Aus den Äußerungen der Befragten über SEO-Unterstützungsorganisationen (SEO-U) lassen sich folgende Unterkategorien herausarbeiten, die in diesem Kapitel in dieser Reihenfolge dargestellt und diskutiert werden:

  • Wirkung von SEO-U auf die Politik,

  • Restriktionen der Ressourcenverteilung durch Wohlfahrtsverbände,

  • Beratungsbedarfe und Beratungsbereitschaft,

  • Spektrum und Verfügbarkeit von Beratungsangeboten,

  • Stellenwert von Auszeichnungen als Zugangsmöglichkeit zu Unterstützungsangeboten,

  • Zugang zu Unterstützungsangeboten für Nicht-Studierende und Nicht-Akademiker,

  • Zugang zu Unterstützungsangeboten für SE im Rentenalter,

  • Zugang zu Unterstützungsangeboten für SE aus den neuen Bundesländern (NBL) und aus strukturschwachen Regionen,

  • inhaltliche Zielsetzung der SEO als Zugangsbedingung zu Unterstützungsangeboten,

  • Hochskalierbarkeit und Innovation als Zugangsbedingungen zu Unterstützungsangeboten,

  • Beraterkompetenz in SEO-Unterstützungsorganisationen inkl. Beratungswirkung sowie

  • Arbeitsbedingungen und Managementprozessmängel bei SEO-Unterstützungsorganisationen.

Bei der Darstellung der Unterkategorien werden Schilderungen der Interviewpartner zu generierten Kodes zur Illustration als Endnotenverweis eingearbeitet, und die gewonnenen Erkenntnisse werden an internationalen Studien, die im Forschungskontext der Arbeitsgestaltung und der Wirkung der Arbeit von Social Entrepreneuren bestehen, gespiegelt und in der bestehenden Forschungslandschaft verortet.

Bei der Diskussion werden darüber hinaus an mehreren Stellen wissenschaftliche Erkenntnisse wie z. B. Modelle und Theorien herangezogen, die zur inhaltlichen Erläuterung der eigenen Studienergebnisse passen und die Bedeutung der Kodes insofern untermauern. Dies geschieht vor allem in Abschnitt 5.11 zur Beratungszugangsmöglichkeit, in Abschnitt 5.12 zur Beraterkompetenz und Beratungswirkung sowie in Abschnitt 5.15 zur Messbarkeit von Beratungserfolg.

Kapitelabschließend wird aufgezeigt, welche Bedeutung die in diesem Kapitel dargestellten Erkenntnisse für das Wirkungsmodell zur Arbeitsgestaltung von SE besitzen.

5.1 Wirkung von SEO-Unterstützungsorganisationen (SEO-U) auf die Politik

Mit den Ausführungen in Abschnitt 2.1 wurde die Notwendigkeit der Lobbyarbeit für Social Entrepreneurship aus Sicht von Verfassern mehrerer quantitativer Studien, vor allem der DSEM und der GSM, aufgezeigt. Die Notwendigkeit von Lobbyarbeit für SE(O) wird von Befragten geteilt (IP1919; IPE20; IP3221; FG5Z733–74022), wenngleich aus unterschiedlichen Gründen und mit verschiedenen Zielsetzungen (IPb23; IPX24; IP2125; IPF26). Dass SEO-U dabei Erfolg haben und auf die Politik einwirken, belegt u. a. der vom Deutschen Bundestag im Mai 2020 angenommene Antrag und Beschluss zur Förderung von sozialen Innovationen (SEND, 2020, m. V. a. Deutscher Bundestag, 2020; 2020a).

Hervorgehoben wird, dass es der Politik im Gemeinwesen an einem systemischen Blick für die Ist-Situation von SE(O) fehlt, sie den Bedeutungsgehalt noch nicht verstanden hat (IPF27) und nahezu ausschließlich auf langjährige Vereinbarungen mit Wohlfahrtsverbänden setzt (FG5Z733–74028), durch die SE die nun diskutierten Restriktionen erfahren.

5.2 Restriktionen der Ressourcenverteilung durch Wohlfahrtsverbände

Vereinzelt werden Wohlfahrtsverbände von Befragten als Ratgeber und Unterstützer beschrieben (IP929). Allerdings überwiegen kritische Ausführungen. Obwohl ein Wohlfahrtsverband die Interessen seiner Mitglieder vertreten soll, kann das Gegenteil passieren (IPI30; IPI31; IP2432; IP1533; IPÄ34; IP3235).

IP15 kritisiert im Speziellen, dass das zentrale Handlungsmotiv von Trägern der Wohlfahrtsverbände in finanziellen Einnahmequellen für Leistungserbringungen liegt, nicht jedoch im Abbau sozialer Benachteiligung; dabei begeben sich Träger in einen Konkurrenzkampf (IP1536).

Zum einen sind Wohlfahrtsverbände groß genug, um Geschäftsführungsgehälter zu zahlen (IP2637), so dass gemutmaßt werden könnte, dass damit qualitativ hochwertige Managementstrukturen gesichert sind, die ein effektives wie effizientes Arbeiten begünstigten. Zum anderen wird die Wirkung der Wohlfahrt nicht als gesichert angesehen (IPY38; IPγ39) bzw. angezweifelt (IPI40), zumal Skandale die Arbeitsstrukturen von Wohlfahrtsverbänden begründet infrage stellen (IPÄ41). Einer der befragten SE benennt in einem kommunikativen Validierungstelefonat mehrere millionenschwere Korruptionsskandale von Wohlfahrtsverbänden und verweist hierbei auf einen aktuellen Fall, konkret auf eine tagesaktuelle Auseinandersetzung in den Medien (m. V. a. Frankfurter Rundschau, 2020); der betreffende SE betont die Verantwortlichkeit des Wohlfahrtsverbands für den Verlust sozialer Wertschöpfung und stellt heraus, dass neben den materiellen Ressourcenverlusten, die zu finanziellen Einbußen in den Arbeitsgestaltungsmöglichkeiten von SEO führen, ebenso das Ansehen sozialen Engagements Schaden nehmen kann. Weitere Äußerungen von IP thematisieren Reputationsverlust (IP1542). Zudem wird infolge der gegebenen Aufteilung psychosozialer Versorgungsressourcen unter Wohlfahrtsverbänden ein Druck ausgeübt sowohl auf SEO-Startups als auch auf SEO in der Betriebsphase, sich den Wohlfahrtsverbänden unterzuordnen (IPγ43; IPIZ1544).

Zwar schildert IP27 ein von ihrer Landesregierung gefördertes Modellprojekt zur Evaluation der Arbeitsqualität des Wohlfahrtsverbandes, mit dem sie zusammenarbeitet. Allerdings reflektiert IP27 dies kritisch (IP2745): Demnach erhielt der Wohlfahrtsverband vom zuständigen Landesministerium eine Fördersumme, verbunden mit der Auflage, diese an SEO weiterzugeben und dabei zu erheben, ob diese weitergereichte finanzielle Förderung zur Verbreitung sozialer Innovation führt. Dabei wurde unter sozialer Innovation verstanden, dass eine bereits als erfolgreich bewertete sozialunternehmerische Umsetzung an einem neuen Ort unverändert abermals umgesetzt wird. Dass ein finanzverwaltender Wohlfahrtsverband und ein finanzierendes Landesministerium deren Modellprojekt selbst als Erfolg für das Verbreiten sozialer Innovation durch den Wohlfahrtsverband bewerten, erscheint fragwürdig, zumal wenn der Wohlfahrtsverband für diese Geldmittelverwaltungstätigkeit eine separate Verwaltungspauschale erhält und damit zusätzliche Mittel in eigene administrative Arbeitsplätze bindet. Obwohl der Wohlfahrtsverband lediglich eine verwaltungsbezogene Aufgabe übernommen hat, wurde einzig ihm ein erfolgreiches Skalieren testiert.

Die Befragten beschreiben damit ein Spannungsfeld zwischen Kooperation (Cooperation) und Konkurrenz (Competition) im Marktgeschehen; diese Dualität beschreiben Nalebuff und Brandenburger (1997) mit dem Kofferwort „Co-opetition“ (auch: Coopetition). Die beiden Autoren diskutieren auf Basis spieltheoretischer Erkenntnisse, inwieweit sich Zusammenarbeit und Wettbewerb im Rahmen einer strategischen Entscheidungsfindung konstruktiv miteinander verbinden lassen; dabei lässt sich z. B. bei den „Mit-Spielern“ deren Ausgestaltung von „Spiel-Raum“ und „Spiel-Regeln“ analysieren. Verwiesen wird an dieser Stelle auf eine weiterführende Auseinandersetzung zum Phänomen der Coopetition in Abschnitt 9.2, wenn Aussagen der Befragten zur Gestaltung von Networking zwischen SE(O) reflektiert werden. Festhalten lässt sich an dieser Stelle: Befragte testieren der Wohlfahrtsverbandsarbeit ein Agieren zum Nachteil von SE(O).

5.3 Beratungsbedarfe und Beratungsbereitschaft

Sowohl SE-Startups als auch SE, die mit ihrer SEO bereits ihre Betriebsphase erreicht haben, weisen u. a. Fragestellungen mit Beratungsbedarf auf, die ebenso auf KE zutreffen (IPa46; IPG47; IP748; IP549).

