Die 1867 Teilnehmenden an der Befragung kommen aus dem gesamten Bundesgebiet, vor allem aber aus den Bundesländern Bayern (22 %), Nordrhein-Westfalen (16 %), Hessen (11 %) und Niedersachsen (11 %). Als Geschlechtszuordnung haben 78 % der Teilnehmenden weiblich angegeben, 21 % männlich und 1 % divers. Der Großteil der Befragten ist in einem Alter zwischen 25 und 34 Jahren (39 %). Ein knappes Drittel der Teilnehmenden war zum Zeitpunkt der Befragung im öffentlichen Dienst angestellt, bei einem kirchlichen Träger (23 %), einer privatwirtschaftlichen Institution (21 %) oder bei einem Träger der Wohlfahrtspflege (20 %). 2 % der Teilnehmenden sind selbstständig bzw. freiberuflich tätig, verbeamtet (2 %) oder weiteres (2 %). Bei 9 % der berücksichtigten Teilnehmenden (n = 1838) hat sich der Beschäftigungsstatus im Rahmen der ersten Phase der Pandemie verändert.
Insgesamt sind eine Vielzahl an Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit in der Erhebung vertreten (siehe Abb. 1, Differenzierung in Anlehnung an Thole 2012; Meyer und Siewert 2020), davon mit 35,1 % Beschäftigte im Bereich der Kinder- und Jugendbildung (v. a. in Kindertageseinrichtungen) am stärksten, gefolgt vom Handlungsfeld Hilfen zur Erziehung (13,9 %, v. a. Heimerziehung) und Sozialer Arbeit in Behörden (8 %, v. a. Allgemeiner Sozialer Dienst).Footnote 7
Knapp 60 % der Befragten (n = 1862) haben angegeben, dass die eigene Einrichtung bzw. der Dienst geöffnet bzw. aufrecht erhalten bleibt, und zwar sowohl für Mitarbeiter*innen als auch für Adressat*innen. Von diesen (n = 1082) sind es mit 31 % vor allem die Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und die Hilfen zur Erziehung (22 %), die sowohl für Mitarbeiter*innen als auch für Adressat*innen geöffnet haben. Ebenso Behörden (7 %) oder Einrichtungen für die Arbeit mit Menschen mit Behinderungen (7 %). Teilweise geöffnet haben 31 % der Einrichtungen und gänzlich geschlossen sind nach Angaben der Befragten (n = 1862) insgesamt 9 % der Einrichtungen, wobei letzteres im Vergleich zwischen den Handlungsfeldern (n = 170) vor allem für Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung (56 %), aber auch mit 21 % für die Arbeit im Rahmen der Qualifizierung für die Soziale Arbeit zutrifft. Über alle Handlungsfelder hinweg sind 7 % der Befragten (n = 1817) in der Folge von einer Form der Stundenregulierung oder der Anmeldung von Kurzarbeit betroffen.
Darüber hinaus konnten die Befragten angeben, ob ihre Tätigkeit offiziell als systemrelevant eingestuftFootnote 8 wurde. Dies bestätigten 55 % der Befragten (n = 1577), sie kommen vor allem aus den Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit in Behörden, der Hilfen zur Erziehung, dem Gesundheitswesen und der Arbeit mit alten Menschen, mit Menschen mit Behinderung sowie mit obdachlosen und/oder suchtkranken Menschen. Die Uneinheitlichkeit der Einstufungen als „systemrelevant“ in den von der Umfrage abgedeckten Bereichen ist allerdings erheblichFootnote 9. Sie reicht von nur etwas mehr als 2 % im Bereich Ausbildung (Qualifizierung für Soziale Arbeit) bis zu fast 80 % im Bereich der Arbeit mit Obdachlosen und/oder suchtkranken Menschen. Diese Unterschiede werden im Balkendiagramm in den beiden Ausprägungen „systemrelevant“ und „nicht systemrelevant“ in Abb. 2 deutlich.
