Drogentests fungieren nicht nur aufgrund der ihnen beigemessenen Materialität als Garanten für Beweiskraft, wie im vorangegangenen Kapitel diskutiert wurde. Es ist nämlich auch, wie im Folgenden zu zeigen sein wird, ihre typische Eigenschaft, ihre Ergebnisse auf visuellem Wege auszugeben und damit Drogenkonsum respektive Sicherheitsrisiken anzuzeigen, die ansonsten nicht sichtbar wären (vgl. Kap. 5). Dies führt u. a. dazu, dass das ihm seitens der Anwender*innen und Befürworter*innen zugesprochene Vermögen, qua Sichtbarmachung evidente Ergebnisse zu erheben, verstärkt wird, was wiederum deren Objektivitätscharakter potenziert.Footnote 1 Gleichzeitig ist damit erneut der Status des Drogentests als aktiver und effektvoller Mediator angesprochen. Denn technische BilderFootnote 2 sind als Produkte konstruktiver Prozesse der Wissensherstellung zu verstehen, im Sinne einer „apparative(n) Bildproduktion“ (Belting 2007: 13), die bestimmte (Un-)Sichtbarmachungen implizieren, wobei sich bildlich mediatisiertes Wissen durch epistemische Typizitäten auszeichnet. Okular vermitteltes Wissen konstituiert eine spezifische Wissensform, denn bildlich transportiertes Wissen wird auf besondere Weise wahrgenommen und somit spezifisch in diskursive Praktiken integriert. Sichtbarmachung reduziert Komplexität und ist gleichzeitig mit Evidenzansprüchen verknüpft, die wiederum die situative Sinnkonstitution und deren diskursive Verarbeitung bedingen. Aufgrund dessen können Drogentests in Rückgriff auf eine Konzeptualisierung von Knorr Cetina (z. B. 2012a: 169), die von „skopischen Medien“ spricht, als skopische Mediatoren verstanden werden; als Visualisierungsapparaturen, die einen dem Menschen nicht wahrnehmbaren Zustand des Gegenübers visuell präsent machen und auf diese Weise neues, spezifisch gebrochenes Wissen schaffen. Dadurch greifen sie aktiv in Diskurse ein, die das drogenbezogene Gefährdungspotenzial von Personen im Rahmen eines kreativ-produktiven Wissenskonstruktionsprozesses auf visuellem Wege eigenlogisch (mit) herstellen.

Anschlussfähig ist eine solche Konzeptualisierung an die ‚Soziologie visuellen Wissens‘ (Schnettler 2007; Schnettler/Pötzsch 2007: 479; Burri 2009: 33; Tuma/Schmidt 2013)Footnote 3, unter der eine (wissens-)soziologische Perspektive verstanden werden kann, die der These folgt, dass bildliche Kommunikation ein eigenständiger Modus der Wissensvermittlung und mithin spezifischer Teil der gesellschaftlichen Konstruktion von Wirklichkeit ist (Tuma/Schmidt 2013: 11).Footnote 4 Eine vorliegend vertretende Kernvorstellung ist im Anschluss daran, dass es eine spezifische „visuelle Epistemik“ (Mersch 2006b: 100; Heßler/Mersch 2009: 10; vgl. a. Buchholz/Stahl 2014: 125) gibt, die Effekte auf die Wahrnehmung von Sachverhalten hat und in deren Verarbeitung seitens menschlicher Akteur*innen eingreift; visuellem Wissen ist ein „Eigensinn“ zuzuschreiben, es konstituiert eine „eigene Wissensform“ (Heßler 2006: 20).Footnote 5 Mit ‚visuellem Wissen‘ sind dabei sowohl diejenigen Sinnzuschreibungen und Informationen gemeint, welche über Prozesse der Sichtbarmachung generiert und übermittelt werden, als auch dasjenige Wissen, was durch den Umgang mit Visualisierungen entsteht (vgl. Mersch 2014b: 125). Bilder – hier stets im Sinne von technowissenschaftlichen Visualisierungen gefasst (vgl. S. 211) – sind Erkenntnisträger spezifischer Art, die auf visuellem Wege entsprechend aufgeladenes Wissen generieren, was mit wirkmächtigen diskursiven Effekten verbunden ist (Heßler 2006: 22).

Bildsensible Arbeiten existieren auch bereits in diskurstheoretischen Kontexten, so z. B. in den Arbeiten von Knorr Cetina (1999), Maasen/Mayerhauser/Renggli (2006), Christmann (2008), Raab (2008), Miggelbrink/Schlottmann (2009), Fegter (2011), Traue (2013), Betscher (2014), Renggli (2014), Keller (2016a) und Poferl/Keller (2017). Eine dort bereits behandelte und im Folgenden näher zu analysierende Kernthese besagt, dass Bildern (auch) in Diskursen eine wichtige Rolle zukommt, da sie an der diskursiven Konstruktion von Wirklichkeit wesentlich beteiligt sind (Poferl/Keller 2017: 307). Ohnehin wird das Foucault’sche Gesamtwerk als eng mit dem Visualitätsbegriff verknüpft verstanden (z. B. Deleuze 2013 [1992]: 71; Voßkamp/Weingart 2005: 11; Renggli 2007).Footnote 6 Im Zuge dessen wird an mehreren Stellen die Nähe von Visualisierungen und dem Foucault’schen Dispositivbegriff betont (z. B. Traue 2013: 128; Betscher 2014: 65 ff.; Keller 2016a: 81). Dazu schreibt Renggli (2007: Abs. 11): „Im Vergleich zum Diskurs erweist sich das Dispositiv als geeigneter Anknüpfungspunkt für eine Analyse des Visuellen, da es weniger an die Sprache, dafür mehr an den Raum (…) gebunden und heterogener ist“. Auch Keller (2008a: 92 f.) hebt bei seiner einführenden Diskussion des Dispositivbegriffs die damit verknüpfte Verbindung des Sag- und Sichtbaren hervor. Er greift dabei auf eine Interpretation von Deleuze (2013 [1992]: 58) zurück, für den jedes Dispositiv „ein Brei aus Sichtbarem und Sagbarem ist“.

Was bislang jedoch im Rahmen der wissenssoziologischen und diskurstheoretischen Thematisierung von Bildlichkeit zu kurz gekommen ist, ist das, was Burri (2013) „visual power in action“ nennt, also die situativ-produktive Rolle von Bildern in diskursiven Praktiken und die im Zuge dessen prozessierende soziotechnische Herstellung von Sinn per piktoraler Vermittlung. Visualisierungen können nämlich als spezifische aussagengenerierende Instanzen oder Ereignisse (Boehm 2011: 173) begriffen werden, die auf spezifische Art und Weise in Diskursen verarbeitet werden (Keller 2016a: 80 f.). Vor diesem Hintergrund zielt die folgende Analyse auf jenes „Zusammenspiel von visuellen Darstellungen und ihre Einbettung in (…) Diskurs(e)“, welches Knorr Cetina mit dem Terminus des „Viskurs(es)“ (1999: 247) beschrieben hat, wobei dieser Begriff vor dem Hintergrund eines multimodalen Diskursbegriffs entbehrlich wird, da dieser auch visuelle Wissensvermittlung umfasst.

Ich werde zunächst beschreiben, wie Drogenschnelltests konkret von der Polizei bei einer, im Rahmen eines überregionalen Festivals durchgeführten, Schwerpunktkontrolle auf einer Autobahn in Norddeutschland angewendet wurden und welche Rolle dabei der Test und seine Ergebnisanzeige spielte. Danach stelle ich dar, wie ein Drogenschnelltest Drogenkonsum visualisiert, um darauf folgende auf die epistemischen Charakteristika von bildlichem Wissen einzugehen. Zum Schluss werden Drogentests vor diesem Hintergrund als skopische Mediatoren diskutiert, was deren Kernkompetenz verdeutlicht, dem Menschen etwas ihm visuell Unzugängliches sichtbar und damit bearbeitbar zu machen – was gleichwohl mit epistemischen und mithin diskursiven Effekten verbunden ist.

