Zusammenfassung
Ein Protokoll ist im amtlichen Gebrauch zuvorderst, seit jeher, ein zweifaches Instrument des Scheidens: der Selektion dessen, was geschah und des Trennens von dem, was nicht gewesen sein wird zum einen (›Mit-Schriften‹); der Entscheidung über die Gültigkeit dieser Schnitte und die daraus ableitbare Operationalisierung andererseits (›Vor-Schriften‹). Im Amt und seiner Verwaltung markieren Protokolle, als Ausweis und zugleich Medien einer Entscheidung (mithin: als Montagen), dass etwas wie dargestellt auch passiert sei bzw. zu passieren habe; derart sind administrative Protokolle an der Schwelle zu Rechtssicherheit, Funktionalität, Erwartbarkeit und Gesetzmäßigkeit aus ihrem Apparat heraus zu verstehen. Protokolle müssen ihrerseits vom Apparat protokolliert und zugewiesen werden, beide Begrifflichkeiten sind zwischen Handlungen und verhandelnden Akten (beides acta) platziert. Die Verwaltungs- bzw. Medientechnik des Protokollierens und die daran anschließende Entscheidung der Zulässigkeit des Dargestellten (das meint auch die internen Schnittstellen) verschaffen Verwaltung und Rechtsprechung eine Grundlage ihres Handelns.
Das mußt du aber deinem Sekretär sagen, wegen dem Protokoll, damit gleich nichts davon hineinkommt.
(Robert Musil*)
* Musil 2017, 600. Wie genau Robert Musil um die Techniken und funktionalen Schwellenmedien des amtlichen Geschäfts Bescheid wusste, gerade auch hinsichtlich der Funktionalisierbarkeit diesbezüglicher Ab- für Erzählverläufe für die Verdichtungsleistung des Mannes ohne Eigenschaften – vgl. dazu u. a. Plener und Wolf 2020 –, deutet sich bereits vor dem obzitierten Kapitel 38 des Zweiten Buchs (»Ein großes Ereignis ist im Entstehen. Aber man hat es nicht bemerkt«) in Kapitel 44 des Ersten an, wenn es zur ersten Sitzung der Parallelaktion kommt (über die kein administratives Protokoll geführt wird, weshalb keine Entscheidungen fallen können und womit sie von Beginn an zum Scheitern verurteilt ist): »Das Verständnis der Wirklichkeit ist ausschließlich eine Sache für den historisch-politischen Denker[,] er kennt alle Protokolle und hat in jedem Augenblick das Gefühl einer prozessual begründeten Notwendigkeit[.]« (Musil 2016, 271; Hervorhebung Verf.) Wie etwa auch Franz Kafka wusste Musil Sitzungs- und Verhörprotokolle präzise zu unterscheiden, die spezielle Rolle von Beamten, Polizisten und Richtern einzuordnen und im Wissen um deren Techniken – den jeweiligen Modus operandi der Geschäftsführung – produktiv zu werden, die verschiedenen Spielarten amtlicher Protokollführung ebenso zu benützen wie die allgemein übliche Sprachverwendung und -wirrung. Eine Aufzeichnung bzw. Mitschrift zu initiieren und deren Protokollierung zuzulassen, bedeutet, einer prozessual begründeten Notwendigkeit mittels des Apparats Protokoll, der in Gang gesetzt wird und eine Vor-Schrift (eine Entscheidungsgrundlage) generieren wird, zu begegnen. Die in der Folge dieses Beitrags mehrfach erfolgende Rede vom Apparat berührt auch jenes komplexe Bedingungsgefüge, das Hans Kelsen in seiner Reinen Rechtslehre von 1934 [sic] – im Abschnitt Der Staat als Apparat beamteter Organe (Kelsen 2008, 131–134) – vortrug: »An den durch die beamteten Staatsorgane gebildeten Apparat ist die Entwicklung des Gerichts- zum Verwaltungsstaat gebunden. Doch darf man nicht übersehen, daß auch der Verwaltungsstaat eine Zwangsordnung ist. […] Der Staat als Zwangsapparat umfaßt den Staat als Verwaltungsapparat.« (Ebd., 132).
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Proto-Colloquium und Apparat
Im Anfang war die Vor-Schrift. Von AdelungFootnote 1 über Duden und GrimmFootnote 2 bis Kluge, Wiktionary und Zedler herrscht weitgehend Einigkeit darüber, dass der Begriff »Protokoll« vom mittellateinischen protocollum und dieses vom mittelgriechischen πρωτόκολλον herrührt; der Terminus bezeichnet sowohl Instrument als auch Verfahrenstechnik einer Proto-Verwaltung.Footnote 3 Vom vorgeleimten Blatt mit seinem Echtheitszertifikat für ägyptische Papyri (eine Wahrung des quasi amtlichen Dekorum-GebotsFootnote 4) über kurze Inhaltsangaben bis etwa zu einer Regelsammlung, die zuerst der Rolle und später dem Akt in Form eines Votums vorangestellt war (etwa im französischen Sprachgebrauch), entwickelten sich Nutzung und Zuschreibungen. Stets ging und geht es um Nachweise und Vorgaben, Beanspruchungen von Wahrheit und Deutungsmacht.Footnote 5 Dieses vorgeschaltete »Protokoll« (bezeichnenderweise ein Kompositum und zugleich eine Vor-Schrift im zweifachen Wortsinn) lässt sich noch als Übersetzung unterschiedlicher Medienkanäle in eine Schrift, die auf Anleitung abgestellt ist, verstehen; es ist zugleich »aufgeschriebenes Geschehen und Prozesshandlung. […] Protokolle werden zu Akten« (Vismann 2011, 98). D. h., dass die Aufsetzung eines Protokolls auch im Sinne eines späteren Verständnisses von der Niederschrift eines Verlaufs und dessen Aktanten zu verstehen ist:Footnote 6 Schrift als Protokoll- bzw. Verarbeitungssystem (die approbiert selektive Wiedergabe von ›Wirklichkeit‹) operiert hier von einer Verbindlichkeit – Verb-Bindung – her, die eine Ordnung (ein Resultat) festzustellen hat.
Im Amt und seiner Verwaltung markieren Protokolle an der Schwelle zu Rechtssicherheit, Funktionalität, Erwartbarkeit und Gesetzmäßigkeit, dass etwas wie dargestellt passiert sei bzw. wie es zu passieren habe bzw. wie Differenzen zu operationalisieren sind. Dabei ist ein administratives »Protokoll« nicht ohne den institutionellen Apparat und (s)einen wesentlich regelkonformen Prozess möglich.Footnote 7 Das »Protokoll« gibt es somit nur in bestimmten Bedingungsgefügen; alle anderen Mitschriften sind AufzeichnungenFootnote 8 (was nicht ausschließt, dass eine solche durch Einspeisung in den Behördenapparat, etwa einen Gerichtsakt, den Status eines »Protokolls« erlangt).
Dieser Apparat des administrativen Protokolls ist zwischen Handlungen und verhandelnden Akten (beides actaFootnote 9) platziert. Er besteht – grob sortiert – aus dem Auftrag zur Mitschrift (›Anlass‹), deren Anfertigung, ihrer Protokollierung (amtliche Registrierung bzw. Aufnahme), einem Befund dazu, der Genehmigung (oder allfälliger Zusätze), Gültigkeit (allenfalls noch Mundierung) und Ablage (inkl. rekursiver Eigenschaften; allenfalls auch mittels Aufnahme in einen Akt), hat somit unterschiedliche Sicherungs- und Steuerungssystematiken eingebaut. Die Verwaltungs- bzw. Medientechnik des Protokollierens und die daran anschließende Entscheidung der Zulässigkeit des Dargestellten (das meint auch die internen Schnittstellen) verschaffen Verwaltung und Rechtsprechung eine Grundlage ihres Handelns.
Michael Niehaus zitiert gleich zu Beginn seines Aufsatzes über die »Epochen des Protokolls« aus Cornelia Vismanns Buch über die »Akten« deren ersten Satz aus dem Beginn des Unterkapitels über »Senatorische acta (Protokolle)«: »Aus Übertragung soll Überlieferung werden.« (Niehaus 2011, 141) Liest man den Satz in seinem eigentlichen Zusammenhang nach, findet man »Wo Übertragung war, soll Überlieferung werden.« (Vismann 2000, 83Footnote 10) Der Unterschied ist kein geringer, markieren doch bei Vismann Präteritum und Komma eine Ruptur im Ablauf (es knirscht in den Scharnieren, und das ist entscheidend: Vismanns Satz weist zweifach Übertragungen, auch die funktionalen, aus). An dieser Stelle zwischen »Übertragung« und »Überlieferung«Footnote 11 passiert eine ganze Menge, und die Vergangenheitsform hat ebenso eine eigene Bedeutung wie das Komma, das vor allem für eine Pause einsteht. Zwischen der Übertragung und der Überlieferung hat die Verwaltung die Entscheidung gesetzt.Footnote 12 Keine Mitschrift, keine Aufzeichnung welchen medialen Zuschnitts auch immer, wandert ansatzlos ins Archiv. Das Protokoll wird vielmehr, soll es entscheidungsgemäß Protokoll sein, protokolliert und einem Gesamtzusammenhang zugewiesen. Ein stratifiziertes Verwaltungssystem (Vismanns anschließender, zweiter Satz handelt von der »Macht des Senats«, der dritte von »Kontrolle«) lässt entscheiden, was ad acta gehört und also legitime Überlieferung werden kann. Und noch einen Unterschied gibt es zwischen den beiden Sätzen von Niehaus und Vismann: Eine »Übertragung« ist auch (noch) ortsgebunden, es ist wesentlich, wo das ›übertragene‹ Ereignis stattfand, das aufgezeichnet wurde, um andernorts ›überliefert‹ zu werden. Gerade für das amtliche Protokoll, das ohne institutionalisierte Aufnahme – Protokollierung (die Erfassung, Aufnahme und Verortung eines Stücks in das amtliche System), Registereintrag und Approbation – gar keins gewesen sein wird, ist die über Rede und Schrift geschaffene Koppelung von Raum, Zeit und Ablauf wesentlich.Footnote 13 Die Zulässigkeit einer derartigen Verschaltung ist die Voraussetzung für eine zulässige (es gibt in diesem System keine andere) »Überlieferung«. In der knappen Feststellung, dass ›wo Übertragung war, Überlieferung werden soll‹, in diesem schmalen Satz mit diversen Tempusformen und einem Satzzeichen inmitten, ist das administrative Grundprinzip des Apparats Protokoll mit angelegt. Niehaus hat sehr richtig bemerkt: »Was ins Protokoll gehört und wer das Protokoll führt, ist immer auch eine Frage der Macht« (Niehaus 2011, 143). Diese abzusichern und zu veranschaulichen ist die Aufgabe der zahlreichen Handgriffe und Erfordernisse rund ums amtliche ›Protokoll‹, die im Lauf der Zeit entwickelt wurden (und als sozusagen amtliche Kulturtechniken Instrumente im Sinne einer Machttechnik sein können): Erfassung, Protokollierung, Veraktung, Approbation, Ablage, Rekursion et cetera.
