Zusammenfassung
Die staatliche Gewährung der freien Meinung ist in aller Regel an ihre Einschränkung durch Zensurvorbehalte gebunden: Die bürgerlichen Nationalstaaten des 20. Jahrhunderts gründen sich auf wirtschaftliche Interessengegensätze. Durch die Meinungsfreiheit gebieten die Souveräne ihren Staatsbürgern, widerstreitende Anliegen im Austausch unterschiedlicher Ansichten und Auffassungen zu relativieren, praktische Entscheidungen darüber aber in letzter Instanz der Staatsgewalt zu überlassen. Genau an diesem staatlich gesetzten Zweck der Meinungsfreiheit findet diese auch ihre Begrenzung: Meinungsäußerungen, die dem Gewaltmonopol des Souveräns und dem angestrebten Sozialfrieden zuwiderlaufen, werden als staatsfeindliche Willenskundgabe bewertet. Unter Zensur werden gemeinhin Unterdrückung und Verbot derart unerwünschter Meinungen verstanden. Häufig wird dabei dem Staat und seinen Organen die praktizierte Zensur als Verstoß gegen die von ihm selbst gewährte Meinungsfreiheit vorgehalten. Prinzipiell gehören Meinungsfreiheit und Meinungszensur jedoch notwendig zusammen.
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Loiperdinger, M. (1993). Filmzensur und Selbstkontrolle. In: Jacobsen, W., Kaes, A., Prinzler, H.H. (eds) Geschichte des deutschen Films. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-02918-8_15
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-476-02918-8_15
Publisher Name: J.B. Metzler, Stuttgart
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Online ISBN: 978-3-476-02918-8
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