1 Drogentests und die Visualisierung von Straßenverkehrsrisiken – oder: Konsumkontrollen per eyes and hands

Wie bereits in Abschnitt 4.4 angemerkt, hatte ich die Möglichkeit, an einer viertägigen, auf die Überprüfung der drogenbezogenen Verkehrstüchtigkeit der Straßenverkehrsteilnehmer*innen abzielende Schwerpunktkontrolle auf einer norddeutschen Autobahn teilzunehmen, die im Rahmen eines landesweit bekannten Musikfestivals – dessen Besucher*innen in Polizeikreisen als drogenaffin gelten – durchgeführt wurde (BP10).Footnote 7 Die Kontrollen fanden an zwei Tagen vor dem Festival (Mittwoch und Donnerstag) und an zwei Tagen zum Ende des Festivals statt (Sonntag und Montag), um sowohl den Hin- als auch Rückreiseverkehr gezielt überprüfen zu können. Beteiligt waren an den Kontrollen auch Mitarbeiter*innen vom Zoll, die besonders an mitgeführten Substanzen interessiert waren, während die Polizist*innen v. a. die Straßenverkehrstauglichkeit der Fahrer*innen überprüften.Footnote 8 Die Kontrollen an den ersten beiden Tagen wurden auf einem kleinen Rastplatz, der mit einem Toilettenhaus ausgestattet war, das dann auch zur Probenentnahme genutzt wurde, durchgeführt. Demgegenüber fanden die Kontrollen an den letzten beiden Tagen – auf der Gegenseite der Autobahn liegend – auf einer deutlich größeren Anlage statt. Auf dieser hatten sich die Kontrolleur*innen ganz zu Beginn des weitläufigen Geländes postiert und benötigten deshalb eigens hergeschaffte mobile Toiletten, die zur Probenentnahme genutzt wurden, da die stationären Toiletten zu weit entfernt waren. Bei der Auswahl der Getesteten kam eine doppelte Auswahlstrategie zum Zuge: Zum einen wurden alle jene Fahrzeuge einer Vorüberprüfung unterzogen, die an der Abfahrt herunterfuhren. Waren die Polizist*innen der Meinung, dass die Fahrer*innen Drogen konsumiert haben könnten, wurden diese herausgewunken und gebeten, einen Drogentest abzugeben. Bei der Verdachtsbegründung spielten nicht nur das Verhalten bzw. der mutmaßliche Zustand der Fahrer*innen eine Rolle, vielmehr trugen auch das Gefährt und die anderen Autoinsass*innen zur Verdachtsschöpfung bei. Diejenigen, die als Festivalgänger*innen identifiziert wurden, wurden zumeist einer genaueren Kontrolle samt Drogentest unterzogen (BP10: 21–23). Diese passive Selektionsstrategie wurde dadurch ergänzt, dass Polizist*innen in ihren Streifenwagen auf die „Bahn“ geschickt wurden, um verdächtige Fahrzeuge – an denen im Besonderen der Zoll Interesse hatte – herauszuwinken und zur Kontrollstelle zu führen (BP10: 24–29).

Abb. 8.1
figure 1

(Quelle: eigenes Foto)

Der erste, bei den Drogenkontrollen auf der Autobahn genutzte Drogenurinschnelltest der Firma Mahsan samt Verpackung und mitgelieferter Pipette.

Bei den Kontrollen kamen unterschiedliche Drogentests zum Einsatz. Zum einen zwei Versionen eines Drogenurinschnelltests der Firma Mahsan (vgl. Abb. 8.1 u. 8.3), der als Pipettiertest konzipiert ist und auf fünf Substanzen testet. Die Auswahl der überprüften Substanzen ist dabei keineswegs zufällig (vgl. Kap. 6), sondern bezieht sich auf diejenigen per Schnelltest detektierbaren Substanzen, die im Anhang des § 24a StVG als „berauschend(e) Mittel und Substanzen“ aufgeführt sind (also Cannabis, Heroin, Kokain, Amphetamin, Designeramphetamin [XTC], Opiate [Heroin und Morphin]) (BP10: 245; Iwersen-Bergmann/Kauert 2006: 9; Hettenbach 2010: 97–101).Footnote 9 Im Polizeijargon wird ein solcher Test demnach auch „24a-Test“ genannt (B107: 1083). Zusätzlich kam noch in Einzelfällen ein Speicheltest zum Einsatz – das Modell DDS 2 der Firma Alere (vgl. Abb. 8.2) –, ein elektronisches Testgerät zur Überprüfung von Amphetaminen, Benzodiazepinen, Cannabis (THC), Kokain, Methamphetaminen, Opiaten und Methadon (vgl. a. Moore/Kelley-Baker/Lacey 2013; Rohrig et al. 2017).Footnote 10

Abb. 8.2
figure 2

(Quelle: Mahsan Diagnostika o. J.)

Werbeprospekt der Firma Mahsan für den Drogenspeicheltest Alere DDS2.

Zumeist wurde der Speicheltest in Fällen eingesetzt, bei denen eine zu testende Person keine Urinprobe abgeben konnte (BP10: 196), die Probe auffällig und womöglich verfälscht (BP10: 35 f., 162 f.) oder ein Urintest ungültig und ein Wiederholungstest vonnöten war (BP10: 307 f.). Der Speicheltest kam auch zum Einsatz, wenn das Ergebnis eines Urintests – aufgrund schwacher Färbung der Testbande – nicht eindeutig war (BP10: 215–217). Bemerkenswert ist dabei, dass Speichel, wie in Kapitel 6 beschrieben, ein gänzlich anderes Zeitfenster als Urin abdeckt und deshalb beide Verfahren nicht bruchlos austauschbar sind. Für das polizeiliche Interesse, ob die getestete Person aktuell in der Lage ist, ein Auto sicher zu führen, ist ein Speicheltest grundsätzlich ohnehin die geeignetere Methode, da das Zeitfenster zwischen Konsum und Nachweisbarkeit hier deutlich kürzer ist (Manns 2007: 41; Steinmeyer 2012a, 2012b: 32 f.) und bei einigen Substanzen von der gefundenen Konzentration im Speichel auf jene im Blut – was ja die eigentliche ZielgrößeFootnote 11 ist (vgl. Kap. 6) – geschlossen werden kann (Schütz 1999: 38; Caplan/Goldberger 2001: 396; Möller 2016: 438 f.). Da Urintests aber deutlich praktikabler und günstiger sind, haben sie sich als Hauptanalyseinstrument bei Drogenkonsumkontrollen im Straßenverkehr flächendeckend durchgesetzt (z. B. Klipfel et al. 2009: 38; Möller 2016: 455) – obgleich sie nur einen Blick in die Vergangenheit gewähren und dabei bisweilen recht lange Zeiträume überblicken (bis zu sechs Wochen). Dies ist für die Testsituation streng genommen uninteressant, da es der Polizei um die gegenwärtige Beeinträchtigung einer Person geht.

Abb. 8.3
figure 3

(Quelle: eigenes Foto)

Der zweite, bei den Drogenkontrollen auf der Autobahn genutzte Drogenurinschnelltest der Firma Mahsan samt Verpackung und mitgelieferter Pipette.

Die Urinprobenabgabe, für die den Testsubjekten ein entsprechender Probenbecher ausgehändigt wurde, fand in der Regel nicht unter Sicht statt. Nur vereinzelt stellten sich Polizist*innen mit in die Toilettenkabine bzw. in das Toilettenhaus, um die Probenabgabe zu überwachen und etwaige Verfälschungsversuche (z. B. durch künstlichen oder fremden Urin oder auch per Verwässerung) zu registrieren (BP10: 300 f.). Stattdessen wurde der abgegebene Urin, bevor er auf die Teststreifen pipettiert wurde, auf Temperatur und Farbe geprüft. Oft wurden die Drogentests, die sich stets noch in ihrer Verpackung befanden (vgl. Abb. 8.1 u. 8.3), in Gegenwart der Getesteten und unmittelbar vor der Testdurchführung ausgepackt sowie angewendet und anschließend im nächstgelegenen Müllbehälter entsorgt (vgl. Abb. 8.4). Einige der Polizist*innen erklärten den Getesteten die Funktionsweise der Tests, während sie gemeinsam mit ihnen auf das Ergebnis warteten, was in aller Regel mehrere Minuten dauerte (BP10: 251 f.). Was dabei oft zu beobachten war: Sowohl die Polizist*innen als auch die Getesteten blicken in dieser Zeit gespannt – bisweilen geradezu gebannt – auf den Test und warten auf die Ergebnisausgabe, die dann per Augenschein ausgelesen wurde (BP10: 118–120). Ein dafür illustratives Beispiel ist eine Szene, im Rahmen derer ein Drogentestergebnis nicht eindeutig war und sich daraufhin vier Polizeibeamt*innen um diesen Test herum versammelten, um kollektiv zu eruieren, ob der Test nun zwei Striche anzeigt oder nur einen, also positiv oder negativ ist (BP10: 125). Dabei hat sich sehr deutlich gezeigt, dass der Drogentest und die von ihm ausgegebenen Striche zwar nicht immer eindeutige Ergebnisse liefern (vgl. a. Abb. 8.4), aber bei den Kontrollen das detektorische Zentrum der durchgeführten Drogenkonsumkontrollen bilden und dabei der Sehsinn eine herausgehobene Stellung einnimmt. Denn das Drogenschnelltestergebnis hat unmittelbare Konsequenzen für die Getesteten: Wenn er negativ ausfällt, dürfen sie weiterfahren. Wenn er ein positives Resultat anzeigt, muss eine Blutprobe abgegeben werden, was noch vor Ort durch einen eigens ganztägig abgestellten Amtsarzt geschah (BP10: 62–64, 233–235). Zudem wird den positiv Getesteten die Weiterfahrt für die kommenden 24 Stunden untersagt (vgl. dazu a. Winterberg 2012: 88), was in einigen Fällen – da kein*e Ersatzfahrer*in zugegen war – bedeutete, dass sie ihr Auto stehen lassen mussten und nicht weiterreisen konnten. Ferner wurde der Führerschein beschlagnahmt und bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle hinterlegt, wo er nach Ablauf eines Tages abgeholt werden konnte (BP10: 413–417; vgl. dazu a. Winterberg 2012: 87 f.). Die Blutprobe wurde parallel ins Labor geschickt und dort dahingehend untersucht, ob sich im Blut der getesteten Person Rückstände der per Schnelltest detektierten Droge finden ließen. Nur wenn dies der Fall war, musste der*die betroffene Verkehrsteilnehmer*in mit juristischen Konsequenzen rechnen, da Blut das einzig beweiskräftige Probenmaterial ist (BP10: 336–338; Möller 2010: 405; Steinmeyer 2012b: 30).Footnote 12 Für die Situation an Ort und Stelle galt aber: Es ist der Schnelltest, der über den Gang der Dinge entscheidet und die hauptsächliche (bildlich vermittelte) Entscheidungsreferenz darstellt.

