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Theoretischer Bezugsrahmen: Konkurrenz und Kooperation

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Kleine Koalitionspartner in Landesregierungen

Part of the book series: Forschung ((FPOLIT,volume 152))

Zusammenfassung

Ziel dieses Kapitels ist es, sich vom Standpunkt der Parteien- und der Partei-ensystemforschung aus kritisch mit den die Parteien als Akteure in Koalitionen betreffenden Annahmen und Thesen der Koalitionstheorie auseinanderzusetzen. So gilt es zunächst, Parteien als Akteure mit ihren zentralen Motiven und ihrer internen Verfaßtheit und Heterogenität zu beschreiben (Kapitel 1.1.1). Dabei steht die Auseinandersetzung mit der in der Koalitionstheorie verbreiteten Annahme der Unitarität des „kollektiven Akteurs Partei“ im Mittelpunkt.

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Literatur

  1. Zur Diskussion unterschiedlicher Definitionen siehe: Stöss/Niedermayer 1993:27ff.

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  2. „[Party] members are motivated by their personal desire for income, prestige, and power which come from holding office... Since none of the appurtenances of office can be obtained without being elected, the main goal of every party is the winning of elections. Thus, all its actions are aimed at maximizing votes“ (Downs 1957:34f).

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  3. Zur Diskussion der unterschiedlichen Modelle der Koalitionstheorie und ihrer Annahmen siehe Kapitel 1.2; zur Kritik an den formellen Modellen siehe: Laver/Schofield 1990; Bud-ge/Keman 1990:49ff.

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  4. So auch Wiesendahl: „Parteien, so läßt sich sagen, verfolgen zwei strukturell nicht verträgliche Organisationslogiken, die der Prinzipienlogik und die der Stimmengewinnlogik, von denen sich keine ohne den Erfolg der anderen mit in Rechnung zu stellen, letztlich erfolgreich verwirklichen läßt“ (Wiesendahl 1998:108).

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  5. Zur Frage nach dem Einfluß von Parteien auf den Regierungs-Output siehe Kapitel 1.1.3.

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  6. Klingemann und Volkens unterscheiden die unterschiedlichen Parteitypen auf der Grundlage von Programmanalysen. „Wesentliches Kriterium für diese Zuordung [zum Typus der Programmpartei] war der relativ hohe Grad an programmatischer Konsistenz in zentralen Politikbereichen“ (Klingemann /Volkens 1997:536).

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  7. Dies ist auch in der Koalitionsforschung inzwischen weitgehend anerkannt, siehe hierzu Kropp/Sturm 1998.

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  8. So beispielsweise Laver/Shepsle 1996 die Parteien als ‚Holding-Gesellschaften‘ von Politikern mit glaubhaften Politik-Positionen ansehen und die Vielfalt der Parteien vor allem auf den personellen Faktor zurückführen (Laver/Shepsle 1996:249).

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  9. Zur Frage der Parteiorganisation siehe vor allem Poguntke 1997, zu verfassungsrechtlichen Vorgaben Grimm 1983.

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  10. Siehe hierzu die einzelnen Länderstudien in Raschke 1993 und Kapitel 2.3.

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  11. Zur Diskussion unterschiedlicher Funktionen des Faktionalismus Raschke 1977:225ff.

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  12. Andere Modelle unterscheiden beispielsweise zwischen Parteien in der Gesellschaft, Parteien im Staat und Parteien als Organisationen (Decker 1999). Diese Trias eignet sich für die Untersuchung von Parteien in Regierungen jedoch weniger, da sie nicht zwischen den unterschiedlichen Ebenen Fraktion und Regierung unterscheidet. Die hier zugrundeliegende Unterscheidung resultiert aus unterschiedlichen Funktionen und unterschiedlichen Handlungslogiken, wodurch ein Konfliktpotential zwischen ihnen aufgebaut werden kann.

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  13. Zur Frage von imperativem Mandat siehe auch Grimm 1983.

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  14. „Fraktionszwang ist auch nicht gleichbedeutend mit der Respektierung von Parteitagsbeschlüssen durch die Fraktion. Gelegentlich wird die Fraktionsdisziplin auch bei Entscheidungen eingesetzt, die von den Empfehlungen der außerparlamentarischen Partei abweicht“ (Beyme 1982b:367).

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  15. „In Rechtsprechung, Wissenschaft und Praxis besteht weitestgehend Einigkeit darüber, daß Fraktionen ihre Funktionen prinzipiell aus zwei unterschiedlichen Handlungszusammenhängen beziehen: ihrer Verortung im Parlament und ihrer Herkunft aus der Partei“ (Schüttemeyer 1999a:42).

