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Part of the book series: Forschung ((FPOLIT,volume 67))

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Zusammenfassung

Die Parlamentarischen Geschäftsführer gehören kraft Amtes dem Fraktionsvorstand und — bei den größeren Fraktionen — dem Geschäftsführenden Fraktionsvorstand an. Damit zählen sie zum engsten Führungskreis ihrer Fraktionen. Die tatsächliche Stellung der Parlamentarischen Geschäftsführer in der Fraktions- und Parlamentshierarchie aber wird erst durch die zahlreichen Besonderheiten einzuschätzen sein, die ihren Status ausmachen und ihr Amt zu einem Amt sui generis werden lassen. Diese Besonderheiten aufzuzeigen und mit der Stellung anderer Funktionsträger innerhalb der Fraktionen zu vergleichen, ist Gegenstand der nachfolgenden Darstellung.

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Literatur

  1. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  2. Die erste Total-Rotation erfolgte im März 1985.

    Google Scholar 

  3. „Ich fühlte mich in Bonn keineswegs als grüner Junge“, sagte Schulz dem Autor.

    Google Scholar 

  4. So der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion Joachim Hörster im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  5. So der CSU-Vorsitzende Theo Waigel im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  6. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  7. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  8. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  9. Herbert Wehner favorisierte die Große, Wienand die Kleine Koalition mit der FDP.

    Google Scholar 

  10. Gert Lotze: Karl Wienand: Der Drahtzieher, Köln 1995, S. 74f

    Google Scholar 

  11. Im Gespräch mit dem Autor bestätigte Wienand die Authentizität der Begebenheit.

    Google Scholar 

  12. So der Erste Parlamentarische Geschäftsführerder SPD-Fraktion Peter Struck zum Autor.

    Google Scholar 

  13. Siehe Kapitel Modus der Wahl, S. 59.

    Google Scholar 

  14. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  15. Struck ist Jurist und war stellvertretender Stadtdirektor in Uelzen.

    Google Scholar 

  16. So im Gespräch mit dem Autor. Van Essen ist Oberst der Reserve.

    Google Scholar 

  17. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  18. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  19. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  20. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  21. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  22. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  23. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  24. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  25. Anhang Ziffer 1 zu § 15 der Arbeitsordnung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 22.11.1994.

    Google Scholar 

  26. Anhang Ziffer 1 zu § 15 der Arbeitsordnung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

    Google Scholar 

  27. Nach § 4 Absatz 1 b) der Arbeitsordnung kann die Fraktion über die Zahl der Pari. Geschäftsführer beschließen.

    Google Scholar 

  28. Punkt 6 der „Vereinbarung über die Fortführung der Fraktionsgemeinschaft zwischen CDU und CSU für die 13. Wahlperiode des Deutschen Bundestages“.

    Google Scholar 

  29. § 12 (V) GO-CSU-Landesgruppe vom 9.11.1994.

    Google Scholar 

  30. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  31. § 13 Abs. 6 Arbeitsordnung der CDU/CSU- Bundestagsfraktion .

    Google Scholar 

  32. § 5 Abs. 2 GO-FDP-Fraktion vom 12.11.1991.

    Google Scholar 

  33. § 9 Abs. 2 GO-FDP-Fraktion.

    Google Scholar 

  34. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  35. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  36. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  37. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  38. § 14 Abs. 1 GO-SPD-Bundestagsfraktion vom 12. 3. 1996.

    Google Scholar 

  39. § 15 Abs. 1 GO-SPD-Fraktion vom 19.5. 1992.

    Google Scholar 

  40. Hans-Jochen Vogel im Gespräch mit dem Autor: „Diese Wahl ging gegen meine Vorstellung“.

    Google Scholar 

  41. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  42. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  43. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  44. § 15 Abs. 2 GO-SPD-Fraktion vom 19. 5. 1992.

    Google Scholar 

  45. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  46. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  47. Nach § 8 GO-Bündnis90/Die Grünen besteht der Fraktionsvorstand aus den beiden Fraktionsvorsitzenden (Sprechern) sowie dem Parlamentarischen Geschäftsführer und den beiden Stellvertretern.

    Google Scholar 

  48. Nach § 8 GO-Bündnis 90/Die Grünen müssen mindestens drei Mitglieder des Fraktionsvorstandes Frauen sein.

    Google Scholar 

  49. Damit ist die politische Ausrichtung nach Fundamentalisten und Realisten gemeint.

    Google Scholar 

  50. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  51. § 13 Abs. 3 GO-Bündnis 90/Die Grünen.

