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Der US-Supreme Court: Hüter der Verfassung oder Interpret der Gegenwart?

Handbuch Politik USA
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Zusammenfassung

Der Supreme Court gilt als das älteste und zugleich mächtigste Verfassungsgericht der Welt, dessen Entscheidungen immer wieder weitreichende politische Konsequenzen gehabt haben. Oftmals treten die Urteile sogar als Ersatz an die Stelle ausbleibender Entscheidungen der politischen Gewalten. Umgekehrt steht das Gericht daher auch in der Kritik der Öffentlichkeit. Untersucht werden Aufbau, Funktionsweise und Urteilsfindung des Supreme Court im Rahmen des politischen Systems der USA.

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Notes

  1. 1.

    Die beste kurz politikwissenschaftliche Einführung ist Baum (2010). Hilfreiche statistische Werte finden sich in Epstein et al. (2012). Zur Geschichte des Supreme Court immer noch am besten Currie (1985, 1990); als populäre neuere Übersicht Rosen (2007). Als Nachschlagewerk unverzichtbar Hall (2005). Erwähnt werden muss, dass Wikipedia inzwischen zu allen wesentlichen Fällen, zu allen Richtern und Sachthemen gründliche Artikel aufweist. Zur deutschen Forschung Dreyer (2004).

  2. 2.

    Etwa das 20. Amendment (1933), das den Amtsantritt des Präsidenten vom März auf den Januar verschiebt.

  3. 3.

    Roger Taney (1777-1864) war von 1863 bis zu seinem Tode Chief Justice und gilt in Fachkreisen als einer der bedeutendsten Richter in der Geschichte des Supreme Court. In der Öffentlichkeit ist er allerdings nur als Autor von Dred Scott, der schlimmsten Fehlentscheidung in der Geschichte des Gerichts bekannt.

  4. 4.

    Etwa John Marshall (Chief Justice 1801-35; ehemaliger Kongress-Abgeordneter und Außenminister), Roger Taney (Chief Justice 1836-64; ehemaliger Verteidigungs-, Justiz- und Finanzminister), Charles Evans Hughes (Justice 1910-16, Chief Justice 1930-40; ehemalige Gouverneur von New York, Außenminister und 1916 Präsidentschaftskandidat) Earl Warren (Chief Justice 1953-69; ehemaliger Gouverneur von Kalifornien und 1948 Vizepräsidentenkandidat), und Hugo Black (Justice 1937-71, ehemaliger Senator aus Alabama). Die Liste ließe sich fast beliebig fortsetzen.

  5. 5.

    John Jay, der erste Chief Justice, trat 1795 zurück, um Gouverneur von New York zu werden; Charles Evans Hughes verließ das Gericht 1916, um Präsidentschaftskandidat der Republikaner anzutreten. Nach 1945 ist nur Arthur Goldberg (Justice 1962-65) zurückgetreten, da Präsident Johnson ihn drängte, den Posten des UNO-Botschafters zu übernehmen – ein Schritt, den Goldberg später sehr bereute.

  6. 6.

    Die Begriffe „liberal“ und „konservativ“ werden im amerikanischen Sinne gebraucht und nicht im europäisch-ideengeschichtlichen Verständnis.

  7. 7.

    Es ist üblich, den Supreme Court in der sich wandelnden personellen Besetzung nach dem Chief Justice zu benennen. 2014 haben wir also den „Robert Court“; um genau zu sein „Roberts 4“, da sich seit dem Amtsantritt von Roberts 2005 die personelle Zusammensetzung durch den Eintritt der Richter Alito, Sotomayor und Kagan noch dreimal geändert hat.

  8. 8.

    Auch Chief Justice Roberts und Justice Samuel Alito haben Spitzenpositionen unterhalb des Solicitor General innegehabt. Insgesamt sind fünf frühere Prozessbevollmächtigte später selbst Richter im Supreme Court geworden, darunter William Taft und Thurgood Marshall.

  9. 9.

    Justice Clarence Thomas wird oft dafür kritisiert, dass er niemals während der öffentlichen Verhandlungen Fragen stellt. Diese Kritik ist nicht gerechtfertigt; die Meinungsbildung auf Grund der Aktenlage ist wesentlich wichtiger als die möglichen Antworten der Anwälte in der Verhandlung.

  10. 10.

