Abstract
Der Krankheitsbegriff ist sowohl ein Begriff der Lebenswelt als auch ein theoretischer Begriff der medizinischen Wissenschaft. Das Paper zeigt die wichtigsten Unterschiede auf. Im ersten Teil wird die Grundstruktur der Krankheitslehre anhand von 7 Prinzipien dargestellt. Im zweiten Teil werden einige besonders wichtige Unterschiede in Form von Frage und Antwort explizit erklärt. Prinzipien: (1) Die Krankheitslehre hat das individuelle menschliche Leben unter dem Aspekt von Krankheit und Gesundheit zum Gegenstand. (2) Die Krankheitslehre fasst Krankheiten als abgrenzbare Anteile eines individuellen Lebens auf. (3) Jedes krankhafte Phänomen ist entweder eine Krankheit oder deren Manifestation. (4) Jede einzelne Krankheit ist ein Fall einer allgemeinen Art: einer Krankheitsentität. (5) Krankheitsentitäten werden definiert durch eine Kombination von Erstursachen, Wirkbedingungen, Reaktionen und Folgen im Organismus, Verlaufsformen und Ausgängen. (6) Krankheitsentitäten sind durch sie definierende pathologische Merkmale gekennzeichnet. Die Pathologizität von Merkmalen lässt sich durch ein System von Krankheitskriterien charakterisieren. (7) Ein fraglich pathologischer Lebensvorgang kann durch Rekurs auf die Ätiopathologie der zugehörigen Krankheitsentität theoretisch eingeordnet werden. Fragen (mit Antworten): (1) Gibt es eine scharfe Grenze zwischen Gesundheit und Krankheit? (2) Gibt es zwischen Gesundheit und Krankheit einen neutralen Bereich von Zuständen? (3) Kann die Medizin eine positive Definition von Gesundheit angeben? (4) Kann man Gesundheit mit vollständigem subjektivem Wohlbefinden gleichsetzen? (5) Ist Krankheit etwas Unnatürliches? (6) Können Menschen auch dann gesund sein, wenn sie eine Krankheit oder Behinderung haben? (7) Ist jemand krank, bei dem ein Risikofaktor festgestellt wird? (8) Dürfen gegen eine Krankheit nur Personen mit nachgewiesener Erkrankung behandelt werden? (9) Ist Krankheit immer ein Übel? (10) Welche normativen Implikationen hat der wissenschaftliche Krankheitsbegriff?
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Notes
Dass ein großer Teil der kontroversen bioethischen Debatten im Bereich der Reproduktionsbiologie und Reproduktionsmedizin auf der Nichtbeachtung eines solchen Bedeutungswechsels beruht, wurde detailliert gezeigt in Hucklenbroich (2002).
Insbesondere die Kontroverse zwischen den sog. „Naturalisten“ und „Normativisten“ in der Philosophie der Krankheit beruht im Wesentlichen darauf, dass dieser Unterschied bisher entweder ganz übersehen oder nicht in die Untersuchung einbezogen worden ist (vgl. zur deutschsprachigen Rezeption Schramme (2012b) und Hucklenbroich and Buyx (2013)). Dass diese Kontroverse in der philosophischen Diskussion immer noch aktuell und virulent ist, zeigen die jüngsten Übersichtsartikel von Sisti and Caplan (2017) im Routledge Companion to Philosophy of Medicine (Solomon et al. 2017), von Cooper (2017) im Bloomsbury Companion to Contemporary Philosophy of Medicine (Marcum 2017) und von Kingma (2017) im Handbook of the Philosophy of Medicine (Schramme and Edwards 2017).
Vgl. zur Entwicklung im 20. Jahrhundert Gross and Winckelmann (2008).
Zur neueren und jüngsten Entwicklung in diesem Bereich vgl. die ausgezeichnete Übersicht zur biologischen Psychiatrie bei Walter (2013); dazu ergänzend Hucklenbroich (2014b) und (Hucklenbroich 2017b); sowie zur neurowissenschaftlichen Grundlegung der Psychosomatik und zur Revision psychoanalytischer Basiskonzepte die umfassende, systematische Darstellung bei Deneke (2013).
