Im Folgenden soll nun also geklärt werden, was genau der Begriff der „Politik“ in Clausewitz’ Theorie des Krieges bedeutet. An dieser Stelle sind wir allerdings mit einer exegetischen Schwierigkeit konfrontiert: Während den Krieg in all seiner Komplexität und Wandelbarkeit zu erfassen, das zentrale Anliegen seines theoretischen Schaffens war, hat Clausewitz an keiner Stelle in vergleichbarer Ausführlichkeit erläutert, was er mit „Politik“ meint. Seine Bewundrer*innen wie auch seine Kritiker*innen stützen ihre Interpretationen deshalb vorrangig darauf, wie Clausewitz den Begriff der „Politik“ verwendet, wenn er über empirische Sachverhalte schreibt. So kommen sie zu dem Ergebnis, Clausewitz sei ein politischer Realist gewesen, der über eine Welt eigeninteressierter und rational handelnder Staaten geschrieben habe (z. B. van Creveld 1998, S. 102–106; Gat 1989, S. 239–244; Heuser 2005, S. 60–64; Paret 1992, Kap. 12; vgl. Daase und Schindler 2009, S. 719–720). Diese Lesart verkennt jedoch, dass Clausewitz’ Theorie des Krieges sowohl mit einem abstrakten, zeitlosen Begriff von Politik operiert (der allerdings nicht vollständig expliziert wird) als auch ihre konkreten historischen Ausprägungen betrachtet. Der Fehler der Interpret*innen liegt darin, dass sie eine konkrete historische Form der Politik mit dem allgemeinen Begriff der Politik verwechseln, der systematisch die Grenzen der Anwendbarkeit der Clausewitz’schen Theorie demarkiert. Es muss im Folgenden also darum gehen, diesen abstrakten Begriff der Politik zu rekonstruieren.
Wie wir gesehen haben, charakterisiert Clausewitz den Krieg allgemein als eine Form der Politik, die sich durch den Einsatz von Gewalt auszeichnet. Es ist nur die „eigentümliche Natur“ der Gewaltmittel, die den Krieg von allen anderen Formen von Politik unterscheidet (VK I/1/S. 210). Wenn wir diese Bestimmung ernst nehmen, dann können wir auf das allgemeine Wesen der Politik schließen, indem wir von den allgemeinen Aussagen Clausewitz dazu, was den Krieg ausmacht, den Einsatz der Gewaltmittel abziehen. Genau das soll mein Vorgehen in diesem Abschnitt sein. Um die Schwierigkeit zu überwinden, dass nicht an allen Stellen in Vom Kriege klar ist, ob Clausewitz über das allgemeine Wesen des Krieges schreibt oder über eine seiner spezifischen historischen Formen, orientiere ich mich vor allem an der allgemeinen Bestimmung des Krieges aus dem 1. Kapitel des I. Buches von Vom Kriege, einem Abschnitt des Werkes, den Clausewitz vor seinem Tod gründlich überarbeitet hatte und mit dem er zufrieden war.Footnote 13 Auf das Verhältnis von allgemeiner Theorie und konkreter Geschichte in Clausewitz’ Denken werde ich dann im nächsten Abschnitt noch einmal zurückkommen.
