Auszug
Im Jahr 1999 wurde in Berlin für alle Lehramtsstudierende ein Pflichtseminar mit zwei Semesterwochenstunden zum Gemeinsamen Unterricht in der Prüfungsordnung für das Erste Staatsexamen festgeschrieben, bundesweit eine einmalige Regelung. Die Berliner Lehrerbildung reagierte mit dieser bildungspolitischen Entscheidung darauf, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch in Deutschland vermehrt in Regelschulen und nicht mehr ausschließlich in Sonder-/Förderschulen unterrichtet werden. Mit einer bundesweiten Integrationsquote von 13 % stellt Deutschland allerdings im internationalen Vergleich ein „Entwicklungsland“ dar. Berlin hat aktuell mit 36 % die zweithöchste Integrationsquote bundesweit. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen — so das Berliner Schulgesetz seit 2004 (§ 4.3) — vorrangig im Gemeinsamen Unterricht beschult werden.
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© 2008 VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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Demmer-Dieckmann, I. (2008). Einstellungen von Lehramtsstudierenden zum Gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Schülern: Eine Studie zur Wirksamkeit von Integrationsseminaren. In: Ramseger, J., Wagener, M. (eds) Chancenungleichheit in der Grundschule. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91108-3_51
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-15754-2
Online ISBN: 978-3-531-91108-3
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