Um derart die spezifische Verwaltungspraxis in einem je herzustellenden rechtlichen Rahmen – Aufgabe der Juristerey und ihrer Politik (eine ›Stanzung‹ von Wahrheit auf deren Richtigkeit hin, von der Fiktion zum Fakt) –, ihre Kulturtechniken und die Durchsetzung medialer Verfahren, die Formatierung (›Zurichtung‹) und damit Beherrschung der Schreibflächen zu verstehen, lässt sich – anders formuliert – mit Hilfe einer Kulturtechnikforschung arbeiten, die den Anspruch stellt, »vor die Reifizierung von Apparaten und Substantiven zurückzugreifen, um einen Zugriff auf die Verben und Operationen zu ermöglichen, aus denen die Substantive und Artefakte erst hervorgegangen sind« (Schüttpelz 2006, 87). Dabei erweist sich, dass die sprachlichen Handlungen durch institutionelle Zugriffe (die Einhegung durch Schrift und deren Approbation) zu institutionell anerkannten Tatsachen festgeschrieben werden.
Selektion und Scheidung: Die drei Protokolle
Wenn sich von Amts wegen sagen lässt, wie einmal etwas gewesen sein wird, werden Protokolle diese Wirklichkeit belegen; dass ›im Internet‹ erfolgreich Daten transferiert werden und elektronisch kommuniziert wird, regeln Protokolle; damit Staatsbesuche in der Regel gewaltfrei ablaufen, geben Protokolle den diplomatischen Takt vor. Bei allen Unterschieden in der Begriffsanwendung, dem Zeitpunkt der Zuschreibung (danach–währenddessen–vorab) und der jeweiligen prozeduralen Komplexität bleibt dem administrativen, dem technischenFootnote 14 und dem diplomatischen ProtokollFootnote 15 eine Gemeinsamkeit mit dem altgriechischen πρωτόκολλον erhalten: Es geht um Regeln und Prozessvorgaben, um Instrumente des ScheidensFootnote 16 und damit Entscheidens.Footnote 17
Ein Protokoll im amtlichen Gebrauch ist derart zuvorderst ein zweifaches Instrument: der Selektion und des Trennens zum einen,Footnote 18 der Entscheidung über das zulässige »Operationalisieren von Differenzen« (Steinhauer 2016, 53) andererseits. Protokolle sind funktional gemachte Elemente eines Apparats;Footnote 19 so wie Zahnräder eines Uhrwerks für sich genommen, und nicht im Verbund passgenau verzahnt, operativ nutzlos sind, bedeuten auf sich gestellte ›Protokolle‹ in welcher Erscheinungsform auch immer nichts. Sie sind, genauer besehen, zum Zeitpunkt ihrer Abfassung noch nicht einmal Protokolle. Erst wenn die Vor- und Mitschriften davon, wie es gewesen sein wird, zu solchen erklärt wurden, wenn eine Entscheidung über ihren Status als »Protokolle« sie zu solchen und für zulässig erklärt (d. h. diese Montage einer Mitschrift zur rechtsprinzipiellen und damit alleingültigen Rekonstruktion wurdeFootnote 20), ist der Begriff tatsächlich auf sie anzuwenden und sind sie funktionale Resultate, die Prozesse sortieren (formatieren, paketieren, verbinden, begrenzen, speichern) helfen. Als Instrumente bzw. operativ genützte Objekte und (eventuell Hyper-)Referenzen bringen sie ein sortiertes Unten nach obenFootnote 21 zu entscheidungsfähigen Subjekten, oder sie dienen als Medien der rechtmäßigen Umsetzung des Oben für UntenFootnote 22 (wie sich auch bei diplomatischen bzw. Vertrags-Footnote 23 und technischen Protokollen – Transmission Control Protocol [TCP], Internet Protocol [IP], Hypertext Transfer Protocol [HTTP] etc. – beobachten lässt, die Routinen ermöglichen und zugleich Resilienz sichern, die Robustheit von vorgeschriebenen Abläufen stärken sollen), wenn es darum geht, wie das eine war und das andere im Sinne des Verwaltungs-Tempus par excellence, des Futur II,Footnote 24 gewesen sein wird.
Für das diplomatische wie das technische Protokoll und hieraus jeweils abzuleitende Abläufe scheint das besonders konsequent zu gelten: Im Anfang war ein Protokoll,Footnote 25 »das heißt es folgt einem standardisierten Verfahren« (Krajewski 2010, 265). Wobei auch im technischen Bereich das zu regelnde Verhältnis zwischen Herrn und Knecht (gerne in der Gegenüberstellung Master & Slave bzw. Client & Server reproduziert) ein asymmetrisches ist – es sozusagen systemstabilisierend auch hier ein Verhältnis von Oben zu Unten gibt, wobei die Kulturtechnik des Scheidens der Codierung überantwortet wurde –, ausgehandelt und im Protokoll festgeschrieben. (Sonst funktioniert das mit dem Datentransfer nicht.) Weil die Verständigungsprobleme von Netzwerken, Computern, Maschinen, Rechnern als diplomatische Entscheidungsprobleme verstanden wurden, die es zu lösen galt, nannten »Computerfachleute […] die Instrumente, mit denen sich delikate kommunikative Aufgaben formalisieren ließen, ›Protokolle‹«Footnote 26 (Gugerli 2018, 148). Es geht um Vereinbarungen, das Festlegen und in Folge Beachten von Regeln und (analog formuliert:) Handlungsschritten.
Ein Beispiel: Ab 1964 wurde von Paul Baran (im Dienst der RAND Corp.) die Differenzierung von zentralisierten, dezentralisierten und verteilten Netzwerken hinsichtlich ihrer jeweiligen Resilienzfähigkeiten vorgenommen. Wenige Jahre danach machte sich – im Auftrag Eisenhowers und als Antwort auf den Sputnik-Schock – auch die Advanced Research Project Agency (ARPA) Gedanken über die optimale Verteilung von Verteidigungs- und Kommunikations- (d. h. Entscheidungs-) Anlagen, d. h. Fähigkeiten im unmittelbaren Interesse des militärisch-industriellen Komplexes und seiner späterhin ›nationalen Sicherheit‹. Die Vorstellung der robusten Aufrechterhaltung von Kommunikations- und damit Handlungsräumen,Footnote 27 die Idee der Schaffung von (v. a. militärischer) Resilienz durch Redundanz – redundante Leitungen als Sicherung –, wie sie schon in Barans Arbeit »On Distributed Networks« (einer elfteiligen Serie von Forschungs-Memoranden) über Netzwerke und mit dem Vorschlag der Paket- bzw. blockweisen Vermittlung versprochen wurde, sollten nun ›Internet‹-Protokolle mit der Abarbeitung von Routinen gewährleisten. Die Kommunikationspunkte wurden verteilt, die Inhalte segmentiert und nach der jeweiligen Übermittlung wieder verbunden (technische Redundanz ist gewährleistet, während die Protokolle durch Lastenverteilung die Funktionsfähigkeit ermöglichen, indem sie den Datenverkehr regeln; die schönsten Netzwerk-Theorien können nicht funktionieren, solange diese Frage der ›Knoten‹ – an denen die Protokolle arbeiten – nicht geklärt ist).
Die über Protokolle geregelte Technisierung von InteraktionFootnote 28 (abarbeitend und lenkend: teilen und betreiben) unterhält zwangsläufig ein Naheverhältnis zu Diplomatischen Protokolle – entwickelt aus dem Zeremoniell und im Moment ihrer Anwendung Beleg für eine erfolgte AushandlungFootnote 29 –, die a priori (abzuarbeitende Handlungsaufträge: teilen und herrschen) regeln. Diesen gegenüber werden administrative ›Protokolle‹ (einschließlich aller medialen wie juridischen Dynamiken) – Aufschreibe- oder a posteriori-Protokolle – zu »Protokollen« erklärt und zur Geltung gebracht.
Protokollierung des Protokolls
Kennen Sie aber dann schon die ganze Bedeutung des Protokolls, des Herrn Sekretärs, der Dorfregistratur?
(Franz KafkaFootnote 30)
Ein ›Protokoll‹ ist nicht einfach das, was beobachtet, mitgeschrieben (etwa bei GeschäftsvorgängenFootnote 31) und hinterlegt wurde, sondern muss als ›wahr‹ erkannt und (einschließlich seiner medialen Umstände) bestätigt werden. Für das Protokoll von Amts wegenFootnote 32 gilt: Protokolle müssen protokolliert werden, ehe sie in einem Akt Aufnahme finden.Footnote 33
Protokoll und Protokollierung als Kulturtechniken eines Scheidens und Einziehens von AbständenFootnote 34 greifen, sobald die in den Diensten einer Komplexitätsreduktion dokumentierte Verfertigung der Welt ostentativ bestätigt, wie es gewesen (und Kontingenz zur Konsequenz erklärt worden) sein wird. Das Vertrauen gilt der Vermittlung und nicht dem Unvermittelten (das aus der Sicht des Amtes immer schon vergangen gewesen sein wird). Insofern als administrative Protokolle stets vermittelte (u. a. approbierte) MontagenFootnote 35 darstellen müssen, sind es Schriften zweiter OrdnungFootnote 36 und Teil der amtlichen Beglaubigungsstrategie. Vergleichbar mit der Beobachtung zweiter Ordnung geht es um einen Distanzgewinn, der die Autorität der Zuschreibung als ›richtige Wiedergabe‹ stärkt. Bei Niklas Luhmann kann man zur Beobachtung zweiter Ordnung lesen: »Die in der Beobachtung operativ verwendete, aber nicht beobachtbare Unterscheidung ist der blinde Fleck des Beobachters« (Luhmann 1990, 231). Setzt man anstelle der Beobachtung deren aktive Umsetzung (deren je spezifische Ausführung und mediale Form die Angelegenheit gewiss noch komplexer und recht eigentlich zusätzliche Differenzierungen erforderlich macht), also die Beobachtung und deren Niederschrift, das ›Protokoll‹, hat man nicht nur das Problem der Protokollschrift und ihrer ›Richtigkeit‹ auf dem grünen Tisch, sondern auch die Lösung: ein Protokoll ist dann eines, wenn es protokolliert, per Entscheidung für richtig befunden und in der Folge als »Protokoll« operationalisiert wurde. Wo vormals der »blinde Fleck des Beobachters« war, steht nun die Unterschrift des Vorgesetzten.
