FormalPara Zusammenfassung

Angesicht der demographischen Entwicklung und der wachsenden Herausforderungen der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Pflege rückt die Versorgung von dauerhaft pflegebedürftigen Menschen immer mehr auch in das versorgungswissenschaftliche Blickfeld. Begünstigt wird dies durch zahlreiche Förderprogramme für wissenschaftliche Projekte auf Bundesebene bzw. auf Ebene der Selbstverwaltung. Allerdings nimmt mit jeder Förderbekanntmachung nicht nur die Anzahl der Projekte, sondern auch die Komplexität und Vielgestaltigkeit des Projektspektrums zu. Damit steigt das Risiko, dass potenzielle Synergieeffekte der Erkenntnisse auf dem Weg zu einer besseren Versorgung von Pflegebedürftigen verloren gehen bzw. überhaupt nicht erkannt werden.

Ziel des Beitrags ist es, zunächst das Förderspektrum, die pflegerelevanten Versorgungsthemen und das Forschungsinteresse der letzten acht Jahre in deskriptiv-analytischer Perspektive, d. h. auch quantitativ abzubilden. Dabei sollen die Schwerpunktsetzungen der Forschungsförderung und damit auch die Kernelemente der wissenschaftlichen und versorgungspolitischen Auseinandersetzung identifiziert werden, wenn und soweit sie sich mit der Verbesserung der Versorgung von dauerhaft Pflegebedürftigen beschäftigen.

In view of the demographic development and the growing challenges of ensuring high-quality care, nursing care of people in permanent need of care is increasingly becoming the focus of research. This is favoured by numerous funding programmes for scientific projects at the federal level or at the level of self-government. However, with each funding announcement, not only the number of projects increases, but also the complexity and diversity of their spectrum. This increases the risk that potential synergy effects of the findings on the way to better care for people in need of care are lost or not recognised at all.

The aim of this article is first of all to map the funding spectrum, the relevant topics and the research interest of the last eight years in a descriptive-analytical perspective, i.e. also quantitatively. The authors aim at identifying the focal points of research funding and thus the core elements of the scientific and care policy debate if and insofar as they deal with the improvement of care for people in permanent need of care.

1 Hintergrund

Seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 sind zahlreiche Gesetze in Kraft getreten, die sich insgesamt mit der Verbesserung der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen befassen. Obwohl der Wirkmechanismus bei allen Gesetzesreformen naturgemäß leistungsrechtlicher Art ist, so wurden durch einige Gesetze indirekt auch innovative Strukturen und Prozesse angestoßen.

Mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) von 2008, das in vielen Regelungen letztlich darauf abzielt, die Rahmenbedingungen der informellen Pflege zu verbessern, wurden beispielsweise erstmals auch alternative Wohnformen (sog. Senioren-WGs) in den Blick genommen. Darüber hinaus ist seither die Selbstverwaltung zur Entwicklung von Qualitätsstandards für Pflegeeinrichtungen und zu ihrer Überprüfung verpflichtet. Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) von 2012 hat diesen Weg, entgegen dem Namen, im Wesentlichen durch Konkretisierungen fortgesetzt, z. B. durch eine Anschubfinanzierung zur Gründung neuer, ambulant betreuter Wohngruppen oder Wohngemeinschaften (Senioren-WGs) und einer noch stärkeren Beachtung von Demenzerkrankten. Bis 2015 bleibt der Tenor aller Gesetze im Wesentlichen die Verbesserung der Möglichkeiten der häuslichen Pflege. Auch das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) von 2012, inklusive aller Anpassungen bis 2022, zielt auf eine bessere Vereinbarkeit von informeller Pflege und Beruf und reiht sich in diese Perspektive ein.

Eine dem Begriff eher entsprechende Neuausrichtung der Pflege erfolgte im Rahmen der drei Pflegestärkungsgesetze (PSG) zwischen 2015 und 2017, wobei vor allem das PSG II mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der dazugehörigen Anpassung des Begutachtungsinstruments als das eigentliche Reformwerk zu betrachten ist. Einhergehend mit Ersetzung der drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade wurde Demenz nun endgültig als „gleichberechtigter“ Faktor der Pflegebedürftigkeit eingeführt. Das PSG II fokussiert zudem die stationäre Versorgung in bisher nicht gekanntem Ausmaß: So sind damit die Entwicklung eines neuen Personalbemessungsinstruments sowie eines neuen Qualitätsprüfungssystems für stationäre Einrichtungen festgelegt bzw. diese Aufgaben verpflichtend an die Selbstverwaltung delegiert.

Die Fokussierung der Gesetzgebung auf den Grundsatz ambulant vor stationär, die durch die stetige Verbesserung der Rahmenbedingungen für die informelle Pflege zum Ausdruck kam, hat vermutlich mit dazu beigetragen, dass sich die Rahmenbedingungen für die stationäre bzw. die professionelle Pflege in gleicher Weise verschlechterten. Mit dem Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) von 2017, den Änderungen im Pflegeberufegesetz (PflBG) von 2020 und dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) von 2022 wird hier substanziell gegengesteuert. Auch das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) von 2019 soll in diese Richtung wirken, wobei hier erstmals auch die Digitalisierung in nennenswertem Umfang thematisiert wird. Allerdings erst das Versorgungs- und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) von Mitte 2021 konkretisiert dieses Thema schließlich.

Parallel zu den gesetzlichen Entwicklungen bzw. der gesetzgeberischen Intention, die Versorgung dauerhaft pflegebedürftiger Menschen zu verbessern, wurden auch wissenschaftliche Projekte in der (Alten-)Pflege zunehmend gefördert. So sind insbesondere seit 2015/2016 Projekte mit z. T. erheblichen Fördersummen ausgestattet worden, um (neue) Versorgungsformen für pflegebedürftige Menschen einzuführen, zu evaluieren oder Erkenntnisse zu generieren, die ggf. in einem weiteren Schritt zur Verbesserung der Versorgung oder der Versorgungsqualität beitragen. Außerhalb von temporär aufgebauten Projektstrukturen scheint sich in der breiten Versorgungslandschaft allerdings bisher eher wenig zu ändern. Tatsächlich sind die meisten Projekte und Initiativen eher unverbunden und die Ergebnisse bleiben außerhalb von Abschlussberichten und wissenschaftlichen Publikationen unsichtbar. Im Jahr 2020 hat sich eine „Transfergruppe Pflegeheimversorgung“ verdient darum gemacht, zumindest die Innovationsfondsprojekte der stationären Langzeitpflege „sichtbar zu machen“, sie inhaltlich zu clustern und ihren Zielsetzungen entsprechend grob einzuordnen (Laag 2020).

Der folgende Beitrag vervollständigt und ergänzt diese Sichtbarmachung durch eine systematische Ausweitung der Projekte auf alle „Fördertöpfe“ und alle Pflegesettings. Primäres Ziel ist es, das Förderspektrum, die pflegerelevanten Versorgungsthemen und das Forschungsinteresse der letzten acht Jahre in deskriptiv-analytischer Perspektive, d. h. auch quantitativ abzubilden. Dabei sollen die Schwerpunktsetzungen der Forschungsförderung inklusive der Kernelemente der wissenschaftlichen und versorgungspolitischen Auseinandersetzung identifiziert werden, wenn und soweit sie sich mit der Verbesserung der Versorgung von dauerhaft Pflegebedürftigen beschäftigen.

2 Methoden

Die grundlegende Methode zur Auswahl der in diesem Beitrag fokussierten Projekte und Programme folgte der Logik einer quasi-systematischen Literaturrecherche. Ziel der Recherche ist die Identifizierung von geförderten wissenschaftlichen Projekten, die auf eine Verbesserung oder auf grundlegende Erkenntnisse zur Verbesserung der (Qualität der) Versorgung von dauerhaft Pflegebedürftigen abzielen.

Die Recherche fand im Februar 2023 statt; sämtliche Projekte entnahmen die Autorinnen und Autoren den Datenquellen „händisch“. An die Zusammenführung der Projekte in einer Gesamtdatenbank schloss sich ein Titel-/Abstractscreening anhand von definierten Ein- und Ausschlusskriterien an. Die verbleibenden Projekte bildeten die Datengrundlage für die Systematisierung der Projekte und deskriptiven Auswertungen.