    Es gibt gewisse Unterschiede zwischen „originalism“ und „textualism“, die aber weniger bedeutend sind, als von ihren Anhängern behauptet und die hier vernachlässigt werden können. Grob gesagt geht „originalism“auf die Intentionen der Gesetzgeber zurück, während „textualism“ die originäre Meinung des Gesetzestextes für primär hält. Beide sehen sich jedoch bei heutigen Interpretationen durch das gebunden, was bei der Verabschiedung der Verfassung oder der Amendments damit gemeint war.

  11. 11.

    Es handelt sich dabei um die Justices Antonin Scalia (AB Fribourg), Anthony Kennedy (BA, London School of Economics), Stephen Breyer (BA, Oxford) und Elena Kagan (MPhil Oxford).

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Anhang: Einige wichtige Fälle

Anhang: Einige wichtige Fälle

Die bisherigen Ausführungen haben sich primär mit den Strukturen des Gerichts und seiner Funktionsweise beschäftigt. Man kann aber ein Kapitel über ein oberstes Gericht nicht abschließen, ohne nicht auch einige zentrale Fälle zu erwähnen. Bei einem Gericht, das seit 1789 amtiert und eine im Prinzip gleichgebliebene Verfassung auslegt, liegen inzwischen unzählige Urteile vor, darunter auch eine enorme Zahl von Urteilen mit bleibender Bedeutung für Verfassung und Politik. Der Versuch, hier auch nur annähernd Vollständigkeit zu erreichen, ist von vornherein zum Scheitern verurteilt. So wird der folgende Überblick nur einige wenige Fälle kursorisch herausgreifen. Die Information in eckigen Klammern enthält das Stimmverhältnis und den Autor des Urteils.

  1. I.

    Die „Klassiker“ – Präzedenzfälle aus der Ära von Chief Justice John Marshall

    1. 1.

      Marbury v. Madison, 5 U.S. 137 (1803) [4:0, Marshall]; „judicial review“ liegt beim Supreme Court, der allein die Verfassung verbindlich interpretieren und der damit auch Gesetze für verfassungswidrig erklären kann.

    2. 2.

      McCulloch v. Maryland, 17 U.S. 316 (1819) [7:0, Marshall]; Doktrin der „implied powers“; der Bund hat neben den explizit festgelegten Kompetenzen auch die implizite Macht, alle Mittel anzuwenden, um legitime Ziele der Verfassung zu erreichen.

    3. 3.

      Trustees of Dartmouth College v. Woodward, 17 U.S. 518 (1819) [5:1, Marshall]; einmal geschlossene Verträge dürfen nicht durch einen einseitigen Akt der einzelstaatlichen Legislativen verändert werden. Hierdurch wurde die Rechtssicherheit wirtschaftlicher Verträge für die gesamte Union gesichert.

    4. 4.

      Cohens v. Virginia, 19 U.S. 264 (1821) [7:0, Marshall]; der Supreme Court beansprucht das Recht für sich, Entscheidungen eines einzelstaatlichen Supreme Court aufzuheben, falls sie der Verfassung widersprechen.

    5. 5.

      Gibbons v. Ogden, 22 U.S. 1 (1824) [6:0, Marshall]; die „commerce clause“ der Verfassung verbietet einzelstaatliche Handelshemmnisse; das Urteil lässt einen liberalen Markt entstehen.

Die „Klassiker“ des Marshall Court (1801-35) teilen wegen ihrer zeitlichen Nähe zur Verfassunggebung ein Merkmal miteinander: sie sind allesamt zu Präzedenzfällen mit einer Bedeutung über die Jahrhunderte hinweg geworden. Ihr gemeinsamer Tenor ist die Stärkung der damals politisch noch recht schwachen Bundesregierung gegenüber den Einzelstaaten, die versuchten, ihren Machtbereich gegenüber dem Bund weiter auszudehnen. Mit Marbury und Cohens beanspruchte der Supreme Court das Recht für sich, alleiniger Interpret der Verfassung zu sein. Auf Bundesebene wurde dieses Recht erst 1857 wieder angewendet (im Dread Scott-Fall), während es gegenüber den Einzelstaaten auch von Marshall noch vielfach genutzt wurde. Diese Urteile ließen überhaupt erst die USA als Rechts- und Wirtschaftseinheit praktisch entstehen und haben somit maßgeblichen Anteil am amerikanischen „nation building“.