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  16. Ein Beispiel hierfür sind einzelne Strömungen in der Anfangszeit der Grünen, die wie die Ökosozialisten das Parlament nur als politische Bühne betrachteten.

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  17. Aufgrund der Bindung der Minister an die Parteien und ihre Abhängigkeit von Wahlerfolgen und einer möglichen erneuten Aufstellung ist der These einer relativen Autonomie der Regierungen von Laver und Shepsle nur mit Einschränkungen zuzustimmen. „Government in parliamentary democracies are created by legislators and may be destroyed by them. But while they are in existence, governments do take on a life of their own“ (Laver/Shepsle 1996:58).

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  18. Siehe hierzu auch Gros 1998, der das Machtdreieck zwischen Partei, Fraktion und Regierung anhand der Finanz- ‚Deutschland- und Umweltpolitik zwischen 1982 und 1989 untersucht. Auf die Frage wie sich die Machtverteilung zwischen den drei Ebenen darstellt, antwortet Gros: „Die Analyse der Politikfelder zeigte für den Untersuchungszeitraum deutlich einen Gravitationskern im Machtdreieck von Parteiführung, Unionsfraktion und Bundesregierung, der von der Person des Bundeskanzlers und CDU Parteivorsitzenden gebildet wurde“ (Gros 1998:399).

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  19. Laver und Schofield beschreiben diese Skepsis m.E. sehr treffend: „Down at the grass roots, however, party activists who have little chance of holding major office may distrust those who tell them, often from the back seat of a chauffeur-driven Mercedes, that policy compromises are necassary so that the party can get into office in order to fulfil at least some of its basis policy objectives“ (Laver/Schofield 1990:57).

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  20. Vor allem Jun betont diesen Aspekt, ohne jedoch die Strukturierungsprinzipien des Parteiensystems explizit auf Koalitionsbildungsprozesse zu transferieren (Jun 1994). Siehe hierzu unter dem Koalitionsaspekt auch: Kropp/Sturm 1998 und in Hinblick auf den Zusammenhang zwischen Parteiensystem und Regierungsbildung bzw. Regierungswechsel Greven 1991 und Stöss 1991a.

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  21. Der unter anderem von Axelrod (Axelrod 1970) entwickelte Ansatz geht davon aus, daß sich die Parteien zusammenschließen, die auf einer Links-Rechts-Skala die direkten Nachbarn sind. Dabei ist das Kriterium der Links-Rechts Achse als zu eindimensional anzusehen und zu überarbeiten. Die Erklärungskraft des policy-distance Ansatz bestätigen die umfassenden empirischen Studien von Laver und Budge (beispielsweise: Laver/Budge 1992b).

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  22. Die Konfliktstrukturen sind: Zentrum — Peripherie; Staat — Kirche; Stadt — Land; Kapital -Arbeit.

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  23. So beispielsweise Kropp/Sturm 1998; Klingemann/Volkens 1992; Veen/Gluchowski 1988; Schofield 1995; Knutsen 1998.

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  24. Pappi verweist auf die international vergleichende Studie von Laver und Hunt, die die FDP und die niederländische VVD als bedeutende Ausnahmen in der ansonsten klaren links-rechts Orientierung sehen: „These two liberal parteis are at the right hand end of the scale on economic policy but are relatively progressive on social policy*“ (Laver/Hunt 1992:56) (* darunter verstehen sie Fragen der Innen- und Rechtspolitik).

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  25. In die Analyse wurden die Wahlprogramme von CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und der PDS von 1949 bis 1994 einbezogen.

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  26. „Diese Codiereinheit wird dann unter Verwendung eines Klassifikationsschemas beschrieben, das von der Manifesto Research Group (MRG) des European Consortium for Political Research (ECPR) für einen internationalen Vergleich von Wahlprogrammen entwickelt wurde... Der Anteil der Probleme, die auf eine dieser 22 Kategorien entfällt, wird in Prozent der Summe aller in einem Wahlprogramm genannten Probleme ausgewiesen. Wir interpretieren diesen Prozentanteil als Indikator für die Bedeutung einer Position oder eines Themenbereichs für die jeweilige Partei“ (Klingemann/Volkens 1997:524).

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  27. So zum Beispiel das Thema Dezentralisierung, Multikulturalismus oder Politik für soziale Gruppen (Klingemann/Volkens 1997:526).