Clausewitz beginnt seine Abhandlung Vom Kriege mit einer vorläufigen Definition des Gegenstandes: Der Krieg sei „ein Akt der Gewalt, um den Gegner zu Erfüllung unseres Willens zu zwingen“ (VK I/1/S. 191). Schon hier wird also die Gewalt als Mittel des Krieges eingeführt und in Relation zu einem Zweck gesetzt, nämlich „dem Feinde unseren Willen aufzudringen“ (VK I/1/S. 192).Footnote 14 Im Folgenden erläutert Clausewitz dann, wie dieser „politische Zweck des Krieges“ (VK I/1/S. 200)Footnote 15 der internen Tendenz des Krieges zu Eskalation teilweise entgegenwirkt. Denn je nachdem, was die Beteiligten wollen und wie sehr sie es wollen, werden sie auch den Einsatz ihrer Kräfte bemessen. Sind die durch den Gehalt des Willens bestimmten Zwecke beschränkt, so ist es auch das Aufgebot der Mittel. Betrachten wir Clausewitz’ Theorie systematisch, scheint er mit dem Begriff „Politik“ also, wenn er ihn abstrakt gebraucht, zunächst einmal Folgendes zu meinen: Politik ist (gewaltloses oder gewaltsames) Handeln, um den eigenen Willen gegen den Willen eines anderen durchzusetzen. Clausewitz (VK II/3/S. 303) selbst macht dieses von seinen anderen Begriffen implizierte Verständnis von Politik beinahe explizit, wenn er – allerdings über einen etwas verworrenen Absatz hinweg verteilt – schreibt, dass sowohl die Politik als auch der Krieg „ein Konflikt menschlicher Interessen“ seien, der Krieg sich jedoch dadurch auszeichne, dass sich in ihm der Konflikt „blutig löst, und nur darin ist er von den anderen [Konfliktformen] verschieden“.
Worin die menschlichen Interessen bestehen, die in aller Politik und damit auch im Krieg konfligieren, ist durch Clausewitz’ Theorie nicht bestimmt. Die Akteure haben keine notwendigen Zwecke, die etwa durch die menschliche Natur oder die anarchische Struktur des internationalen Systems gegeben wären. Vielmehr setzen sich die Akteure die Zwecke selbst und können sie zu einem späteren Punkt auch wieder verwerfen (z. B. VK I/2/S. 220–221, III/18/S. 414, VIII/5/S. 985). Kessel (1987, S. 137–138) hat allerdings herausgearbeitet, dass Clausewitz mit dem Begriff der „Politik“ nicht nur das von mir hier rekonstruierte „subjektive Element“ des Gehalts eines Willens bezeichnet, sondern mancherorts in Vom Kriege auch das „objektive Element“ der allgemeinen politischen Verhältnisse einer Zeit (ähnlich auch Aron 1980, S. 626–627). Clausewitz sieht also, „daß der Krieg und die Gestalt, welche man ihm gibt, hervorgeht aus den augenblicklich [vorherrschenden] Ideen, Gefühlen und Verhältnissen“ (VK VIII/2/S. 954, von mir berichtigter Druckfehler). Diese objektiven politischen Verhältnisse wirken sich fraglos auf die subjektive „politische Willensbildung“ aus, die aber trotzdem „zu allen Zeiten und unter allen möglichen Voraussetzungen immer die Freiheit hat, sich so oder so zu entscheiden“ (Kessel 1987, S. 138). Als historisch situierte Subjekte setzen sich die Akteure ihre Zwecke also selbst, tun dies aber vor dem Hintergrund der Verhältnisse ihrer Zeit.Footnote 16 Um begriffliche Verwirrung zu vermeiden, werde ich im Folgenden jedoch nur das subjektive Element als „Politik“ bezeichnen, das objektive Element hingegen als „politische Verhältnisse“.
