Zusammenfassung
Im theoretischen Teil wurden das Humankapital und die Netzwerke der (angehenden) Unternehmerin sowie deren Verfügung über monetäre Mittel als diejenigen Ressourcen-komplexe diskutiert, die zentral für den Aufbau von Erfolgspotentialen sind. Die Vorge-hensweise bei der Datenanalyse lehnt sich dieser Argumentationsweise weitgehend an; so werden zunächst die die jeweiligen Ressourcenkomplexe operationalisierenden Variablen statistisch geprüft und, sofern vorhanden, mit Daten von sowohl geschlechtsspezifischen als auch -unspezifischen Fremduntersuchungen verglichen. Wie erwähnt, soll das Daten-material aber nicht allein deskriptiv ausgewertet, sondern durch die inhaltlich begründeten Differenzierungen nach Gründungsart und Eintragung ins Handelsregister bereits konse-quent auf die theoretisch abgeleiteten Überlegungen bezogen werden. Der separaten Res-sourcenbetrachtung folgt eine, die Ressourcen mit ihren Wechselbeziehungen untereinander zusammenfassende Analyse ihrer Wirkungen auf einzelne Erfolgspotentiale.
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Literatur
Vgl. hierzu auch die Daten in Tabelle A-1.
Auch wenn hier und im folgenden mitunter von Bestätigung von Hypothesen gesprochen wird, fühlt sich der Verf. den methodologischen Grundgedanken des Kritischen Rationalismus verpflichtet, demzufolge z. B. Aussagen durch induktive Schlußfolgerungen letztlich niemals als wahr bewiesen werden, sondern lediglich als (vorerst) nicht widerlegt gelten können. In diesem Sinne meint die der einfachheitshalber häufiger verwandte Formulierung “Hypothese bestätigt” nicht, daß diese Aussage als wahr zu gelten hat, sondern daß die empirischen Beobachtungen den theoretisch vermuteten Zusammenhang nicht widerlegen. (Vgl. z. B. Albert, H. 1984 oder Popper, K. R. 1982).
Nach eigenen Berechnungen auf Grundlage der Volkszählungsergebnisse von 1987 haben 64 Prozentder Frauen zwischen 20 und 65 Jahren eine Volks- bzw. Hauptschulabschluß, 22,5 Prozent einen Realschulabschluß (oder gleichwertigen Abschluß) und 13,5 Prozent Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluß. (Vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 1990(b), S. 135 f.).
Die in der Tabelle 8–2 angegebenen Arbeitnehmerdaten für die alten Bundesländer entsprechen weitgehend den Ergebnissen einer bundesweiten, geschlechtsunspezifischen Ausbildungsstatistik des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, nach denen 1991 rund 20 Prozent aller Erwerbstätigen über keine überbetriebliche Ausbildung verfügten, 59 Prozent hatten eine Lehre und weitere 9 Prozent eine Meisterprüfung abgeschlossen, 12 Prozent hatten eine Studium an einer Hoch- oder Fachhochschule absolviert. (Vgl. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, nach O. V. 1994, S. 8).
Vgl. hierzu die Fragen unter Nummer 20 und 24 im Fragebogen.
Beispielsweise ist im Handwerk ein Drittel der Betriebsinhaber älter als 55 Jahre (vgl. z. B. Gruhler, W. 1998, S. 5 ff.).
Zwar wurde in der betreffenden Frage des Fragebogens explizit nach der Position Leitende Angestellte gefragt, nach detaillierter Prüfung der Beantwortung dieser Frage, teilweise auch im Kontext mit der Beantwortung anderer Fragen, zeigte sich allerdings, daß diese Anwortkategorie nicht im intendierten Sinne aufgefaßt wurde, sondern allgemein mit Position in leitender Stellung übersetzt wurde; insofern erscheint eine Interpretation dieser Kategorie im Sinne von Führungskraft angemessen (s. die Frage im Kasten 20 des Fragebogens).
Siehe hierzu auch die Ausführungen in Kapitel 5.1.3.2.
Erkenntnisse über den Anteil von Frauen in den verschiedenen Funktionsebenen können, mit begrenzter Tiefengliederung, aus der vom Bundesinstitut fur Berufsbildung Berlin, BIBB, gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Nürnberg (IAB) breit angelegten repräsentativen Erhebung bei mehr als 25.000 Erwerbstätigen in der Bundesrepublik gewonnen werden; vgl. hierzu auch Jansen, R., Stooß, F. 1993.
Siehe auch die Tabellen B-1, B-2 und B-3.