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  28. Richard Stöss kommt bei der Messung der Distanzen zwischen den Parteien anhand unterschiedlicher Positionierungen der Wertorientierungen ihrer Mitglieder zu leicht divergierenden Ergebnissen: Nach seiner Messung liegt die Wahrscheinlichkeit von sozial-liberalen Koalitionen vor rot-grünen (Stöss 1997:194).

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  29. Hierzu zählen die Bereiche: Freiheit und Menschenrechte; Demokratie und Demokratisierung; Verfassung; Dezentralisierung; Zentralisierung; Art der Regierungsweise (Klingemann/Volkens 1997:526).

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  30. Beispielsweise die Institutionen Bundesbank, Bundesverfassungsgericht oder die Institution des Föderalismus oder gesellschaftliche Gruppen wie Verbände, Gewerkschaften etc.

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  31. Schmidt 1980, Schmidt 1982a, Schmidt 1982b; Beyme 1981, Beyme 1982a.

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  32. Eine weitere Studie vergleicht das Ausgabeverhalten von unterschiedlichen Regierungen in 15 Ländern über einen Zeitraum von 28 Jahren und kommt zu dem Ergebnis, „that parties matter, but moderately“ (Blais/Blake/Dion 1993:42).

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  33. Einzige Ausnahme war bisher die Große Koalition zwischen 1966 und 1969.

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  34. Eine ausführliche Diskussion unterschiedlicher Typisierungen und Definitionen von „Koalitionen“ soll hier nicht erfolgen, siehe hierzu Jun 1994:19ff und Völk 1989:9f.

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  35. Siehe unter anderem: Browne/Dreijmanis 1982; Bogdanor 1983; Pridham 1986a; Müller/ Ström 1997a.

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  36. „The gap between the two traditions is by now almost certainly too big to be bridged by a single book“ (Laver/Schofield 1990:11).

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  37. So Strøm, Budge und Laver, die die Ergebnisse des Neoinstitutionalismus in die Koalitionstheorie einzuführen bestrebt sind. „More adequate coalition theories need to recognize the effects of such contraints and to build on the theoretical lessons of the neoinstitu-tionalist approach to legislative behavior“ (Strøm/Budge/Laver 1994:303).

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  38. „... that the formation of government in the aspect of coalition politics that has attached the lion’s share of attention over the past twenty years or so, both from theorists and from empirical researchers“ (Laver/Schofield 1990:142). Zur Kritik daran siehe vor allem auch Kropp 1999b.

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  39. „This implies that a reconstructed version of the portfolio-allocation approach should concentrate upon the role of cabinet ministers, acting as agents of their party, in the departmental processes of policy formulation and implementation. It is this role that ultimately links politics to public policy“ (Laver/Sheplse 1994:309).

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  40. „We argue that changes in the control of these governments are not an automatic consequence of environmental shocks. Instead, they are both a reflection of deliberate responses to such events and a reaction to the anticipated feelings of the electorate“ (Lupia/Strøm 1995:659).

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  41. Dieses Ergebnis wird auch von Druckman gestützt, der in einem Ländervergleich zu dem Ergebnis kommt, daß der innerparteiliche Faktionalismus eine negative Wirkung auf die Dauer von Koalitionsregierungen hat (Druckman 1996).

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  42. „...government that include the dominant parties will be more durable than governments that do not include dominant parties“ (Roozendaal 1997:78).

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  43. Beyme 1983a; Haungs 1983; Schmidt 1983; Saalfeld 1997.

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  44. Einschränkend muß hier erwähnt werden, daß in einer Umfrage aus dem Jahr 1987 nur 45 Prozent der Befragten, das Wahlsystem spontan richtig interpretierten (Jesse 1988:119). Zur Diskussion über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Interpretation des Stimmensplittings: Schoen 1998.

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  45. Dies bestätigen auch die Analysen der Forschungsgruppe Wahlen (Forschungsgruppe Wahlen 1986, Nr. 44:45)

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  46. Koalitionsaussagen können Parteien in der Konkurrenz um Wählerstimmen auch schaden, vor allem wenn sie auf Wählerklientele angewiesen sind, die eine systemoppositionelle Orientierung aufweisen und eine Regierungsbeteiligung prinzipiell ablehnen.

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  47. „... that the formation of governments in the aspect of coalition politics that has attached the lion’s share of attention over the past twenty years or so, both from theorists and from empirical researchers“ (Laver/Schofield 1990:142).

