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Bürgerbündnis freier Wähler: Das Gute und das Rechte in Luchow

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Demokratie in der Kleinstadt
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Zusammenfassung

Der Initiator des Bürgerbündnis freier Wähler in Luchow, Herr H, ist etwa Mitte 30 und betreibt zusammen mit seiner Mutter ein kleines Fachgeschäft in der Altstadt von Luchow. Er ist seit 1990 Kreistagsabgeordneter für den Landkreis Havelland und seit 1993 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung in Luchow. Dort ist Herr H im Haupt- und Finanzausschuss tätig. Bei der Stadtverordnetenwahl 1998 hat Herr H hinter zwei SPD-Kandidaten das drittbeste Ergebnis aller Bewerber erzielt. Insgesamt hat das Bürgerbündnis 9,58% (1993: 10,28%) der Stimmen erhalten und ist mit zwei Sitzen in der Stadtverordnetenversammlung vertreten. Bei der Kreistagswahl 1998 hat nur ein SPD-Kandidat ein besseres Ergebnis als Herr H erzielt. Im Kreistag von 1998 ist das Bürgerbündnis mit drei Sitzen (13,04%) präsent. Im Bürgerbündnis freier Wähler kümmert sich Herr H auch um landespolitische und in jüngster Zeit auch um bundespolitische Fragen. Bei der Bundestagswahl 1998 hat sich Herr H als unabhängiger Kandidat aufstellen lassen (EV-Heller) und 1,0% der Stimmen in seinem Wahlkreis (4,79% in der Stadt Luchow) erhalten.

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Endnoten

  1. Der Bedeutungsverlust der Bürgerbewegung im Zuge des Institutionentransfers in den ersten Jahren nach der Wende hat bei Herrn H zwar auch zu einer, von Susanne Benzler (1995) allgemein diagnostizierten, “nachrevolutionären Depression” geführt, aber im Falle von Herrn H hat der Niedergang der Bürgerbewegung keine “Entpolitisierung” bewirkt, sondern — ganz im Gegenteil — zu einer nachrevolutionären Motivation politischen Handelns.

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  2. Mit Blick auf die Gemeindestudie von Berking und Neckel (1991), die die neuen Lokalpolitiker einer Mittelstadt in Brandenburg nach der Wende als “Außenseiter” behandelt, könnte Herr H als “Außenseiter der Außenseiter” betrachtet werden, weil er weder zu den bürgerbewegten “Bürokraten und Lehrern” noch während der DDR-Zeit zum lokalen Establishment zählte. In Luchow waren jedoch, wie im Kapitel über die SPD gezeigt wird, die Mitglieder der neuen lokalen Elite nach der Wende weder Insider noch Outsider (somit ist Herr H auch nur ein “einfacher” Außenseiter), denn sie nahmen während der DDR-Zeit eine zivilgesellschaftliche Zwitterstellung ein. Für Luchow ist es deshalb auch nicht sinnvoll, das von Norbert Elias an einem spezifischen Fall entwickelte Etablierte-Außenseiter-Modell (vgl. Neckel 1997) analytisch zu verwenden, dafür war das zivilgesellschaftliche und soziale Leben der DDR zu differenziert, so dass sich heute sowohl die inneren sozialen Beziehungsformen in den neuen Bundesländern als auch die Relation zwischen Ost- und Westdeutschland (trotz der Kälte-Wärme-Opposition) nur zwischen Ost- und Westdeutschland (trotz der Kälte-Wärme-Opposition) nur schwer in eine dichotomische Fassung bringen lassen.

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  3. Zum Verhältnis der Bürgerbewegung zur SPD und zu den Grünen (bzw. den Bündnisgrünen) vgl. Probst (1995) und zur CDU vgl. Soldt (1998).

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  4. Herr H ist kein Vertreter einer ideologiefreien, harmonischen und rein sachlichen Lokalpolitik, wie sie als “Idealbild kommunaler Politik” zwar virulent ist, im politischen Alltag aber kaum Realitätsgehalt besitzt vgl. Holtmann (1994).

