Zusammenfassung
Für Thomas von Winter bilden öffentliche Anhörungen die Basis, um etwas über die Strukturierung der Interessenvermittlung herauszufinden. Er erläutert in seinem Beitrag zunächst, wie sich die Strukturen der staatlich-verbandlichen Beziehungen in der Gesundheitspolitik sowohl durch eine Pluralisierung der Interessenrepräsentation als auch durch eine Flexibilisierung des Zusammenwirkens von Staat und privaten Akteuren im Bereich der Selbstverwaltung verändert haben. Im Rahmen einer Analyse von öffentlichen Anhörungen in der Gesundheitspolitik seit den siebziger Jahren wird anschließend überprüft, inwieweit sich dies auf die Rolle der Interessenverbände im Prozess der Politikformulierung ausgewirkt hat. Öffentliche Anhörungen mit ihren strategisch ausgewählten Teilnehmern bieten, so argumentiert von Winter, ein Abbild der informellen Aushandlungsprozesse zwischen staatlichen und privaten Akteuren. Im Ergebnis zeigt sich, dass in der Gesundheitspolitik das traditionell korporatistisch geprägte Kooperationsmuster im Bereich der Politikproduktion durch die Pluralisierung der Interessenrepräsentation und die Liberalisierung im Bereich der Politikimplementation bisher nicht in Frage gestellt worden ist.
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Notes
- 1.
Die Schwierigkeit, die verschiedenen Strukturveränderungen auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, zeigt sich auch an einer Unsicherheit bei ihrer begrifflichen Erfassung. Zur Kennzeichnung der veränderten Muster staatlich-verbandlicher Beziehungen in der Sozialpolitik werden eher vage Beschreibungen wie „Kompetitiver Selbstverwaltungskorporatismus“, „post-korporatistische Selbstverwaltung“ (Klenk et al. 2009, S. 87, 91) „Wettbewerbskorporatismus“ (Gerlinger 2009, S. 39) oder „rehierarchisierter Wettbewerbskorporatismus“ (Noweski 2004, S. 97) verwendet.
- 2.
Als exemplarisch für eine solche Formenvielfalt und Variationsbreite können die institutionell und funktional differenzierten staatlich-verbandlichen Arrangements in den verschiedenen Zweigen des deutschen Systems der Sozialen Sicherung angesehen werden (Trampusch 2009, S. 57).
- 3.
Insbesondere in der Diskussion über die deutsche Sozialpolitik besteht jedoch zuweilen die Neigung, Politikfelder mit einer stark formalisierten Verbändebeteiligung im Bereich der Politikimplementation insgesamt als korporatistisch zu bezeichnen, unabhängig davon, wie stark diese exklusiven institutionalisierten Strukturen auch den Bereich der Politikformulierung prägen (Klenk 2009, S. 212; Schröder und Schulz 2009, S. 221–222).
- 4.
- 5.
Der Versuch der rot-grünen Bundesregierung, ein solches Koordinationsgremium unter dem neuen Namen Runder Tisch wiederzubeleben, blieb in der Gesundheitspolitik des neuen Jahrtausends jedenfalls eine Episode (Döhler 2002, S. 33).
- 6.
Die Interessenvermittlungsstrukturen in der Gesundheitspolitik sind das Resultat des Zusammentreffens einer komplexen Mischung von Regulierungsformen aus staatlichen, korporatistischen und wettbewerblichen Elementen (Gerlinger 2009, S. 33) mit einer Vielzahl von Akteursrollen (Patient, Versicherter, Leistungserbringer, Finanzierungsträger), die ihrerseits durch eine Vielzahl von Verbänden, die untereinander in Konkurrenz stehen, repräsentiert werden. Jede gesetzliche Neuregelung, die die Relation zwischen den drei Regulierungsformen tangiert, hat daher auch Auswirkungen auf das Gefüge der Interessengruppen, ihre Präferenzen, Ressourcen und Strategien.
- 7.
Es erscheint daher überzogen in diesem Zusammenhang von einer Entmachtung der Selbstverwaltung zu sprechen (Paquet 2007, S. 4).
- 8.
Für Gerlinger haben sich die staatlich-verbandlichen Beziehungen mittlerweile zu einem pluralistischen oder lobbyistischen System der Interessenvermittlung entwickelt, das durch hohe Kontingenz der Zugangschancen zu den staatlichen Akteuren sowie eine hohe Situationsabhängigkeit des Lobbyingerfolges der Einzelakteure gekennzeichnet ist (Gerlinger 2009, S. 47, 49).
- 9.
Zu den Anhörungen werden zwar in den meisten Fällen auch sogenannte Einzelsachverständige eingeladen, diese bilden aber im Vergleich zur Gesamtzahl der eingeladenen Experten meist nur eine Minderheit. Außerdem finden sich auch unter den Einzelsachverständigen oft Verbandsvertreter, die hier allerdings offiziell nicht als solche in Erscheinung treten.