2.1 Datenquellen

Die Auswahl der Datenquellen für die Recherche der Projekte orientierte sich an den Förderstrukturen bzw. den Fördererinstitutionen auf Ebene der Selbstverwaltung der Kranken- und der Pflegeversicherung. Die Projekte wurden auf den Webseiten bzw. in den Datenbanken und Projektverzeichnissen der potenziellen Förderer recherchiert. Im Einzelnen handelte es sich dabei um:

  • Förderprojekte des GKV-SV im Rahmen verschiedener Modellprogramme des SGB XI, die auf den Webseiten der Pflegeversicherung beim GKV-SV unter der Rubrik „Forschung und Modellvorhaben“ zu finden sind,Footnote 1

  • Förderprojekte des Innovationsfonds, die auf den Webseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) unter der Rubrik „Förderprojekte“ zu finden sind,Footnote 2 sowie

  • Qualitätsförderungsprojekte des Qualitätsausschuss Pflege, die auf der Webseite des Ausschusses unter der Rubrik „Unsere Projekte“ zu finden sind.Footnote 3

Die Datenquellen sind teilweise in verschiedene Förderarten und -typen unterteilt. Sie lassen sich wie folgt charakterisieren:

2.1.1 Förderprojekte des GKV-SV (SGB XI)

Die vom GKV-SV geförderten Projekte und Programme (folgend: SGB-XI-Projekte) basieren auf vertraglichen Vereinbarungen mit dem Bundesamt für soziale Sicherung. Die aus wissenschaftlicher Sicht relevantesten Projekte sind die Modellvorhaben nach § 8 Abs. 3 SGB XI mit einem jährlichen Fördervolumen von derzeit bis zu 5 Mio. €. Das Programm bzw. der genannte Paragraf basiert auf dem „Gesetz zur Ergänzung der Leistungen bei häuslicher Pflege von Pflegebedürftigen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf“ (PflEG) aus dem Jahr 2002. Ziel der Förderung ist es „[…] insbesondere die Versorgungsmodelle, -konzepte, und -strukturen für Pflegebedürftige weiterzuentwickeln, zukunftsweisende und qualitätsgesicherte Versorgungsansätze zu unterstützen und vorhandene Pflegeangebote zu modernisieren“. Im Rahmen der „Konzertierten Aktion Pflege“ bzw. auf Grundlage des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) wurde 2021 der Absatz 3a ergänzt. Er sieht die Förderung von „Studien und wissenschaftliche Expertisen […] zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze unter besonderer Berücksichtigung einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung des Personals in Pflegeeinrichtungen“ mit bis zu 3 Mio. € jährlich vor. Im gleichen Zusammenhang wurde auch der Absatz 3b eingeführt, der sehr konkret die Einführung, modellhafte Erprobung und Evaluation eines neuen, qualifikationsorientierten Personalbemessungsinstruments für die stationäre Pflege fördert.

Hinzu kommen zwei Modellprogramme nach § 125 SGB XI mit jeweils völlig anderen Förderschwerpunkten aufgrund einer Gesetzesreformulierung. Das ältere und 2017 abgeschlossene Programm förderte Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste; dessen wissenschaftliche Bewertung fiel ausgesprochen positiv aus. Das jüngere Programm bezog sich auf Modellprojekte zur Implementierung der Telematik-Infrastruktur in Pflegeeinrichtungen.

Die Modellprojekte im Rahmen des § 45f SGB XI schließlich erhielten ihre Förderung im Zusammenhang mit dem PNG zwischen 2015 und 2018 zum Thema „Weiterentwicklung neuer Wohnformen für pflegebedürftige Menschen“.

2.1.2 Förderprojekte des Innovationsfonds (SGB V)

Die durch den sogenannten Innovationsfonds geförderten Projekte sind grundsätzlich anderer Natur, da sie im Rahmen des SGB V gefördert werden und damit die medizinisch-therapeutische Gesundheitsversorgung adressieren (müssen). Da pflegebedürftige Menschen oftmals auch „Patientinnen und Patienten“ im Sinne des SGB V sind, werden auch hier zahlreiche Projekte gefördert, die sich mit der Versorgung von dauerhaft Pflegebedürftigen befassen.

Das vom G-BA ab 2016 aufgelegte Förderprogramm im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) hat zum Ziel, „neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind, zu fördern.“ Insofern fördert der Innovationsfonds einerseits „Neue Versorgungsformen“ und andererseits Projekte der Versorgungsforschung. Übergeordnetes Ziel beider Fördertöpfe ist eine „qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland“Footnote 4.

Insgesamt ist der Innovationsfonds in seinen Themen und Inhalten offener angelegt als die GKV-Projekte, allerdings gibt es auch hier Themen als Rahmenvorgaben. Projekte, welche die Versorgung von Pflegebedürftigen fokussieren, gewinnen zunehmend an Bedeutung, wenn auch die Pflege selbst nur mittelbar adressierbar ist.

2.1.3 Förderprojekte des Qualitätsausschuss Pflege

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz von 2016 wurde der „Qualitätsausschuss Pflege“ (QAP) gegründet. Er führt im Wesentlichen gesetzliche Aufträge im Umfeld der Qualitätssicherung in der Pflege nach SGB XI aus und ist insofern an wissenschaftlichen Projekten zur Weiterentwicklung der Pflege beteiligt, indem er „Forschungsaufträge an unabhängige wissenschaftliche Einrichtungen oder Sachverständige [vergibt].“Footnote 5 Im enger gefassten Verantwortungskontext für die Qualitätsentwicklung in der Pflege wurde der QAP nach dem Vorbild des G-BA gestrickt, d. h. neben die Kostenträger traten erstmals auch Leistungserbringende im Pflegebereich in die Entscheidungsverantwortung.

Im Kernbereich des ursprünglichen Auftrags des QAP liegen Projekte im Qualitätssicherungsabschnitt des SGB XI (§§ 112 ff). Die Mehrzahl der hier relevanten Projekte bezieht sich auf die (Weiter-)Entwicklung von Qualitätssicherungsinstrumenten. So gesehen handelt es sich bei diesen Projekten weder um Interventions- noch um Beobachtungsstudien mit Bezug zu Pflegebedürftigen und es handelt sich auch nicht um „Förderungen“ von freier Forschung oder offenen Projekten. Gleichwohl entspricht die Umsetzung dieser Aufträge dem Prozedere der o. g. Förderungen: Sie werden als wissenschaftliche Projekte im Vergabeverfahren ausgeschrieben und mit bestimmten Fördersummen für eine bestimmte Projektlaufzeit finanziert.

2.2 Auswahl und Systematisierung

Grundlegendes Einschlusskriterium für alle Projekte war der Bezug zu dauerhaft pflegebedürftigen Menschen – unabhängig vom Setting, in dem sie versorgt werden. In einem ersten Schritt wurden die potenziell relevanten Projekte aus den im Abschn. 3.2.1 genannten Webseiten des G-BA, des GKV-SV sowie des QAP in eine Datenbankstruktur extrahiert. Bei den insgesamt 573 gelisteten Projekten des Innovationsfonds wurde eine Vorabselektion hinsichtlich der Zielpopulation dauerhaft pflegebedürftiger Menschen durchgeführt. Bei den Projekten des QAP wurden zunächst nur die sechs Projekte im Kontext des § 113 SGB XI einbezogen.

Nach Zusammenführung der Projekte in die Gesamtdatenbank fand ein Titel-/Abstractscreening anhand der folgenden Ein- und Ausschlusskriterien statt:

Einschluss

Eingeschlossen sind alle geförderten Projekte, die sich auf dauerhaft pflegebedürftige Menschen bzw. die Versorgung dieser Population beziehen, unabhängig davon,

  • in welchem Setting und von wem die Pflegebedürftigen (dauerhaft) versorgt werden,

  • ob sich etwaige Interventionen oder Forschungsvorhaben direkt oder indirekt auf die Versorgung von Pflegebedürftigen auswirken (sollen),

  • ob es sich um Beobachtungs- oder Interventionsstudien handelte,

  • ob Projekte zum Zeitpunkt der Recherche abgeschlossen waren oder noch liefen.

Ferner wurden Projekte mit bestimmten Themenschwerpunkten eingeschlossen, die von hoher Relevanz für dauerhaft Pflegebedürftige sind, die bei strenger Beachtung aber nicht oder nicht in jedem Fall die Einschlusskriterien erfüllen. Dabei handelt es sich um:

  • Forschungsprojekte zur Versorgung von Menschen mit Demenz: Obwohl Demenz ein typischer Indikator von Pflegebedürftigkeit ist, sind Projekte, die sich auf die (Verbesserung der) Versorgung von an Demenz erkrankten Menschen beziehen, nicht immer mit Fragestellungen des pflegerischen Settings verknüpft.

