötigen (Pariera und Brody 2018; Martino u. a. 2008), dennoch sind sie ein wichtiger Gesprächspartner und eine relevante Informationsquelle für ihre Kinder; selbst wenn sie nicht darüber kommunizieren, sendet dies eine Botschaft und die Jugendlichen sehen jedenfalls wie ihre Eltern ihr Liebesleben gestalten. Die gelungene Kommunikation zwischen Eltern und Jugendlichen ist etwas, das Eltern sich aneignen sollten, wenn sie gute Eltern sein wollen und der Staat kann hier unterstützen, indem er Informationsmaterial, aber auch Schulungen usw. bereitstellt. Die Eltern sind insbesondere dann in der Verantwortung, um für ihre Kinder in Phasen der Trauer, Verunsicherung und Verletzung, die im Rahmen vieler jugendlich-romantischer Liebeserfahrungen durchlaufen werden, unterstützend da zu sein.
Viertens ist der Staat verantwortlich, für gelungene Rahmenbedingungen zu sorgen und er ist, anders als die Eltern, allen Jugendlichen gleichermaßen verpflichtet. Diese Verpflichtungen lassen sich in kind- bzw. jugendspezifischen Theorien der Gerechtigkeit ausbuchstabieren (Schweiger und Graf 2015). Romantische Liebe während der Jugend ist nicht unmittelbar der Verteilung durch den Staat zugänglich, da es sich nicht um ein entsprechendes materielles Gut handelt, aber der Staat hat dennoch mehrere Interventionsmöglichkeiten, die beeinflussen, ob und wie romantische Liebe während der Jugend möglich ist, und daraus folgend hat er diese Interventionen auch gerecht zu setzen. Anca Gheaus etwa hat argumentiert, dass Liebe ein Gut der Gerechtigkeit ist, insofern diese für ein gutes Leben wichtig ist und der Staat ihre Verteilung beeinflussen kann (Gheaus 2017). Dies gilt auch für Jugendliche. Eine soziale Ordnung, die nur bestimmten Jugendlichen die Möglichkeit zur romantischen Liebesbeziehung gibt oder wichtige Teilgüter unfair verteilt, wie zum Beispiel den Zugang zu Wissen über romantische Liebe oder den Zugang zu Verhütungsmitteln, ist nicht legitimierbar. Ebenso problematisch sind soziale Arrangements, die die romantische Liebe für Jugendliche zerstören wie etwa eine rape culture, in der Mädchen massenhaft und strukturell Opfer sexueller Gewalt und hierdurch traumatisiert werden.
Der Staat hat sich also damit zu befassen, welchen Einfluss soziale, ökonomische, politische oder rechtliche Faktoren auf das Erleben und Erlernen romantischer Liebe während der Jugend haben und ob und inwieweit er diese beseitigen kann. Der sozioökonomische Status sollte zum Beispiel nicht determinieren, ob Jugendliche einen Zugang zu und Wissen über Verhütungsmittel haben, da dadurch das romantische Liebesleben – nicht nur dieses aber auch dieses – beeinflusst und das Risiko für die Übertragung von Krankheiten und ungewollte Schwangerschaften drastisch erhöht wird. Das schränkt die Autonomie dieser Jugendlichen stark ein und benachteiligt sie gegenüber besser gestellten Altersgenossen. Manche andere Faktoren liegen auf der Hand, die romantische Liebe direkt betreffen: so ist es zum Beispiel ungerecht, wenn der Staat eine Ordnung aufrechterhält, in der Mädchen sich ihre Liebespartner nicht aussuchen können, sondern von den Eltern verheiratet werden. Es ist auch ungerecht, wenn der Staat Gesetze oder auch nur soziale Normen unterstützt, die homosexuelle Liebesbeziehungen verbieten oder als unmoralisch verteufeln.