Darüber hinaus bestehen ab der Gründungsphase SE-spezifische Beratungsbedarfe (IP650), wobei SE, deren SEO in der Betriebsphase angekommen ist, qualifizierten Fachberatungsbedarf zu anderen Themen bekunden, als es bei SE-Startups der Fall ist (IP2551; IP2652). Dabei weisen SE, deren SEO sich in der Betriebsphase befindet, darauf hin, dass sie sich nicht von der SEO-Verbandsarbeit vertreten sehen, da sich Verbände ausschließlich Fragestellungen widmen, die in typischer Weise für SE-Startups relevant sind (IPE53; IPE54; IP2555). Dieser Ausgrenzungseffekt erscheint stimmig zu den in Abschnitt 2.1 dargestellten theoretischen Vorannahmen und der dabei diskutierten, absichtsvollen Lobbyarbeit zugunsten von Social Startups.

Nicht jeder erkannte Beratungsbedarf wird von SE entsprechend hoch priorisiert, so dass ggf. eine Beratung nicht in Anspruch genommen wird (IPτ56). Folglich bedarf es der Bereitschaft von SE bzw. deren Einsicht zur Notwendigkeit, sich beraten zu lassen. Beispielsweise hat sich ein Befragter finanzrechtlich nicht mit der Gemeinnützigkeit seiner SEO bewusst auseinandergesetzt. Gemeinnützigkeit hat für ihn etwas „gefühlt Vertrautes“ (IPC57). Dieser SE hatte Glück, dass beim Formulieren der Vereinssatzung von einer gemeinnützig anerkannten SEO die für die Anerkennung entscheidenden Textstellen unverändert übernommen wurden. Hätte es eine Satzung gegeben mit Formulierungen, die den Vorgaben zur Anerkennung des Gemeinnützigkeitsstatus widersprechen, dann hätte die SEO keine Fördermittel erhalten können, so dass die SEO unter gleichbleibenden Bedingungen heute in der gegebenen Form nicht existieren könnte.

Bewerten SE den Nutzen einer Fachberatung höher als die damit entstehenden, zum Teil erheblichen Kosten und rufen sie daraufhin eine externe Beratungskompetenz ab, kann sich dies als bedeutsam für die betriebswirtschaftliche Stabilisierung der SEO erweisen (IP2658). IP26 hat seinen Beratungsbedarf erkannt, diesen aber nicht spezifisch benennen können. Managementrelevante Anregungen und Hilfestellungen der Berater erwiesen sich als wichtige fehlende Puzzleteile bei seinem Motiv: Eine soziale Idee reifte in der Gedankenwelt von IP26 bereits heran, das betriebswirtschaftliche Know-how kam infolge der Beratung hinzu, aber erst in dieser Kombination entfaltete sich eine neuartige, sozialunternehmerische und damit höherwertige Gesamtentwicklung (IP2659).

Beratungsbedarf wird ebenfalls benannt zur Selbstbild-Fremdbild-Reflexion des eigenen Anspruchsdenkens: beispielsweise, wenn ein SE die Welt verändern will und er dabei seine „Bodenhaftung“ verliert und z. B. vernachlässigt, welcher Produktbedarf auf dem Markt besteht (IPt60). Allerdings mangelt es an hinreichenden, passenden Beratungsangeboten oder geeignete Angebote sind nicht immer bekannt (IP1861). Ebenso muss neben der Beratungsbereitschaft die Bereitschaft bestehen, Kritik anzunehmen (IPK62).

Eine Ausgrenzungsgefahr bei SEO-U-Beratungsprogrammen kann zudem bestehen, wenn Gründer sich nicht als SE begreifen, wenn ihnen der Terminus schlichtweg nicht geläufig ist (IPQ63). Insofern erscheint im Hinblick auf die eigene Verortung in der Gesellschaft die eigene begriffliche Zuschreibung zum Sozialunternehmertum relevant, also nicht nur das im Rahmen der Untersuchung von Schwingenstein zu Rollen- und Funktionszuschreibungen hervorgehobene Vorhandensein von sozialunternehmerischen Einstellungen und Verhaltensweisen (vgl. Abschn. 2.2.5).

5.4 Beratungsangebote: Spektrum und Verfügbarkeit

Im Bundesgebiet existieren in unterschiedlicher Verteilung diverse Dienstleistungsangebote speziell für SE, wobei sie sich im Schwerpunkt exklusiv an Social Startups richten (IPK64; ausführliche Darstellung weiter unten in diesem Kapitel). Beratungsangebote stammen von Beratungsorganisationen und freiberuflichen Beratern, ebenso von Verbänden und dort u. a. als organisierte Selbsthilfe bzw. in informellen Strukturen.

Das von Organisationen angebotene und auf SE zugeschnittene Leistungsspektrum beginnt bei Einzelberatungen und reicht über Förderstipendien bis hin zur Vernetzung mit unterschiedlichen Fachberatern und weiteren Akteuren aus dem SEO-Umfeld. Einige Organisationen bieten weitere Strukturhilfen an, vor allem als zeitlich begrenzten Zugang zu Büroräumlichkeiten für SE-Startups.

Gerade Stiftungen und Lotteriegesellschaften können für gemeinnützige SEO eine bedeutsame Beratungs- und Finanzierungsquelle darstellen (IPO65; IP2566; IPo67), wobei der Zugang lediglich unter diversen Auflagen ermöglicht wird (IPV68; IP3569; IP2770) und als zunehmend kompliziert geschildert wird (IP1471; IPγ72).

Dauer und Volumen der Inanspruchnahme SE-spezifischer Unterstützungsangebote sind zumeist stark limitiert. Der vorhandene Beratungsbedarf wird im Verhältnis zum gegebenen Beratungsangebot als deutlich umfangreicher benannt (IP1773; IPW74; IPε75). Beim Setting kann ein plötzlicher Abbruch erlebt werden (IP676), so dass fortbestehender sowie neuer Beratungsbedarf nicht befriedigt werden kann (IPN77). Wünschenswert erscheint nicht nur ein im Quantum angemessenes Ausschleichen, sondern ebenso im Setting ein bedarfsorientierter Support (IP1978), der eventuell vor Ort im Face-to-face-Kontakt passieren sollte, damit ein Berater das SEO-Spezifische erleben, sozusagen den „Stallgeruch“ einer SEO in seiner Eigenart aufnehmen kann (IP2579).

Nicht bei allen SEO-U kann sich ein SE für ein Beratungsstipendium bewerben; in einigen Fällen muss er von der SEO-U rekrutiert werden (IP2980; IPγ81; IPB82). Ebenso gibt es SEO-U, die einen ersten Umsetzungserfolg bereits bei der Bewerbung eines Stipendiums erwarten. Gerade für SEO mit komplexen, kostenintensiven Vorhaben kann ein Dilemma darin bestehen, wenn ein Umsetzungserfolg bereits bei der Bewerbung für ein Beratungsstipendium vorzuweisen ist (IP2383). Insofern stellt der Zugang zu Unterstützungsangeboten mehrere Hürden dar (vgl. auch Olenga Tete et al., 2018, S. 10), zumal SEO-U durchaus mit weiteren Auswahlkriterien arbeiten, wie z. B. Innovation (IPξ84) und prognostizierte Hochskalierbarkeit der SEO (IPS85; weiterführend betrachtet in Abschn. 5.10; 8.8 & 8.9).

5.5 Awards: Türöffner für Unterstützungsangebote

Im Hinblick auf Auszeichnungswettbewerbe, die im Falle des Gewinnens oftmals Beratungsprogramme beinhalten, setzen sich Befragte vermarktungsstrategische Ziele und verzeichnen entsprechende Erfolge (ausführlich bei IPB86; IPϱ87; IP2588). Profiteure sind vor allem SE-Startups (IP3489; IP2390). Allgemein betrachtet kann eine positive Wahrnehmung der SEO in der Öffentlichkeit ermöglicht werden, da Auszeichner ein Lob aussprechen und damit die SEO als erfolgreich wahrgenommen wird. So kann die Pressearbeit darauf ausgerichtet und auf diesem Wege der Bekanntheitsgrad der SEO erweitert werden (IPE91). Dabei kann eine öffentlichkeitswirksame Auszeichnung sogar einflussreicher bewertet werden als eine Zertifizierung (IP3592). Gleichwohl können Hinweise auf erhaltene Auszeichnungen bei Akteuren zu Irritationen führen und somit erklärungsbedürftig sein, wie IP29 am Beispiel kommunaler und politischer Ansprechpartner erläutert (IP2993).

Ebenso können Auszeichnungen ein Vertrautheitsgefühl erzeugen, was nicht als echtes, direktes Vertrauen benannt wird, sondern als indirektes, eher subtiles Vertrauen. Beispielsweise wird darauf vertraut, dass Auszeichner gut geprüft haben, so dass die Auszeichnung die Funktion eines Gütesiegels für Vertrauen bekommen kann. Auf diese Weise kann eine Auszeichnung den Zugang zu Kunden erleichtern (IP2694). Ebenso kann eine Auszeichnung potenzielle Investoren überzeugen und die Eintrittskarte für ein mehrjähriges finanzielles Förderprogramm sein, wenn der Förderer die Auszeichnung als Gütesiegel bewertet und Auszeichnungen ein wichtiges Kriterium zur Vergabe von Geldmitteln darstellen (IPo95; IPτ96), was bei erfolgreicher Zusammenarbeit mit mehreren Förderern eine Risikoreduktion für die finanzielle Situation der SEO mit sich bringen kann (IPE97).