  • Forschungsprojekte zur Hospiz- und Palliativversorgung: Die (Verbesserung der) Versorgung von Menschen mit terminalen Erkrankungen ist, obwohl sich darunter mehrheitlich Pflegebedürftige befinden, ein Bereich mit einem ortsunabhängigen Setting, der überdies lange nicht im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit thematisiert wurde.

  • Forschungsprojekte zu alternativen Wohnformen: Die Thematisierung alternativer Wohnformen (Stichwort: „Senioren-WG“) ist nicht grundsätzlich mit Pflegebedürftigkeit verbunden und geht auch nicht unbedingt mit „innovativen“ pflegerischen Betreuungskonzepten einher.

Aufgrund der hohen Relevanz dieser drei Themenfelder für dauerhaft Pflegebedürftige sind die entsprechenden Projekte einbezogen und in je eigenen Abschnitten gesondert gewürdigt.

Ausschluss

Ausgeschlossen sind Projekte,

  • die vor 2015 begonnen haben, da mit dem PSG von 2015 der Begriff und das Verständnis von Pflegebedürftigkeit grundlegend reformiert wurden und es in diesem Zuge auch zu einer Erweiterung der Förderkriterien für die GKV-Projekte im Rahmen des § 8c Abs. 3 SGB XI kam,

  • die kein wissenschaftliches Erkenntnisinteresse verfolgen,

  • die sich auf die Gesundheitsförderung Pflegender beziehen, da hier kein eindeutiger Bezug zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger besteht,

  • die sich ausschließlich auf die Pflege oder Versorgung von Pflegebedürftigen im Krankenhaus beziehen, da es sich hier nicht um ein Setting zur Versorgung dauerhaft Pflegebedürftiger handelt,

  • die sich auf die Prävention von Pflegebedürftigkeit beziehen, da sie sich zunächst auf Menschen beziehen, die (noch) nicht pflegebedürftig sind, sowie

  • Richtlinienevaluationen, da es hier um die Wirksamkeit untergesetzlicher Normenkonstrukte geht.

Auf Grundlage der in den Datenquellen verfügbaren Titel und Abstracts bzw. der Vorhabensbeschreibungen der Projekte fand ein Screening durch zwei voneinander unabhängig Reviewende anhand der genannten Ein- und Ausschlusskriterien statt. Soweit sich Unstimmigkeiten hinsichtlich eines Ein- oder Ausschlusses des jeweiligen Projektes ergeben, wurden weitere Informationen, z. B. auf frei verfügbaren Projektwebseiten, ergänzend einbezogen. Diese Maßnahme erfolgte aber bewusst „oberflächlich“ und nur in sehr wenigen Ausnahmefällen, um das Bias-Risiko hinsichtlich der Relevanzbewertung der Projekte gering zu halten.

2.3 Fragestellungen

Die schließlich final eingeschlossenen Projekte bildeten die Datengrundlage für die deskriptiv-analytischen Auswertungen. Erkenntnisleitend waren hierbei folgende Kriterien:

  • Unabhängig vom grundlegenden Einschlusskriterium, dass sich Projekte auf die (Verbesserung der) Versorgung von dauerhaft Pflegebedürftigen beziehen, identifizierte die Analyse, wen oder welche Akteure als Handelnde (z. B. professionell Pflegende, informell Pflegende, medizinisch Versorgende) die Projekte adressieren. Damit war auch die Frage zu untersuchen, ob – und wenn ja, welche – Akteursgruppen oder auch Kombinationen von Akteursgruppen im Vordergrund der Förderungen stehen.

  • Soweit erkennbar wurden Projekte unterschiedlichen Pflegesettings (z. B. stationär, ambulant-häuslich) zugeordnet, um die Frage zu beantworten, ob der Fokus auf bestimmten Settings liegt und wie oft koordinierte und setting-übergreifende Ansätze verfolgt werden.

  • Weiterhin unterschied die Analyse nach Versorgungsarten (z. B. hausärztlich, Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel), um die Frage zu beantworten, welche Versorgungsarten im Vordergrund der Förderung stehen.

  • Ein Differenzierungsinteresse galt auch den (besonderen) Bedarfslagen der Pflegebedürftigen (z. B. Demenz, Schmerzen, Palliativversorgung), um die Frage zu beantworten, ob sich bestimmte Bedarfslagen als besonders relevant herauskristallisieren.

  • Weiterhin wurde versucht, Projekte regional zuzuordnen, um die Frage nach der Reichweite zu beantworten bzw. danach, ob sich ggf. regionale Unterschiede hinsichtlich der Förderungen zeigen. Damit im Zusammenhang steht die Einordnung der einbezogenen Projekte als Beobachtungs- oder Interventionsstudien/-projekte und die Frage nach dem primären Erkenntnisinteresse (evaluativ, deskriptiv).

  • Zuletzt wurden Projekte danach differenziert, ob bestimmte Typen zur Infrastruktur- und Prozessgestaltung besonders häufig vorkamen (z. B. Kompetenzerweiterung der Pflegenden, Digitalisierung).

Um einen Überblick geben zu können, wo sich die Förderung von Projekten und Forschungsvorhaben ballt und sich mögliche Synergieeffekte ergeben könnten, finden sich ausgewählte Kriterien zur Schnittstelle SGB V und SGB XI im Sinne einer Kreuztabelle kombiniert (Abb. 3.2).

2.4 Analysen

Die konkreten Kriterien der Zuordnung und Beschreibung der Projekte aus den genannten Fördertöpfen sind in Tab. 3.1 dargestellt. Die Auswertung erfolgte rein deskriptiv. Für die eingeschlossenen Projekte wurden entsprechend den Fragestellungen Informationen zu den in der Tabelle aufgeführten Kriterien zusammengetragen.

Tab. 3.1 Analysekriterien zur Charakterisierung der Forschungsförderung aus SGB V und SGB XI

Um den Blick auf die Schnittstelle der Förderinstitutionen (Pflege- und Krankenversicherung) zu richten, führte eine Matrix alle eingeschlossenen Projekte zusammen – entlang der Kriterien Pflegesetting als grobe Kategorisierung der pflegerischen Versorgung und Versorgungsbereich als grobe Kategorisierung der medizinischen Versorgung. Des Weiteren wurden die Forschungssubjekte in die Matrix aufgenommen, da hier sowohl die Leistungserbringenden nach SGB V und des SGB XI enthalten sind als auch die Pflegebedürftigen selbst und deren informell Pflegende.

Für jedes Projekt wurde geprüft, welche Kriterienkombinationen vorliegen. Bei einem Projekt, das beispielsweise die Kommunikation zwischen Pflegekräften und Hausärztinnen und Hausärzten zur Medikation von Pflegebedürftigen eines ambulanten Pflegedienstes durch eine bestimmte Intervention verbessern möchte, lägen folgende sechs Kriterienkombinationen vor: Professionell Pflegende × medizinisch Versorgende, professionell Pflegende × ambulante Pflege, professionell Pflegende × Arzneimittel, medizinisch Versorgende × ambulante Pflege, medizinisch Versorgende × Arzneimittel, ambulante Pflege × Arzneimittel. Somit sind die Projekte zumeist mehrfach (im voranstehenden Beispiel sechsmal) in der Matrix vertreten.Footnote 6

3 Ergebnisse

3.1 Ergebnisse des Auswahlverfahrens

Abb. 3.1 zeigt das Rechercheergebnis sowie den Verlauf der Auswahl der Projekte für diesen Beitrag. Bei den drei Förderinstitutionen wurden insgesamt 215 Projekte identifiziert und anhand des Titels und ihrer Kurzbeschreibung gescreent. Nach Anwendung der Ausschlusskriterien verblieben 82 Projekte für die vorliegende Auswertung.

Abb. 3.1
figure 1

Flowchart der eingeschlossenen Projekte

3.2 Überblick über die Forschungsförderung mit besonderem Blick auf die Schnittstelle von SGB V und SGB XI

Die Recherche auf den zitierten Webseiten zur Forschungsförderung rund um die Versorgung von Pflegebedürftigen in SGB V und SGB XI ergab insgesamt 82 als relevant eingestufte Forschungsprojekte (Liste im Anhang). Davon entfielen 15 auf den Fördertopf des Innovationsfonds „Neue Versorgungsformen“, 35 auf jenen zur „Versorgungsforschung“ und 32 auf die Forschungsförderung durch den GKV-SV. Entgegen dem jeweils vermeintlichen Fokus der Förderinstitutionen auf die medizinische bzw. pflegerische Versorgung zeigt diese Analyse der Projekte deutlich, dass vielfach ebenso die andere Versorgungsart bzw. der andere SGB-Bereich von den geförderten Projekten adressiert und aktiv einbezogen wird. Die deskriptive Analyse widmet sich damit einer kurzen allgemeinen Profildarstellung des Förderspektrums mit besonderem Fokus auf diese SGB-übergreifenden Aspekte. Eine Übersicht über die Anzahl der Projekte, welche die jeweilige Schnittstelle in ihr Vorhaben eingebunden haben, ist in Abb. 3.2 den Hellblau hervorgehobenen Feldern zu entnehmen. Weitere Ergebnisse zur allgemeinen Häufigkeit der Projekte in den hier betrachteten Analysekategorien sind im Text genannt.

