Zusammenfassung
Wir gehen zunächst deduktiv von der Stellung des Beirats in einer Unternehmensverfassung aus, um anschließend seine möglichen Aufgaben aufzufächern. Der Begriff der Unternehmensverfassung beschreibt in Analogie zur Verfassung staatlicher Einheiten den strukturellen Rahmen des Zusammenwirkens in einer Gemeinschaft, um Nutzenpotenziale zu erschließen und die Verständigungsprozesse zwischen verschiedenen Interessenträgern zu gestalten. „Der Grundgedanke liegt in der Schaffung einer gewollten Ordnung, in der die Zuständigkeitsbereiche einzelner und das Zusammenwirken aller festen Regelungen unterworfen werden sollen.“ Diese Regelungen finden ihren Niederschlag in Satzungen, Gesellschaftsverträgen, Geschäftsordnungen, insbesondere in den Definitionen und den Beschränkungen der Entscheidungszuständigkeiten (limits of authorities), ferner in Ressortzuständigkeiten und Unternehmensrichtlinien, aber auch in Deklarationen von Visionen und Werten, von Leitlinien der Unternehmenspolitik.
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(2008). Die Funktionen des Beirats. In: Beiräte in der Verantwortung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-85150-9_5
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