Zusammenfassung
In den Kapiteln V und VI wurde untersucht, unter welchen Bedingungen Anreizkompatibilität (d.h. bei Fehlen nichtfinanzieller Ziele Einmütigkeit) zwischen den Anteilseignern eines börsennotierten Unternehmens besteht. Anreizkompatibilität ist Voraussetzung für die Existenz eines kollektiven subjektiven Grenzpreises. Bei Interessenkonflikten unterscheiden sich die subjektiven Grenzpreise. Der Grenzpreis für einen einzelnen Anteilseigner oder eine homogene Gruppe von Anteilseignern stimmt dann allenfalls zufällig mit dem Marktwert eines Bewertungsobjekts überein.
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(2009). Kollektive subjektive Grenzpreise und Marktwerte im Vergleich. In: Subjektive Investitionsbewertung, Marktbewertung und Risikoteilung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-85273-5_7
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