Abb. 3.2
figure 2

Matrix zur Anzahl der Projekte, welche die Schnittstelle zwischen SGB V und SGB XI adressieren

Forschungssubjekte

Eine Zusammenschau und Analyse der Ausrichtung und Schwerpunkte der hier relevanten Projekte unterstreicht zunächst die Diversität des Untersuchungsspektrums. Dekliniert durch die in Abschn. 3.2.4 genannten Beschreibungsparameter tritt deutlich hervor, dass im Mittelpunkt vieler Projekte (48) die professionell Pflegenden stehen, gefolgt von Projekten mit Fokus auf medizinisch Versorgende (37). Wenn auch weitaus seltener, untersuchen 19 Projekte Themen der pflegenden Angehörigen/informell Pflegenden im Kontext der Versorgung von Pflegebedürftigen. Eher marginal treten hier Apotheken, Mitarbeitende der Medizinischen Dienste, regionale Verbünde wie Hospiznetzwerke oder in einem Projekt sogenannte „Familien-Gesundheits-Partner“ als Untersuchungssubjekt in Erscheinung. Was jedoch deutlich hervortritt: Sehr häufig (36) finden sich plurale Studienpopulationen; aus den Abstracts lassen sich mehr als eine Forschungssubjektgruppe ableiten, primär liegt dann der Fokus auf professionell Pflegenden in Kombination mit medizinisch Versorgenden.

Abb. 3.2 verdeutlicht aber auch, dass Projekte gefördert werden, die neben Pflegebedürftigen ausschließlich professionell Pflegende (21, dunkelblau markiert) oder medizinisch Versorgende (12, dunkelblau markiert) einschließen. Nicht der Abbildung zu entnehmen ist, dass neun Projekte sich ausschließlich an Pflegebedürftige richten, zum Teil in Kombination mit Mitarbeitenden der medizinischen Dienste, u. a. zur Evaluation des neuen Begutachtungsinstrumentes oder der Erprobung eines Konzeptes zur Erfassung der Ergebnisqualität der Pflege gerontopsychiatrisch Erkrankter im Rahmen der Qualitätsprüfungen.

Pflege- und Versorgungssetting

Die Untersuchung der Versorgung von Pflegebedürftigen aus den unterschiedlichen Blickwinkeln und mit Fokus auf diverse Subjekte und Fragestellungen impliziert ebenso die Konzentration auf bestimmte (Teil-)Settings der Inanspruchnahme bzw. Erbringung pflegerischer und medizinischer Leistungen. Bezogen auf das Pflegesetting dominiert hier eindeutig die stationäre, teilstationäre und Kurzzeitpflege (35). Demgegenüber behandeln 20 Untersuchungen die ambulante Pflege in der eigenen Häuslichkeit; weitere zehn Projekte zielen auf ambulante und stationäre Settings, acht auf ambulante alternative Wohnformen, bei neun Projekten war das Setting nicht spezifiziert.

Sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Pflege zeichnen sich ganz klar mehrheitlich hausärztliche Kernthemen der Projekte ab (35), gefolgt von fachärztlichen Fragestellungen (26).

Eine große Anzahl der Studien adressiert explizit die medizinisch-interdisziplinäre Versorgung (22) und unterstreicht damit die Relevanz der haus- und fachärztlichen Kooperation (vgl. Abb. 3.2). Das Spektrum der Forschungsfragen an dieser Schnittstelle konzentriert sich hier primär auf Optionen zur Optimierung der Arzneimittelversorgung, die Sicherstellung kontinuierlicher ärztlicher Kontakte im Pflegeheim durch regionale Netzwerke und indikationsspezifische (integrierte) Versorgungsmodelle (vgl. ausführlicher dazu die Abschnitte in Abschn. 3.3.3 „Menschen mit Demenz“ und „Hospiz und Palliativversorgung“). Zwei Projekte an dieser Schnittstelle adressieren explizit die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen.

Forschungsfragen rund um die Notfall- und Krankenhausversorgung (21) verstehen die Einweisungen in und Besuche von Notaufnahmen zumeist als zu vermeidendes Ereignis im Sinne der Evaluation von Interventionen.

Die thematische Schwerpunktsetzung variiert zwischen der ambulanten und der stationären Pflege nicht wesentlich. Bei einer kombinierten Betrachtung von avisiertem Versorgungsbereich und Pflegesetting in Abb. 3.2 tritt deutlich der sektoren- und SGB-übergreifende Blick hervor: 24 Projekte der stationären Pflege beziehen medizinisch Versorgende ein. Bei der ambulanten Pflege sind es 15 Projekte. Jene Forschungsarbeiten mit professionell Pflegenden, welche die medizinische Versorgung von Pflegebedürftigen verbessern möchten, beziehen sich überwiegend auf den niedergelassenen Bereich (hausärztliche Versorgung: 20 Projekte, andere fachärztliche Versorgung 15 Projekte). Deutlich seltener finden sich geförderte Arbeiten, die unter Einbezug von professionell Pflegenden die Arzneimittelversorgung (7) oder die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln bzw. medizinischer Rehabilitation (4) adressieren.

Qualitätsmessung/-verbesserung

Insgesamt zwölf Projekte widmen sich dem Thema Qualität bzw. Qualitätsverbesserung, sechs davon sind Projekte des GKV-SV, davon fünf nach § 8 Abs. 3 sowie die Gesamtevaluation der neuen Wohnformen nach § 45f SGB XI. Alle geförderten SGB-XI-Projekte lassen sich dabei als niedrigschwellige, alternative oder spezifische Erprobungen und Evaluationen von Instrumenten oder Konzepten interpretieren, die in einer allgemeinen und gesetzlich verpflichtenden Form parallel bzw. später durch den QAP umgesetzt wurden oder sich aktuell in Umsetzung befinden. Ein Projekt befasst sich explizit mit Fragen der Ökonomie des Case- und Care-Mix in Pflegeheimen und steht damit in einer ideellen Linie zur derzeitigen Erprobung des neuen Personalbemessungsinstruments in der stationären Altenpflege. Die Gesamtevaluation der neuen Wohnformen sowie eine weitere, kleine Evaluation einer außerstationären Versorgung sind in den Zusammenhang mit dem vom QAP herausgegebenen Konzept zur Qualitätssicherung in neuen Wohnformen gemäß § 113b Abs. 4 Satz 2 Nr. 6 SGB XI zu setzen. Zwei Projekte widmen sich Instrumenten zur Messung von Lebens- und Ergebnisqualität bei dementen und gerontopsychiatrischen Pflegebedürftigen und damit zwei Populationen, die auch für die neu entwickelten Qualitätsprüfungsverfahren des QAP von Bedeutung sind. Ein letztes Projekt evaluiert das auch auf Ebene des Bundesgesundheitsministeriums stark beworbene Instrument der Strukturierten Informationssammlung (SIS) u. a. mit der Fragestellung, ob die neue Pflegedokumentation auf der Grundlage der SIS ein geeignetes Instrument zur Sicherstellung einer internen und externen Qualitätssicherung und -prüfung ist.

Die sechs vom Innovationsfonds geförderten Projekte sind ausschließlich dem Fördertopf der Versorgungsforschung zuzuordnen. Fünf davon sind Beobachtungsstudien, nur eines erprobt ein im Projektrahmen zu entwickelndes Surveillance-System. Insgesamt fällt auf, dass in den Projekten mehrheitlich Routinedaten der Krankenkassen genutzt werden, vorwiegend um eine epidemiologische Datenbasis für bestimmte Risikogruppen im Pflegeheim und deren Versorgung zu gewinnen. Ein einziges Projekt befasst sich explizit mit der Messung von Qualität (im Pflegeheimsetting), während alle anderen Studien eher Grundlagenforschung betreiben, deren Erkenntnisse einen Beitrag zur Sicherung oder Verbesserung der Versorgungsqualität Pflegebedürftiger leisten sollen. Zwei dieser Projekte befassen sich mit der Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung, eines mit der regionalen Demenzversorgung und eines folgt der Versorgung einer spezifischen Erkrankung vor und nach dem Eintritt in ein Pflegeheim.

