Zusammenfassung
Ist die Fraktionsarbeit die Basis der Parlamentarischen Geschäftsführer, kann ihr Wirken im Parlament als Hohe Schule ihrer Tätigkeit gelten. Im Parlament müssen sie alles einsetzen, was ihre fraktionsinterne hohe hierarchische Stellung ausmacht: Mitgliedschaft in der Fraktionsspitze, taktisches Geschick, breites Herrschaftswissen, enge Nähe zum Fraktionsvrsitzenden, präzise Kenntnis der Verfahrensordnungen, hohe Kooperationsbereitschaft, schnelle Auffassungsgabe, absolute Verläßlichkeit. Diese Fähigkeiten, verbunden mit einem ungebrochenen politischen Rückhalt in der Fraktion, sind die Grundlage dafür, daß sich die Parlamentarischen Geschäftsführer zum Manager des Parlaments entwickelt haben und weitgehend seine Abläufe bestimmen. Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth formuliert es so: „Die Parlamentarischen Geschäftsführer sind die entscheidenden Dirigenten der parlamentarischen Arbeitsabläufe.“1
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Literatur
So im Gespräch mit dem Autor.
Vgl. etwa §§ 6 und 20 GOBT.
Wolfgang Ismayr: Der Deutsche Bundestag, Opladen 1992, S. 124
Bundestags-Report 10/96, S. 23.
So Hildegard Hamm-Brücher im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So der FDP-Fraktionsvorsitzende Hermann Otto Solms zum Autor.
So Wolfgang Schäuble im Gespräch mit dem Autor.
So der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Eduard Oswald, zum Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
Will Rasner: Herrschaft im Dunkel?, in: Hübner, Oberreuter, Rausch (Hg.): Der Bundestag von innen gesehen, München 1969, S. 108.
Will Rasner: Herrschaft im Dunkel?, in: Hübner, Oberreuter, Rausch (Hg.): Der Bundestag von innen gesehen, München 1969, S. 108.
So im Gespräch mit dem Autor.
Vgl. Helmuth Schulze-Fielitz: Parlamentsbrauch, Gewohnheitsrecht, Observanz, in: Hans Peter Schneider/Wolfgang Zeh (Hg.) Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin, New York 1989, S. 376.
Gerhard Loewenberg: Parlamentarismus im politischen System der Bundesrepublik Deutschland, Tübingen 1969, S. 251 f.
Vgl. Schulze-Filetz, Parlamentsbrauch, S. 377.
Voraussetzung ist, daß ein entsprechender Antrag bis spätestens 18 Uhr des Vortags der Präsidentin vorgelegt worden ist. Vgl. § 20 Abs. 2 GOBT.
Vgl. dazu Stefan Dammholz: Die interfraktionelle Vereinbarung, Marburg 1972, S. 9.
Schulze-Fielitz: Parlamentsbrauch, S. 377. In Gesprächen mit dem Autor haben dies auch die Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer Hörster und Struck bestätigt.
Ebenda.
Stefan Dammholz: Interfraktionelle Vereinbarung, S. 3–11.
So im Gespräch mit dem Autor.
Loewenberg: Parlamentarismus, S. 262f.
Loewenberg: Parlamentarismus, a.a.O., S. 263.
Hildegard Hamm-Brücher im Gespräch mit dem Autor.
Loewenberg: Parlamentarismus, S. 259.
Vgl. Spiegel 35/1997 S. 42: „Herrschaft der Feiglinge“.
So im Gespräch mit dem Autor.
Protokoll der Verhandlungen und Anträge vom Parteitag der SPD in Köln, Mai 1962. S. 474. Mommer führte weiter aus: Weil dies so ist, gehen die Geschäfte im Bundestag so erfreulich glatt, gibt es so selten Geschäftsordnungsdebatten und noch weniger häßlichen Streit um das Verfahren. Deshalb gibt es nicht Szenen, wie sie der Reichstag der Weimarer Republik gekannt hat... Das ist ein hoher Gewinn für die Demokratie.
Im Gespräch mit dem Autor.
Vgl. Plenarprotokoll 13/186 Bundestag.
Vgl. auch Roland Schmidt: Verfahrensökonomie und Gewissensfreiheit bei der Verabschiedung des Transplantationsgesetzes, in: ZParl 2/98, S. 263–274.
Wegen der besonderen Berücksichtigung der CSU nehmen an der PGF-Runde sechs Parlamentarische Geschäftsführer teil, obwohl es im Bundestag offiziell nur vier Fraktionen und die Gruppe der PDS gibt.
