Gesellschaftliche Teilhabe bedeutet laut Weltgesundheitsorganisation [WHO] „das Einbezogensein in eine Lebenssituation“ (WHO 2020). Die UN-Behindertenrechtskonvention [UN-BRK] und das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen [BTHG] sichern Menschen mit einer Beeinträchtigung [MB] umfängliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu. Dazu gehört die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben, die Mitgestaltung sozialer und gesellschaftlicher Prozesse sowie die aktive und möglichst selbstständige Gestaltung des eigenen Lebens (UN-BRK 2017; BTHG 2019). Für das Individuum bedeutet dies, einerseits über Teilhabemöglichkeiten zu verfügen und andererseits diese Möglichkeiten aktiv zu nutzen (Tielking 2019).

Dabei kann die gesellschaftliche Teilhabe des Individuums durch diverse Faktoren gefährdet oder gefördert werden. Ein maßgeblicher Einfluss wird dabei der Soziallage sowie den gesundheitlichen Ressourcen, also dem Gesundheitszustand einer Person, zugeschrieben (DIMDI 2005). In wechselseitiger, positiver wie auch negativer Einflussnahme stehen hierbei die individuellen Teilhabechancen und -risiken, die realisierte Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen sowie die wahrgenommene Lebensqualität des Individuums (BMAS 2013; Hurrelmann & Franzkowiak 2018; Wick et al. 2023). Über die direkte Wechselwirkung zwischen der Teilhabe und den gesundheitlichen Ressourcen des Individuums hinaus kann Teilhabe einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsinformationen und Gesundheitsdienstleistungen ermöglichen bzw. diesen verbessern. So können Menschen, die aktiv in ihrer Gemeinschaft engagiert sind, beispielsweise leichter auf Informationen über gesunde Lebensgewohnheiten und Präventionsmaßnahmen zugreifen und diese umsetzen (Tielking 2019). Die Teilhabe an Gesundheitsförderungs- und Präventionsinterventionen kann wiederum dazu beitragen, gesundheitsbezogene Fähigkeiten und Kompetenzen zu stärken (ebd.; Tempelmann, Ströing & Hans 2020). Darüber hinaus fördert Teilhabe die Autonomie und Selbstbestimmung des Menschen in Bezug auf die Gesundheit und gesundheitliche Entscheidungen. Dies kann wiederum dazu beitragen, dass sie aktiver und verantwortungsbewusster mit ihrer Gesundheit umgehen und diese langfristig fördern. Die gesellschaftliche Teilhabe steht demnach in vielschichtiger Wechselwirkung mit der Gesunderhaltung und dem Gesundheitszustand des Menschen (Tielking 2019).

Um die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen zu sichern, werden Ansprüche auf Hilfen und Leistungen – vor allem für besonders benachteiligte Bevölkerungsgruppe – gesetzlich definiert. Über das zwölfte Sozialgesetzbuch [SGB XII] (§ 53, § 54) werden Menschen mit geistiger Beeinträchtigung [MgB] in der Eingliederungshilfe Leistungen zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe in allen Lebensbereichen zugesichert. Mit den tiefgreifenden Transformationsprozessen in vielen Lebensbereichen wandeln sich jedoch die Lebenssituationen der Individuen und folglich auch die Einflussfaktoren auf die gesellschaftliche Teilhabe jedes Einzelnen. Maßgeblichen Einfluss nimmt hier die digitale Transformation, die sich durch alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens zieht. Die Diffusion digitaler Technologien in Lebensbereichen lässt die Digitalisierung als einen gesellschaftlichen Prozess verstehen, der nicht nur technische Aspekte, sondern auch soziale Aspekte einschließt. Digitalisierung beeinflusst das gesellschaftliche Miteinander und ist – im Sinne der Digitalität (Stalder 2021b) – vielmehr als sozialer Transformationsprozess zu verstehen, durch den sich Gesellschaften und die Handlungsroutinen der in ihr lebenden Menschen sowie die Art und Weise ihres Miteinanders verändert (Pelka 2018; Heitplatz, Bühler & Hastall 2019).

Online zu sein und die vielfältigen Möglichkeiten digitaler Technologien zu nutzen, ist mittlerweile für die Kommunikation und den Informationsgewinn in der Gesellschaft nahezu unverzichtbar geworden (Chadwick, Quinn & Fullwood 2016). Die gesellschaftliche Bedeutung digitaler Technologien wird von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2016 konkretisiert, indem alle Mitgliedsstaaten den Zugang zum Internet als Menschenrecht erklärten (Vereinte Nationen – Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2015). Auch das Bundesministerium für Gesundheit [BMG] betont das Vorantreiben der Digitalisierung als Voraussetzung der Weiterentwicklung einer zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung (BMG 2023).