Davor ist es eine Aufzeichnung, einfach nur ›Text‹. Erst die Protokollierung des Protokollierten macht das ›Protokoll‹ zum »Protokoll«, das mithin stets als Beweisschrift – Beobachtungszeugnis und Übertragungsschrift – zweiter Ordnung in die amtliche Welt gekommen sein wird.Footnote 37 Schriftlich vorliegende Begründungszusammenhänge, Sachverhaltsdarstellungen mit notwendigem Authentizitätsanspruch, Rechtsgutachten, Stellungnahmen und strukturierte Genehmigungsverfahren gehören zu den Kulturtechniken, die begründete Verwaltungsentscheidungen begleiten – und auf ein als korrekt geführt beglaubigtes Protokoll zu verweisen bedeutet hierbei nicht bloß, dass ein Prozessgeschehen von Bedeutung in einer je gegenständlich gemachten Sache stattgehabt hat, sondern auch, dass eine Berufungsgrundlage geschaffen wurde und Entscheidungen gefallen sind.
Ein genehmigtes Protokoll ohne erfolgende Einsprüche, Gegendarstellungen und Zusätze – wahrscheinlich gilt: auch mit diesen, sofern ein Zusammenhang her-, genauer noch: festgestellt werden kann – besagt nichts weniger als: so ist es gelaufen. (Im Futur II der Verwaltungsformate und amtlich regulierten Datenströme: So wird es gewesen sein.) Die Autorität einer Protokollführung stellt sich weniger über die Anwendung eines stilus relativus als vielmehr über die Bestätigung durch Beteiligte, die Genehmigung der Aufnahme in einen Verfahrenszusammenhang und eine wie auch immer als ordnungsgemäß gerechtfertigte ›Verfügung: ad acta‹ ein. Derart basal zeichnet sich eine mitschreibende, protokollierende Verwaltungsarbeit, wesentlich als Verarbeitungssystem einer Form von Ordnung zugeeigneter Kulturtechniken verstanden, durch Selbstbezüglichkeit aus.
Kulturtechniken sind Techniken, mit deren Hilfe symbolische Arbeiten verrichtet werden. […] Diese symbolische Arbeit […] ordnet gleichsam die Welt und ermöglicht es den Kulturen, Begriffe von sich selbst zu entwickeln. Symbolische Arbeiten bedürfen eigener Techniken: der Kulturtechniken des Sprechens und Verstehens, Bildens und Darstellens, Rechnens und Messens, Schreibens und Lesens, Singens und Musizierens. Und […] Kulturtechniken unterscheiden sich von allen anderen Techniken durch ihren potentiellen Selbstbezug, durch eine Pragmatik der Rekursion (Macho 2007, 181).
Folgt man diesen Differenzierungen, ist nicht einfach alles »Kulturtechnik« (und ohnehin nicht alles ›Verwaltungsarbeit‹), sondern ist zunächst danach zu fragen, inwieweit jeweils symbolische Arbeit (symbolische Operationen und nicht allein ›Technik‹) vorliegt, insofern als nur diese sich selbst zu enthalten vermag. Das ist wiederum eine der Garantieleistungen, die Protokollen abverlangt werden: die richtig abbildende, darin anzuerkennende ›Wahrschrift‹ einer damit konstituierten Wahrheit zu sein.Footnote 38 Daher sind es zwangsläufig Beobachtungsschriften zweiter Ordnung,Footnote 39 die – sofern radikal komplexitätsreduzierend als ›korrekt‹ approbiert – Recht geschrieben haben werden.
Ein administrativer Pakt
Das Protokoll kann es ebenso wenig geben, wie eine gleichnamige Textsorte sich terminologisch festzurren und funktional in die Zeile bringen ließeFootnote 40 (eher schon handelt es sich um ein eigenes Genre), da über Jahrhunderte hinweg unterschiedliche Bedingungsgefüge und Wissensbetriebe – so auch die Verwaltung – den Begriff usurpierten und in ihr je eigenes Arsenal der Verfahrensweisen einverleibten. Wenn aber aufgrund dieser nicht ansatzweise deckungsgleichen Definitionsansprüche mit je zugewiesener Deutungsmacht über das ›Protokoll‹ keine begriffliche Debatte wie über den ›Roman‹ oder die ›Novelle‹ geführt werden kann, können die hierin je Einzelfall spezifisch gebündelten Kulturtechniken in einer Zusammenschau – unter Berücksichtigung der jeweiligen Verfahrensordnungen – Aufschluss über die Protokolle geben. Als im je zuständigen Wahrheitsregime zulässig gemachte Formen der Komplexitätsreduktion legen sie eine konstruierte und bestätigte Zeugenschaft davon ab, wie etwas gewesen sein wird. Anders formuliert: Die als korrekt erkannten Protokolle (Entscheidungsschriften zweiter Ordnung) sind in ihren apparativen Zusammenhängen sanktionierte Ereignisketten. Das gilt nicht nur für schriftliche Formen (Stichworte, Gedächtnisprotokoll, Stenografie etc.Footnote 41), sondern auch für Bild-Footnote 42 und Ton-Protokolle im Archiv, für Vorschriften bei diplomatischen und zeremoniellen Anlässen sowie für die algorithmische Echtzeitexekutive der Internetprotokolle.
Die auf Authentizität abzielende Rede von »Protokollen« als der wirklichen Wirklichkeit, so auch die von administrativen, lässt zumeist den Verweis auf den Apparat beiseite und macht sich stattdessen jenen Effekt der Verständigung zunutze, den Lejeune 1994 der Lektüre autobiographischer Textsorten wie Tagebuch, Brief oder Autobiographie als »Pakt« des Vertrauens in die Richtigkeit eines So ist es gewesen zuschrieb (de Man 1993 widersprach heftigFootnote 43). Analog dazu ließe sich annehmen, dass der Protokoll-Rede so etwas wie ein administrativer Pakt zugrunde liegt, folgend Lejeunes Autobiographie-Verständnis als Gattungsvertrag (oder -pakt): Etwas, das wesentlich über Textauszeichnungen und -zuschreibungen geschieht, vereinbarte und kanonisierte Merkmale.Footnote 44 Ausgangspunkt für eine solche Zuweisung sind Ermächtigung und Abnahme (derart fungiert das Protokoll als funktionales Äquivalent dessen, was früher ›Vertrauen‹ genannt wurdeFootnote 45). Die ubiquitäre Verwendung eines Protokoll-Begriffs inkludiert ein Verständnis von Verwaltung und beruht auf einem derart verbreiteten Muster (es geht nicht um bewusste, reflektierte Handlungen, sondern um den Effekt angeeigneter Überzeugungstechniken): Es wird angestrebt, die jeweiligen Adressat:innen des recht eigentlich falsch verwendeten Begriffs – eine Mitschrift wird nicht durch Zuruf zum Protokoll, sondern durch Verfahren, Aushandlung oder dazu auch gegenüber Dritten befugte Approbation – zur Akzeptanz (kein Ein- und Widerspruch) zu bewegen, mit anderen Worten: sie in einen administrativen Pakt einzubinden. Quasi: ich sage, dass etwas »protokolliert« sei (dass es also gespeichert und mit rekursiven Qualitäten versehen jederzeit aufrufbar Zeugnis zu geben vermag von dem, was geschehen sei) – und weil ich ›protokolliert‹ sage, möchte ich erreichen, dass das als gleichsam amtlich anerkannt, mithin als Wirklichkeitsdarstellung akzeptiert wird. Die derart allgemein verbreitete wie auch die spezifisch amtliche Möglichkeit der Begriffsverwendung, die verbatime Vorlage des administrativen Pakts – eines ›Protokoll‹-Begriffs ohne weiteren Instanzenzug, ohne Approbation –, wird von Vertrauen auf die Richtigkeit und/oder von der Autorität einer vorgestellten Institution gestärkt. (Da dies so erfolgreich funktioniert, lässt sich auf ein Bedürfnis zu verzeichnen schließen. Der administrative Pakt vermag dieses zu stillen.) Das alles hängt damit zusammen, worauf mehrere Arbeiten in den letzten 20 Jahren zum ProtokollFootnote 46 hingewiesen haben: dass es schier nicht möglich ist, vor dem Akt und seiner ins Recht gesetzten Bestandsaufnahmequalität einen alternativ gültigen Anspruch durchzusetzen. (Es gibt keine »Wahrheit« außerhalb des dazu in Kraft gesetzten und entsprechend ausgezeichneten Protokolls.Footnote 47)
Ein Protokoll als Resultat ist stets eine Vorgabe: wie etwas auszuführen/umzusetzen sein wird (Zeremoniell/Diplomatie), was in diesem Nu des algorithmisch gesteuerten Ablaufs der Fall sei (Internet), was geschehen sein wird (Verlaufsprotokoll nach Abnahme/Bestätigung; damit sehr eigentlich eine vorgegebene Interpretation des Geschehenen). Im Gegenzug korrespondiert das (seitens der Verwaltung/Administration/Bürokratie gegebene) Versprechen der Rechtssicherheit mit der einverlangten Verpflichtung zur Wahrheit der Angaben (Formular, Protokoll, die sich selbst bestätigenden Aktenläufe). Büger:innen bleiben sich derart selbst in der Pflicht, weil sie diese an ihre administrative Techniken und Pakte übertragen haben. Man hat sich protokollieren, kollationieren und mundieren zu lassen.