Vgl. Kapitel „Die Entwicklung vom Seniorenkonvent zum Ältestenrat“.
Vgl. Rudolf Kabel: Die Entstehung der Tagesordnung durch interfraktionelle Vereinbarungen, in: Hans-Joachim Roll (Hg.) Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages, Festschrift für Werner Blihke, Berlin 1982, S. 43.
Will Rasner: Herrschaft im Dunkel? S. 110.
So Seiters im Gespräch mit dem Autor.
§ 6 Abs. 2, § 20 Abs. 1 GOBT
Diese Zusammenstellung wird parlamentsintern deshalb Bunte Liste genannt, weil die verschiedenen Arten von Vorlagen zur besseren und schnelleren Unterscheidung farblich geordnet sind. Bisweilen wird auch von einer Traktandenliste gesprochen.
Vgl. Rudolf Kabel: Die Entstehung der Tagesordnung, S. 33.
Vgl. Rudolf Kabel: Die Entstehung der Tagesordnung, S. 33.
Suzanne S. Schüttemeyer: Manager des Parlaments zwischen Effizienz und Offenheit, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 36–37/97, S. 13.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
Vgl. Kapitel Koordination der Fraktionsarbeit, siehe auch Abschnitt Schaltstelle.
So im Gespräch mit dem Autor.
Stand Ende 1997 waren dies: Michael Wettengel (CDU), Karl-Heinz Görrissen (CSU), Roland Schmidt (SPD), Petra Alleritz (Bündnis 90/Die Grünen), Manfred Eisenbach (FDP), Wolfgang Grützmacher (PDS).
Dies ist etwa bei Manfred Eisenbach der Fall, der seit 1981 das Fraktionsbüro der FDP-Fraktion leitet.
So der Leiter der SPD-Fraktionsverwaltung, Roland Schmidt zum Autor.
Dazu gibt ihr § 20 Abs. 2 Satz 3 GOBT die geschäftsordnungsmäßige Möglichkeit.
§ 20 Abs. 3 Abs. 3 Satz 2 GOBT.
§ 20 Abs. 4 GOBT.
Anlage 5 zur GOBT Ziffer 1 b und c.
Nach §§ 101 und 102 GOBT.
Im Gespräch mit dem Autor.
Im Gespräch mit dem Autor.
Im Gespräch mit dem Autor.
Im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
Im Gespräch mit dem Autor.
Siehe dazu Wolfgang Ismayr, Der Deutsche Bundestag, S. 180.
So im Gespräch mit dem Autor.
Im Gespräch mit dem Autor.
So Struck im Gespräch mit dem Autor.
Vgl. auch Rudolf Kabel: Die Entstehung der Tagesordnung, S. 42.
So alle im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor
So der frühere Verwaltungsleiter der SPD-Fraktion, Dieter Engels, zum Autor.
Vgl. Kapitel Vom Seniorenkonvent zum Ältestenrat des Bundestages, siehe auch Hans-Achim Roll: Der Ältestenrat, in: Hans Peter Schneider/Wolfgang Zeh (Hg.): Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland, New York/Berlin 1989, S. 809 f.
Wolfgang Zeh: Gliederung und Organe des Bundestages, in Josef Isensee/Paul Kirchhof (Hg.): Handbuch des Staatsrechts in der Bundesrepublik Deutschland, Bd. II, S. 410.
§ 6 Abs. 2 Satz 3 GOBT.
Vgl. auch Wolfgang Ismayr, Der Deutsche Bundestag, S. 173.
Literatur zum Ältestenrat: Andreas von Below: Der Ältestenrat des Deutschen Bundestag, in: Die vergessenen Institutionen, Melle 1979, S. 346–366.
Harald Franke: Vom Seniorenkonvent des Reichstages zum Ältestenrat des Bundestages, Berlin 1987.
Rudolf Kabel: Ältestenrat — wie er agiert und funktioniert, (Bundestag von a-z), 3. Aufl. 1987.
§ 6 Abs. 1 GOBT.
Bündnis 90/Die Grünen und FDP sind auf Grund ihrer Fraktionsstärke mit jeweils zwei Parlamentarischen Geschäftsführer im Ältestenrat vertreten.
Vgl. Hans-Achim Roll: Der Ältestenrat, S. 813.
Ebenda.
Vgl. Hans-Achim Roll: Der Ältestenrat, S. 811.
Wortprotokolle gibt es in der Regel nicht, nur in besonderen Ausnahmefällen werden sie erstellt.