Regionaler Bezug und Studiendesign

Während insgesamt zwei der 82 Projekte sich auf das ganze Bundesgebiet bzw. weitere 19 auf bundeslandübergreifende Kontexte beziehen, konzentrieren sich neun Studien auf ausgewählte Bundesländer, primär auf Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Berlin. Die großen Flächenländer Deutschlands bleiben als exponierte Untersuchungsregion ausgespart. Daneben finden sich zahlreiche über das Bundesgebiet verteilte regionale bzw. lokale Spots mit Zentren bzw. Interventions-/Kontrollgebieten primär in Großstädten, u. a. in Göttingen, Frankfurt, Halle, München oder auch in Hannover, Rostock, Greifswald, Tübingen und Düsseldorf. Hierbei hängen regionale Bezüge oftmals mit dem Sitz der beteiligten Forschungseinrichtungen oder/und mit der Herkunft der verwendeten Daten und Netzwerke zusammen. Zuvorderst lassen sich die unterschiedlichen Regions- (und damit auch Populations-)größen jedoch natürlich mit dem Studiendesign selbst erklären: Während Beobachtungsstudien oftmals mit administrativen Datenquellen operieren und Informationen über große Populationen auswerten können, erheben Interventionsstudien in der Regel Primärdaten und konzentrieren sich auf kleinere abgrenzbare Interventions- und Kontrollregionen. So erklärt es sich auch, dass alle Projekte des Fördertopfs „Neue Versorgungsformen“ Interventionsstudien sind und nur eines bundeslandübergreifend, keines jedoch bundesweit forscht. Insbesondere bei Einbezug von AOK-Routinedaten ist der regionale Bezug der Kasse und ihrer Versicherten mit dem Untersuchungsgebiet i. d. R. kongruent. Ländliche Gebiete als Lebens- und Versorgungsraum von Pflegebedürftigen erscheinen eher unterrepräsentiert. Angesichts dessen, dass bei 27 der 82 einbezogenen Projekte der regionale Bezug im verfügbaren Abstract gar nicht spezifiziert war, lässt sich jedoch der Rückschluss auf eine Unterbelichtung dieses Schwerpunkts nicht ohne Weiteres ziehen.

3.3 Förderung von Projekten mit besonderer Relevanz für Pflegebedürftige

3.3.1 Projektförderungen: Menschen mit Demenz

Insgesamt 18 der 82 einbezogenen Projekte fokussieren explizit die Versorgung von Menschen mit Demenz. Zehn von zwölf hier vom GKV-SV geförderten Projekten standen im Kontext des Modellprogramms nach § 8 Abs. 3 SGB XI zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Diese Forschungsförderung durch den GKV-SV soll explizit dazu beitragen, …

„insbesondere die Versorgungsmodelle, -konzepte, und -strukturen für Pflegebedürftige weiterzuentwickeln, zukunftsweisende und qualitätsgesicherte Versorgungsansätze zu unterstützen und vorhandene Pflegeangebote zu modernisieren. In diesem Zusammenhang können auch Maßnahmen im Bereich der pflegerischen Versorgungsforschung finanziert werden, die in ihrer Bewertung von Strukturen und Ergebnissen neben der Qualität und der Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer auch die ökonomische Betrachtung aufnehmen.“ (GKV-SVFootnote 7)

Die andere, „kleinere Hälfte“ stellen die sechs vom Innovationsfonds geförderten Projekte dar, zwei davon beim Fördertopf „Neue Versorgungsformen“, die übrigen bei der „Versorgungsforschung“. Im Gesamtüberblick dominieren Forschungsarbeiten und Modellprojekte im regional-lokalen Raum (oder es ist im Abstract nicht spezifiziert), welche die Versorgung von dementiell erkrankten Menschen im ambulant-häuslichen Pflegesetting untersuchen. Neben den direkt Betroffenen selbst adressiert die Mehrzahl der Projekte die Funktion der professionell Pflegenden (10) und jene der informell Pflegenden (4).

Der Stellenwert einer berufsgruppenübergreifenden Zusammenarbeit zeigt sich hier deutlich mit Blick auf die Forschungssubjekte und ebenso mit Blick auf die avisierten Versorgungsbereiche: Während im GKV-SV die Konzentration auf Pflege i.e. S. und damit klar entweder auf den Pflegekräften oder den Angehörigen/informell Pflegenden liegt, adressieren die Innovationsfonds-Projekte in beiden Fördertöpfen nahezu ausschließlich Projekte, die neben den Pflegebedürftigen die Akteure der professionellen Pflege und/oder medizinisch Versorgende, d. h. die Kombination unterschiedlicher Berufs- bzw. Referenzgruppen ansprechen. Ebenso interdisziplinär erscheint die Auswahl der Versorgungssettings in diesen Projekten. In der Regel fokussieren die Projekte neben der Funktion der hausärztlichen Leistungserbringenden zusätzlich die fachärztliche Dimension, die Arzneimittelversorgung und/oder die Behandlung im Akutkrankenhaus. Die optimale Versorgung der dementiell erkrankten Menschen wird damit – so der Gesamteindruck – konzeptionell als komplexe, multisektorale und berufsgruppenübergreifende Schnittstellenversorgung verstanden.

Im Zusammenhang mit der Komplexität von Versorgung und Akteursgruppen-übergreifenden Kooperations- und Koordinationserfordernissen nimmt die Erforschung und Testung digitaler Assistenzsysteme einen wichtigen Raum ein. Beide demenzspezifischen Modellprojekte des Fördertopfs „Neue Versorgungsformen“ weisen in diese Richtung. Die „Versorgungsforschung“ dagegen, sofern es aus den Forschungsabstracts zu entnehmen ist, widmet sich diesem Thema ausdrücklich in einem einzigen Projekt; im SGB-XI-Rahmen (GKV-SV) handelt es sich um drei der demenzspezifischen acht Projekte. Mit Bezug auf die Bedarfslage Demenz viel präsenter als die Digitalisierungsbestrebungen sind in der Förderung durch den GKV-SV die Maßnahmen zur Kompetenzerweiterung von Pflegenden: Fünf Arbeiten zielen darauf ab.

3.3.2 Projektförderungen: Hospiz- und Palliativversorgung

Seit Einführung des Hospiz- und Palliativgesetzes im Jahre 2015 ist die Palliativversorgung ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ziel ist eine bedarfsgerechte, patientenzentrierte Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer nicht mehr heilbaren Erkrankung im fortgeschrittenen Stadium. Die Umsetzung der Gesetzeslage wird mit Angeboten und Qualifizierungsmaßnahmen auf verschiedenen Versorgungsebenen erweitert. Um die palliativen Behandlungsansätze effizient zu implementieren, wird Wissen zur aktuellen Versorgungslage, zu möglichen Einflussfaktoren und zu komplexitätserfassenden Klassifikationen der palliativen Patientensituationen benötigt. In diesem Zusammenhang werden die zwölf aufgefundenen Projekte mit einem palliativen Bezug thematisch verortet. Unter den geförderten SGB-XI-Projekten wurde lediglich ein Projekt mit Fokus auf der Hospiz- und Palliativversorgung identifiziert. Unter den vom Innovationsfonds geförderten Projekten ließen sich elf Projekte diesem Themenfeld zuordnen. Von diesen elf Projekten beziehen sich sechs Arbeiten auf Betroffene in Pflegeheimen sowie drei Projekte auf die ambulante Versorgung. Bei den restlichen drei Projekten wird das Setting nicht auf bestimmte Pflegesettings begrenzt, sondern ein sektoren- und berufsübergreifender Versorgungsansatz verfolgt.

Gemeinsamer Ausgangspunkt all dieser Projekte ist die Annahme einer defizitären Versorgung von Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Sechs Studien zielten auf eine deskriptive Untersuchung der Hospiz- und palliativen Strukturen in Deutschland; Übersichtsarbeiten zu bestehenden Hospiz- und Palliativnetzwerken sowie zur allgemeinen Inanspruchnahme von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen bilden erste Eindrücke zur räumlichen Verteilung der Versorgungsstrukturen. In diesem zunehmend beachteten Forschungsfeld geht es – so lässt sich aus der Sichtung der Forschungsförderung schließen – zu einem deutlichen Teil um die Schaffung einer belastbaren empirischen Grundlage und damit um Transparenz der Versorgung am Lebensende. Analysen zur Leistungsinanspruchnahme, zur Qualität und zu den Kosten dieser Versorgung liefern damit eine Bestandsaufnahme, um profund Versorgungsdefizite zu problematisieren und Optimierungsmaßnahmen anzuregen.