    Google Scholar 

  52. § 3 Abs. 2 d) GO-Abgeordnetengruppe der PDS vom 22. 11. 1994.

    Google Scholar 

  53. § 19 Abs. 2 GO-Abgeordnetengruppe PDS.

    Google Scholar 

  54. Auch bei der CSU ist die Amtsdauer analog zu der des Landesgruppenvorstands: Nach § 12 Abs. 4 GO-CSU-Landesgruppe finden alle Wahlen für die gesamte Dauer der Legislaturperiode statt.

    Google Scholar 

  55. Punkt 3 der Vereinbarung über die Fortführung der Fraktionsgemeinschaft zwischen CDU und CSU für die 13. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages.

    Google Scholar 

  56. § 12 Abs. 4 GO-CSU-Landesgruppe.

    Google Scholar 

  57. § 14 Abs. 3 GO-SPD-Fraktion .

    Google Scholar 

  58. Ebenda.

    Google Scholar 

  59. Beschluß zur Änderung der Geschäftsordnung der Fraktion vom 12. 3. 1996, § 14 Abs. 3 GO-SPD-Fraktion, jetzt neuer § 14 Abs. 3 GO-SPD-Fraktion.

    Google Scholar 

  60. In § 14 Abs. 4 der Anlage zur GO-SPD-Fraktion vom 12. 3. 1996 heißt es: Die Fraktion nimmt zur Kenntnis, daß die Parlamentarischen Geschäftsführer sich bei der nächsten Wahl der Mitglieder des Fraktionsvorstandes ebenfalls zur Neuwahl stellen.

    Google Scholar 

  61. § 5 Abs. 2 GO-FDP-Fraktion.

    Google Scholar 

  62. Ebenda.

    Google Scholar 

  63. § 13 Abs. 3 GO-Bündnis 90/Die Grünen vom 14. 11. 1994.

    Google Scholar 

  64. § 7 Abs. 2 GO-Abgeordnetengruppe PDS.

    Google Scholar 

  65. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  66. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  67. Im Gespräch mit dem Autor; bei der CSU besteht Amtsdauer-Identität zwischen Landesgruppenvorsitzendem und Parlamentarischen Geschäftsführer.

    Google Scholar 

  68. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  69. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  70. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  71. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  72. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  73. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  74. Es ging dabei um die innerparteiliche Kritik an SPD-Partei- und Fraktionschef Rudolf Scharping, die im November 1995 mit dessen Abwahl und der Wahl von Oskar Lafontaine zum neuen SPD-Vorsitzenden ihren Höhepunkt fand.

    Google Scholar 

  75. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  76. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  77. Ebenda.

    Google Scholar 

  78. Eine Aufstellung der Parlamentarischen Geschäftsführer aller Fraktionen seit Bestehen des Bundestages findet sich im Anhang der Arbeit.

    Google Scholar 

  79. § 6 Abs. 1 Arbeitsordnung der CDU/CSU-Fraktion; § 5 Abs. 1 GO-CSU-Landesgruppe; 10 Abs. 1 GO-SPD-Fraktion; § 5 Abs. 1 GO-FDP-Fraktion; § 7 Abs. 1 GO-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dort heißt das mit dem Fraktionsvorstand der anderen Fraktionen vergleichbare Gremium Erweiterter Fraktionsvorstand; § 7 Abs. 1 GO-Abgeordnetengruppe PDS.

    Google Scholar 

  80. Bei der SPD gehören die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen nicht dem Vorstand an, werden aber bisweilen bei den sie betreffenden Tagungsordnungspunkten eingeladen. Bei der FDP besteht der Vorstand nur aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern, den Parlamentarischen Geschäftsführern und den FDP-Mitgliedern des Präsidiums des Deutschen Bundestages (§ 5 Abs. GO).

    Google Scholar 

  81. Wegen ihrer Beteiligung am Geschäftsführenden Fraktionsvorstand der Gesamtfraktion CDU/CSU hat die Landesgruppe auf einen eigenen geschäftsführenden Vorstand verzichtet.

    Google Scholar 

  82. Normiert ist das in: § 5 Abs. 1 Arbeitsordnung der CDU/CSU-Fraktion; § 11 Abs. 4 GO-SPD-Fraktion; § 8 Abs. 1 GO-Bündnis 90/Die Grünen. Bei den Bündnisgrünen heißt der „normale“ Vorstand kurioserweise „Erweiterter Fraktionsvorstand“ (§ 7 GO), und das dem Geschäftsführenden Fraktionsvorstand vergleichbare, also engere Gremium Fraktionsvorstand.

