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Im Parlament: Manager der Politik

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Manager des Parlaments

Part of the book series: Forschung ((FPOLIT,volume 67))

  • 71 Accesses

Zusammenfassung

Ist die Fraktionsarbeit die Basis der Parlamentarischen Geschäftsführer, kann ihr Wirken im Parlament als Hohe Schule ihrer Tätigkeit gelten. Im Parlament müssen sie alles einsetzen, was ihre fraktionsinterne hohe hierarchische Stellung ausmacht: Mitgliedschaft in der Fraktionsspitze, taktisches Geschick, breites Herrschaftswissen, enge Nähe zum Fraktionsvrsitzenden, präzise Kenntnis der Verfahrensordnungen, hohe Kooperationsbereitschaft, schnelle Auffassungsgabe, absolute Verläßlichkeit. Diese Fähigkeiten, verbunden mit einem ungebrochenen politischen Rückhalt in der Fraktion, sind die Grundlage dafür, daß sich die Parlamentarischen Geschäftsführer zum Manager des Parlaments entwickelt haben und weitgehend seine Abläufe bestimmen. Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth formuliert es so: „Die Parlamentarischen Geschäftsführer sind die entscheidenden Dirigenten der parlamentarischen Arbeitsabläufe.“1

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Literatur

  1. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  2. Vgl. etwa §§ 6 und 20 GOBT.

    Google Scholar 

  3. Wolfgang Ismayr: Der Deutsche Bundestag, Opladen 1992, S. 124

    Google Scholar 

  4. Bundestags-Report 10/96, S. 23.

    Google Scholar 

  5. So Hildegard Hamm-Brücher im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  6. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  7. So der FDP-Fraktionsvorsitzende Hermann Otto Solms zum Autor.

    Google Scholar 

  8. So Wolfgang Schäuble im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  9. So der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Eduard Oswald, zum Autor.

    Google Scholar 

  10. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  11. Will Rasner: Herrschaft im Dunkel?, in: Hübner, Oberreuter, Rausch (Hg.): Der Bundestag von innen gesehen, München 1969, S. 108.

    Google Scholar 

  12. Will Rasner: Herrschaft im Dunkel?, in: Hübner, Oberreuter, Rausch (Hg.): Der Bundestag von innen gesehen, München 1969, S. 108.

    Google Scholar 

  13. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  14. Vgl. Helmuth Schulze-Fielitz: Parlamentsbrauch, Gewohnheitsrecht, Observanz, in: Hans Peter Schneider/Wolfgang Zeh (Hg.) Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin, New York 1989, S. 376.

    Google Scholar 

  15. Gerhard Loewenberg: Parlamentarismus im politischen System der Bundesrepublik Deutschland, Tübingen 1969, S. 251 f.

    Google Scholar 

  16. Vgl. Schulze-Filetz, Parlamentsbrauch, S. 377.

    Google Scholar 

  17. Voraussetzung ist, daß ein entsprechender Antrag bis spätestens 18 Uhr des Vortags der Präsidentin vorgelegt worden ist. Vgl. § 20 Abs. 2 GOBT.

    Google Scholar 

  18. Vgl. dazu Stefan Dammholz: Die interfraktionelle Vereinbarung, Marburg 1972, S. 9.

    Google Scholar 

  19. Schulze-Fielitz: Parlamentsbrauch, S. 377. In Gesprächen mit dem Autor haben dies auch die Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer Hörster und Struck bestätigt.

    Google Scholar 

  20. Ebenda.

    Google Scholar 

  21. Stefan Dammholz: Interfraktionelle Vereinbarung, S. 3–11.

    Google Scholar 

  22. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  23. Loewenberg: Parlamentarismus, S. 262f.

    Google Scholar 

  24. Loewenberg: Parlamentarismus, a.a.O., S. 263.

    Google Scholar 

  25. Hildegard Hamm-Brücher im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  26. Loewenberg: Parlamentarismus, S. 259.

    Google Scholar 

  27. Vgl. Spiegel 35/1997 S. 42: „Herrschaft der Feiglinge“.

    Google Scholar 

  28. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  29. Protokoll der Verhandlungen und Anträge vom Parteitag der SPD in Köln, Mai 1962. S. 474. Mommer führte weiter aus: Weil dies so ist, gehen die Geschäfte im Bundestag so erfreulich glatt, gibt es so selten Geschäftsordnungsdebatten und noch weniger häßlichen Streit um das Verfahren. Deshalb gibt es nicht Szenen, wie sie der Reichstag der Weimarer Republik gekannt hat... Das ist ein hoher Gewinn für die Demokratie.

    Google Scholar 

  30. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  31. Vgl. Plenarprotokoll 13/186 Bundestag.

    Google Scholar 

  32. Vgl. auch Roland Schmidt: Verfahrensökonomie und Gewissensfreiheit bei der Verabschiedung des Transplantationsgesetzes, in: ZParl 2/98, S. 263–274.

    Google Scholar 

  33. Wegen der besonderen Berücksichtigung der CSU nehmen an der PGF-Runde sechs Parlamentarische Geschäftsführer teil, obwohl es im Bundestag offiziell nur vier Fraktionen und die Gruppe der PDS gibt.

