Die Vorzukunft der Verwaltung und die Wahrheit

Im europäischen 15., 16. Jahrhundert wurde »Literatur« – wesentlich ausgehend von Spanien – durch administrative Schriftsetzungen von der Zumutung der Realitätsansprüche (und deren Unannehmlichkeiten respektive Zwängen) ansatzweise entlastet und gewissermaßen zugunsten der neu systematisierten Repräsentationsordnung vom Fakt zu Fiktion verschoben (vgl. Folger 2009; Ruan 2019; Schäffner 2002; Siegert 2003 u. 2006). Verwaltungsschriften und Aktenbestände erschienen zunehmend als allein gültige Bestandsaufnahmen in das ihnen damit eigentümliche Recht gesetzt (mit Theweleit 2020 lässt sich sagen: ihre Verarbeitungslogik geht in die Körpergedächtnisse über und lässt sie derart adjustiert die Welt erobern). Eine neue Form organisierter Verwaltung entsteht:

Schreiber und Sekretäre schreiben nicht nur Briefe, Abhandlungen und Bücher nach Diktat und Vorschrift; sie legen auch Listen und Tabellen an, die sie ausfüllen. Zweifellos eine der ältesten, dem literalen Schreiben sogar vorausliegende Technik bildet das administrative Schreiben in Listen und Aufstellungen aber erst in der Moderne zusammen mit dem textuellen Sekretariat einen eigenen Typus der diagrammatischen Schrift: die textuell gerahmte Tabellatur der Statistik. (Campe 2003, 79)

Das »Sekretärs- und Schreiberwesen« in Bureaus und die Literatur in ihren verschiedenen Gattungsformen bleiben aber nicht bloß ›zwischen den Zeilen‹ miteinander verzahnt, und nicht von ungefähr beobachtete man fortan, so etwa für das 19. Jahrhundert, eine literarische Bewegung signifikanter Größe zu so etwas wie Welthaltigkeit und Realitätsanreicherung (die Umsetzung der Globalisierung auf dem Papier mit Mitteln des Realismus) – teils bereits durch Themensetzung den Glauben an die ›Wirklichkeit‹ literarischer Möglichkeiten erneuernd (Neumann und Stüssel 2011). Am Ende dieses 19. Jahrhunderts mit seinen sozialen, politischen und industriellen ›Revolutionen‹ werden jedenfalls zwei neue Formen von Aufschreibe-Maschinen in Betrieb genommen worden sein (die Themen und Fertigungsprozesse der Zeiten bedingen einander), die sowohl die Verwaltung als auch die Literatur unumkehrbar verändert haben werden: die Schreibmaschine (Kittler 1986) und das – da nun vor allem durch die Bürger:innen selbst und nicht mehr von Verwaltungsbediensteten vermittelt auszufüllende: neue – Formular.

So revolutionär der alsbald stattfindende Einzug der neuen Angestellten als Type-Riders die Welt der privat-kapitalistischen wie auch öffentlich-rechtlichen Verwaltung veränderte, bedurfte es auch nie weniger werdender Verarbeitungserfordernisse als solcher: Die Daten strömten noch nicht binär codiert durch späterhin mit dem visionären Diktum – nota bene der deutschen Übersetzung – von den »Magischen Kanälen« (McLuhan 1968) belegte Leitungen in Zentrale Melderegister, sie häuften sich vielmehr als Paperwork (Gitelman 2014) in Form nicht enden wollender Zettel, Formulare und Karteikarten, ausgefüllter VordruckeFootnote 1 und Fülltextarrangements, amtlicher wie halbstaatlicher Lü_entexte … Allesamt nur mit einschlägiger Administry & Paper Knowledges rückzuübersetzende, ›richtig‹ und korrekt im Sinne der tatsächlichen Anwendbarkeit zuordenbare Angaben, Daten und Informationen. Die Mittel ihrer Erfassung, die Formulare, sind sowohl partizipative Scharniere als auch Glieder einer Operationskette. David Foster Wallace’ so präzise zeichnendes Kapitel »§ 25« seines Pale King (Wallace 2011),Footnote 2 selbst eine der diese Prozesse offenlegenden Schnittstellen vor der umfassenden Durchsetzbarkeit digitaler Verarbeitungsprozesse, wäre ohne die lange Vorgeschichte der Datenaggregationen, Schreibmaschinen und Lochkarten, Büroorganisationsmodelle abstrakten wie tatsächlich raumgreifenden Zuschnitts (zu prozessorientierten, der Rationalisierung verpflichteten Neugestaltungen von »Büros« vgl. Bernasconi und Nellen 2019, zu »Prozessarchitekturen« im Sinne einer medientechnisch überarbeiteten Betriebsorganisation vgl. Jany 2019) und somit Aufschreibe- wie Ablagesysteminnovationen nicht einmal denkbar.