Fünftens hat der Staat weiterhin eine Schutzfunktion, die sich auch darauf auswirkt, was im Bereich der romantischen Liebe rechtlich erlaubt und was verboten sein sollte. Damit legt er Regeln oberhalb der Ebene der Eltern für alle Jugendlichen fest und beschreibt die Grenzen des Handlungsspielraums der Eltern. Es ist sinnvoll, unterschiedliche Arten der Begrenzung und Einschränkung jugendlicher Liebe zu unterscheiden: absolute Grenzen, die der Staat mittels Gesetzen durchsetzen sollte, wie im Bereich der Machtausnutzung in romantischen Beziehungen zwischen Lehrern und Schülern. Unterhalb dieser absoluten Grenzen, die auch jeweils auf ihre Adäquatheit geprüft werden müssen, gibt es ein weites Feld an Formen der romantischen Liebe und Beziehungen bzw. von Praktiken, die in romantischen Liebesbeziehungen stattfinden, die zwar mitunter moralisch problematisch erscheinen, aber kein Eingreifen des Staates rechtfertigen und in die Verantwortung der Eltern überlassen werden.
Dabei ist also auszuloten, inwieweit der Staat die Rechte von Jugendlichen gegenüber den Rechten ihrer Eltern und anderer Erziehungsberechtigter zu schützen und notfalls auch mit Staatsgewalt durchzusetzen hat. Das ist ein schwieriges Terrain, da der Eingriff ins Familienleben in vielen modernen Staaten als besonders heikel und die (kleinbürgerliche) Familie als Ideal gilt. Es wäre zu viel vorgenommen, wenn ich hier dieses Thema durchexerzieren würde. Der von mir präferierte Ansatz, der das Wohl und die Rechte von Jugendlichen in den Mittelpunkt stellt, sieht elterliche Rechte der Beschränkung jugendlicher Liebe gegenüber dem jugendlichen Interesse an romantischer Liebe als nachgeordnet an (Archard 2003). Das bedeutet, dass auch wenn die Familie ein prinzipiell schützenswerter Raum ist und Eltern eine wichtige Funktion für ihre Kinder einnehmen, so sind sie doch in ihrer Verfügungsgewalt aus moralischer Perspektive begrenzt werden sollten, um zwei Dinge zu erreichen: Einerseits die Forderung, dass alle Jugendliche möglichst gleiche Chancen der romantischen Liebe vorfinden sollten und andererseits, um im je eigenen Leben das Gut der romantischen Liebe erfahren zu können. Der erste Punkt bezieht sich darauf, dass unterschiedliche Erziehungsstile und Wertvorstellungen der Eltern dazu führen, dass Jugendliche gegenüber anderen übermäßig benachteiligt werden. Eltern haben also kein gutes Recht, ihre homosexuellen Kinder dahingehend zu indoktrinieren, dass Homosexualität moralisch falsch oder eine Sünde ist. Dadurch würden diese Jugendlichen benachteiligt, insofern es ihnen schwerfallen würde ihre eigene sexuelle Orientierung positiv annehmen zu können. Der zweite Punkte bezieht sich darauf, dass Jugendliche durch ihre Eltern nicht daran gehindert werden dürfen, romantische Liebe zu entdecken und zu leben, soweit dieses Liebeshandeln nicht ihr Wohlergehen gefährdet. Eltern haben also kein Recht, willkürlich Beziehungen zu verbieten oder die private Kommunikation ihrer jugendlichen Kinder vollständig zu überwachen. Der Staat kann hier nicht vollständige Gleichheit zwischen Jugendlichen erreichen oder anstreben, da dies nur ginge, wenn die Familie und die elterlichen Rechte prinzipiell aufgehoben werden würden, wogegen andere Gründe des Kindeswohl und der Selbstbestimmung von Eltern sprechen. Der Staat hat hier also Interventionsaufgaben, insofern er Eltern dazu erziehen und dabei unterstützen kann, dass sie die Rechte ihrer jugendlichen Kinder berücksichtigen und in gravierenden Fällen, kann er auch gesetzliche Regelungen erlassen. Elterliche Gewalt, sei sie physisch oder psychisch, zur Verhinderung von romantischen Liebesbeziehungen oder andere gravierende Eingriffe wie die Zwangsverheiratung von Jugendlichen, sind klare Fälle, wo staatliche Interventionen geboten sind.
