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§ 17 Begründung von Staatsbeteiligungen zur Bewältigung der Finanzkrise

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Staatseigentum

Part of the book series: Bibliothek des Eigentums ((BIBLIO,volume 15))

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Zusammenfassung

Als am 15. September 2008 die US-amerikanische Investmentbank Lehmann Brothers Insolvenz anmeldete, gerieten die bereits seit 2007 von der amerikanischen Subprimekrise erfassten internationalen Finanzmärkte in einen Schockzustand. Der Interbankenmarkt kam innerhalb kürzester Zeit nahezu vollständig zum Erliegen. Zahlreiche Banken und auch Versicherungsunternehmen überall auf der Welt mussten Abschreibungen in Milliardenhöhe vornehmen und standen ihrerseits vor der Insolvenz. Das Vertrauen der Märkte und der Öffentlichkeit in das nationale und internationale Bankensystem war beschädigt und drohte weiteren, noch viel schwereren Schaden – mit nicht abschätzbaren Folgen – zu nehmen.1

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Notes

  1. 1.

    Vgl. Bundesministerium der Finanzen, Zwischenbilanz Finanzmarktregulierung: Bestandsaufnahme und Perspektive; in: Monatsbericht des BMF Oktober 2014, S. 39.

  2. 2.

    Ebenda.

  3. 3.

    In kaum mehr als einer Woche wurde das Gesetz zur Finanzmarktstabilisierung erarbeitet, diskutiert und vom Deutschen Bundestag verabschiedet.

  4. 4.

    Im Maximum 480 Mrd. Euro, also weit mehr als der Jahresetat des Bundeshaushalts.

  5. 5.

    Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsgesetz – FMStG) vom 17.10.2008, BGBl. I 2008, S. 1982. Der gesetzliche Rahmen für die Finanzmarktstabilisierung wurde in den darauffolgenden Jahren mehrmals angepasst und das Aufgabenfeld der Finanzmarktstabilisierungsanstalt und des Finanzmarktstabilisierungsfonds erweitert bzw. verändert.

  6. 6.

    Ein historischer Überblick über die Maßnahmen des Finanzmarktstabilisierungsfonds ist auf den Internetseiten der Finanzmarktstabilisierungsanstalt abrufbar. Die Tabelle wurde jüngst auch vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht: Bundesministerium der Finanzen, Weiterentwicklung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung; in: Monatsbericht des BMF August 2016, S. 6 (8).

  7. 7.

    Zu weiteren Details siehe den Gastbeitrag der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), Fünf Jahre Finanzmarktstabilisierung unter dem Dach der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung; in: Monatsbericht des BMF Dezember 2013, S. 51 (52 f.).

  8. 8.

    BGBl. I 2008, S. 1982. Die Zitierungen der Normen des FMStG in diesem Beitrag beziehen sich auf die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1864) geänderte Fassung des FMStG.

  9. 9.

    Dieses Modell blieb in der Praxis ungenutzt.

  10. 10.

    Vgl. den Gastbeitrag der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), Fünf Jahre Finanzmarktstabilisierung unter dem Dach der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung; in: Monatsbericht des BMF Dezember 2013, S. 51 (52 f.).

  11. 11.

    Weitere Voraussetzungen sind die Begrenzung der Einzahlungsverpflichtung des Bundes, die Sicherstellung des angemessenen Einflusses des Bundes sowie bestimmte Anforderungen an den Jahresabschluss, vgl. § 65 Abs. 1 Nrn. 2 - 4 BHO.

  12. 12.

    Vgl. E. Piduch, Bundeshaushaltsrecht, Stuttgart 2015, § 65 BHO Rn. 8.

  13. 13.

    Ebenda.

  14. 14.

    In dem Aspekt der Erzielung zusätzlicher Einnahmen für den Staat unterscheidet sich die Beteiligungspolitik der Bundesrepublik (einschließlich der Länder und Kommunen) von jener der meisten anderen Staaten, für welche die Einnahmenerzielung zur Finanzierung staatlicher Aufgaben oft legitimer Zweck der staatlichen Beteiligung an Unternehmen ist.