Bei all diesen Vorgängen spielt das Formular insofern eine wesentliche Rolle, als es bei dieser Form – einer der vielfältigsten und symbolhaftesten SchnittstellenFootnote 3 von Verwaltenden und Verwalteten – wesentlich um die Annahme bzw. Zumutung rhetorisch diffizil sich ausnehmender Begriffe von ›Wahrheit‹ und ›Wahrhaftigkeit‹ geht; nicht nur dass die auf dem Formularblatt gemachten Daten stimmen müssen, sondern davor bereits: dass es überhaupt Daten gibt, die als Substitute der Untertanen eines Souveräns respektive Regimes tauglich und zulässig sind. Das Formular steht für einen faktenbasierten, ›bürger:innenbiografischen Pakt‹ von Amts wegen (für die Literatur vgl. Lejeune 1994, im Widerspruch zu diesem: Man 1993). Pacta sunt servanda (das Prinzip der Vertragstreue); facta ebenso. Das Formular steht, wie kaum eine andere medial zugerichtete Form, für diesen beidseitig nie unterzeichneten Pakt von Verwaltung und Person ein – der bei aller Wechselseitigkeit ein von Staats wegen oktroyierter ist –, genauer: für die Faktentreue der Daten (und ihrer Dinge). Diese Einrichtung von WeltFootnote 4 auf ein formatiertes Tableau aus Linien, Kästchen, Zeilenführungen, Schraffierungen, (auszufüllenden und freizulassenden) Schreibflächen, Steuer- und Souveränitätszeichen bedingt zudem die Annahme vorgängiger ›Fakten‹, die im Moment des Eintrags als ›Daten‹ angegeben, d. h. festgeschrieben werden sollen.Footnote 5 Gegen die Kontingenz beliebiger Angaben arbeiten die Formatierungen der Vordrucke, unterschiedlich zu gewichtenden Strafandrohungen, Kulturtechniken der Selbst- und Fremdverwaltung und damit die Annahmen, dass Daten eben ›stimmen‹ müssen. Es gäbe Fakten (so die Unterstellung) – diese sind beizubringen (so der Pakt).

Das bereits in der Überschrift strapazierte WortspielFootnote 6 Facta sunt servanda gewinnt seine Bedeutung für die intrikaten Zumutungen der Formulare weniger durch eine vermeintliche Originalität, sondern durch die stete Bezugnahme auf seinen Ausgangspunkt: Es sind immer (auch: Gesellschafts-) ›Verträge‹ mit im Spiel, aufgrund deren Begründung Fakten zu liefern sind; Identitätsfeststellungen, Finanzen, Tathergänge, kriegsdiensttaugliche Körperlichkeit, Auskunftsbegehren etc.Footnote 7 In diesem Vorgang steckt das Futur II der Administration: Es werden Daten einzutragen gewesen sein. Als zusätzliche Verdichtung dieser Dispositive der Zumutung, bei denen – als solche ungenannte – Verträge eine Rolle spielen, liegt stets ein serialisiertes Ensemble vor, das herkommend von der Möglichkeit des Drucks mit beweglichen Lettern zur (gemäß Vorgaben) uniformen (gemäß Daten) Individualisierung anhalten soll. Fakt ist, was gewesen sein wird und im Jetzt der Einträge gegenüber dem Formular-Tableau, in der Schnittstelle dieser Vordrucke, korrekt anzugeben und gleichzeitig zu beglaubigen ist.

Eine inquisitorische Formalität

Worum geht es, wenn nach etwas gefragt wird und nur ein bestimmtes Segment aus der Menge grundsätzlich möglicher Antworten als zulässig betrachtet wird? Um »›eine verwaltungstechnische Formalität …‹ – ›Eine Formalität verwaltungstechnischer Art‹«, um noch genauer zu sein und dabei einer Zuspitzung im Comicfilm Asterix erobert Rom (1976) zu folgen, dessen Story von René Goscinny entlang des Dodekathlons des Herakles entwickelt wurde. Im Original heißt der von Albert Uderzo gezeichnete Streifen Les Douze Travaux d’Astérix – und auf die achte dieser zwölf Arbeiten, einer in der antiken Vorlage durchaus mörderischenFootnote 8 und bei Goscinny sehr verwaltungstechnischen, sei verwiesen: Die Aufgabe (wie auch die elf anderen gestellt von Julius Caesar, der die angeblich göttlichen Fähigkeiten der Gallier prüfen möchte) lautet, den so bezeichneten »Passierschein A38« aus dem »Haus, das Verrückte macht«, zu holen. Bei diesem Bau handelt es sich um ein römisches Verwaltungsgebäude, ein Amt – und nach etwa 10 Filmminuten werden die beiden Gallier mit einer so trickreichen wie paradoxen Intervention »verwaltungstechnischer Art« tatsächlich ihr Formular ausgehändigt bekommen (und als verwaltungstechnischen Kollateralschaden die eingangs souverän gelangweilten Vertragsbediensteten des Amtsgebäudes im Zustand umfassender Nervenzerrüttung, ver-rückt, wieder sich selbst überlassen). Die bei Erklärung der achten Arbeitsaufgabe angesprochene Formalität betrifft lediglich die Einholung des richtigen Formulars mit den Mitteln des Erfragens, nicht aber das Ausfüllen bzw. Ausstellenlassen desselben; die listige Intervention besteht nun darin, dass die Rolle der Fragenden umgekehrt wirdFootnote 9 und nicht mehr die beiden Helden die – an sich vergebliche – Frage nach dem Formular stellen, sondern sie den Apparat dazu bringen, seinerseits Fragen zu stellen und sich selbst in der (eigenen, sozusagen amtlichen) Schleife widersprüchlicher Beauskunftung zu verfangen.

