Zusammenfassung
Städte und Gemeinden nehmen im politisch-administrativen System der Bundesrepublik Deutschland vielfaltige und weitreichende Aufgaben wahr. Durch regulative Ordnungsakte und Normierungen setzen sie verbindliche Regeln für das Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger und üben so in entscheidendem Maße gestalterischen Einfluß auf wirtschaftliche, gesellschaftliche und soziale Gegebenheiten in ihrem Verwaltungsgebiet aus1. Gleichzeitig versorgen sie die Menschen mit Gütern und Dienstleistungen, die der private Sektor nicht oder nicht in wünschenswertem Umfang zur Verfügung stellt2.
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Literatur
Dieser Aufgabenbereich wird in der Literatur als Eingriffs- oder Ordnungsverwaltung bezeichnet. Vgl. hierzu beispielsweise Bull (Verwaltungsrecht), 1993, S. 53 oder von Münch/Ehlers (Verwaltung), 1992, S. 33 f.
Dieser Aufgabenbereich wird als Leistungsverwaltung oder auch als gewährende Verwaltung bezeichnet. Vgl. hierzu ebenfalls Bull (Verwaltungsrecht), 1993, S. 53 f. oder von Münch/Ehlers (Verwaltung), 1992, S. 34 ff.
Ein übersichtliches und weitgehend abschließendes Verzeichnis der Aufgaben deutscher Städte und Gemeinden bietet der Aufgabengliederungsplan der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt). Siehe hierzu KGSt (Verwaltungsorganisation), 1979.
Vgl. Eichhorn/Friedrich (Verwaltungsökonomie I), 1976, S. 53 ff., insbesondere S. 56.
Vgl. beispielsweise Wöhe (Einführung), 1993, S. 1 f. oder Schierenbeck (Betriebswirtschaftslehre), 1993, S. 3. Die Bedeutung des Wirtschaftlichkeitsprinzips für den Bereich der öffentlichen Verwaltung spezifiziert Schmidt (Wirtschaftlichkeit), 1992, S. 15 ff.
Vgl. Rau (Betriebswirtschaftslehre), 1994, S. 4 ff.
Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit in der öffentlichen Verwaltung hat Verfassungsrang. Er ist in Art. 114 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) verankert. Dieses Verfassungsgebot wird auf der Ebene des Bundesrechts in der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und dem Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) konkretisiert. So ordnen § 7 Abs. 1 BHO für den Bundeshaushalt und § 6 Abs. 1 HGrG gleichlaufend für die Haushalte von Ländern und Gemeinden an: “Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.” Diese bundesrechtlichen Vorgaben werden im Landes- und Kommunalrecht aufgegriffen. Für das Land Nordrhein-Westfalen ist das Wirtschaftlichkeitsprinzip in § 7 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) verankert. § 75 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) wiederum schreibt den Kommunen eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltswirtschaft vor. Eine vertiefende Analyse der rechtlichen Verankerung des Wirtschaftlichkeitsprinzips in bezug auf die öffentliche Verwaltung gibt von Arnim (Wirtschaftlichkeit), 1988.
So auch Hesse (Betriebswirtschaftslehre), 1984, S. 10.
Vgl. Bargehr (Verwaltungsmarketing), 1993, S. 14 f.
Einen Überblick über die gängigen Vorwürfe in der Presse gibt Steinebach (Leistung), 1986, S. 163 ff. Aufschlußreich ist in diesem Zusammenhang auch die inhaltsanalytische Untersuchung verschiedener Tageszeitungen von Manfred Röber und Antje Boeker-Woehlert zum Bild der öffentlichen Verwaltung in der Presse in Röber/Boeker-Woehlert (Bild), 1991, S. 249 ff.
Mitschke (Staatsmanagement), 1990, S. 17.
Osborne/Gaebler (Government), 1992, S. xviii.
Zu Art und Ergebnis dieser Wettbewerbe siehe Hill/Klages (Spitzenverwaltungen), 1993 und Hill/Klages (Lernen), 1995. Eine zusammenfassende Darstellung des ersten der beiden bisher durchgeführten Qualitätswettbewerbe geben Daubner/Hill/Klages (Qualitätswettbewerb), 1993, S. 46 ff.
Zu Zielsetzung, Methodik und Ergebnis der Preisvergabe siehe Bertelsmann Stiftung (Demokratie I/II), 1993/1994.
Bertelsmann Stiftung (Demokratie I), 1993, S. 7.
Vgl. Bertelsmann Stiftung (Demokratie I), 1993, S. 8.
Siehe KGSt (Steuerungsmodell), 1993.
Einer Schätzung des Deutschen Städtetages zufolge sind derzeit etwa 150 deutsche Kommunen mit der Erprobung oder Einführung neuer Führungs- und Organisationsformen befaßt. Vgl. Munkelt (Markt), 1996, S. 29.
Siehe Stadt Duisburg (Duisburg I/II), 1994.
Siehe Stadt Offenbach am Main (Haushaltssanierungskonzept), 1994, insbesondere S. 49 ff.
Siehe Stadt Passau (Unternehmen), 1994.
Überblicke über internationale Entwicklungen im kommunalen Bereich geben beispielsweise Damkowski/Precht (Management), 1995, S. 77 ff; Reichard (Umdenken), 1994, S. 23 ff. und Schedler (Ansätze), 1995, S. 9 ff.
Das Tilburger Modell wird im Bericht 19/1992 der KGSt ausführlich beschrieben. Siehe KGSt (Dienstleistungsunternehmen), 1992. Eine knappere, aber dennoch informative Darstellung des Tilburger Modells gibt Wolters (Modell), 1994, S. 85 ff.
Siehe Bertelsmann Stiftung (Demokratie I), 1993, S. 35 ff.
Vgl. Hill (Kommunikation), 1994, S. 49 ff. und Hauser/Kaufmann (Reformen), 1994, S. 75 f.
Vgl. Banner (Behörde), 1993, S. 3.
Vgl. Frese (Grundlagen), 1995, S. 63. Vgl. weiterhin auch Mintzberg (Structure), 1983, S. 2.
Vgl. zu den steigenden Ansprüchen der Bürgerinnen und Bürger an die Kommunen z.B. Gabriel (Demokratie), 1989, S. 13 f.; Budäus (Public-Management), 1994, S. 11 ff. und Nalbandian (Professionalism), 1992, S. 144 f.
In Anbetracht der angespannten finanziellen Situation will die Bundesregierung gemäß den Koalitionsvereinbarungen zwischen CDU/CSU und FDP für die 13. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages die Personalausgaben durch Absenkung des Personalbestandes zurückführen sowie öffentliche Aufgaben verringern oder in private Hände überführen. Sie fordert die Länder und Kommunen dabei explizit auf, sich diesem Vorhaben anzuschließen. Vgl. hierzu Presse- und Informationsdienst der Bundesregierung (Koalitionsvereinbarung), 1994, S. 5 und S. 8 f.
Diese Ansicht setzt sich auch in der Verwaltungspraxis zunehmend durch. Siehe hierzu beispielsweise das Diskussionspapier des Bayerischen Städtetages 1993: Bayerischer Städtetag (Unternehmen), 1993, insbesondere S. 50 ff.
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Streibl, U. (1996). Anlaß, Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit. In: Organisationsgestaltung in der Kommunalverwaltung. Gabler Edition Wissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08830-1_1
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