Zusammenfassung
Zum unmittelbaren Aufgabenbereich des Entwicklers gehört es, die erarbeiteten Lösungen und Produktverbesserungen bis hin zu neuen Produkten hinsichtlich ihrer Patentierbarkeit zu prüfen. Dabei liegt es im ureigensten Sinn des Unternehmens, die eigenen Produkte möglichst lange und mit möglichst großem Anteil am Markt zu plazieren. Der gewerbliche Rechtsschutz, zu dem Patente und Gebrauchsmuster als wichtigste Schutzrechtsformen für den Techniker gehören, sichert einen zeitlich begrenzten Besitzstand des erarbeiteten oder erworbenen technischen Know-Hows. Dieser Rechtsschutz ermöglicht den Unternehmen, die unrechtmäßige Nutzung der eigenen patentierten Erfindungen durch Dritte abzuwehren. Dem Schutzrechtsinhaber wird darüber hinaus die Chance eingeräumt, sein Patent zunächst allein wirtschaftlich zu verwerten oder durch Vergabe von Lizenzen anderweitig wirtschaftlich zu nutzen. Durch die konkrete Definition und detaillierte Beschreibung des erfinderischen Gedankens in einem Patent wird ein direkter Vergleich mit der technischen Lösung eines vermeintlichen Verletzers durchführbar. Der gewährte Patentschutz ist nicht zuletzt auch ein Anreiz für den Erfinder bzw. Patentinhaber, die patentierten neuesten technischen Erkenntnisse der Allgemeinheit zugänglich zu machen.
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Wagner, M., Thieler, W. (1994). Das Patent — technischer Charakter und wirtschaftliche Interessen. In: Wegweiser für den Erfinder. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-10884-0_8
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