Die Technik der im Sinne des Kalküls richtigen Befragung und ihrer dazu passenden medialen Erscheinungsform wird natürlich umso ausgefeilter sein müssen, je mehr Auskünfte von noch mehr Personen zu jedoch nur wenigen Themensegmenten eingeholt und verarbeitet werden müssen. Noch zu Zeiten des Asterix werden dafür zweibeinige Rechner, Passierscheine, Listenführungen und grob gezeichnete Tabellen ausgereicht haben, doch seit ein paar hundert Jahren, seit die Inquisition massenhaft auf Basis einer Vergleichbarkeit Rechtssicherheit im Angesicht des Scheiterhaufens vorschützen soll und zunehmend stratifiziert organisierte (zunächst noch Proto-) Staatswesen systematisiert zu betreuende Interessen an finanztechnischen und militärischen Basisdaten entwickeln (vgl. für diese Entwicklung Gardey 2019), muss dem ärarischen Herakles nebst den Prinzipien der Formulargestaltung immer öfter ein Colossus an die Hand gegeben werden. Immer mehr Personen werden zu juristischen Personen; immer mehr RechtssubjektenFootnote 10 müssen im Zuge kalkulierter Routinen immer mehr Fragen gestellt werden; immer mehr Daten müssen zueinander in Beziehung gesetzt verarbeitet werden.

Die Kunst der ergebnisorientierten und letztlich -produzierenden Befragung, die Inquisition an sich, war (und ist) eine Kulturtechnik der Verwaltung, deren rhetorische Figur das Hysteron Proteron darstellt:Footnote 11 Vor der Schrift kommt das Kalkül, vor dem Formular die Erwartung, was in ein solches eingetragen worden sein wird, vor der korrekten Datenbefüllung die Festlegung dessen, was als korrekt erachtet werden kann.Footnote 12 Der Fragebogen war im Zusammenspiel mit den Mitteln des Buchdrucks die ideale Medienform, um Massenverhöre durchzuführen. Es wird »die Praxis des gedruckten Fragebogens unmittelbar aus der Praxis der Inquisition übernommen« (Siegert 2003, 101). Dies als gegeben angenommen, leitet sich das Formular – ein durch seine Leerstellen und Steuerzeichen verketteter Lückentext in einem schlussendlich für Einträge und Auswertungen passend gesetzten Tableau – mehrfach aus einer exekutiven Sprache her: einerseits aus den Formeln, Schematismen und Imitationen legitimierter Rede und andererseits aus den Verfahren der Inquisition, um so gezielt wie massenhaft vergleichbare Informationen sicherzustellen. Der Umstand, dass ein Formular zu erstellen stets ein Kalkül vorab bedingt, mithin eine Vorwegnahme bzw. ein Apriori dessen, was überhaupt gesagt werden kann, nährt die Rede vom Futur II der Verwaltung wie von deren Sprachfigur des Hysteron Proteron. D. h. nicht weniger, als dass mit zu beachten ist, dass stets Fakten zu liefern sind, taugliche Daten ins Formularfeld eingespeist werden sollen – und dass über die Richtigkeit der Einträge bereits vorab und andernorts entschieden wurde.Footnote 13

Formel–Formular; historische Annotationen

Bevor es um Antworten, »eine Formalität verwaltungstechnischer Art«, geht, wäre auch zu klären, was es mit dem für die Etymologie eines »Formulars« wesentlichen Begriff der »Formel« auf sich hat. 1862 wird im Deutschen Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm für das »Formular« darauf verwiesen, dass es sich begrifflich vom mittellateinischen formulare herleiten lasse und (was lediglich mit zwei Zitaten und dem Gestus der Ironie belegt wird) ein Mittel des Klitterns und Zurechtflickens sei. Demgegenüber sind die Auskünfte für die verschiedenen Ausprägungen von »Formel« (von »Förmelchen« bis »Formelwesen«) präziser und so stamme diese von forma und loquendi formula ab. Gewarnt wird noch: »die formel wird oft zum todten buchstab«Footnote 14 und verwiesen auf die Komposita »beichtformel, fluchformel, gebetformel, glaubensformel, lehrformel, schluszformel, schwurformel, zauberformel«. Institutionen und Autoritäten spielen bei der formelgläubigen Klitterung, einem gesetzten Souveränitätsanspruch, eine wesentliche Rolle (Grimm und Grimm 1999, Sp. 1903 u. 1900).