    Google Scholar 

  34. Vgl. Kapitel „Die Entwicklung vom Seniorenkonvent zum Ältestenrat“.

    Google Scholar 

  35. Vgl. Rudolf Kabel: Die Entstehung der Tagesordnung durch interfraktionelle Vereinbarungen, in: Hans-Joachim Roll (Hg.) Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages, Festschrift für Werner Blihke, Berlin 1982, S. 43.

    Google Scholar 

  36. Will Rasner: Herrschaft im Dunkel? S. 110.

    Google Scholar 

  37. So Seiters im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  38. § 6 Abs. 2, § 20 Abs. 1 GOBT

    Google Scholar 

  39. Diese Zusammenstellung wird parlamentsintern deshalb Bunte Liste genannt, weil die verschiedenen Arten von Vorlagen zur besseren und schnelleren Unterscheidung farblich geordnet sind. Bisweilen wird auch von einer Traktandenliste gesprochen.

    Google Scholar 

  40. Vgl. Rudolf Kabel: Die Entstehung der Tagesordnung, S. 33.

    Google Scholar 

  41. Vgl. Rudolf Kabel: Die Entstehung der Tagesordnung, S. 33.

    Google Scholar 

  42. Suzanne S. Schüttemeyer: Manager des Parlaments zwischen Effizienz und Offenheit, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 36–37/97, S. 13.

    Google Scholar 

  43. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  44. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  45. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  46. Vgl. Kapitel Koordination der Fraktionsarbeit, siehe auch Abschnitt Schaltstelle.

    Google Scholar 

  47. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  48. Stand Ende 1997 waren dies: Michael Wettengel (CDU), Karl-Heinz Görrissen (CSU), Roland Schmidt (SPD), Petra Alleritz (Bündnis 90/Die Grünen), Manfred Eisenbach (FDP), Wolfgang Grützmacher (PDS).

    Google Scholar 

  49. Dies ist etwa bei Manfred Eisenbach der Fall, der seit 1981 das Fraktionsbüro der FDP-Fraktion leitet.

    Google Scholar 

  50. So der Leiter der SPD-Fraktionsverwaltung, Roland Schmidt zum Autor.

    Google Scholar 

  51. Dazu gibt ihr § 20 Abs. 2 Satz 3 GOBT die geschäftsordnungsmäßige Möglichkeit.

    Google Scholar 

  52. § 20 Abs. 3 Abs. 3 Satz 2 GOBT.

    Google Scholar 

  53. § 20 Abs. 4 GOBT.

    Google Scholar 

  54. Anlage 5 zur GOBT Ziffer 1 b und c.

    Google Scholar 

  55. Nach §§ 101 und 102 GOBT.

    Google Scholar 

  56. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  57. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  58. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  59. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  60. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  61. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  62. Siehe dazu Wolfgang Ismayr, Der Deutsche Bundestag, S. 180.

    Google Scholar 

  63. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  64. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  65. So Struck im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  66. Vgl. auch Rudolf Kabel: Die Entstehung der Tagesordnung, S. 42.

    Google Scholar 

  67. So alle im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  68. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  69. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  70. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  71. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  72. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  73. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  74. So im Gespräch mit dem Autor

    Google Scholar 

  75. So der frühere Verwaltungsleiter der SPD-Fraktion, Dieter Engels, zum Autor.

    Google Scholar 

  76. Vgl. Kapitel Vom Seniorenkonvent zum Ältestenrat des Bundestages, siehe auch Hans-Achim Roll: Der Ältestenrat, in: Hans Peter Schneider/Wolfgang Zeh (Hg.): Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland, New York/Berlin 1989, S. 809 f.

    Chapter  Google Scholar 

  77. Wolfgang Zeh: Gliederung und Organe des Bundestages, in Josef Isensee/Paul Kirchhof (Hg.): Handbuch des Staatsrechts in der Bundesrepublik Deutschland, Bd. II, S. 410.

    Google Scholar 

  78. § 6 Abs. 2 Satz 3 GOBT.

    Google Scholar 

  79. Vgl. auch Wolfgang Ismayr, Der Deutsche Bundestag, S. 173.

    Google Scholar 

  80. Literatur zum Ältestenrat: Andreas von Below: Der Ältestenrat des Deutschen Bundestag, in: Die vergessenen Institutionen, Melle 1979, S. 346–366.

    Google Scholar 

  81. Harald Franke: Vom Seniorenkonvent des Reichstages zum Ältestenrat des Bundestages, Berlin 1987.

    Google Scholar 

  82. Rudolf Kabel: Ältestenrat — wie er agiert und funktioniert, (Bundestag von a-z), 3. Aufl. 1987.

    Google Scholar 

  83. § 6 Abs. 1 GOBT.

    Google Scholar 

  84. Bündnis 90/Die Grünen und FDP sind auf Grund ihrer Fraktionsstärke mit jeweils zwei Parlamentarischen Geschäftsführer im Ältestenrat vertreten.