Abb. 8.4
figure 4

(Quelle: eigenes Foto)

Benutzte Urinschnelltests mit unterschiedlichen Ergebnissen.

Die Beschreibung des Testszenarios auf einer bundesdeutschen Autobahn, in dessen Rahmen (u. a.) Festivalbesucher*innen per Urinschnelltest auf drogenbezogen Rückstände in ihrem Körper untersucht werden, veranschaulicht, dass solche Formen des Drogentestens ganz wesentlich über die Wahrnehmung und Weiterverarbeitung von visuell mediatisiertem Wissen prozessieren, diese Art Drogenkonsumkontrollen mithin, in Anlehnung an Latour (1986), eine Kontrollpraxis with eyes and hands ist. Die Entscheidung, ob die jeweilige Person zwecks Bestätigungsanalyse Blut abgenommen bekommt, an der Weiterfahrt gehindert wird und ihren Führerschein nach Ablauf von 24 Stunden bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle abzuholen hat, fällt also der Schnelltest, indem sein bildlich ausgegebenes Ergebnis ausgelesen und in entsprechende Entscheidungen übersetzt wird. Somit gilt für diese Kontrollen, was Heintz/Huber (2001: 17) bereits für die moderne (Natur-)Wissenschaft konstatiert haben: „(D)ie Augen (werden) zur ultimativen Erkenntnisinstanz. Nur was mit den eigenen Augen gesehen wurde, das heißt empirisch erfahrbar und intersubjektiv überprüfbar ist, kann zu einer (...) Tatsache werden.“ In den Worten Foucaults (2005 [1973]: 11): „Das Auge wird zum Hüter und zur Quelle der Wahrheit“.

Welche soziotechnischen Dynamiken und epistemischen Effekte hängen damit zusammen?

2 Was und wie visualisiert ein Drogentest?

Es ist also die wesentliche technische Leistung eines Drogenschnelltests, einen ansonsten für den Menschen unsichtbaren körperlichen Zustand, der sich auf das Vorkommen von Drogen bzw. ihren Wirk- oder Abbaustoffen im menschlichen Körper bezieht, auf visuellem Wege zu konkretisieren. Da aber die Verbindung eines Antigen-Antikörper-Komplexes, dessen Nachweis den analytischen Kern des Detektionsmechanismus darstellt (vgl. Kap. 6), nicht direkt sichtbar ist, werden die auf dem Schnellteststreifen platzierten Antigene oder Antikörper mit einem nachweisbaren Marker gekoppelt (nal von minden 2012: 50 f.; Skopp 2012: 86). In diesem Sinne gehört es zu der immanenten technischen Logik eines Drogenschnelltests, dass er über Umwege etwas für den Menschen prinzipiell sensorisch Ungreifbares in optisch verwertbarer Weise materialisiert, dadurch einen Raum des Sagbaren kreiert und auf diese Weise diskursiven Praktiken zugänglich macht. Ein dabei weitverbreitetes Testprinzip basiert auf der GLORIA-Technik (Gold Labelled Optical-read Rapid Immuno Assay). Entsprechende Tests sind heutzutage vor allem als kompetitive Verfahren konzipiert, was impliziert, dass sie ein positives Testergebnis mit dem Fehlen eines Streifens visualisieren. Wie ein solcher Prozess der Sichtbarmachung von Drogenkonsum konkret funktioniert, wird im Folgenden vorgestellt, um daran anschließend verdeutlichen zu können, inwieweit Drogentests produktiv-kreative Prozesse der Sichtbarmachung beinhalten, folglich keine Apparaturen der realitätskorrespondierenden Abbildung sind und welche Übersetzungsschritte dabei vonstattengehen.

GLORIA: Visualisierungstechnik von Drogenschnelltests

Da also die Tatsache, dass sich ein Immunkomplex zwischen drogenbezogenen Antigenen und den auf den Teststreifen platzierten Antikörpern gebildet hat, nicht direkt messbar und somit nicht nachweisbar, folgerichtig auch nicht in Handlungswissen übersetzbar ist, werden bei Schnelltests die dort platzierten Antigene oder Antikörper mit einer nachweisbaren Markierungssubstanz gekoppelt („reporting label“; Collins 2009: 18) (Raem/Goldmann/Brandt 2007: 1; Skopp 2012: 86). Im Falle eines kompetitiven Tests gemäß der GLORIA-Technik sind es goldmarkierte Antikörper, die auf die Begegnung mit den Drogenmolekülen aus der Probenflüssigkeit warten (Picard-Maureau 2011: 156; Skopp 2012: 87 f.; nal von minden 2012: 52; 2014: 7; gabmed 2015: 1). Um den Visualisierungsprozess genauer zu verstehen, ergibt es zunächst Sinn, sich den konkreten Aufbau eines Teststreifens zu vergegenwärtigen.

Abb. 8.5
figure 5

(Quelle: Winkler 2012: 8)

Urinteststreifen für THC; Vergleich Original und schematische Darstellung mit den verschiedenen Vlieszonen bzw. Membranen.

Die Teststreifen sind hinter dem Plastikgehäuse des Tests zum größten Teil verborgen (vgl. Abschn. 7.3) und haben mehrere Vlieszonen, die jeweils aus unterschiedlichen Membranen bestehen und unterschiedliche Aufgaben im Detektionsprozess übernehmen (vgl. Abb. 8.5). Aufgrund der wirkenden Kapillarkräfte steigt die Probenflüssigkeit automatisch auf und wandert selbstständig durch die verschiedenen Zonen des Teststreifens. Das erste Vliesteilstück nimmt die Probenflüssigkeit auf und dient im weiteren Verlauf der Analyse als Flüssigkeitsreservoir. Die darauffolgende Vlieszone (Mischzone) ist mit goldmarkierten Antikörpern bestückt, die, entsprechend dem selektiven Schlüssel-Schloss-Prinzip der Antigen-Antikörper-Reaktion (vgl. Kap. 6), mit denjenigen gesuchten Substanzen respektive deren Metaboliten reagieren sollen, die der Test qua Konstruktion zu testen anvisiert – im Falle des Beispiels aus Abbildung 8.7 also Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine, Kokain und EDDP (das primäre Abbauprodukt von Methadon). Enthält das Probenmaterial nun die Wirk- oder Abbaustoffe der gesuchten Substanz(en), so reagieren diese mit den goldmarkierten Antikörpern in der Mischzone und bilden rot-gefärbte Analytkomplexe, die dann in die nächste Zone des Streifens weiterwandern.

Abb. 8.6
figure 6

(Quelle: nal von minden 2014: 8)

Schematische Darstellung des Aufbaus von Teststreifen und Testkassette eines Urindrogenschnelltests.

In dieser Reaktionszone befinden sich herstellerseitig platzierte drogenspezifische Antigene, die mit den Antigenen aus der Probenflüssigkeit um die goldmarkierten Antikörper aus der Mischzone konkurrieren. Sind Wirk- oder Abbaustoffe der gesuchten Droge in der Probenmatrix vorhanden, können die in der Reaktionszone platzierten Antigene nicht mehr an die markierten Antikörper andocken, was zur Folge hat, dass sich keine rot gefärbte Testbande (auch ‚T‘-Linie genannt) ausbilden kann (vgl. Abb. 8.8 u. 8.9). Der Test gilt dann als positiv. Umgekehrt impliziert eine Bandenvisualisierung auf Höhe der T-Linie, dass keine Drogenrückstände gefunden wurden (vgl. Abb. 8.7). Der Test gilt mithin als negativ.Footnote 13 Parallel zur (Nicht-)Komplexbildung zwischen gesuchter Substanz und den auf den Teststreifen befindlichen, goldmarkierten Antikörpern, wandert ein Teil letzterer bis zur Kontrollzone, wo drogenspezifische Antigene platziert sind, die in jedem Falle eine Verbindung eingehen, was ebenfalls als rot markierte Linie identifizierbar ist (Kontroll- bzw. C-Linie). Dies weist auf das korrekte Funktionieren des Tests respektive die korrekte Anwendung desselben hin. Somit sind bei einem einwandfreien Test entweder eine Linie (drogenpositiv) oder zwei Linien (drogennegativ) zu sehen. Ein gültiges und Drogenkonsum anzeigendes Resultat wird somit durch nur eine Linie auf der Höhe des ‚T‘ visualisiert (vgl. Abb. 8.8 u. 8.9). Demgegenüber wird ein korrektes negatives Ergebnis – wie in Abb. 8.7 zu sehen – über zwei rote Linien (‚C‘ und ‚T‘) abgebildet. Wäre das Resultat ungültig, würde keine Linie auf der Höhe des ‚C‘ erscheinen.

Abb. 8.7
figure 7

(Quelle: eigenes Foto)

Drogentest mit (negativer) Ergebnisdarstellung.