In der Gesamtbetrachtung kann die Auszeichnung der Vernetzungsqualität zugutekommen (IPo98), wobei Auszeichnungsträger dauerhaft von ihrer Ehrung profitieren können (IPS99; IPo100). Dabei garantieren einige wenige Auszeichner den Zugang zu professionellen Netzwerken, die zum Teil über erhebliches SE-spezifisches Management-Know-how verfügen (IPS101). Dies stellt eine geldwerte Leistung dar (IP26102), da effektive Lösungsansätze identifiziert (IPo103) und zudem effizient umgesetzt werden können (IP35104; IPU105). Dies kann für die Existenz einer SEO bedeutsam sein (IPo106). Das Networking zu potenziellen Geldgebern kann im Vergleich zu klassischen Förderanträgen eine leichter zugängliche, erfolgversprechendere und sicherere finanzielle Ressource darstellen (IPk107; IPγ108).

Zudem können Auszeichnungen den Nutzeneffekt haben, dass der SE vom Auszeichner eine qualifizierte Rückmeldung zum Entwicklungsstand seiner SEO erhält, die er für die Weiterentwicklung seiner SEO verarbeiten kann. Ebenso kann eine renommierte Auszeichnung als Etappenziel angesehen werden, somit motivierend auf einen selbst und auf Mitarbeiter wirken und ebenso weitere Akteure zu Aktivitäten animieren. Dies kann gerade bei Vorhaben bedeutungsvoll sein, die von der Beteiligung relativ vieler Akteure abhängen (IPÜ109).

Allerdings können Negativerfahrungen mit Bewerbungsverfahren (IP23110, i.V. m. IP23111) ebenso abschrecken wie der Bewerbungsaufwand, zumal die Wahrscheinlichkeit des Auszeichnungserhalts bei steigender Bewerberzahl abnimmt (IP23112).

Wenngleich Auszeichnungen den entscheidenden Beitrag zur Wachstumsfinanzierung leisten können, betonen mehrere IP, dass die Fahnenstange der Auszeichnungen ein Ende hat, so dass eine neue Finanzierungsstrategie für die Folgeära rechtzeitig zu planen ist (IP21113; IPγ114), beispielsweise auf Basis einer Evaluation der Wirkung, die Nutzeneffekte der SEO-Arbeit herausarbeitet und im Falle positiver Aussagekraft vergleichbar einer Auszeichnung positioniert werden kann.

Darüber hinaus können Auszeichnungen die Auflage beinhalten, dass mit der SEO-Dienstleistung keine Einnahmen generiert werden dürfen (IP35115).

Gerade für SEO mit kostenintensiven Vorhaben kann bei Auszeichnungen das Dilemma bestehen, dass ein Umsetzungserfolg bereits bei der Bewerbung für die Auszeichnung vorzuweisen ist (IPV116). Dabei kommen SE, die mit ihrer SEO-Idee ihrer Zeit voraus sind, bei Nominierungen eventuell nicht in die Endauswahl. Generell ist der Bewerbungserfolg abhängig davon, inwieweit sich die inhaltlichen Interessen der Auszeichner mit denen der SEO decken, ob die SEO als Organisationsform passend erscheint und wie hoch auch hier die Quote der Bewerber ist (IP1117), wobei ein IP von einer „Auszeichnungsindustrie“ spricht (IPö118, indirekt umschrieben auch bei IPE119).

5.6 Zugang zu Unterstützungsangeboten für Nicht-Studierende und Nicht-Akademiker

Die Datenauswertung stützt die im Rahmen der Literaturrecherche in Kapitel 2 herausgearbeitete Vermutung, dass Auszubildende und weitere Nicht-Studierte keine nennenswerte Lobby in der verbandspolitischen Arbeit von SEO-U für SE-Startups besitzen. Akademiker werden mit Unterstützungsangeboten für SE-Startups gezielt angesprochen (IPO120). Nicht-Akademiker erlangen in der Folge keinen Zugang zu diesen Unterstützungsangeboten (IP34121; IPO122, i.V. m. IPO123, IPO124 & IPO125; IP34126; IPγ127; IP19128; IP25129; IPä130; IPW131; IP12132; IPB133, kritisch zu sehen i.V. m. IPB134; vgl. ebenso für den internationalen Raum bei Miller, Wesley & Williams, 2012; Smith & Woodworth, 2012). Diese einseitige Betrachtung kann zu einer impliziten Normvorstellung führen (IP15135). Aufgrund des fehlenden akademischen Hintergrunds kann Nicht-Studierten der Zugang zu Unterstützungsangeboten verwehrt bleiben. Auf mehreren Homepages von SEO-U, zu deren Mitarbeitern und Absolventen mehrere Befragte gehören, finden sich bei Kooperationspartnern Hochschulen, jedoch keine Kooperationspartner aus dem schulischen Bildungswesen. Zudem setzen sich einige der SEO-U dafür ein, dass Social Entrepreneurship in der Hochschullehre verankert wird. Eine weiterführende Recherche bestätigt dies für einen Großteil im SEO-U-Feld (vgl. z. B. Enactus, o. D.; World Citizen School, o. D.). Zwar bestehen vereinzelt regional operierende Initiativen zur Sensibilisierung für Social Entrepreneurship im schulischen Bildungswesen (vgl. z. B. Joachim Herz Stiftung, o. D.; Körber-Stiftung, 2020), wobei sich einige Initiativen auf Gymnasien konzentrieren (vgl. auch IPO136, i.V. m. IPO137). Ein sozialer Auftrag an das schulische Bildungswesen kann demnach sein, bildungsferne Schüler per Praxisbezug an Sozialunternehmertum heranzuführen (IPO138). Diese Initiativen beinhalten jedoch keine umfassenden Förderprogramme für Schulabgänger bzw. Absolventen einer Ausbildung, die als SE-Startup durchstarten möchten. Zwar können SE, die mit ihrer SEO-Zielsetzung Berührungspunkte zum schulischen Umfeld haben, durchaus die Notwendigkeit erkennen, im schulischen Bildungswesen für Social Entrepreneurship zu sensibilisieren (IPμ139). Dies führt jedoch nicht zu umfassenden Unterstützungsprogrammen.

In diesem Verständnis öffnet sich ein IP mit seinem Beratungsangebot für SE-Startups nur marginal Nicht-Studierten, zumal seine Klienten zumeist die allgemeine Hochschulreife besitzen bzw. diese anstreben (IPY140, i.V. m. IPY141 & IPY142) und die Rahmenbedingungen auf Akademiker abgestimmt sind (IPY143, i.V. m. IPY144). Nicht-Studierte werden eher geduldet, aber nicht gezielt angesprochen.

Folglich ist bei den DSEM-Erhebungen die Darstellung kritisch zu bewerten, „[v]ier von fünf (80,0 %) DSEM-Social-Entrepreneur-Gründer*innen haben einen Fachhochschul- oder Universitätsabschluss. 13,3 % gaben als höchsten Abschluss eine Fachhochschul- oder Hochschulreife an und 2,2 % einen Realschulabschluss. Weitere 1,7 % erreichten einen Hauptschulabschluss. Darüber hinaus gaben 2,2 % andere Auswahlmöglichkeiten an. Darunter fallen Promotionen, aber auch andere Abschlüsse. 0,6 % machten keine Angabe. Diese Verteilung entspricht im Wesentlichen den Ergebnissen aus dem DSEM 2018 und bestätigt einen hohen Anteil studierter Social Entrepreneurs“ (Scharpe & Wunsch, 2020, S. 54), zumal denkbar ist, dass viele der verbleibenden 20 % ohne Hochschulabschluss studieren. In jedem Fall werden kaum SE ohne (Fach-)Abitur erreicht.

Das Ausklammern von Nicht-Abiturienten stellt eine strukturelle Ausgrenzung dar und zeigt, dass u. a. im Feld von gemeinwohlorientierten Berufsfeldern, die den Abbau sozialer Benachteiligung verfolgen, Segregationseffekte bestehen. Zudem können sich SE ohne Hochschulreife, Auszubildende und Nicht-Akademiker durch das Erklären und Diskutieren von Social Entrepreneurship auf akademischer Basis (IP19145) ausgegrenzt fühlen und eine Beeinträchtigung der Beratungsqualität erleben (IP23146, siehe auch Abschn. 5.5). IP23 fordert als SE ohne akademischen Hintergrund, viel mehr auf Nicht-Abiturienten zu achten, die einen ungleich schwierigeren Zugang zum Mitgestalten haben, da ihnen deutlich weniger bis gar kein Support zur Gründung einer SEO zur Verfügung gestellt wird. Sie geht in Schulen und trägt nicht nur ihre SE-Idee dort hinein (IP23147; IP23148; IP23149), sondern transportiert den SEO-Gedanken in die schulische Bildung, zudem in strukturschwacher Region und gezielt nicht nur im Gymnasium, sondern gerade an Problemschulen. IPZ, der nach Abbruch der Oberstufe eine kaufmännische Ausbildung absolviert hat, teilt in einem E-Mail-Kontakt im Nachgang zum Interview mit, dass er im Anschluss an eine Weiterbildung ein Bachelor-Studium hätte beginnen können. Allerdings war ihm dies „wieder zu theoretisch“ und IPZ hebt hervor: „Das Thema nervt total, aber so tickt unsere Gesellschaft. Man denkt nur noch in Abschlüssen, und so sind ja auch die Programme. Kein Sozialunternehmerprogramm an der IHK/Berufsschule… aber Vieles an Unis“.