Die Einführung und Nutzung digitaler Technologien spielen demnach eine immense Rolle dabei, Menschen eine umfassende Teilhabe in sich digitalisierenden Lebensbereichen zu ermöglichen und den Zugang zu vereinfachen. Über das Internet sind Informationen frei zugänglich, der Austausch mit Menschen ist standortunabhängig und jederzeit möglich. Das Internet ermöglicht die Chance, sich zu informieren und gesellschaftliches Leben aktiv mitzugestalten, sei es im Sinne politischer Partizipation oder im Sinne eines künstlerischen oder inhaltlichen Austauschs. Das Internet bietet Raum für Kommunikation und Auseinandersetzung. Inhalte können selbst erstellt, hochgeladen, kommentiert und weiter genutzt werden (Kutscher & Farrenberg 2014). Digitale Technologien eröffnen besonders denjenigen vielfältige Chancen, die in ihrer freien und gleichberechtigten Lebensgestaltung eingeschränkt sind, indem sie Barrieren in alltäglichen Lebensbereichen abbauen. Beispielsweise können digitale Technologien beim Lesen und Kommunizieren unterstützen und helfen, eine individuell passende Tagesstruktur aufzubauen und diese aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus können sie Menschen in ihrer Teilhabe unterstützen und eröffnen ebenso neue Möglichkeiten, bestehende (alltägliche) Schwierigkeiten beim Wissenserwerb und im sozialen Umgang mithilfe digitaler Technologien selbstbestimmter und selbstständiger zu bewältigen und somit eine gelingende Teilhabe zu erwirken (SFIB 2009).

Die fortschreitende Digitalisierung eröffnet demnach zahlreiche Chancen, die eigenständige Gestaltung des Lebens und die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern (Zilien & Haufs-Brusberg 2014) und somit auch Gesundheit und Wohlbefinden zu verbessern. Eine Möglichkeit ist die Nutzung von Gesundheits-Apps, die Überwachung von Vitalwerten oder die Teilnahme an Online-Programmen zur Förderung von gesundheitsbezogenem Wissen und Verhaltensweisen. Telemedizinische Beratungen und Untersuchungen bieten insbesondere Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder in ländlichen Gebieten eine wertvolle Option. Darüber hinaus können digitale Angebote den Zugang zu spezialisierten medizinischen Dienstleistungen verbessern, die möglicherweise nicht vor Ort verfügbar sind (Stachwitz & Debatin 2023).

Um die aufgezeigten Teilhabechancen durch die Digitalisierung auszuschöpfen, ist es jedoch unabdingbar, die Partizipation aller Menschen hinsichtlich digitaler Technologien zu ermöglichen. Auch wenn alle gesellschaftlichen Bereiche von digitalen Technologien durchdrungen sind, können nicht alle Bevölkerungsgruppen an diesem Prozess gleichermaßen partizipieren (Unger 2021). Personen, die nicht oder nur im geringeren Umfang an der Digitalisierung partizipieren können, drohen durch die fortschreitende Digitalisierung exkludiert sowie in ihrem sozialen Empowerment eingeschränkt zu werden und somit nur in einem geringeren Umfang digitale Kommunikations- und Informationszugänge nutzen zu können (Pelka 2018; Bruland et al. 2023). Die Verteilung digitaler Ressourcen hat dabei einen wesentlichen Einfluss auf die Teilhabechancen eines Individuums. Diese manifestieren sich im Zugang, in der Aneignung und in der produktiven Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien [IKT] und rekurrieren auf diesbezügliche Ungleichheiten in der Bevölkerung – der sogenannten Digital Divide. Der Begriff Digital Divide (digitale Spaltung) bezeichnet dabei über verschiedene Level hinweg einen Zustand, bei dem ein Teil der Gesellschaft über keine oder nur über eingeschränkte Zugangs- und Nutzungsvoraussetzungen zu digitalen Technologien verfügt und dadurch von gesellschaftlichen Prozessen ausgeschlossen wird (Zilien & Haufs-Brusberg 2014).

