Zusammenfassung
Wie auf anderen Gebieten, so sind auch auf dem Gebiet der Verwahrlosung viele theoretische Kontroversen letztlich auf terminologische Differenzen zurückzuführen. Es ist evident, daß dies besonders für diejenigen Verwahrlosungsdiskussionen gilt, welche die Zuordnung der Verwahrlosung zu solchen Kategorien wie Dissozialität, Kriminalität, Abnormität, Krankheit usw. betreffen. Es ist deshalb evident, weil diese Kategorien selbst terminologische Abstraktionen bzw. Konventionen darstellen. Vergleiche Amelunxen: „Die große Gefahr für das kriminologische Gespräch ist der ‚versteckte Dissens‘: man übernimmt Definitionen des Partners der anderen Fakultät in dem Glauben, sie deckten sich mit den eigenen Vorstellungen — um dann entsetzt zu erkennen, daß man von höchst verschiedenen Voraussetzungen und Ideen ausgegangen ist.“ Es ist daher gerade bei allen Klassifikationsdiskussionen unerläßlich, zunächst die diskutierten Kategorien zu definieren, wie dies im folgenden versucht werden soll.
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Vgl. Thomae und Schmidt: „Soweit das Kriterium der ‚Nachweisbarkeit‘ angelegt wird, würden somit die eigentlichen Geisteskrankheiten, nämlich Schizophrenie und manischdepressives Irresein, auch nicht als ‚krankhaft‘ zu bezeichnen sein.“
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Hartmann, K. (1970). Terminologie. In: Theoretische und empirische Beiträge zur Verwahrlosungsforschung. Monographien aus dem Gesamtgebiete der Psychiatrie, vol 1. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-00716-7_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-00716-7_4
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