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Grenzrollen und Grenzsysteme: Funktionen und Strukturmerkmale des Handelns an den Grenzen sozialer Systeme

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Organisierte Grenzrollen
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Zusammenfassung

Der Aufsatz formuliert auf Grundlage einer Auswertung der deutsch- und englischsprachigen Literatur Vorschläge für eine Bestimmung der Strukturmerkmale, Funktionen und Charakteristika des Handelns von Grenzrollen in Grenzsystemen. Die programmatische These lautet, dass das Konzept der „Grenzrolle“ („boundary role“) nicht wie bislang üblich auf Mitglieder formaler Organisationen mit Publikumskontakt beschränkt werden muss, sondern gewinnbringend auch auf Nichtmitglieder im Außendienst formaler Organisationen wie beispielsweise Informanten von Polizisten oder Journalisten sowie auf Rollen an den Grenzen nicht oder schwach formalisierter Sozialsysteme wie beispielsweise Familien, wissenschaftliche Disziplinen, Protestbewegungen oder Kleingruppen bezogen werden kann. „Grenzstellen“ sind meinem Vorschlag zufolge also lediglich ein wichtiger Sonderfall von „Grenzrollen“. Die Überführung dieses konzeptionellen Vorschlags in ein Forschungsprogramm setzt die am Ende des Textes skizzierte Behandlung der „Grenzschärfe“ sozialer Systeme sowie ihrer Fähigkeit zur Einrichtung von „Systemvertretung“ durch einzelne Mitglieder als Variablen voraus, die im Fall formaler Organisationen zwar ihre höchste Ausprägung erfahren, aber auch an anderen Systemtypen wie Familien, Protestbewegungen oder Kleingruppen festgestellt werden können.

Ich danke Kay Junge, André Kieserling und den Autorinnen und Autoren dieses Bandes für ihre Kommentare zu einer früheren Fassung dieses Aufsatzes im Rahmen einer Diskussionsrunde im September 2021. Teile dieses Textes beruhen auf Überlegungen, die ich in einem Kapitel meiner Dissertationsschrift (Weißmann 2023a) formuliert habe.

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Notes

  1. 1.

    Ich verwende zur Bezeichnung von Rollen wie Polizist, Sekretär oder Krankenpfleger in diesem Aufsatz meistens die männliche und manchmal die weibliche Form. An jeder Stelle des Textes sind alle Geschlechter gemeint und an keiner Stelle des Textes hat die Frage, welches grammatikalische Geschlecht die thematisierten Rollenträger haben, eine Bedeutung für meine Argumentation.

  2. 2.

    Mit Luhmann lassen sich Rollen innerhalb formaler Organisationen als Stellen begreifen und diese wiederum als die „kleinste[] strukturelle[] Einheit des Organisationssystems“ (Luhmann 1975a, S. 51 f.; 1964a, S. 143). Zu den besonderen Merkmalen von Stellen zählt, dass auch die konkrete Einzelrolle (der Vorstandsvorsitzende eines Unternehmens, der Verkäufer im Ladengeschäft) ihre Identität bei Wechsel der sie besetzenden Person oder der an sie gerichteten Erwartungen beibehält (Luhmann 2017, S. 407 ff.) und, dass die an den Rolleninhaber gerichteten Verhaltenserwartungen (Programme und Kommunikationswege) ein Resultat organisationaler Entscheidungen sind (Luhmann 1975a, S. 50 f., 1975c, S. 100 f.). In den meisten Familien bilden sich dagegen beispielsweise die Erwartungen an die Tochter als Grenzrolle zur Verwandtschaft im fremdsprachigen Ausland, deren Sprache nur sie spricht, typisch implizit und schrittweise im Zuge der Familiengeschichte heraus, und die Tochter ist im Vergleich zu einem Mitarbeiter in der Vertriebsabteilung eines Produktionsbetriebs nicht nur als Person, sondern auch in ihrer Grenzrollentätigkeit schwerer zu ersetzen.

  3. 3.