Neben der Frage nach dem offiziellen Status der Systemrelevanz, wurde auch die Wahrnehmung der beruflichen Anerkennung der eigenen Tätigkeit erhobenFootnote 10. In Abb. 2 wird diese durch das Liniendiagramm mit den beiden Ausprägungen „anerkannt“ und „nicht anerkannt“ abgebildetFootnote 11. Unterschiede zwischen den Handlungsfeldern ergeben sich auch hier. Während die wahrgenommene gesellschaftliche Anerkennung für Beschäftigte im Bereich der Ausbildung (Qualifizierung für die Soziale Arbeit) mit 77 % am höchsten ist, liegt sie mit jeweils 23 % im Bereich der Arbeit mit Obdachlosen und/oder suchtkranken Menschen und in den Hilfen zur Erziehung sowie mit 25 % in der Arbeit mit Migrant*innen am niedrigsten. Fehlende gesellschaftliche Anerkennung („nicht anerkannt“, siehe Abb. 2) nehmen in der aktuellen Situation der Corona-Pandemie die nachfolgenden Handlungsfeldern wahr:
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Soziale Arbeit mit obdachlosen und/oder suchtkranken Menschen (77 %, n = 65),
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Hilfen zur Erziehung (77 %, n = 224)
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Soziale Arbeit mit Migrant*innen (74 %, n = 27),
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Kinder- und Jugendbildung (67 %, n = 534),
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Soziale Arbeit in Behörden (64 %, n = 124),
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Soziale Arbeit mit Arbeitslosen und/oder Sozialhilfeberechtigten (64 %, n = 22),
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mit Menschen mit Behinderung (62 %, n = 86) sowie
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im Gesundheitswesen und der Arbeit mit alten Menschen (61 %, n = 69).
Dabei steht die offizielle Zuschreibung der Systemrelevanz, also die Zuschreibung der Unverzichtbarkeit eines Handlungsfeldes für das Gemeinwesen, im Widerspruch zur Einschätzung der Befragten hinsichtlich der aktuell wahrgenommenen gesellschaftlichen Anerkennung des eigenen Arbeitsbereichs. Die Hintergrundannahme war hier, dass sich mit dem Status „systemrelevant“ möglicherweise auch die Tendenz zu einer entsprechend positive(ren) Wahrnehmung der gesellschaftlichen Anerkennung verzeichnen lässtFootnote 12. Schließlich war bereits vor der Corona-Pandemie die unzureichende gesellschaftliche Anerkennung (sozial-)pädagogischer Berufsgruppen ein wichtiger Diskussionspunkt in der Professionsforschung (vgl. Schütz 2018; Schoneville und Thole 2009). Allerdings zeigt sich auch in der aktuellen Pandemie-Situation ein eher bekanntes Bild. Dies wird besonders am Beispiel der Hilfen zur Erziehung, der Kinder- und Jugendbildung, der Arbeit mit Migrant*innen sowie der Arbeit mit obdachlosen und/oder suchtkranken Menschen deutlichFootnote 13. Diese Handlungsfelder werden zwar als systemrelevant eingestuft, die gesellschaftliche Anerkennung wird hier im Vergleich zwischen den Handlungsfeldern allerdings als gering wahrgenommen. Im Gegensatz zu den benannten Handlungsfeldern wurden die Beschäftigten etwa aus dem Bereich der Qualifizierung für die Soziale Arbeit nach eigenen Angaben offiziell nur zu einem kleinen Teil als systemrelevant eingestuft, dennoch fühlen sich die Befragten aus diesem Handlungsfeld sozial anerkannt. Ähnliches gilt für die Handlungsfelder Beratungsangebote sowie Soziale Arbeit im Gemeinwesen. Hier scheinen Tendenzen aus bereits vorhandenen Studien zur Anerkennung durch: Dabei sind Beschäftigte mit der eigenen gesellschaftlichen Anerkennung in Einrichtungen, die als „hochwertig“ erlebt werden (z. B. Hochschulen) zufriedener als andere (Schütz 2018, S. 188 f.).
