Zusammenfassung
Die Jugendsozialarbeit ist wie die Offene Kinder- und Jugendarbeit Teil und Aufgabe der Jugendhilfe. Rechtsgrundlage ist der § 13 SGB VIII. Jugendsozialarbeit umfasst nach gängiger Definition die berufsbezogene Jugendsozialarbeit, die Schulsozialarbeit, das sozialpädagogisch begleitete Jugendwohnen und die aufsuchende, mobile Arbeit für verschiedene Zielgruppen (vgl. Pingel 2010). In diesem Beitrag geht es um die berufsbezogene oder auch arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit. Zu den anderen Feldern wird auf die Beiträge in diesem Band verwiesen.
Im Unterschied zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit, die sich an alle Kinder und Jugendlichen richtet, sind insbesondere benachteiligte Jugendliche Zielgruppe der Jugendsozialarbeit. „Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern“ (§ 13, Absatz 1 SGB VIII).
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Literatur
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Icking, M. (2013). Jugendsozialarbeit und Offene Kinder- und Jugendarbeit. In: Deinet, U., Sturzenhecker, B. (eds) Handbuch Offene Kinder- und Jugendarbeit. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-531-18921-5_92
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