Zusammenfassung
Mit der Durchführung des Zensus 2011 ist die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verpflichtung aus der EU-Verordnung 763/2008 vom 9. Juli 2008, eine Volkszählung nach festgelegten Kriterien durchzuführen, nachgekommen. Im Gegensatz zu früheren Volkszählungen (1987 BRD und 1981 DDR) wurde beim Zensus 2011 nicht auf eine Vollerhebung zurückgegriffen, sondern ein registergestütztes Verfahren verwendet. Für die Gemeinden stehen, durch die Veröffentlichung der Ergebnisse am 31.05.2013, unter anderem die amtlichen Bevölkerungszahlen zur Verfügung. Der Groß teil der Gemeinden sieht sich elementaren Verringerungen innerhalb ihres Einwohnerbestands gegenüber. Dieses Papier zeigt auf, dass Gemeinden unterhalb von 10.000 Einwohner signifikant geringere relative Verluste in den Einwohnerzahlen durch den Zensus 2011 im Vergleich zu Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner aufweisen.
Notes
Für eine historische Würdigung sei an dieser Stelle auf Grohmann (2000) verwiesen.
Lediglich bei der Volkszählung 1970 wurde ein Teil der Fragen auf einer 10-%igen Stichprobe gestützt (Grohmann 2009).
Die Gebäude- und Wohnraumzählung wurde unabhängig von der Einwohnerzahl in allen Städten und Gemeinden durchgeführt. Diese Zählung stellt eine Vollerhebung dar.
Der Ausschluss von Gemeinden mit weniger als 1000 Einwohnern ergibt sich aus den z. T. sehr hohen relativen Veränderungen für diese. Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass die Regressionsergebnisse aus Tab. 1 im folgenden Kap. 4 in allen wesentlichen Ergebnissen (Insignifikanz für die Einwohnerzahl und signifikanter negativer Einfluss des Methoden-Dummys) bestätigt werden können, wenn auch diese Kommunen in die Analysen eingeschlossen werden.
Die Bundesländer Berlin, Hamburg und Bremen fehlen in der Abb. 1, da hier ein Vergleich zwischen Gemeinden unter 10.000 Einwohnern und Gemeinden über 10.000 Einwohner nicht möglich ist.
Für die übrigen Bundesländer mit Ausnahme von Berlin, Hamburg und Bremen wurden diese Grafiken ebenfalls erstellt. Die Grafiken finden sich im Anhang von (2014).
Diese Regressionsanalyse wurde ebenfalls für die übrigen Bundesländer mit Ausnahme von Berlin, Hamburg und Bremen berechnet. Die Grafiken finden sich im Anhang von (2014).
Alle im Folgenden präsentierten Regressionsschätzungen unterscheiden sich in den Standardfehlern von den Regressionsergebnissen in (2014), da im vorliegenden Papier robuste Schätzer (Huber-White sandwich estimators) verwendet wurden.
Diese Regressionsanalyse wurde für alle weiteren Bundesländer mit Ausnahme von Berlin, Hamburg und Bremen ebenfalls durchgeführt. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Koeffizienten für die exogene Variable Methode durchweg negativ sind. Des Weiteren sind diese Koeffizienten hoch signifikant auf einem Niveau von \(p\,<\,0,01\).
Um unsere Argumentationslinie zu untermauern haben wir zusätzlich eine Analyse der Gemeinden unter 10.000 Einwohner durchgeführt, in der wir die Gruppe in zwei Untergruppen unterteilt haben. Als Trenngrenze wurde der Wert 5000 Einwohner gewählt. Untersucht man dann mit Hilfe des t-Tests diese zwei Gruppen, so lässt sich kein signifikanter Unterschied in der relativen Veränderung der Einwohnerzahl finden. Dieses Ergebnis bleibt auch bestehen, wenn man die Trenngrenze auf andere Werte innerhalb des Intervalls von 1000 bis unter 10.000 Einwohner setzt. Vgl. hierzu auch die Ausführungen zum Changepoint-Test am Ende des vorangegangenen Kapitels.
Dieser Effekt bleibt bestehen, wenn nur Gemeinden ab 10.000 Einwohner in die Stichprobe einbezogen werden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass innerhalb der Stichprobe häufiger die Frauen auch angetroffen wurden.
Literatur
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Christensen, B., Christensen, S., Hoppe, T. et al. Everything counts!. AStA Wirtsch Sozialstat Arch 9, 215–232 (2015). https://doi.org/10.1007/s11943-015-0173-x
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