Sechstens hat der Staat, weil er allen Jugendlichen gegenüber gleichermaßen verpflichtet ist, sich gerade darum zu kümmern, dass auch alle jene Jugendlichen, deren Eltern ihre Rolle nicht ausreichend wahrnehmen können oder wollen, in ihrer Entwicklung und ihren Lernprozessen unterstützt werden, also leicht zugängliche Bildungs- und Beratungsangebote vorfinden. Hier kommt auch die Schule als zentraler Ort jugendlicher Lebenswelt und staatlichen Zugriffs auf diese in den Blick. Die Diskussion um Sexualerziehung, die teils heftig zwischen besorgten Eltern auf der einen Seite und Lehrern, Schulen und Politikern auf der anderen Seite geführt wird, zeigt, dass es hier durchaus Bruchstellen und Konfliktpotentiale gibt, weil Eltern sehr bestimmte Vorstellungen darüber haben, was im Bereich der Liebe und Sexualität gelehrt werden sollte und was ihren eigenen Moralvorstellungen widerspricht (Drerup 2019). Auch wenn zur romantischen Liebe mehr gehört als Sex und Sexualunterricht daher auch andere Funktionen und Inhalte hat, ist nicht zu leugnen, dass auch in dieser Hinsicht Konflikte entstehen werden. Etwa wenn es darum geht, Wissen über unterschiedliche Konstellationen der romantischen Liebe (hetero-, homo- und bisexuelle Paarbeziehungen ebenso wie Polyamorie) in der Schule zu vermitteln, damit Jugendliche selbstbestimmt die eigenen Präferenzen verstehen lernen.
Insofern man jugendliche Autonomie ernst nimmt – und es gibt, wie gesagt, gute Gründe, das zu tun – ergeben sich auch unterschiedliche Interventionsmittel, die der Staat oder die Eltern nutzen können: Aufklärung und Bildung, Incentives und Nudging, milde Formen der Sanktionen durch die Eltern oder andere Institutionen. Ein Beispiel: Wie können Jugendliche dazu motiviert werden, Verhütungsmittel zu benutzen? Sex ist ein wichtiger Bestandteil romantischer Liebe und viele Jugendliche haben Sex als Teil ihres Liebeslebens, aber Sex birgt auch einige Gefahren, darunter Krankheiten und kann zu einer Schwangerschaft führen, was im jugendlichen Alter eine große Belastung sein kann. Man kann Jugendliche aufklären und zwar durch die Eltern und durch die Schule. Das kann verpflichtend sein oder es werden Anreize geschaffen, solche Lerneinheiten zu besuchen. Man kann Aufklärung über Medien verbreiten und dort mit anderen Inhalten oder Angeboten koppeln, damit sie auch wahrgenommen werden (etwa indem bekannte Musikerinnen als Testimonials fungieren). Man kann Kondome gratis in Schulen oder bei Jugendveranstaltungen verteilen. Jugendliche haben noch immer die Wahl, ob und wie sie verhüten, aber ihr Verhalten wird dadurch beeinflusst. Welche Interventionen, effektiv sind oder welche auch nicht gerechtfertigt wären – etwa an Jugendliche keine Kondome zu verkaufen, weil man glaubt, dann hätten sie keinen Sex – bedarf der Kombination aus empirischen und normativen Überlegungen.
Wichtig scheint mir jedoch ein Perspektivenwechsel, der romantische Liebe während der Jugend und alle was dazu gehört, insbesondere auch Sexualität, nicht nur als Gefahr zu sehen, sondern die positiven Potentiale jugendlicher Liebe und die mit ihr verbundenen Fähigkeiten des Vertrauens, der Fürsorge, der Romantik, des sexuellen Begehrens, der Partnerschaft und Hoffnung zu stärken und jungen Menschen dabei zu helfen, diese zu entwickeln und zu leben. Dafür ist es auch nötig, vor die Lebensphase zu blicken und den nochmals sensibleren Topos kindlicher Gefühlswelten inklusive Begehren und Sexualität zu thematisieren (Graf und Schweiger 2017; Brennan und Epp 2015). Die Fähigkeiten und das Wissen, welches für eine gelingende romantische Liebe in der Jugend benötigt werden, haben ihre Wurzeln schon früher – in der frühkindlichen Entwicklung und Bindung (Ahnert und Maywald 2004), die es erlaubt jene Fähigkeiten und Einstellungen (Selbstvertrauen, Vertrauen in andere, Selbstwert etc.) zu entwickeln, die dann für romantische Liebe wichtig werden.