  1. II.

    First Amendment – Meinungs- und Pressefreiheit

    1. 1.

      Schenck v. United States, 249 U.S. 47 (1919) [9:0, Holmes]; Meinungsfreiheit wird als Grundrecht anerkannt unter dem Vorbehalt des „clear and present danger“-Tests.

    2. 2.

      West Virginia State Board of Education v. Barnette, 319 U.S. 624 (1943) [6:3, Jackson]; kein Schüler kann gezwungen werden, der amerikanischen Flagge zu salutieren oder die „Pledge of Allegiance“ zu sprechen.

    3. 3.

      New York Times v. Sullivan, 376 U.S. 254 (1964) [9:0, Brennan]; Pressefreiheit siegt über Persönlichkeitsschutz, außer bei „actual malice“ oder „reckless disregard“.

    4. 4.

      New York Times v. United States, 403 U.S. 713 (1971) [6:3, Douglas, Stewart, White, Black, Marshall, Brennan]; Pressefreiheit verbietet Vorzensur selbst bei gestohlenen Geheimdokumenten.

    5. 5.

      Texas v. Johnson, 491 U.S. 524 (1989) [5:4, Brennan]; „symbolic speech“, das Verbrennen der US-Flagge ist als politischer Protest erlaubt.

Die Meinungsfreiheit des Ersten Verfassungszusatzes ist zentral für die politische Kultur der USA. Es mag daher erstaunen, dass es bis 1919 dauerte, bis ein erster zentraler Fall dem Grundrecht zur Geltung verhalf. Das lag daran, dass Einschränkungen der Meinungsfreiheit in der Regel auf Einzelstaatsebene erfolgten, während die „Bill of Rights“ nur für die Bundesebene galt. Seither sind diese Freiheiten immer mehr ausgeweitet worden, bis sie heute fast unumschränkt gelten.

  1. III.

    First Amendment – Religionsfreiheit („free exercise“ und „establishment clauseׅ“)

    1. 1.

      Engel v. Vitale, 370 U.S. 421 (1962) [7:1, Black]; „wall of separation“ zwischen Staat und Kirche macht nicht-konfessionelles Schulgebet im Staat New York verfassungswidrig.

    2. 2.

      Abington School District v. Schempp, 374 U.S. 203 (1963) [8:1, Clark]; ein Gesetz in Pennsylvania, nachdem zu Beginn jedes Schultages kommentarlos eine Reihe von Bibelversen gelesen werden sollte, ist verfassungswidrig.

    3. 3.

      Lemon v. Kurtzman, 403 U.S. 602 (1971) [8:0, Burger]; der Fall etablierte den „Lemon Test“, der seither etwa die Förderung von religiösen Schulen mit Steuergeldern erlaubt, wenn es kein „excessive government entanglement“ mit der Religion gibt, wenn dadurch Religion weder gefördert noch behindert werden und wenn das Gesetz einen weltlichen Zweck habe.

    4. 4.

      Edwards v. Aguillard, 482 U.S. 578 (1987) [7:2, Brennan]; ein Gesetz aus Louisiana, das in öffentlichen Schulen neben der Evolutionslehre auch Unterricht in „scientific creationism“ vorsah, ist verfassungswidrig.

    5. 5.

      Burwell v. Hobby Lobby, 573 U.S. __ (2014) [5:4, Alito]; profitorientierte Geschäfte können unter bestimmten Voraussetzungen religiöse Ausnahmen von gesetzlichen Vorschriften reklamieren (in diesem Fall Obamacare).

Fälle zur Religionsfreiheit erreichten den Supreme Court noch später als die zur Meinungsfreiheit. Seither hat er eine starke Trennung von Staat und Religion durchgesetzt, die allerdings nicht notwendig staatliche Finanzhilfen für religiöse Institutionen ausschließt (der Lemon Test). Konservative Richter haben seit langem versucht, der Religion eine stärkere Position im öffentlichen Leben zu sichern.

  1. IV.

    Bürgerrechte – ethnische Minderheiten

    1. 1.

      Scott v. Sandford, 60 U.S. 393 (1857) [7:2, Taney]; der berüchtigte „Dred Scott“-Fall; Schwarze können nie, auch nicht als freie Menschen, Bürger der USA sein; die Sklaverei ist überall in der Union legal. Das Urteil hob den „Missouri Compromise“ von 1820 auf und sorgte im Norden für einen Sturm des Unmuts, der den Weg zum Bürgerkrieg beschleunigte.