§ 6 Abs. 1 Satz 3 GOBT.
§ 6 Abs. 1 GOBT.
§ 7 Abs. 6 GOBT.
Das Donnerstags-Plenum des Bundestages wird nicht mehr durch eine Mittagspause unterbrochen.
So im Gespräch mit dem Autor.
Zum Beispiel bei der Beantwortung von Fragen in der Fragestunde; vgl. 51. Sitzung des Ältestenrats vom 17. 1. 1985, Protokolle des Ältestenrats 10. Bundestag, Band 2.
Vgl. dazu die 63. Sitzung des Ältestenratsvom 20. 6. 1985, Protokolle des Ältestenrats, 10. Bundestag, Bd. 2.
So Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch zum Autor.
Quelle: Protokolle des Ältestenrats, 10. Bundestag, Bd. 2, 43. Sitzung vom 18. 10. 1984. Reents hatte im Plenum behauptet, der Weg von Bundeskanzler Kohl an die Spitze seiner Fraktion und seiner Partei sei von Flick „freigekauft“worden; Fischer wurde wegen „permanenten Störens“und nicht wegen des — im Bundestags-Protokoll wegen vorheriger Schließung der Sitzung auch nicht mehr festgehaltenen, aber in der Presse verbreiteten -„Arschloch“-Vorwurfes gegenüber Stücklen ausgeschlossen.
So im Gespräch mit dem Autor.
Quelle: Protokolle des Ältestenrats, 10. Bundestag, 52. Sitzung vom 24. 1.85, Bd. 2.
So im Gespräch mit dem Autor. Bundestagsvzepräsident Burkhard Hirsch spricht davon, daß der Ältestenrat „die im Grunde fertige Vorlage der Geschäftsführer nur noch absegnet“.
So im Gespräch mit dem Autor.
So der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion Peter Struck zum Autor.
So der langjährige Verwaltungsleiter der SPD-Fraktion Dieter Engels zum Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor
So im Gespräch mit dem Autor.
Siehe Protokolle des Ältestenrats, 10. Bundestag, 63. Sitzung und 66. Sitzung, Bd. 2.
So im Gespräch mit dem Autor.
§ 6 Abs. 3 GOBT.
Im 13. Bundestag gibt es sieben Kommissionen des Ältestenrats: 1.: Kommission für die Rechtsstellung der Abgeordneten. Von den 9 Mitgliedern sind fünf Parlamentarische Geschäftsführer: Andraes Schmidt (CDU/CSU), Wilhelm Schmidt (SPD), Werner Schulz (Bündnis 90/Die Grünen), Jörg van Essen (FDP), Dagmar Enkelmann (PDS). 2.: Kommission für die Raumverteilung. Von den 9 Mitgliedern sind drei Parlamentarische Geschäftsführer: Brigitte Baumeister (CDU/CSU), die auch den Vorsitz führt, Wolf-Michael Caten-husen (SPD), Ulrich Heinrich (FDP). 3.: Kommission für die Angelegenheiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten. Von den 9 Mitgliedern sind drei Parlamentarische Geschäftsführer: Andreas Schmidt (CDU/CSU), Wolf Michael Catenhusen (SPD), Ina Albowitz (FDP), die zugleich Vorsitzende ist. 4.: Kommission für soziale, dienst- und tarifrechtliche Fragen (Personal- und Sozialkommission). Von den 9 Mitgliedern sind 3 Parlamentarische Geschäftsführer: Brigitte Baumeister (CDU/CSU), Wilhelm Schmidt (SPD), Ulrich Heinrich (FDP). 5.: Baukommission. Von den 11 Mitgliedern sind 2 Parlamentarische Geschäftsführer: Brigitte Baumeister (CDU/CSU), Ulrich Heinrich (FDP). 6.: Kommission für den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechniken und — medien. Von den 9 Mitgliedern sind 2 Parlamentarische Geschäftsführer: Brigitte Baumeister (CDU/CSU), Uwe Küster (SPD). Er ist auch Vorsitzender. 7.: Kommission für Innere Angelegenheiten des Bundestages. Von den 9 Mitgliedern sind zwei Pariamentarische Geschäftsführer: Eduard Oswald (CDU/CSU), zugleich Vorsitzender und Ulrich Heinrich (FDP).
So im Gespräch mit dem Autor.
In § 17 Abs. 3 AO-CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sogar schriftlich normiert, daß „im Plenum jeweils der Vorsitzende, einer seiner Stellvertreter oder ein Parlamentarischer Geschäftsführer für die Geschäfte verantwortlich“ist. In der Praxis hat sich diese organisatorische Geschäftsverantwortlichkeit in allen Fraktionen auf den Parlamentarischen Geschäftsführer konzentriert.