Selbstverständlich spielen die spezifischen Details, Erscheinungsformen und Folgen jeder Erkrankung dann auch wieder in der sozialen Umwelt des Patienten eine große Rolle—nachdem die Erkrankung medizinisch abgeklärt und eine Diagnose gestellt worden ist.
In der medizinphilosophischen Literatur gibt es eine Richtung, die bestrebt ist, den Begriff des Krank-Seins in seiner englischen Fassung als „illness“ zum Ausgangspunkt philosophischer Reflexionen über Krankheit zu machen. Dazu wird an die phänomenologischen Philosophiekonzeptionen u. a. von Husserl, Heidegger, Merleau-Ponty, Levinas oder Plessner angeknüpft. Dies ergibt aber weder einen wissenschaftlichen Krankheitsbegriff, noch gibt es den Sprachgebrauch der Lebenswelt wieder, sondern es wird ein eigenes philosophisches Sprachspiel etabliert. Die umfangreiche Spezialliteratur dazu kann hier nicht näher analysiert werden. Auf die in den letzten beiden Absätzen oben kurz skizzierte Problematik wird ausführlicher eingegangen in Hucklenbroich (2016).
Die Bezeichnung „Krankheitslehre“ wird im Bereich der wissenschaftlichen Medizin als terminus technicus für die Gesamtheit der Theorien über die normale und pathologische Anatomie, Entwicklung, Physiologie, Biochemie, Psychologie und Symptomatologie gebraucht, sie umfasst also u. a. die Pathomorphologie, Pathophysiologie, Pathobiochemie und Psychopathologie, aber auch den einschlägigen Anteil der klinischen Spezialfächer, insbesondere deren Nosologien. Dieses riesige Gebiet wird in Lehr- und Handbuchdarstellungen wegen seines Umfangs üblicherweise nicht als Gesamtgebiet abgehandelt, sondern aufgeteilt nach den gerade genannten Teilgebieten. Es gibt also z. B. Lehrbücher der Pathologie (d. h. der Pathologischen Anatomie, Histologie und Cytologie), der Pathophysiologie oder der klinisch-internistischen Symptomatologie als Einzelwerke. Werden Gesamtdarstellungen—z. B. in Überblicksform oder als Kompendium—vorgelegt, so heißen sie auch heute noch Krankheitslehre (z. B. Schoppmeyer 2014; Bley et al. 2015; Götsch 2017). Im Gegensatz zu Gebieten wie Wissenschaftstheorie (früher: Wissenschaftslehre), Erkenntnistheorie (früher: Erkenntnislehre) oder Ethik (früher: Wertlehre) wird mit der Bezeichnung Krankheitslehre also auch gegenwärtig nicht etwa ein veraltetes, weltanschauliches Denkgebäude, sondern das System wissenschaftlicher Theorien im modernen Sinn über Krankheiten bezeichnet. Dieses Theoriensystem ist in der wissenschaftstheoretischen Literatur bisher kaum wahrgenommen, geschweige denn analysiert und rekonstruiert worden. Auch der soeben erschienene umfangreiche „Grundriss Wissenschaftsphilosophie“ (Lohse and Reydon 2017) enthält leider kein Kapitel zur Wissenschaftsphilosophie der Medizin; der darin enthaltene Beitrag zur „Philosophie der biomedizinischen Wissenschaften“ (Huber and Keuck 2017) versteht sich ausdrücklich nicht als Beitrag zur Philosophie der Medizin (a.a.O. 287 f., Fußnote 3). Andererseits liefert auch das jüngst erschienene Buch mit dem Titel „Medizinphilosophie zur Einführung“ (Borck 2016) keinerlei philosophische Analysen des medizinischen Wissens und der medizinischen Theoriebildung, sondern der Autor distanziert sich ausdrücklich von dieser Aufgabe (a.a.O. 28 ff.). Zum Wissenschaftsbegriff und Theoriensystem der Medizin vgl. stattdessen vorläufig Hucklenbroich (1998), Hucklenbroich (2012d) und Hucklenbroich (2017c).
