Zusammenfassung
Im Zusammenhang mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz und der VOB/B stellen sich insbesondere zwei Fragen. Zum einen ist offen, ob die Rechtsprechung des BGH, dass die VOB/B unter AGB-rechtlichen Gesichtspunkten unbedenklich ist, wenn sie „als Ganzes” vereinbart ist, aufrechterhalten bleiben kann. Da die VOB/B in der Praxis selten wirklich „als Ganzes” vereinbart ist, ist die Folgefrage spannender: Welche Klauseln der VOB/B, die der BGH bisher auch als wirksam betrachtete, wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart war, könnten nun unwirksam sein? Im Hinblick auf das Thema dieses Beitrags stellt sich vor allem die Frage nach der Wirksamkeit des § 13 Nr. 1 VOB/B, Fassung 2000.
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Ax, T., Heiduk, D. (2004). Auswirkungen der neuen Mängeldefinition des § 633 BGB auf § 13 Nr. 1 VOB/B. In: Mängelansprüche nach VOB und BGB. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91581-8_11
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91581-8_11
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Print ISBN: 978-3-528-01763-7
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