    Ein Teil der Literatur zu Grenzrollen beschränkt den Begriff auf solche Rollen, die regelmäßig in face-to-face Interaktionen mit ihrem Gegenüber treten, betont also, dass es bei Grenzrollen nicht um Unsicherheitsabsorption überhaupt, sondern „interaktionell ausgehandelte Unsicherheitsabsorption geht“ (Luhmann 2000, S. 210). Diesem engen Begriff zufolge ist dann etwa der Geheimdienstmitarbeiter, der seine Organisation durch intensive Zeitungslektüre mit einem Bild über die Ereignisse im feindlichen Ausland versorgt, kein Beispiel für eine Grenzrolle dieser Organisation. Da es mir in diesem Aufsatz um eine Explikation des strukturlogischen Kerns von Grenzrollen und Grenzkontakten geht, orientiere ich mich meistens an diesem engen Begriffsverständnis, habe allerdings keine prinzipiellen Vorbehalte gegen eine kontrollierte Erweiterung des Begriffs auch auf Rollen ohne regelmäßigen face-to-face Kontakt mit Rollen aus dem fraglichen Umweltsegment.

  4. 4.

    Für meine Ausführung nicht unmittelbar relevant sind dagegen die um und mit dem Begriff „Boundary-Work“ geführten Diskussionen, die maßgeblich durch einen Aufsatz von Thomas F. Gieryn (1983) initiiert worden sind und in denen Fragen nach der sozialen Konstitution von Grenzen behandelt werden. Rekonstruiert werden in dieser Literatur etwa die Praktiken der Abgrenzung zwischen Wissenschaft und Nicht-Wissenschaft oder Kunst und Nicht-Kunst, zwischen verschiedenen Schichten (Koehrsen 2020), zwischen verschiedenen Berufsgruppen (Abbott 1988) oder zwischen zertifizierten Professionellen einerseits und Laien andererseits in einem Tätigkeitsfeld wie demjenigen der Pflege oder der sozialen Arbeit (van Bochove et al. 2016).

  5. 5.

    Siehe zu diesen Unterscheidungen den ersten Abschnitt dieses Beitrags sowie Luhmann (1969b, S. 75 ff.).

  6. 6.

    Siehe für Thesen zu „brauchbarer Illegalität“, „funktionaler Devianz“ oder „systemdienlichen Selbstwidersprüchen“ etwa Luhmann (1964a, S. 304–314), Kieserling (2014), Osrecki (2015), Weißmann (2017), Kühl (2020).

  7. 7.

    Thompson weist zurecht auf Konstellationen hin, in denen die faktische Freiheit des Nichtmitglieds jenseits totaler Verweigerung (und den damit verbundenen Unkosten) nicht gegeben ist: Auf Märkten mit Monopolbildung kann der Kunde nur kooperieren oder auf den Kauf des Produktes verzichten, und in Staaten mit durchgesetztem Gewaltmonopol muss ein Antragssteller die Spielregeln der staatlichen Bürokratie akzeptieren, will er nicht auf die beantragte Sache selbst verzichten. Die faktische Freiheit des Nichtmitglieds hängt also auch von seiner faktischen Abhängigkeit von den Leistungen des Systems ab.

  8. 8.

    Siehe für den Fall der Sozialarbeiter, die das ‚Mitziehen‘ ihrer Klienten jeweils fallspezifisch neu motivieren müssen, um koproduktive Leistungserbringung zu erreichen, Büchner (2018), Oliver (2013, S. 778).

  9. 9.

    Instruktiv ist in dieser Hinsicht auch Luhmanns (1975c, S. 104 ff.) Unterscheidung zwischen „Organisationsmacht“ und „Personalmacht“. Der Rückgriff auf Organisationsmacht kann lediglich sicherstellen, dass Mitglieder die Geltung der formalen Erwartungen akzeptieren, mithin die Minimalanforderungen erfüllen und auf offene Rebellion verzichten, solange sie Mitglied bleiben wollen. Wer darüber hinaus auf Personalmacht zurückgreifen kann, weil er Einfluss auf die Besetzung begehrter und knapper Stellen hat, kann in Bezug auf karriereinteressierte Mitglieder – aber auch nur in Bezug auf diese – anspruchsvollere Erwartungen stellen, ohne dauerhaft enttäuscht zu werden.

