Zusammenfassung
Die Kommunikationsgrundrechte umfassen mehrere unterschiedliche Freiheiten mit sich teilweise überschneidenden Schutzbereichen. Allen ist ein besonderer Bezug zum Austausch von Meinungen, Informationen und Ideen gemein. Sie haben von daher auch eine hervorgehobene Bedeutung in der Demokratie. Im Zentrum steht die Kommunikationsfreiheit im engeren Sinne, also die Meinungs- und Informationsfreiheit sowie die Medienfreiheit. Die Versammlungsfreiheit wird als Verwirklichung der Meinungsfreiheit betrachtet. Sie schützt das Verlangen des Menschen nach geistiger Gemeinschaft und ermöglicht damit unter anderem direkte Kommunikation mehrerer Menschen untereinander. Andererseits ist die Meinungsfreiheit wiederum essenziell für die effektive Ausübung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Gleichwohl stellen nach Ansicht des EGMR die in Art. 11 EMRK statuierten Rechte – Versammlungs-, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit – leges speciales zur Meinungsfreiheit nach Art. 10 EMRK dar.
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(2009). Kommunikationsgrundrechte. In: Handbuch Europarecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-31117-1_8
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