Chi2-Test:p<.01.
Der gehäufte Vergleich mit der Münchner Gründerstudie liegt nicht nur in deren vergleichsweise breiten empirischen Basis inklusive einer sehr differenzierten Datenanalsyse, sondern auch und vor allem in einer partiellen konzeptionellen Ähnlichkeit von BWUS und Münchner Gründerstudie (etwa der Bezug auf humankapitaltheoretische Überlegungen oder die Unterscheidung in Kleingewerbetreibende und Handelsregisterfirmen) begründet. Vgl. etwa Jungbauer-Gans, M., Ziegler, R. 1991, S. 722 ff., Jungbauer-Gans, M. 1993, S. 101 ff.
Im Durchschnitt waren aber beide Gruppen gleich lang arbeitslos (10,5 Monate).
Vgl. hierzu auch Kaiser, M., Stooß, F. 1980, S. 170 ff. oder Richert, J., Schiller, R. 1994.
Vgl. z, B, Clemens, R., Friede, C. 1986 oder May, E., 1981.
Siehe die Tabelle B-10.
Vgl. Jungbauer-Gans, M. 1993, S. 123.
Demgegenüber spiegelt eine Gründung aus bestehender Arbeitslosigkeit eine unmittelbar den Gründungszusammenhang beeinflussende Variable wider; vor dem Hintergrund einer bestimmten Position auf dem Arbeitsmarkt, kann eine Unternehmensgründung als der Versuch interpretiert werden, die (noch) verfügbaren Humankapital-, Netzwerk und vor allem finanziellen Ressourcen zu nutzen.
Festzuhalten ist jedoch, daß aus den Daten abgeleitet werden kann, daß weibliche Gründungspersonen öfter arbeitslos sind als männliche; allerdings sind diese Unterschiede nicht signifikant (Chi2-Test: p=.066). Gründerinnen waren mit 12,7 Monaten deutlich länger arbeitslos als ihre selbständigen männlichen Kollegen (9,5 Monate).
Vgl. zu Berufsunterbrechungen auch Ambos, I. 1989, S. 112. Mehr als 30 Prozent der Käuferinnen und 28 Prozent der Neugründerinnen haben ihre Erwerbstätigkeit vor dem Schritt in die Selbständigkeit für wenigstens ein Jahr für die Betreuung der Kinder unterbrochen. Die durchschnittliche Unterbrechungszeiten der Frauen mit Kinderbetreuung beträgt bei den Neugründerinnen rund 5 Jahre, bei den Käuferinnen dagegen 9,5 Jahre, was auch mit der von Käuferinnen häufiger genannten beruflichen Vortätigkeit “Hausfrau” im Einklang steht. Selbst wenn man noch Unterbrechungen wegen anderer familiärer Verpflichtungen (Versorgungsdienste für andere Personen, etwa Eltern oder Schwiegereltern), wovon zu 80 Prozent Neugründerinnen betroffen sind, hinzuzählt, ergibt sich eine durchschnittliche Unterbrechungsdauer aus familiären Gründen von 1,7 Jahren bei den Neugründerinnen, dagegen von 3,5 Jahren bei den Käuferinnen.
Ein allerdings nur theoretisches Problem werfen die Unterbrechungszeiten zum Zwecke der Weiterbildung oder für ein Studium auf; diese Zeiten müssen humankapitaltheoretisch zunächst als Investition in Humankapital betrachtet werden, welches mittel- und langfristig eine erhöhte Rendite abwirft. Eine detaillierte Prüfung dieser Items offenbart allerdings, daß es sich bei den wenigen Unternehmerinnen, die eine derartige Unterbrechungszeit angaben, eher um eine “getarnte” Arbeitslosigkeit bzw. um die Überbrückung erwerbsloser Zeiten handelt, denn um eine Investition in allgemeines oder spezifisches Humankapital. Dies dokumentiert sich u. a. auch daran, daß die Unterbrechungszeiten nur selten mit einem Abschluß beendet wurden. Es ist nochmals daran zu erinnern, daß die Argumentation hier — wie auch schon vorher — sehr stark an den engen Humankapitalbegriff orientiert ist; das durch Haus- und Familienarbeit erworbene und stabilisierte Humankapital bleibt hier zunächst unberücksichtigt.
So kommt beispielsweise die Münchner Gründerstudie bei männlichen Unternehmern zu einer durchschnittlichen Unterbrechung der Erwerbstätigkeit (ohne Wehr- oder Zivildienst) von 7,5 Monaten. (Vgl. z. B. Jungbauer-Gans, M. 1993, S. 86).