Eine weitere Pointe des oben zitierten Asterix-Films für den Komplex Formular und Bürokratie mag deshalb darin zu ersehen sein, dass gerade die persiflierte römische Verwaltung und Rechtsprechung am Anfang des Weges steht, den Cornelia Vismann in ihrer Monographie »Akten« (Vismann 2000) für das Formular zeichnet. Jedoch umreißt nicht die Frage, seit wann es diese Medienform gibt, ihr vorrangiges Erkenntnisinteresse; Vismann setzt nicht ausschließlich schrift- und diagrammbasiert bei vorgeschriebenen Formularbüchern und späterhin Vordrucken an.Footnote 15 Sie ist weniger an der Nutzung der Schwarzen Kunst interessiert, wofür sich ab der Einführung des Buchdrucks eine Rückbeziehung auf die Verwaltung und an der Geschichte von deren Fährnissen entlang der Entwicklung der Papier- und also Drucksorten eine immer stärkere Formalisierung, d. h. Ausformung von Ordnung, Organisation und Struktur, ein mithin systemischer Charakter feststellen ließe.Footnote 16 In Vismanns Akten-Buch geht es vorrangig um die ursprüngliche Bedeutung von Formeln und den daran gekoppelten Verfahren:

Die neue Technik der Vervielfältigung steigert die alte Kanzleieinheit de verbo ad verbum zur vollkommenen Identität von vor- und abgeschriebenen Worten. Kurz: Der Buchdruck hat »das Phänomen der Wortwörtlichkeit mit sich gebracht«. [Berns 1993, 69 f.; Anm.] Wenn der Einsatz von Formularen und Kanzleiverordnungen die Verwaltungsarbeit formalisiert, dann formiert sie damit auch insgesamt die Einrichtung der Kanzlei. Diese wird durch ihre Verpflichtung auf eine verbindliche Ordnung allmählich zu einem festen Gebilde, einem collegium formatum. Die Kanzleiverrichtungen verstetigen sich. (Vismann 2000, 163)

Vismann setzt nun gegenüber einer Formular-Geschichte der vor-gedruckten Wortwörtlichkeit noch vor den diesbezüglichen ›Text‹-Zeugnissen an und nimmt den etymologischen Weg vom römischen Recht her, wenn die formulae für ein Verwaltungshandeln, einen rechtsverbindlichen Akt stehen: Sprache/Diktat und Schrift sowie deren genauer Vortrag bedingen sich gegenseitig, und ein offizielles Schreiben mit seinen diktierten Anweisungen und Mitteilungen erlangt dadurch Rechtsgültigkeit, dass es in richtiger (imitierender) Weise verlesen werden kann. Hieraus leiten sich frühe Formen der Formalisierung ab, die späterhin mit einer Arbeitstechnik der Standardisierung und Serialität gekoppelt werden. »Das Formular, das in der Verwaltung des Imperium Romanum aus arbeitsökonomischen Gründen Einsatz gefunden hatte, wird zum Formerfordernis.« (Vismann 2000, 129) Es geht mithin nicht nur um die Durchsetzung regelkonformer Anwendungen; vielmehr noch wird das Formular – und das betrifft s/eine mediale Eigendynamik – die Ordnung des ›Bureaus‹ respektive der Kanzlei bedingen: »Im Mittelpunkt der Kanzleiordnung steht die amtliche Vervielfältigungsarbeit. Ihrer Funktion nach ist die Ordnung ein Formular: Sie steuert Arbeitsabläufe, genauer: sie programmiert die einzelnen Arbeitsschritte der Produktion und Reproduktion eines Schriftstücks in der Kanzlei.« (Vismann 2000, 161).Footnote 17

Formalia, Formfestlegungen, normierte Formate und bestimmte Formeln von der Anrede bis zum abschließenden Gruß sollten bei trefflicher Anwendung natürlich auch der Fälschungssicherheit dienen. Sie präzise zu beherrschen und mündlich wie schriftlich vorzutragen war wesentliches Arkanwissen von Kanzleien.Footnote 18 Das ging durchaus so weit, dass den Schriftstücken zwecks Gesetzeskraft mittels Vortrags präzise Lesehilfen (Pausen, wie Leerzeichen oder Punkte; Sprechdynamiken) eingefügt wurden, deren Anwendung als authentisch-rhetorisches Simulacrum Wiedererkennbarkeit und damit Autorität garantieren sollten. (Vismann 2000, 151) Die ars notarii und die ars dictandi bedingen einander in der Herstellung von Rechtsgewissheit, es geht um Speichern und Abrufbarkeit, sozusagen rechtsgültiges Recording einer Herrscher-Rhetorik – eine frühe techné (d. h. Kulturtechnik) der Verwaltung. Erst Jahrhunderte später wird mit den Mitteln des Buchdrucks statt der Einzel- eine Massenadressierung erfolgen können, die neue Regeln mit sich bringt.