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  48. Dexheimer 1973; Knorr 1975; Wengst 1985; Bohnsack 1976; Bermbach 1970; Lange/Richter 1973; Bermbach 1977b; Bermbach 1981; Sandschneider 1987; Vorbeck 1991; Heinrich 1995; Bergmann 1999; Kropp 1999a.

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  49. Der Bundespräsident spielt bei der Regierungsbildung in der Bundesrepublik faktisch keine entscheidende Rolle.

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  50. Anfang der 70er Jahre bildete die SPD zusammen mit der FDP die Regierung, obwohl die CDU stärkste Partei war.

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  51. Mit der Analyse der Koalitionsverhandlungen von Dexheimer ist die Einteilung der Koalitionsverhandlungen in unterschiedliche Phasen üblich geworden. Die Gliederung in Orientierungsphase, Vorverhandlungen, Sachverhandlungen, Personalverhandlungen, Ratifizierung und Investitur (Dexheimer 1973:154f.) entspricht nur grob den realen Verhandlungsprozessen zwischen den Koalitionspartnern.

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  52. Grundsatzprogramme haben eine langfristige Funktion der politisch-ideologischen Positionierung und der Identitätsstiftung auch in die Partei hinein, Wahlprogramme dienen der Außendarstellung und Wählermobilisierung. Sie sind aber auch eine „Blaupause für die Regierung“; Grundsatzprogramme sind von einem hohen Grad an Legitimität gekennzeichnet, da sie innerhalb der Parteien instensiv diskutiert und autorisiert worden sind (Klingemann/Hofferbert/Budge 1994:20). Zur Bedeutung von Parteiprogrammen darüber hinaus: Klingemann/Volkens 1997:523; Lösche/Walter 1996:90f; Raschke 1970.

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  53. In Österreich scheiterte die Bildung einer Großen Koalition zwischen ÖVP und SPÖ 1999 offiziell an der Frage der Aufteilung der Ministerien, Hintergrund waren aber prinzipiell Differenzen zwischen den Parteien.

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  54. Gerechnet vom Tag der Wahl bis zur Vereidigung des Kabinetts.

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  55. „Politiker pflegen auf Informationen und Beurteilungen von Personal durch Mitglieder der Ministerialbürokratie angewiesen zu sein. In diesem Zusammenhang ist symptomatisch, daß bei der informalen Bildung der Bundesregierung 1998 zwei Staatssekretäre, einer aus Niedersachsen und einer aus dem Saarland, beauftragt waren, sich um die Personalangelegenheiten unterhalb der Ebene von Ministern und Parlamentarischen Staatssekretären zu kümmern“ (König 1999:51).

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  56. Laver/Shepsle 1996; Budge/Keman 1990; Browne 1982 und innerhalb der Portraits der Koalitionssysteme einzelner Länder beispielsweise in Müller/Strom 1997a.

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  57. Koalitionsvereinbarung oder Koalitionsvertrag sind gleichberechtigte Bezeichnungen.

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  58. Der Koalitionsausschuß und seine Regelungen werden eingehend besprochen in Kapitel 1.2.4

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  59. Während der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene 1998 wurde die bündnisgrüne Regelung geschlechtlicher Quotierung angesichts von drei Ministerien und zwei männlichen Interessenten zum Problem. Parteiinterne Kritiker wurden mit dem Verweis auf die Frauenquote bei den Staatssekretären und weiteren Positionen „ruhig gestellt“.

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  60. „ ... Dem kleinen Koalitionspartner hilft es dann erfahrungsgemäß noch am besten, sich auf Koalitionsabsprachen zu berufen. Verträge sind nun einmal ein fundamentales Handlungsmuster unserer Zivilgesellschaft. Kleine Koalitionspartner haben deswegen Koalitionsverhandlungen und Koalitionsabsprachen zu einem hohen Operationalisierungsgrad in der Sachpolitik vorangetrieben“ (König 1999: 47f).

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  61. Zur Bedeutung siehe Beyme 1979. Er analysiert ausschließlich die Regierungserklärungen auf Bundesebene und weist ihnen eine relativ große Bedeutung zu, sowohl was die Darlegung der programmatischen Orientierungen der Regierungen betrifft, als auch im Hinblick auf die Funktion als Kristallisationspunkt von Oppositionskritik.

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  62. Hierzu Rudzio 1970, 1972, 1991; Knorr 1975; Schreckenberger 1994

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  63. Diese Gremien sind auch aus österreichischen Koalitionen bekannt (Müller 1994; Pelinka 1993:63ff).