Vgl. hierzu die Fragen unter Nummer 21 im Fragebogen sowie die Tabelle B-12.
Vgl. hierzu die Fragen unter Nummer 18 im Fragebogen sowie Tabelle B-13.
So sind mehr als ein Drittel der Alleingründerinnen mit ihrem Unternehmen ins Handelsregister eingetragen.
In besonderem Maße gilt dies für die durch vertragliche Konstruktionen gekennzeichneten Teamgründungen.
Vgl. Tabelle B-12; siehe zur Einschätzung der eigenen Qualifikation vor allem auch Ambos, I. 1989, S. 113.
Vgl. z. B. Picot, A., Laub, U.-D., Schneider, D. 1989.
Vgl. hierzu im Fragebogen (Anhang B) u. a. die Fragen bzw. Teilaspekte der Fragen 2, 6, 10, 12, 15, 16,20,23,24,27,31.
Vgl. hierzu die Aüsfuhrungen im Kapitel 5.2.2.
Vgl. hierzu die Daten in der Tabelle B-14.
Vgl. Bögenhold, D. 1985, S. 230, Börsch-Supan, A., Pfeiffer, F. 1992.
Zu berücksichtigen ist allerdings, daß in diesen Daten auch freiberuflich Selbständige enthalten sind, bei denen teilweise, etwa bei Ärzten, die Selbstrekrutierung überproportional hoch ist.
In der Münchner Gründerstudie kommen die meisten männlichen Gründer aus Angestelltenfamilien, erst an zweiter Stelle folgen Elternhäuser, in denen der Vater Selbständiger war. Gemäß den Daten dieser Studie besitzen dagegen bei einer Betrachtung der weiblichen Gründungspersonen Selbständigen-und Angestelltenelternhäuser ungefähr den gleichen Stellenwert (vgl. Jungbauer-Gans, M. 1993, S. 143).
Ygl. Laband, D., Lentz, B. 1985, S. 17. Die Daten von Bögenhold (1985, S. 230) bestätigen diese Überlegungen überwiegend.
Indirekt könnte auch abgeleitet werden, daß Frauen durch eine berufliche Nachfolge und den Einsatz ihrer Selbständigenerfahrungen geschlechtsspezifische Diskriminierungen in abhängiger Erwerbstätigkeit umgehen wollen.
Vgl. Jungbauer-Gans, M. 1993, S. 154.
Frauen verwenden demnach das im Heranwachsen angeeignete Humankapital tendenziell eher als Männer; die höhere Selbstrekrutierung in der weiblichen Nachfolge bestätigt sich teilweise auch beim Angestellten- oder Arbeiterstatus, (vgl. Jungbauer-Gans, M. 1993, S. 155).
Vgl. hierzu Birley, S. 1985 oder Balkin, S. 1989, S. 17 ff.
Vgl. Aldrich, H., Zimmer, C. 1986(a) und 1986(b).
Vgl. hierzu auch Ambos, I. 1989, S. 114.
Vgl. zu einer modellhaften Partnerschaft zwischen Gründungsperson und Bank auch Brähler, C, Deutscher, P. 1994, S. 233 ff.
Vgl. zu den Schwierigkeiten beim Umgang mit Behörden auch Böbel, E. 1986.
Familienstand der Frauen (über 18 Jahre) in Baden-Württemberg (eigene Berechnungen auf Grundlage der Daten des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg 1993, S. 27): ledige Frauen: 22,5 Prozent, verheiratete Frauen: 57,5 Prozent, verwitwete und geschiedene Frauen: 20 Prozent.
Vgl. Jungbauer-Gans, M. 1993, S. 109.
Vgl. z. B. Beer, U., Weg, M. 1987, Bischof-Köhler, D. 1988, Burkart, G., Kohli, M. 1989, Bischoff, S. 1991, Diezinger, A. 1991, Brüderl, J., Klein, T. 1993 oder Haler, A., Domsch, M. 1994.
Diese Interpretation legt zumindest ein Vergleich mit den Daten der Münchner Gründerstudie nahe.
Damit soll allerdings — und kann auch nicht - ein kausaler Zusammenhang formuliert werden. Siehehierzu auch Ambos, I. 1989, S. 107.
Vgl. zu diesem und anderen Phänomen(en) der Organisation der Partnerschaft den von Krupp und Schupp herausgegebenen Band zu Lebenslagen im Wandel.
