Zusammenfassung
Die Rücklage ist ein eingeführter Terminus aus dem Bereich der Bilanzierung und bezeichnet einen Teil des betrieblichen Eigenkapitals. In der Literatur1) wird der Begriffsinhalt allerdings teilweise erheblich weiter gefaßt, indem zusätzlich — dem allgemeinen Sprachgebrauch entsprechend — alle mobilisierbaren betrieblichen Reserven in der finanziellen, güterlichen und dispositiven Sphäre als Rücklagen bezeichnet werden. Eine derart weite Auslegung des Rücklagenbegriffs muß aber auf Grund der Heterogenität der erfaßten Sachverhalte zumindest als unzweckmäßig, wenn nicht gar als gefährlich erscheinen, denn sie gibt Anlaß, in die ohnehin schon von unklaren Vorstellungen behaftete Diskussion um die betrieblichen Rücklagen weitere Mißverständnisse hineinzutragen.
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Literatur
So spricht beispielsweise Brunner von sogenannten Aktiv-und Passivrücklagen, wobei die Aktivrücklagen Vermögensteile, die Passivrücklagen Eigenkapitalteile bezeichnen. Vgl. Brunner, Dieter, Die Rücklagenpolitik der Unternehmung, Wiesbaden 1967, S. 16 ff.
Die Rücklagenbildung wird daher vielfach auch — unabhängig davon, ob sie aus dem Jahresüberschuß oder dem Bilanzgewinn erfolgt — als Gewinnverwendung bezeichnet. Vgl. beispielsweise Busse von Colbe, Walther, Rücklagen, offene, in HdB, Bd. Ill, Stuttgart 1960, Sp. 4707 ff., hier Sp. 4707.
In der Literatur wird vielfach eine Substanzerhaltungsrücklage in Höhe des Schwundes des Realkapitals als geeignet betrachtet, einem drohenden Substanzverlust entgegenzutreten. Vgl. dazu beispielsweise Hax, Karl, Die Substanzerhaltung der Betriebe, Köln und Opladen 1957, S. 148 ff., Brunner, Dieter, a. a. O., S. 53 ff. und Endres, Walter, Der erzielte und der ausschüttbare Gewinn der Betriebe, Köln und Opladen 1967, S. 55.
Vgl. dazu auch die Ausführungen von Karl Hax, der „Erhaltungsinvestitionen rein reproduktiven Charakters“, „Anpassungsinvestitionen” und „Gestaltungsinvestitionen“ unterscheidet. Hax, Karl, Die Kapitalwirtschaft des wachsenden Industrieunternehmens, in ZfbF (NF), 16. ]g. (1964), S. 252 ff., hier S. 253.
Vgl. dazu auch die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium, Tagung vom 15. und 16. Februar 1963.
Vgl. beispielsweise Gutenberg, Erich, Ober den Einfluß der Gewinnverwendung auf das Wachstum der Unternehmen, in ZfB, 33. ]g. (1963), S. 194 ff., insbesondere S. 197 ff.
Vgl. zu den aktienrechtlichen Vorschriften § 58, Abs. 2, AktG. Nehmen Vorstand und Aufsichtsrat diese Möglichkeit bis zur Höchstgrenze in Anspruch, dann verteilt sich der steuerpflichtige Periodengewin (unter Vernachlässigung körperschaftsteuerlicher Hinzurechnungen und Kürzungen sowie der Ergänzungsabgabe) wie folgt: Steuern ca. 40 %, Rücklage und auszuschüttender Bilanzgewinn je ca. 30 “/e. Vgl. dazu das Zahlenbeispiel bei Fettel, Johannes, Die Selbstfinanzierung der Unternehmung, in ZfB, 32. Jg. (1962), S. 553 ff., hier S. 555.
Vgl. Gutenberg, Erich, Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, 3. Band, Die Finanzen, Berlin - Heidelberg - New York 1969, S. 264.
Lipfert, Helmut, Optimale Unternehmensfinanzierung, 2. Auflage, Frankfurt 1967, S. 40. 29 Vgl. dazu Lipfert, Helmut, a. a. O., S. 41.
Vgl. Diederich, Helmut, Grundtatbestände der Betriebswirtschaftslehre, in Allgemeine Betriebswirtschaftslehre in programmierter Form, herausgegeben von Herbert Jacob, Wiesbaden 1969, S. 52.
Vgl. beispielsweise Brunner, Dieter, a. a. 0., insbesondere S. 61 f.; Schubert, Werner, Betriebswirtschaftliche Überlegungen zum Ausweis und zur Verwendung von Gewinn nach dem neuen Aktienrecht, in ZfB, 35. 3g. (1965), S. 818 ff., hier S. 822 ff.
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Diederich, H., Lintzhöft, H. (1969). Rücklagenpolitik. In: Jacob, H. (eds) Bilanzpolitik und Bilanztaktik. Schriften zur Unternehmensführung, vol 10. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13701-6_2
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
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