Zu sehen ist in Abb. 8.7, dass die Testbande für Benzodiazepine (verschreibungspflichtige Schlaf- und Beruhigungsmittel) im Vergleich zu den anderen Testbanden schwächer ausgeprägt ist und durchaus den Verdacht nahelegen könnte, dass es hier um einen Wert in der Nähe des Grenzwerts handelt, was als Konsumindiz gewertet werden könnte (vgl. Abschn. 7.1), wobei das reine Interpretation und keine Schlussfolgerung im Sinne der Hersteller ist, da der vorliegende Test ein qualitatives Verfahren ist und kein (halb-)quantitatives darstellt. Dies illustriert treffend eine Erkenntnis, die ich auch in den teilnehmenden Beobachtungen machen konnte: Das Ergebnis eines Tests ist bisweilen nicht eindeutig und es bedarf in diesen Fällen ausführlicher Diskussion, wie das vom Test gegebene Bild zu interpretieren ist (BP10: 121 f.). Schwach gefärbte Banden können laut Herstellerangaben – im Sinne eines „Sonderfalls“ (nal von minden 2014: 9) – vorrangig dann entstehen, wenn die in der Probe befindliche Konzentration von drogenbezogenen Molekülen nahe am cut-off liegt. In solch einem Fall sollte ein erneuter Test durchgeführt werden, entweder eine erneute Überprüfung per Schnelltest oder direkt eine laborgebundene Bestätigungsanalyse, um das negative Ergebnis zu verifizieren (z. B. nal von minden 2014: 9).

Abb. 8.8
figure 8

(Quelle: eigenes Foto)

(Falsch-)Positiver Test auf Methylendioxypyrovaleron (MDPV).

Vor dem Hintergrund, dass das Ergebnis von den Anwender*innen „subjektiv visuell“ (Külpmann: 2003: A1139), also per Augenschein, ausgelesen werden muss (vgl. a. Collins 2009: 25; Dufaux et al. 2014: 29), wird deutlich, warum es sich bei Drogenschnelltests um nicht-instrumentelle Drogennachweisverfahren handelt.Footnote 14 Dies bekräftigt die beinahe lakonische Anweisung eines Herstellers: „Um den Test auszuwerten, wird das Reaktionsfeld betrachtet. Innerhalb des Reaktionsfeldes erscheinen eine oder mehre rote Linien.“ (nal von minden 2014: 9) Beim Drogentesthersteller Protzek firmieren die qualitativen-nicht-instrumentellen Drogentests konsequenterweise unter dem Rubrum „visuelle Drogenanalyse“ (Protzek GmbH 2017).

Abb. 8.9
figure 9

(Quelle: https://pictures.doccheck.com/com/photo/23743-positive-drug-test-amphetamines [16.01.2022])

Positiver Multidrogentest auf Amphetamine.

Drogentesten als Prozess der Sichtbar-Machung

Sowohl Drogenkonsum als zurückliegende und womöglich regelmäßig gepflegter Tätigkeit als auch die aktuelle Beeinflussung einer Person durch psychotrope Substanzen – was beides, je nach Test-Setting und Anwender*inneninteresse, die Zielinformation von Drogenkonsumkontrollen sein kann – sind nicht situativ eindeutig erkennbar. Vor allem ersteres ist ein abstrakt-komplexes Phänomen, das der sinnlichen Wahrnehmung nicht ad hoc zugänglich ist, da es Personen in der Regel nicht ansehbar ist, ob sie Drogen konsumieren – zumal nicht, wenn man die Mannigfaltigkeit möglicher Konsummuster berücksichtigt, die keineswegs allein den übermäßigen Gebrauch respektive Missbrauch umfassen, der tendenziell deutlicher zu erkennen sein könnte. Auch die aktuelle Beeinträchtigung einer Person durch Drogen ist gemeinhin nicht eindeutig zu registrieren, in Bezug zum Alkohol sind die phänotypischen Anzeichen durchaus geringer ausgeprägt (vgl. a. Kap. 5). So sagt ein*e Polizist*in sehr treffend in Richtung einer zu testenden Person: „Ich kann nicht in sie hineinschauen, deshalb mache ich diesen Test.“ (BP10: 216 f.)

Drogenkonsumierende zuverlässig und eindeutig zu identifizieren ist daher die Kernaufgabe des Drogentests, schließlich wurde er spezifisch für den Zweck der Visualisierung von Drogenkonsum entworfen. Wie die Beschreibung der GLORIA-Technik exemplarisch zeigt, kreieren Drogentests dabei symbolische Zeichen, die auf die eigentliche Zielinformation verweisen, womit eine künstliche Referenz zu dem abstrakten Zielphänomen hergestellt wird. Wie ebenfalls im Rahmen der GLORIA-Darstellung deutlich wurde, steht hinter der Visualisierungsfähigkeit eines Drogenschnelltests ein produktiver soziotechnischer Prozess, der sich molekulare Prozesse und biochemisches Spezialwissen zunutze macht, dies in praktikable Test-Form gießt und auf diese Weise für Vor-Ort-Drogenkonsumkontrollen operationalisierbar macht.

Wir haben es also mit Prozessen der Sichtbarmachung bzw. Visualisierung – im Sinne von „Sichtbar-Machung“ (Heintz/Huber 2001: 12; i. O. m. Herv.) – zu tun, also einer „Art der visuellen Darstellung (…), die einen aus physikalischen Gründen oder nach allgemeiner Vorstellung nicht sichtbaren Gegenstand in eine Form bringt, die das menschliche Auge betrachten kann.“ (Bruhn 2008: 132) Der Begriff der Sichtbarmachung zielt auf den prozessualen und kreativ-konstruktiven Charakter von visueller Repräsentation im Sinne von Bildherstellung, die gerade in Abgrenzung zu der Vorstellung der (passiven) bildlichen Wiedergabe und ihrer Abbildung von WahrheitFootnote 15 respektive der Korrespondenz zwischen visuellem Endprodukt und bildlicher Referenz verstanden werden muss (Rheinberger 1992: 29; 2001: 57; 2009: 127; Heintz/Huber 2001: 9; August/Hennig 2008: 96; Werner 2008: 34; Mersch 2014a: 17–19). Hinter solchen Praktiken steht nämlich ein komplexer soziotechnischer Prozess der „Piktorialisierung“ (Heintz/Huber 2001: 9; Burri 2001: 277), der als Referenzkette (Latour 2002a: 85) – im Sinne „kaskadische(r) Inskriptionen“ (Nohr 2014: 83) – beschreibbar ist, die auf „konstruktive Verfahren zur Herstellung von Wissen auf visuellem Wege“ (Bruhn 2008: 133) abzielt. Praktiken der Sichtbarmachung haben nicht allein darstellenden Charakter, sondern machen spezifische Phänomene überhaupt analysierbar respektive handhabbar (Lynch 1990: 154). Denn es stimmt: „Was wir erkennen und wissen (können), hängt nicht zuletzt davon ab, welche Technologien des Sichtbarmachens wir nutzen.“ (Hempel/Krasmann/Bröckling 2011: 10; vgl. a. Dommann/Meier 1999: 15)

Dieser Prozess der Sichtbarmachung kann so weit gehen, dass „das Repräsentierte erst in der intervenierenden Erstellung einer Repräsentation entsteht“ (August/Hennig 2008: 96).Footnote 16 Wissenschaftliche bzw. technische Bilder stellen dieser Perspektive nach also keine Porträts von natürlichen Gegebenheiten dar, sondern eigenlogische Visualisierungen, die „eine Vielzahl von technisch vermittelten Transformationsschritten“ enthalten und folglich aus einer „langen Kette von Übersetzungen“ in Folge kreativer Interventionen bestehen (Heintz/Huber 2001: 12; vgl. a. Rheinberger 1992: 29; 1997: 271 f.). So auch der Drogentest: Der durch ihn versprochene Blick in den Körper, einerlei, ob er Metaboliten ins Visier nimmt oder die Wirkstoffe der Substanzen im Körperinnern aufzuspüren sucht, repräsentiert eine bewusst geformte und spezifisch perspektivierte Form der Wissensproduktion. Denn die von ihm erzeugten Bilder sind Ergebnisse von konstruktiven Verfahren und keine getreuen Porträts, die einen vorhandenen Zustand lediglich passiv wiedergeben. Auch Drogentests stellen soziotechnische Prozesse der Bildherstellung dar, die stets produktiv-konstruktiv sind. Das visuelle Endprodukt ist kein Abbild des interessierten Zustands, vielmehr ist es Ergebnis eines Prozesses des „Zuwachs an Sein“ (Werner 2008: 31). Um Prioritäten deutlich zu machen, heben Bilder das aus der Sicht ihrer Entwickler*innen Relevante hervor und kreieren so durch ästhetische und technische Eingriffe einen neuen Sinn, da diese sich in das visuelle Endprodukt einschreiben (Heßler 2006: 22–24, 30 f.; 2009: 141–152). Die mit dem Testergebnis erzeugten Bilder, beim Schnelltest die unterschiedlich ausgeprägten Streifen, fügen der (sichtbaren) Welt etwas Neues hinzu. Der Drogentest versucht dabei aber nicht abzubilden – ähnlich einer Aufnahme aus dem Körperinnern eines Videoendoskops –, er versucht auch kein mimetisches Verhältnis, also eine visuelle Ähnlichkeit zum visuellen Referenten aufzubauen – wie es z. B. bei der Hirnbildgebung der Fall ist (Dumit 1999; Beaulieu 2002). Vielmehr handelt es sich gleichsam um eine „blinde Produktion visueller Daten, die sich verselbstständigen und nur mehr die Technologie abbilden, deren Selbstreferenz sie in sich tragen.“ (Belting 2007: 18) Es ist keine Kopie anvisiert, aber durchaus ein Protokoll (vgl. Daston/Galison 2007: 439).

