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Humanitäre Hilfe – für wen?

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Handbuch Humanitäre Hilfe
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Zusammenfassung

Das Kapitel beschäftigt sich mit den Opfern von Krisen und Konflikten bzw. den Adressaten von humanitären Hilfsmaßnahmen. Dabei wird die Bedeutung eines zielgruppenorientierten Ansatzes unterstrichen, der es ermöglicht, unter Einbezug der Rezipienten deren unterschiedliche Bedürfnisse zu erkennen, Mitbestimmung zu gewährleisten und bedarfsgerechte Hilfe zu leisten. Gender, als wichtiges Querschnittsthema in der humanitären Hilfe, wird dabei als Fallbeispiel herangezogen. Mit dem Gender-Mainstreaming-Ansatz wurde den internationalen Standards gemäß eine gendersensible Herangehensweise in der humanitären Hilfe verankert. Die Gender-Perspektive sowie eine differenzierte Zielgruppenorientierung stellen Qualitätssicherungsinstrumente der humanitären Hilfe dar, die kontinuierliche Weiterentwicklung und konsequente Umsetzung erfordern.

Die Autorin dankt Rita Schäfer und Katrin Radtke sowie Manuela Rossbach, Claudia Meier und den Herausgebern dieses Buches, Jürgen Lieser und Dennis Dijkzeul, für ihre wertvolle Mitwirkung an dem vorliegenden Kapitel.

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Notes

  1. 1.

    Umfangreiche Literatur sowie eine Vielzahl von Publikationen humanitärer Organisationen setzen sich gezielt mit den Auswirkungen von Katastrophen, bewaffneten Konflikten und humanitären Krisen auf Frauen und Mädchen auseinander. Einen Überblick über einschlägige Quellen bietet beispielsweise die Website http://www.frauen-und-kriege-afrika.de von Rita Schäfer. Der Forschungsstand zu sexualisierter Gewalt gegenüber Männern weist noch große Lücken auf, siehe hierzu beispielsweise http://www.refugeelawproject.org.

  2. 2.

    Hierbei dürfen lokale Normen und Werte oder traditionelles Wissen nicht als weniger gültig, berechtigt oder relevant betrachtet werden. Traditionelle soziale Ordnungen und Strukturen können Stabilität bieten und – wie z. B. im Fall der Gacaca-Gerichte in Ruanda – zu Versöhnung und Wiederherstellung von Frieden beitragen. Ebenso kann traditionelles Wissen eine wertvolle Ressource in der Katastrophenvorsorge darstellen. Auch hier gilt es, den Austausch und die Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren und den Empfängern humanitärer Hilfe zu suchen.

  3. 3.

    Eine der ersten Autorinnen, die sich mit der Perspektive von Flüchtlingen (in Lagern in Uganda) beschäftigt hat, ist Barbara Harrell-Bond (1986).

  4. 4.

    Auch in den meisten nationalen Verfassungen und Gesetzesgrundlagen genießen Frauen formal die gleichen Rechte wie Männer, mit Ausnahme einiger diskriminierender Rechtsvorschriften beispielsweise bzgl. Familien-, Erb-, Staatsanghörigkeits- oder Arbeitsrecht (Peters 2007, S. 208).

  5. 5.

    Die Forderungen werden in Folgeresolutionen bekräftigt und ausgebaut. Die 2008 verabschiedete VN-Folgeresolution 1820 verurteilt Gewalt gegen Frauen als Kriegsverbrechen und stuft sie als Hindernis bei der Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit ein. Vergewaltigungen und sexualisierte Gewalt gelten seither als Kriegsverbrechen bzw. als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, womit die Nationalstaaten zur strafrechtlichen Verfolgung verpflichtet sind. In den Resolution 1888 und 1989 aus dem Jahr 2009 wird die Gefährdung des Weltfriedens durch den Einsatz sexueller Gewalt als Kriegstaktik hervorgehoben und eine VN-Sonderbeauftragte für Gewalt gegen Frauen und Kindern in Konflikten eingesetzt. Jährliche Berichte sollen über die Umsetzung der Resolution 1820 informieren.

  6. 6.

    ECOSOC = Economic and Social Council (Wirtschafts- und Sozialrat der VN).

  7. 7.

    Gender-Mainstreaming stellt einen wichtigen, aber nicht den einzigen Aspekt der organisationsübergreifenden Qualitätssicherungsinstrumente humanitärer Organisationen dar. So haben viele humanitäre Organisationen eigene Qualitätsstandards und Überprüfungsmechanismen zur Geschlechtergerechtigkeit und zur Erreichung verschiedener Zielgruppen sowie zur Verankerung von Querschnittsthemen entwickelt, die aus Platzgründen hier nicht erörtert werden können.

  8. 8.

    Weitere wichtige Akteure zur Bearbeitung von Querschnittsthemen im Bereich Gender und humanitäre Hilfe in Zusammenarbeit mit verschiedenen VN-Institutionen und spezialisierten Programmen sowie anderen humanitären Akteuren sind u. a. das Inter-Agency Network on Women and Gender Equality (IANWGE) und das Gender and Disaster Network (http://www.gdnonline.org/index.php).

  9. 9.

    Siehe hierzu z. B. die Entwicklung internationaler Richtlinien zum Schutz und zur Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen, z. B. die VN-Behindertenrechtskonvention.

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© 2013 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Behmer, K. (2013). Humanitäre Hilfe – für wen?. In: Lieser, J., Dijkzeul, D. (eds) Handbuch Humanitäre Hilfe. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-32290-7_9

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-32290-7_9

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  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

  • Print ISBN: 978-3-642-32289-1

  • Online ISBN: 978-3-642-32290-7

  • eBook Packages: Humanities, Social Science (German Language)

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