    Google Scholar 

  85. Vgl. Hans-Achim Roll: Der Ältestenrat, S. 813.

    Google Scholar 

  86. Ebenda.

    Google Scholar 

  87. Vgl. Hans-Achim Roll: Der Ältestenrat, S. 811.

    Google Scholar 

  88. Wortprotokolle gibt es in der Regel nicht, nur in besonderen Ausnahmefällen werden sie erstellt.

    Google Scholar 

  89. § 6 Abs. 1 Satz 3 GOBT.

    Google Scholar 

  90. § 6 Abs. 1 GOBT.

    Google Scholar 

  91. § 7 Abs. 6 GOBT.

    Google Scholar 

  92. Das Donnerstags-Plenum des Bundestages wird nicht mehr durch eine Mittagspause unterbrochen.

    Google Scholar 

  93. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  94. Zum Beispiel bei der Beantwortung von Fragen in der Fragestunde; vgl. 51. Sitzung des Ältestenrats vom 17. 1. 1985, Protokolle des Ältestenrats 10. Bundestag, Band 2.

    Google Scholar 

  95. Vgl. dazu die 63. Sitzung des Ältestenratsvom 20. 6. 1985, Protokolle des Ältestenrats, 10. Bundestag, Bd. 2.

    Google Scholar 

  96. So Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch zum Autor.

    Google Scholar 

  97. Quelle: Protokolle des Ältestenrats, 10. Bundestag, Bd. 2, 43. Sitzung vom 18. 10. 1984. Reents hatte im Plenum behauptet, der Weg von Bundeskanzler Kohl an die Spitze seiner Fraktion und seiner Partei sei von Flick „freigekauft“worden; Fischer wurde wegen „permanenten Störens“und nicht wegen des — im Bundestags-Protokoll wegen vorheriger Schließung der Sitzung auch nicht mehr festgehaltenen, aber in der Presse verbreiteten -„Arschloch“-Vorwurfes gegenüber Stücklen ausgeschlossen.

    Google Scholar 

  98. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  99. Quelle: Protokolle des Ältestenrats, 10. Bundestag, 52. Sitzung vom 24. 1.85, Bd. 2.

    Google Scholar 

  100. So im Gespräch mit dem Autor. Bundestagsvzepräsident Burkhard Hirsch spricht davon, daß der Ältestenrat „die im Grunde fertige Vorlage der Geschäftsführer nur noch absegnet“.

    Google Scholar 

  101. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  102. So der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion Peter Struck zum Autor.

    Google Scholar 

  103. So der langjährige Verwaltungsleiter der SPD-Fraktion Dieter Engels zum Autor.

    Google Scholar 

  104. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  105. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  106. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  107. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  108. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  109. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  110. So im Gespräch mit dem Autor

    Google Scholar 

  111. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  112. Siehe Protokolle des Ältestenrats, 10. Bundestag, 63. Sitzung und 66. Sitzung, Bd. 2.

    Google Scholar 

  113. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  114. § 6 Abs. 3 GOBT.

    Google Scholar 

  115. Im 13. Bundestag gibt es sieben Kommissionen des Ältestenrats: 1.: Kommission für die Rechtsstellung der Abgeordneten. Von den 9 Mitgliedern sind fünf Parlamentarische Geschäftsführer: Andraes Schmidt (CDU/CSU), Wilhelm Schmidt (SPD), Werner Schulz (Bündnis 90/Die Grünen), Jörg van Essen (FDP), Dagmar Enkelmann (PDS). 2.: Kommission für die Raumverteilung. Von den 9 Mitgliedern sind drei Parlamentarische Geschäftsführer: Brigitte Baumeister (CDU/CSU), die auch den Vorsitz führt, Wolf-Michael Caten-husen (SPD), Ulrich Heinrich (FDP). 3.: Kommission für die Angelegenheiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten. Von den 9 Mitgliedern sind drei Parlamentarische Geschäftsführer: Andreas Schmidt (CDU/CSU), Wolf Michael Catenhusen (SPD), Ina Albowitz (FDP), die zugleich Vorsitzende ist. 4.: Kommission für soziale, dienst- und tarifrechtliche Fragen (Personal- und Sozialkommission). Von den 9 Mitgliedern sind 3 Parlamentarische Geschäftsführer: Brigitte Baumeister (CDU/CSU), Wilhelm Schmidt (SPD), Ulrich Heinrich (FDP). 5.: Baukommission. Von den 11 Mitgliedern sind 2 Parlamentarische Geschäftsführer: Brigitte Baumeister (CDU/CSU), Ulrich Heinrich (FDP). 6.: Kommission für den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechniken und — medien. Von den 9 Mitgliedern sind 2 Parlamentarische Geschäftsführer: Brigitte Baumeister (CDU/CSU), Uwe Küster (SPD). Er ist auch Vorsitzender. 7.: Kommission für Innere Angelegenheiten des Bundestages. Von den 9 Mitgliedern sind zwei Pariamentarische Geschäftsführer: Eduard Oswald (CDU/CSU), zugleich Vorsitzender und Ulrich Heinrich (FDP).