Kanzleitechnisch gesehen beschert die Möglichkeit des Drucks eine schreibökonomische Neuerung von großer Reichweite: Formulare. Sie sind nicht nur das Format eines virtuellen, sondern auch eines realisierten Schemas, eines Lückentexts, auf dem allein »die wiederkehrenden Teile schriftlicher Mitteilungen […] festgelegt« [Fotheringham 1980,Footnote 19 25; Anm.] sind. [E]rst als sie gedruckt vorliegen, machen diese Formulare Kanzleivorgänge in großem Umfang formalisierbar; sie »erzwingen ein uniformes Problemlösungsverhalten und uniforme Darstellungsweisen« [Weingarten 1994, 160; Anm.], bis hin zu annähernd einheitlichen Papierformaten, deren Anfänge in die Zeit des Buchdrucks fallen. Formulare steuern Formalisierungsprozesse. Sie funktionieren wie Formelbücher [Stolleis 1992, 354 f.; Anm.], in denen Musterschreiben zusammengestellt sind, und die dadurch einen »allgemeinen europäischen Stil zum Abfassen von Akten« prägten [Fichtenau 1957, 19; Anm.]. Doch stärker noch als diese Formelsammlungen formatieren, prozessieren und uniformieren die gedruckten Formulare die Schreibarbeit der Kanzlei. […] Aus Vorschriften werden Vordrucke. […] Das gedruckte Formular verhält sich dabei zur handschriftlichen Eintragung wie das abstrakte Gesetz zum konkreten Fall. Es präfiguriert das subsumtive Verfahren zur Anwendung von abstrakt gefassten Gesetzen. Die Lücke auf den Formularen markiert »nach dem Muster slot and filler« [Weingarten 1994, 160; Helbig 1980, 50 f.; Anm.] den Platz des Konkreten. Sie ist die Hohlform dafür. Allgemeiner ausgedrückt: »Erst im Medium möglicher Markierung sind Markierungen möglich.« [Luhmann 1993, 246; Anm.] (Vismann 2000, 160 f.)

Mit der markanten Formulierung aus der Systemtheorie könnte es sein Bewenden haben, und von hier aus ließen sich mit entscheidende Fragen nach sowohl den je medialen Formen der Formulare (Wort, Papier, paperwork.pdf, digital, Social Media) als auch den Bandbreiten ihrer Gestaltung (Rayan und Henze 2007, Schwesinger 2007) anschließen. Doch je mehr zu verwalten ist, je mehr Daten zu aggregieren sind, desto weniger werden Formulareinträge und der Umgang mit derartigen Formen betreut werden können. Der vormals Länder und Menschen zu umschlingen vermögende »papierweiße Arm der Verwaltung« (Musil 2016, 47) schwächelt und die Einheit aus Amt und Amtsmedien wird brüchig:

Diese Karriere des Formulars zur allgegenwärtigen Schnittstelle zwischen der Verwaltung und ihren Klienten war bedingt durch die Expansion der Verwaltungstätigkeit im Zeichen des Wohlfahrtsstaates. Dabei gewann in der zweiten Hälfte des 20. Jhs. eine neue Funktion immer mehr an Bedeutung: die Gewinnung von Daten der Antragsteller ohne die Vermittlung eines Beamten. […] Der Beamte konnte als eine kompetente Instanz die individuellen Geschichten in die Programmlogik übersetzen. Angesichts der stark wachsenden Zahl von Anträgen stand für diese Schnittstellenfunktion aber nicht mehr ausreichend Personal zur Verfügung. […] Das Formular hat die Schnittstellenfunktion der Beamten übernommen. (Becker 2009, 291 f.)

Das Formular, das ab diesem Zeitpunkt vorübergehend aus der amtlichen Hand gegeben wird, erscheint neu positioniert als Teil einer bürokratischen Datenerfassungskette, einer Administrative Data-»Assembly line«,Footnote 20 die den Bürger vor dem Amt, dem Gesetz, zusammenzusetzen verspricht und deren grundlegendes Wissen sich über die Lehren der Automatisierung auf Basis von Normierung, das Prinzip der Typisierung und damit Austauschbarkeit aller Teile bestimmt. Es werden nicht Verwaltungsakte für Bürger konstruiert, sondern Leute und ihre Daten werden als zu standardisierende Bedienungselemente mit laufenden Verwaltungssystemen verschaltet; das 21. Jahrhundert und seine von Neoliberalisierung, dem Primat Kulturindustrie und DigitalisierungFootnote 21 gekennzeichnete Verfasstheit gibt dafür bereits die perfektionierte – die tatsächliche – Probe aufs Exempel für das, was dereinst noch als Vorwurf an den Staat und seine Bürokraten formuliert wurde und bei dem nun doch alle mitmachen.Footnote 22

