Zusammenfassung
Das VVG regelt in den §§ 129 bis 148 lediglich die Versicherung von Gütern gegen die Gefahren der Beförderung zu Lande oder auf Binnengewässern und die Versicherung von Schiffen gegen die Gefahren der Binnenschiffahrt einschließlich der Haftpflicht für Kollisionsschäden. Begrifflich kann die Transportversicherung sehr viel mehr Risiken umfassen. Seit Güter transportiert werden, also seit jeher, bestand die Gefahr, dass sie beschädigt werden. Bereits die Antike kannte Möglichkeiten der Absicherung des Transportrisikos. Nach Aufhebung des kanonischen Zinsverbotes gegen Ende des 13. Jahrhunderts entwickelte sich die Transportversicherung von Oberitalien über Flandern nach Norddeutschland und England. Durch die Bedeutung, die England in den folgenden Jahrhunderten, insbesondere seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert, im internationalen Handel erlangte, wurde London der weltweit führende Transportversicherermarkt. Einen großen Anteil hieran hatte zweifellos die Entwicklung von Lloyd’s of London, das sich bekanntlich aus einer Art Schiffahrtsnachrichtenbörse 1716 zum ersten organisierten Zusammenschluss von Privatassekuradeuren entwickelte. In Deutschland gab es eine ähnliche Entwicklung, allerdings mit anderem Ergebnis. Die Transportversicherung wurde hier zunächst ebenfalls von Privatassekuradeuren auf eigenes Risiko gezeichnet. Im Laufe der Zeit entwickelte sich eine Zusammenarbeit zwischen den Assekuradeuren, die ihr Know How einbrachten, und den Versicherungsgesellschaften, welche ihre Kapazität zur Verfügung stellten. Die Assekuradeure werden auch heute noch aufgrund einer nach außen hin unbeschränkbaren Vollmacht beim Abschluss von Transportversicherungsverträgen und der Schadensabwicklung in eigener Verantwortung, jedoch für Recht der Versicherungsgesellschaft, tätig.
Im ÖVVG: „Fünftes Kapitel. Transportversicherung“
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Schrifttum
Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 29. Aufl., München 1995.
Dubischar, Grundriß des gesamten Gütertransportrechts, Frankfurt/M 1987.
Enge, Transportversicherung, 3. Aufl., Wiesbaden 1996.
Glöckner, Leitfaden zur CMR, Köln 1991.
Gütertransport und Versicherung, Schriften zum Transportrecht, Hamburg 1990.
Helm, Frachtrecht I, 2. Aufl., Berlin 1994.
Herber/Piper, CMR, München 1996.
Hölter/Abraham, Das Recht der Seeversicherung, Hamburg 1966.
Hübsch, Haftung des Güterbeförderers und seiner selbständigen und unselbständigen Hilfspersonen für Güterschäden, Berlin 1997.
Koller, Transportrecht, 3. Aufl., München 1995.
Kreuzmann, Transportversicherung, Berlin 1997.
Schlegelberger, Handelsgesetzbuch, 5. Aufl., München 1973 (zit. Schlegelberger/ Bearbeiter).
Thume, CMR-Kommentar, Heidelberg 1995 (zit. Thume/Bearbeiter).
von Tegelen, Güterkraftverkehrsgesetz, Loseblattsammlung, Frankfurt/Main.
Widmann, AD-Sp, Frankfurt 1987.
Widmann, Speditionsversicherung, 4. Aufl., Berlin 1995.
Vgl. Vorbem. §§ 129-148.
Vgl. Vorbem. §§ 129-148.
Vgl. Vorbem. §§ 129-148.
Vgl. Vorbem. §§ 129-148.
Vgl. Vorbem. §§ 129-148.
Vgl. Vorbem. §§ 129-148.
Author information
Authors and Affiliations
Editor information
Editors and Affiliations
Rights and permissions
Copyright information
© 1999 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Honsell, H. et al. (1999). Transportversicherung. In: Honsell, H., et al. Berliner Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-58367-4_12
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-58367-4_12
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-642-63555-7
Online ISBN: 978-3-642-58367-4
eBook Packages: Springer Book Archive