    Google Scholar 

  83. Bei der CDU/CSU besteht der GFV aus 16, bei der SPD aus 15 Mitgliedern.

    Google Scholar 

  84. So § 5 Abs. 2 Arbeitsordnung der CDU/CSU-Fraktion. In den GO der anderen Fraktionen wird ähnlich formuliert.

    Google Scholar 

  85. Vgl. Suzanne S. Schüttemeyer: Die Fraktionen im Deutschen Bundestag 1949 – 1994, Habilitationsschrift 1996, S. 74ff.

    Google Scholar 

  86. 7 Abs. 1 GO-Arbeitsordnung CDU/CSU-Fraktion; vergleiche auch § 7 Abs. 1 GO-CSU-Landesgruppe. Bei SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wird die Stellung des Fraktionsvorsitzenden nicht herausgestellt. Seine Aufgaben sind kollektiv als diejenigen des Vorstandes oder Geschäftsführenden Fraktionsvorstandes beschrieben, so in § 11 GO-SPD-Bundestagsfraktion; § 5 Abs. 5 GO-FDP-Fraktion; § 8 Abs. 2 GO Bündnis 90/ Die Grünen.

    Google Scholar 

  87. Vgl. dazu Suzsanne S. Schüttemeyer, S. 80.

    Google Scholar 

  88. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  89. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  90. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  91. Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion von 1989 bis 1994, danach Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie.

    Google Scholar 

  92. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  93. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  94. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  95. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  96. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  97. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  98. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  99. Als Beispiele sind für die CDU/CSU etwa Rupert Scholz für den Bereich Recht, Innen und Sport, Rudolf Seiters für Außen, Verteidigung und wirtschaftliche Zusammenarbeit, Hans-Peter Repnik für Finanzen und Haushalt, Heiner Geißler für Arbeit und Soziales, Gesundheit und Familie zu nennen. Bei den Sozialdemokraten haben Rudolf Dreßler und Ottmar Schreiner (Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie), Anke Fuchs (Wirtschaft, Umwelt, Verkehr), Ingrid Matthäus-Maier (Finanzen, Haushalt), Otto Schily (Innen, Recht, Sport), Günter Verheugen (Außen, Sicherheit, wirtschaftliche Zusammenarbeit) und Wolfgang Thierse (Bildung, Forschung, Raumordnung) ffentliche Prominenz erzielt.

    Google Scholar 

  100. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  101. Alle Zitate aus Tonband-Gesprächen mit dem Autor.

    Google Scholar 

  102. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  103. So im Gespäch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  104. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  105. Vgl. Wolfgang Ismayr: Der Deutsche Bundestag, Opladen 1992, S. 123.

    Google Scholar 

  106. Ebenda.

    Google Scholar 

  107. § 5 Abs. 4 GO-CSU-Landesgruppe.

    Google Scholar 

  108. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  109. Jörg van Essen (FDP) ist Mitglied im Rechtsausschuß, seine Fraktionskollegin Ina Albo-witz Mitglied im Haushaltsausschuß; Werner Schulz vom Bündnis 90/Die Grünen sitzt im Wirtschaftsausschuß — „formal“, wie er sagt.

    Google Scholar 

  110. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  111. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  112. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  113. So der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD Peter Struck zum Autor.

    Google Scholar 

  114. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  115. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  116. Stand Mitte 1999; zusätzlich besteht Anspruch auf eine — steuerfreie — Kostenpauschale von monatlich 6 459 Mark.

    Google Scholar 

  117. So in Gesprächen mit dem Autor.

    Google Scholar 

  118. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  119. So im Gespräch mit dem Autor

    Google Scholar 

  120. So die Parlamentarische Geschäftsführerin der Gruppe der PDS, Dagmar Enkelmann, zum Autor.

    Google Scholar 

  121. Parlamentarische Staatssekretäre erhalten nach § 5 ParlStG „Amtsbezüge von 75 Prozent der Amtsbezüge eines Ministers“ — Mitte 1999 waren dies monatlich 17 995 Mark. (Quelle: Hans Herbert von Arnim: Diener vieler Herren, München, S. 264). Die Parlamentarischen Geschäftsführer der großen Fraktionen haben Anspruch auf eine Gesamt-Monats-entschädigung von 19 312 Mark, die Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer von 22 006 Mark.

