Zusammenfassung
Zur Vermittlung und zum Abschluß von Aufträgen kann sich der Kaufmann der Hilfe von Handelsvertretern, bisher Handlungsagenten genannt, bedienen. Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbständig ist, wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Wer, ohne selbständig in diesem Sinne zu sein, ständig damit betraut ist, für einen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen, gilt als Angestellter. Im obigen Falle besteht kein Zweifel, daß Herr Heuser als Angestellter beschäftigt wird.
Statt in einem Bestätigungsschreiben hätten die nebenstehenden Vereinbarungen auch in einem Anstellungsvertrag festgelegt werden können. Schriflform ist nicht gesetzlich vorgeschrieben
Diese Vereinbarung weist darauf hin, daß Heuser nicht Handelsvertreter, sondern Handlungsgehilfe ist
Die Firma gewährt Kundenschutz
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Betriebswirtschafts-Magazin. (1967). Anstellung eines Reisenden. In: Brief-Lexikon für Kaufleute. Brief-Lexikon-Reihe. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13695-8_18
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Print ISBN: 978-3-663-12727-7
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