Das visuelle Ergebnis eines Drogentests entsteht aus dem immunologischen Messverfahren, was auf molekularer Ebene stattfindet und wiederum nur indikativ für das untersuchte Phänomen ist und in dieser sichtbaren Form nicht als empirische Entität vorliegt. In Analogie zur Bildgebung in atomarer Auflösung – z. B. per Rastertunnelmikroskop (Hennig 2008; 2011) – werden beim Drogentest also „theoretische Entitäten“ adressiert, „die der direkten Beobachtung aus theoretischen wie empirischen Gründen prinzipiell nicht zugänglich sind.“ (Heintz/Huber 2001: 15; vgl. a. Haupt/Stadler 2006: 7 f.) Es handelt sich folglich auch beim Drogentesten um den Transfer von (wissenschaftlichen) Theorien in sichtbare Strukturen, wie es bei so vielen modernen Visualisierungsverfahren in den Naturwissenschaften der Fall ist (Heßler/Mersch 2009: 15). Während es beispielsweise bei der Rastertunnelmikroskopie, die atomare Vorgänge beobachtbar machen soll, eine taktile Erfassung der Oberfläche von Atomen ist, die dann in eine visuelle Darstellung übersetzt wird, ist es beim Drogentest eine (ausbleibende) Antigen-Antikörper-Reaktion, also das Verbindungsverhalten von Molekülen, die das visuelle Ergebnis unmittelbar konstituiert und auf das Vorhandensein von drogenbezogenen stofflichen Indikatoren in der Probenmatrix verweist. Dies mündet wiederum in der Kategorisierung der getesteten Person in ‚Drogenkonsument*in‘ respektive ‚Sicherheitsrisiko‘.

Ähnlich wie es beispielsweise in Bezug auf digitale Bilder (Heßler 2006: 27, 29; Daston/Galison 2007: 50, 407–437) diskutiert wird, gilt somit auch für das sehr analoge Verfahren des Drogenschnelltestens, dass keine direkte Verbindung zwischen dem bildlichen Verweis und einem externen Referenten möglich ist, da die Sichtbarkeit aus einer biochemischen Reaktion stammt, die auf etwas anderes verweist, ohne in einem kausalen Zusammenhang damit zu stehen. Freilich besteht ein Bezug zwischen beiden, das visuelle Extrakt ist nicht fiktiv, es besitzt „indexikalischen Grund“ (Heßler 2009: 155; vgl. a. 2006: 28). Und doch handelt es sich um einen Akt der Herstellung eines Phänomens, das es ansonsten in der Form nicht gäbe und folglich „ausschließliches Explikat einer Technologie (ist)“, das über einen „bildexternen Sachverhalt (aufklären)“ soll (Boehm 2007: 110). Letztlich haben auch die Bilder des Drogentests „deiktischen Charakter, da sie etwas (an)zeigen sollen und folglich einen instrumentellen Zweck und heuristische Funktion haben (Boehm 1999: 226; Heintz/Huber 2001: 17; Mersch 2014b: 127). Sie sind dabei aber gleichsam referenzlos – sie kreieren „Bilder ohne Vorbild“ (Geimer 2006) –, da die Richtigkeit ihrer Darstellung nicht anhand eines Kontrollblickes auf den abgebildeten Gegenstand überprüft werden kann (Mersch 2006a: 410). Die Folge: „(D)as Unsichtbare bleibt eine blackbox.“ (Geimer 2006: 164) Eine Evaluierung der Güte des Bildes ist nur durch Wiederholungstests, und dadurch wiederum mit anderen Drogentestbildern, als Beurteilungsinstanzen möglich, womit kein bildexternes Gütekriterium – zumindest unverzüglich und an Ort und Stelle – verfügbar ist (vgl. a. Rheinberger 1997: 272; Heintz/Huber 2001: 24).

Per Schnelltest auf Drogenkonsum zu testen ist also als ein Prozess der Sichtbarmachung zu verstehen, der mit kreativen Eingriffen seitens der Testhersteller einhergeht und eine nicht-korrespondistische Verbindung zwischen visuell auslesbarem Ergebnis und dessen Referenz konstituiert. Dieser Prozess der Visualisierung, wie im Folgenden verdeutlicht wird, ist ein epistemisch folgenreicher, da eine „mediale Transformatio(n)“ (August/Hennig 2008: 97) vonstattengeht, weil die visuelle Darstellung eine eigenlogische Repräsentationsform darstellt, die die dispositive Konstruktion von Wirklichkeit in spezifischer Weise mitgestaltet.

3 Drogentests als skopische Medien und die epistemische Typizität visuellen Wissens

Mit Fokus auf die Art und Weise, wie Drogenschnelltests die ihnen aufgetragene Funktion, die auch als „Funktion der Zeugenschaft“ (Mersch 2006b: 97) paraphrasiert werden kann, erfüllt, nämlich über die Darstellung optisch vermittelter Streifen, die die rasche Klassifizierung von Personen als Drogenkonsumierende ermöglichen soll, werden Drogentests nun, im Anschluss an Knorr Cetina (z. B. 2012a), als skopische Medien gerahmt. Es geht dabei nicht darum, zu zeigen, dass Drogentests das perfekte Beispiel für skopische Medien im Sinne Knorr Cetinas sind. Vielmehr soll das Konzept als heuristisches Werkzeug dienen, um die Visualisierungseigenschaft von Drogentests analytisch gewinnbringend reflektieren zu können.

Denn eine wesentliche Leistung des Drogentests ist also die visuelle Vergegenwärtigung eines ansonsten unsichtbaren Zustands und mithin seine Funktion als „Wahrnehmungsersatz“ (Schöttler 2014: 140). In diesem Sinne gehört es zu der immanenten Logik eines Drogentests, dass er eine „Versinnlichung des [ansonsten] Unzugänglichen“ (Hennig 2006: 99) vollzieht. Von epistemischer Relevanz ist dieser testspezifische Darstellungsmodus der Resultate vorwiegend deshalb, da er Effekte auf den Umgang der Akteur*innen mit dem Testergebnis hat und ihr Vertrauen in dessen Korrektheit beeinflusst, was wiederum Implikationen für die auf die Drogentestergebnisse folgenden Interventionen hat. Mit Rückgriff auf Gedanken der Soziologie visuellen Wissens und ergänzenden bildtheoretischen Ausführungen zur visuellen Epistemik, sollen Drogentests im Folgenden daher als soziotechnische Wissensträger besonderer Art aufgefasst werden, die per Visualisierungsleistung aktiv in die dispositive Konstruktion von Wirklichkeit eingreifen. Denn die Übersetzung von Beobachtungsdaten in Bilder impliziert eine „aktive Teilhabe an der Konstitution von Wissen“, da Bilder als „eigenständiges (…) Element des Erkenntnisgewinns“ (Bredekamp/Schneider/Dünkel 2008: 8) zu verstehen sind und mithin auf die dispositive Konstruktion der Wirklichkeit einwirken.

3.1 Skopische Medien

Drogentests sind, wie wir gesehen haben, ganz wesentlich auf visuellem Wege agierende Apparaturen, deren bildlich ausgegebenes Ergebnis (zunächst) das zentrale Kriterium für die Bewertung der getesteten Person ist und zum Teil den einzigen entscheidungsrelevanten Parameter bereitstellt. Mit Rückgriff auf Knorr Cetina (2012a: 168) können Drogentests deshalb als „skopische Medien“ bzw., der hier favorisierten Diktion folgend (vgl. Abschn. 2.2.3), als skopische Mediatoren verstanden werden: als „Beobachtungs(technologien) (…), die sinnlich entfernte respektive unsichtbare Phänomene situational präsent machen, die damit neue Beobachtungräume sowie Informationswelten erschließen sowie die Grenzen zwischen Situation oder System und Umwelt kontinuierlich verschieben.“Footnote 17 Ganz ähnlich wie Latours (1987: 227) „immutable mobiles“ sorgen skopische Medien also dafür, dass Informationen ungebunden von Raum und Zeit zirkulieren können (vgl. a. Reichmann 2017: 147 f.). Die Grenzen auflösende Kompetenz kann durchaus auch eine auf körperlich bedingte Demarkationen gemünzte sein, wie Knorr Cetina (2014: 44) in Bezug auf moderne Medizintechnik verdeutlicht.Footnote 18 Im analogen Sinne ermöglichen auch Drogentests Bilder aus dem Körperinnern; sie befähigen zum Blick in den Körper und erlauben die Extraktion der gesuchten, nur dort befindlichen Informationen. Dadurch, dass sie etwas abbilden, ermöglichen skopische Medien – im performativen Sinne – das Prozessieren des Repräsentierten (Knorr Cetina 2012a: 169):

„Wie Kristalle als Linsen fungieren können, die Licht bündeln und es an einem Punkt fokussieren, so bündeln solche Mechanismen Aktivitäten, Interessen und Ereignisse und fokussieren sie auf eine Oberfläche, von der aus die Resultate dann wiederum in verschiedene Richtungen projiziert werden können. Ist ein solcher Mechanismus vorhanden, orientieren sich die Teilnehmer auf diese abgebildete Realität hin und koordinieren ihre Aktivitäten entsprechend.“ (vgl. a. Knorr Cetina 2012b: 32)