Fließband | Warentrenner | Computability

Die als Metonymien gedachten Metaphern von Formularen als »Fließbänder« oder »Interviews«, taugen jedoch allenfalls für ein Teilverständnis dieses Werkzeugs, wie Peter Becker 2009 zu zeigen versuchte. Es erweist sich vielmehr als Teil eines Verwaltungs-Gestells, innerhalb dessen es mit verschiedenen Textsorten (anderen kleine Formen) je strukturiert verbunden werden kann. Ein Formular, das außer Haus gegeben wird, bedarf überdies in jedem Fall, das macht Becker deutlich, einer mehr als dreimaligen ÜbersetzungsleistungFootnote 23 in einem asymmetrisch strukturierten Verhältnis von Behörde und Bürger:in. Das konnte nicht ausbleiben, nachdem im Zuge der Einrichtung von Wohlfahrtsstaaten nach 1945 und damit drastisch gestiegenen Erfordernissen im Sinne der zweckdienlichen Verteilung von Mitteln gemäß Ansprüchen (d. h. es geht um eine administrativ grundsätzlich bewältigbar bleibende Realität) bis dahin intern zirkulierende Formulare als standardisierte Vordrucke zur Verteilung gebracht werden mussten – die Kopfzahlen für amtliche Übersetzungshelfer:innen waren nicht mehr zu halten. Dadurch erlangte die ein Formular strukturell konstituierende Leerstelle – dieser »Platz des Konkreten« (Vismann 2000, 161) – besondere Bedeutung.Footnote 24 Es geht dabei nicht allein um bestmögliche Verständlichkeit der Ausfüllaufgabe durch die Zielgruppe – im Sinne einer zweckmäßigen Komplexitätsreduktion nach vorangegangener Abstraktion, das bedeutet auch: Kontingenzreduktion – und diverse ›Übersetzungsleistungen‹, es handelt sich auch nicht bloß um die Frage optimaler Gestaltung von Farben/Typografie/Formen/Symbole.Footnote 25 Formulare stellen als eine Form verwaltungstechnischer »Aufschreibesysteme«Footnote 26 per se Schreibflächen zur Verfügung und reglementieren deren Nutzung. So wie, mit dem für Medienwissenschaften fruchtbar gemachten Nietzsche-Verdikt, »unser Schreibzeug mit an unseren Gedanken [arbeitet]«, haben auch die – nota bene zu diesem Zweck normierten – Schreibflächen und ihre Beschriftungserfordernisse im Sinne angewandter kleiner Formen wesentliche Bedeutung für das, was entsteht. Daraus – angesichts der drohenden Kontingenz einer quasi administrativen Autopoiesis der Bürger:innen – leitet sich ein Bemühen der Behörden ab, mittels geeigneter Vordrucke und Anweisungen möglichst geringe Interpretationsspielräume zu lassen und dadurch tendenziell konkret zum Verwaltungsvorgang passende Daten zu erhalten. (Dass das erste und zumeist nicht aufzulösende Problem juristische Ausgangstexte darstellen, aus deren spezifischer Grammatologie heraus einer denselben nicht anverwandten Medienform wie dem Formular Schwierigkeiten erwachsen müssen, in seiner konkreten Anwendung zum Zwecke der Verwaltung, ist anzunehmen. Gerade Jurist:innen haben – zumeist – Probleme damit, zu sagen, was ein Formular ist; sie legen statt dessen fest, was es können soll.)

Angesichts des für eine unübersehbar gewordene Zahl an Personen erzwungenen Umgangs mit noch zahlreicher produzierten Formularformen überrascht es wenig, dass ein Formular – pars pro toto für den Verwaltungsapparat – Wortbilder wie jenes vom »Fließband« nahelegt (wobei ein solches der Markierungen und Warentrenner bedarf, wie das Formular selbst seiner umgrenzten Schreibflächen und Linien, um zumindest zwischen den Makroeinheiten unterscheiden zu lassen). Zugleich befördert ein Fließband aber über seine Mediengeschichte respektive funktionale Entwicklung auch seine Vorgängermedien mit sich, inkorporiert sein Zweck des Fertigungszusammenhangs – oder des Warentransports an der Supermarktkasse – die einstigen Disassembly lines der Schlachthöfe und Walfangschiffe (vgl. Plener 2020), denen Kontingenzen zwingend eignen. Folgt man medienhistorisch dem Fließband gegen dessen Laufrichtung, wird man zwar sehr eindrucksvolle Bilder für Massenproduktion und -zerteilung erhalten, jedoch kaum eine taugliche Umschreibung der Formelanwendung geben können. Für den Komplex des Instruments Formular ist der Begriff vom Fließband wohl am ehesten auf eine interne Dimension bürokratischen Handelns nach formalisierten Kriterien der Arbeitsteilung und Datenauswertung anzuwenden, um etwa ›Schnittstellen‹ zu bezeichnen.

