Zusammenfassung
Rücklagen dienen der finanziellen Mittelbindung für zukünftige Aufgaben und Zwecke. Bistümer setzen zweckgebundene Rücklagen für die Finanzierung großer Belastungen, wie Instandhaltungsverpflichtungen für kirchliche Immobilien oder Pensionen für Mitarbeiter und Priester, ein. Für die Bilanzierung zweckgebundener Rücklagen gibt es nur wenige gesetzliche Bestimmungen.
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Notes
- 1.
Diese Werte wurden auf Basis von 14 Jahresabschlüssen derjenigen Bistümer ermittelt, die 2015 nach den Regeln des Handelsrechts für große Kapitalgesellschaften oder für Kaufleute veröffentlicht haben.
- 2.
Auch die EKD nutzt dieses Instrument. Nach den Ausführungen der EKD (vgl. EKD 2016, § 64 Abs. 5) dient eine Substanzerhaltungsrücklage dem Ausgleich des Ressourcenverbrauchs, der mit der Nutzung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens verbunden ist; vgl. auch Ansparrücklage gemäß § 7g Abs. 3 EStG.
- 3.
Die hier aufgeführten Rücklagen sind Beispiele für zweckgebundene Rücklagen aus den veröffentlichten Jahresabschlüssen 2015 von 21 deutschen Bistümern.
- 4.
Diese Werte wurden auf Basis von 14 Jahresabschlüssen derjenigen Bistümer ermittelt, die 2015 nach den Regeln des Handelsrechts für große Kapitalgesellschaften oder für Kaufleute veröffentlicht haben.
Literatur
Bistum Fulda. 2015. Haushalts- und Rechnungslegungsordnung für das Bistum Fulda. https://www.bistum-fulda.de/bistum_fulda/bistum/kirchliche_finanzen/finanzbericht/pdf/2015/HRO.pdf. Zugegriffen am 06.06.2018.
Bistum Mainz. 2007. Baumaßnahmenordnung für die Kirchengemeinden und Gesamtverbände im Bistum Mainz. In Handbuch für die Verwaltungsräte der Kirchengemeinden im Bistum Mainz, 183 f. http://downloads.bistummainz.de/6/539/1/62428762465345298289.pdf. Zugegriffen am 06.06.2018.
DBK. 2018. Verband der Diözesen Deutschland. https://dbk.de/ueber-uns/verband-der-dioezesen-deutschlands-vdd/aufgaben/. Zugegriffen am 06.06.2018.
Diederich, H., und H. Lintzhöft. 1969. Rücklagenpolitik. In Schriften zur Unternehmensführung, Bilanzpolitik und Bilanztaktik, Hrsg. H. Jacob, 10. Aufl., 29–46. Wiesbaden: Gabler.
EKD. 2016. Ordnung für das kirchliche Finanzwesen auf der Basis der kirchlichen Doppik vom 9. Dezember 2016. https://www.kirchenrecht-ekd.de/document/8024. Zugegriffen am 06.06.2018.
EKD. 2018. Clearing. https://www.kirchenfinanzen.de/finanzen/finanzausgleich/clearing.html. Zugegriffen am 06.06.2018.
Erzbistum Paderborn. 2014. Kirchliches Amtsblatt für die Erzdiözese Paderborn vom 26. Februar 2014 (Jg. 157). http://www.erzbistum-paderborn.de/medien/19932/original/660/~1710437.pdf. Zugegriffen am 06.06.2018.
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Klinz, R., Ossola, L. (2019). Die Bilanzierung der zweckgebundenen Rücklagen bei Bistümern. In: Stefani, U., Klinz, R. (eds) Rechnungslegung in katholischen Bistümern. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-22791-3_13
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