  10. 10.

    „Durch Formalisierung eines sozialen Systems wird eine Spaltung, die sich in elementaren Sozialordnungen schon abzeichnet, nämlich die Trennung von Mitgliedern und Nichtmitgliedern verschärft und verfestigt“ (Luhmann 1964a, S. 132) – verschärft und verfestigt, aber nicht: hervorgebracht. Auch an nicht organisierten Sozialsystemen wie Protestbewegungen, Wohngemeinschaften, Freundeskreisen, Skatrunden, Cliquen in Organisationen, einer Gesprächsrunde auf einer Party und selbst an flüchtigen Gesprächen in Raucherbereichen auf Bahnhöfen lässt sich häufig „eine Tendenz zur Festigung bevorzugter Verhaltenserwartungen beobachten, durch die zugleich der Zugang und Abgang von Teilnehmern gelenkt wird“. Auch an nicht organisierten Systemen lässt sich also eine „Ächtung derjenigen“ beobachten, „die den eingelebten Normen die Anerkennung verweigern“ (Luhmann 1964a, S. 34). Insbesondere auf Wiederholung angelegte bzw. stark typisierte Grenzinteraktionen wie das Betreuungsgespräch zwischen Professorin und Doktorand oder die Therapiesitzung entwickeln ebenso wie formale Organisationen „ein Interesse an der Festlegung abstrakter Verhaltensregeln“ und suchen ebenfalls Lösungen für die Probleme der Teilnahme- und Leistungsmotivation (vgl. auch Luhmann 2017, S. 182 f.).

  11. 11.

    Familien scheinen mir allerdings ein Typ mitgliedschaftsbasierter Sozialsysteme zu sein, in denen der Mechanismus der Herstellung von Kooperationsbereitschaft durch Formalisierung von Erwartungen nur in Sondersituationen zu beobachten ist. Das „meuternde Mitglied“ (Luhmann 1964a, S. 37) macht sich hier im Gegensatz zum Mitglied einer formalen Organisation, einer Gruppe von Fußballspielern, einer Kollegenclique oder einer Protestbewegung nicht unmöglich, sondern allenfalls unbeliebt. Es kann darauf verweisen, sich für die Mitgliedschaft nicht entschieden zu haben und in den meisten Familien darauf vertrauen, nur in Extremfällen die Systemmitgliedschaft entzogen zu bekommen.

  12. 12.

    Siehe auch Kühl (2015) für einige allgemeine Überlegungen zur Unterscheidung und zum Vergleich verschiedener Typen „mitgliedschaftsbasierter Systeme zwischen Interaktion und Gesellschaft“ und Wilbers (2023) für eine instruktive Analyse von Bands als Systemtyp, der weder in Interaktionen aufgeht, noch formale Organisation ist. Mit Kühl, Wilbers und anderen lege ich also in diesem Aufsatz keinen besonderen Wert darauf, die Liste der Typen sozialer Systeme in Anschluss an einen programmatischen Text Luhmanns (1975b; siehe zur Diskussion Heintz und Tyrell 2015) auf Interaktion, Organisation und Gesellschaft zu beschränken. Organisationen sind nur einer von mehreren Systemtypen, die in der Lage sind, die Teilnahme bzw. Mitgliedschaft an ihnen zu konditionieren, also an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Als außergewöhnlich ‚grenzscharfer‘ Systemtyp (vgl. für diese Formulierung Luhmann 2017, S. 193) verfügen Organisationen zwar über einen besonders leistungsfähigen „Mitgliedschaftsmechanismus“ (s.o.), über den in anderer Form aber beispielsweise auch Kleingruppen oder Familien verfügen.

  13. 13.