    2. 2.

      Plessy v. Ferguson, 163 U.S. 537 (1896) [7:1, Brown]; die Rassentrennung in Eisenbahnen (und überall sonst) ist mit der Verfassung vereinbar, vorausgesetzt, dass die getrennten Einrichtungen „separate but equal“ sind.

    3. 3.

      Brown v. Board of Education, 347 U.S. 483 (1954) [9:0, Warren]; Verbot der Rassentrennung in Schulen und faktische Aufhebung von Plessy.

    4. 4.

      Grutter v. Bollinger, 539 U.S. 306 (2003) [5:4, O’Connor]; bestätigt im Prinzip „affirmative action“; Rasse darf als ein Faktor bei Universitätszulassungen berücksichtigt werden.

    5. 5.

      Parents Involved in Community Schools v. Seattle School District No. 1, 551 U.S. 701 (2007) [5:4; Roberts]; Rasse der Schüler darf nicht berücksichtigt werden bei Verteilung auf Schulen.

Die Sklaverei ist eines der Urübel der amerikanischen Geschichte. In vielen Fällen hat der Supreme Court mit den Auswirkungen zu kämpfen gehabt. In Brown wurde erstmals die Rassentrennung als verfassungswidrig verurteilt. In den letzten Jahren geht es in den Fällen primär um „reverse discrimination“, also bevorzugte Behandlung auf Grund ethnischer Zugehörigkeit, die vom Supreme Court immer enger eingegrenzt wird.

  1. V.

    Bürgerrechte – „privacy“

    1. 1.

      Griswold v. Connecticut, 381 U.S. 479 (1965) [7:2, Douglas]; in diesem berühmt gewordenen Fall fand Justice Douglas, dass es in der Verfassung ein „right to privacy“ gebe, auch wenn diese Worte nirgendwo explizit zu finden sind.

    2. 2.

      Roe v. Wade, 410 U.S. 113 (1973) [7:2, Blackmun]; basierend auf dem „right to privacy“ wird die Straffreiheit der Abtreibung eingeführt; das ungeborene Leben ist keine Person und hat deshalb auch keine Rechte.

    3. 3.

      Bowers v. Hardwick, 478 U.S. 186 (1986) [5:4, White]; das in Georgia bestehende Verbot der Homosexualität wird unter Berufung auf christliche Moral aufrechterhalten.

    4. 4.

      Planned Parenthood v. Casey, 505 U.S. 833 (1992) [5:4, O’Connor, Kennedy, Souter]; entgegen allen Erwartungen bestätigt der Supreme Court, inzwischen mit acht Republikanern und nur einem Demokraten besetzt, den Präzedenzfall Roe und damit die fortdauernde Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs. Der Fall ist auch deshalb ungewöhnlich, weil das Urteil von drei Richtern gemeinsam geschrieben wurde.

    5. 5.

      Lawrence v. Texas, 539 U.S. 558 (2003) [6:3, Kennedy]; Straffreiheit der Homosexualität mit Berufung auf das „right to privacy“. Hardwick wird in Bausch und Bogen explizit aufgehoben.

    6. 6.

      United States v. Windsor, 570 U.S. __ (2013) [5:4; Kennedy]; weite Teile des „Defense of Marriage Act“ von 1996 werden für verfassungswidrig erklärt und damit der Boden für die rasante Verbreitung gleichgeschlechtlicher Ehen in immer mehr Einzelstaaten gelegt.

Die um das Konzept der „privacy“ gruppierten Fälle zählen zu den problematischsten des gegenwärtigen Supreme Court, und zugleich zu Verfassungsbereichen, in denen sich die Interpretation am schnellsten fortentwickelt. Von den unterlegenen Richtern wird hier prinzipiell behauptet, dass es kein Verfassungsrecht auf Privatsphäre gibt. Die Mehrheit nutzt diese Verfassungskonstruktion vor allem in Fällen, die für viele Amerikaner moralisch fragwürdig erscheinen. Um die Geltung von Roe wird heute ebenso gestritten wie 1973.

  1. VI.

    Strafrecht und Rechte von Angeklagten

    1. 1.