Da diese nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften primär eine Frage des Alters sind, können theoretisch nur vermittelt über das Alter Unterschiede der nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften in den definierten Subpopulationen abgeleitet werden.
Lediglich drei der Unternehmerinnen gaben an, einen Partner zu haben, aber in getrennten Haushalten zu leben; da einerseits diese kleine Fallzahl nur marginale Verschiebungen der Daten erwarten läßt, andererseits explizit auch die Unterstützungsleistung im Haushalt erfaßt wurde, dies aber eher bei gemeinsamer Haushaltsführung relevant sein dürfte, wird sowohl aus methodischen als auch aus inhaltlichen Gründen die Partnerschaft im gemeinsamen Haushalt als Grundlage für die Analyse der Netzwerkbeziehungen genommen. Siehe hierzu auch die Tabellen B-15 und B-16. Drei von vier Unternehmerinnen und Neugründerinnen, bei den Käuferinnen sogar mehr als vier Fünftel, leben mit einem Partner zusammen in einem Haushalt. Im Vergleich zu 12,5 Prozent Käuferinnen wohnen über 16 Prozent Neugründerinnen völlig alleine in ihrem Haushalt.
Bei den Neugründerinnen beträgt der Anteil 44 Prozent, bei den Käuferinnen sind dies sogar 80 Prozent.
Vgl. Jungbauer-Gans, M. 1993, S. 111.
Die Bedeutung des Lebenspartners für die Finanzierung der Unternehmensgründung wird im Kontext der Analyse finanzieller Ressourcen diskutiert.
Allerdings kann die tätige Mithilfe der vererbenden Eltern durchaus auch ungünstige Wirkungen auf das Unternehmen und die Person der Unternehmerin haben, etwa wenn eine notwendige Neuorientierung im Leistungsangebot oder in der Distribution oder auch Änderungen der innerbetrieblichen Struktur oder im Führungsverhalten etc. am Widerspruch, wenn nicht am Widerstand des weiterhin mitarbeitenden (und oft noch mitentscheiden wollenden) elterlichen Erblassers scheitert.
Vgl. Bögenhold, D. 1990, S. 159 ff. sowie Bögenhold, D., Staber, U. 1990, S. 265 ff.
Letztendlich verfugt jede Person über informelle weak ties; so weist auch die Frau, die seit Jahren ihre Erwerbstätigkeit zugunsten der Kindererziehung und -betreuung unterbrochen hat, schwache Kontakte zu anderen Personen auf; inwieweit allerdings Beziehungen zu anderen Müttern und Hausfrauen nutzbringend geschäftlich verwertet werden können, bleibt fraglich. Es ist u. a. zu prüfen, ob sich diese nur unter Gründungsgesichtspunkten “netzwerkarmen” Frauen vor allem in stark haushaltsnahen Bereichen selbständig gemacht haben, nicht weil sie hierfür spezialisiertes Humankapital mitbringen, sondern auch weil damit die Mitglieder des Netzwerks als potentielle Kunden gewonnen werden können.
Vgl. zu Schwierigkeiten auch Ambos, I. 1989, S. 114.
Die Informationsgewinnung von selbständigen Eltern und von selbständigen Bekannten ist dabei völlig unabhängig voneinander (Phi=.01); weder kann also gesagt werden, Gründerinnen mit selbständigen Eltern fragen keine weiteren Informationen bei anderen Selbständigen nach, noch Gründerinnen mit selbständigen Eltern nutzen den über das Netzwerk der Eltern möglichen Zugang zu anderen Selbständigen zur Informationsgewinnung.
Dieser Aspekt könnte selbst wiederum Ursache für die zu den Vergleichsgruppen signifikant höheren Standortfindungsprobleme sein.
Dieses Ergebnis deckt sich mit Ergebnissen aus geschlechtsunspezifisch durchgeführten Studien; vgl. z. B. Albach, H. 1984, S. 13 ff.
Vgl. zu den rechtlichen Fragen unternehmerischer Partnerschaften insbesondere Maul, K.-H. 1994, S. 268 ff.
Vgl. Schubert, W., Wilkmann, K. 1994, S. 265.
Vgl. hierzu die Fragen unter Nummer 11 im Fragebogen. Es bedarf kaum des Hinweises, daß Banken nicht nur in ihrer kreditgebenden, sondern auch in ihrer beratenden Funktion hier erfaßt wurden.
Vgl. auch Tabelle B-20.
Vgl. hierzu hierzu die Frage unter Nummer 26 im Fragebogen sowie die Daten in Tabelle B-21.