Dass sich die Akteure in der Politik frei ihre Zwecke setzen, heißt jedoch noch nicht, dass sie sie auch immer realisieren können. Weil die Willen zumindest teilweise gegeneinander gerichtet sind, schränken sich die Akteure wechselseitig in ihrer Freiheit ein. Für Clausewitz (VK I/1/S. 194–95) ist deshalb „der Krieg nicht das Wirken einer lebendigen Kraft auf eine tote Masse“, sondern „der Stoß zweier lebendiger Kräfte gegeneinander“; wenn aber beide Seiten versuchen, sich gegenseitig mit Gewalt ihren jeweiligen Willen aufzudrängen, so „bin ich nicht mehr Herr meiner, sondern [der Gegner] gibt mir das Gesetz, wie ich es ihm gebe“. Vollrath (1984) hat in einem Aufsatz zu Clausewitz’ Handlungstheorie versucht, diese Verschränkung des Handelns im Krieg mit dem Begriff des „Gegenhandelns“ zu fassen (vgl. auch Herberg-Rothe 2001, S. 160–174). „Im Handeln“, schreibt Vollrath (1984, S. 57), „trifft alles Handeln auf anderes Handeln und was aus diesem Zusammen-handeln hervorgeht oder hervorkommt, das ist auch dadurch bestimmt, daß Menschen es nicht gemeinsam gewollt und getan haben, sondern daß ein Handeln sich gegen ein anderes gerichtet hat“. Zwar ist für Vollrath (1984, S. 56) „nicht alles Gegenhandeln […] kriegerischer Art, aber im Krieg ist alles Handeln von der Art des Gegenhandelns“. In unserer systematischen Rekonstruktion der Theorie Clausewitz’ können wir die Begriffe jedoch noch ein wenig genauer fassen. Denn die Unvereinbarkeit der Willen ist nicht notwendig an die Gewaltanwendung gebunden. Sie ist deshalb nicht nur ein Charakteristikum des Krieges, sondern jeder Politik.Footnote 17 Politik ist das gegeneinander Handeln mehrerer Akteure, deren Willen nicht vollständig vereinbar sind und die sich somit in der Realisierung ihrer Willen zumindest teilweise wechselseitig einschränken.
Doch nicht nur die Zwecke der jeweils anderen schränken die Akteure in der Realisierung ihres Willens ein. Hinzu kommt, dass Politik eine Praxis ist, die sich in Raum und Zeit entfaltet. Um diese weltliche Situiertheit mit Hinblick auf den Krieg zu fassen, führt Clausewitz (VK I/7/S. 262) den Begriff der „Friktion“ ein, die für ihn „dem ziemlich allgemein entspricht, was den wirklichen Krieg von dem auf dem Papier unterscheidet“. Will man den Krieg nämlich nicht nur abstrakt denken, sondern tatsächlich führen, ist man mit einer ganzen Reihe von praktischen Schwierigkeiten konfrontiert. „Das Handeln im Kriege“, schreibt Clausewitz (VK I/7/S. 263), „ist eine Bewegung im erschwerenden Mittel“; es gleicht dem Gehen im Wasser. Selbst die einfachste Bewegung erfordert die äußerste Anstrengung und dennoch kann man sie nicht präzise ausführen. Clausewitz (VK I/7/S. 262) verdeutlicht den Sachverhalt am Beispiel des Wetters: So können etwa Nebel und Regen verhindern, „daß der Feind zu gehöriger Zeit entdeckt wird, daß ein Geschütz zur rechten Zeit schießt, daß eine Meldung den kommandierenden Offizier findet“ oder auch, „daß ein Bataillon ankommt, daß ein anderes zur rechten Zeit kommt, weil es statt drei vielleicht acht Stunden marschieren mußte“. In Vom Kriege beschränkt Clausewitz seine Diskussion der Friktion auf militärische Angelegenheiten, denn er will erklären, warum nicht alle Kriege zum Äußersten eskalieren. Doch offensichtlich ist auch gewaltloses politisches Handeln, weil es ebenfalls in der Welt stattfindet, der Friktion ausgesetzt. Man denke als Beispiel etwa an die praktischen Schwierigkeiten, mit denen jene konfrontiert sind, die einen Wahlkampf oder einen Generalstreik organisieren wollen.