Ein Formular steht in seiner Produktion, Beschriftung, Ausfüllung und Auswertung wohl InterviewFootnote 27 und Fragebogen, Standardisierung und Vergleichbarkeit bzw. mit Turing/Kittler »Computability« näher: »Schon bei Platon konnte das Schöne mit dem Wahren nur darum eins sein, weil Platons Akademie alle Schüler, die im Wahren nicht das geometrisch Konstruierbare erkannt hatten, von vornherein ausschloss. Schönheit heisst also, um Turings nicht sehr anderes, aber leider nie historisch gemünztes Wort zu missbrauchen, computability, Berechenbarkeit.« (Kittler 1997, 25).

Nach Shannon, Turing und der Digitalisierung haben wir es mit neuen Bedeutungen von Computability zu tun (über die von Kittler gemeinte hinaus), aber Formulare gibt es immer noch, sie changieren zwischen techné und mechané.Footnote 28 Anders gesagt stellen Formulare gestaltete und medientechnisch komplex besetzte Oberflächen mit Schnittstellen und Anschlussfähigkeiten dar. Dabei bedingen die Steuerungsprozesse unter den hinterleuchteten Schreiboberflächen des 21. Jahrhunderts,Footnote 29 die nunmehr von Algorithmen gesteuerteFootnote 30 Computability der Datenströme, natürlich andere Schnittstellen und Anschlussfähigkeiten als die analoge Verwaltung. So wie aus Einzelmedien durch Verschaltungen Medienverbünde entstanden, sind es heute statt im historischen Wortsinn manipulierbarer Registraturen zunehmend ohne weitere Eingriffe kanalisierte Datenverbundströme, die funktional diverse mit dem Formularfeld verschaltete Datenbanken bespielen. Formulare stellen Schreibflächen zur Verfügung – die Erstellung, Bemessung und Ausfüllung erfolgt entsprechend Regeln und idealerweise sind Ersteller und Ausfüller sowie Auswerter perfekt für derartige Mittel und Techniken geeignet.

Es sind normierte Dispositive, ausgelegt auf die Standardisierung einer Serienschaltung. Ein Formular kommt niemals allein.

Format/e und Schreibflächen

Das Formular kennt im Grunde zwei Arten von Schreibflächen: die seines Formats, d. h. der materiell zulässigen (Papier- oder Bildschirm-) Grundfläche – und die je zu spezifischer Beschriftung zugewiesene Schreibfläche an sich (vgl. Niehaus 2018). Erst mit digitalen Formaten wird – ganz einfach, weil es diese Fläche nicht mehr als Schreibfläche gibt – die Möglichkeit beendet, (naturgemäß unzulässig) ›über den Rand‹ zu schreiben. Insofern bedeutet noch vor allen denkbaren und historisch durchaus verfolgbaren Entwicklungsschritten einer Formulargestaltung und Selektion (z. B. Schwesinger 2007) gerade noch zumutbarer Fragekomplexe jedwede Änderung des vorgesehenen Formats eines Formularblattes an sich eine Umgestaltung, die zugleich einer Anschlussfähigkeit an vorangegangene Formen nicht entraten darf.Footnote 31

Eine noch einzurichtende Verwaltungs-Philologie müsste mit derart »Kleinen Formen« zu arbeiten lernen; ihre Herausforderung bestünde u. a. wesentlich darin, ihre Terminologien und Methoden mit den Steuerungszeichen und Reglements der amtlichen Drucksorten (Formulare, Konzeptpapiere, Protokolle, Aktenkunde) – gegenwärtig und zukünftig algorithmenbasiert – zusammenzuführen und die fortgesetzte Überprüfbarkeit sicherzustellen. Ein Gewinn dieses Ansatzes bestünde darin, dass das Augenmerk nicht allein den Schreibwerkzeugen der (amtlichen) Aufschreibesysteme gilt, sondern wesentlich auch den Schreib- und genauer: Einschreibeflächen (sowie deren Indexierung und Auswertung).Footnote 32

Stehen derartige Änderungen an (wie angedeutet ist der wesentliche Umbruch nach der Durchsetzung der DIN im Umstieg auf elektronische respektive digitale Systeme zu ersehen), werden sehr unmittelbar Arbeitsbedingungen der Bürokratie verhandelt; die Betriebsmittel ihrer Assembly lines, der Datenerfassung und -verwaltung, werden in ihren jeweiligen Anschlussfähigkeiten optimiert: »Und als die frühen DIN-Normen 4 und 5 auch noch daran gingen, die DIN-Norm selbst nach Papierformaten, Letternformen, Zeichenstiften undsoweiter zu standardisieren, war das System ebenso drucktechnisch wie autoreferenziell geschlossen.« (Kittler 1994, 115).Footnote 33