Exemplarisch für solche früheren Formen kann die Krankheitslehre von Dietrich Georg Kieser stehen, wie er sie 1817 in seinem System der Medizin entwickelt hat. Vgl. dazu den Auszug in Rothschuh (1975), S. 24–29.
Um einem möglichen Einwand zuvorzukommen: Es ist allerdings in vielen Fällen möglich, physiologische und pathologische Vorgänge im Experiment künstlich zu isolieren und außerhalb oder getrennt von einem individuellen Organismus zu studieren, z. B. eine „Verdauung“ im Reagenzglas ablaufen zu lassen, die „Herzfunktion“ an einem isolierten Herzpräparat zu messen oder die „Vergiftung“ einzelner lebender Zellen unter dem Mikroskop zu beobachten. Diese experimentelle Isolierbarkeit von Vorgängen bedeutet aber natürlich nicht, dass die jeweils assoziierte Funktion oder Krankheitsentität dadurch verselbständigt und als eigene lebendige Wesenheit etabliert worden sei. Dass diese moderne Definitionsform physiologischer und pathologischer Entitäten nicht im Gegensatz zur Annahme physiologischer und pathophysiologischer Gesetze steht, sondern diese sogar voraussetzt und nur von diesen her verstanden werden kann, wird von H. T. Engelhardt in seiner Darstellung des Krankheitsbegriffs und des Konzepts der Krankheitsentitäten nicht korrekt nachvollzogen und daher verkehrt dargestellt, wodurch seine ganze Behandlung des Krankheitsbegriffs in die falsche Richtung gelenkt wird (Engelhardt 1975; ähnlich noch Ridderikhoff 1989, 1–11). Eine historisch sorgfältig ausgearbeitete und wissenschaftstheoretisch korrekt aufgefasste Rekonstruktion der Entwicklung des modernen Konzepts der Krankheitsentität gibt dagegen schon Temkin (1963).
Zur Naturhistorischen Schule vgl. Bleker (1981).
Systematisch betrachtet würde diese Kategorie als zusammengesetzt dargestellt aus den Merkmalen: Geschlecht = weiblich, Alter in Jahren = 30 und Liste der Vorerkrankungen = „keine“ – also als zusammengesetzt aus bestimmten in Universalbegriffen und quantitativen Parametern ausdrückbaren Merkmalen.
„Patient Familie“ heißt ein Buch von Horst Eberhard Richter, in dem er diesen familien-systemischen Ansatz darstellt (Richter 1970/2012). Zur systemischen Theorie und Therapie der Pubertätsmagersucht, die oben im Text nur stark vereinfacht dargestellt werden konnte, vgl. auch Weber and Stierlin (1989).
Insbesondere geht man heute bei der Anorexia nervosa davon aus, dass zusätzlich genetische Risikofaktoren existieren, und dass die Symptomatik des Fastens sich beim Indexpatienten verselbstständigen und chronifizieren kann, womit sie sich von der familiären Interaktion abkoppelt. Vgl. die aktuelle Lehrbuchliteratur zur Psychosomatik und Psychiatrie, z. B. Adler et al. (2011).
Es ist durchaus angebracht, vor einem möglichen Missbrauch sozialpathologischer Erklärungen zu warnen, wie es z. B. Schmitz (2007) oder Schramme (2013) tun. Schramme hat aber zusätzlich argumentiert, dass man die Rede von erkrankten sozialen Systemen, und damit die Notwendigkeit einer Sozialpathologie, dadurch ganz vermeiden könnte, dass man hier ausschließlich von pathogenen sozialen Umwelten spricht, die also nicht selbst erkrankt bzw. pathologisch verändert sind (a.a.O., S. 97 f.). Wenn man solche Beispiele wie oben im Text angegeben betrachtet, wird man aber nicht umhin können, die Interaktionen im System – und damit das System als Ganzes – als zugleich pathogen und pathologisch verändert zu bezeichnen, aufgrund der hier „zirkulären“ Kausalrelationen. Vgl. hierzu Watzlawick et al. (2011).