So erprobte das GKV-Modellprojekt „ImPAct“ die Umsetzung der Hospizkultur in Altenpflegeeinrichtungen, doch zuvor war eine erste Bestandsaufnahme der Qualifikations- und Versorgungsprozesse in der Hospiz- und Palliativversorgung vor der Konzeptentwicklung einer „guten palliativen Versorgung“ notwendig.

Weitere fünf Projekte beinhalten eine Intervention mit palliativen Behandlungsansätzen zur Entwicklung und Erprobung u. a. von Konzepten, Leitlinien und Monitoring-Systemen. Die Schwierigkeiten, die Sterbephase medizin-technisch zu erkennen und die Behandlungsmaßnahmen den Wünschen und Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten anzupassen, ist für professionelle Leistungserbringende eine große Herausforderung. Demnach ist die Entwicklung von praxisnahen Entscheidungshilfen, Behandlungsempfehlungen und Screening-Tools für die letzte Lebensphase ein Schwerpunkt der Versorgungsforschungsprojekte. Ebenso wird auch in diesem Themenfeld nach relevanten Einflussfaktoren für eine berufsgruppenübergreifende Kooperation im Sinne eines patientenzentrierten Versorgungsverlaufs geforscht. Entsprechend der Leitidee einer patientenzentrierten Versorgung stehen vornehmlich Pflegebedürftige im Vordergrund der Projektförderungen, insbesondere in Hinblick auf eine partizipative Vorausplanung sowie eine verbesserte Komplexitätserfassung von deren Bedürfnissen am Lebensende. Die Hospiz- und Palliativversorgung ist besonders gekennzeichnet durch die berufsübergreifenden Versorgungskonzepte, weswegen die restlichen Projekte sowohl professionell Pflegende als auch medizinisch Versorgende und pflegende Angehörige mitbetrachten.

3.3.3 Projektförderungen: Neue Wohnformen

Im Zuge der Anforderungen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) von 2012 gewann das Thema alternative Wohnformen erheblich an Bedeutung. So förderte der GKV-SV im Zeitraum zwischen 2015 und 2018 insgesamt 38 Projekte zu den sogenannten „Neuen Wohnformen“. Demgegenüber steht interessanterweise nur ein einziges Projekt im Kontext des Innovationsfonds. Dieses befasst sich mit dem Risiko bzw. der Reduktion des Risikos von Krankenhauseinweisungen von Demenzkranken, die in ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben. Gemeinsam ist allen Projekten, dass sie sich im immer größer werdenden Spektrum zwischen „Heim und Häuslichkeit“ bewegen (Prognos AG/KDA 2019).

Die GKV-SV-Projekte liefen sämtlich als Modellprogramme nach § 45f SGB XI. Sie beinhalteten verschiedene Formen der ambulanten Versorgung und Betreuung von Pflegebedürftigen durch ein breites Spektrum unterschiedlichster Akteure.

Diese Modellprojekte wurden wissenschaftlich begleitet, erfolgten in projektübergreifendem, evaluativem Interesse und richteten sich überwiegend an Pflegebedürftige, weshalb sie in diesen Beitrag aufgenommen wurden. Andererseits verfolgen nur fünf dieser Projekte eigene wissenschaftliche Fragestellungen. Alle anderen gingen mit Konzeptentwicklungen und/oder Umsetzung von Konzepten einher. D. h.: Obwohl die vielen und sehr heterogenen „Neuen Wohnformen“ den Projekten des Typs „Neue Versorgungsformen“ des Innovationsfonds entsprechen, erhalten sie erst durch die externe Evaluation eine Fragestellung bzw. ein Erkenntnisinteresse. Deswegen konnten auch problemlos 15 weitere, bereits bestehende Projekte/Wohnformen in die Evaluation einbezogen werden, sodass sich die Ergebnisse dieses Evaluationsprojekts auf insgesamt 53 Einzelprojekte beziehen.

Die Auswahlkriterien der Projekte sind nicht genannt, aber mit Blick auf die Projektbeschreibungen ist davon auszugehen, dass der GKV-SV hier auf eine breitest mögliche Diversität der Projekte geachtet hat: Nicht nur konzeptuell, sondern auch in Bezug auf Trägerschaft, regionale Verteilung usw. Insofern ist es angemessen, das gesamte Modellprogramm als eine einzige, relativ umfangreiche und auf Primärdatenerhebungen basierende Beobachtungsstudie mit überwiegend explorativ-evaluativem Erkenntnisinteresse zu thematisieren.

Die mit der Gesamtevaluation beauftragten Institutionen bewerteten die Modellprojekte einzeln anhand von weit über 100 Kriterien, die in den Dimensionen Nutzerorientierung, Qualität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit zusammengefasst wurden (vgl. zu allem: Prognos AG/KDA 2019). Diese Dimensionen spiegeln das mit der Evaluation einhergehende Erkenntnisinteresse wider, das nur in der aggregierten Bewertung valide Aussagen zulässt, da alle Projekte lokal und sehr klein (durchschnittlich 33 Bewohnende/Nutzende, Spannweite von 7 bis 88) waren. Obwohl sich einige Wohnkonzepte durchaus auf bestimmte Nutzergruppen (z. B. Menschen mit Demenz) spezialisiert hatten oder unterschiedliche Versorgungs- und Betreuungsangebote vorhielten, sollten am Ende über alle Einzelprojekte hinweg die Fragen beantwortet werden,

  • „inwieweit sich die Projekte an den Nutzerbedürfnissen orientieren,

  • inwieweit die damit verbundenen Qualitätsanforderungen von den Projekten umgesetzt werden (Qualität),

  • welche Herausforderungen sich stellen, um diesen Anforderungen auch im Rahmen einer entsprechenden Wirtschaftlichkeit gerecht zu werden,

  • wie die Rahmenbedingungen zu gestalten sind, dass solche neuen Wohnmodelle auch nach der Förderphase weiter betrieben werden können und damit eine entsprechende Nachhaltigkeit gesichert ist und

  • wie die Rahmenbedingungen zu gestalten sind, dass auch außerhalb des Modellprogramms solche Modelle umsetzbar sind und somit eine entsprechende Übertragbarkeit gewährleistet wird.“ (ebd., S. 9)

Die insgesamt sehr aufschlussreichen Ergebnisse der Evaluation wurden in einem gut 300 Seiten umfassenden Abschlussbericht veröffentlicht und sie bieten nach Ansicht der Autorinnen und Autoren des Abschlussberichts einen „Einblick in die Vielfalt und Dynamik in dem Angebotsportfolio neue Wohnformen für Pflegebedürftige. Es zeigt die ganze Bandbreite, in der sich häusliche und stationäre Wohnsettings weiterentwickelt haben, um den Bedarfen älterer und pflegebedürftiger Menschen noch besser gerecht zu werden.“

Die Ergebnisse können ggf. als Best-Practice-Fundus für Kommunen, privatwirtschaftliche oder gemeinnützige Träger und Vereine genutzt werden: Aus der Perspektive der Kostenträger ergibt sich dagegen vermutlich kein gesonderter Handlungsbedarf. Sichtbarste Konsequenz war eine Zusammenfassung von Berichtsteilen zu einem vom QAP vergebenen Auftrag zur „Entwicklung und Erprobung eines Konzeptes und von Instrumenten zur internen und externen Qualitätssicherung und Qualitätsberichterstattung in neuen Wohnformen nach § 113b Abs. 4 SGB XI“.

4 Fazit

Die deskriptive Übersicht zeigt zunächst indirekt, dass die Förderlandschaft und damit die Finanzierungssituation für neue Projekte insgesamt vielzählig und -fältig ist. Sie zeigt auch, dass insbesondere der G-BA im Kontext des Innovationsfonds zunehmend bereit ist, über den Tellerrand des SGB V hinauszublicken – wenn auch nicht allzu weit. Dies ist möglicherweise der Tatsache geschuldet, dass die für fast alle Pflegebedürftigen essenzielle Gesundheitsversorgung in der Gesetzgebung des SGB XI (zwangsläufig) eine untergeordnete Rolle spielt. Zwar wurde im Pflegeweiterentwicklungsgesetz von 2008 auf gewünschte Kooperationen von Pflegeheimen und (haus-)ärztlich Versorgenden hingewiesen, aber erst mit dem PpSG von 2019 wurden diese verpflichtend.

