Zusammenfassung
Einfache Schneidstempel, die im Durchmesser nicht erheblich größer und nicht wesentlich kleiner als der Durchmesser ihres Stempelzapfens sind, werden mit ihrem Einspannteil aus einem Stück hergestellt. Der Einspannzapfen und der am Pressenstößel anliegende Bund müssen weich bleiben und dürfen nicht gehärtet werden. Es ist zu beachten, daß bei einteiliger Ausführung am Fuße des Einspannzapfens eine kleine und flache Ringnute eingestochen wird, um ein gutes Anliegen des Stempeloberteiles an der Stößelfläche zu gewährleisten. Größere Stempel — ein solcher ist im vorliegenden Werkzeugblatt angegeben — werden zweckmäßig an ihrer unteren Schnittfläche ausgespart, wobei am Schnittrand eine Ringfläche von der Breite t zu etwa 3 bis 8 mm stehenbleibt. Ausführung A zeigt einen abgesetzten, Ausführung B einen nicht abgesetzten Stempel. Im ersteren Falle sind die Herstellungskosten infolge Verminderung der Schleifzeit um ein weniges geringer, dafür ist aber die Einrichtung1 des Werkzeuges an der Maschine umständlicher.
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Oehler, G., Kaiser (1993). Die konstruktive Ausführung einzelner Schneidwerkzeuge. In: Schnitt-, Stanz- und Ziehwerkzeuge. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-97498-4_2
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