      Mapp v. Ohio, 367 U.S. 643 (1961) [6:3, Clark]; unrechtmäßig gefundene Beweismittel dürfen in Strafverfahren von den Anklagebehörden nicht genutzt werden. Der Fall ist wichtig, weil hier erstmals eine Bestimmung aus dem Vierten Amendment der Bundesverfassung, das Verbot von „unreasonable searches and seizures“, auf dem Weg über das Vierzehnte Amendment auch auf einzelne Staaten angewandt wurde.

    2. 2.

      Gideon v. Wainwright, 372 U.S. 335 (1963) [9:0, Black]; jeder Angeklagte hat in einem Strafverfahren das Recht auf einen öffentlich bestellten Verteidiger. Mit diesem Fall wurde ein weiterer Teil der „Bill of Rights“ für die Einzelstaaten verbindlich erklärt.

    3. 3.

      Miranda v. Arizona, 384 U.S. 436 (1966) [5:4, Warren]; jeder Verdächtige muss vor seiner Vernehmung darüber belehrt werden, dass er die Aussage verweigern kann und das Recht auf einen Anwalt hat.

    4. 4.

      Gregg v. Georgia, 428 U.S. 153 (1976) [7:2, Stewart]; die Todesstrafe ist prinzipiell mit der Verfassung vereinbar.

    5. 5.

      Boumediene v. Bush, 553 U.S. 723 (2008) [5:4, Kennedy]; „Habeas Corpus“-Garantien gelten auch für Gefangene in Guantanamo, die das Recht haben, sich an ordentliche Gerichte der USA zu wenden.

    6. 6.

      United States v. Jones, 565 U.S. __ (2012) [9:0, Scalia]; das heimliche Anbringen eines GPS-Senders am Auto eines Verdächtigen ist ohne richterlichen Befehl eine Verletzung von Mapp.

Wie auch in anderen Grundrechtsbereichen beginnt die Involvierung des Supreme Court in die Strafgesetzgebung der Einzelstaaten in den 1960er Jahren. Nach und nach wurde die „Bill of Rights“ der Bundesverfassung auf dem Weg über die Garantien des Vierzehnten Amendments auch für die Einzelstaaten „inkorporiert“. Seither gibt es bundeseinheitliche Grundrechtsgarantien, die zudem an aktuelle technische Entwicklungen angepasst werden können, wie Jones zeigt.

  1. VII.

    Staatsorganisation – „checks and balances“ auf Bundesebene

    1. 1.

      United States v. Curtiss-Wright Export Corp., 299 U.S. 304 (1936) [7:1, Sutherland]; der Fall gibt dem Präsidenten weitgehende Freiheiten, die Außenpolitik der USA nach seinem Ermessen und ohne richterliche Nachprüfung zu gestalten.

    2. 2.

      Youngstown Sheet & Tube Co. v. Sawyer, 343 U.S. 579 (1952) [6:3, Black]; der sogenannte „Steel Seizure Case“ stärkte die Rechte des Kongresses gegenüber dem Präsidenten, der nicht einfach auf Grund von Verordnungen in privates Eigentum eingreifen kann (sehr wohl aber auf gesetzlicher Grundlage).

    3. 3.

      Clinton v. City of New York, 524 U.S. 417 (1998) [6:3, Stevens]; das „line item veto“, nach dem der Präsident einzelne Teile eines Gesetzes mit seinem Veto verhindern kann ohne den Rest des Gesetzes zu berühren, verletzt die Gewaltenteilung. Das entsprechende Gesetz von 1996 ist daher verfassungswidrig.

    4. 4.

      National Federation of Independent Business v. Sibelius, 567 U.S. (2012) [5:4, Roberts]; „Obamacare“ ist nicht verfassungsgemäß auf Basis der „commerce clause“ der Verfassung (Art. I, Sec. 8, Cl. 3), wohl aber als Steuer (Art. I, Sec. 8, Cl. 1).

Immer wieder ist die Gewaltenteilung Gegenstand von Urteilen gewesen, beginnend mit Marbury (1803), als der Supreme Court seine eigene Rolle im Verfassungssystem in gewisser Weise selbst schuf. Manchmal agiert das Gericht als Schiedsrichter zwischen den streitenden Gewalten, manchmal bewahrt es aber auch Rechte (wie in City of New York), die eine Gewalt freiwillig aufzugeben bereit war.

  1. VIII.

    Staatsorganisation – Wahlrecht und Föderalismus

    1. 1.