    Vgl. dazu mit der Begrifflichkeit „natürlicher“ im Unterschied zu „formalisierter“ Führung Luhmann (1964a, S. 209 f.).

  14. 14.

    Siehe dazu auch Kieserling (2018) und anhand des Vergleichs gesellschaftlich eingebetteter mit stärker ausdifferenzierten Formen von Polizeiarbeit Weißmann (2023a, S. 151 ff., 259 ff.).

  15. 15.

    Systemtheoretiker könnten bei dieser Wortwahl an Luhmanns auf gesellschaftliche Teilsysteme bezogene Unterscheidung von Funktion und Leistung denken, an die ich hier natürlich nicht anschließen will. Die Rede von Leistungen und Funktionen von Grenzrollen soll lediglich anzeigen, dass nicht jeder an den Systemgrenzen geleistete Beitrag zur Bearbeitung von Systemproblemen geeignet ist, in Form eines manifesten Auftrags an Grenzrollen vergeben zu werden. Um neben den manifesten auch die kommunikativ eher latent gehaltenen Formen der Problembearbeitung an den Systemgrenzen zu bezeichnen, scheint mir das Wort „Funktion“ am besten geeignet zu sein. Um es nicht übermäßig zu strapazieren, spreche ich zuweilen statt von „Funktionen“ auch von „Leistungen“ der Grenzrollen für ihr Entsendesystem.

  16. 16.

    Dass die Art des Auftretens von Grenzrollen großen Einfluss auf die Einstellung des Publikums zu dem von den Grenzrollen vertretenen System haben kann, haben Howard Aldrich und Albert Reiss (1971, S. 194) anhand der Beziehung von Streifenpolizisten zu den Inhabern kleiner Geschäfte in Vierteln mit hoher Kriminalitätsbelastung in Boston, Chicago und Washington D.C. in den 1960er Jahren gezeigt. Geschäftsleute, die angaben, eine gute Beziehung zu einzelnen Polizisten zu haben, hatten generell ein höheres Vertrauen in die Arbeit der Polizei und waren generell eher zur freiwilligen Kooperation mit der Polizeibehörde bereit, etwa als Zulieferer von Informationen über lokale Kriminalität.

  17. 17.

    Siehe für eine neuere Untersuchung der Spannung zwischen ‚Rechtsdurchsetzung‘ und ‚Friedenssicherung‘ in der Polizeiarbeit anhand des Osloer Nachtlebens Buvik (2014) und für eine ausführliche Diskussion auf Grundlage historischer Fallstudien Weißmann (2023a, S. 151 ff., 259 ff.).

  18. 18.

    Unter anderem diese Erfahrung schildert der deutsche Theaterregisseur und Autor Tobias Ginsburg (2018) nach seiner ‚Reise ins Reich‘, einer neunmonatigen teilnehmenden Beobachtung des Reichsbürgermilieus unter einer dafür eigens erzeugten Identität.

  19. 19.

    Die zunächst von einschlägigen Autoren als „sociology at ist best“ (Newburn 2014) gelobte ethnographische Forschung Alice Goffmans über junge schwarze Männer in einem von Armut geprägten Viertel Philadelphias zieht ab Mitte 2015 harsche Kritik auf sich. Am schwerwiegendsten und wirkmächtigsten ist der an Goffman adressierte Vorwurf, Teile ihrer Darstellung schlicht erfunden oder jedenfalls einseitig dargestellt zu haben, um eine gute Geschichte erzählen zu können: vielleicht eine gute Erzählung, aber schlechte Soziologie! Der Fälschungsvorwurf wurde im Mai 2015 von einem anonym bleibenden Autor in einem 57-seitigen Dokument mit dem Titel „Accusations of Alice Goffman’s Dishonesty“ erhoben, das über Mailverteiler an hunderte Empfänger versendet wurde. In der Anklageschrift werden zum einen Widersprüche innerhalb der Arbeit Goffmans problematisiert, zum anderen stellt das Dokument die Adäquanz der Beschreibung und vor allem die Glaubwürdigkeit der Beschreibenden in Frage: „Ms. Goffman’s description could be interpreted as a skewed/exaggerated attempt to make where she was living seem blacker, poorer, and more crime-ridden – and her own research more immersive – than it was“ (o. A. 2015, S. 176). Vgl. zum Fall Alice Goffman etwa Niermann (2021).