    Google Scholar 

  116. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  117. In § 17 Abs. 3 AO-CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sogar schriftlich normiert, daß „im Plenum jeweils der Vorsitzende, einer seiner Stellvertreter oder ein Parlamentarischer Geschäftsführer für die Geschäfte verantwortlich“ist. In der Praxis hat sich diese organisatorische Geschäftsverantwortlichkeit in allen Fraktionen auf den Parlamentarischen Geschäftsführer konzentriert.

    Google Scholar 

  118. Beim Bündnis 90/Die Grünen besteht die Pari. Geschäftsführung offiziell aus einem Parlamentarischen Geschäftsführer und zwei Stellvertretern. Gleiches gilt für die Gruppe der PDS.

    Google Scholar 

  119. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  120. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  121. So Peter Struck, Werner Schulz und Jörg van Essen zum Autor.

    Google Scholar 

  122. So der Parlamentarische Geschäftsführer Wilhelm Schmidt (SPD) zum Autor.

    Google Scholar 

  123. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  124. Art. 42 Abs. 1 Satz 1 GG.

    Google Scholar 

  125. So der CDU-Abgeordnete Norbert Lammert im Bundestag, Plenar-Protokoll 10/194, S. 4612.

    Google Scholar 

  126. Vgl. dazu Wolfgang Ismayr, Der Deutsche Bundestag, S. 348, siehe auch Rudolf Kabel: Die Entstehung der Tagesordnung, S. 29.

    Google Scholar 

  127. Suzanne S. Schüttemeyer: Manager des Parlaments zwischen Effizienz und Offenheit, S. 14.

    Google Scholar 

  128. Als beeindruckendes Beispiel hierfür sei die Bundestagsdebatte um die Wehrmachtsausstellung vom 13.3. 1997 genannt. Vgl. Plenarprotokoll 13/163.

    Google Scholar 

  129. § 20 Abs. 2 GOBT.

    Google Scholar 

  130. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  131. Siehe Rupert Schick/Wolfgang Zeh: So arbeitet der Deutsche Bundestag, S.55.

    Google Scholar 

  132. Ebenda.

    Google Scholar 

  133. Oder von anwesenden fünf von Hundert der Mitglieder des Bundestages (Art. 44 Abs. 3 GG).

    Google Scholar 

  134. Art. 44 Abs. 3 GG.

    Google Scholar 

  135. Anlage 5, III., 6, (2) GOBT.

    Google Scholar 

  136. Anlage 5, III., 7, (2) GOBT.

    Google Scholar 

  137. Dies wird zum Teil in den Geschäftsordnungen der Fraktion ausdrücklich normiert, etwa in § 3 GO-SPD-Fraktion, und § 5 Abs. 1 GO-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; ähnlich auch § 8 Abs. 4 AO-CDU/CSU-Fraktion.

    Google Scholar 

  138. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  139. So sieht es § 9 GOBT vor.

    Google Scholar 

  140. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  141. §28 Abs. 1, Satz 1 GOBT.

    Google Scholar 

  142. § 28 Abs. 1, Satz 2 GOBT.

    Google Scholar 

  143. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  144. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  145. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  146. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  147. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  148. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  149. § 27 Abs. 2 GOBT.

    Google Scholar 

  150. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  151. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  152. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  153. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  154. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  155. So Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth zum Autor.

    Google Scholar 

  156. So Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch im Gespräch mit dem Autor. Hirsch setzt sich überdies dafür ein, daß jeder Abgeordnete das Recht haben sollte, zu jedem Punkt der Tagesordnung 5 Minuten zu reden. Hirsch: „Was einem fraktionslosen Abgeordneten zusteht, sollte auch für Fraktionsmitglieder gelten.“

    Google Scholar 

  157. Eine gute Darstellung darüber findet sich bei Wolfgang Ismayr: Der Deutsche Bundestag, S. 387–396.

    Google Scholar 

  158. Quelle: Rupert Schick/Wolfgang Zeh: So arbeitet der Bundestag, S. 60.

    Google Scholar 

  159. Anlage 5, III., Abs. 6 (1) GOBT.

    Google Scholar 

  160. Anlage 5, III., Abs. 7 (1) GOBT.

    Google Scholar 

  161. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  162. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  163. Quelle: Chronik Deutscher Bundestag, 12. Wahlperiode 1990–1994, Bonn 1996, S. 493.

    Google Scholar 

  164. § 105 GOBT.

    Google Scholar 

  165. Schindler, Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages I, S. 752, Schindler III, S. 647 und Chronik Deutscher Bundestag, 12. Wahlperiode, S. 483.

    Google Scholar 

  166. Chronik Deutscher Bundestag, 12. Wahlperiode, S. 484.

    Google Scholar 

  167. Anlage 4,I, 1 GOBT.

    Google Scholar 

  168. Anlage 4,I, 1 u.3 GOBT.

    Google Scholar 

  169. Anlage 4, IV, 13 GOBT.

    Google Scholar 

  170. § 6 Abs.4 GO-SPD-Fraktion: „Fragen für die Fragestunde werden über das zuständige Mitglied der Parlamentarischen Geschäftsführung eingereicht“; § 19 Abs. 4 Arbeitsordnung der CDU/CSU-Fraktion: „Anfragen gemäß Anlage 4 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages werden beim Büro des zuständigen Parlamentarischen Geschäftsführers eingereicht“; § 15 Abs.3 GO-Bündnis 90/Die Grünen: „Mündliche Anfragen für die Fragestunden sind über die Parlamentarische Geschäftsführung an das Parlamentssekretariat weiterzuleiten“; § 1 Abs.7 GO-FDP-Fraktion: „Anfragen gemäß Anlage 4 der GO des Bundestages sollen im Büro des zuständigen Parlamentarischen Geschäftsführers zur Kenntnis eingereicht werden“.