Beim Bündnis 90/Die Grünen besteht die Pari. Geschäftsführung offiziell aus einem Parlamentarischen Geschäftsführer und zwei Stellvertretern. Gleiches gilt für die Gruppe der PDS.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So Peter Struck, Werner Schulz und Jörg van Essen zum Autor.
So der Parlamentarische Geschäftsführer Wilhelm Schmidt (SPD) zum Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
Art. 42 Abs. 1 Satz 1 GG.
So der CDU-Abgeordnete Norbert Lammert im Bundestag, Plenar-Protokoll 10/194, S. 4612.
Vgl. dazu Wolfgang Ismayr, Der Deutsche Bundestag, S. 348, siehe auch Rudolf Kabel: Die Entstehung der Tagesordnung, S. 29.
Suzanne S. Schüttemeyer: Manager des Parlaments zwischen Effizienz und Offenheit, S. 14.
Als beeindruckendes Beispiel hierfür sei die Bundestagsdebatte um die Wehrmachtsausstellung vom 13.3. 1997 genannt. Vgl. Plenarprotokoll 13/163.
§ 20 Abs. 2 GOBT.
So im Gespräch mit dem Autor.
Siehe Rupert Schick/Wolfgang Zeh: So arbeitet der Deutsche Bundestag, S.55.
Ebenda.
Oder von anwesenden fünf von Hundert der Mitglieder des Bundestages (Art. 44 Abs. 3 GG).
Art. 44 Abs. 3 GG.
Anlage 5, III., 6, (2) GOBT.
Anlage 5, III., 7, (2) GOBT.
Dies wird zum Teil in den Geschäftsordnungen der Fraktion ausdrücklich normiert, etwa in § 3 GO-SPD-Fraktion, und § 5 Abs. 1 GO-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; ähnlich auch § 8 Abs. 4 AO-CDU/CSU-Fraktion.
So im Gespräch mit dem Autor.
So sieht es § 9 GOBT vor.
So im Gespräch mit dem Autor.
§28 Abs. 1, Satz 1 GOBT.
§ 28 Abs. 1, Satz 2 GOBT.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
§ 27 Abs. 2 GOBT.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
Im Gespräch mit dem Autor.
So Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth zum Autor.
So Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch im Gespräch mit dem Autor. Hirsch setzt sich überdies dafür ein, daß jeder Abgeordnete das Recht haben sollte, zu jedem Punkt der Tagesordnung 5 Minuten zu reden. Hirsch: „Was einem fraktionslosen Abgeordneten zusteht, sollte auch für Fraktionsmitglieder gelten.“
Eine gute Darstellung darüber findet sich bei Wolfgang Ismayr: Der Deutsche Bundestag, S. 387–396.
Quelle: Rupert Schick/Wolfgang Zeh: So arbeitet der Bundestag, S. 60.
Anlage 5, III., Abs. 6 (1) GOBT.
Anlage 5, III., Abs. 7 (1) GOBT.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
Quelle: Chronik Deutscher Bundestag, 12. Wahlperiode 1990–1994, Bonn 1996, S. 493.
§ 105 GOBT.
Schindler, Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages I, S. 752, Schindler III, S. 647 und Chronik Deutscher Bundestag, 12. Wahlperiode, S. 483.
Chronik Deutscher Bundestag, 12. Wahlperiode, S. 484.
Anlage 4,I, 1 GOBT.
Anlage 4,I, 1 u.3 GOBT.
Anlage 4, IV, 13 GOBT.
§ 6 Abs.4 GO-SPD-Fraktion: „Fragen für die Fragestunde werden über das zuständige Mitglied der Parlamentarischen Geschäftsführung eingereicht“; § 19 Abs. 4 Arbeitsordnung der CDU/CSU-Fraktion: „Anfragen gemäß Anlage 4 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages werden beim Büro des zuständigen Parlamentarischen Geschäftsführers eingereicht“; § 15 Abs.3 GO-Bündnis 90/Die Grünen: „Mündliche Anfragen für die Fragestunden sind über die Parlamentarische Geschäftsführung an das Parlamentssekretariat weiterzuleiten“; § 1 Abs.7 GO-FDP-Fraktion: „Anfragen gemäß Anlage 4 der GO des Bundestages sollen im Büro des zuständigen Parlamentarischen Geschäftsführers zur Kenntnis eingereicht werden“.