Vorschrift
Administrative ›Protokolle‹ müssen protokolliert zu »Protokollen« erklärt werden, um anschließend amtlicherseits zum Ausweis eines stattgehabten Ablaufs zu dienen und Regelkonformität zu gewährleisten (es sind Instrumente des Scheidens: selektieren und entscheiden a posteriori); Technische »Protokolle« regeln technische Interaktionen, sie ordnen und lenken (abarbeitend und lenkend: teilen und betreiben im Nu – ein Erscheinen und zugleich Dokumentieren, wobei beides sich gegenseitig bedingt; eine Art rasende Dialektik im StillstandFootnote 48), wo welche Pakete im vernetzten Datentransfer auflaufen oder abgerufen werden; Diplomatische »Protokolle« sind wie ein Zeremoniell Ergebnis von Aushandlungen zum Diskurs- und Körperreglement und regeln Abläufe (es sind abzuarbeitende Handlungsaufträge: teilen und herrschen a priori). Bei allen Unterschieden in der Anwendung des Begriffs »Protokoll« ist bemerkenswert, dass für eine derartige Zuschreibung nicht eine wie immer sich darstellende äußere Form ausschlaggebend ist, sondern stets mindestens eine für legitim erklärte und mit diesem Anspruch durchkommende Instanz in den Entscheidungsprozess eingebunden sein muss.Footnote 49 Wenn »Aktenarbeit Kampf gegen die Entropie [ist]« (Siegert 2003, 73), sind Protokolle – hinter denen jeweils ein ganzer Apparat amtlich mobil gemacht wurde – ein wesentliches Mittel in dieser Auseinandersetzung. Ein administratives Protokoll, eine prozessual funktionalisierte Montage, macht Differenzen operationalisierbar; denn im Apparat Protokoll werden mittels Einhaltung (zuvor ausverhandelter, das meint auch: angeordneter) formaler Kriterien, Protokollierung und Approbation die Funktionen ›Übertragung‹ und ›Überlieferung‹ zu einem Schwelleninstrument gefügt, das ein Oben und ein Unten zu scheiden hilft. Oben stellt die Mit- als Wirklichkeits- und damit Vorschrift heraus; Unten dankt diese »Unsicherheitsabsorption« mit dem Vertrauen darauf, wie es gewesen sein wird.
Notes
- 1.
»Das Protokoll, des -es, plur. die -e, aus dem mittlern Lat. Protocollum, ein Buch oder eine Schrift, worein öffentliche, und besonders gerichtliche Verhandlungen verzeichnet werden. Das Protokoll führen, diese Verhandlungen niederschreiben. Etwas zum Protokoll geben. Das Wort stammet aus dem Griechischen her, und kommt schon in der 40sten Novelle Justinians vor, wo es aber die kurze Nota bezeichnet, welche auf das zu öffentlichen Verhandlungen bestimmte Papier gesetzt werden mußte, und in welcher zu Verhüthung alles Betrugs bemerkt wurde, wenn, von wem und unter was für einem Comite Largitionum es verfertiget worden: diese Note vertrat die Stelle der heutigen Papierzeichen. […] Daher protokolliren, öffentliche Verhandlungen niederschreiben.« (Adelung 1811, Sp. 249 f.)
- 2.
Gesondert aufmerksam zu machen ist auf Grimm und Grimm 1999 (Sp. 2176 f.) insofern auch, weil hier im Deutschen Wörterbuch (die Lieferung aus 1889) ausgehend von einer Abhandlung des Beamten Goethe – dessen Text »Diderots Versuch über die Malerei« (1799), mit dem er sich auf des Datenbankspezialisten Diderots »Essais sur la peinture« (1766) bezieht (vgl. dazu allgemein Décultot 2011) – ein »protokoll«-System zweitklassiger »mahler« vorgestellt wird. Diese seien keine Künstler, weil sie nicht verstehen würden, dass Kunst wesentlich mit selektiven Zugriffen zu tun habe und dass darin nicht »gleichsam alles verzeichnet war was geschehen konnte und sollte«. Die »farben nur in der folge des regenbogens und des prismatischen gespenstes« zu halten, alles regelkonform abbilden zu wollen, bedeutet wertlos abzubilden: »darnach hiesz ein solcher maler ein protokollist«. Mit einem literarischen Querverweis wird hier auch festgestellt: Die als gültig anerkannte Vollständigkeit eines »Protokolls« entscheidet sich nicht über eine wie immer zu definierende vollständige Wiedergabe.
- 3.
Das protókollon einer sozusagen griechischen Administration, das im Kompositum des vorgeleimten Blattes in Verbindung mit den eigentlichen ›Akten‹ bereits eine hierarchische Teilung in sich trägt: eine Sachverhaltsdarstellung respektive ein Inhaltsverzeichnis mit Gebrauchsanweisung, ein ›Votum‹, eine Genehmigung (Gültigkeit wird zugesprochen und zugleich verschafft). Allesamt unterschiedlich zu gewichtende Textsorten. Gemeinsam ist diesen jedoch, dass sie Vorgaben für einen Ablauf machen, die nach erfolgter Genehmigung ›halten‹ müssen. Hinzu kommt, dass mittels eines protókollon – dabei den Zusammenhang von materieller Qualität und Verfügungsmacht beurkundend – auch die Echtheit des ›richtigen‹ Papyrus nachgewiesen wurde.
- 4.
Vgl. zur Bedeutung der Materialität, der Reinschrift, d. h. des Mundierens (diesfalls zumindest bis ins 18., 19. Jahrhundert hin), u. a. Becker 2005, 62 f.
- 5.
»Das alte Protokoll bestätigte die Echtheit des kaiserlichen Beschreibstoffes, das neue beglaubigt den Inhalt des geschriebenen Textes.« (Gardthausen 1919, 105; das Protokoll rührt demzufolge von einer Bestimmung nach Form, Material und Zertifikat her und verschiebt diese zu einer von Form, Inhalt und Nachweis.) »Mit der Vorherrschaft des Protokolls verschafft sich der Senat die Verfügungsgewalt über die politische Wirklichkeit« (Vismann 2000, 86). »Denn welche Wirklichkeit besitzt schon die Kraft, Akten zu widerlegen, wenn allein Akten den vom Recht anerkannten und vermittelten Zugang zur Wirklichkeit legen? Als Protokolle der Wirklichkeit kassieren sie jedes Außen des Rechts. Das Recht operiert nicht in mundo, sondern im Medium der Buchstäblichkeit; es glaubt ausschließlich, was geschrieben steht, genauer: was es selbst aufgeschrieben hat« (Vismann 2000, 90).
- 6.
Abgeleitet von πρωτόκολλον und als trivial-lateinisches Wortspiel geradebrecht lässt sich, um über Deutungsmacht zu sprechen, von proto-colloquium reden (womit das, was nicht zu protokollieren ist, das Informelle – siehe auch das Motto des vorliegenden Aufsatzes –, im Spiel bleibt); quod non est in protocollo non est in acta non est in mundo. Das Protokoll wird zwar von einer Person geführt (oder einander abwechselnd von mehreren, etwa bei einer Parlamentssitzung), aber erhält erst durch die Rede darüber und den anschließenden Beschluss (etwa im Plenum), wiederum schriftlich festgehalten, seine allseitige Gültigkeit. Der operative Singular ›Protokoll‹ steht somit mehrfach auch für den funktionalen Plural ›Festschreibungen‹.
- 7.
Selbstverständlich gibt es dafür eine Zahl an Formalia, die durch ihre Berücksichtigung wesentliche Stützen der Rechtswirksamkeit und behördeninternen Absicherung darstellen. Vgl. dazu u. a. Meisner 1950 (z. B. 48 f.: »Neutrale Schriftsätze«), Meisner 1969 (194–198; 194: »Das interne Schreibwerk«) und Hochedlinger 2009 (z. B. 222: »Internes Schreibwerk«). Das, was in der Aktenkunde als Ministerrats-, Kronrats-, Parlaments-, Bundestags-, Bundesrats- etc. Protokolle beispielhafte Abhandlungen erfährt, wird hier unter administrative Protokolle subsumiert. Einerseits, um den Rahmen nicht dilettantisch aufzusprengen, andererseits weil an allen diesen Vorgängen wesentlich Bedienstete der jeweiligen Verwaltungs- und damit stets schriftlichen Apparate beteiligt sind, die derartige Verlaufs-, Entscheidungs-, Prozess- und Beschlussprotokolle aktenmäßig verarbeiten und damit als Grundlage weiteren Handelns operationalisieren. – Vgl. Hochedlinger 2009, 222: »Protokolle sind zunächst immobile interne Schriftstücke, ›in Marsch gesetzt‹ werden sie als Beilagen zu Berichten, Weisungen usw. oder aber auszugsweise als sogenannte ›Protokollextrakte‹«; 228: »Der Aktenvermerk trägt damit dem Imperativ der Schriftlichkeit (Aktenmäßigkeit) Rechnung und dient nicht zuletzt der Deckung des Beamten; er integriert ein prozessexternes Ereignis in den regulären Bearbeitungsvorgang.«
- 8.
Das gilt etwa auch für den scheinbaren Sonderfall der wissenschaftlichen Protokolle. Im Zusammenhang mit dem Aufkommen und der Durchsetzung eines kollektiven Empirismus wurde zu Beginn der Neuzeit die administrative Technik des Protokollierens in die Arbeitsweise der Naturwissenschaften übernommen, um Beobachtungen, Versuchsreihen und Experimente kontinuierlich und kontrolliert aufzuzeichnen (das hat sich bis heute mehr oder weniger erhalten). Der für eine Verwaltung so wichtige Punkt der zu bestätigenden Geltung verliert dabei auf den ersten Blick an Bedeutung. Tatsächlich ist es ein anderer Apparat, aber da die Aufzeichnungen, ›Protokolle‹, im Sinne der Dokumentation, des Belegs, der Reproduzierbarkeit angefertigt werden, tritt auch hier eine überprüfende und gegebenenfalls bestätigende Instanz auf: die wissenschaftliche Öffentlichkeit. (Die Grundidee der Peer Review beruht darauf, auch wenn diese in vielen Fällen heute als Camouflage für institutionalisierte Wissenschaftspolitik dient.) Von hier aus ließe sich wiederum eine Verbindung zu Latour 1986 zeigen; Inskriptionen, mehrfache Bedingungsgefüge und Wahrheitsregime spielen für die Bedingung der Entstehung von Büros ebenso wie für Labors eine zentrale Rolle. Hinsichtlich religiös motivierter Aufzeichnungen und Selbstbeobachtungen wiederum vgl. im vorliegenden Band den Beitrag von Andreas Bähr.
- 9.
Auf diese doppelte Bedeutung hat u. a. Cornelia Vismann hingewiesen: Das zur Vermittlung (zum amtlichen Dingfestmachen) eingeschaltete Aufschreibesystem sei das Protokoll – und mit diesem füge sich eine dritte Bedeutung in den Prozess: das Protokollieren, »acta facere« (Vismann 2000, 86): »Eine Handlung wird protokolliert, Protokolle ihrerseits in Akten zusammengefasst. Eine Akte selbst ist ihrer Anlage nach nichts anderes als ihr eigenes Protokoll.« (Vismann 2000, 87) Das bedeutet, dass sich – als die Akten laufen lernten … – der Apparat des römischen Senats im Zuge seiner fortschreitenden Ermächtigung auf dem politischen Feld eine Aufzeichnung respektive Darstellung als »Protokoll« zueigen zu machen lernt.
- 10.
So las es auch Vismanns Übersetzer ins Englische, Geoffrey Winthrop-Young: »Where transmission was, there tradition shall be« (Vismann 2008, 51).
- 11.