5.7 Zugang zu Unterstützungsangeboten für Social Entrepreneure im Rentenalter

Die Datenauswertung stützt ebenso die im Rahmen der Literaturrecherche in Kapitel 2 präkonzeptionell herausgearbeitete Annahme, dass ältere SE-Startups Ausgrenzungseffekten unterliegen. Denn Beratungsstipendien der SEO-U richten sich zumeist an jüngere Personen mit sozialunternehmerischen Gründungsvorhaben (vgl. Abschn. 5.6, ergänzend IPO150; ebenso bei Scheuerle, Glänzel, Knust & Then, 2013, S. 32 ff.), was für junge SE-Startups eine Anziehungskraft mit sich bringt (vgl. Priddat, 2011) und ältere Bewerber ausgrenzen kann (IPε151; IPε152). Dabei können z. B. digitale Bewerbungsvorgaben ebenso eine Hürde darstellen (IPN153; IP4154) wie ein notwendiger Zugang zu virtuellen Netzwerken. Bedeutungsrelevant kann sein, dass sich Handlungs-, Sprach- und Wertekodes zwischen älteren und jüngeren SE-Gründern unterscheiden können (IP4155). Hierbei bemängelt ein Betroffener eine negative gesellschaftliche Sicht auf alte Menschen (IPf156; IPN157; IP4158). Zudem wird bemängelt, dass ältere SE im Rentenalter in politisch arbeitenden SEO-Verbandsstrukturen kaum eine Lobby haben (IPN159).

Wenngleich die Körber-Stiftung ein erstes Förderprogramm speziell für SE im Rentenalter aufgelegt hat, profitieren im Übrigen ebenfalls hauptsächlich Akademiker vom Unterstützungsangebot (FG3Z738–744160).

5.8 Zugang zu Unterstützungsangeboten für Social Entrepreneure aus den neuen Bundesländern und in strukturschwachen Regionen

Die Datenauswertung stützt ebenfalls die im Rahmen der Literaturrecherche in Kapitel 2 präkonzeptionell herausgearbeitete Annahme, dass SE aus neuen Bundesländern (NBL) mit besonderen Herausforderungen zu kämpfen haben:

IP30 kommt aus den NBL und schildert ihre langwierigen und nervenaufreibenden Anstrengungen, eine SEO-U aus den alten Bundesländern (ABL) zur Unterstützung ihres Unternehmens zu überzeugen, da die Einsicht der SEO-U fehlte, NBL mit spezifischen Bedarfen zu unterstützen (IP30161). Vergleichbar berichtet ein IP, nicht auf ein eigenes SEO-Unterstützungsnetzwerk zurückgreifen zu können: Seine SEO konnte er nicht aus seiner Kultur heraus entwickeln, da durch die Vorgaben einer SEO-U aus den ABL ein fremdes, oktroyiertes, mit Vorurteilen behaftetes Kulturverständnis zugrunde gelegt wurde, dem er sich bis heute zu fügen hat (IPσ162). Mit diesem Kulturverständnis wird sich jedoch weder für seine Geschichte und für seine Bedürfnisse interessiert (vgl. auch IPk163; IP27164), noch werden sie berücksichtigt (IPσ165). Dabei befindet sich der SE in einem Abhängigkeitsverhältnis zur SEO-U, da ihm erst durch das Unterstützungsprogramm eine für seine SEO existenziell bedeutsame Entwicklungsmöglichkeit geschaffen wird. Gemäß dem Gestalt-Ansatz nach Perls, Hefferline und Goodman (1951) haben die zuständige SEO-U aus den ABL und der SE aus den NBL demnach eine bedeutsame Beziehung zueinander, stehen aber nicht im Kontakt miteinander (vgl. Gremmler-Fuhr, 1999 sowie Abschn. 2.2.6 zu Identitätskonstruktionen von SE). Defizite in der Kontaktgestaltung können zu Missverständnissen und letztendlich zu einer Unter- oder Fehlversorgung im Unterstützungssystem führen (ebd.).

Hiermit vergleichbar schildert IP29, dass eine in den ABL ansässige SEO-U eine Förderung unter der Voraussetzung der Mitarbeit eines „Wessis“ zusicherte, um die SEO in der Hochskalierung voranzutreiben. Ratschläge des abgesandten „Wessis“ führten den Schilderungen nach zur Beeinträchtigung sowohl des Arbeitsklimas im gesamten Team als auch der Arbeitsleistung (IP29166). Wenn der „Wessi“ in seine SEO-strukturstabile Region zurückgekehrt sein wird, so wird er in der Welt von IP29 einen motivationalen Scherbenhaufen hinterlassen und eventuell ein verzerrtes Bild von der strukturschwachen Region und der SEO mitnehmen, was IP29 auf das nicht vorhandene Kulturverständnis des „Wessis“ sowohl gegenüber seiner Region als auch gegenüber seiner SEO zurückführt (IP29167). IP29 sieht sich nicht in einer aufrichtigen Gesellschaft verankert, sondern in einer aufgesetzten Kultur als Fremdkörper. Er passt bereits sprachlich abermals nicht ins System. „Nach der Wende“ ist diesbezüglich eine widersprüchliche Redewendung, da Exklusion im sozialunternehmerischen Vernetzungsalltag erlebt wird, wobei ein Widerstand sich ebenso in der sprachlichen Verständigung zeigt, da Fachbegriffe sich fremd anfühlen können und nicht authentisch erscheinen (IP29168; IP29169; IP29170; IP29171; IP29172). Dabei kann beispielsweise die englische Sprache, die zum Teil Bestandteil der Kommunikation in SEO-U ist, gerade bei älteren SE aus den NBL und auch bei potenziellen SE-Startups ohne akademischen Hintergrund eine Hürde im Bewerbungsprozess darstellen (IPS173).

Sozialkontakte bei der SEO-U gestalten sich für IP29 unwirklich und nicht authentisch. IP29 degradiert dabei seine eigene Person mit ironischem Unterton (IP29174). Die in der Kontaktgestaltung fehlende Bodenhaftung und innere Stabilität zeigt sich metaphernanalytisch ebenfalls bei dem weiter oben skizzierten SE aus den NBL (IPσ175; IPσ176; IPσ177; IPσ178; IPσ179; IPσ180; IPσ181).

Infrastrukturen zur Unterstützung von SEO sind demnach nicht flächendeckend vorhanden, was von IP29 ebenfalls für ein Stadt-Land-Gefälle beschrieben wird (IP29182). Deutlich wird eine besondere Benachteiligung für SE, die – unabhängig vom Bundesland – ihre SEO-Aktivitäten in strukturschwachen Regionen ansiedeln, wo seitens der SEO-U keine gleichbleibende Versorgungsstruktur gegeben ist (IP23183), obwohl der Bedarf an Versorgung sogar vergleichsweise hoch sein kann (IP32184).

5.9 Inhaltliche Zielsetzung der Sozialunternehmen (SEO) als Zugangsbedingung zu Unterstützungsangeboten

Bei der Antragstellung von Förderungen kann im Auswahlprozess relevant sein, ob das Thema der zu fördernden SE gerade im Trend liegt (IPγ185, i.V. m. IPγ186; IP21187; IPQ188; IPM189), auch unter politischem Gesichtspunkt. IPM erwähnt im Anschluss an das Interview einen Kooperationspartner, der eine Absage zu einem Unterstützungsantrag für seine SEO-Idee zur Unterstützung von Kleinbauern in einem Krisengebiet erhielt. Unmittelbar nach der Absage setzte die erste große Flüchtlingswelle ein. Daraufhin wurde der entsprechende SE von der SEO-U gebeten, sich erneut zu bewerben, mit der Begründung, dass seine Zielsetzung politisch hochaktuell geworden ist. Dieses Vorgehen erscheint aus zweierlei Gründen für die Zielsetzung des Abbaus gesellschaftlicher Probleme als ein falscher Ansatz: Zum einen erhalten Zielsetzungen, die nicht im Fokus von SEO-U sind, weniger Unterstützung, was für entsprechende SE eine Mehrbelastung darstellt. Zum anderen wird gewartet, bis die Spitze eines Problems erreicht wurde, so dass proaktiv-vorsorgende Interventionen weniger oder nicht mehr greifen können.

5.10 Hochskalierbarkeit und Innovation als Zugangsbedingungen zu Unterstützungsangeboten

Aufgezeigt wurde bereits, dass Innovation und Skalierung zu den Auswahlkriterien bei SEO-U zählen. Dabei werden sowohl der Skalierungsbegriff als auch der Innovationsbegriff uneinheitlich verwendet (vertiefend reflektiert in Abschn. 8.8 & 8.9; siehe auch bei IP27190). SEO-U stellen beispielsweise die Bedingung, dass jede SEO eine Innovation hervorzubringen hat und Wachstum der SEO sowohl möglich als auch anzustreben ist, und dies ab Gründungsbeginn: Zum Teil werden spezielle Skalierungsprogramme angeboten, die explizit „sozial-innovative Social Startups mit nachweislichem Impact, die bereit sind zu wachsen“ (The Changer, 2020), ansprechen. Die eigene Recherche zeigt, dass SEO-U den Skalierungsbegriff i. d. R. verwenden, wenn sie sich mit unterschiedlichen Formen von Wachstum auseinandersetzen, was eine einseitige Betrachtung darstellt. Denn etwas zu skalieren, also auf einer Skala auszurichten, beinhaltet prinzipiell zwei Möglichkeiten: Zunahme in die eine und Abnahme in die andere Richtung. Dass nicht nur Wachstumsprozesse i. S. v. Hochskalierung von (sozial-)unternehmerischer Relevanz sind, sondern ebenso Verkleinerungsprozesse i. S. v. Runterskalierung, wird weiter unten näher betrachtet.

