Zusammenfassung
Arbeitgeber A aus Berlin will seinem 30 Jahre alten Arbeitnehmer B, der bei ihm seit etwas mehr als einem Jahr unbefristet beschäftigt ist, aufgrund eines – unstreitig verwirklichten – Kündigungsgrundes i. S. des KSchG zum 30. 9. 2009 ordentlich kündigen. Aus diesem Grunde wirft er am Mittwoch, den 2. 9. 2009, um 22.00 Uhr ein Kündigungsschreiben in den Briefkasten des B, wonach er diesem zum Mittwoch, den 30. 9. 2009, hilfsweise zum nächst zulässigen Zeitpunkt kündigt. Das Schreiben ist von einem Mitarbeiter des A vorgefertigt und von A eigenhändig unterschrieben. B ist zum Zeitpunkt des Einwurfs des Briefes in seinen Briefkasten bereits zu Bett gegangen, weshalb er den Brief erst am nächsten Morgen aus dem Briefkasten nimmt und liest. Ist das Arbeitsverhältnis wirksam beendet worden, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
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Säcker, F., Mohr, J. (2010). Fall 10. In: Fallsammlung zum BGB Allgemeiner Teil. Juristische ExamensKlausuren. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-14811-8_11
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