Als Beispiel für die (auch: technische) Komplexität von Übertragung und Überlieferung vgl. den Beitrag von Stephan Kurz im vorliegenden Band, betreffend die Ministerratsprotokolle »Cisleithaniens« und deren Erfassung in Datenbanken zwecks Überlieferung für das 21. Jahrhundert. (Dass es sich dabei um auch online abrufbar gemachte Editionen handelt, die zu übertragen Internet-Protokolle unabdingbar sind, zeigt exemplarisch, welch zahlreiche Bedeutungszuweisungen bei wechselseitig hoher Anschlussfähigkeit mit dem Begriff »Protokoll« subsumiert werden.)
- 12.
Die Pointe der Verschiebungen von Vismanns Satz zu Niehaus’ Zitat liegt in der Unhintergehbarkeit des Apparats Protokoll, hat man ebendiese erst einmal vor Augen; denn sehr richtig lässt sich dann auch verstehen und feststellen: »Die Wahrheit wird verwaltet.« (Niehaus 2011, 141).
- 13.
Wesentlich für das Protokoll ist der darüber generierte Zusammenhang, der durch eine Form der Chronologie, eines Ablaufs, hergestellt wird. Aus der notwendigen zeitlichen Befristung des (über die schriftliche Form mitverfassten [!], in extremen Fällen erst hergestellten) Ereignisses ergibt sich dieses als auch thematisch begrenzbar. Anders formuliert werden an den Quellentyp »Protokoll« Erwartung geknüpft: Für Beratungsprotokolle wird der Anspruch erhoben, einen Verlauf wiederzugeben, für Beschluss- bzw. Ergebnisprotokolle die Mitschrift zur Entscheidung (auch um deren stattgehabte Gültigmachung zu belegen). Eine Zwischenstufe der beiden Formen liegt im offiziellen, amtlich gemachten Kommunikationsschreiben mit dem Vermerk vor, der überdies Zusammenfassungen und Wertungen beinhaltet (damit ist der Vermerk ein Mittel für Anschlusshandlungen, auch wenn er fälschlich die Zuschreibung als Protokoll erhält).
- 14.
Für die Querbeziehung von Protokoll im diplomatischen und protocol im technischen Zusammenhang (vgl. Galloway 2004, Galloway 2006: »Protocol vs. Institutionalization«) vgl. im vorliegenden Band den Beitrag von Niels Werber. Für kryptographische Protokolle vgl. u. a. Wätjen 2018, insb. 177–214. Ein so prominentes wie kurioses Beispiel für die Verwendung des Protokoll-Begriffs als Ausweis neutraler Techniknutzung, als Instrument zur Erfüllung von Routinen: Jack Dorsey bringt diese Zuschreibung am 26. April 2022 in einen Zusammenhang von Präsenz und öffentlicher Transparenz hinsichtlich des von ihm begründeten Sozialen Netzwerkes Twitter (anlässlich der damals angelaufenen Diskussionen um eine Übernahme durch Elon Musk): »In principle, I don’t believe anyone should own or run Twitter. It wants to be a public good at a protocol level, not a company. Solving for the problem of it being a company however, Elon is the singular solution I trust. I trust his mission to extend the light of consciousness.« (Hervorhebung Verf., vgl. https://twitter.com/jack/status/1518772756069773313?s=20&t=bkwDXnhhp_QV4-3j5rKbfQ – Letzter Aufruf: 27.4.2022) Kurzum: Dorsey erkennt (er meint unverkennbar technische) Protokolle als neutrale Automatismen an, gesteht ihnen die Funktion ›objektiv‹ zu. Auf diese Stufe versucht er den rechtsextremen Libertär Elon Musk zu heben. Das ist, vorsichtig formuliert, sehr kühn.
- 15.
Vgl. zu diesem im vorliegenden Band den Beitrag von Tobis Nanz. Vgl. hierfür, aus der Sicht der Aktenkunde, zudem summarisch: »Zwischenstaatliche Vereinbarungen können auch in Gestalt von Protokollen (im diplomatischen Sinne) getroffen werden, die die Verhandler ohne fernere Ratifikationspflicht (unmittelbare Beurkundung) unterzeichnen. Zusatzprotokolle sind ergänzende Abmachungen zu Staatsverträgen und sonstigen Abkommen. Schlussprotokolle fassen beispielsweise die Ergebnisse internationaler Konferenzen zusammen. Schließlich ist aber auch der Austausch übereinstimmender Noten einer völkerrechtlichen Vereinbarung gleich zu achten. Als ›Protokoll‹ bezeichnet man bekanntlich auch die Gesamtheit der auf dem diplomatischen Parkett geltenden Rangordnung sowie der Höflichkeits- und Verhaltensregeln. Der Begriff hat sich schließlich auf die für Fragen des Zeremoniells zuständigen Abteilungen von Außenministerien, Staats- und Präsidentschaftskanzleien übertragen« (Hochedlinger 2009, 220).
- 16.
Zur (diagonalen) Kulturtechnik des »Scheidens« vgl. Steinhauer 2015.
- 17.
Protokolle stellen jedenfalls zumeist etwas sicher: wie zu handeln gewesen sein wird oder was zu verhandeln war. So kommt es, dass sich Protokolle als formalisierte Antworten auf Entscheidungsprobleme darstellen: Das zeremonielle Protokoll als Diskurs- und Körperreglement, das administrative Protokoll als schriftlicher Nachweis von Entscheidungsabläufen, das programmiertechnische Protokoll als Ausführung und zugleich Beobachtung der Ausführung.
- 18.
Ein Protokoll ist stets Ausweis einer Selektion. Was nicht darin steht
oder gestrichen wurdeist nach Abschluss des Prozesses allenfalls informell und auf anderen Kommunikationskanälen und anderen Speichersystem sich ›erhaltendes‹ Wissen. - 19.
Der Apparat-Begriff dieses Beitrags soll keine Assoziation zu einer intransparenten Black box aufrufen. Vielmehr geht es um Nachweise und Autorisierungen gemäß Vorgaben. Damit eine Mitschrift bzw. Aufzeichnung ein administrativ zulässiges Protokoll darstellen kann, muss sie stets mehrere Steuermechanismen durchlaufen, wie zum Beispiel: eine Mitschrift wird angeordnet und erfolgt, diese wird protokolliert (d. h. hier: registriert bzw. aufgenommen), zugerichtet, mundiert, approbiert – als formal ›wahr‹ zugelassen –, einem Akt beigefügt oder als solcher aufgesetzt (ad acta), sie erhält ihre Steuerzeichen, wird mehrfach signiert, insgesamt für einen juridisch zulässigen Ablauf operationalisiert und erhält ihren präzise bezeichneten, über die Verzeichnisse stets nachvollziehbaren Speicherort. An diesen Zurichtungen in den Diensten einer Evidenz (d. h. auch Berufungsgrundlage) sind nicht wenige dafür vorgesehene (entsprechend ausgebildete) Personen und nicht selten unterschiedliche Medienformen (mit je spezifischen Eigendynamiken) beteiligt. Im Regelfall steht somit noch vor allen Verfahrenstechniken der »Cancellierung« (Vismann 2000, passim) die Anweisung, dass eine Mitschrift entstehen soll – zumeist verbunden mit der Vorgabe, die als je notwendig erachteten Formalia zu erfüllen. Deren Überprüfung und die Zuerkennung von ›Wahrheit‹ stehen nach erfolgtem Schriftakt an. Auf denselben unterschiedliche (und unterschiedlich notwendige) Techniken und Entscheidungen anzuwenden, allenfalls bestimmte Schritte zu wiederholen, solange bis das Stück ›passt‹, bedeutet, ein administratives Protokoll zu produzieren, das als Berufungsgrundlage hält.
- 20.
Hinsichtlich der Montage ein Verweis darauf, wie mit den Mitteln der Verwaltung ein Schriftstück, ein »Protokoll« entsteht, das nach erfolgter Zurichtung und Approbation nichts weniger als die Präambel zum Genozid darstellt (zur bürokratisch-statistischen Präzision des Nationalsozialismus vgl. etwa Aly und Roth 2000): Im Verlauf des Jerusalemer Prozesses Adolf Eichmanns finden sich mehrere interessante Aussagen hinsichtlich der Zurichtung des Protokolls der sog. »Wannsee-Konferenz« vom 20.1.1942. (Vgl. zum aktuellen Stand der Frage, wie der »Protokoll«-Status des »Wannsee-Protokolls« auch unter Berücksichtigung verwaltungstechnischer Abläufe einzuschätzen ist, u. a. Berwinkel 2018a, 2018b – u. a. mit dem Befund: »An der Nahtstelle zwischen Politik und Verwaltung sinkt der Verschriftlichungsgrad epochenübergreifend ab«, 2018c.) Eichmann gibt in der Befragung durch den Richter etwa zu Protokoll, was an Informellem (u. a. betraf das ihm zufolge die Diskussion der Effizienz unterschiedlicher Mordmethoden) bei der Konferenz am Wannsee von ihm wahrgenommen worden sei und nicht Eingang ins 15seitige Protokoll gefunden hätte – und wie Reinhard Heydrich sich dieses zurichtete: »[I]ch hatte dafür zu sorgen, dass das alles aufgenommen wird. Und nachher hatte dann die Stenotypistin das abgeschrieben und Heydrich hatte dann bestimmt, was in das Protokoll hineinkommen soll und was nicht. Und dann hat er es noch gewissermaßen abgeschliffen und damit war es dann fertig, das Protokoll. […] Das Wesentliche wollte Heydrich in das Protokoll verankert wissen, weil er die Staatssekretäre annageln wollte und im Protokoll verhaften wollte. […] Das Wesentliche ist im Protokoll drin und das Unwesentliche, das hat er rausgelassen. Weil er sich hier gewissermaßen […] eine Art Rückversicherung geschaffen hat, indem er die Staatssekretäre einzeln festgenagelt hat.« (Eichmann-Prozess, 107. Sitzung, 24.7.1961) Bereits gegen Ende der 78. Sitzung vom 23.6.1961 hatte Eichmann auf eine diesbezügliche Frage des Verteidigers ausgeführt: »Das Protokoll gibt die wichtigsten Punkte sachlich, korrekt wieder, nur natürlich ist es kein wortgetreues Protokoll, weil die, sagen wir mal, gewisse Auswüchse, gewisser Jargon der vorgebracht wurde, in dienstliche Worte von mir zu kleiden waren und dieses Protokoll ist, glaube ich, drei oder gar vier Mal von Heydrich korrigiert worden, auf dem Dienstweg über Müller zurückgekommen. Es wurde seinen Wünschen entsprechend dann umgearbeitet, bis schließlich dieses hier vorliegende Protokoll entstand.« (Der Begriff vom »Schreibtischtäter« findet sich ansatzweise ausdifferenziert in Laak und Rose 2018.) Das bedeutet nichts weniger, als dass das »Protokoll« solange zurechtgeschrieben und in den Rundlauf geschickt wurde, bis »das Wesentliche« sichergestellt war: dass möglichst alle Behörden und Leiter a priori in den zu industrialisierenden Massenmord an Europas Juden involviert waren und dies unumstößlich nachweisbar, abgelegt war (wobei speziell ist, dass einer der Monteure dieses Papiers, Reinhard Heydrich, sich auf dem Wege dieses Verfahrens praktisch selbst die Approbation geben wird können). Und es bedeutet auch, dass »das Böse«, um mit Hannah Arendts einschlägiger Formulierung ihre Prozess-Niederschriften zu opponieren, keineswegs »banal« sich darstellt, sondern im Dienst des Massenmords sich reflektiert avancierter, effizienter Kulturtechniken der Verwaltung zu bedienen wusste. Nichts an diesem Verwaltungshandeln ist »banal« – und die Art und Weise der Generierung des »Protokolls« erweist dies deutlich.
