Zusammenfassung
Bei einem 24jährigen Obergefreiten fand sich im Anschluß an eine Granatsplitterverletzung der rechten Halsseite eine ausgedehnte Erweichung vom 3. Lumbaisegment caudalwärts. Im Gebiete des Halsmarks waren keine krankhaften Prozesse nachweisbar. Es wird darauf hingewiesen, daß man sich bei der Höhenlokalisation von traumatischen Rückenmarksprozessen von dem klinischen Befund und nicht von der Angriffsstelle des Trauma leiten zu lassen hat, da mit einer Fernschädigung und mit dem Fehlen eines Lokalherdes gerechnet werden muß.
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Literaturangaben.
Foerster, O.: Handbuch der Neurologie, Erg.-Bd. Berlin: Springer 1929.
Henneberg: Neur. Zbl.1915, 137, 541;1917, 252.
Kreiβel, H.: Z. Neur.172, H. 1.
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Gagel, O. Fernschädigung des Rückenmarks bei einem Trauma der Halswirbelsäule. Z. f. d. g. Neur. u. Psych. 174, 670–680 (1942). https://doi.org/10.1007/BF02877961
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