Zusammenfassung
Bevor auf die Bedeutung der DRG’s in der Kindertraumatologie eingegangen werden soll, seien ein paar wesentlichen Eigenarten der Kindertraumatologie erwähnt, die bei der Formulierung von Kostenerstattungen berücksichtigt werden müssen:
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Im Gegensatz zu der Erwachsenentraumatologie besteht bei Kindern kein gesellschaftlicher Auftrag zur raschen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und zum Verhindern von Invaliditäten. Bei Heranwachsenden geht es im Prinzip „nur“ um einen Individual-auftrag der Wiederherstellung der altersentsprechenden Spiel- und Sportfähigkeit, als Basis ihres steten Lernprozesses. Selbstverständlich geht es aber auch um den Anspruch, dass dies ohne Spätschäden zustande kommen müsse. Damit gibt es für Kinder auch keine „wirtschaftliche oder sozioökonomische“ Indikation zur Anwendung operativer Techniken, um einen raschen Wiedereintritt in das Arbeitsleben zu ermöglichen. Bei der Behandlung von Kinderfrakturen handelt es sich um eine rehabilitative Medizin. Die rein patientenorientierte Indikation steht im Vordergrund.
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Aufgrund der Besonderheiten des wachsenden Skeletts und der Stereotypie von Verletzungen im Kindesalter müssen in der Therapie sämtliche Methoden und Materialien zur Anwendung gebracht werden, angefangen von vielfältigen konservativen Ruhig-stellungsverfahren bis hin zu zahlreichen operativen Retentionsmethoden, wie ESIN, Fixateure, Schrauben, Platten, Kirschnerdrähte, Zuggurtungen etc. Selbst wenn man dem heute deutlichen Trend vom „Unfallchirurgen für Erwachsene“ folgen und analog dem Erwachsenen sämtliche Frakturen auch bei Kindern und Jugendlichen operieren wollte, verbleiben immer noch ca. 60% von Frakturen, die gar nicht operiert werden können, sondern weiterhin konservativ behandelt werden müssen. Also kommen in der Kindertraumatologie sämtliche Behandlungsmethoden (konservativ und operativ) zur Anwendung und müssen beherrscht werden.
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Im Gegensatz zur Erwachsenenmedizin müssen bei Kindern nicht nur Therapiekontrollen (bis zur freien Funktion), sondern auch Wachstumskontrollen bis mindestens 2 Jahre nach Trauma durchgeführt werden. Dies gilt vor allem für alle Gelenkverletzungen der oberen und der unteren Extremitäten und für die Frakturen der unteren Extremitäten. Diese Kontrollen stellen einen Teil der Behandlungsqualität und eine conditio sine qua non der Behandlung von Frakturen im Wachstumsalter dar.
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Die Behandlung von Extremitätenfrakturen im Wachstumsalter stellt keine Spitzenmedizin dar, sondern ist qualifizierte Grundversorgung bis auf spezielle Verletzungsformen. Dies entbindet die Behandelnden keineswegs davon, sich die dementsprechen-de technische, indikative und kommunikative Kompetenz auch anzueignen, die zur Behandlung notwendig ist.
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Literatur
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von Laer, L., Fölsing, I., Marzi, I. (2004). „Rentabilität“ der Kindertraumatologie unter DRG-Bedingungen. In: Wirtz, D.C., Michel, M.D., Kollig, E.W. (eds) DRG’s in Orthopädie und Unfallchirurgie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-18588-5_12
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