Als weitere organisationale Rahmenbedingung in der aktuellen Arbeitssituation wurde auch das Vorhandensein notwendiger Schutzausrüstung erfragt. Die Beschäftigten in der Kinder- und Jugendbildung (37 %), im Bereich Hilfen zur Erziehung (14 %), in Behörden (9 %), Beratungsangeboten (5 %) und in der Arbeit mit Migrant*innen (2 %) gehören zu denjenigen Handlungsfeldern, denen es in der aktuellen Krise an Schutzausrüstung mangelt (n = 1126)Footnote 14. Dabei zeigt sich ein signifikanter, wenn auch schwacher Zusammenhang zwischen der wahrgenommenen Anerkennung in der Gesellschaft und der zur Verfügung stehenden Ausrüstung zur Umsetzung von HygienemaßnahmenFootnote 15. Die Befragten, die nicht über genügend Schutzausrüstung verfügen, haben öfter angegeben sich nicht anerkannt zu fühlen (67 %), als diejenigen Befragten, die zum Zeitpunkt der Befragung genügend Schutzausrüstung zur Verfügung hatten (33 %). Darüber hinaus kann auch der angeforderte Sicherheitsabstand von 1,5 Metern insgesamt in nur der Hälfte der Einrichtungen (n = 1777) einhalten werden, wobei knapp 61 % der Befragten, deren Einrichtung für Mitarbeitende und Adressat*innen geöffnet ist (n = 1042) angeben, dass ein Sicherheitsabstand von dieser Größe nicht möglich sei. Dies scheint insbesondere die Hilfen zur Erziehung, den Bereich der Kinder- und Jugendbildung und die Arbeit mit Menschen mit Behinderung zu betreffen.
Die Maßnahmen zur Begegnung der Pandemie bringen nicht nur Widersprüche in der offiziellen und sozialen Anerkennung von Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit ans Tageslicht, sie führen auch zu Veränderungen in der Zusammenarbeit mit Kolleg*innen und Adressat*innen. Zunächst zum Austausch mit den Kolleg*innen: Hier stellen 49 % der Teilnehmenden (n = 1810) im Zusammenhang mit der Pandemie eine Verringerung des fachlichen Austauschs fest (dies zeigt sich für nahezu alle Handlungsfelder), für 27 % hat er sich intensiviert und für 24 % ist er gleich geblieben. Damit sind insgesamt 76 % der Befragten durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen in ihrem Austausch mit Kolleg*innen von Veränderungen betroffenFootnote 16.
Veränderungen betreffen aber auch die Zusammenarbeit mit den Adressat*innen: Zunächst haben drei Viertel der Teilnehmenden der Befragung (n = 1849) angegeben, in den letzten sieben Tagen (zum Zeitpunkt der Befragung) Kontakt zu den Adressat*innen gehabt zu haben; ein Viertel hat dies verneint. Dabei fällt auf, dass es vor allem die Beschäftigten der Sozialen Arbeit in den Handlungsfeldern Hilfen zur Erziehung, im Gesundheitswesen und mit alten Menschen, mit Menschen mit Behinderung, mit Migrant*innen und mit obdachlosen und/oder suchtkranken Menschen sowie Beratungsangeboten waren, die Kontakt mit den Adressat*innen hattenFootnote 17. Abb. 3 macht dabei über alle Handlungsfelder hinweg den subjektiv wahrgenommenen Unterschied in der Art der Kontaktaufnahme vor und während der Pandemie deutlich. Der Rückgang der Kontaktaufnahme von Angesicht zu Angesicht ist dabei aufgrund der Kontaktbeschränkungen nicht verwunderlich, diese waren allerdings für zahlreiche Handlungsfelder der Sozialen Arbeit keineswegs rechtlich angeordnet. Gerade aus dem Umstand der Kontaktnotwendigkeit ergibt sich u. a. die Systemrelevanz. Gleichwohl zeigt sich über die Handlungsfelder hinweg, dass insbesondere die Kontaktaufnahme per Video, Chat oder Telefon zugenommen hat. Von den Befragten sehen 34 % keine Schwierigkeiten darin, dass sich die Kontaktaufnahme zu den Adressat*innen verändert hat, zwei Drittel bewerten die Änderungen