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  64. Die Vorsitzenden der Parteien sowie deren Generalsekretäre, die Vorsitzenden der Fraktionen und deren parlamentarische Geschäftsführer, der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe und einzelne Bundesminisiter (Schreckenberger 1994:334).

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  65. Zu den Komponenten informellen Regierens siehe Hartwich/Wewer 1991.

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  66. „Das Unbehagen an Koalitionsausschüssen resultiert aus angeblich verletzten Verfassungsnormen und mangelnder Gewaltenteilung“ (Rudzio 1970:213).

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  67. Zu den Anforderungen an ein effizientes informelles Management: Rudio 1972:362; Rudzio 1991:138).

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  68. Skeptisch gegenüber der Strategiefähigkeit äußert sich beispielsweise Wiesendahl (Wie-sendahl 1998); im Gegensatz dazu siehe Raschke 1993.

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  69. Zur Oppositionsforschung siehe u.a. Dahl 1966; Oberreuther 1975; Euchner 1993; Helms 1997a; Helms 1997b.

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  70. Zum strategischen Instrumentarium siehe weiter unten.

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  71. Bei instabilen Verhältnissen:,, die Nebenpartei wird eine Koalitionsstrategie verfolgen, die primär darauf ausgerichtet ist, durch einen verstärkten Grad der Anpassung oder gar der Anlehnung an die Hauptpartei ihre Treue unter Beweis zu stellen, um so den Zusammenhalt des Bündnisses zu gewährleisten“ (Völk 1989:153).

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  72. Zu den einzelnen parlamentarischen Initiativen und ihrer strategischen Bedeutung siehe weiter unten.

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  73. Jun bezeichnet dies als „Strategie des begrenzten Konflikts“ (Jun 1994:156).

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  74. „Konfliktfahigkeit beruht auf der Fähigkeit einer Organisation bzw. der ihr entsprechenden Funktionsgruppe, kollektiv die Leistung zu verweigern, bzw. eine systemrelevante Leistungsverweigerung glaubhaft anzudrohen“ (Offe 1971:169).

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  75. „Die Drohung lastet nicht nur dem anderen ein Schicksal auf, sie ist zugleich eine selbst auferlegte Restriktion, ein Selbstzwang, dem nur der entgehen kann, der sich leere Drohungen leisten kann“ (Paris/Sofsky 1997:17); siehe auch Sofsky/Paris 1991.

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  76. Überblicksdarstellungen zum Stand sozialwissenschaftlicher Konfliktforschung: Bonacker 1996; Meyer 1997. Wolf beschäftigt sich vor allem aus linguistischer Perspektive mit Konflikten zwischen Parteien in Wahlkampfsituationen (Wolf 1998).

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  77. „Charakteristisch für die Bundesrepublik ist eine Politik des mittleren Weges zwischen dem schwedischen Wohlfahrts-Kapitalismus sozialdemokratisch-gewerkscahftlicher Prägung einerseits und dem US-amerikanischen Modell des marktdominierten Kapitalismus andererseits“ (Schmidt 1992:190)

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  78. Deutsch 1976; Deutsch 1982; Grunwald 1982; Grunwald 1995; Bonacker 1996.

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  79. „Echte Konflikte entstehen, wenn Menschen aneinandergeraten in der Verfolgung von Forderungen, die auf der Versagung von Wünschen und Gewinnerwartungen beruhen. Unechte Konflikte entstehen aus Versagungen und Frustrationen durch den Sozialisierungs-prozeß und später durch Verpflichtungen aus der Erwachsenenrolle [...] Während die erste Art des Konflikts sich gegen diejenigen wendet, die die Versagungen verursachen in der Erwartung, bestimmte Ergebnisse zu erzielen, besteht die zweite Art in der Entladung von Spannungen in einer aggressiven Handlung, die gegen wechselnde Objekte gerichtet ist“ (Coser 1972:64).

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  80. „Conflict of interest is the state of incompatibility of goals of two or more actors“ (Axelrod 1967:87).

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  81. Die Beteiligung einer neutralen Instanz ist auch mit dem Begriff des „tryadischen Kon-fliktaustrags“ zu kennzeichnen (siehe hierzu u.a. Wasmuht 1992:32).

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  82. Für Domes ist beispielsweise die Koalitionskrise im Bund 1966 durch Meinungsverschiedenheiten innerhalb der CDU hervorgerufen worden (Domes 1977:55).

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Heinrich, G. (2002). Theoretischer Bezugsrahmen: Konkurrenz und Kooperation. In: Kleine Koalitionspartner in Landesregierungen. Forschung Politikwissenschaft, vol 152. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93240-2_2

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