Auszug
Die zunehmende Europäisierung nationalen Rechts sowie die Realisierung des Binnenmarktes, die gravierende Auswirkungen auf viele kommunale Aufgabenfelder, insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge hat,1 führte 1991 zur Gründung eines gemeinsamen Europabüros der drei deutschen kommunalen Spitzenverbände in Brüssel2. Damit folgten die kommunalen Spitzenverbände dem Beispiel vieler privater und halböffentlicher Interessengruppen, nicht zuletzt aber auch den Ländern, die sich von eigenen Vertretungen in Brüssel einen besseren Zugang zu relevanten Informationen und frühzeitige Einflussnahmen versprechen3. Das Europabüro wurde zunächst als gemeinsames Europabüro der drei kommunalen Spitzenverbände Deutscher Landkreistag (DLT), Deutscher Städtetag (DST), und Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) in der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände gegründet. Das Büro war mit einem Leiter, einem Referenten und einer Sekretärin personell besetzt. Seit dem Jahr 1992 wurde die Bundesarbeitsgemeinschaft der Höheren Kommunalverbände in die Arbeit des Europabüros miteinbezogen, was zu einer personellen Ausweitung um eine Referentenstelle geführt hat.4
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Literaturverzeichnis
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© 2006 VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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Struve, T. (2006). Die Bürogemeinschaft Europabüro der kommunalen Selbstverwaltung — Lobbyarbeit in Brüssel. In: von Alemann, U., Münch, C. (eds) Europafähigkeit der Kommunen. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90486-3_21
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