aber durchaus als problematisch (n = 1663). Dies sind insbesondere die Beschäftigten der Sozialen Arbeit in den Handlungsfeldern Soziale Arbeit in Behörden, Arbeit mit arbeitslosen und/oder Sozialhilfeberechtigten, mit Menschen mit Behinderung, mit obdachlosen und/oder suchtkranken Menschen sowie BeratungsangebotenFootnote 18. Worin die Problematik liegt, wird von den Befragten (n = 964) in der daran anschließenden offen Frageoption konkretisiert, wobei unterschiedliche Aspekte betont werden. Diese reichen von der fehlenden persönlichen Einwirkungsmöglichkeit im Rahmen des Kinderschutzes bis hin zur nahezu banalen Erkenntnis, dass das Begleiten von Menschen in Krisensituationen eben nicht in Distanz möglich sei (vgl. Nittel und Meyer 2018). Eine befragte Person fasst dies so zusammen: „Am Telefon kann man nicht die gleiche Vertrauensbasis schaffen wie persönlich. Mit Kindern zu telefonieren ist schwierig. Hausbesuche, um sich ein Bild zu machen funktioniert nur vor Ort“. Und eine weitere Person konkretisiert diesen Gedanken: „Telefonische Beratung mit den Jugendlichen gestaltet sich schwierig. Sie befinden sich im Haushalt und machen möglicherweise derzeitige Probleme im Haushalt nicht offen“. Aber auch der Wegfall strukturschaffender Maßnahmen wie ein gemeinsames Abendessen erschwere den Adressat*innen den ohnehin oft problembelasteten Alltag zusätzlich und eröffne den Fachkräften damit einen weiteren ‚Krisenherd‘. Außerdem seien beispielsweise in den stationären Hilfen zur Erziehung die Einhaltung der notwendigen Hygienemaßnahmen einerseits unmöglich. Andererseits nähmen die Konflikte zwischen den Jugendlichen in solchen Einrichtungen durch das Kontaktverbot weiter zu. Benannt werden daneben auch ganz allgemein die zu verhindernden sozialen Folgen der Isolation von Adressat*innen sowie die damit verbundene Abnahme der Sichtbarkeit der Adressat*innen in der Gesellschaft.
Einen weiteren Eindruck dieser problematischen Veränderung des professionellen Handelns liefern auch die offenen Antworten (n = 410) am Ende des Fragebogens: Für die Adressat*innen brechen aus Sicht der Befragten wichtige Struktur- und Stützelemente des alltäglichen Lebens im Zuge des „Lockdowns“ weg. Darüber hinaus werden die Adressat*innen Sozialer Arbeit aus ihrer Sicht im öffentlichen Diskurs zu den angemessenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie weitgehend marginalisiert, obwohl gerade sie besonders stark von den Folgen betroffen gewesen seien. Die Aufrechterhaltung des Kontakts zu den Adressat*innen sei durch die Veränderung der Medien wie Telefon- oder Onlineangebote kaum möglich gewesen. Gleichzeitig verweisen einige Teilnehmende darauf, dass sich vor diesem Hintergrund die Kontaktzahl mit den Adressat*innen zum Teil deutlich reduziert und die Folgen (z. B. bei psychisch kranken Menschen mit ambulanter Anbindung) unklar sind.
Bei genauerer Betrachtung fällt darüber hinaus auch hier die ungleiche Verteilung der wahrgenommenen Veränderungen zwischen den Handlungsfeldern ins Auge. So empfinden besonders die Befragten aus den Handlungsfeldern Soziale Arbeit in Behörden (z. B. Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)), der Kinder- und Jugendbildung, der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen, der Sozialen Arbeit mit Menschen mit Behinderung sowie im Kontext von Beratungsangeboten die Veränderungen in der Kommunikation als problematisch.
Zwei Aspekte heben die Befragten in den verschiedenen offenen Antworten (n = 410) zudem immer wieder hervor:
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1.