    Google Scholar 

  122. Insgesamt kommen Parlamentarische Staatssekretäre auf 25 472 Mark — also 3 466 Mark monatlich mehr als ein Erster Pari. Geschäftsführer (Stand Mitte 1999). Unberücksichtigt geblieben sind die — steuerfreien — Kostenpauschalen. Vgl. auch von Arnim: Diener vieler Herren, S. 264f.

    Google Scholar 

  123. Dies gilt zum Beispiel für die Vorsitzenden der großen Bundestagsfraktionen. Sie kamen Mitte 1998 auf ein Amtsgehalt von monatlich 24 700 Mark (plus 6 344 steuerfreie Kostenpauschale), insgesamt also auf 31 044 Mark. Ein Bundesminister erhält ein Amtsgehalt von 23 020 Mark; ist er — was der Normalfall ist — zugleich Abgeordneter, kommen die — halbierte — Abgeordnetenentschädigung von 6 175 Mark und eine — gekürzte und steuerfreie — Kostenpauschale von 4 758 Mark hinzu. Insgesamt verdient ein Bundesminister mithin — teilweise steuerfrei — 33 953 Mark.

    Google Scholar 

  124. So Peter Struck im Gespräch mit dem Autor. Auch die Geschäftsführer von CDU/CSU und FDP äußerten sich ähnlich.

    Google Scholar 

  125. Struck zum Autor: „Eine zwingende Voraussetzung“; ähnlich auch Joachim Hörster von der CDU/CSU.

    Google Scholar 

  126. Vgl. Wirtschaftsplan 1996 der SPD-Fraktion.

    Google Scholar 

  127. Bei der FDP heißt es Fraktionsbüro.

    Google Scholar 

  128. § 10 Abs 2 GO-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

    Google Scholar 

  129. So Werner Schulz, Parlamentarischer Geschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen, zum Autor.

    Google Scholar 

  130. Nach Aussage von Werner Schulz.

    Google Scholar 

  131. In § 9 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10 GO-Bündnis 90/Die Grünen werden die „parlamentarisch-organisatorischen Aufgaben“ der Parlamentarischen Geschäftsführung folgendermaßen beschrieben: 1. Vorbereitung der Plenarwoche und Verteilung der Fraktionsredezeiten. 2. Vorbereitung und Teilnahme des Ältestenrates und seiner Unterkommissionen. 3. Kleine und Große Anfragen der Fraktion. 4. Aktuelle Stunden. 5. Fragestunden. 6. Präsenz. 7. Plenardienst. 8. Vorbereitung der Fraktionsversammlung. 9. Parlamentsvorlagen. 10. Unterrichtung der Fraktion über den Stand der parlamentarischen Beratung.

    Google Scholar 

  132. Vgl. Geschäftsverteilungspläne der Fraktionen auf den Seiten 91, 92, 93.

    Google Scholar 

  133. Gert Lotze: Karl Wienand, S. 75.

    Google Scholar 

  134. Im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  135. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  136. § 8 Abs 1 GO-CSU-Landesgruppe.

    Google Scholar 

  137. § 8 Abs. 2 GO-CSU-Landesgruppe.

    Google Scholar 

  138. § 8 Abs. 3 GO-CSU-Landesgruppe.

    Google Scholar 

  139. § 8 Abs. 1 GO-CSU-Landesgruppe.

    Google Scholar 

  140. § 11 Abs. 3 GO-SPD-Fraktion.

    Google Scholar 

  141. Ebenda.

    Google Scholar 

  142. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  143. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  144. § 9 Abs. 2 GO-Bündnis 90/Die Grünen.

    Google Scholar 

  145. § 9 Abs.1 und 2 GO-Abgeordnetengruppe PDS.

    Google Scholar 

  146. § 9 Abs. 2 GO-Abgeordnetengruppe PDS.

    Google Scholar 

  147. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  148. Vgl. § 7 Abs 1 b) GO-Bündnis 90/Die Grünen; § 9 Abs 1 GO-Abgeordnetengruppe der PDS im 13. Bundestag.

    Google Scholar 

  149. Von 1958 bis 1982

    Google Scholar 

  150. Von 1982 bis 1995

    Google Scholar 

  151. So im Gespräch mit dem Autor

    Google Scholar 

  152. So der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Schäuble zum Autor.

    Google Scholar 

  153. So im Gespräch mit dem Autor

    Google Scholar 

  154. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  155. So der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Michael Glos, zum Autor. Glos war damals selbst einer der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden.

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Petersen, S. (2000). Der Status. In: Manager des Parlaments. Forschung Politikwissenschaft , vol 67. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93222-8_5

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-93222-8_5

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