- 10.
Dabei wurde nicht nach Fraktionen oder nach Regierung und Opposition unterschieden. Jede Anhörung wurde vielmehr als ein zusammenhängender einheitlicher Diskurs aufgefasst, in dem es darum ging festzustellen, welche Bedeutung die politischen Akteure insgesamt bestimmten Verbänden beimessen. So kann die Strategie der Oppositionsfraktionen gegenüber der Koalition darin bestehen, ihre Fragen entweder an Verbände zu richten, die eine dezidierte Gegenposition zur Haltung der Koalition beziehen. Oft richtet die Opposition aber ihre Fragen an dieselben zentralen Player wie die Koalition.
- 11.
Die Federführung für die Gesundheitspolitik lag für das KHG 1971 beim Ausschuss für Jugend, Familie und Gesundheit, für das KVKG 1977 und das GRG 1988 beim Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, für das GSG 1992, das KHNG 1996, das GKVWG 1996, das BeitrEntlG 1996, das 1. NOG 1996, das 2. NOG 1997, das GKVFG 1998, das GKV-GesRef 1999, das 10. SGB V-Änd 2002, das GKV-WSG 2007, das GKV-FinG 2010 sowie für das GKV-VStG 2011 beim Ausschuss für Gesundheit und für das GMG 2003 beim Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung.
- 12.
Im Anhang findet sich eine Liste aller Gesetzesinitiativen einschließlich der verwendeten Kürzel.
- 13.
Öffentliche Anhörungen zu größeren und komplexen Gesetzesvorhaben bestehen oft aus mehreren Teilen. Dabei wird zu verschiedenen Terminen über einzelne Themenkomplexe beraten. Bei der Auszählung wurde jede Einladung zu einem einzelnen Anhörungstermin gewertet. Dies führte zu Mehrfachzählungen bei einem einzelnen Gesetzentwurf, aber nur so wird das Gewicht der mehrfach eingeladenen gegenüber den nur zu einem oder mehreren Terminen eingeladenen Verbänden deutlich.
- 14.
Einbezogen wurden auch öffentlich-rechtliche Institutionen wie die Soziale Selbstverwaltung, also GBA, KBV, IQWiG, die Rentenversicherung Bund, nicht aber Behörden wie das Bundesversicherungsamt, weil es sich hier auch im weitesten Sinne nicht um Repräsentanten gesellschaftlicher Interessen, sondern um nachgeordnete Behörden, also staatliche Einrichtungen handelt.
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Folgende Gesetzesinitiativen wurden in die Auswertung einbezogen:
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Entwurf eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) (1971) (Bundestagsdrucksache VI/1874)
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Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung der Ausgabenentwicklung und zur Stukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz – KVKG 1977) (Bundestagsdrucksachen 8/166, 8/173)
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Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG 1988) (Bundestagsdrucksache 11/2237)
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Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Strukturierung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheits-Strukturgesetz – GSG 1992) (Bundestagsdrucksache 12/3209)
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Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung 1997 (Krankenhaus-Neuordnungsgesetz – KHNG 1997) (Bundestagsdrucksache 13/3062)
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Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Strukturreform in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Weiterentwicklungsgesetz – GKVWG 1996) (Bundestagsdrucksache 13/3608)
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Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragsentlastungsgesetz – BeitrEntlG 1996) (Bundestagsdrucksache 13/4615)
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Entwurf eines ersten Gesetzes zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (1. GKV-Neuordnungsgesetz – 1. NOG 1996) (Bundestagsdrucksache 13/5724)
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Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (2. GKV-Neuordnungsgesetz – 2. NOG 1996) (Bundestagsdrucksache 13/6087)
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Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzgrundlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstärkungsgesetz – GKVFG 1998) (Bundestagsdrucksache 13/9377)
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Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreform 2000) (Bundestagsdrucksache 14/1245)
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Entwurf eines zehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (10. SGB V- Änderungsgesetz 2002) (Bundestagsdrucksache 14/8099)
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Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Gesundheitssystems (Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz – GMG 2003) (Bundestagsdrucksachen 15/1170, 15/1525)
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Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG 2007) (Bundestagsdrucksache 16/3100)
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Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG 2010) (Bundestagsdrucksache 17/3040)
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Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG 2011) (Bundestagsdrucksache 17/6906)
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von Winter, T. (2014). Dimensionen des Korporatismus. Strukturmuster der Verbändebeteiligung in der Gesundheitspolitik. In: von Winter, T., von Blumenthal, J. (eds) Interessengruppen und Parlamente. Schriften der DVPW-Sektion Regierungssystem und Regieren in der Bundesrepublik Deutschland. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-531-19161-4_8
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