- 21.
Hinsichtlich einer Differenzierung von Oben/Unten, der Begrifflichkeit einer »symmetrischen Dogmatik« nebst institutionellen Schwellenmedien (die unterhalb der Rechtswissenschaft liegen und doch zur Herstellung und Reproduktion wesentlich beitragen) vgl. Steinhauer 2014: »Weil es […] um Gesetzestechniken geht, die an Übertragbarkeiten hängen, zielen diese Ansätze auf etwas, was man die dogmatische Seite des Imaginären und Symbolischen nennen könnte. Es geht also auch um die Fiktionen, die Gesellschaften reproduzieren, und ihre Nähe zu Techniken, wie etwa denen der Montage. [/] Wenn diese Forschung dogmatisch ist, dann zielt sie auf etwas, das man eine ›symmetrische Dogmatik‹ nennen könnte. Voraussetzungen, wie sie von Latour früher für die Anthropologie gemacht wurden, werden auch auf die Rechtskulturen bezogen. Das heißt unter anderem, dass die Forschung auch jenes Wissen rekonstruieren soll, das unthematisiert blieb, weil es jenseits der Schwelle des Menschen und seiner Gesetze lag. […] Die Kulturtechnikforschung zum Recht peilt also an, was unterhalb einer Schwelle der Manifeste nicht manifest ist und dennoch an der Reproduktion des Gesetzes teilhat. Eine symmetrische Dogmatik betreibt also nicht nur die Exegese manifester Gesetze. Sie untersucht noch die Kulturtechniken nicht-manifester Gesetze. Erst in dem Nebeneinander von manifesten und nicht-manifesten Gesetzen kommt es überhaupt zur Übertragung des Gesetzes und zur Reproduktion des Rechts« (Steinhauer 2014, 114 f.). Vgl. dazu überdies Steinhauer 2022, um hierzu die Begriffe Oben/Unten, Subjekte/Objekte und Schwellen aktualisiert in einen einleuchtenden Zusammenhang gebracht zu lesen. Niehaus argumentiert wiederum aus Sicht einer Sprechakttheorie nach Searle und ausgehend vom Gedanken eines Kontrollregimes, wenn er feststellt: »Im Protokoll sind die Aussagesubjekte auch Objekte der Aussage. Nur auf diese Weise wird eine Wahrheit über sie produziert« (Niehaus 2011, 148). Der in einem Protokoll reglementierte Datenüberschuss eines Ereignisses bringe es mit sich, dass im Zuge der Verschriftlichung das Subjekt zum Objekt des Protokolls wird.
- 22.
An den Ministerratsprotokollen 1918–1932 und ihren Beilagen (allesamt bislang nicht publiziert und vom Verf. für einen zur Publikation 2023 vorgesehenen Aufsatz betr. »Kanzleiordnung und Industrienorm. Zur Neuformatierung der österreichischen Zentralstellen 1923« durchgesehen) lassen sich, sozusagen im Anschluss an Stephan Kurz’ Beitrag im vorliegenden Band betr. die Erfassung der cisleithanischen Ministerratsprotokolle 1848–1918, exemplarisch drei Beobachtungen machen: Erstens weisen diese Protokolle – im Rahmen des geltenden administrativ-juristischen Wahrheitsregimes – alle Formalia eines Apparats auf, um derart Handlungsfähigkeit zu erlangen und zu symbolisieren. Zweitens sind es konsequent ausgestellte Ausweise für Verständigungsrituale mit Folgewirkung, sodass drittens die vorgenommene und allseitig approbierte Fassung des jeweiligen Protokolls über ihre Leerstellen auf die Bedeutung des Informellen für die Generierung jedweden, nunmehr »protokollierten«, Sachverhalts verweist. Ministerratsprotokolle sind Instrumente der Verständigung, d. h. auch: Absicherung. (Wenn man studieren möchte, weshalb die Austrofaschisten und später Nationalsozialisten leichtes Spiel mit den österreichischen Behördenapparaten hatten, bieten sich diese Ministerratsprotokolle 1918–1923 mit ihrer Vor-Schrift der Zurichtung österreichischer Zentralstellen durch die national-reaktionären Regierungen der 20er Jahre als Quellen an.)
- 23.
Man denke etwa an das »Protocol on Ireland and Northern Ireland« (2021), eine Klausel zum Brexit-Austrittsabkommen. Dieses Protokoll regelt penibel, wie einerseits das Karfreitagsabkommen zwischen Irland und Nordirland erhalten bleibt und es zu keinen Warenkontrollen an einer inneririschen Grenze kommt, während andererseits Zollkontrollen zwischen Nordirland (recht eigentlich weiterhin Mitglied der Zollunion) und dem Rest des stetig schrumpfenden Vereinigten Königreiches vorgesehen werden. Das Protokoll sorgt dafür, dass die Regeln hierbei klar und die Abläufe nachvollziehbar sind.
- 24.
Was diesbezüglich für das Formular gilt, lässt sich auch für das Protokoll feststellen: Die auf Entscheidungen und Erledigungen, auf Prozesse abgestellte basale Temporalität der Verwaltung ist das Futur zwo – wie es gewesen sein wird. Es werden die korrekten Daten eingetragen worden sein, es wird ein Geschehen stattgehabt haben. (Vgl. Plener 2021, S. 56: »In diesem Vorgang steckt das Futur II der Administration: Es werden Daten einzutragen gewesen sein. […] Fakt ist, was gewesen sein wird«; S. 58: »und dass über die Richtigkeit der Einträge bereits vorab und andernorts entschieden wurde.«).
- 25.
Markus Krajewski hat im Zusammenhang mit Anrede- und Schlussformeln in Briefen gemäß Lehrbuch, Verhaltenskunde, Kodexrhetorik, Stillehre (vgl. dazu mehrere Beiträge in Plener und Werber und Wolf 2021, passim) darauf verwiesen, dass eine Phrase wie die vom ›Gehorsamsten Diener‹ ›submissest‹ etc. eine Funktion bei der Kanalübertragung hat: »Jenseits ihrer Rhetorik liegt die kommunikative Notwendigkeit, die Formeln als Signifikanten des Übertragungsprozesses, als unabdingbare Protokollfunktionen aufzufassen« (Krajewski 2010, 407). Die ständige Dienstversicherung als weitere Bedingung einer Aufrechterhaltung des ›Internets‹. Krajewskis Befund deckt sich wiederum mit der Auskunft des Aktenkunde-Doyens Heinrich Otto Meisner, der just als die nun nicht mehr zweibeinigen Rechner immer schneller zu laufen beginnen mit protokollarischen Formeln auch den Amtsweg des Protokolls beschleunigt sieht: »Bezeichnend für das neuzeitliche Protokoll ist der Zusammenfall von Handlung und Beurkundung, da es sich in der Regel um so gut wie unmittelbare Fixierungen eines Sachverhalts handelt. Deswegen statt ›Datum‹ der häufige Kopfvermerk ›Actum, Geschehen, Verhandelt‹ mit der Orts-, Jahres- und Tagesangabe und einem nochmaligen ›(Actum) ut supra, (Geschehen) wie oben)‹ am Schluß. Bei protokollarischen Vernehmungen geht dieser Schlußformel mit der Unterschrift des Protokollanten der Vermerk voraus ›P(rolectum), R(atificatum), S(ubscriptum); V(orgelesen), G(enehmigt), U(nterschrieben)‹ mit der Unterschrift des zu Protokoll Vernommenen« (Meisner 1950, 48 f.).
- 26.
»Während Gremien ihre Protokolle ganz im etymologischen Wortsinn ›vor die Akten eines Vorgangs klebten‹ und damit deklarierten, wie die Akten dahinter zu lesen waren, legten diplomatische Protokolle fest, was bei der Begegnung von Machthabern geschah. Daran hielten sich auch jene Protokolle, die dem Austausch von Daten zwischen Rechnern oder Programmen dienen: Sie bestimmten, was bei dieser Verbindung passieren durfte. Sie taten dies mit der ganzen Erhabenheit und prozeduralen Komplexität, die jedem Protokoll innewohnt. Die Frage nach dem Unterschied zwischen Rechenzentrum und Machtzentrum durfte dabei offenbleiben. Explizit galt die Analogie nur hinsichtlich der Tatsache, dass Protokolle vereinbart werden müssen, gleich ob sie den kommunikativen Austausch zwischen Machthabern oder zwischen Rechnern sichern sollen« (Gugerli 2018, 149 f.). Welche Selbstverständlichkeit in der Verwendung des P.-Begriffs gegeben sein mag, zeigen die über 14.000 Seiten des »Techniktagebuchs« (Sie finden es im Netz Ihres Vertrauens), wenn dieser hunderte Male verwendet wird, jedoch nur ein (1) Index-Eintrag explizit darauf verweist – und dieser hat mit dem diplomatischen Protokoll, den Protokollabteilungen zu Bonn respektive Berlin zu tun. (Techniktagebuch-Redaktionskollektiv (Hg., 2022): SET und FUNC gleichzeitig drücken, dann MODE drei Sekunden gedrückt halten. Die Gesamtausgabe des Techniktagebuchs – Januar 2022 [PDF-Version v. 17.02.2022]).
- 27.
Sobald alles verteilt ist, wirkt es so, als könnte nichts mehr passieren: »A malfunctioning router will automatically prompt Internet protocols to bypass the missing node by sending packets to other routers« (Barabási 2002, 120). Nur: es ist ständig etwas zu verteilen und irgendjemand ist dafür zuständig. »The Internet is a network of routers that communicate with each other through protocols envisioned by Paul Baran and made possible thanks to ARPA’s deep pockets. Ironically, the principles directing today’s Internet match Baran’s original vision in every respect except the guiding principle that motivated his work: undercutting vulnerability to attacks. Baran’s distributed highwaylike network could have become a reality only if the Internet had continued to be regulated and maintained by the military« (Barabási 2002, 147).