Nun erscheinen all die praktischen Probleme der Friktion – das „Heer der kleinen Schwierigkeiten“ (VK I/7/S. 263), mit denen sich die an einem Krieg Beteiligten herumschlagen müssen – auf den ersten Blick ganz unpolitisch. Sie folgen nicht aus dem Aufeinanderprallen divergierender Willen, sondern betreffen ganz offensichtlich auch einseitiges Handeln. Selbst wenn es auf dem Planeten nur eine einzige Armee gäbe, so wäre auch diese in all ihren Bewegungen der Friktion ausgesetzt. Vollrath (1984, S. 58–60) hat jedoch herausgearbeitet, dass bei Clausewitz der Begriff der Friktion enger mit dem der Politik verbunden ist, als es auf den ersten Blick erscheint. Denn nur, weil die Beteiligten gegeneinander handeln, macht es einen Unterschied, ob das Bataillon rechtzeitig Stellung bezogen hat und der kommandierende Offizier über die Lage informiert wurde. Wäre der Krieg nicht politisch, könnten die Beteiligten sich Zeit lassen und würden einfach etwas später an ihr Ziel gelangen. So gilt aber, dass der Akteur, der die Friktion geschickter überwindet, auch die besseren Chancen hat, seinen Willen gegen den Willen anderer Akteure durchzusetzen. Friktion steht bei Clausewitz also für nichts anderes als die konkreten empirischen Rahmenbedingungen des politischen Handelns.
Weil er eine situierte Praxis ist, erfordert der Krieg auch eine ganz bestimmte Art des praktischen Wissens. Denn die Friktion entzieht sich einer vollständigen Beschreibung; „man wird sie […] theoretisch nie ganz kennenlernen“ (VK I/7/S. 263). Ähnlich verhält es sich auch mit den „geistigen Kräften und Wirkungen“ oder, wie wir heute sagen würden, Emotionen (VK II/2/S. 285–88). Insbesondere die Gefühle der Angst und des Mutes sind als Reaktion auf die allgegenwärtige Gefahr ein wichtiges Element des Krieges. Und, wie auch die Friktion, widersetzen sie sich all den „verwerfliche[n]“ Theorieversuchen, die sie in feste Regeln fassen wollen (VK II/2/S. 283). Weil eine vollständige Theorie nicht möglich ist, aus der sich für jede Situation geeignete Handlungsmaximen deduzieren ließen, sind alle Beteiligten am Krieg auf ihre Urteilskraft zurückgeworfen. Es ist kein vollständiges theoretisches Wissen, sondern der „Takt des Urteils“, durch den „der kriegserfahrene Offizier bei großen und kleinen Vorfällen, man möchte sagen bei jedem Pulsschlag des Krieges, immer passend entscheiden und bestimmen [wird]“ (VK I/7/S. 264). Clausewitz macht klar, dass grundsätzlich in „allen anderen Künsten und Tätigkeiten des Lebens“, wozu man dann sicherlich auch die gewaltlose Politik zu zählen hat, nur verinnerlichtes Wissen wirklich nützlich ist; im Krieg fällt dieser Sachverhalt jedoch aufgrund der „ewig wechselnden Gestalt der Dinge“ besonders ins Gewicht (VK II/2/S. 299). Weil sie in Raum und Zeit stattfindet, ist alle Politik den Widerständen der Friktion ausgesetzt, doch durch die Gewaltanwendung und die mit ihr einhergehenden Unwägbarkeiten kommt ihr im Krieg eine besondere Bedeutung zu.
