Zusammenfassung
1995 waren alle 8,7 Mio. Einwohner Schwedens Mitglied des staatlichen Krankenversicherungssystems. Jeder kann seinen Hausarzt frei wählen und entrichtet pro Arztbesuch eine Gebühr von 60–100 skr (Wechselkurs s. Anhang). Die übrigen Arztkosten werden durch das Krankenversicherungssystem und die lokalen Gesundheitsbehörden übernommen. Ein kleiner Teil der Hausärzte arbeitet freiberuflich. Falls eine Überweisung zu einem im Krankenhaus oder in einer Privatpraxis arbeitenden Spezialisten erforderlich ist, muβ der Patient diesem eine Gebühr von 240 skr zahlen. Der Patient kann einen Spezialisten seiner Wahl, so oft er dies wünscht, auch ohne Überweisung konsultieren; in diesem Fall sind ebenfalls 240 skr fällig. Im Krankenhaus muβ der Patient einen Festbetrag von 65 skr/Tag selbst tragen, alle anderen Kosten, z. B. für Arzneimittel, Operationen etc. sind frei.
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Boeck Gravgaard, AM. (1998). Schweden. In: Sohn, W., Zenz, M. (eds) Morphinverschreibung in Europa. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-60298-6_14
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