Skopische Medien erweitern Situationen, indem sie unter anderem die menschliche Sehfähigkeit erweitern, Unsichtbares sichtbar und damit handhabbar machen (Knorr Cetina 2014: 43).Footnote 19 Skopische Medien operieren mithin als „zentrierende und vermittelnde Einheit(en), durch die Informationen, Ereignisse und andere Dinge hindurchgeschleust werden und von der sie ausstrahlen.“ (Knorr Cetina 2012a: 170) Dieser Prozess des Hindurchschleusens, von Knorr Cetina auch als Abbildung bezeichnet, ist keineswegs als ein neutraler Korrespondenzmechanismus zu verstehen. Vielmehr ist damit, im Sinne der zuvor beschriebenen Sichtbarmachung, ein produktiver Prozess angesprochen, der Inhalte verändert, tilgt, konstruiert oder hervorhebt – und auf diese Weise spezifische (Un-)Sichtbarkeiten und (Un-)Sagbarkeiten herstellt. So betont Reichmann (2017: 147), dass skopische Medien „Handlungs- und Interaktionszusammenhänge (visualisieren), die ohne sie nicht sichtbar wären, da diese Zusammenhänge keinerlei physisches Äquivalent haben oder da es sie in manchen Fällen (noch) gar nicht gibt“. Im Falle von Drogentests zielt diese Aussage – wie oben bereits verdeutlicht – auf das drogenkonsumbedingte Unfallrisiko, das es von ihnen aufzudecken gilt. Eine Information, die zwar partiell eine physische Entsprechung aufweist – die an die Antikörper auf den Teststreifen andockenden, auf ausgewählte psychotrope Substanzen reagierende Antigene – die allerdings unspezifisch sind, da sie keinen direkten Aussagewert für die Risikoträchtigkeit der getesteten Person implizieren. Dieser muss erst interpretierend hergestellt werden und hat somit keine unmittelbare physische Referenz. Ähnlich zum empirischen Beispiel von Knorr Cetina, in dem sie Inhalte auf den Computerbildschirmen von Händler*innen im Finanzdienstleistungsbereich fokussiert (z. B. 2003; 2012a)Footnote 20, ist auch der Drogentest ein Instrument, das auf visuellem Wege die wesentlichen Informationen für deren Anwender*innen sammelt und vermittelt, auf diese Weise einen spezifischen Handlungskontext überhaupt erst entstehen lässt und soziale Situationen transformiert (Reichmann 2017: 148). Die oben beschriebene Schwerpunktkontrolle auf der Autobahn seitens der Polizei würde es beispielsweise in dieser Form nicht geben, wäre da nicht der Drogenschnelltest, der schnelle vor-Ort-Ergebnisse generierbar werden lässt – und das auch noch zu vergleichsweise kostengünstigen Konditionen. Auch die Bildung von „Aufmerksamkeitsregimen“ (Knorr Cetina 2014: 43; Übers. S. E.) ist eine Parallele zwischen den Bildschirmen von Finanzdienstleister*innen und Drogenschnelltests, da beide eine klar konturierte Sichtfläche bieten, die die einzigen situativ relevanten Informationen beinhalten und damit Aufmerksamkeit strikt kanalisieren. Die dann aus dem Test deduzierte Information wird wiederum in handlungsleitendes Wissen und damit in konkrete Entscheidungen übersetzt, was den wirklichkeitskonstituierenden Effekten von skopischen Medien entspricht („‚world-making‘ effects“; Knorr Cetina 2014: 44).

Die Idee vom skopischen Medium scheint für den Drogenschnelltest noch passender als jener des bildgebenden Verfahrens, wie wir Drogentests vor einiger Zeit in Bezug auf deren Visualisierungskompetenz konzeptualisiert haben (Egbert/Paul 2013: 250–259). Zwar passt die Parallelisierung zwischen Drogentest und avancierten medizinischen Bildgebungsverfahren weiterhin recht gut – zumindest wenn man einen weiten Bildbegriff veranschlagt –, da man bildgebende Verfahren mit dem Roche Lexikon der Medizin als „Diagnostikmethoden [verstehen kann], die Aufnahmen aus dem Körperinneren liefern“ (Hoffman La Roche 2003: 217 f.). Allerdings birgt diese Analogisierung durchaus Irritationspotenzial, da auf diese Weise die dominanten Vorstellungen von herkömmlichen bildgebenden Verfahren – wie z. B. die Magnetresonanztomografie (MRT) – eine irreführende Nivellierung der diagnostischen Unterschiede zwischen der teilweise avancierten Medizintechnik und dem vergleichsweise profanen Drogenschnelltest wahrscheinlich macht. Wichtiger ist allerdings, dass der Begriff vom skopischen Medium nicht nur den hier relevanten produktiv-medialen Charakter der Tests deutlicher herauszustellen vermag, sondern zudem noch von Grund auf soziotechnisch gedacht ist. So schreibt Knorr Cetina (2012b: 34), dass sie mit dem Begriff spezifisch auf die „Konstellation technischer, visueller und verhaltensbezogener Komponenten“ zielt.

Mit der Konzeptualisierung von Drogentests als skopische Mediatoren sind also zwei ihrer Kerneigenschaften angesprochen: Zum einen vermitteln sie ihr Ergebnis auf visuellem Wege, stellen optisch zu verarbeitende Resultate zu Verfügung, die entsprechend beladen in Handlungswissen und darauf basierende Entscheidungen übersetzt werden. Zum anderen hat der Test als Aktant, im Sinne einer zentrierenden und vermittelnden Einheit, eine produktive Rolle im Rahmen der ihn umgebenen Situation und der damit berührten Diskurse. Denn „Bilder formen, ordnen und erzeugen Wissen, und sie kommunizieren es zugleich (Heßler/Mersch 2009: 11).

Die produktive Kraft, die vom skopischen Mediator des Drogentests ausgeht, wird nun mit Verweis auf die epistemische Eigenart visuell vermittelten Wissens verdeutlicht.

3.2 Seeing is believing: Die epistemische Typizität visuellen Wissens

Eine epistemische Besonderheit von (technischen) Bildern ist, dass es ihnen schwerfällt, ihren Inhalt als hypothetisch zu kennzeichnen oder Nichtwissen zu demonstrieren (Mersch 2006a: 413); es können mit (technischen) Bildern nur schwerlich Relativierungen vermittelt werden (Heßler/Mersch 2009: 23 f.; Buchholz/Stahl 2014: 127). Ferner haben sie, wie es Mersch (2006a: 412) ausdrückt, ein „schwieriges Verhältnis zur Verneinung“, da sie nichts transportieren können, was sie nicht darstellen (vgl. a. Heintz/Huber 2001: 25 f.; Heßler/Mersch 2009: 21 f.). Analog konstatieren Adelmann/Hennig/Heßler (2008: 42), dass es unmöglich ist, Wissen im Bild als „hypothetisch zu kennzeichnen oder Nichtwissen zu thematisieren (…), während sprachlich der Konjunktiv den hypothetischen Status des Wissens anzeigen kann.“ Auch der Drogenschnelltest kann sich bei seiner Ergebnisdarstellung in der Regel weder widersprechen noch relativieren: das, was er anzeigt, wird so und nicht anders angezeigt und das, was gezeigt wird „zeigt sich oder gar nicht“ (Mersch 2006a: 413) – ein „bildimmanentes Nega(t)“ (Heßler/Mersch 2009: 22) ist ihm nicht möglich. Zwar können einzelne Streifen bisweilen nur schwer zu erkennen sein, da sie sich nur schemenhaft respektive dünn gefärbt zeigen (vgl. z. B. die Abb. 8.4 u. 8.7), dies bedeutet aber bei den meisten handelsüblichen Tests – da sie qualitative Verfahren sind – keineswegs einen Hinweis auf die Menge der detektierten Substanz, wie es mitunter fälschlicherweise interpretiert wird (BP10: 228, 278 f.). Zudem muss in der praktischen Anwendungssituation daraus immer eine Ergebnisentscheidung gefolgert werden (eine Person kann schließlich nicht nur x-prozentig an der Weiterfahrt gehindert werden), die nicht selten über einen Wiederholungstest erfolgt, der dann wiederum über eine – so die Hoffnung – deutlichere Ergebnisausgabe die visuelle Unsicherheit aufhebt. In diesem Sinne entfaltet der Test also zumeist absolute visuell-materielle Präsenz, die gleichsam dankbar von den Anwender*innen aufgenommen und in eine Handlungsempfehlung übersetzt wird. Dieser Effekt wird dadurch verstärkt – im Sinne eines Spezialfalls des Latour’schen (2002a: 373) blackboxing –, dass die Testbilder ihre eigenen Herstellungsmechanismen, inklusive deren Kontingenzen, nicht mittransportieren bzw. unter ihrem Plastikgehäuse verhüllend verbergenFootnote 21 (vgl. a. Heßler 2006: 30 f.; Mersch 2006a: 418 f.; Klein/Mai/Tumanov 2017). Heintz (2007: 78) spricht in diesem Zusammenhang pointiert von der „Blockierung von Kontingenz“. Mit Borck (2001: 388) gesprochen sehen wir uns hier mit einem „Paradox der Transparenz“ konfrontiert, „ein eigentümliches Verschwinden der Technik“, das es erlaubt, trotz hochgradiger Artifizialität technowissenschaftlicher Bilder die Assoziation der natürlichen Abbildung zu perpetuieren und dem gemäße Evidenzeffekte zu generieren (vgl. a. Gugerli 1999: 134).