Zuweilen besteht in Verbindung mit Innovation ein Problemlösungsanspruch (vgl. Gillwald, 2000, S. 14). Unklar bleiben hierbei Ausführungen von SEO-U zu Klassifizierungen wie z. B., dass SE beim Lösen gesellschaftlicher Probleme „höchst innovativ“ sind (Olenga Tete et al., 2018, S. 9). Herauszustellen ist, dass Innovation nicht von allen SE mit Sozialunternehmertum zwangsläufig in Verbindung gebracht wird, sondern hiervon sogar abgegrenzt werden kann (IPb191; IP27192; IP21193). Somit wird der unabdingliche Bedeutungsgehalt von Innovation irrtümlicherweise vermittelt: „Similar to general entrepreneurs, social entrepreneurs are considered innovative, high risk-takers, extraordinary in spotting opportunities and obtaining resources“ (Kruse, Wach & Wegge, 2018, S. 5; siehe ebenso z. B. Fisk, Fuessel, Laszlo, Struebi, Valera & Weiss, 2019); ebenso im DSEM 2019: „Kennzeichnend für die unternehmerische Aktivität der Organisation ist die Schaffung neuer und innovativer Lösungen durch Produkte oder Dienstleistungen“ (Scharpe & Wunsch, 2020, S. 12; vergleichbar bei Hoffmann, Scharpe & Wunsch, 2021, S. 13). Wie in Kapitel 2 beschrieben, werden durch wissenschaftliche Publikationen, auf die sich SEO-U beziehen und die teilweise in Kooperation mit SEO-U entstehen, Rahmenbedingungen für das Verständnis von Social Entrepreneurship gesetzt.

Wenn normativ gesetzte Rahmenbedingungen wie die unbedingte Voraussetzung, eine Innovation hervorzubringen (IPξ194; IP20195), Segregationseffekte provozieren, dann kann dies SE daran hindern, ein sozialunternehmerisches Selbstverständnis und Selbstbild zu entwickeln. Somit sollten entsprechende Aussagen noch einmal auf den wissenschaftlichen Prüfstand gestellt werden, wie z. B.: „When comparing the academic and policy conceptions currently under discussion in Germany with the EU definition, (…) the topic of innovation finds great emphasis in German conceptions though not in the EU concept“ (Göler von Ravensburg, Krlev & Mildenberger, 2018, S. 33). Hierzu passend wird z. B. beim DSEM 2019 das Begriffsverständnis von Social Entrepreneurship aus dem EU-Konzept herangezogen, jedoch willkürlich um Innovation und Lösungsorientierung angereichert (siehe Osbelt, 2019, S. 2).

Geschildert wird, dass Skalierung als Buzzword im Sozialunternehmertum erlebt wird (IP19196; IP29197) und dass Hochskalierung die Effektivität und die Effizienz der sozialen Wirksamkeit steigern kann (IPx198). Die Bertelsmann Stiftung differenziert hierbei, dass „die Steigerung der sozialen Wirkung im Mittelpunkt der Betrachtung steht, nicht notwendigerweise das proportionale Wachstum des Sozialunternehmens selbst. Mit anderen Worten: Es ist durchaus denkbar und möglich, die neuartige Idee eines Sozialunternehmens durch Mechanismen zu skalieren, die anderen Gesetzmäßigkeiten folgen, als dies bei kommerziell ausgerichteten Unternehmen der Fall ist“ (Bertelsmann Stiftung, 2013, S. 11; siehe auch IPτ199, i.V. m. IPτ200). IP27 bezeichnet dies als qualitative Skalierung (IP27201). IP26 weist ein anderes Verständnis von Skalierung auf, bei dem die Steigerung der sozialen Wirkung nicht im Mittelpunkt von (Hoch-)Skalierung steht (vgl. z. B. IP26202, i.V. m. IP26203). IP26 betont, nahezu sein gesamtes unternehmerisches Wissen und ebenso sein Skalierungsverständnis von einer SEO-U vermittelt bekommen zu haben, deren Berater klassisch betriebswirtschaftlich arbeiten; die entsprechende SEO-U wird von Investoren aus der Industrie finanziert. Daher wird an dieser Stelle infrage gestellt, inwieweit IP26 von seinen Beratern in kritisch zu bewertender Weise geprimt wurde, zumal den Schilderungen nach davon ausgegangen werden muss, dass Runterskalieren – also Verkleinerung – im Beratungskontext der SEO-U bereits sprachlich keine Option für sozialunternehmerisches Denken und Handeln darstellt. Stattdessen wird gezielt von Restrukturierung gesprochen, also durch die Begriffsverwendung eine euphemistische Wirkung erzielt und eventuell auch beabsichtigt (IP26204). Wenngleich sich in der beruflichen Praxis ein einseitiger Skalierungsbegriff einbürgert, erfolgt durch Befragte der Hinweis, dass diese unsaubere Begriffsverwendung eine unangemessene Prägung mit sich bringt, die das Steigern der sozialen Wirkung aus dem Blickwinkel verlieren kann (IP21205).

Die absolute Bedingung des Hochskalierens ist bereits aus Nachhaltigkeitsgründen nicht nachvollziehbar, da die Kunst eines jeden Unternehmens – ob konventionell oder sozialunternehmerisch – im Anpassen an die Umwelt besteht, also im bedarfsorientierten Hoch- und Runterskalieren, was mehrere IP als Königsdisziplin des unternehmerischen Agierens zu verstehen geben (IP14206; IPμ207; IP13208; IPH209; IPψ210); dies fordert zum Beispiel die proaktiv-vorbeugende Auseinandersetzung mit Sättigungsgraden ein (IP26211). Zudem treten strukturell bedingte Herausforderungen mit eigenen Abhängigkeitsdynamiken nicht nur während des Wachstumsprozesses auf (IP15212; IPψ213).

In der Gesamtbetrachtung ist zum einen zu beachten, dass sich nicht jede SEO von vornherein als hochskalierbar ansehen lässt (IP20214). Zum anderen kann Downsizing eine eigene Herausforderung mit sich bringen (IP15215). IP16 erlebte eine finanzielle Beeinträchtigung infolge standortbedingter Veränderungen und ausbleibender Unterstützung durch die Politik, die darin gipfelte, dass er sämtlichen festangestellten Mitarbeitern kündigen musste (IP16216, i.V. m. IP16217).

Darüber hinaus bestehen argumentative Brüche und logische Fehler in den Vorgaben zur Hochskalierung von SEO-U. Beispielsweise entwickelte ein Befragter, IPJ, ein neuartiges Wohn- und Betreuungskonzept für eine Kleingruppe sozial benachteiligter Menschen im jungen Erwachsenenalter, das in seiner Form einmalig und aufwendig maßangefertigt ist (IPJ218). Den sozial Benachteiligten soll auf Basis dieser Konzeptumsetzung erstmals und bis zum Renteneintrittsalter ermöglicht werden (IPJ219), am ersten Arbeitsmarkt aktiv teilzunehmen. Damit soll die bisher gängige Praxis – eine Heimunterbringung bis zum Lebensende – vermieden werden. Fortan benötigen die sozial Benachteiligten für ihre eigene Betreuung deutlich weniger Personalressourcen als bei der bisherigen Heimunterbringung; sie können selbst Sozialversicherungsbeiträge abführen und Rentenansprüche erwerben. Hochgerechnet bis zum Renteneintrittsalter und unter Berücksichtigung der Betreuungskosten im neuen Wohnkonzept spart der Staat für diese Kleingruppenmitglieder einen Millionenbetrag an Steuerausgaben ein. Hierbei ist der soziale Wert, den die sozial benachteiligten Menschen fortan als Würde ihrer Person erleben (was wiederum zur Reduktion von Folgekosten wie therapeutische Versorgungen führen kann), noch nicht bedacht. In dieser SEO wird kein organisationales Wachstum angestrebt, sondern der Systemerhalt: Wird ein Wohngruppenplatz frei, wird dieser nachbesetzt. Das Konzept beruht auf dem Sicherstellen von Lebensqualität für diese begrenzt bleibende Anzahl Betroffener. Zumal dieses sozialunternehmerische Konzept in der Form zuvor nicht existent war, lässt sich die skizzierte Neuentwicklung des Wohn- und Betreuungskonzepts und die bislang nicht dagewesene Lebensqualität der Betroffenen als Innovation bezeichnen. Allerdings wird von SEO-U, die organisationales Größenwachstumspotenzial einer SEO als Voraussetzung für Unterstützungswürdigkeit zur Bedingung machen, der SEO von IPJ keine angemessene Wirksamkeit attribuiert. Dabei wird ebenso dem gesamtgesellschaftlichen Nutzen, der durch personenbezogen monetäres Einsparpotenzial zustande kommt, keine hinreichende Beachtung geschenkt – selbst dann nicht, wenn bei einer maßgeschneiderten Lösung das absolute Einsparpotenzial langfristig im Millionenbereich liegt. Bei IPJ stehen das Steigern generationsübergreifender sozialer Wirkung und ein sozialer Mehrwert gegenüber allen Stakeholdern mit tiefgründiger und weitreichender Wirkung im Mittelpunkt, aber eben konzentriert auf eine begrenzte Anzahl an Wirkungsempfängern, was bereits die arbeitsintensive Auseinandersetzung mit den einzelnen Personen und hierbei das auf sie maßgeschneidert bezogene Vorgehen erforderlich macht. In ähnlicher Form wirken weitere SEO (siehe z. B. IP2, genauer ausgeführt in Abschnitt 8.8 im Rahmen der Diskussion zum Anspruchsniveau zur Skalierung).