Vgl. u. a. Aldrich, H., Zimmer, C. 1986(a) und 1986(b) oder Jungbauer-Gans, M., Preisendörfer, P. 1991, S. 987 ff.; siehe zu Erfordernissen der Gründungsberatung insbesondere Dieterle, W. K. 1990.
Vgl. u. a. Assig, D., Gather, C, Hübner, S. 1985, S. 85 ff. Damit stehen die Ergebnisse der BWUS auch in einem gewissen Widerspruch zu denen der Münchner Gründerstudie, die nur geringfügige Verschiebungen zwischen weiblichen und männlichen Gründungspersonen ausmachte (vgl. Jungbauer-Gans, M. 1993, S. 91).
Vgl. Kapitel 5.3.
Kirchhoff, Klandt und Winand (1994, S. 125) ermitteln in ihrer ebenfalls 1993 durchgeführten Studie ein durchschnittliches Startkapital bei Einzelgründungen von geschlechtsunspezifisch etwas über 100.000 DM.
Dieses Startkapital deckt sich weitgehend mit den in der Gewerbeuntersuchung im Raum Hannover ermittelten Daten (vgl. Ambos, I. 1989, S. 115).
Siehe hierzu auch die Tabelle B-22.
Siehe auch Tabelle B-4; vgl. zur Finanzierung des Startkapitals auch Albach, H., Hunsdiek, D. 1987(a), S. 186 ff.
Vgl. Hisrich, R. D., Brush, C. G. 1986 oder Klandt, H. 1984, S. 312; Casson (1982, S. 119 ff.) nennt verschiedene Begründungen, warum Unternehmensgründungspersonen (geschlechtsneutral) ihr Startkapital stärker von Familien und Freunden und weniger von formellen Kreditinstituten erwerben: Zum ersten wird die Idee des Entleihers wahrscheinlich nicht von Familienmitgliedern gestohlen werden, zweitens kennen die Familienmitglieder den Entleiher lange genug, um seine Vertrauenswürdigkeit, den Kredit zurückzuzahlen, abschätzen zu können. Drittens kann die Familie leicht in die Verwendungsart ihres Kapitals Einblick nehmen und kann schließlich “Druck ausüben“, wenn etwas schiefläuft. Ähnlich magere Unterstützung wie in der BWUS (siehe Tabelle B-6) ermitteln Assig, D., Gather, C, Hübner, S. 1985, S. 99 f.
ERP steht für European Recovery Program.
Vgl. zum Erfolg öffentlicher Förderung z. B. May, E. 1981; siehe ausführlich zu öffentlicher Förderung u. a. Albach, H., Hunsdiek, D. 1987(a), S. 184 ff., Wloch, E., Ambos, I. 1986, S. 17 f. oder Schulze-Niestroy, K. 1983, S. 47 ff.; eine Förderstatistik der Deutschen Ausgleichsbank, die insbesondere ERP-Darlehen sowie eigenkapitalersetzende Darlehen vergibt, liefert Schiller, R. 1994, S. 180 f.
Eine wichtige Voraussetzung liegt bereits in der Größenordnung des geplanten Vorhabens. Es werden nur Unternehmen gefördert, die eine nachhaltige tragfähige Vollexistenz erwarten lassen, also voraussichtlich ausreichende Gewinne erwirtschaften. Daneben erfolgt bei einigen Programmen die Anknüpfung an bestimmte Wirtschaftsbereiche. Teilweise erfolgt eine Förderung erst ab einer bestimmten Investitionssumme (z. B. 40.000 DM bei der Eigenkapitalhilfe) und setzt ein ausreichendes Eigenkapital voraus (Eigenkapitalhöhe 12 Prozent der Investitionssumme). Darüber hinaus müssen bankübliche Sicherheiten und eine angemessene fachliche Qualifikation vorliegen.
Siehe hierzu auch die Ausführungen im Kapitel 2.1.1.
Hierdurch werden auch die Höhe und die Konditionen der Privatkredite beeinflußt.
Vgl. Kapitel 5.3.1.
Vgl. z. B. Assig, D., Gather, C, Hübner, S. 1985, S. 113 ff. oder Wloch, E., Ambos, I., 1986, S. 18 ff.
Siehe hierzu die Tabelle B-20.
Siehe hierzu die Tabelle B-23 und B-24.
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Döbler, T. (1998). Analyse der Unternehmerinnen-Ressourcen. In: Frauen als Unternehmerinnen. Betriebliche Personalpolitik. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08133-3_8
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