Zusammenfassung
Das deutsche System der industriellen Beziehungen war in den ersten Jahren der Bundesrepublik gekennzeichnet durch Institutionalisierungsprozesse. Die staatliche Rahmensetzung für die industriellen Beziehungen (Grundgesetz und Tarifvertragsgesetz 1949, Mitbestimmungsgesetz 1951, Betriebsverfassungsgesetz 1952) wurde in die politisch dominante Leitidee der Sozialen Marktwirtschaft integriert und schuf so das rechtliche Fundament für tarifautonomes Agieren. Ein zunächst ungeordnetes tarifpolitisches System machte innerhalb weniger Jahre durch massiven Mitgliederzulauf sowohl bei Gewerkschaften wie auch bei Arbeitgeberverbänden einem System Platz, in dem die überbetriebliche Aushandlung von Arbeitsbedingungen durch Verbände dominierte. Diese Verbändedominanz charakterisierte die industriellen Beziehungen in Westdeutschland bis in die späten 1970er Jahre. Im Laufe der ersten drei Nachkriegsjahrzehnte ist „der Zwang zur antagonistischen Kooperation … von den Akteuren derart internalisiert worden, dass auch bei gegensätzlichen Interessenlagen, manifesten Konfliktsituationen und nachhaltigen Umweltveränderungen eine hohe zwischenverbandliche Handlungsfähigkeit erreicht werden konnte“ (Schroeder 2000: 32f.).
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© 2010 VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH
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Fehmel, T. (2010). Schluss: Gesteuerte Autonomie. In: Konflikte um den Konfliktrahmen. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-92160-0_11
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-17227-9
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