  15. 15.

    Zu den privatwirtschaftlichen Banken sind insoweit auch die auf gemeinschaftliche private Initiative hin tätigen Genossenschaftsbanken zu zählen.

  16. 16.

    Die Garantien des Finanzmarktstabilisierungsfonds waren im Übrigen von den Banken für die Dauer der Bereitstellung zu vergüten.

  17. 17.

    Im Fall der WestLB kam ein Erwerb von Aktien aufgrund der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts nicht in Betracht.

  18. 18.

    Dieser Fall ist aufgrund der weitreichenden Einwirkungen auf die Vermögenspositionen privater Anteilseigner an der HRE nicht unumstritten. Die Maßnahmen haben jedoch der richterlichen Überprüfung standgehalten.

  19. 19.

    Ein Überblick findet sich bei J. Horn, Einfluss der EU-Vorgaben bei Anwendung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes, in: Betriebs-Berater 2009, S. 450 ff.

  20. 20.

    Vgl. Gastbeitrag der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), Fünf Jahre Finanzmarktstabilisierung unter dem Dach der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung; in: Monatsbericht des BMF Dezember 2013, S. 51 (52 f.).

  21. 21.

    Dies ist nach Eingliederung des früheren Bundesschatzministeriums in das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ebenfalls das BMF, wobei die Funktion des Vermögensministers in einer anderen Abteilung, als der für die Genehmigung zuständigen Haushaltsabteilung, wahrgenommen wird.

  22. 22.

    Inzwischen werden hiervon Ausnahmen zugelassen. So durfte die Commerzbank AG ihren Aktionären, nachdem diese sieben Jahre auf eine Dividende verzichten mussten, für das Geschäftsjahr 2015 erstmals wieder eine Dividende in Höhe von 0,20 Euro je Aktie auszahlen, auch wenn die Beteiligung des Finanzmarktstabilisierungsfonds noch nicht beendet ist.

  23. 23.

    Siehe dazu den Gastbeitrag der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), Fünf Jahre Finanzmarktstabilisierung unter dem Dach der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung; in: Monatsbericht des BMF Dezember 2013, S. 51 (53 f.).

  24. 24.

    Im Fall der TLG Immobilien GmbH – siehe dazu auch den Beitrag von C. Tollmann – wurde beispielsweise die Entscheidung, dass privatisiert werden soll, bereits um die Jahrtausendwende getroffen. Der Beginn des ersten Privatisierungsversuchs, der aufgrund der Finanzkrise letztlich scheiterte, folgte erst im Jahr 2007. Die tatsächliche Privatisierung der TLG Immobilien GmbH erfolgte dann 2011/2012.

  25. 25.

    Z. B. Bundesministerium der Finanzen, Zwischenbilanz Finanzmarktregulierung: Bestandsaufnahme und Perspektive; in: Monatsbericht des BMF Oktober 2014, S. 39 (40).

  26. 26.

    Die Befüllung des gemeinsamen Abwicklungsfonds mit ca. 55 Mrd. Euro soll schrittweise durch die europäische Bankenabgabe erfolgen und Ende 2023 abgeschlossen sein.

  27. 27.

    Siehe Fn. 25.

  28. 28.

    Zu weiteren Details siehe Bundesministerium der Finanzen, Weiterentwicklung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung; in: Monatsbericht des BMF August 2016, S. 6 ff.

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Schumann, S. (2017). § 17 Begründung von Staatsbeteiligungen zur Bewältigung der Finanzkrise. In: Depenheuer, O., Kahl, B. (eds) Staatseigentum. Bibliothek des Eigentums, vol 15. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-54308-5_17

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-54308-5_17

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  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

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  • Online ISBN: 978-3-662-54308-5

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