Anlage 4, II, 6 GOBT.
So der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Peter Struck, zum Autor.
Ebender.
So im Gespräch mit dem Autor.
Siehe dazu Wolfgang Ismayr, Der Deutsche Bundestag, S. 383.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
Im Gespräch mit dem Autor; vgl. auch Wolfgang Ismayr, Der Deutsche Bundestag, S. 384.
Im Gespräch mit dem Autor verweist Oswald darauf, daß auch das Regierungslager seine Fragen „koordinieren, bündeln und anstoßen“müsse.
Anlage 4,1, 4 GOBT.
Als Beispiel hierfür sei die Fragestunde vom 4. 12. 1996 angeführt, in der SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung mit insgesamt 66 Fragen zu ihrer Verantwortung im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Privatagenten Werner Mauss in Verlegenheit zu bringen suchten (vgl. Plenarprotokoll 13/144).
§ 106 Abs. 2 GOBT: „In Sitzungswochen findet eine Befragung der Bundesregierung statt, bei der die Mitglieder des Bundestages Fragen von aktuellem Interesse an die Bundesregierung im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit, vorrangig jedoch zur vorangegangenen Sitzung der Bundesregierung, stellen können.“Anlage 7 zur GOBT präzisiert, daß die Befragung mittwochs um 13 Uhr, „in der Regel 30 Minuten“lang stattfindet.
So Bundestagsvizepräsidentin Michaela Geiger (CSU) zum Autor.
So Peter Struck, SPD zum Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
Ein gutes Beispiel hierfür ist die Bundestags-Debatte vom 27. März 1998 zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts; vgl. Plenarprotokoll 13/225, S. 20625–20646.
§ 13 Abs. 2 GOBT.
Vgl. § 14 Abs. 2 AbgG.
Vgl. § 17 GO Arbeitsordnung der CDU/CSU-Fraktion; § 2 GO-SPD-Fraktion; § 1 Abs. 4 und 5 GO-FDP-Fraktion; § 3 Abs. 1 GO-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; § 15 GO-Abgeordnetengruppeder PDS. Näheres dazu bei Klemens Kremer: Präsenz im Plenum, in: Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages, Festgabe für Werner Blischke, Berlin 1982, S. 9–28.
So der Beschluß zum Selbstverständnis der Fraktion vom 19.2.1992 als Anhang zur GO-SPD-Fraktion vom 12.3.1996.
§ 16 Abs. 1 GO-Arbeitsordnung der CDU/CSU-Fraktion.
Ebenda.
In § 1 Abs, 6 GO-FDP-Fraktion.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Eduard Oswald, zum Autor: „Derjenige, den es angeht, merkt sehr rasch, daß der Zorn der anderen über ihm schwebt, und wenn es nur die Bonbontüte ist, die ihn ausläßt, wenn ich manchmal mit ihr durch die Reihen gehe.“Über Oswalds Naschtüte berichtete sogar die Deutsche-Presse-Agentur: Am 27. 6. 1997 in einem Korrespondenten-Bericht von Joachim Schucht: „Auf leichte Art den Sommer schmecken — der Bundestag ging in Ferien “.
§ 1 Abs. 3 GO-Abgeordnetengruppe der PDS.
Im Gespräch mit dem Autor.
So sieht es etwa § 2 Abs. 2 GO-SPD-Fraktion und § 17 Abs. 2 Arbeitsordnung der CDU/CSU-Fraktion vor.
So im Gespräch mit dem Autor.
Bei der FDP ist dies nicht schriftlich normiert, wird aber genauso erwartet.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
Im Februar 1997.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
Nach eigener Aussage.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
Vgl. Bild-Zeitung vom 13.9.1996: „Kohls Wachhund im Bonner Bundestag“; vgl. Süddeutsche Zeitung vom 13.9.1996, S. 3: „Die Truppen stehen — idiotensicher“.
So im Gespräch mit dem Autor.
Vgl. Art. 63 Abs. 2 GG.
Keiner der bisherigen Kanzler hat bei seiner Wahl im Bundestag die Stimmen aller Abgeordneten des Regierungslagers erhalten. 1949 schaffte Adenauer nur mit seiner eigenen Stimme die notwendige Mehrheit von 202 Stimmen, mindestens vier Stimmen aus dem eigenen Lager versagten ihm die Gefolgschaft. Bei der Wahl Kurt-Georg Kiesingers zum Kanzler der Großen Koalition fehlten sogar 104 Stimmen aus dem eigenen Lager, bei Willy Brandt gab es 1969 drei Abweichler, bei Helmut Schmidt 1976 zwei und 1980 fünf. Helmut Kohl fehlten bei seinen fünf Wahlen zum Kanzler zwischen dreiundzwanzig (1982) und drei Stimmen (1994). (Nach Peter Schindler).