Mit dem Fortschritt der Digitalisierung werden demnach nicht nur Ungleichheiten abgebaut. Es werden ebenso neue digitale Ungleichheiten durch Nutzungsbarrieren, wie fehlende Zugänge, Wissensdefizite und mangelnde digitale Kompetenzen geschaffen. Folglich bleibt der Umgang mit digitalen Anwendungen bestimmten Personengruppen verwehrt, woraus gesundheitliche und soziale Ungleichheit resultiert (Commission of the European Communities 2008; Cornelssen & Schmitz 2008; Dockweiler & Hochmuth 2019). Eng mit den digitalen Ressourcen verwoben sind demnach soziallagenbedingte Zugangsmöglichkeiten (wie z. B. Ausstattung), die die Aneignung und Nutzung von digitalen (Gesundheits-)Technologien bedingen. Diverse soziodemografische, -psychografische und geografische Faktoren einer Person, wie z. B. Alter, Gender, kultureller Hintergrund und Wohnort, können Einfluss auf seine Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten digitaler Gesundheitstechnologien nehmen, ebenso wie das Vorhandensein des notwendigen Wissens, die Leistungs- sowie Aufwandserwartungen und gesundheitliche sowie digitale Kompetenzen einer Person (Stark, Geukes & Dockweiler 2020).

Bereits seit Jahrzehnten setzen sich unterschiedliche Studien mit der Erfassung der Digitalisierung und Mediatisierung der Bevölkerung auseinander, wobei sie sich mit unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen befassen. Dabei bietet die repräsentative Gesellschaftsstudie D21-Digital-Index ein jährliches Lagebild zum Digitalisierungsgrad der Gesellschaft in Deutschland. Dieser Index zeigt eine Digital Divide bei den Faktoren Alter, Geschlecht, Bildungsgrad und regionale Strukturen (Initiative D21 e. V. 2018). Deutlich wird, dass ein Teil der Bevölkerung in dieser gesellschaftlichen Entwicklung von einer Exklusion gefährdet ist, was zu einer Digital Divide der Gesellschaft als neue Form der sozialen Ungleichheit führt (Zilien & Haufs-Brusberg 2014).

Zu einer digital eher exkludierten Bevölkerungsgruppe gehören nach ersten, jedoch sehr heterogenen Erhebungen unter anderem MgB, die ohnehin in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe gefährdet sind. In unterschiedlichen Erhebungen mit oder über MgB wurden ungleiche technische Zugangsmöglichkeiten, eine ungleiche Selbstständigkeit im Umgang mit digitalen Technologien (Bosse & Hasebrink 2016; Bosse et al. 2019; Heitplatz 2021b; Bruland et al. 2023), eine ungleiche Verfügbarkeit von Unterstützung sowie ungleiche Fähigkeiten im Rahmen der Digital-Disability-Divide-Forschung herausgestellt (Dobransky & Hargittai 2016). Durch die Heterogenität bzw. Uneinheitlichkeit der Studien ist die Datenlage zur Digital Disability Divide jedoch sehr gering. Bosse et al. (2019) verdeutlichen, dass in der Gesellschaft ungleiche Voraussetzungen durch ungleiche Nutzungsmöglichkeiten, Fähigkeiten sowie Willenskräfte vorherrschen, um digitale Technologien einschätzen, aktiv mitgestalten sowie daran partizipieren zu können und dass weitestgehend unerforscht ist, inwiefern MgB in der Eingliederungshilfe von dieser Digital Disability Divide auf unterschiedlichen Leveln betroffen sind (ebd.).

Im Kontext von Teilhabe ist die Betrachtung aus der gesellschaftlichen Perspektive notwendig, um Veränderungen von sozialen sowie gesellschaftlichen Prozessen im Zuge der Digitalisierung zu beleuchten (Stalder 2021b). Bei dem Einzug digitaler Technologien in einen Lebensbereich werden Auswirkungen auf die Beziehungsgestaltung, Problemlösung und Teilhabe beobachtet und Ungleichheitsdimensionen aufgedeckt (Füssenhäuser & Thiersch 2001). Die Konzepte der Digital-Divide-Forschung erfassen derzeit Wirkfaktoren von Ungleichheitsphänomenen, die zwar mit Digitaler Teilhabe verknüpft sind, mit deren Erfassung jedoch nicht das Ziel verfolgt wird, das komplexe soziale Wirkungskonstrukt der Teilhabe von MgB abzubilden. Die Datenlage zur Digital Disability Divide ist jedoch sehr gering (Sachdeva et al. 2015; Dobransky & Hargittai 2016; Bosse & Haage 2020). Eine Auseinandersetzung mit dem Forschungsfeld von MgB und digitalen Technologien erfolgt derzeit weitestgehend punktuell (Bosse & Haage 2020). Trotz innovativer Medienbildungsprojekte und Forschungsarbeiten, die auf die dringende Relevanz des Themenfeldes hinweisen, nimmt es in der pädagogisch-pflegerischen Praxis eine untergeordnete Rolle ein (Eggert 2006; Jochim 2020; Bosse & Haage 2020; Bruland et al. 2023). Um Veränderungen durch die digitale Transformation in gesellschaftlichen Lebensbereichen in der Teilhabe zu thematisieren sowie damit verbundene Ungleichheiten in der Gesellschaft aufzuzeigen, wird zunehmend der Begriff Digitale Teilhabe verwendet. Im Kontext der Eingliederungshilfe existieren zur Bedeutung des Begriffs bisher unterschiedliche Ansätze, die auf verschiedene Schwerpunkte und Perspektiven rekurrieren. Demnach existiert keine einheitliche und allgemeingültige, konzeptionelle sowie inhaltliche Definition des Begriffs Digitale Teilhabe, die in der Eingliederungshilfe in der Teilhabeplanung herangezogen werden kann (Friedhof 2016). Ebenso gibt es bisher keine Strukturierung an Indikatoren, die Digitale Teilhabe graduell erfassen und abbilden können (DIVSI 2016). Um Kenntnissen über die Digital Disability Divide zu gewinnen, ist ein theoretischer Bezugsrahmen im Sinne einer ganzheitlichen Begriffsdefinition und eines Modells notwendig. Dadurch können Kenntnisse über hemmende und fördernde Einflussfaktoren sowie über Indikatoren zur Quantifizierung von Digitaler Teilhabe von MgB in der Eingliederungshilfe gewonnen und zur zukunftsfähigen Ausgestaltung von Teilhabeleistungen genutzt werden.