  20. 20.

    Der für seine Reportagen hochgelobte und vielfach ausgezeichnete Journalist hat über mehrere Jahre hinweg die Existenz von Informanten ebenso wie ganze Interviews erfunden, wenn es ihm nicht gelang, Zugang zu der jeweiligen Gruppe zu finden. Siehe zum Fall Claas Relotius etwa Gess (2021, S. 49 ff.).

  21. 21.

    Vermutlich gilt dies nur oder insbesondere dann, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Die Gegenseite kann sich ein Scheitern der Kooperation (eher) leisten und eine Entkopplung von Vorder- und Hinterbühne des Grenzkontaktes gelingt nicht.

  22. 22.

    Ich verwende hier zunächst einen breiten Begriff von „Einfluss“ und bezeichne Beeinflussung als einen kommunikativen Prozess, in dessen Verlauf „der Bereich der Alternativen des Beeinflußten eingeengt“ (Luhmann 2012, S. 52) wird, vielleicht genauer: Beeinflussung als einen kommunikativen Prozess, in dessen Verlauf der Möglichkeitshorizont des Beeinflussten (die Menge der ihm verfügbaren Handlungsoptionen) verändert (eingeengt oder erweitert) wird. A hat also genau dann Einfluss auf B, wenn A durch Kommunikation Erlebens- oder Verhaltensprämissen an B überträgt und dadurch B´s Selektionshorizont verändert. Zu Macht wird Einfluss, wenn er eine gewisse zeitliche Stabilität erreicht und so erwartbar wird (Luhmann 1964a, S. 123–137, 2012, S. 61 f.). Ein wichtiger Sonderfall von Macht ist Drohmacht, die Alter immer dann anwendet, wenn er Ego mit der Realisierung einer Handlung droht, deren Ausführung für Alter selbst weniger unangenehm ist als für Ego und mit der Alter Ego deshalb drohen kann. Drohmacht folgt also dem Modus: Wenn du nicht tust, was ich will, tue ich etwas, das du nicht willst (vgl. Luhmann 1974, S. 224; Kuchler 2012).

  23. 23.

    Robert E. Spekman hat die Möglichkeit von Grenzrollen, den „flow of information“ (Spekman 1979, S. 116) in das System zu kontrollieren, anhand von Einkaufsleitern großer Firmen nachgezeichnet. Andrew Pettigrew (1972) analysiert die Entscheidungsfindung in einem großen schottischen Produktionsbetrieb über die Vergabe eines Großauftrags für Computerhardware. Im Laufe des Entscheidungsprozesses von drei Jahren legt sich jede der drei Personen im Entscheidungsgremium auf einen anderen Favoriten fest. Pettigrews These ist, dass sich am Ende derjenige Entscheider durchgesetzt hat, der als Grenzrolle zwischen dem Entscheidungsgremium und der technischen Abteilung fungiert hat, da nur er die vermeintlich objektiv feststehenden ‚technischen Bedürfnisse‘ der Organisation so gefiltert darstellen konnte, dass die von ihm favorisierte Hardware als die beste der möglichen Lösungen erscheint. An anderem Material hat Vilhelm Aubert (1965) den engen Zusammenhang zwischen dem Zugang zu bedeutsamen Informationen und dem Status im Entsendesystem herausgearbeitet, nämlich in seinem retrospektiven Bericht zur Struktur einer auf Informationssammlung spezialisierten, im Untergrund operierenden Gruppe von Widerstandskämpfern im von Nazis besetzten Norwegen im 2. Weltkrieg. Die Erklärung für die besondere Stärke dieses Zusammenhangs in dem von Aubert geschilderten Fall scheint mir darin zu liegen, dass die Beschaffung von Informationen über die Aktivitäten der Nazis das zentrale Ziel der Gruppe war, und, dass die Grenzrollen diese Informationen nur unter Inkaufnahme eines hohen persönlichen Risikos beschaffen konnten.