Dementsprechend kann sich Bestrebungen nach Hochskalierung aus unterschiedlichen Blickwinkeln mit jeweils eigenen Schwerpunkten angenähert werden, wie beispielsweise soziale Tiefenwirkung (Scaling deep, vgl. z. B. Moore, Riddell & Vocisano, 2015) oder Größen- und Breitenwachstum zur Erreichbarkeit vieler Wirkungsempfänger (Scaling up/wide, ebd.). Deren Möglichkeiten und Grenzen sollten jedoch mit Bedacht SEO-spezifisch eruiert werden.

Bezug genommen wird noch einmal auf die Ausführung weiter oben zu IP26, dessen Arbeitsverständnis durch klassisch betriebswirtschaftlich arbeitende Unternehmensberater geprägt ist. IP26 führt aus, dass seine Unternehmensberater sich nicht mit der Situation einer gemeinnützigen SEO auskannten, so dass sie mit der Beratung der SEO überfordert waren (IP26220). Eventuell widerspricht die Ist-Situation gemeinnütziger SEO den Denkmustern der Investoren von SEO-U aus der Industrie, klassisch betriebswirtschaftliche Wachstumsziele pauschal zu verfolgen, so dass konventionelle Unternehmensberater für SE fehlqualifiziert sein können. Zumindest können bei SE, die durch klassisch betriebswirtschaftliche Unternehmensberater im Hinblick auf Wachstumsziele geprägt sind, die geschilderten Denkfehler auftreten (IP13221): Wachstum muss für IP13 sogar „wahnsinnig schnell“ passieren (IP13222). Diese Zielsetzung führte die SEO von IP13 zum Rand des Scheiterns. Denn die finanziell unterstützende SEO-U hat sich nicht an eine mündliche Vereinbarung gehalten (IP13223), was massive Mittelkürzungen nach sich zog, die unternehmensintern zu deutlichen Veränderungen in Arbeitsplatzbeschreibungen führten (ebenfalls weiter ausgeführt in Abschn. 8.8 zum Anspruchsniveau von Skalierung).

5.11 Beratungszugangsmöglichkeit: zusammenfassende Einschätzung

Die Zugangsmöglichkeit zu Beratungsdienstleistungen kann die Realisierbarkeit einer Zielsetzung beeinflussen und zeigt sich in Abhängigkeit von drei Parametern: (1) dem Wissen des SE, dass und wo Beratungsangebote bestehen, (2) der Anzahl an Beratungsangeboten und (3) der Zusage zur Inanspruchnahme der Beratungsdienstleistung.

Dabei steht die Anzahl der Beratungsangebote im Verhältnis zur Bewerberanzahl. In Anlehnung an die auf Taylor und Russell (1939) zurückgehenden, bis heute angewandten und bestätigten eignungsdiagnostischen Ausführungen (z. B. Mumpower, Nath & Stewart, 2002; vgl. Blickle, 2019, S. 254 ff.), dass die Treffergenauigkeit eines Testverfahrens neben der Vorhersagegenauigkeit für ein bestimmtes Kriterium (Testvalidität) ebenfalls abhängig ist vom Anteil geeigneter Bewerber bezogen auf alle Bewerber (Basisrate) und vom Anteil der zu selektierenden Bewerber (Selektionsrate), lässt sich für die Beratungszugangsmöglichkeit für SE ableiten: Je mehr Bewerber es auf eine limitierte Anzahl an Bewerbungsstipendien bzw. an Bewerbungsangeboten gibt, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass diese nach geeigneten Kriterien der Berater zur Passgenauigkeit ausgewählt werden können, was bei hinreichender Anamnese zum Beratungsbedarf der Beratungsgüte zugutekommen kann. So lässt sich der Anteil an geeigneten Bewerbern, die aus der Gesamtgruppe aller ausgewählten Bewerber stammen und als passend zum Beratungsangebot gelten, erhöhen. Die damit ermittelte Trefferquote ist demnach umso höher, je höher die Basisrate und die Validität sind, aber je niedriger die Selektionsrate ist.

Sind Beratungsangebote jedoch nur eingeschränkt bekannt, erscheint eine Öffnung der Angebote für alle SE(-Startups) sinnvoll. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber, dass bei dadurch bedingt steigender Bewerberzahl entsprechend mehr Absagen erfolgen, einem SE bei der ohnehin bereits stark ausgeprägten Unterversorgung an Beratungsangeboten die Zugangsmöglichkeit zunehmend erschwert wird und mit höher werdender Wahrscheinlichkeit sogar verwehrt bleibt. Folglich bedarf es einer sowohl qualitativ als auch quantitativ breiter aufgestellten, passgenauen Angebotspalette an Beratungen für alle SE: ob in der Startup- oder in der Betriebsphase, mit oder ohne akademischen Bezug, jung oder alt, in den neuen oder alten Bundesländern, in strukturstarker oder strukturschwacher Region. Die prekären Arbeitsbedingungen in SEO-U zeigen deutliche Überlastungen auf (siehe Abschn. 5.13), so dass die Umsetzbarkeit unter den gegebenen Finanzierungsbedingungen nicht gegeben erscheint. Hieraus resultiert ein entsprechender Handlungsbedarf bei den Entscheidungsträgern der Verteilung öffentlicher Gelder – auf Bundesebene wie in regionalen sowie kommunalen Strukturen.

5.12 Beraterkompetenz und Beratungswirkung

Wie bereits betont, können SE aufgrund eigener, von KE abzugrenzender Herausforderungen einen spezifischen Unterstützungsbedarf in Form von Fachberatung aufweisen. Allerdings wird bei weitem nicht jeder erkannte Beratungsbedarf von Beratern qualitativ angemessen befriedigt. Befragte bemängeln, dass konventionelle Beratungsorganisationen die spezifischen Fragestellungen von SE nicht oder nicht hinreichend verstehen (IP17224; IP23225; IP1226; FG5Z566–571227; IPF228; IP23229; IPö230), so dass deren Beratung keine angemessene Wirkung erzielen kann (IP12231; IP31232; IP19233), schlimmstenfalls sogar existenzbedrohende Schadwirkung produzieren kann: Beispielsweise führte bei einem Befragten eine Fehlberatung der IHK fast in die Insolvenz (IPp234).

Weitere IP schildern, dass ein Ratschlag sich mehr als schmerzhafter Schlag denn als guter Rat entpuppt hat. In diesem Sinn wertschätzt IP6 zwar die Chancen grundsätzlicher Reflexionen mit SEO-Beratern zur Rechtsform des Unternehmens (IP6235), ergänzt nach dem Interview jedoch zu seinen Ausführungen (IP6236), im Nachhinein mit der inhaltlichen Beratung sehr unzufrieden zu sein. Zur angeratenen gGmbH-Rechtsform haben Berater bedeutsame Hürden nicht erwähnt. So stehen IP6 durch den GmbH-Status weniger Möglichkeiten zur Beantragung von Fördergeldern zu und er darf sich mit seiner gGmbH auf viele Projektausschreibungen nicht bewerben, so dass er Projektpartner akquirieren muss, die offiziell seine SEO anheuern müssen, damit er seine Vorhaben umsetzen kann (vgl. hierzu passend Martins, Braga, Braga & Ferreira, 2020). IP6 leitet seine Projektpartner dann zur Projektumsetzung an. SE-Berater sollten daher sowohl zur Qualitätssicherung ihrer Dienstleistung als auch mit Blick auf die Auswirkungen ihrer Tätigkeit sicherstellen, dass sie die positive und negative Wirksamkeit ihrer Beratungstätigkeit einschätzen können. Ein qualifizierter SE-Berater sollte demnach zu seinen fachlichen Kompetenzen stehen (IPYZ237; IP17238), aber auch zu seinen Kompetenzgrenzen, einhergehend mit einem professionellen Rollenverständnis als Berater (IPL239; IPO240, i.V. m. IPO241).

Allerdings geben Befragte zu verstehen, dass selbst Berater, die ihre Kompetenzgrenzen respektieren wollen, nicht frei von blinden Flecken sind (IPL242). In diesem Sinn geht IP17 als SE-Berater für Crowdfunding davon aus, dass jede SEO-Initiative für eine Crowdfunding-Aktion geeignet ist. Seine Schlussfolgerung, dass es für eine SEO prinzipiell dann keinen Markt gibt, wenn die Crowdfunding-Kampagne nicht auf eine 30 %-Finanzierung gekommen ist, erscheint nicht schlüssig (IP17243). Denn gerade für SEO mit hohem Kapitalbedarf, mit langwieriger Forschungs- und Entwicklungszeit oder auch mit sehr speziellem Kundenkreis bzw. mit einem sehr speziellen Produkt, das nicht massenmarkttauglich ist und für das eine Begeisterungsfähigkeit ausbleibt, kann sich Crowdfunding, bei dem die Geldgeber vor allem in eine Idee investieren und dafür z. B. ein Produkt der betreffenden SEO als Dankeschön erhalten, als ungeeignet erweisen, zumal entsprechende Crowdfunding-Plattformen eine Auswahlvielfalt mit entsprechend attraktiveren Angeboten bieten.