Um dieses Forschungsdesiderat aufzuarbeiten, verfolgt die vorliegende Forschungsarbeit die Entwicklung einer umfassenden Definition und eines Modells zur Abbildung Digitaler Teilhabe von MgB in der Eingliederungshilfe. Daran anknüpfend wird die Entwicklung eines Erhebungsinstruments zur Quantifizierung Digitaler Teilhabe von MgB im Kontext der Eingliederungshilfe beabsichtigt. Somit wird ein wichtiger Baustein zur Förderung Digitaler Teilhabe umgesetzt. Aus den gewonnenen Erkenntnissen leiten sich dementsprechend politische sowie forschungs- und praxisbezogene Implikationen ab.

Zur Eingrenzung des Forschungssettings sowie zur Darlegung des aktuellen Forschungsstandes gliedern sich die Ausführungen zum Hintergrund in Kapitel zwei bis sechs. Im zweiten Kapitel wird die Zielgruppe Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung beleuchtet, wobei die Begriffsannäherung und Historie sowie epidemiologischen Charakteristika und Hilfestrukturen der Eingliederungshilfe abgehandelt werden. Im dritten Kapitel wird das Thema Teilhabe inhaltlich und konzeptionell erschlossen, um ein Begriffsverständnis zu schaffen. Hier werden zugrundeliegende Konzepte aufgezeigt, die Abgrenzung zu den Begriffen Integration, Inklusion sowie Partizipation erläutert und Teilhabebereiche und -formen sowie Erfassungsansätze von Teilhabe vorgestellt. Daran anknüpfend geht es im vierten Kapitel um den Themenkomplex Digitalisierung und Mediatisierung. Hier wird nach einer Begriffsdefinition das gesellschaftliche Lagebild aufgezeigt, Zusammenhänge digitaler Ungleichheiten beleuchtet und der konzeptionelle Rahmen digitaler Kompetenzen vertieft. Im fünften Hintergrundkapitel erfolgt die Zusammenführung dessen, was in den vorherigen Kapiteln erarbeitet wurde, um die Teilhabe von Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung in digitalisierten Lebensbereichen darzustellen. Das Forschungsdesiderat aus den zuvor aufgezeigten Hintergrundkapiteln wird im sechsten Kapitel zusammengefasst und mündet in der Herleitung der Ziele und Fragestellungen der vorliegenden Forschungsarbeit.

Darauf aufbauend wird in Kapitel 7 das methodische Vorgehen zur Beantwortung der Forschungsfragen erläutert. Die Ergebnisdarstellung erfolgt entlang der Methodik im achten Kapitel. Diese unterteilen sich in die drei Untersuchungsgegenstände: Literaturbasierte Definitions- und Modellentwicklung Digitaler Teilhabe von MgB, Empirische Definitions- und Modellweiterentwicklung Digitaler Teilhabe von MgB, Empirische Entwicklung und Prüfung eines Erhebungsinstruments Digitaler Teilhabe von MgB. Anknüpfend werden in Kapitel 9 die Forschungsergebnisse methodisch und inhaltlich konstruktiv diskutiert. Die Forschungsarbeit schließt im zehnten Kapitel mit handlungsleitenden Empfehlungen auf Forschungs-, Praxis- und politischer Ebene.