So Rüttgers zum Autor.
Vgl. dazu Münchner Abendzeitung vom 17.11.94, S. 2: „CDU-Stoßtrupp holte Zecher aus dem Bett“.
Die Bundesversammlung bestand 1994 aus insgesamt 1 319 Personen.
So im Gespräch mit dem Autor. Roman Herzog wurde im dritten Wahlgang mit der klaren Mehrheit von 696 Stimmen gewählt, Johannes Rau erhielt 605 Stimmen.. Vgl. Münchner Abendzeitung vom 24.5.1994, S. 3: Entscheidung im Séparée.
Vgl. dazu Marcus Schulder. Die Pairing-Vereinbarung, Berlin 1997, S. 19. In seiner Dissertation gibt Schuldei eine umfassende und detaillierte Darstellung der Pairing-Vereinbarung.
Schuldei, Pairing, S. 22 ff.
So Gustav Moritz Hallbauer: Tagebuch, in Ludwig Bergsträsser (Hg.): Das Frankfurter Parlament in Briefen und Tagebüchern, Frankfurt/M. 1929, S. 188.
So die Parlamentarische Geschäftsführerin der Gruppe der PDS, Dagmar Enkelmann, im Gespräch mit dem Autor.
Schuldei, Pairing, S. 162.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
Schuldei, a.a.O., S. 30f.
So im Gespräch mit dem Autor.
So einige Abgeordnete zum Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
Wegen seiner exemplarisch überzogenen Reaktion sei der Briefwechsel zwischen Parteifreunden hier (leicht gekürzt) wiedergegeben. Erstmals ist er abgedruckt bei H. Hamm-Brücher: Der freie Volksvertreter, a.a.O., S. 322f. „Sehr geehrter Herr Kollege Heereman, am Freitag der letzten Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag u.a. über die künftige Gestaltung des Plenarsaales beraten und abgestimmt. Dabei entschieden sich 180 Abgeordnete für die Lösung, die eine kreisrunde Anordnung der Sitzplätze vorsieht, 175 sprachen sich dagegen aus. Zu meinem großen Bedauern haben auch Sie für die Kreisform votiert. Sie haben damit, wenn auch möglicherweise unbewußt, eine politische Aktion der SPD unterstützt, deren Ziel es ist, die Erinnerung an einen wichtigen Abschnitt der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland auszulöschen. (...) Mit Ihrer Stimme haben Sie dem politischen Agitator Conradi zum Erfolg verholfen, der diese für die SPD nicht gerade ruhmreiche Zeit aus dem Gedächtnis der Menschen verschwinden lassen will. (...) Wer hier nur den Gesichtspunkten der Praktikabilität, der Funktionalität und der Verbesserung der gesetzgeberischen Verfahrensabläufe das Wort redet, verrät einen erheblichen Mangel an Sensibilität für politische und historische Zusammenhänge (...)“. Wolfgang Bötsch, CDU/CSU, am 15.6.1987 Antwort von Heereman: „Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Bötsch, es ist z.Zt. sehr oft die Rede von „Gipfeln“. Ihr Brief in bezug auf mein Abstimmungsverhalten bei der Beschlußfassung über die künftige Gestaltung des Plenarsaales ist der Gipfel an Mißachtung einer politischen Willensäußerung eines frei gewählten Abgeordneten. Die Fraktion hatte zudem nachweislich die Abstimmung freigegeben. Sie unterstellen mir, ich würde eine politische Aktion des Agitators Conradi unterstützen. Dieses weise ich mit aller Entschiedenheit zurück. Ich stimme nach besten Wissen und Gewissen im Parlament ab und lasse mir von niemandem, erst recht nicht von einem Geschäftsführer der Fraktion, in diesem Punkt Vorhaltungen machen. (...) Es ist schon eine seltene Unverschämtheit, wenn Sie mir Mangel an Sensibilität für politische und historische Zusammenhänge unterstellen. (...) Ich bin der Letzte, der die ruhmreiche Zeit des deutschen Nachkriegs-Parla-mentarismus vergessen machen will. Aus diesem Grunde setze ich mich auch so kritisch (...) mit Ihrem Brief auseinander, der für mich alles andere als von ruhmreichem Parlamentarismus Zeugnis gibt (...)“Constantin Freiherr Heereman, 19.6.1987
So im Gespräch mit dem Autor.