Mit Ausnahme der Themenbereiche Demenz sowie der Hospiz- und Palliativversorgung (siehe hierzu das Hospiz- und Palliativgesetz von 2015) wird die gesundheitliche Situation Pflegebedürftiger in gesetzlicher Perspektive aber generell eher stiefmütterlich behandelt. Diametral dazu existiert eine Vielzahl von Projekten, vor allem des Innovationsfonds, in denen sektoren- und leistungsträgerübergreifende Ansätze zur Verbesserung der gesundheitlichen bzw. medizinisch-therapeutischen Versorgung von dauerhaft Pflegebedürftigen stehen. Für die Zukunft wird es spannend sein zu beobachten, ob und in welcher Weise sich positive Projektergebnisse in der sektoral segmentierten Versorgungsrealität niederschlagen können.

Allerdings nimmt mit jeder Förderbekanntmachung des G-BA und jeder Modellprogramm-Ausschreibung des GKV-SV nicht nur die Anzahl der Projekte, sondern auch die Komplexität und Vielgestaltigkeit des Projektspektrums zu. Damit steigt das Risiko, dass potenzielle Synergieeffekte der Erkenntnisse auf dem Weg zu einer besseren Versorgung von Pflegebedürftigen verloren gehen bzw. überhaupt nicht erkannt werden. Dies gilt paradoxerweise gerade deswegen, weil die verschiedenen Fördertöpfe in sich weitaus kohärenter sind, als dies die Autorinnen und Autoren dieses Beitrags erwartet hätten. Dies gilt sowohl im Großen für die relativ scharfe Trennlinie zwischen SGB-XI- und SGB-V-Projekten als auch im Kleinen, d. h. die Trennung in einzelne Förderparagrafen im SGB XI sowie die Trennung zwischen Projekten der Versorgungsforschung und der neuen Versorgungsformen. Insofern gelingt der eigentlich erforderliche „ganzheitliche“ Blick auf die Versorgung von Pflegebedürftigen nur dann, wenn man von wirklich sehr weit oben auf Projekte blickt, wobei dann die Gefahr besteht, dass man faktische Umsetzungshürden, die eben oft in den Details zu finden sind, übersieht.

Deshalb ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass es derzeit weniger an Projekten bzw. an Projektförderungen mangelt, sondern dass es eher die unklare Umsetzung von Erkenntnissen und Innovationen ist, die die Akteure aus der Versorgungspraxis umtreibt. Hinsichtlich eines möglichen Transfers in die sogenannte Regelversorgung – gemeint ist damit der kollektivvertragliche Leistungskatalog entweder des SGB V oder des SGB XI – stehen alle Projekte vor dem gleichen Umsetzungsproblem, denn eine Rechtsgrundlage und damit auch eine Finanzierung ist zunächst nur im Projektkontext gegeben. Beim GKV-SV sind es insbesondere die Projekte nach § 8 Abs. 3, die für eine bestimmte Laufzeit mit bestimmten Summen gefördert werden. Auch im Innovationsfonds stehen Gelder nur für den jeweils individuell genehmigten Projektzeitraum zur Verfügung. Während Projekte der Versorgungsforschung für die temporäre Förderung im Regelfall keine spezifische Rechtsgrundlage benötigen – finanziell gefördert wird die wissenschaftliche Forschung –, wird für neue Versorgungsformen eine eigene Rechtsgrundlage benötigt. Soweit auch hier die Krankenkassen in die (finanzielle) Abwicklung der neuen Versorgungsformen involviert sind, werden oft Selektivverträge für „Besondere Versorgungsformen“ nach § 140a SGB V für die Projektlaufzeit geschlossen – und sie enden mit der Projektlaufzeit bzw. meistens sogar schon mit Ende des Interventionszeitraums, d. h. oft weit vor dem offiziellen Projektende. Mit eben diesem Problem der unklaren Umsetzungsperspektive wurde die bereits einleitend erwähnte Initiative „Transfergruppe Pflegeheimversorgung“ gegründet, die sich zum Ziel gesetzt hat, die zahlreichen Projekte und Projektinitiativen im Umfeld des Innovationsfonds unter der Fragestellung anzusehen, wie man diese in eine Umsetzungsperspektive bringt.

5 Anhang

5.1 Förderprojekte des Innovationsfonds – Neue Versorgungsformen

Informationen zu den Projekten abrufbar auf der Webseite des Innovationsfonds: https://innovationsfonds.g-ba.de/projekte/neue-versorgungsformen/

  • CoCare (coordinated medical care) – Erweiterte koordinierte ärztliche Pflegeheimversorgung

  • Comm4Care SAN – Versorgung Pflegebedürftiger unter Optimierung der interprofessionellen Kommunikation

  • DemStepCare – Hausarztbasierte Demenzversorgung mit koordinierter Kooperation und risikostratifiziertem Einsatz spezialisierter Pflegekräfte

  • DIKOM – Diagnostik und Konsil im Pflegeheim mittels Mobiler Geriatrie-Unit

  • InDePendent – Interprofessionelle Demenzversorgung: Aufgabenneuverteilung zwischen Ärzten und qualifizierten Pflegefachpersonen in der häuslichen Versorgung

  • MGMB – Medikamentenmanagement und Gesundheitsvorsorge bei Menschen mit geistiger Behinderung

  • MundPflege – Mundgesundheit bei Pflegebedürftigen

  • Novelle – Sektorenübergreifendes & integriertes Notfall- und Verfügungsmanagement für die letzte Lebensphase in stationärer Langzeitpflege

  • OAV – Optimierte Arzneimittelversorgung für pflegebedürftige geriatrische Patienten

  • OBERBERG_FAIRsorgt – Intersektoral vernetzte Betreuung Pflegebedürftiger im Oberbergischen Kreis

  • Optimal@NRW – Optimierte Akutversorgung geriatrischer Patienten durch ein intersektorales telemedizinisches Koopertionsnetzwerk – rund um die Uhr

  • ReKo – Regionales Pflegekompetenzzentrum – Innovationsstrategie für die Langzeitversorgung vor Ort

  • SaarPHIR – Saarländische Pflegeheimversorgung Integriert Regelhaft

  • SGB REHA – Sektorenübergreifende gerontopsychiatrische Behandlung und Rehabilitation in Pflegeheimen

  • STAY@HOME-TREAT@HOME – Aufbau eines telemedizinisch unterstützten transsektoralen Kooperationsnetzwerkes von der Nachbarschaftshilfe bis zur Notfallversorgung für ambulante Pflegeempfangende

5.2 Förderprojekte des Innovationsfonds – Versorgungsforschung

Informationen zu den Projekten abrufbar auf der Webseite des Innovationsfonds: https://innovationsfonds.g-ba.de/projekte/versorgungsforschung/

  • ABPATITE – Verbesserung der Versorgung von Patienten mit unheilbaren Erkrankungen: Analyse des Bestands und des Bedarfs für palliativmedizinische Tageskliniken und Tageshospize sowie Empfehlungen zur Versorgungsplanung

  • AHeaD – Künftige Aufgabenteilung von Pflegefachpersonen und Hausärzten in der ambulanten Demenzversorgung: Aufgaben, Akzeptanz, Qualifikation

  • ATME – Bedarfslagen, Bedürfnisse und sektorenübergreifende Versorgungsverläufe außerklinisch beatmeter Intensivpatienten

  • Avenue-Pal – Analyse und Verbesserung des sektor- und bereichsübergreifenden Schnittstellen- und Verlegungsmanagements in der Palliativversorgung

  • BEVOR – Patienten-relevante Auswirkungen von Behandlung im Voraus planen: cluster-randomisierte Interventionsstudie in Seniorenpflegeeinrichtungen

  • COMPANION – Entwicklung einer patientenzentrierten national anwendbaren Komplexitäts- und Case Mix-Klassifikation für erwachsene Palliativpatienten basierend auf Bedürfnissen und Ressourcenverbrauch

  • DAVOS – Depression im Altenpflegeheim: Verbesserung der Behandlung durch ein gestuftes kollaboratives Versorgungsmodell

  • DeliA – Delir in Altenpflegeeinrichtungen

  • DemTab – Tabletgestützte ambulante Versorgung von Menschen mit Demenz: Leitlinienbasierte Behandlungsplanung, individuelles Krankheitsmanagement und Vernetzung