  24. 24.

    Für nicht organisierte soziale Systeme wie Freundeskreise oder Protestbewegungen kann analog formuliert werden, dass die faktische Macht der Grenzrollen die gemäß der manifesten Kriterien des Systems naheliegende oder ‚gerechte‘ Macht übertrifft. In einer Gruppe politischer Aktivisten hat dann beispielsweise auch des Wort dessen Gewicht, der von der Sache wenig versteht und sich an der Organisation des Gruppenlebens nicht beteiligt, aber gute Kontakte zur Presse hat (siehe unter anderem dazu Freeman 1972).

  25. 25.

    Der Vergleichsfall, von dem die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 25.08.2021 unter dem Titel „Die Mitarbeiter als Influencer“ berichtet, sind Mitglieder formaler Organisationen, die im Auftrag der Organisation (vermeintlich) spontan produzierte Beiträge zu den organisationalen Leistungen in den sozialen Medien platzieren. Für diese formal zur Kooperation verpflichteten Organisationsmitglieder ist es im Vergleich zu den formal unverpflichteten Influencern eine nochmals größere Herausforderung, das eigene Handeln als authentische persönliche Selbstdarstellung zu inszenieren.

  26. 26.

    Gleichwohl führt auch eine eindeutige formale Mitgliedschaft einer Person in einer Organisation nicht automatisch dazu, dass Freiheiten in der Zurechnung des Handelns dieser Person verschwinden. Diese stets vorhandenen Zurechnungsfreiheiten veranschauliche ich abschließend nur an einem Fall aus der Sportwelt, von dem die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 21.12.2018 unter dem Titel „Spionage in der Bundesliga. Bremen gibt Drohnen-Einsatz zu“ berichtet hat. Im Vorfeld eines Fußballspiels beobachtet ein Mitarbeiter des einen Vereins das unter Ausschluss der Öffentlichkeit veranstaltete Training des gegnerischen Vereins mit Hilfe einer Drohne und wird dabei von der Polizei erwischt. Zunächst bittet der Verein um Zeit zur internen Aufarbeitung und gibt an, dass noch offen sei, ob der Mitarbeiter ‚privat‘, also auf eigene Initiative oder ‚im Auftrag‘ von Vorgesetzten gehandelt hat. Erst zwei Tage nach dem Vorfall wird dann mitgeteilt, dass nicht der einzelne Mitarbeiter, sondern der Verein für die Handlung verantwortlich sei. Natürlich ist dieser Fall ein Einzelfall – und doch zeigt er, dass die insbesondere in der systemtheoretischen Organisationssoziologie oft behauptete „zwangsläufige Grenzschärfe“ (Luhmann 2017, S. 193) von Organisationen ganz zwangsläufig nicht ist. Organisationen sind zwar grenzschärfer als alle anderen Typen sozialer Systeme, aber auch ihre Grenzschärfe ist nicht grenzenlos. Nur in der Regel gilt, dass formal festgelegt und rasch feststellbar ist, „welche Stellen zur Organisation gehören und welches Handeln demzufolge ‚im Dienst‘ oder in Ausführung einer zugewiesenen Arbeit erfolgt und welches nicht“ (Luhmann 2017, S. 193). Der Fall zeigt darüber hinaus auch die Möglichkeit, die begrenzte Grenzschärfe von Organisationen strategisch im Sinne der Organisationsziele zu interpretieren.

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Weißmann, M. (2023). Grenzrollen und Grenzsysteme: Funktionen und Strukturmerkmale des Handelns an den Grenzen sozialer Systeme. In: Kieserling, A., Weißmann, M. (eds) Organisierte Grenzrollen. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-40597-7_3

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