Die irrtümliche, meist mit erhobenem moralischem Zeigefinger vorgebrachte Anschuldigung des Krankheitsbegriffs für therapeutisches Fehlverhalten findet sich seit der Entstehung der wissenschaftlichen Medizin in der Literatur und in medizinphilosophischen Diskussionen, oft mit falschen philosophischen Scheinbegründungen. Eine ausführlich ausgearbeitete Version findet sich z. B. bei Müller-Eckhard (1954).
Hierzu ist immer noch Thomas S. Kuhns Beschreibung der Entdeckung des Sauerstoffs mustergültig, vgl. Kuhn (1967), Kap. VI. Kuhn übertrifft in diesen Analysen noch seinen Vorgänger Ludwik Fleck (Fleck 1935) im Hinblick auf wissenschaftstheoretische Begriffsschärfe. Wie sich Krankheitsentitäten historisch aus Symptomkomplexen und Syndromen herauskristallisieren, ist beschrieben in Leiber (1990, XXIII–XXIX).
Die schon länger existierenden Nomenklatur-Entwürfe SNOP (Systematized Nomenclature of Pathology) und SNOMED (Systematisierte Nomenklatur der Medizin) sind weder vollständig ausgereift noch allgemein akzeptiert und bedürfen in wissenschaftstheoretischer Hinsicht noch weiterer Diskussion. Dasselbe gilt für die derzeitigen Entwürfe zu einer medizinischen und krankheitstheoretischen Ontologie.
Diese übliche Definitionsweise ist im strengen wissenschaftstheoretischen Sinn (der logischen Definitionslehre) inkorrekt, da solche „Definitionen“ einen empirischen Gehalt besäßen, was nicht erlaubt ist (vgl. Essler 1970, S. 71f.). Strenggenommen handelt es sich vielmehr um theoretische Charakterisierungen oder Mini-Theorien, die einen empirischen Gehalt aufweisen, der in der Behauptung besteht, dass die jeweilige Krankheitsursache den jeweils angegebenen Krankheitsverlauf (kausal) zur Folge hat. Wissenschaftstheoretisch gesehen handelt es sich bei solchen „Lehrbuchdefinitionen“ um Theorie-Kerne (etwa im Sinne von Lakatos), d. h. um die zentralen Annahmen der Theorie über die betreffende Krankheitsentität. Wie eine korrekte Definitionsweise von Krankheitsentitäten aussehen muss, wird ausführlich dargestellt in Hucklenbroich (2014a, 2017a).
Wenn zwischen zwei zeitlich koinzidierenden, begrifflich distinkten Krankheiten kausale Wechselwirkungen auftreten, die Verlauf und Erscheinungsbild erheblich verändern, ist allerdings zu erwägen, ob dies nicht auch ontologisch als Auftreten einer eigenständigen komplexen Krankheitsentität aufzufassen ist.
Ich verzichte hierbei auf Details der pathologischen Beschreibung und gebe nur die Grundgedanken wieder.