- 28.
Zu beachten ist, dass diese Protokolle vorgeschrieben, d. h. programmiert werden müssen, dass eine Form der Interaktion ›von Mensch und Maschine‹ gegeben bleibt. Vgl. weiterführend Airoldi 2022.
- 29.
»Die politisch-juridische Ordnung des 17. Jahrhunderts wird vom Zeremoniell getragen. […] Das Protokoll, das im Barock nicht redesynchrone Mitschrift, sondern diplomatische Form, als höfische Verhaltensprogrammierung ist, bestimmt das nach Anlass und Rang abgestufte Benehmen.« (Vismann 2000, 204).
- 30.
Kafka 2018, H. 2, 157/159. (Mit der hier ausgewiesenen Faksimile-Seite der handschriftlichen Fassung und deren Umschrift sei auf die Historisch-Kritische Ausgabe vom Schloss verwiesen, denn Kafkas Verständnis für Protokolle als Teil eines Apparats erweist sich vor allem auch in der Lektüre der zahlreichen von ihm gestrichenen Passagen des Zweiten Heftes.)
- 31.
Siehe dazu beispielhaft den Beitrag von Peter Becker im vorliegenden Band: »Protokollbücher als Steuerung von Entscheidungsprozessen«, v. a. hinsichtlich des damit einhergehenden Modellcharakters dieser Aufzeichnungsform: »Die Entscheidungen des Kaisers sind im Protokollbuch so abgebildet, wie sie dem idealtypischen Modell eines Entscheidungsprozesses entsprechen.«
- 32.
Peter Becker hat für das 18. und 19. Jahrhundert nachgezeichnet (Becker 2005), wie dieser Anspruch auf Ent-Subjektivierung, neutrale (i.e. korrekte, überparteiliche, objektive) Wirklichkeitserfassung und Wiedergabe des Stattgehabten bei gleichzeitiger Reduktion auf das Wesentliche, d. h. die unbeeinflusste Entzifferung der Welt und ihrer Zustände durch disziplinierte (!) Beschreibung, mit der Zuschreibung dieser Fähigkeiten durch Richter und Amt und die amtsinterne Anforderung (etwa hinsichtlich des ›richtigen‹ Sprachgebrauchs) sich verschränken; z. B.: »Die Reform des Geschäftsstils und der Protokollführung setzte sich mit dem zentralen Problem auseinander, wie eine selektive, narrative Reproduktion der Wirklichkeit den Anspruch erheben konnte, eine überindividuelle, objektive Abbildung zu sein. Der kriminalistische Diskurs [forderte] die Übereinstimmung der Darstellung mit der natürlichen und bürgerlichen Ordnung der Dinge als außersprachlichem Bezugssystem ein[.] Gleichzeitig wurde der Beamte als Beobachter und Protokollführer idealisiert[.]« (Ebd., 73) Aus den Forderungen an die (Amts-) Personen werden solche an die Art und Weise der Texterfassung und die Anerkennung von deren Legitimität abgeleitet. Dass mit dieser Betonung auf so korrekte wie rechtschaffen(d)e Faktengenerierung die Fiktion von der »Wahrhaftigkeit und Authentizität [als] wesentliche Bestandteile der Persona von Beamten und Bürgern« ins Recht gesetzt wurde – als ein weiteres Ergebnis der erwähnten Verschränkung –, die wiederum für die »Handlungseffizienz des gesamten Systems« einstand (ebd., 75), wird deutlich. Der apparative Rückkopplungseffekt ist sehr verknappt formuliert darin zu ersehen, dass alle Regeln für das administrative Protokoll eben diesen Anspruch auf Wahrhaftigkeit abbilden (und zugleich ihn umzusetzen ermöglichen) mussten.
- 33.
»Die Funktion des Nachweises übernimmt die mit Akten verbundene integrale Medientechnik des Protokollierens.« (Vismann 2000, 85; in einer Fußnote dazu heißt es: »Zum privilegierten Status des (sprachlichen) Protokolls als Mittel der Repräsentation Hayden White, Auch Klio dichtet oder Die Fiktion des Faktischen. Studien zur Tropologie des historischen Diskurses. Stuttgart 1986, v. a. S. 278, 155.«) Vismann macht davon ausgehend den Bezug zu den Akten deutlich, indem nach ihrer Darstellung das eine unauflösbar mit dem anderen in eine Handlungsmacht sich fügt: »Anders als die Schrift-Macht des Gesetzes, das seine Autorität aus dem Akt der Cancellierung bezieht, profitiert die Autorität der Protokolle von der Kopräsenz zur Aktion. […] Die Vorstellung eines Garantie- oder Übersetzungsverhältnisses von einer mündlichen in einer Schreibhandlung profitiert vom Doppelsinn in acta, als Handlung und als Akte. Er verbindet sich zu einer dritten Bedeutung in acta facere, dem lateinischen Ausdruck für ›protokollieren‹. Ebenso bezieht sich das griechische Verb hypomnematízesthai, das die beiden Bedeutungen von ›erinnern‹ und ›zu den Akten nehmen‹ umfasst, […] auf die Tätigkeit des Protokollierens« (Vismann 2000, 86). NB: Protokolle – und mit ihnen verstärkt, in einem wechselseitigen Bedingungsgefüge ihrer Eigenschaften: Akten – sind Instrumente von Wahrheitsbeweis/Tatsachenfeststellung, Vorschrift (Zeremoniell), Mitschrift (Senatssitzung), Nachweis (Rechtssicherheit) Prozessdokumentation (mit Befehlskraft: Internet-Protokoll), Entscheidung und Handlung.
- 34.
Damit geht es unweigerlich auch um Abstand (bis hin zu einer »Protokollbesessenheit«); vgl. dazu etwa Sabean 1996.
- 35.
Wie prekär das Verhältnis jeder Protokollform zu einer als je ›wahr‹ eingestuften Wahrnehmung gesehen wird – eines der zentralen und stetig wiederkehrenden Themenfelder in der Protokollforschung und -entwicklung: wie muss eine als vollständig genug die ›Wirklichkeit‹ aufzeichnende Medientechnik beschaffen sein, damit sie als solche akzeptiert wird? – und wie notwendig der Rückgriff auf Montagetechniken immer wieder erscheint, zeigt u. a. Thomas Eder im vorliegenden Band mit seinem Beitrag über »Protocol Analysis«.
- 36.
Vgl. für sozialwissenschaftlich professionell gesicherte Überlegungen und Zuweisungen im vorliegenden Band den Beitrag von Maren Lehmann: »Die Eitelkeit der Organisation«.
- 37.
Ausgehend vom nachzuweisenden und einzuordnenden Begriff von der Beobachtung zweiter Ordnung wäre aufgrund der Legitimationsbedürfnisse einer administrativ als Protokoll relevant zu machenden Mitschrift davon zu sprechen, dass sich ein solcher Text im Lauf seines Verarbeitungsprozesses wandelt und zu einem zweiter Ordnung wird. Abseits derart amtlicher Ordnung lässt sich Franz Kafkas Beschreibung eines Autounfalls und seiner Protokollierung durch einen Polizisten am 11. September 1911 lesen (vgl. dazu v. a. den Beitrag von Burkhardt Wolf im vorliegenden Band: »Prot. auf.«, vgl. weiters Türk 2017); Kafka führt hier eine Art Meta-Protokoll (gerade auch auf dem Weg einer nicht formalisierten, freien Schriftführung), das sehr wesentlich – und damit die Mehrschichtigkeit der nur halb-amtlichen Schilderung vervielfachend – auch das Informelle kennt und festhält, während der Polizist eben nur eine schriftliche Amtshandlung setzen kann. Zudem sind Kafka und sein ebenfalls die Szene aufzeichnender Freund Brod vor dem Gesetzeshüter am Platz; zumindest Kafkas ›Protokoll‹ lässt sich als eine Beobachtungsschrift zweiter Ordnung lesen, wie sie im (Reisetage-) Buch steht.
- 38.
Eine wesentliche Entwicklungslinie dafür zeichnet Becker 2005 präzise nach: die Entwicklung einer »Kunst des Protokollierens« im Sinne eines disziplinierten, im 18. und 19. Jahrhundert in Schulung befindlichen und sich strukturiert herausbildenden »Recht Schreibens« (das in weiterer Folge bzw. in Verbindung damit ein ›Recht Lesen‹ bedingt, um ›recht sprechen‹ zu können und dieses seinerseits – derart auf Schriftkaskaden aufbauend – schriftlich zu dokumentieren).
- 39.
Thomas Macho bezeichnet (die Bestimmung symbolischer Arbeiten und systemtheoretischer Beobachtungen engführend, unter Verweis auf Foucaults »Technologien des Selbst«) Kulturtechniken als »second order techniques« (Macho 2007, S. 182; Hervorhebung im Original), da diese in Prozesse der Selbstreflexion, Identitätsbildung, Legitimierung, Authentifizierung und Identifikation eingebunden wären. Mit Kulturtechniken werden symbolische Arbeiten, beruhend auf einer Pragmatik der Rekursion, verrichtet; sie generieren die Medien ihrer Operationen. Ausgehend von dieser Zuordnung werden Protokolle hier als Beobachtungsschriften zweiter Ordnung verstanden, da eben auch der Apparat Protokoll gar nicht anders funktionieren könnte.
- 40.
Anders sieht das Heilmann 2021; unter dem Lemma »Protokoll« wird lediglich die »schriftliche Dokumentation eines Gesprächsverlaufs [verstanden]. Der Grad der Differenziertheit des Protokolls hängt von den Anforderungen der Beteiligten oder der Institution ab. Zu unterscheiden sind Ergebnis- und Beschlussprotokolle, Verlaufsprotokolle und wörtliche Protokolle.« (124) Kurzum: hier werden im Sinne einer Text(re)produktion exemplarisch einige Aufzeichnungsformen gelistet, was aber u. E. nicht mit Protokoll gleichzusetzen ist und lediglich Spezifika einer angenommenen Textsorte andeutet.
- 41.