    Google Scholar 

  171. Anlage 4, II, 6 GOBT.

    Google Scholar 

  172. So der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Peter Struck, zum Autor.

    Google Scholar 

  173. Ebender.

    Google Scholar 

  174. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  175. Siehe dazu Wolfgang Ismayr, Der Deutsche Bundestag, S. 383.

    Google Scholar 

  176. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  177. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  178. Im Gespräch mit dem Autor; vgl. auch Wolfgang Ismayr, Der Deutsche Bundestag, S. 384.

    Google Scholar 

  179. Im Gespräch mit dem Autor verweist Oswald darauf, daß auch das Regierungslager seine Fragen „koordinieren, bündeln und anstoßen“müsse.

    Google Scholar 

  180. Anlage 4,1, 4 GOBT.

    Google Scholar 

  181. Als Beispiel hierfür sei die Fragestunde vom 4. 12. 1996 angeführt, in der SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung mit insgesamt 66 Fragen zu ihrer Verantwortung im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Privatagenten Werner Mauss in Verlegenheit zu bringen suchten (vgl. Plenarprotokoll 13/144).

    Google Scholar 

  182. § 106 Abs. 2 GOBT: „In Sitzungswochen findet eine Befragung der Bundesregierung statt, bei der die Mitglieder des Bundestages Fragen von aktuellem Interesse an die Bundesregierung im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit, vorrangig jedoch zur vorangegangenen Sitzung der Bundesregierung, stellen können.“Anlage 7 zur GOBT präzisiert, daß die Befragung mittwochs um 13 Uhr, „in der Regel 30 Minuten“lang stattfindet.

    Google Scholar 

  183. So Bundestagsvizepräsidentin Michaela Geiger (CSU) zum Autor.

    Google Scholar 

  184. So Peter Struck, SPD zum Autor.

    Google Scholar 

  185. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  186. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Bundestags-Debatte vom 27. März 1998 zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts; vgl. Plenarprotokoll 13/225, S. 20625–20646.

    Google Scholar 

  187. § 13 Abs. 2 GOBT.

    Google Scholar 

  188. Vgl. § 14 Abs. 2 AbgG.

    Google Scholar 

  189. Vgl. § 17 GO Arbeitsordnung der CDU/CSU-Fraktion; § 2 GO-SPD-Fraktion; § 1 Abs. 4 und 5 GO-FDP-Fraktion; § 3 Abs. 1 GO-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; § 15 GO-Abgeordnetengruppeder PDS. Näheres dazu bei Klemens Kremer: Präsenz im Plenum, in: Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages, Festgabe für Werner Blischke, Berlin 1982, S. 9–28.

    Google Scholar 

  190. So der Beschluß zum Selbstverständnis der Fraktion vom 19.2.1992 als Anhang zur GO-SPD-Fraktion vom 12.3.1996.

    Google Scholar 

  191. § 16 Abs. 1 GO-Arbeitsordnung der CDU/CSU-Fraktion.

    Google Scholar 

  192. Ebenda.

    Google Scholar 

  193. In § 1 Abs, 6 GO-FDP-Fraktion.

    Google Scholar 

  194. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Eduard Oswald, zum Autor: „Derjenige, den es angeht, merkt sehr rasch, daß der Zorn der anderen über ihm schwebt, und wenn es nur die Bonbontüte ist, die ihn ausläßt, wenn ich manchmal mit ihr durch die Reihen gehe.“Über Oswalds Naschtüte berichtete sogar die Deutsche-Presse-Agentur: Am 27. 6. 1997 in einem Korrespondenten-Bericht von Joachim Schucht: „Auf leichte Art den Sommer schmecken — der Bundestag ging in Ferien “.

    Google Scholar 

  195. § 1 Abs. 3 GO-Abgeordnetengruppe der PDS.

    Google Scholar 

  196. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  197. So sieht es etwa § 2 Abs. 2 GO-SPD-Fraktion und § 17 Abs. 2 Arbeitsordnung der CDU/CSU-Fraktion vor.

    Google Scholar 

  198. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  199. Bei der FDP ist dies nicht schriftlich normiert, wird aber genauso erwartet.

    Google Scholar 

  200. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  201. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  202. Im Februar 1997.

    Google Scholar 

  203. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  204. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  205. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  206. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  207. Nach eigener Aussage.

    Google Scholar 

  208. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  209. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  210. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  211. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  212. Vgl. Bild-Zeitung vom 13.9.1996: „Kohls Wachhund im Bonner Bundestag“; vgl. Süddeutsche Zeitung vom 13.9.1996, S. 3: „Die Truppen stehen — idiotensicher“.