Zum Verständnis dieses Abschnittes über Pathologizität und Krankheitskriterien sei darauf hingewiesen, dass im Rahmen dieses Aufsatzes nicht explizit und im konkreten Detail dargestellt werden kann, wie die Rekonstruktion der Krankheitskriterien aus dem System der Krankheitslehre erarbeitet werden kann—dies erfordert eine eigene wissenschaftstheoretische Abhandlung (vgl. aber schon Hucklenbroich 2012b, 2013). Noch weniger kann hier eine inhaltliche Ableitung und „Verteidigung“ der rekonstruierten Kriterien erfolgen—das ist vielmehr Sache der medizinischen Theoriebildung selbst, die hier auf grundlegende anthropologische, biologische und psychosomatische Bedingungen und Gesetzmäßigkeiten der menschlichen Natur rekurriert (vgl. Hucklenbroich 2013, 46 ff., und Hucklenbroich 2016, 473 ff.). Immerhin sei auch darauf verwiesen, dass die bislang in der philosophischen Literatur vorgelegten Krankheitstheorien, von denen es inzwischen Dutzende gibt (Sisti and Caplan 2017, S. 5), in keinem einzigen Fall von der gegenwärtigen wissenschaftlichen Krankheitslehre ausgehen und daher keine alternativen Rekonstruktionen oder Rekonstruktionsansätze, sondern eigene philosophische Konstruktionen von zweifelhaftem wissenschaftlichem Status darstellen. Eine Analyse und Kritik dieser Konstruktionen ist daher ebenfalls nicht Gegenstand dieser Abhandlung.
Eine vollständige Darstellung der Anwendung der Krankheitskriterien würde nicht weniger als eine komprimierte Darstellung der gesamten (allgemeinen) Krankheitslehre (Allgemeine Pathologie und Symptomatologie) erfordern, was jeden Umfang sprengen würde (vgl. Böcker et al. 2012; Battegay 2017; Füeßl and Middeke 2014). Nichtsdestoweniger muss betont werden, dass erst das vollständige, ausgearbeitete System der Krankheitslehre die genaue Bedeutung der Krankheitskriterien festlegt und nicht umgekehrt—die Krankheitskriterien werden (durch den Wissenschaftstheoretiker) aus dem vorliegenden Theoriensystem re-konstruiert. Es ist nicht umgekehrt möglich, aus der bloßen Formulierung der Krankheitskriterien—rein theoretisch—das Theoriensystem der Krankheitslehre zu konstruieren oder abzuleiten—sonst wäre die medizinische Krankheitslehre eine mathematische und keine erfahrungswissenschaftliche Theorie. Man kann aber zum besseren Verständnis der Krankheitskriterien einige naheliegende Fehlauffassungen und Missverständnisse durch weitergehende Erläuterungen vermeiden; vgl. Hucklenbroich (2007a, b, 2008, 2010, 2011, 2012a, b, c, 2013).
Hierzu ausführlicher Hucklenbroich (2008). Die Annahme, dass Krankhaftigkeit primär eine Abweichung von statistisch definierten Normal- und Mittelwerten darstellt, ist die Grundintuition von Christopher Boorses „bio-statistischer“ Krankheitstheorie (Boorse 1977, 1997, 2011, 2014). Er betont dabei, dass die Grenze, ab wann eine solche Abweichung krankhaft ist, „arbitrarily chosen“, also „willkürlich festgesetzt“ oder sogar „beliebig festsetzbar“ sei (z. B. Boorse 2014, S. 684). Es gibt also bei Boorse in Wirklichkeit gar kein Kriterium für Krankhaftigkeit; der Hinweis, die Abweichung dürfte „nicht zu weit“ vom Mittelwert entfernt liegen, ist ja eine Leerformel. Zur Kritik von Boorses Theorie vgl. ausführlicher Hucklenbroich (Hucklenbroich 2013, Kap. 5.4.1.).
Dies Faktum dürfte eine unüberwindbare Schwierigkeit für philosophische Krankheitstheorien bilden, die den Krankheitsbegriff ausgehend von einer bereits vorliegenden Physiologie definieren zu können glauben, wie es v. a. die „biostatistische“ Theorie von Boorse voraussetzt; vgl. Boorse a.a.O. (vorige Fußnote).
Vgl. die Diskussion bei Clouser/Culver/Gert (Clouser et al. 1997, S. 205 ff.).
Zur Ambivalenz der Migräne vgl. Evers (2013).
Ausnahme: Eigenschaften, die unter negative Krankheitskriterien (Ausnahme-Kriterien) fallen, wie Geschlecht oder Altersgruppenzugehörigkeit, sind trotz des Bestehens bestimmter Geschlechts- und Altersprädilektionen für Krankheiten keine pathologischen Merkmale.