Ebenso teilte der Betriebswirt eines Wohlfahrtsverbands einem SE mit, dass seine SEO auf den Gemeinnützigkeitsstatus verzichten könne (IPC244). Allerdings würde das Finanzierungsstandbein dieser SEO bei Verlust der Gemeinnützigkeit verloren gehen, da sie auf kommunale Gelder im sechsstelligen Bereich pro Jahr angewiesen ist, die an den Gemeinnützigkeitsstatus gekoppelt sind. In einem anderen Interview wird deutlich, dass ein SE-Berater, der über keine psychologische Basisqualifikation verfügt, Psychotherapeuten vermittelt zur Unterstützung bei persönlichen Herausforderungen, dies – wohlgemerkt im präcoronalen Zeitalter – grundsätzlich auch als virtuelle Maßnahme (IP20245). Diese Vermittlung ist im beruflichen Kontext wirtschaftsethisch fragwürdig, zumal sich zeigt, dass dieser SE-Berater nicht über die Kompetenz verfügt, passende Therapieformen von unpassenden zu unterscheiden. Zudem stellt dieses unprofessionelle Vorgehen die Qualifikation eines Therapeuten, der so einen Auftrag annimmt, zwangsläufig infrage, was ggf. nicht für die Qualität des Kooperationsnetzwerks des SE-Beraters spricht. Derselbe Berater berät SE zur Wirkungsmessung ihrer Organisationsentwicklung (IP20246), evaluiert jedoch nicht die Wirksamkeit seines Networkings (IP20247). Die Beispiele zeigen ebenfalls, dass diese SE-Berater entweder keine Gelegenheit zur Selbstreflexion haben oder sie nicht hinreichend wahrnehmen.

Weitere IP-Äußerungen weisen darauf hin, dass SE-Berater keineswegs immer zu ihren Kompetenzgrenzen stehen (IPY248), sich nicht angemessen in die Situation der SE hineinversetzen (IP1249; IPP250; IP1251; IP1252) und den Beratungsbedarf sowie die Zielsetzung der SE-Beratung nicht hinreichend präzisieren und nicht sicherstellen, einen geeigneten Beratungsprozess aufzusetzen (IPY253). Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn für einen SE-Berater eigene Erfahrungen handlungsleitend werden, er z. B. in autoritärem Stil seine Maximen aus anderen Zusammenhängen überträgt und dem SE oktroyiert (IPc254). Eine fehlende Verständnisbasis und ein unzureichender Metaebenen-Blick können im Beratungsprozess Widerstand beim SE erzeugen. Wie eingangs aufgezeigt, sollte das Beratungsverständnis von SE-Beratern keinem Mechanismus mit programmierten Funktionen entsprechen, die sich als Checkliste überprüfen lassen und nur eine vermeintliche Sicherheit erzeugen können, sondern dem Verständnis von organischem Wachstum im Sinne eines prozessorientierten Vorgehens folgen, das auch unberücksichtigte Eventualitäten zulässt und sich der Realität anpassen kann.

Demgemäß benennen Berater nicht zwangsläufig ihre Kompetenzgrenzen. Inwieweit sich Berater hierüber nicht bewusst sind oder sich bewusst so verhalten, muss an dieser Stelle unbeantwortet bleiben, wird jedoch unabhängig davon zum Nachteil der Ratsuchenden. Kann eine SEO-U einen SEO-spezifischen Beratungsbedarf nicht zufriedenstellend befriedigen und nicht zu eigenen Kompetenzgrenzen stehen, versagt folglich das Unterstützungssystem.

In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass den Ausführungen von Befragten zufolge die Erfahrung des eigenen sozialunternehmerischen Scheiterns motivieren kann, als SE-Berater tätig zu werden und sich für eine bessere Infrastruktur für SE-Startups einzusetzen (IPy255, i.V. m. IPy256), womit zwar motivationale Aspekte erklärbar werden können, jedoch noch nicht das Vorhandensein von Beratungskompetenz sichergestellt ist. Beispielsweise weist eine Befragte, die als SE scheiterte und heute SE-beratend aktiv ist, zahlreiche Widersprüche in ihren Erläuterungen auf (zur Wahrung der Anonymisierung der Befragten kann die entsprechende tabellarische Auflistung nicht mit veröffentlicht werden, aber siehe z. B. Endnote257, i.V. m. Endnote258 und der Entscheidung nach dem letzten Scheitern, SE-Startup-Berater zu werden). Unter Umständen werden Berater nur basierend auf ihrem fachlichen Erfahrungshorizont tätig, jedoch nicht mit einem methodisch schlüssigen Beratungskonzept (IPP259; IP6260).

Zudem geben Befragte die Gefahr zu erkennen, dass SEO-U durch ihre eigene Abhängigkeit von Investoren zum verlängerten Arm der Industrie werden und beim Verankern von Beratungsangeboten die Denkmuster und Glaubenssätze potenzieller Investoren relativ unreflektiert übernehmen (IPc261). Wenngleich eine klassisch betriebswirtschaftliche Denkweise wichtige, unternehmerisch bedeutsame Handlungsimpulse geben kann, sollte dies im Bewusstsein geschehen, dass es noch andere Managementarten gibt, so dass sich im Beratungskontext ein interdisziplinäres Anreizen als positiv erweisen kann.

Ebenso helfen einem SE, der einen neuen Markt erobert und Pionierarbeit leisten muss, keine standardisierten Beratungsprozesse (IP25262). Dann benötigt er eine fachkompetente Individualbetreuung, was jedoch im Angebot von SEO-U kein Selbstverständnis darstellt (weiter oben zu IPp, i.V. m. IPp263), so dass der ratsuchende SE beispielsweise nur die Option sieht, sich das notwendige Wissen selbst anzueignen (IPp264; IP2265).

Darüber hinaus wird von Befragten die Gefahr geschildert, dass eine schlechte Beratungsqualität Schadwirkung für die SEO provoziert (IPÖ266). SE können infolge von Fehlberatungen generalisieren, dass Berater ihnen eher schaden als Nutzen bringen (IPL267), was sie veranlassen kann, sich weniger abzusichern (IP23268). Dementsprechend benötigen SE-(Gründungs-)Berater nicht nur eine hohe Beratungskompetenz im prozessorientierten systemischen Denken, sondern ebenso ein qualifiziertes Netzwerk an fachkompetenten Experten mit holistischem Blick auf Problemstellungen, um beispielsweise geeignete Lösungsansätze in einem erst noch zu erobernden Markt zu generieren. Dann können Beratungen eine Hilfestellung bieten und damit entlastend wirken (IP8269; IPo270). So ist davon auszugehen, dass SE(O)-Berater i. d. R. Wissen vermitteln und Denkanstöße geben. Allerdings begleiten sie den SE nicht darin, das Wissen selbst in eine Kompetenz zu transformieren. SE(O)-Berater sollten daher mit ihrem speziellen Netzwerk ein Bindeglied zur Machbarkeit herstellen (IPY271).

5.13 Arbeitsbedingungen bei SEO-Unterstützungsorganisationen

SEO-U benötigen ebenfalls eine Finanzierung für ihr sozialunternehmerisches Auftreten (IP19272; IP12273). Dabei wird eine chronische Unterfinanzierung beschrieben (IP12274) und aus dem Kreis der SEO-U bemängelt, dass ihre Unterstützungsarbeit nicht aus der öffentlichen Hand finanziert wird – so wie es für konventionelle, beispielsweise kommunale Beratungsangebote zum Teil zutrifft. Denn SEO-U bieten Dienstleistungen an, die für SE-Gründer nicht finanzierbar sind.

Vor allem bleibt die angespannte Ressourcensituation nicht folgenlos für die eigenen Mitarbeiter der SEO-U: Arbeitsbedingungen von Mitarbeitern der SEO-U für Startups werden als auffallend fehlbelastend beschrieben (FG1Z567–572275; IP3276; IPn277; IP12278; IPW279; IP12280; IPs281). Zwar können Mitarbeiter von SEO-U durch ihr berufliches Umfeld in ihrer Meinungsbildung und Vorgehensweise geprägt werden (IP3282), was als fruchtbar und hilfreich beschrieben wird. Dennoch können sich schlechte Arbeitsbedingungen negativ auf die Beratungsqualität für SE-Startups auswirken (IPε283).

5.14 Managementprozessmängel in SEO-Unterstützungsorganisationen

Mehrere Absolventen eines Stipendiums betonen, durch das Unterstützungsangebot einen interessanten Einblick in andere SE-Startup-Ideen bekommen zu haben; damit war jedoch eine mangelhafte Effektivität und Effizienz im Hinblick auf das Weiterentwickeln des eigenen SE-Startups verbunden (IPK284; IPP285). Darüber hinaus können inhaltliche Mängel der Beratungsleistung zum Reputationsschaden für eine SEO-U führen und damit zur Abneigung, deren Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen. Beispielsweise ist der o. g. Kooperationspartner von IPM angesichts der ihm zugetragenen Negativberichte zur fachlichen Qualifikation von SE-Beratern einer ortsansässigen SEO-U davon überzeugt, heute als SE gescheitert zu sein, wenn er sich dort hätte beraten lassen (zur Negativreputation siehe abermals IP23 in Abschn. 5.5).

Für SE erweist sich als wünschenswert, dass SEO-U Qualitätsstandards zum Nachweis der Güte in ihrer Arbeit unterliegen (für Fundraiser benannt bei IP19286). Die Befragten, die während ihrer SE-Startup-Phase bei SEO-U als Mitarbeiter tätig sind oder tätig waren, schildern diesbezüglich jedoch Mängel. Beispielsweise besteht keine solide Datenbasis zu Absolventen, inwieweit sie mit ihrer SEO gescheitert sind (IP12287, i.V. m. IP12288 & IP12289; IPK290, i.V. m. IPK291; IPO292; IPW293, i.V. m. IPW294; IPξ295, i.V. m. IPξ296; IP5297). Denn Kontakte zwischen SEO-U und ihren Absolventen lösen sich auf. Die Aussagen basieren auf Augenscheinvalidität, wobei widersprüchlich ist, dass einerseits kein bzw. nur ein marginaler Zugang zu ehemaligen Stipendiaten besteht, andererseits von denselben Befragten Aussagen zur Anzahl (IP12298) und Qualität (IPO299) der erfolgreichen und der gescheiterten SE getroffen werden. Ebenso wirkt irritierend, dass Angaben zum Werdegang von abgelehnten Bewerbern eines Unterstützungsstipendiums gemacht werden und die eigene SEO-Arbeit prominent wirksam dargestellt wird (IPW300). Darüber hinaus zeigt sich Unwissenheit bei Leitungskräften von SEO-U, beispielsweise bei einem erfahrenen Standortleiter, der sich als Experte für die Skalierung von Unverpackt-Läden positioniert. Allerdings führt er aus, dass Skalierung automatisch Wachstum bedeutet (IPz301) und dass der erste Unverpackt-Laden Deutschlands samt regionaler Geschäftsmodellentwicklung aus der Metropole Berlin kommt (IPz302), was zwar den Medien fälschlicherweise entnommen werden kann; aber die Pionierarbeit samt Geschäftsmodellentwicklung stammt aus Kiel.