Auf den ersten Blick erscheint das gegeneinander gerichtete Handeln in der Politik als symmetrische Interaktion. Clausewitz arbeitet jedoch heraus, dass im Krieg die politischen Zwecke der Beteiligten oft asymmetrisch aufeinander bezogen sind. Denn während jeder Angriff der Realisierung eines positiv bestimmten Zweckes dient, muss sich die Verteidigung erst einmal damit zufriedengeben, den Status quo zu erhalten (VK VI/1/S. 614).Footnote 18 In ihrer extremsten Form als „reiner Widerstand“ ist die Verteidigung sogar ganz „Kampf ohne eine positive Absicht“ (VK I/2/S. 220). Trotzdem ist der Widerstand keine „absolute Passivität“, denn „ein bloßes Leiden wäre kein Kampf mehr“; vielmehr ist er „eine Tätigkeit, und durch sie sollen so viele von des Feindes Kräften zerstört werden, daß er seine Absicht aufgeben muss“ (VK I/2/S. 220).Footnote 19 Nur vor diesem Hintergrund lässt sich Clausewitz’ Aussage verstehen, nicht etwa der Angriff, sondern die Verteidigung sei „die stärkere Form des Krieges“ (VK VI/8/S. 649; vgl. auch VI/2/S. 614–17).Footnote 20 Weil immer gilt, dass „ein großer Zweck mehr Kraftaufwand erfordert als ein kleiner“, ist der Angriff, der etwas positiv Bestimmtes erreichen möchte, gegenüber der Verteidigung mit ihrem negativ bestimmten Zweck grundsätzlich im Nachteil (VK I/2/S. 220). Zu diesem ganz allgemeinen Vorteil aller Verteidigung, die sich schon aus ihrem Begriff ergibt, kommen für Clausewitz dann auch noch der ganz konkrete „Beistand der örtlichen Lage“, den die Verteidiger*innen gewöhnlich genießen (VK VI/2/S. 614).Footnote 21
Das asymmetrische Verhältnis zwischen dem positiven Zweck eines politischen Vorhabens und dem negativen Zweck des Widerstands ist, wenn man Clausewitz’ Theorie systematisch rekonstruiert, vom Einsatz gewaltsamer Mittel unabhängig. Wie er selbst klarstellt, besteht der „aus Begriff und Zweck sich ergebende Vorteil der Verteidigung“ nicht nur im Krieg; er liegt vielmehr „in der Natur aller Verteidigung“ (VK VI/1/S. 614). Lediglich der konkrete „Beistand der örtlichen Lage“, der den allgemeinen Vorteil der Verteidigung noch weiter verstärkt, ergibt sich „aus der Natur des Krieges“ selbst (VK VI/1/S. 614). Wenn der allgemeine Vorteil der Verteidigung aber nicht an den gewaltsamen Mitteln hängt, die dem Krieg eigen sind, so muss er auch für die Politik insgesamt gelten. Die paradigmatische Konstellation nicht nur des Krieges, sondern jeder Politik besteht in Clausewitz’ Denken also genau darin, dass ein Akteur versucht, seinen Willen durchzusetzen, während sich ein anderer diesem Willen widersetzt. Vor einigen Jahren hat Caygill (2013) aus diesen Überlegungen eine allgemeine Theorie des politischen Widerstands entwickelt. Seiner Ansicht nach nimmt die Idee von der Überlegenheit der Verteidigung in Clausewitz’ Denken solch eine zentrale Rolle ein, dass sein großes Werk Vom Kriege eigentlich den Titel Vom Widerstand tragen müsste (Caygill 2013, S. 15).
Durch eine systematische Rekonstruktion seiner Begriffe habe ich in diesem Abschnitt gezeigt, dass für Clausewitz Politik ihrem Wesen nach das Gegeneinanderhandeln von Akteuren ist, die jeweils ihren Willen realisieren wollen, deren Willen sich jedoch nicht vollständig vereinen lassen. Als Krieg bezeichnet Clausewitz dabei solches politische Handeln, das mit dem Mittel der Gewalt ausgeführt wird. Durch sie weist der Krieg bestimmte Eigenheiten auf, die ihn von der gewaltfreien Politik unterscheiden. Wie wir bereits im vorhergegangenen Abschnitt gesehen haben, folgt in Clausewitz’ Theorie aus dem Wesen der Gewaltmittel eine inhärente Tendenz des Krieges zu eskalieren. In diesem Abschnitt kam die Erkenntnis hinzu, dass die Gewaltanwendung das Problem der Friktion, mit dem grundsätzlich jedes politische Handeln konfrontiert ist, verschärft und dass sie denen, die sich im Krieg verteidigen, bestimmte zusätzliche Vorteile verschafft, die über die allgemeinen Vorzüge der Verteidigung hinausgehen. Gemeinsam machen diese Eigenheiten die „Grammatik“ (VK VIII/6B/S. 991) des Krieges aus, die ihn gewissermaßen als eigenständigen Dialekt der Politik auszeichnet.