  • DemWG – Reduktion des Risikos für Krankenhauseinweisungen bei Menschen mit Demenz in ambulant betreuten Wohngemeinschaften

  • DS-Demenz – (Zugang zur) Diagnostik und Therapie demenzieller Erkrankungen bei Menschen mit einem Down-Syndrom

  • ESC+ – Evaluation des bestehenden Selektivvertrages nach § 140a SGB V – careplus

  • Gut-Leben – Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (nach § 132g SGB V) im Pflegeheim: Bisherige Implementierung, Barrieren und Empfehlungen zur Weiterentwicklung

  • Heimeintritt vermeiden – Beginn stationärer Langzeitpflege und seine Prädiktoren in der Versorgungs-, Wohn- und Unterstützungssituation – populationsbasierte Kohortenstudie

  • HIOPP-3-iTBX – Angemessene und sichere Medikation für Heimbewohner/innen mit Hilfe einer interprofessionellen Toolbox (AMTS-Toolbox)

  • Homern – Hospitalisierung und Notaufnahmebesuche von Pflegeheimbewohnern: Häufigkeit, Ursachen und Entwicklung einer Intervention zur Verbesserung der Versorgung

  • HOPAN – Bestandserhebung und Analyse regionaler Hospiz- und Palliativnetzwerke mittels eines adaptierten Instruments zur Qualitätsbeurteilung

  • interprof ACT – Effekte von Strategien zur Verbesserung ärztlich-pflegerischer Zusammenarbeit auf Krankenhausaufnahmen von Pflegeheimbewohnern

  • KIDS – KI verbessert Diagnostik in der Seniorenpflege

  • KOPAL – Entwicklung und Evaluation eines Konzeptes zur berufsübergreifenden Zusammenarbeit bei Patienten mit palliativem Versorgungsbedarf

  • LTCSurv – Concerted Action on Long-Term Care Health Surveillance (Etablierung eines Surveillance-Systems auf Basis von Sekundärdaten zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung im Pflegeheim)

  • MundZaRR – Mundgesundheitsverbesserung durch zahnärztlich delegierte, pflegebegleitende Remotivation und Reinstruktion

  • MVP-STAT – Bedarfsgerechtigkeit der medizinischen Versorgung Pflegebedürftiger in stationären Einrichtungen

  • NEST – Stärkung und Entlastung von Familien mit pflegebedürftigen Kindern durch Familien-Gesundheits-Partner in regionalen Netzwerk-Strukturen

  • OPAL – Optimale Versorgung am Lebensende

  • pallCompare – Inanspruchnahme und Outcomes palliativer Versorgung in Deutschland im regionalen Vergleich: eine GKV-Routinedatenanalyse

  • Palli-MONITOR – Palliativbedürfnisse in der SAPV: Monitoring mittels der digitalen Integrierten Palliative Care Outcome Scale (IPOS)

  • Polite – Analyse der Implementierung der „Besonders qualifizierten und koordinierten palliativmedizinischen Versorgung“ (BQKPMV) in der Versorgungsrealität und Empfehlungen zur Weiterentwicklung im Bundesland Niedersachsen

  • PSK – Bedarfsgerechte Versorgung von Pflegeheimbewohnern durch Reduktion Pflegeheim-sensitiver Krankenhausfälle

  • PsoGero – Die Versorgung von Menschen mit Psoriasis im höheren Lebensalter vor und nach Eintritt in ein Pflegeheim

  • PSY-CARE – Depression bei zuhause lebenden Pflegebedürftigen – Kurzzeitpsychotherapie im Behandlungsteam mit Hausärzten und Pflegenden

  • PVP-19 – Veränderungen der medizinischen Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen unter Pandemiebedingungen

  • QMPR – Qualitätsmessung in der Pflege mit Routinedaten

  • RegioDem – Regionale Unterschiede in der Gesundheitsversorgung von Menschen mit Demenz in Deutschland: Ursachen und Implikationen

  • SIMPATI – Surveillance nosokomialer Infektionen und MRE bei Patienten der außerklinischen Intensivpflege

5.3 Förderprojekte des GKV-SV

Informationen zu den Projekten abrufbar auf der Webseite des GKV-SV: https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/forschung/forschung.jsp

  • ACHE – Modellentwicklung zum Schmerzmanagement bei älteren Pflegebedürftigen in der häuslichen Versorgung

  • ACHE-Intervention: Intervention zur Verbesserung des Schmerzmanagements in der häuslichen Versorgung älterer Pflegebedürftiger

  • AniTa – Angehörige von älteren Menschen mit Pflege-/Unterstützungsbedarf im (Aus-)Tausch: eine überregionale Plattform zur Aktivierung ungenutzten Betreuungspotentials

  • Bestandsaufnahme von zielgruppenspezifischen präventiven und gesundheitsförderlichen Bedarfen, Potentialen und Interventionsmaßnahmen in der ambulanten Pflege

  • Covid-Heim – Lehren aus der Corona-Pandemie für Strukturentwicklungen im Versorgungssetting Pflegeheim

  • Digitale Assistenzsysteme und Pflegebedürftigkeit: Nutzen, Potenziale und Handlungsbedarfe – Wissenschaftliche Expertise/Meta-Studie

  • Digitale Assistenzsysteme zur Inkontinenzversorgung pflegebedürftiger Personen (Akronym: EASY – digitalE AsSistenzsYsteme)

  • Entwicklung von nachbarschaftsbezogenen Wohnkonzepten mit Quartierspflegekern

  • Erfassung von Ergebnisqualität der Pflege gerontopsychiatrisch Erkrankter im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung

  • Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen nach § 7a Abs. 9 SGB XI

  • Evaluation des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) – Erfassung von Versorgungsaufwänden in stationären Einrichtungen

  • Evaluation eines Modellprojektes zur Umsetzung des niederländischen Buurtzorg-Modells in Deutschland

  • EvaSIS – Evaluation der Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation

  • Gemeinsam zuhause? Birlikte evde? Wohnalternativen für pflegebedürftige türkische Migrantinnen und Migranten

  • Gesamtevaluation der Modellprogramme nach § 45f SGB XI

  • H.I.L.DE-QS. – Erfassung von Lebensqualität gerontopsychiatrisch Erkrankter im Rahmen der pflegeheiminternen Qualitätssicherung

  • IBIP – Interkulturelle BrückenbauerInnen in der Pflege

  • ImPAct – Evaluation des Projektes Implementierung von Hospizkultur und Palliativkompetenz in stationären Altenpflegeeinrichtungen des Diakonischen Werkes evangelischer Kirchen in Niedersachsen e. V.

  • Individualisierte Musik für Menschen mit Demenz

  • Individualisierte Musik für Menschen mit Demenz in der häuslichen Pflege – Akzeptanz und Wirksamkeit einer App-basierten Musikintervention (IMuD-App)

  • Innovative Wohnformen für pflege- und betreuungsbedürftige gehörlose und taubblinde Menschen – Ein mehrdimensionaler partizipatorischer Forschungsansatz zur Entwicklung kultursensibler Wohnmodelle

  • KoPlan – Kooperative Versorgungs- und Alltagsplanung in der Pflegeberatung

  • Menschen mit schwerer Demenz in der stationären Pflege: randomisiert-kontrollierte Studie zum Nachweis der Wirksamkeit der multimodalen, psychosozialen Intervention MAKS-s

  • NoMi (Notfalleinweisungen Minimieren) – Studie zu Umfang und Notwendigkeit von Notfalleinweisungen alter und hochaltriger Menschen aus stationären Pflegeeinrichtungen

  • Öffnung ambulant betreuter Wohngemeinschaften für Menschen aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen – Bedarfsermittlung und Konzeptermittlung

  • PfADe – Präventive Versorgungsstrukturen für versorgende Angehörige von Menschen mit Demenz

  • PflegeTab: Technik für mehr Lebensqualität trotz Pflegebedürftigkeit bei Demenz

  • PhasaP – Psychopharmaka in der stationären und ambulanten Pflege – Herausforderungen im Umgang und Voraussetzungen für die Implementierung von Handlungsalternativen

  • REHA-Post – Der Zugangsweg Pflegebegutachtung zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation

  • SEBKam – Sektorenübergreifender Einsatz von Betreuungskräften an der Schnittstelle von Krankenhaus und ambulanter Versorgung

  • Selbstbestimmt Wohnen und Teilhaben im Quartier (SWuTiQ)

  • StaVaCare 2.0 – Stabilität und Variation des Care-Mix in Pflegeheimen unter Berücksichtigung von Case-Mix, Outcome und Organisationscharakteristika