Alan Turing würde eine derartige Sichtweise unterstützt haben. Es geht bei Formaten und Handlungsanweisungen durchaus um die präzise Verbindung von Reglements und Vorgangsweisen:

Es ist möglich, den Effekt einer Rechenmaschine zu erreichen, indem man eine Liste von Handlungsanweisungen niederschreibt und einen Menschen bittet, sie auszuführen. Eine derartige Kombination eines Menschen mit geschriebenen Instruktionen wird »Papiermaschine« genannt. Ein Mensch, ausgestattet mit Papier, Bleistift und Radiergummi sowie strikter Disziplin unterworfen, ist in der Tat eine Universalmaschine. (Turing 1969, 91)

Knapp 18 Jahre zuvor wird Turing noch mit Verweis auf Samuel Butler zugespitzt formuliert haben: »Ab einem bestimmten Zeitpunkt müßten wir daher damit rechnen, daß die Maschinen die Macht übernehmen, so wie es in Samuel Butlers Erewhon beschrieben wird.« (Turing 1951, 15) Erewhon ist nicht einfach ein Anagramm von No Where, es ist zugleich Now Here: Gilles Deleuze wird 1968 im Schlusskapitel von Differenz und Wiederholung ebenfalls auf Butlers Titel Bezug nehmen (Deleuze 1992, 355), um die Begriffe brauchbarer von den Kategorien zu unterscheiden: »Das beste Wort zu ihrer Bezeichnung ist zweifellos das von Samuel Butler geprägte: Erewhon. Sie sind Erewhons.« In der Fußnote dazu bemerkt er: »Butlers Erewhon scheint uns nicht nur eine Verballhornung des no-where zu sein, sondern auch eine Verkehrung des now-here.«

Wenn Fakt ist, was gewesen sein wird und im »Hier-und-Jetzt« (Deleuze 1992, 13) der Einträge gegenüber dem Formular-Tableau, in der Schnittstelle dieser Vordrucke, korrekt anzugeben und gleichzeitig zu beglaubigen ist, sind auch Formulare Erewhons, um die sich Steuerungszeichen und später Universalmaschinen kümmern.

Schluss

Kein unausgefülltes Formularblatt ist ein unbeschriebenes Blatt. Schreibflächen – genauer: Einschreibeflächen – sind vorgegeben (bei analogen Papieren wird deren ›Außen‹ durch das Format als ein ›Innen‹ begrenzt, bei elektronisch-digitalen Formularen das ›Außen‹ als nicht beschreibbar ausgeschlossen), Vordrucke und Felddefinitionen sind zu lesen, während Steuerzeichen Verwendungsmöglichkeiten adressieren. Der zumeist modulare Aufbau des ›Blattes‹ verweist – gerade für ein Digitales Amt des 21. Jahrhunderts – überdies darauf, dass durch unterschiedlichste Verknüpfungsmöglichkeiten das eine Formular potenziell seinen Plural enthält: Nicht allein Wissen um die grundlegende Eigenschaft der Serialität des Formulars ist hierfür ausschlaggebend, sondern vor allem lässt sich jede Angabe beliebig oft und in beliebig gesetzten Zusammenhängen (datenschutzrechtliche Fragen einmal außen vorgelassen) bereits bestehenden Datensätzen hinzufügen und ergänzt diese. Der schematisierende bürokratische Baukasten dieses Aufschreibesystems ist derart von Beginn an auf eine Vervielfachung seiner Nutzung angelegt, um amtliches ›Wissens‹ zu mehren. Die Oberfläche ist das eine und Vielfache, der digitale Witz mit seinen Verknüpfungen und Algorithmen spielt sich darunter ab.

Die Verwaltung erscheint in so einer Vorstellung als Daten-Gargantua mit exzellentem mechané-Fuhrpark. Die – noch! – notwendigen Eingriffe mittels unterschiedlich kompetenter techné der geforderten Ausfüllenden, die in diesen Schnittstellen ihre je individuellen Ansprüche verhandeln, stören notwendigerweise den Produktionsablauf, den administrativen Rhythmus. Derart stetig wiederkehrende Problemlagen an den Schnittstellen zu eliminieren, scheint im Zuge der Anwendung von Möglichkeiten der Digitalisierung sowie Änderung einiger Rechtsvorschriften von wegen Datenschutz möglich. Dann wären wir tendenziell bei einem mehrheitlich geschlossenen System. Am Anfang stand die Liste, die Formel, am Ende steht der ubiquitäre Datensatz. Dazwischen putze man mit dem Shaker-Besen eine Gesellschaft regelkonform über den Hof. »Every force evolves a form«.Footnote 34 Das Tempus des Formulars ist die Vorzukunft, seine Tableaus sind durch die Algorithmen der Datenkontrolle und -verwertung bedingt. Das Verhältnis der Entwicklung des Formulars zu jener des Büros (vgl. Gardey 2019) bleibt zwingend ein wechselseitig bedingtes.