So Werner J. Patzelt in seinem Aufsatz „Wider das Gerede vom,Fraktionszwang‘!“, in: ZParl 2/98, S. 327.
So beide im Gespräch mit dem Autor.
So Peter Struck (SPD) zum Autor.
Im Gespräch mit dem Autor.
So Wolfgang Zeh.
So Hirsch im Gespräch mit dem Autor.
Eine beliebte TV-Sendung.
So im Gespräch mit dem Autor.
Vgl. für die drei Beispiele die Bundestagsdebatten vom 10.11.1994 (Plenarprotokoll 13/1), vom 18.10.1996 (Plenarprotokoll 13/132) und vom 15.5.1997 (Plenarprotokoll 13/175).
Debattenbeispiele für diese Bereiche sind die Plenarsitzungen vom 11. 12. 1992 (Plenarprotokoll 12/129), vom 13. 6. 1996 (Plenarprotokoll 13/110), vom 16. 2. 1995 (Plenarprotokoll 13/21) und vom 6. 11.1992 (Plenarprotokoll 12/118).
Als gutes Beispiel hierfür kann die Aktuelle Stunde vom 25.1.1995 über „Vermerke Willy Brandts über den ehemaligen Abgeordneten Wienand“gelten. (Plenarprotokoll 13/14). Auch in der Debatte vom 30.10.1991 über den Versuch der Lieferung von Panzern durch den Bundesnachrichtendienst an Israel (Plenarprotokoll 12/52) fungierten Parlamentarische Geschäftsführer als „Wadenbeißer“ihrer Fraktionen.
In diesem Bereich ist eine Themen-Spezifizierung nicht möglich. Auffallend immerhin ist, daß die Ersten Geschäftsführer von Union und SPD gerne bei finanz- und haushaltspolitischen Themen das Wort ergreifen. Dies war schon bei Wolfgang Schäuble und Rudolf Seiters der Fall. Auch Jürgen Rüttgers und Joachim Hörster nutzten große Wirtschaftsund Finanzdebatten (vgl. Plenardebatten 12/26 und 13/118) zu einem Auftritt. Bei der SPD gilt Gleiches für Peter Struck (vgl. Plenardebatte 13/148).
Bei besonders wichtigen Geschäftsordnungsdebatten steigen bisweilen auch die Fraktionsvorsitzenden selbst in den Ring. Vgl. etwa GO-Debatte zur Steuerschätzung am 15. Mai 1997, Plenarprotokoll 13/175.
Stand 10. Oktober 1997; Die Untersuchung stützt sich auf Unterlagen des Referats Sach-und Sprechregister der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.
Fraktionschef Rudolf Scharping ist mit seiner aus seiner Funktion bedingten hohen Rednerzahl nicht berücksichtigt.
So im Gespräch mit dem Autor.
In Gesprächen mit dem Autor.
Im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
Vgl. Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom 16.5.1997, S. 2 „Stunde der Einpeitscher im Bundestag“über die Geschäftsordnungsdebatte zur Steuerschätzung.
So Peter Struck (SPD) zum Autor.
So Struck zum Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
Filmer/Schwan: Wolfgang Schäuble, München 1992, S. 104.
Filmer/Schwan: Schäuble, S. 108.
So im Gespräch mit dem Autor.
Vgl. etwa Pressedienst der CDU/CSU-Fraktion vom 7. Mai 1997. Dort klagt der Parlamentarische Geschäftsführer Andreas Schmidt den SPD-Vorsitzenden an: „Lafontaine pfeift aus dem letzten Loch auf die parlamentarische Demokratie“.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
Herbert Morrison: Regierung und Parlament in England, München 1956, S. 137.
§ 60 GOBT.
In der 13. Wahlperiode gibt es 22 Fachausschüsse.
Vgl. Kapitel „Besetzung von Fraktions- und Parlamentsgremien“.
CDU/CSU und FDP sind in ihm mit einem Parlamentarischen Geschäftsführer vertreten.
Bei den kleinen Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP sind die Geschäftsführer in Fachausschüssen vertreten, weil ihre Fraktionen sonst nicht alle Ausschüsse ordnungsgemäß besetzen könnten. Gleiches gilt für die Geschäftsführer der Gruppe der PDS.
So Penner im Gespräch mit dem Autor.
Fast immer durchläuft ein Gesetzentwurf mehrere Ausschüsse.