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  213. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  214. Vgl. Art. 63 Abs. 2 GG.

    Google Scholar 

  215. Keiner der bisherigen Kanzler hat bei seiner Wahl im Bundestag die Stimmen aller Abgeordneten des Regierungslagers erhalten. 1949 schaffte Adenauer nur mit seiner eigenen Stimme die notwendige Mehrheit von 202 Stimmen, mindestens vier Stimmen aus dem eigenen Lager versagten ihm die Gefolgschaft. Bei der Wahl Kurt-Georg Kiesingers zum Kanzler der Großen Koalition fehlten sogar 104 Stimmen aus dem eigenen Lager, bei Willy Brandt gab es 1969 drei Abweichler, bei Helmut Schmidt 1976 zwei und 1980 fünf. Helmut Kohl fehlten bei seinen fünf Wahlen zum Kanzler zwischen dreiundzwanzig (1982) und drei Stimmen (1994). (Nach Peter Schindler).

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  216. So Rüttgers zum Autor.

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  217. Vgl. dazu Münchner Abendzeitung vom 17.11.94, S. 2: „CDU-Stoßtrupp holte Zecher aus dem Bett“.

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  218. Die Bundesversammlung bestand 1994 aus insgesamt 1 319 Personen.

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  219. So im Gespräch mit dem Autor. Roman Herzog wurde im dritten Wahlgang mit der klaren Mehrheit von 696 Stimmen gewählt, Johannes Rau erhielt 605 Stimmen.. Vgl. Münchner Abendzeitung vom 24.5.1994, S. 3: Entscheidung im Séparée.

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  220. Vgl. dazu Marcus Schulder. Die Pairing-Vereinbarung, Berlin 1997, S. 19. In seiner Dissertation gibt Schuldei eine umfassende und detaillierte Darstellung der Pairing-Vereinbarung.

    Google Scholar 

  221. Schuldei, Pairing, S. 22 ff.

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  222. So Gustav Moritz Hallbauer: Tagebuch, in Ludwig Bergsträsser (Hg.): Das Frankfurter Parlament in Briefen und Tagebüchern, Frankfurt/M. 1929, S. 188.

    Google Scholar 

  223. So die Parlamentarische Geschäftsführerin der Gruppe der PDS, Dagmar Enkelmann, im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  224. Schuldei, Pairing, S. 162.

    Google Scholar 

  225. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  226. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  227. Schuldei, a.a.O., S. 30f.

    Google Scholar 

  228. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  229. So einige Abgeordnete zum Autor.

    Google Scholar 

  230. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  231. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  232. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  233. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  234. Wegen seiner exemplarisch überzogenen Reaktion sei der Briefwechsel zwischen Parteifreunden hier (leicht gekürzt) wiedergegeben. Erstmals ist er abgedruckt bei H. Hamm-Brücher: Der freie Volksvertreter, a.a.O., S. 322f. „Sehr geehrter Herr Kollege Heereman, am Freitag der letzten Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag u.a. über die künftige Gestaltung des Plenarsaales beraten und abgestimmt. Dabei entschieden sich 180 Abgeordnete für die Lösung, die eine kreisrunde Anordnung der Sitzplätze vorsieht, 175 sprachen sich dagegen aus. Zu meinem großen Bedauern haben auch Sie für die Kreisform votiert. Sie haben damit, wenn auch möglicherweise unbewußt, eine politische Aktion der SPD unterstützt, deren Ziel es ist, die Erinnerung an einen wichtigen Abschnitt der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland auszulöschen. (...) Mit Ihrer Stimme haben Sie dem politischen Agitator Conradi zum Erfolg verholfen, der diese für die SPD nicht gerade ruhmreiche Zeit aus dem Gedächtnis der Menschen verschwinden lassen will. (...) Wer hier nur den Gesichtspunkten der Praktikabilität, der Funktionalität und der Verbesserung der gesetzgeberischen Verfahrensabläufe das Wort redet, verrät einen erheblichen Mangel an Sensibilität für politische und historische Zusammenhänge (...)“. Wolfgang Bötsch, CDU/CSU, am 15.6.1987 Antwort von Heereman: „Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Bötsch, es ist z.Zt. sehr oft die Rede von „Gipfeln“. Ihr Brief in bezug auf mein Abstimmungsverhalten bei der Beschlußfassung über die künftige Gestaltung des Plenarsaales ist der Gipfel an Mißachtung einer politischen Willensäußerung eines frei gewählten Abgeordneten. Die Fraktion hatte zudem nachweislich die Abstimmung freigegeben. Sie unterstellen mir, ich würde eine politische Aktion des Agitators Conradi unterstützen. Dieses weise ich mit aller Entschiedenheit zurück. Ich stimme nach besten Wissen und Gewissen im Parlament ab und lasse mir von niemandem, erst recht nicht von einem Geschäftsführer der Fraktion, in diesem Punkt Vorhaltungen machen. (...) Es ist schon eine seltene Unverschämtheit, wenn Sie mir Mangel an Sensibilität für politische und historische Zusammenhänge unterstellen. (...) Ich bin der Letzte, der die ruhmreiche Zeit des deutschen Nachkriegs-Parla-mentarismus vergessen machen will. Aus diesem Grunde setze ich mich auch so kritisch (...) mit Ihrem Brief auseinander, der für mich alles andere als von ruhmreichem Parlamentarismus Zeugnis gibt (...)“Constantin Freiherr Heereman, 19.6.1987

    Google Scholar 

  235. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  236. So Werner J. Patzelt in seinem Aufsatz „Wider das Gerede vom,Fraktionszwang‘!“, in: ZParl 2/98, S. 327.