Die Schwierigkeit der bildlichen Darstellung von Negation hat schließlich persuasive Wirkung, weil das, was gesehen wird – weil eben nichts anderes zu sehen ist –, als nicht anfechtbar erscheint (Heintz/Huber 2001: 25 f.; Mersch 2006a: 413). Zumal die relevante Referenzgröße, die eine unmittelbare Bewertung des Informationsgehaltes des Drogentestbildes ermöglichen würde, nicht sichtbar ist. Da man mit Kraft der eigenen Augen gerade nicht sehen kann, ob die vor einem stehende Person Drogen zu konsumieren pflegt oder aktuell von psychotropen Substanzen beeinflusst ist, braucht es den Test ja überhaupt erst. Es gibt also keinerlei – im doppelten Sinne – augenblickliche Überprüfungsmöglichkeit über die Korrektheit der angezeigten Striche – ausgenommen Wiederholungstests oder Bestätigungsanalysen. Letztere verweisen aber auf einen anderen Ort und eine spätere Zeit, bringen mithin wenig, wenn prompt und vor Ort Ergebnisse vonnöten oder Sortierungsentscheidungen zu treffen sind. Auch beim Drogentest gilt also: Seine Bilder „zeigen, was sie zeigen, mit scheinbarer Souveränität“ (Adelmann/Hennig/Heßler 2008: 43). Dass seine Darstellung die Resultante einer drogendetektorischen Kompromisslösung ist und die daraus zu deduzierenden Ergebnisse mit Vorsicht zu genießen sind (vgl. Abschn. 6.3), kann die Visualisierung selbst nicht mit thematisieren.

Da (wissenschaftlichen) Bildern eine Unmöglichkeit der Einschränkung oder Abwägung zu eigen ist (Heintz/Huber 2001: 26; Tuma/Schmidt 2013: 20), zeigen sie sich prädestiniert für den „Existenzbeweis“ (Mersch 2006a: 413; 2014b: 127; Buchholz/Stahl 2014: 127) – wie es auch beim Drogentest der Fall ist, indem er – das Detektionsfeld einer Art „Fenster“ gleichend, „durch den das Auge einen Ausschnitt von Welt sieht“ (Heintz/Huber 2001: 29) – das Vorhandensein von Drogenkonsum anzeigen und die Existenz eines potenziellen Sicherheitsproblems melden soll. Dies wird dadurch unterstützt, dass Bildlichkeit ein „Urtopos“ zu eigen ist, der eine „‚Realitätsgebundenheit‘“ suggeriert und das visuelle Zeigen als Zeugen kontextualisiert: „Was das Bild zeigt, (hat) existiert.“ (Heintz/Huber 2001: 29) Entsprechend konstatieren Andersen/Vuori/Mutlu (2015: 100): „Once we have a visual icon of something, we get the notion that there is this definite kind of thing.“ Während sie als Beispiel dafür Sicherheitsmaßnahmen in Folge des Klimawandels oder Kriegsverbrechen nennen, gilt dies freilich auch für Drogenkonsum und die daraus gefolgerten Sicherheitsrisiken: Die visuelle Darstellung eines positiven Testergebnisses repräsentiert, dass ein Sicherheitsrisiko de facto vorliegt und eine entsprechende Intervention – z. B. in Form einer Bestätigungsanalyse oder einer Exkludierungsentscheidung – notwendig ist. Das heißt: Die Hauptfunktion des Drogentests ist die Zeugenschaft (Mersch 2006b: 97), er agiert mithin als maschineller Augenzeuge (Golan 2002).

Am Ende des Testprozesses steht schließlich ein (zumeist) eindeutig ablesbares Resultat – ein Resultat, dass das Ergebnis eines vergleichsweise komplizierten chemischen Prozesses darstellt und diesen auf einen eindeutigen Nenner bringt. Diese Eindeutigkeit ist indes nicht ohne Verluste zu haben: Die optische Griffigkeit, die dargestellte Kohärenz des Befundes ist Produkt einer starken Komplexitätsreduktion, die durch Komprimierungs- und Selektionseingriffe zustande kommt (vgl. a. Adelmann/Hennig/Heßler 2008: 42; Heßler/Mersch 2009: 17). Die Visualität des Resultats impliziert auf der einen Seite ein hohes Maß an abstrahierenden Eingriffen seitens der Testhersteller im Rahmen des Test-Designs und der -Entwicklung, die vermeintlich unwichtige Informationen außer Betracht lassen und damit ein ebenso stilisiertes wie konzentriertes, optisch ad hoc verwertbares Ergebnis produzieren (Fischel 2008: 178). Nicht nur deshalb gilt: Bilder machen immer auch unsichtbar, sie sind stets auch opak (Heintz/Huber 2001: 28; Stoellger 2014: 71). Andererseits ist es – dem dargestellten Diktum der Praktikabilität folgend – genau diese radikale informationelle Eingrenzung, die den Schnelltest zum nützlichen Instrument werden lässt. Denn die visuell-epistemische Eigenlogik macht es möglich, große Datenmengen auf ein kompaktes Format zu verdichten und „‚auf einen Blick‘“ verfügbar zu machen (Adelmann/Hennig/Heßler 2008: 42). Durch die „Gleichzeitigkeit ihrer Wahrnehmung“ (Burri 2008b: 350) kann man mit Bildern zudem ad hoc, gar simultan Wissen kreieren (Schnettler 2007: 194 f.; Mersch 2014b: 127), was nicht nur einen erheblichen Zeitvorteil birgt (Heintz/Huber 2001: 13); es bietet auch den Vorzug, dass das Ablesen der Schnelltestresultate unkompliziert in die eigenen Verfahrensabläufe integriert und damit ebenso konkretes wie promptes Handlungswissen erzeugt werden kann, das zeitnah greifbar und umsetzbar ist (Buchholz/Stahl 2014: 127).

Nicht zuletzt ist es das grundsätzliche Vertrauen in das Augenscheinliche, woraus die Evidenz des Visuellen und dessen „affirmative Kraft“ (Heßler/Mersch 2009: 22; vgl. a. Heintz/Huber 2001: 25 f.; Mersch 2006a: 413) erwächst und womit sich – sowohl im Sinne einer Verstärkung und eines Sonderfalls der Attribution mechanischer Objektivität (vgl. Kap. 6) – der beweisende Charakter des Artefakts auf visuellem Wege manifestiert (z. B. Knorr Cetina 1999: 249; Heintz 2007: 78; Schmied-Knittel 2010: 9; Mersch 2014b: 127, 130). Die visuelle Darstellung der Testergebnisse steht für eine Eindeutigkeit, die mit Evidenz verknüpft wird. Denn ‚Evidenz‘, meint nicht nur „klar und deutlich“ (Kamecke 2009: 11), schon etymologisch zielt sie auf die augenscheinliche, offenkundige Erkenntnis ab, die durch die eigene Wahrnehmung des Sehens erfolgt (Dünkel 2008: 149; Kamecke 2009: 11). Die Bildlichkeit der Drogentest-Ergebnisse kann dabei als Beleg ihrer Richtigkeit wahrgenommen werden, weil man das Ergebnis ja ‚mit den eigenen Augen sieht‘ (Nohr 2004: 8; Kamecke 2011: 12; Schwarte 2015: 27). Das Vertrauen in das Augenscheinliche, die Zuverlässigkeit des Visuellen erwächst zudem aus dem „‚augen-blicklichen‘ Sehe(n)“ (Heßler/Mersch 2009: 29), also der Unmittelbarkeit der Wahrnehmung (Adelmann/Hennig/Heßler 2008: 43; Schmied-Knittel 2010: 9). Daraus folgt: „seeing is believing“ (Lee/Mandelbaum 1999; vgl. a. McCabe/Castel 2008; Burri 2008a: 163–173).

Auf diese Weise wird über visuelle Mediatisierung die „Verstärkung situativer Evidenzeindrücke“ (Poferl/Keller 2017: 308; vgl. a. Keller 2016a: 88) provoziert, was wiederum die Art und Weise bedingt, wie die vom Drogentest angezeigten Ergebnisse – drogenpositiv oder -negativ, Sicherheitsrisiko ja oder nein – in Folgepraktiken übersetzt und diskursiviert werden, ergo die dispositive Konstruktion von Wirklichkeit berühren. Mit Burri (2008b: 347) lässt sich ergänzen, dass der Drogentest gerade über seine Visualisierungskompetenz zum „Macht- und Autoritätsträger“ wird, insbesondere per „Beglaubigung durch Sichtbarmachung“ (Mersch 2006a: 416). Relevant ist dabei auch, dass die Evidenzattribution einen legitimierenden Effekt für die damit verbundene Kontroll- und Selektionspraxis haben kann (Hempel/Krasmann/Bröckling 2011: 10). Es sind Effekte, die auf diskursiver Ebene prozessieren und folglich eine unmittelbare Folge der visuellen Darstellung auf die sie umgebenden Diskurse darstellen und die ganz wesentlich damit zu tun haben, dass Sichtbarkeit als „letzte Instanz der Wahrheit“ (Gugerli 1999: 132) verhandelt wird.

