Zusammenfassung
Die Partizipative Mehrebenen-Netzwerk-Analyse (PMNA) ist eine Methode, die im Rahmen einer Pilotstudie 2018 in Anlehnung an die Struktur-Lege-Techniken als Dialog-Konsens-Verfahren (nach Scheele, B., & Groeben, N. Dialog-Konsens-Methoden zur Rekonstruktion Subjektiver Theorien. Die Heidelberger-Struktur-Lege-Technik, Tübingen 1988; Grundlage Dialogische Hermeneutik) weiterentwickelt wurde. Mit dem Ziel, Steuerungsprozessen inklusiver Bildung zugrunde liegendeStrukturen, Steuerungs- und Interaktionsprozesse aus der Perspektive der partizipierenden Akteure abzubilden (Kartografien), sowie diese Prozesse für die kritische Reflexion zugänglich zu machen. Dies ermöglicht die Analyse von reformbezogenen Interaktionen, Koordinationen und Interdependenzen in den Akteurskonstellationen.
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Notes
- 1.
Obwohl in diesem Artikel gendersensible Formulierungen verwendet werden, um auch Personen jenseits des Zwei-Geschlechter-Modells zu berücksichtigen, auf die Vielfalt der Gesellschaft hinzuweisen und die Gleichstellung aller Menschen zu manifestieren, wird der Begriff Akteure bewusst im generischen Maskulinum dargestellt. Dies soll darauf verweisen, dass nicht unbedingt Personen, sondern auch Institutionen, Gremien, Verbände etc. als Stakeholder in Frage kommen, Akteure also nicht als ausschließlich personenbezogener Begriff zu verstehen ist.
- 2.
Als Ergebnis persönlicher Kontakte bei Fachtagungen und Exkursionen im Rahmen von Fortbildungen.
- 3.
UN-Behindertenrechtskonvention. Offizielle Bezeichnung: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – Convention on the Rights of Persons with Disabilities.
- 4.
Im Rahmen des Staatenberichtsverfahrens zur Umsetzung der UN-BRK in den Ländern sind alle Staaten aufgefordert, regelmäßige Berichte an den Ausschuss zu senden (i. d. R. alle 4 Jahre). Der Ausschuss prüft in einer Anhörung der Representant*innen des Vertragsstaates (auf der Basis eines umfassenden Berichts der politisch Verantwortlichen sowie Parallelberichten aus der Zivilgesellschaft) die Umsetzung und verabschiedet die Concluding Observations (Abschließenden Bemerkungen). Diese sind für Deutschland u. a. auf der Seite des Deutschen Instituts für Menschenrechte (Berlin) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, 2015).
- 5.
Dieses wird in Baden-Württemberg nur an Volluniversitäten angeboten.
- 6.
Mit der Schulgesetzänderung 2015 wurden die ehemaligen Förderschulen (Sonderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen) und sonstige Sonderschulen (alle anderen Förderschwerpunkte) in Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) umbenannt. Dies sollte ihrem Auftrag für die inklusiven Bildungsangebote (in der Regel in gruppenbezogenen Formen sowie Kooperationsklassen) und dem Sonderpädagogischen Dienst (ambulante Diagnostik, Unterstützung und Beratung an Regelschulen) entsprechen.
- 7.
Zudem eingeladen waren Vertreter*innen für das Sozialamt (Bereich Kindertageseinrichtungen), welche jedoch absagen mussten.
- 8.
Diese wurden nach Einschätzung der jeweiligen Schulverwaltungsbehörde ausgewählt und eingeladen.
- 9.
Z.B. bei Sonderpädagog*innen, welche von SBBZ an die GMS abgeordnet waren und damit verschiedene Aufträge wahrnahmen oder von Mitarbeiter*innen der Schulaufsicht, die mehreren Referaten zuarbeiteten.
- 10.
Studienordnungen.
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Merz-Atalik, K., Beck, K. (2023). Partizipative Mehrebenen-Netzwerk-Analysen von Governancestrukturen und Akteurskonstellationen der inklusiven Bildungsreform. Vergleichende Betrachtungen zu Südtirol (Italien) und Baden-Württemberg (Deutschland). In: Kruschel, R., Merz-Atalik, K. (eds) Steuerung von Inklusion!?. Educational Governance, vol 52. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-40103-0_8
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