Ein fehlendes Controlling von SEO-U-Aktivitäten, gerade zur Wirksamkeit des Kerngeschäfts, ist somit zu bemängeln, zumal SEO-U für sich betrachtet ebenfalls SEO darstellen; somit sollte das Anspruchsdenken, eine SEO hochzuskalieren, auch für die SEO-U gelten. Diesbezüglich stellen die SEO-U jedoch keine Vorbildposition dar, da die Ist-Situation in Deutschland zeigt, dass SEO-U ihre eigenen Geschäftsaktivitäten nur sehr bedingt hochskalieren, geschweige denn bedarfsgerecht.

Darüber hinaus wird aus der Mitarbeiterschaft von SEO-U beklagt, dass es bereits in den Auswahlprozessen Qualitätsmängel gibt, z. B. bezüglich der Eignung von Jurymitgliedern (IP12303; IP12304). Dass sich die Kritik an den Auswahlprozessen in weiteren Interviews zeigt, wurde bereits deutlich (vgl. Abschn. 5.5; IPc305). Ebenso ist umstritten, inwieweit eine Auszeichnung auch ein Qualitätsmerkmal für die Arbeit des Preisträgers darstellt (IPY306). In diesem Zusammenhang wird erinnert an die Ausführungen in Abschnitt 2.1.3 zur lebenslangen personenbezogenen Auszeichnung von SE, unabhängig vom weiteren beruflichen Werdegang. Dies kann zu Reputationsschäden führen, wenn der ausgezeichnete SE in der Zukunft eine KEO realisiert, aber mit der Auszeichnung weiter wirbt. Eine entsprechende Veränderung mit der Neugründung einer KEO schildert ein IP, forderte allerdings explizit dazu auf, dies streng anonymisiert preiszugeben – was bereits für sich betrachtet eine Aussagekraft besitzen kann.

5.15 Beratungserfolg messbar gestalten

In der Gesamtbetrachtung zeigen sich im Datenmaterial bei gegebenem Beratungsbedarf vier einflussnehmende Kriterien zur Messbarkeit eines Beratungserfolgs im Bedingungsgefüge: (1) die Bereitschaft des SE, sich beraten zu lassen, (2) der Zugang zu Beratungsdienstleistungen, (3) die Kompetenz des Beratenden sowie (4) die Möglichkeit im Arbeitsfeld, Beratungsinhalte und -ratschläge anwenden zu können.

Diese vier Bedingungen für einen Beratungserfolg lassen sich als eine Formel darstellen. Denn auf Basis der Ausführungen in den Interviews wird an dieser Stelle davon ausgegangen, dass ein Beratungserfolg („S“ für Success) im Hinblick auf eine konkrete Fragestellung mit spezifischer Zielsetzung nur so zufriedenstellend sein kann wie das Produkt aus

  • der Beratungsbereitschaft des SE, die den mit dem Bewerbungsverfahren vorgegebenen Bewerbungsaufwand inkludiert („W“ für Willingness). Sie kann in unterschiedlicher Intensität ausgeprägt sein, also stark oder schwach oder beispielsweise in ihrer Entwicklung schwankend. Bei negativer Einstellung gegenüber Beratung wird davon ausgegangen, dass keine Beratungsleistung in Anspruch genommen wird, so dass kein negativer Wert gegeben sein kann. Die Beratungsbereitschaft lässt sich damit von 0 (für nicht vorhanden) bis 1 (maximal vorhanden) darstellen;

  • der Beraterkompetenz in Form der Qualität des Beratungsangebots („C“ für Competence). Sie kann ebenfalls in unterschiedlicher Intensität ausgeprägt sein, also hoch oder niedrig oder beispielsweise in Abhängigkeit von Fragestellungen eingeschränkt. Sie kann einen negativen Wert haben, beispielsweise, wenn falsche Ratschläge gegeben wurden, die dem Ratsuchenden schaden. Ihr Spektrum erstreckt sich daher zwischen -1 (für extrem schlecht) bis maximal 1 (für hervorragend);

  • den Gestaltungs- und Umsetzungsmöglichkeiten im Praxisfeld, die sich innerhalb eines legalen Rahmens bewegen sollten („O“ für Options). Sie können ebenfalls in unterschiedlicher, wechselhafter Intensität ausgeprägt sein, also z. B. in Abhängigkeit von der Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren oder dem Vorhandensein einer Arena, in der es zur Umsetzung in die Praxis kommen kann. Die Möglichkeiten können schlimmstenfalls nicht gegeben sein, was einem Nullwert entspricht. Somit erstreckt sich die Darstellung zwischen 0 (für nicht gegeben) und 1 (für optimal gegeben);

  • dem Beratungszugang („A“ für Access), der entweder besteht oder nicht besteht, was sich mit einem absoluten Wert von 0 (kein Zugang) und von 1 (Zugang besteht) darstellen lässt. Bei fehlendem Zugang kann keine Beratung stattfinden, so dass in diesem Fall kein positives Beratungsergebnis vorliegen kann und das Gesamtprodukt 0 beträgt.

Daraus ergibt sich ein Gefüge aus vier für das positive Beratungsergebnis/für den Beratungserfolg notwendigen Bedingungen, die sich als Gleichung darstellen lassen:

$$ \text{S = W}\,\text{x}\,\text{C}\,\text{x}\,\text{O}\,\text{x}\,\text{A} $$

Wie in der Diskussion aufgezeigt, wirken die einzelen Bedingungen aufeinander ein. Sie sind nicht getrennt voneinander zu betrachten, was durch die Darstellungsform des Produkts gekennzeichnet wird. Beispielsweise wird sich eine nur mäßige Beraterkompetenz mit nur eingeschränkt brauchbaren Ratschlägen für die Praxis in einem relativ gering ausgeprägten positiven Gesamtresultat widerspiegeln, das eine weitere Beeinträchtigung erfährt bei Reduktion der Gestaltungsmöglichkeiten. Die Beeinträchtigung kann beispielsweise noch stärker ins Gewicht fallen, je eingeschränkter die Bereitschaft eines SE ist, sich auf die Beratung einzulassen. Dabei kann ein gegen null strebender Gesamtwert zu keinem positiven Beratungseffekt führen.

Anzumerken ist einschränkend, dass sich bei dieser Darstellung keine genaue Aussage zur Gewichtung der vier Bedingungen vornehmen lässt. Denkbar sind Wechselwirkungen und Veränderungsprozesse wie z. B., dass die Beratungsbereitschaft im Beratungsprozess bei ersten Gestaltungs- und Umsetzungsmöglichkeiten im Praxisfeld steigt. Daher ist die Darstellung der Gleichung als Momentaufnahme im dynamischen Prozess zu verstehen, die feedbackorientiert zur Evaluation von Beratungskontakten herangezogen werden kann.

Zwar können die vier Kriterien für sämtliche denkbaren Beratungskontexte, auch außerhalb von Social Entrepreneurship, relevant erscheinen, so dass das für SE Spezifische vermisst werden könnte. Allerdings lässt sich in dieser Untersuchung auf Basis der ausgewerteten Daten u. a. herausarbeiten, mit welchen Herausforderungen SE im Beratungskontext konfrontiert sind, was die Darstellungsform rechtfertigt. Demgemäß stellt sich die Frage, wie an jedem der vier Einflusskriterien angesetzt werden kann, um sie zu stärken, ihren Wert zu erhöhen und damit die positive Wirkung gelingender SE-Beratung zu maximieren.

5.16 Verortung der Erkenntnisse im Wirkungsmodell zur Arbeitsgestaltung von Social Entrepreneuren

Mit den in diesem Kapitel diskutierten Teilergebnissen lässt sich somit dreierlei aufzeigen:

Erstens: Ausgangssituationen wie z. B. die Verfügbarkeit einer SEO-U am Standort des SE setzen Rahmenbedingungen zur Arbeitsgestaltung von SE. Diese Rahmenbedingungen wirken dementsprechend als eigenständiges Kriterium (im Wirkungsmodell wiedergegeben als Wirkungskriterium I).

Zweitens: Aktivitäten von SEO-U, also dynamische Prozesse wie z. B. Fachberatungen mit falschen Ratschlägen, wirken direkt auf das Beanspruchungsgefüge, das SE erleben (im Wirkungsmodell wiedergegeben als Wirkungspfad 1).

Drittens: Aktivitäten von SEO-U, also ebenfalls dynamische Prozesse, wirken infolge ihrer gelenkten, auf SE-Startups ausgerichteten Lobbyarbeit direkt auf Aktivitäten der Politik und somit auf die Gesetzgebung sowie auf Reglementierungen (im Wirkungsmodell wiedergegeben als Wirkungspfad a).