Es stellte sich eine 34-jährige Frau mit kosmetischen Irisimplantaten beidseits, welche ihr in einer Augenklinik in Jordanien implantiert wurden, in der Ambulanz unserer Augenklinik vor (Abb. 1a). Es bestand ein Pigmentdispersionsglaukom mit Tensiowerten bis 44 mm Hg rechts und 33 mm Hg links. Der Visus betrug rechts 0,6 und links 1,0. Unter antiglaukomatöser Lokaltherapie mit drei Wirkstoffen zeigten sich die Werte im Normalbereich kompensiert. Trotzdem erfolgte die konsekutive Explantation der Implantate, um irreversible glaukomatöse Schädigungen zu vermeiden. Postoperativ zeigten sich beidseits mittelweite irreguläre Pupillen mit traumatischen Atrophiearealen und eine beginnende Katarakt rechts mit Rindentrübung (Abb. 1b). Der Visus zeigte sich idem.

Die dauerhafte Änderung der Irisfarbe mit Implantaten aus kosmetischen Gründen ist mit erhöhtem Komplikationsrisiko assoziiert. In der Literatur finden sich unter anderem sekundärer Winkelblock und Pigmentdispersionsglaukom, Hornhautdekompensation durch Endothelzellverlust, Irisatrophie, Störungen der Pupillomotorik, Kataraktentwicklung und anteriore Synechien. Zu den potenziellen Komplikationen im Augenhinterabschnitt zählen ein zentraler Venenverschluss und das zystoide Makulaödem. Von kosmetischen Irisimplantaten muss entschieden abgeraten werden. Die erhöhten Komplikationsraten können zur dauerhaften Visusminderung oder sogar zur Erblindung führen.

Abb. 1
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a Vorderabschnittsfotografie des rechten Auges präoperativ mit kosmetischem Irisimplantat. b Postoperative Fotografie mit irregulärer Pupille und Irisatrophien bei 3, 5,7 und 10 Uhr