    Google Scholar 

  237. So beide im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  238. So Peter Struck (SPD) zum Autor.

    Google Scholar 

  239. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  240. So Wolfgang Zeh.

    Google Scholar 

  241. So Hirsch im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  242. Eine beliebte TV-Sendung.

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  243. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  244. Vgl. für die drei Beispiele die Bundestagsdebatten vom 10.11.1994 (Plenarprotokoll 13/1), vom 18.10.1996 (Plenarprotokoll 13/132) und vom 15.5.1997 (Plenarprotokoll 13/175).

    Google Scholar 

  245. Debattenbeispiele für diese Bereiche sind die Plenarsitzungen vom 11. 12. 1992 (Plenarprotokoll 12/129), vom 13. 6. 1996 (Plenarprotokoll 13/110), vom 16. 2. 1995 (Plenarprotokoll 13/21) und vom 6. 11.1992 (Plenarprotokoll 12/118).

    Google Scholar 

  246. Als gutes Beispiel hierfür kann die Aktuelle Stunde vom 25.1.1995 über „Vermerke Willy Brandts über den ehemaligen Abgeordneten Wienand“gelten. (Plenarprotokoll 13/14). Auch in der Debatte vom 30.10.1991 über den Versuch der Lieferung von Panzern durch den Bundesnachrichtendienst an Israel (Plenarprotokoll 12/52) fungierten Parlamentarische Geschäftsführer als „Wadenbeißer“ihrer Fraktionen.

    Google Scholar 

  247. In diesem Bereich ist eine Themen-Spezifizierung nicht möglich. Auffallend immerhin ist, daß die Ersten Geschäftsführer von Union und SPD gerne bei finanz- und haushaltspolitischen Themen das Wort ergreifen. Dies war schon bei Wolfgang Schäuble und Rudolf Seiters der Fall. Auch Jürgen Rüttgers und Joachim Hörster nutzten große Wirtschaftsund Finanzdebatten (vgl. Plenardebatten 12/26 und 13/118) zu einem Auftritt. Bei der SPD gilt Gleiches für Peter Struck (vgl. Plenardebatte 13/148).

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  248. Bei besonders wichtigen Geschäftsordnungsdebatten steigen bisweilen auch die Fraktionsvorsitzenden selbst in den Ring. Vgl. etwa GO-Debatte zur Steuerschätzung am 15. Mai 1997, Plenarprotokoll 13/175.

    Google Scholar 

  249. Stand 10. Oktober 1997; Die Untersuchung stützt sich auf Unterlagen des Referats Sach-und Sprechregister der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.

    Google Scholar 

  250. Fraktionschef Rudolf Scharping ist mit seiner aus seiner Funktion bedingten hohen Rednerzahl nicht berücksichtigt.

    Google Scholar 

  251. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  252. In Gesprächen mit dem Autor.

    Google Scholar 

  253. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  254. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  255. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  256. Vgl. Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom 16.5.1997, S. 2 „Stunde der Einpeitscher im Bundestag“über die Geschäftsordnungsdebatte zur Steuerschätzung.

    Google Scholar 

  257. So Peter Struck (SPD) zum Autor.

    Google Scholar 

  258. So Struck zum Autor.

    Google Scholar 

  259. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  260. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  261. Filmer/Schwan: Wolfgang Schäuble, München 1992, S. 104.

    Google Scholar 

  262. Filmer/Schwan: Schäuble, S. 108.

    Google Scholar 

  263. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  264. Vgl. etwa Pressedienst der CDU/CSU-Fraktion vom 7. Mai 1997. Dort klagt der Parlamentarische Geschäftsführer Andreas Schmidt den SPD-Vorsitzenden an: „Lafontaine pfeift aus dem letzten Loch auf die parlamentarische Demokratie“.

    Google Scholar 

  265. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  266. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  267. Herbert Morrison: Regierung und Parlament in England, München 1956, S. 137.

    Google Scholar 

  268. § 60 GOBT.

    Google Scholar 

  269. In der 13. Wahlperiode gibt es 22 Fachausschüsse.

    Google Scholar 

  270. Vgl. Kapitel „Besetzung von Fraktions- und Parlamentsgremien“.

    Google Scholar 

  271. CDU/CSU und FDP sind in ihm mit einem Parlamentarischen Geschäftsführer vertreten.

    Google Scholar 

  272. Bei den kleinen Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP sind die Geschäftsführer in Fachausschüssen vertreten, weil ihre Fraktionen sonst nicht alle Ausschüsse ordnungsgemäß besetzen könnten. Gleiches gilt für die Geschäftsführer der Gruppe der PDS.