Die Frage nach dem Zustandekommen eines Protokolls meint – hier in Stichworten – u. a. auch Fragen nach seiner Produktion, seiner Materialität (Schreibgeräte und Beschreibstoffe mit unterschiedlichen Qualitäten hinsichtlich Beschreib- und Haltbarkeit sind die Voraussetzung für die Entwicklung einer »Protokollierungstechnik, die so schnell ist wie die Rede« [Vismann 2000, 87]) und der diese mitberührenden Verbindlichkeit: Mit-Schrift, Diktat, Techniken um zu protokollieren, das Aufzeichnen und Mitschreiben, Kurzschrift (Revolutionstechnik), Umschrift von Mitschrift in Aufzeichnung, Frage nach Erinnerung, Telefonprotokoll, Rede- und Versammlungsprotokoll, Abstimmung über Richtigkeit/Zulässigkeit des Protokolls, Rechtssicherheit, Tironische Noten – jene Kurzschrift, die auf Marcus Tullius Tiro, einen Freigelassenen und Privatsekretär Ciceros zurückgehen soll – bzw. »die Tachygraphie zur Synchronisierung von Rede- und Schreibzeit« (Vismann 2000, S. 87): vgl. u. a. Gardey 2005 und Gardey 2019, weiters Kuchenbuch 2021 über das Diktat und Vismann 2002: sie hat die Relevanz der Produktion der Mitschrift (Vismann 2002: »Action writing«) für die öffentliche Akzeptanz herausgestrichen und den Nahebezug der Mitschrift-Chiffren rhetorischer römischer Reden zur »Aktenmäßigkeit« moderner Verwaltung (symbolhaft: »qpn« [quosque abutere patientia nostra?]) hergestellt (einer der wesentlichen Grundzüge ihrer Geschichte und Theorie der Akten). Dieser Begriff der »Aktenmäßigkeit« rührt von Max Weber her, wenn es u. a. darum geht, dass verschriftlichte Mündlichkeit zwecks bindenden Rechts durchgesetzt wird, vgl. etwa: Weber 2014 (157): »Es gilt das Prinzip der Aktenmäßigkeit der Verwaltung auch da, wo mündliche Erörterung tatsächlich Regel oder geradezu Vorschrift ist: mindestens die Vorerörterungen und Anträge und die abschließenden Entscheidungen, Verfügungen und Anordnungen aller Art sind schriftlich fixiert. Akten und kontinuierlicher Betrieb durch Beamte zusammen ergeben: das Bureau, als den Kernpunkt jedes modernen Verbandshandelns.« Protokolle – d. h. die unter diesem Stichwort subsumierbaren Prozesse des Aufschreibens, Vorlegens, Genehmigens, Protokollierens, Ablegens einschließlich Ermöglichens von Rekursionen und zugleich Archivierung – sind als Teil jener administrativen Verfahren und Techniken einzuordnen, die für die »Bahnungen« mit eine Rolle spielen, wie sie Peter Becker mit Jacques Lacans Begriff im Zusammenhang mit der Herausbildung und Führung moderner Staaten namhaft gemacht hat; dabei geht es um den »Projektcharakter der Versuche, neue und bessere Informations- und Kommunikationsnetze einzurichten« (Becker 2020, 55). Aus derart angelegten Projekten entstanden neue Formen der Interaktion und Supervision – wie Protokolle entstehen, wie sie verwaltet und genutzt werden, wie also eine Wirklichkeit montiert, behauptet und als solche verhandelt wird, ist eine dieser »Bahnungen« des modernen Staates und seiner administrativen Mit-Schriften.
- 42.
Zu »Bildprotokollen«, »verbindlichen Regeln der Auswertung und Kontingenzbeschränkung mittels Formatierung« vgl. Meyer 2019, 28: »Wo Bilder operativ gemacht werden sollen, greifen Formate und Protokolle […] häufig ineinander und bedingen sich wechselseitig.« (Vgl. dazu auch im vorliegenden Band den Beitrag von Roland Meyer.)
- 43.
Bei der Autobiographie handle es sich um »keine Gattung oder Textsorte, sondern [um] eine Lese- oder Verstehensfigur« (Man 1993, 134); allein anhand der Prosopopöie wären autobiographische Texte als solche zu bestimmen.
- 44.
Als literarische Verfahren stehen Protokollieren und andere amtliche Gebrauchsformen (ungeachtet einer Neigung zu sprachlicher Ökonomie) schriftlich fixierter Mündlichkeit gar nicht schlecht im Kurs, denn mittels ihrer Anwendung, einem textuellen Simulacrum, lässt sich auf einen Anschein von Wahrheitsgehalt bei gleichzeitig vorliegender Tatsachenfeststellung (einschließlich stattgehabter Entscheidungsfindung) setzen. Die Anwendung zielt punktuell darauf, dass etwas unabweislich, d. h. dass es Fakt ist und in einer ausgewiesenen Reihenfolge – einem Zusammenhang, einem Gefüge – steht: ein Authentizitäts- und damit Autoritätsnachweis, der im Spannungsfeld von Oralität und Schriftlichkeit bestehen muss (Die bewusste Nutzung der Elemente und Effekte institutioneller Rahmung ist nicht per se ›unliterarisch‹ zu nennen; zudem ist das auf der reflexiven Meta-Ebene von Ironie und Selbstversicherung von Bedeutung: wer ein Protokoll führt, übt ein Amt aus und sei er der Erzähler – Autor? – des Buches mit dem Protokollstil.) Literatur und Amtsführung lassen sich bei der jeweiligen Anwendung derartiger Kulturtechniken in einem Naheverhältnis sehen und das fiktive Verlaufs- erhält mittels einer ›Literatur im Nachhinein‹ den Status (nicht die Form!) eines Ergebnisprotokolls zugesprochen. In manchen seiner Möglichkeiten vergleichbar mit dem Inneren Monolog sind hier Stilelemente zulässig, die an anderer Stelle nicht der Figur als Sprach- respektive Denkfehler angelastet würden. (Vgl. – teils im Gegensatz dazu, etwa wenn es um die Sicht auf das sog. »uneigentliche Sprechen« in Protokollen, dem ich das Potenzial für ästhetische Relevanz nicht absprechen möchte, geht – u. a. Niehaus 2005, S. 698: »[Literatur] beansprucht, als Institution und als Medium zu fungieren«; Parr 2005.)
- 45.
Niklas Luhmann hat Vertrauen als einen Mechanismus zur Reduktion sozialer Komplexität gefasst und gerade auch hinsichtlich des Funktionierens von Organisationen als wesentlich herausgestrichen (Luhmann 2014, vgl. etwa 69 f. und 125 f.). Komplexitätsreduktion, die Autorität einer Organisation durch vermitteltes Vertrauen und »Unsicherheitsabsorption« (Luhmann 2018, 51) sind bereits Anfang der 1960er Jahre Thema zweier Vorträge in Harvard und Speyer (»The ›Office‹ as Role-Concept of the Polity«, in: Luhmann 2018, 37–45; »Verantwortung und Verantwortlichkeit«, in: Ebd., 47–58), ziehen sich von da an als roter Faden durchs Werk, ohne nochmals derart explizit ausgeführt zu werden. Was Kafka den »Vorsteher« im Schloss gegenüber dem »Landvermesser« hinsichtlich des Ausschlusses von Fehlern, die »vorzügliche Organisation des Ganzen« und die funktionierenden »Kontrollbehörden« ausführen lässt (Kafka 2018, H. 1, 36v) ist präziser Ausdruck derartiger Annahmen (respektive eine literarische Ironie zweiter Ordnung).
- 46.
- 47.
Dass Protokolle den Charakter einer Urkunde hätten, schreibt Vismann dem »Protokoll-Dispositiv« zu (Vismann 2000, S. 85): »Die Funktion des Nachweises übernimmt die mit Akten verbundene integrale Medientechnik des Protokollierens.« (ebd.) Dieses »Protokoll-Dispositiv« an der Schnittstelle von Nachricht und Nachweis – hier ist, was ich unter dem Begriff Apparat Protokoll zusammenführe, wesentlich involviert – generiere quasi eine Urkunde (zu Protokoll und Urkunde vgl. auch Hochedlinger 2009; 38, 40, weiter z. B. 222–228), meint Vismann: »Protokolle […] beanspruchen wahr zu sein. Die Beweisfähigkeit macht aus Protokollsammlungen oder Akten Urkunden« (Vismann 2000, 85).
- 48.
Walter Benjamins bekanntes »Passagen«-Notat (zur Plötzlichkeit von Erkenntnis vermittels ›Bildeinschlags‹) zum dialektischen Bild – »Bild ist dasjenige, worin das Gewesene mit dem Jetzt blitzhaft zu einer Konstellation zusammentritt. Mit anderen Worten: Bild ist die Dialektik im Stillstand.« (Benjamin, GS V/1, S. 576 f.) – nützend und weitertreibend lässt sich für das ›Internetprotokoll‹ das dieses ebenso konstituierende wie fortlaufende Zusammentreten von Dokumentation, Erscheinen und Bedingung als ein Nu von Gewesenem, Jetzt und Zukünftigem einstufen, das mit dem gerade für Verwaltungstechniken so entscheidenden Tempus Futur II (be-) schreibbar geworden sein wird (auch, um dabei nicht in Paradoxien zu geraten). Gerade die Einführung des elektrischen Lichts (und Elektrizität ist ebenso eine Bedingung für »Internet«) führt die »Passagen« von einem mythischen zu einem modernen Schauplatz über, was bei Benjamins Bild-Begriff eine spezifische A-Chronizität mit sich bringt, den im gegenständlichen Fall zu übersetzen und nutzbar zu machen ich vorschlagen würde: »Vor- und Nachgeschichte, gewesenes und Jetztzeit, Ewigkeit und Augenblick in ein und demselben Moment« (Vgl. Weigel 2014). Dabei geht es mir vor allem um die so ubiquitäre Erzählung, die davon verbreitet wird: dass dem so sei, dass das »Internet« eben genau dies vermöge – und so auch das ›Internet-Protokoll‹ wahrhaftig gewesen sein wird.
- 49.
Ein Protokoll ist »seiner Logik nach immer auch« ein »Instrument der Kontrolle«. (Niehaus 2011, 144) »Im Protokoll eines Verlaufs ist – wie schon in den Senatsprotokollen zu sehen – stets ein Dritter anwesend. [Auch dies ein präsentischer Effekt, wie er Protokollen an sich eignet; Anm.] Nur dieser Dritte ist es, der sich aus welchen Gründen auch immer für die Wahrheit interessiert – und zugleich für die disziplinierenden Effekte, die vom Wissen um das Protokolliertwerden ausgehen« (Ebd., 145).
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Plener, P. (2023). Vor- & Mit-Schriften zweiter Ordnung. Das administrative Protokoll und sein Apparat. In: Plener, P., Werber, N., Wolf, B. (eds) Das Protokoll. AdminiStudies. Formen und Medien der Verwaltung, vol 2. J.B. Metzler, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-66896-2_15
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