      Colegrove v. Green, 328 U.S. 549 (1946) [4:3, Frankfurter]; der Supreme Court greift nicht in die Wahlkreiseinteilung von Illinois ein, da dies eine rein politische Frage sei, die gemäß der „political question doctrine“ nicht justiziabel sei.

    2. 2.

      Baker v. Carr, 369 U.S. 186 (1962) [6:2, Brennan]; Colegrove wird weitgehend aufgehoben; die Verfassung verlangt gleichgroße Wahlbezirke auf Staatsebene in Tennessee. Hier verändert der Supreme Court die „political question doctrine“ in einer Entscheidung, die die Legislativen fast aller Einzelstaaten grundlegend veränderte.

    3. 3.

      United States v. Lopez, 514 U.S. 549 (1995) [5:4, Rehnquist]; diese Entscheidung leitete eine Reihe von Urteilen des Rehnquist Court ein, die die Rechte der Einzelstaaten nach dem Zehnten und Elften Amendment stärkte und die Fähigkeit des Bundes, Kompetenzen nach der „commerce clause“ an sich zu ziehen, erheblich reduzierte.

    4. 4.

      Citizens United v. Federal Election Commission, 558 U.S. 50 (2010) [5:4, Kennedy]; der Fall hebt wesentliche Grenzen der Wahlkampffinanzierung auf und erlaubt Einzelpersonen und Firmen (die als „Personen“ gelten) fast unbegrenzte Ausgaben. Das Gericht betrachtet Geldausgaben als „speech“ im Sinne des Ersten Amendments.

    5. 5.

      Shelby County v. Holder, 570 U.S. __ (2013) [5:4; Roberts]; ein wesentlicher Bestandteil des „Voting Rights Acts“ von 1965, nach dem Einzelstaaten mit einer Geschichte von Rassendiskriminierung bei Wahlen Änderungen des Wahlrechts vom Bundesjustizministerium genehmigen lassen müssen, wird für verfassungswidrig erklärt.

Die Eingriffe des Supreme Court in die Ausgestaltung des Wahlrechts zählen zu den politisch folgenreichsten Fällen, da hier die Grundstruktur der Gewaltenteilung in Frage steht. Seit Lopez sind die Rechte der Einzelstaaten außerhalb von Wahlrechtsfragen erstmals seit dem New Deal der 1930er Jahre wieder systematisch gegenüber der Bundesebene gestärkt worden.

  1. IX.

    Politische Fälle – große politische Bedeutung, wenig Bedeutung für die Verfassung…

    1. 1.

      United States v. Nixon, 418 U.S. 683 (1974) [8:0, Burger]; Präsident Nixon muss die „Watergate Tapes“ der Staatsanwaltschaft aushändigen; 15 Tage nach dem Urteil trat der Präsident zurück.

    2. 2.

      Bush v. Gore, 531 U.S. 98 (2000) [5:4, per curiam]; eine weitere Auszählung der Stimmen in Florida verletzt die „equal protection clause“ des Vierzehnten Amendments und muss deshalb gestoppt werden. Mit dieser von fünf Republikanischen Richtern gefällten Entscheidung ging der Staat Florida und damit die Präsidentschaft an George W. Bush.

Rein politische Entscheidungen sind selten in der Geschichte des Supreme Court, da sie zu spezielle Begleitumstände verlangen, die in dieser Form kaum jemals wieder vorkommen werden. Trotzdem haben sie in der jeweiligen politischen Situation natürlich erhebliche einmalige Wirkung. In Bush v. Gore stipulierte die Mehrheit des Gerichts sogar explizit, dass dieses Urteil niemals als Präzedenzfall gelten solle, sondern lediglich für den Einzelfall, der hier entschieden wurde – ein klares Zeichen, dass das Urteil verfassungsrechtlich bedenklich war.

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Dreyer, M., Fröhlich, N. (2014). Der US-Supreme Court: Hüter der Verfassung oder Interpret der Gegenwart?. In: Lammert, C., Siewert, M., Vormann, B. (eds) Handbuch Politik USA. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-04125-0_11-1

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    Der Supreme Court – dritte Gewalt unter drei Gleichen
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    13 September 2023

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  2. Supreme Court
    Published:
    24 July 2020

    DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-04125-0_11-2

  3. Original

    Der US-Supreme Court: Hüter der Verfassung oder Interpret der Gegenwart?
    Published:
    05 November 2014

    DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-04125-0_11-1