Zusammenfassung
Ein mit hinreichenden finanziellen Mitteln versehener Mandant fragt Sie, ob er in derselben Sache drei Rechtsanwälte als Haupt(!)bevollmächtigte beauftragen dürfe, nach dem Motto, daß sechs Augen mehr sehen als zwei, oder ob das rechtlich nicht zulässig sei. Sollte das zulässig sein, so möchte er wissen, ob der Gegner ihm im Falle des Unterliegens alle drei Rechtsanwälte bezahlen muß oder ob die Rechtsanwälte sich die Kosten teilen müssen. Welche Auskunft werden Sie dem Mandanten geben können, und welche Vorschrift ziehen Sie hierzu heran?
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Rights and permissions
Copyright information
© 1996 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Roeser, K. (1996). Die Gebühren für die Tätigkeit mehrerer Rechtsanwälte einer Partei (§§ 52 bis 54 BRAGO). In: Training Fachkunde für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-94845-8_12
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-94845-8_12
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-39758-2
Online ISBN: 978-3-322-94845-8
eBook Packages: Springer Book Archive