Exemplarisch, aber repräsentativ für viele Positionen (z. B. auch die von Wieland und Wiesing) wird das von Axel Bauer ganz explizit behauptet (und gegen meine Rekonstruktion der Krankheitslehre eingewendet), vgl. Bauer 2007, S. 94, hier: Abs. ((8)): „Die negative Normativität („Etwas ist oder verhält sich nicht so, wie es sein oder sich verhalten sollte“) repräsentiert den einzigen zeitinvarianten gemeinsamen Nenner des allgemeinen theoretischen Krankheitsbegriffs.“ Bauer erkennt hier nicht, dass ein allgemeiner theoretischer Krankheitsbegriff eine Sache der wissenschaftlich-medizinischen Systematik (und nicht der Medizinhistorie oder der vergleichenden Kulturgeschichte) ist, und dass es hier gar nicht – wie er unterstellt – um die Unterscheidung zwischen „brute facts“ (= physikalische Fakten) und „institutional facts“ (= soziokulturelle Fakten) geht. Ich habe Bauers Fehldeutungen bereits (in Hucklenbroich 2007b, 146 f.) ausführlich richtiggestellt; in Bauer (2009) wiederholt er seine Argumentation wortwörtlich, ohne auf die Richtigstellungen einzugehen.
„Behinderung“ meint im Zusammenhang der Krankheitskriterien und der Krankheitslehre immer eine objektive, von spezifischen kulturellen Kontexten unabhängig bestehende und feststellbare Form von Unfähigkeit („disability“). In der Literatur wird häufig eine davon abweichende, kultur-relative Definition von „Behinderung“ verwendet, die hier ausdrücklich nicht zugrunde gelegt wird. Zur kontroversen Diskussion um den Behinderungsbegriff vgl. auch den klärenden Beitrag von Müller (2013).
An dieser Stelle werden nur normative Implikationen im Sinne ethisch-moralischer Normen und Werte betrachtet, da die bisherige Diskussion um den Krankheitsbegriff sich ausschließlich darauf bezieht. Ob und inwieweit epistemische Werte und Normen in Krankheitsbegriffen und Krankheitstheorien impliziert sind, kann hier nicht näher analysiert werden. Zu diesem Thema existieren eine schon sehr alte Kontroverse, der sogenannte Werturteilsstreit, und eine langjährige Diskussionslinie im Bereich der Wissenschaftsforschung und Wissenschaftstheorie, vgl. zum Überblick Weingart (1972) und (Weingart 2003), Albert and Topitsch (1990), Schurz and Carrier (2013), Reydon (2013) sowie das Themenheft „Logic, Morals, Measurement - Origins and Justification of Norms“ der Zeitschrift „Analyse & Kritik“ (Hahn and Schlaudt 2016, Heft 38/2, ed. S. Hahn & O. Schlaudt).
Die Logik der Diagnostik ist aber analog zur Logik der Therapeutik, sie beruht u. a. auf diagnostischen Indikationen und Kontraindikationen.
Man kann vielleicht die Überlegungen zu einer Gesundheitstheorie, wie sie beispielsweise von Nordenfelt vorgelegt worden sind, als Versuch einer solchen Rekonstruktion ansehen. Es bleibt aber fraglich, ob solche Theorien wirklich den lebensweltlichen Sprachgebrauch nachzeichnen (wollen) oder nicht vielmehr Versuche zu einem anderen wissenschaftlichen, z. B. handlungstheoretischen oder sozialwissenschaftlichen, Projekt einer Gesundheitswissenschaft sind.
Hierzu findet sich bei Hoffmann (2013) eine sehr sorgfältig ausgearbeitete Analyse.
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Hucklenbroich, P. „Krankheit“ als theoretischer Begriff der Medizin: Unterschiede zwischen lebensweltlichem und wissenschaftlichem Krankheitsbegriff. J Gen Philos Sci 49, 23–58 (2018). https://doi.org/10.1007/s10838-017-9367-y
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