    Google Scholar 

  273. So Penner im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  274. Fast immer durchläuft ein Gesetzentwurf mehrere Ausschüsse.

    Google Scholar 

  275. Sondersitzungen von Ausschüssen sind nach § 60 Abs. 3 GOBT in jedem Fall von der Genehmigung des Präsidenten abhängig.

    Google Scholar 

  276. Nach §56 Abs. 2 GOBT werden die Mitglieder der Kommission „im Einvernehmen der Fraktionen benannt und vom Präsidenten berufen“.

    Google Scholar 

  277. Vgl. dazu Max Dietlein: Vermittlung zwischen Bundestag und Bundesrat, in: Hans-Peter Schneider/Wolfgang Zeh (Hg.): Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin, New York 1989, 1565.

    Chapter  Google Scholar 

  278. Vgl. Carl-Christian Kaiser: Struktur und Funktion des Bundestages, in: Der Deutsche Bundestag, herausgegeben vom Deutschen Bundestag, Bonn 1995, S. 52.

    Google Scholar 

  279. Vgl. Carl-Christian Kaiser: Struktur und Funktion des Bundestages, in: Der Deutsche Bundestag, herausgegeben vom Deutschen Bundestag, Bonn 1995, S. 52.

    Google Scholar 

  280. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  281. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  282. Vgl. dazu Peter Struck in der Diskussionsveranstaltung der Deutschen Vereinigung für Parlamentsfragen: Informelle Verfahren der Entscheidungsvorbereitung zwischen der Bundesregierung und den Mehrheitsfraktionen, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, 3/94, S. 504. Bei größeren Gesetzgebungsvorhaben, wie etwa bei der — gescheiterten — Steuerreform von 1997, ist die Einsetzung von — häufig sogar mehreren — kleineren Arbeitsgruppen die Regel.

    Google Scholar 

  283. Wie stark die Rolle eines Parlamentarischen Geschäftsführers im Vermitlungsausschuß sein kann, zumal, wenn er — wie Peter Struck bei der SPD-Fraktion — zugleich der Verhandlungsführer ist, wird aus einem Bericht der Bild-Zeitung vom 27.9.1997, Seite 2, über die letzte Verhandlungsrunde zur gescheiterten Steuerreform deutlich: Die Nacht von Bonn — das Protokoll.

    Google Scholar 

  284. Art. 44 GG.

    Google Scholar 

  285. Art. 44, Abs. Satz 1 GG.

    Google Scholar 

  286. Vgl. dazu Wolfgang Ismayr, Der Deutsche Bundestag, S. 423ff.

    Google Scholar 

  287. So Peter Struck (SPD) zum Autor.

    Google Scholar 

  288. So Andreas Schmidt zum Autor.

    Google Scholar 

  289. Bundestagsdrucksache 10/6779.

    Google Scholar 

  290. Vgl. die Seiten 216–219 des Protokolls.

    Google Scholar 

  291. So Penner zum Autor. Willfried Penner war in der 10. Wahlperiode Vorsitzender des Untersuchungsausschusses „U-Boot-Lieferungen“und stellvertretender Vorsitzender des „Flick-Spenden“-Untersuchungsausschusses.

    Google Scholar 

  292. Vgl. dazu Rupert Schick: Der Gemeinsame Ausschuß, in: Hans-Peter Schneider/Wolfgang Zeh: Parlamentsrecht und Parlamentspraxis, Berlin, New York 1989, S. 1579–1597.

    Chapter  Google Scholar 

  293. Vgl. dazu Rupert Schick: Der Gemeinsame Ausschuß, in: Hans-Peter Schneider/Wolfgang Zeh: Parlamentsrecht und Parlamentspraxis, Berlin, New York 1989, 1594.

    Google Scholar 

  294. Rupert Schick zählt drei Voraussetzungen für die Aktivierung des GA auf: 1.: Der Verteidigungsfall ist eingetreten und idealtypisch vom noch funktionsfähigen Bundestag und Bundesrat festgestellt worden. 2.: Dem Zusammentritt des Bundestages stehen unüberwindliche Hindernisse entgegen oder er ist nicht beschlußfähig. 3.: Der GA faßt einen dahingehenden Beschluß mit einer Mehrheit von Zweidritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens mit der absoluten Mehrheit. a.a.O., S. 1591 f.

    Google Scholar 

  295. Art. 53 a Abs. 2 GG.n

    Google Scholar 

  296. § 8 Abs. 2 GO-GA.

    Google Scholar 

  297. Schick, a.a.O.. S. 1595.

    Google Scholar 

  298. Es sind dies: Eduard Oswald, Clemens Schwalbe (beide CDU/CSU), Peter Struck (SPD) und Jörg van Essen (FDP).

    Google Scholar 

  299. So Peter Struck (SPD) zum Autor; ähnlich formulierte auch der FDP-Fraktionsvorsitzende Hermann Otto Solms.

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Petersen, S. (2000). Im Parlament: Manager der Politik. In: Manager des Parlaments. Forschung Politikwissenschaft , vol 67. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93222-8_8

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