4 Drogentests als epistemische Konverter

Das zu Beginn dieser Arbeit präsentierte Zitat von Deleuze (1991: 154), das Dispositive als „Maschinen“ beschreibt, die benutzt werden, „um sehen zu machen oder sehen zu lassen, (…) um sprechen zu machen oder sprechen zu lassen“, deutet bereits auf die im Dispositiv realisierte Verbindung vom Sehen mit dem Technischen hin. Drogentests, verstanden als skopische Mediatoren, zeigen diese Kopplung gleichsam paradigmatisch auf, indem sie die Kreation von spezifischen Sicht- und daraus folgenden Sagbarkeiten als Form der dispositiven Konstruktion von Wirklichkeit und die sich daraus ergebenden Macht-Wissens-Komplexe verdeutlichen. Denn wie Foucault (2005 [1973]: 109) in seiner Studie zur Geburt der Klinik schon konstatiert, „(gibt es) Krankheit (…) nur im Element des Sichtbaren und folglich im Element des Aussagbaren.“ Dies gilt gleichfalls – auf RisikenFootnote 22 bezogen – für Drogentests: In Verbindung mit seiner Nutzung als präemptives Medium (vgl. Kap. 5), generiert der Drogentest „präemptive Sichtlinien“ (Amoore 2009; Übers. S. E.), die die – im doppelten Sinne – unsichere Zukunft sichtbar machen und die Klassifikation von Personen in Drogenpositiv oder -negativ ermöglichen sollen. Abermals mit Deleuze (1991: 154) gesprochen: „Jedes Dispositiv hat seine Lichtordnung – die Art und Weise, in der dieses fällt, sich verschluckt oder sich verbreitet und so das Sichtbare und das Unsichtbare verteilt und das Objekt entstehen oder verschwinden läßt, welches ohne Licht nicht existiert.“ Drogentests sollen im Hier und Jetzt ein Bild machen von zukünftigen Sicherheitsrisiken, von Personen, die gegenwärtig noch nicht als Risiken erkennbar sind und als Wissensobjekte entstehen sollen. Damit ist ein Prozess der Sichtbarmachung verbunden, der nicht im luftleeren Raum stattfindet, sondern mit spezifischen epistemischen Effekten korrespondiert, die einen relevanten Strang der dispositiven Konstruktion von Wirklichkeit durch Drogentests konstituieren. Denn: „Wenn Dinge und Phänomene visuellen Kategorien zugeleitet werden, denen sie bis dahin entzogen waren, so erhalten sie dadurch einen anderen epistemischen und kulturellen Status.“ (Hagner 1996: 259)

Diese epistemischen Effekte haben wesentlich mit der den Drogentests, u. a. qua ihrer visuellen Ergebnisausgabe, zugeschriebenen Evidenz zu tun, die sich auf die augenscheinliche Erkenntnis zurückführen lässt. Drogentests reduzieren zudem Komplexität, indem sie die Information, ob eine Person Drogen konsumiert hat, auf die Darstellung von einem respektive zwei rot gefärbten Streifen simplifizierend verdichten. Drogenkonsum und das damit verbundene Risiko wird mithin auf eine Dichotomie abstrahiert und auf diese Weise „vereindeutigt“ (Wehling/Viehöver/Keller 2005: 151). Gleichwohl geht das visualisierte Ergebnis auf ein hohes Maß an abstrahierenden Eingriffen seitens der Testhersteller im Rahmen der Test-Entwicklung zurück, die vermeintlich unwichtige Informationen außer Betracht lassen und damit ein ebenso stilisiertes wie konzentriertes, aber damit optisch einfach verwertbares Ergebnis entwerfen. Wie andere technisch-optische Instrumente auch, agiert der Drogentest somit als epistemischer Filter, der bestimme Elemente hervorhebt und andere ausblendet (Bredekamp/Fischel/Werner 2004: 8). Dazu gehört nicht nur die Entscheidung, wie das Resultat konkret angezeigt wird – als (nicht-)gefärbte Bande –, sondern auch der Entschluss, in welchem (materialen) Rahmen es platziert wird.

Wie wir in Kapitel 7 gesehen haben, sind handelsübliche Drogenschnelltests so gestaltet, dass beim Tauchtest neben der Bezeichnung der fokussierten Substanz nur das Detektionsfenster offen sichtbar ist, bei Pipettiertests zusätzlich noch die Pipettieröffnungen (vgl. Abb. 8.6). Wie der Urin hochsteigt und die verschiedenen Zonen durchläuft, ist demgegenüber nicht direkt einsehbar. Das Resultat ist dann somit (fast) das einzige, was sichtbar ist und wiederum (zumeist) eindeutig ablesbar und pendelt stets zwischen zwei Möglichkeiten: positiv oder negativ. Ein Drogentest liefert so augen(ge)fällige Resultate und ist für alltagspraktische Einsätze bestens geeignet, weil er mit seiner evidenten Eindeutigkeit konkrete Handlungsempfehlungen geben kann und auf diese Weise die weitere Abfolge der Ereignisse erheblich mitbestimmt. Die Greifbarkeit der Resultate lässt zudem die dahinterstehenden Prozesse, die im Inneren des Testgehäuses stattfinden und die Kontingenz und potenzielle Fehlerhaftigkeit des Verfahrens offenbaren, in den Hintergrund treten und opak werden (blackboxing). Es ist genau diese informationelle Eingrenzung, die den Schnelltest zum praktikablen Instrument werden lässt, da die gewünschte Information ohne Umschweife zu erkennen ist bzw. aus dem gegebenen Zeichen vergleichsweise einfach die gewünschte Auskunft mit augenscheinlicher Klarheit abgeleitet werden kann.

Was Bruhn (2008: 133) für wissenschaftliche Visualisierungsverfahren konstatiert, gilt somit auch für den Drogentest: „Der Prozess der Verbildlichung holt den Untersuchungsgegenstand erst ins Register des Sichtbaren und transformiert ihn zum Gegenstand von Operationen und Überlegungen.“ Der bzw. die Teststrich(e) werden zum lesbaren Symbol für Drogenkonsum respektive Sicherheitsrisiko und bilden die Basis für daran anschließende Überprüfungsmaßnahmen und Selektionsentscheidungen. Das Testergebnis wird durch die Visualisierung zum immutable mobile, da es leicht dokumentierbar ist und ebenso problemlos wie kostengünstig auf Reisen gehen kann, z. B. in toxikologische Labore, und sich am Ende ohne große Komplikationen, z. B. in einer Gerichtsakte oder als Notiz auf dem Schreibtisch der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, wiederfinden kann. Relevant ist am Ende nur das Testergebnis, im Sinne von ‚positiv‘ oder ‚negativ‘, alle dessen Herstellung bedingenden Faktoren sind dann nicht mehr wichtig. Es ist „die positiv-schöpferische, Interaktionsräume öffnende Macht von Bildern“ (Mayerhauser 2006: 85), die sich auch beim Drogentesten entfaltet. Denn Drogentests generieren spezifische „Räume der Sichtbarkeit“ (Lemke 2008: 136) und etablieren damit spezifische „Ordnung(en) des Beobachtens und Beobachtetwerdens, des Zeigens und Verbergens.“ (Hempel/Krasmann/Bröckling 2011: 8) Deutlich wird dadurch der Einfluss, den Drogentests auf die Testanwender*innen und Testsubjekte ausüben. Sie lassen bestimmte soziale Tatbestände überhaupt für entsprechende Zugriffe erreichbar werden, sie kreieren die Phänomene erst. Im Zuge dessen dirigieren sie die gesellschaftliche Aufmerksamkeit auf ausgesuchte Probleme – hier: Drogenkonsum als Sicherheitsrisiko – und lenken überwachende Blicke.

Dieser Prozess ist freilich nicht folgenlos, sondern mit diskursiven Effekten verbunden, da der Test – ganz im Sinne von Latour („Techniken als Gestaltveränderer“; 2002a: 231) – dabei als epistemischer Konverter fungiert, der die diskursive Praxis um eine visuelle Ebene erweitert und daran gekoppelte Evidenzerfahrungen und Objektivitätsattributionen provoziert. Passend zum im Kapitel 6 postulierten Praktikabilitätsmotiv sollen die Ergebnisse des Drogentests ad hoc und eindeutig auslesbar sein. Pointiert ausgedrückt: Es dominiert bei seinen Anwender*innen eine „Sehnsucht nach Evidenz“ (Harrasser/Lethen/Timm 2009: 9), für das epistemische Kosten in Kauf genommen werden. Mithin herrscht ein „Verlangen nach Klarheit statt nach Wahrheit.“ (2009: 9) Vieldeutigkeit soll minimiert, Eindeutigkeit maximiert werden. Kurzum: „Man will scharfe Spuren und keine uneindeutigen Übergänge“ (Gombrich 1994: 18) – und genau das liefert der skopische Mediator Drogentest. Denn wie Mersch (2006b: 96 f.) hervorhebt, sind die Wahrheitseffekte, die ein Diskurs zu generieren vermag, eng auf die visuelle Evidenzproduktion bezogen, indem letztere das diskursiv verhandelte Wissen mit (zusätzlicher) Gültigkeit ausstattet. Damit sind freilich konkrete Machteffekte verbunden. So schreibt Wischmann (2016: 145): „Das Materiell-Visuelle verstärkt die diskursive Verknüpfung von Macht und Wissen. Machtbeziehungen, die durch entsprechende visuelle Diskurse getragen werden, bringen umso ‚wahrere‘ und wirksamere Wissensfelder hervor“.

Auf diese Weise machen Drogentests einen Akt der visuell mediatisierten Sinngebung zum epistemischen Kern der machtvollen und wirklichkeitskonstituierenden Praxis von Drogenkonsumkontrollen. Mithin kann die Sichtbarmachung als die Kernkompetenz des Drogenschnelltests verstanden werden, was wiederum seine dominante Rolle als Diskursaktant in entsprechenden Prozessen der dispositiven Konstruktion von Wirklichkeit manifestiert. Drogentests bilden damit Transformationsmaschinen, die eine bestimmte Form der Wissensproduktion darstellen und durch ihre Übersetzungsprozesse die Rahmenbedingungen jener diskursiven Interaktionszusammenhänge, in die sie integriert sind, präformieren, da sie die dort virulenten Modi des Wissens editieren, indem sich der Erfahrungsmodus der beteiligten Subjekte verändert und somit in die dispositive Konstruktion von Wirklichkeit Eingang findet (vgl. dazu Bührmann/Schneider 2010: 271).