Die Corona-Pandemie und die Folgen verschärfen Arbeitsbedingungen in der Sozialen Arbeit: Die Befragten beklagen einen fehlenden Schutz der Mitarbeitenden sowie die professionelle Unmöglichkeit in der eigenen Arbeit (z. B. in Kindertagesstätten oder stationären Wohnformen) angeordnete Hygienestandards zu befolgen. Dieser Umstand werde noch durch die erschwerte Kommunikation verstärkt, weil es aufgrund fehlender technischer Instrumente oder der Home Office-Regelungen schwer bis unmöglich sei, die eigenen Kolleg*innen oder Fachkräfte anderer Institutionen zu erreichen. Darüber hinaus habe in eigenen Handlungsfeldern die Kompensation durch den Wegfall der ehrenamtlichen Helfer*innen, die zumeist einer der so genannten Risikogruppen angehört haben, erhebliche personelle Ressourcen gebundenFootnote 19. Auch berichten zahlreiche Befragte, dass sie zu fachfremder Arbeit verpflichtet worden seien, offenbar um Minusstunden zu vermeiden. Darüber hinaus verschärft sich die Arbeitssituation, neben der Arbeitsverdichtung in der Institution, durch die Notwendigkeit zur Betreuung der eigenen Kinder.
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2.
Professionelle Handlungsweisen verändern sich in der Corona-Pandemie: Befragte aus dem Bereich der Sozialen Arbeit in Behörden sowie von den Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung berichten von der Verletzung professioneller Standards, um überhaupt arbeitsfähig zu bleiben oder unter den spezifischen Bedingungen überhaupt wieder Arbeitsfähigkeit zu erlangen. Aus diesem Grund beschreiben die Beschäftigten in den offenen Antworten die Wahrnehmung einer verstärkten Digitalisierung. Diese wird nun mit hoher Geschwindigkeit umgesetzt, weil die Gesamtsituation es nicht anders zu lässt. Parallel wird diese Entwicklung von den befragten Beschäftigten kritisch gesehen, weil die Adressat*innen nicht mehr angemessen erreicht werden können und sich auf diese Weise professionelle Handlungsweisen verändern. Für einige Befragte birgt die Corona-Pandemie in erster Linie die Option zu einem Digitalisierungsschub in der Sozialen Arbeit. Dies allerdings oft um den Preis der Verletzung von Datenschutzstandards sowie der „kopflosen“ Buchung von kommerziellen Leistungen Dritter ohne Wissen über die Folgen. Gerade dieser Umstand lenkt den Blick auf eine große Sorge der Befragten: Dass nach der Corona-Pandemie eine langfristige Änderung der Struktur Sozialer Arbeit stattgefunden hat und sich unkritisch neue Standards etabliert haben, die bisher als dysfunktional und ablehnungsbedürftig galten.
Abschließend noch ein kurzer Blick in die Zukunft: Hier sind 55 % der Meinung, dass das eigene Handlungsfeld nach der Pandemie stärker gefordert sein wird, 43 % glauben, dass das eigene Handlungsfeld genauso gefordert sein wird wie bisher und nur knapp 2 % sehen ein Zurückgehen der Anforderungen an das eigene Handlungsfeld. In Abb. 4 ist die Einschätzung der Befragten entsprechend der unterschiedlichen Handlungsfelder abgebildet. Dabei changieren die Wahrnehmungen sowohl zwischen den Handlungsfeldern als auch mit Blick auf das Antwortverhalten in der jeweiligen Gruppe. Dies ließe sich einerseits mit einer extremen Heterogenität innerhalb der Sozialen Arbeit sowie in den jeweiligen Handlungsfeldern deuten, ebenso aber mit Blick auf die unklare Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
In den offenen Antworten (n = 410) ist das Meinungsbild dagegen eindeutiger: Hier dominiert die Perspektive, dass die Folgen der Pandemie die Soziale Arbeit erst noch treffen werden. Dies gilt einerseits für die Entwicklungen auf Seiten der Adressat*innen, die Befragten rechnen beispielsweise mit einem Anstieg der Zahl von wohnungslosen Menschen ebenso wie mit einem Wachstum psychischer Erkrankungen. Andererseits sehen sich auch die Beschäftigten mit einer ungewissen Zukunft konfrontiert. Einige der befragten Beschäftigten freier Träger*innen sorgen sich besonders um ihre Zukunft (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 2020).