Sondersitzungen von Ausschüssen sind nach § 60 Abs. 3 GOBT in jedem Fall von der Genehmigung des Präsidenten abhängig.
Nach §56 Abs. 2 GOBT werden die Mitglieder der Kommission „im Einvernehmen der Fraktionen benannt und vom Präsidenten berufen“.
Vgl. dazu Max Dietlein: Vermittlung zwischen Bundestag und Bundesrat, in: Hans-Peter Schneider/Wolfgang Zeh (Hg.): Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin, New York 1989, 1565.
Vgl. Carl-Christian Kaiser: Struktur und Funktion des Bundestages, in: Der Deutsche Bundestag, herausgegeben vom Deutschen Bundestag, Bonn 1995, S. 52.
Vgl. Carl-Christian Kaiser: Struktur und Funktion des Bundestages, in: Der Deutsche Bundestag, herausgegeben vom Deutschen Bundestag, Bonn 1995, S. 52.
So im Gespräch mit dem Autor.
So im Gespräch mit dem Autor.
Vgl. dazu Peter Struck in der Diskussionsveranstaltung der Deutschen Vereinigung für Parlamentsfragen: Informelle Verfahren der Entscheidungsvorbereitung zwischen der Bundesregierung und den Mehrheitsfraktionen, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, 3/94, S. 504. Bei größeren Gesetzgebungsvorhaben, wie etwa bei der — gescheiterten — Steuerreform von 1997, ist die Einsetzung von — häufig sogar mehreren — kleineren Arbeitsgruppen die Regel.
Wie stark die Rolle eines Parlamentarischen Geschäftsführers im Vermitlungsausschuß sein kann, zumal, wenn er — wie Peter Struck bei der SPD-Fraktion — zugleich der Verhandlungsführer ist, wird aus einem Bericht der Bild-Zeitung vom 27.9.1997, Seite 2, über die letzte Verhandlungsrunde zur gescheiterten Steuerreform deutlich: Die Nacht von Bonn — das Protokoll.
Art. 44 GG.
Art. 44, Abs. Satz 1 GG.
Vgl. dazu Wolfgang Ismayr, Der Deutsche Bundestag, S. 423ff.
So Peter Struck (SPD) zum Autor.
So Andreas Schmidt zum Autor.
Bundestagsdrucksache 10/6779.
Vgl. die Seiten 216–219 des Protokolls.
So Penner zum Autor. Willfried Penner war in der 10. Wahlperiode Vorsitzender des Untersuchungsausschusses „U-Boot-Lieferungen“und stellvertretender Vorsitzender des „Flick-Spenden“-Untersuchungsausschusses.
Vgl. dazu Rupert Schick: Der Gemeinsame Ausschuß, in: Hans-Peter Schneider/Wolfgang Zeh: Parlamentsrecht und Parlamentspraxis, Berlin, New York 1989, S. 1579–1597.
Vgl. dazu Rupert Schick: Der Gemeinsame Ausschuß, in: Hans-Peter Schneider/Wolfgang Zeh: Parlamentsrecht und Parlamentspraxis, Berlin, New York 1989, 1594.
Rupert Schick zählt drei Voraussetzungen für die Aktivierung des GA auf: 1.: Der Verteidigungsfall ist eingetreten und idealtypisch vom noch funktionsfähigen Bundestag und Bundesrat festgestellt worden. 2.: Dem Zusammentritt des Bundestages stehen unüberwindliche Hindernisse entgegen oder er ist nicht beschlußfähig. 3.: Der GA faßt einen dahingehenden Beschluß mit einer Mehrheit von Zweidritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens mit der absoluten Mehrheit. a.a.O., S. 1591 f.
Art. 53 a Abs. 2 GG.n
§ 8 Abs. 2 GO-GA.
Schick, a.a.O.. S. 1595.
Es sind dies: Eduard Oswald, Clemens Schwalbe (beide CDU/CSU), Peter Struck (SPD) und Jörg van Essen (FDP).
So Peter Struck (SPD) zum Autor; ähnlich formulierte auch der FDP-Fraktionsvorsitzende Hermann Otto Solms.
Rights and permissions
Copyright information
© 2000 Leske + Budrich, Opladen
About this chapter
Cite this chapter
Petersen, S. (2000). Im Parlament: Manager der Politik. In: Manager des Parlaments. Forschung Politikwissenschaft , vol 67. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93222-8_8
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-93222-8_8
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8100-2622-4
Online ISBN: 978-3-322-93222-8
eBook Packages: Springer Book Archive