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  5. Auch innerhalb staatlicher bzw. kommunaler Verwaltung, so Osterland (1996: 44), wurden vom “neuen Personal (...) Qualitätsmängel des neuen Rechts” und ein neuer Bürokratismus im Vergleich zu den “unbürokratischen, persönlich zugeschnittenen Lösungen” und der “Kunst des Improvisierens” während der DDR-Zeit empfunden. Die staatliche Verwaltung der DDR präsentiert sich, aus der Sicht der Verwaltungsangestellten, “im nachhinein” als “bürgernah und flexibel”, während die aus dem “Westen übernommenen Vorschriften es scheinbar nicht erlauben, individuell auf die Wünsche der Bürger einzugehen”.

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  6. Dieter Walz (1996a und b) zeigt unter Verwendung von IPOS- und ALLBUS-Daten, dass das Vertrauen in Institutionen wie dem Bundesverfassungsgericht, den Gerichten, der Polizei, der Bundeswehr, dem Bundestag und der Bundesregierung zwischen den alten und neuen Bundesländern unterschiedliche Entwicklungen genommen hat. Insgesamt diagnostiziert er “mehr Unterschiede als Gemeinsamkeiten”, so dass von einem “Abbau der Spaltung in der politischen Kultur Deutschlands” nicht gesprochen werden kann. Auch Oscar Gabriel (1993) analysiert, dass es seit 1992 deutliche Hinweise auf eine “Vertrauenskrise der politischen Institutionen” in Ostdeutschland gibt, so dass “noch keine substantiellen Fortschritte bei der Schaffung einer gemeinsamen politischen Kultur Gesamtdeutschlands erreicht” wurden. Auch Gräf und Jagodzinski (1998) sehen “erhebliche Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern” bzgl. des Vertrauens in Institutionen. Sie führen das geringere Institutionenvertrauen in Ostdeutschland auf sozial strukturell und politische Gründe zurück, während Pollack (1997) die, trotz des steigenden Lebensstandards in den neuen Bundesländern, “rückläufige Akzeptanz des westlichen Institutionensystems” zwar auch auf die “Erfahrung sozialer Ungleichheit”, aber vor allem auf Probleme der “sozialen Anerkennung” zurückführt, die durch die “Abwertung” der Vergangenheit der Akteure in Ostdeutschland ausgelöst wurde. Auch Waschkuhn (1996) sieht den Hauptgrund für die Distanz der Ostdeutschen zu den westdeutschen “Mutterinstitutionen” in den “psychosozialen Kosten der Einigung”. Im Vergleich mit Russland, so Derlin (1997), besteht jedoch in den neuen Bundesländern ein hohes “subjektives Vertrauen in Institutionen”, auch wenn es hinter dem Institutionenvertrauen der Westdeutschen “nachhinkt”. Derlien erklärt das Vertrauensplus in Ostdeutschland im Vergleich mit Russland durch das Personenvertrauen, das durch den “Elite-Import aus dem Westen” in Ostdeutschland erzeugt worden sei. Aus einer theoretischen Perspektive kann Misstrauen gegenüber Institutionen, so Lepsius (1996), durch die Heterogenität der normativen Selbstansprüche und Erwartungen der Institutionen einerseits und der Beobachtungsselektion der Akteure wie der Institutionenperformanz andererseits erklärt werden. Die Entwicklung von Vertrauen in demokratische Institutionen ist allerdings, so Sztompka (1994, 1997), mit einem Paradox konfrontiert, denn in der Demokratie kann eine “Kultur des Vertrauens” nur durch “institutionalisiertes Misstrauen” entstehen, weil demokratische Institutionen nur die Sicherheit versprechen, dass Geltungsansprüche verhandelt werden. Sie gewähren aber keine verhandlungsunabhängige Handlungssicherheit. Institutionen, wie z. B. das Recht, können im Verhandlungsprozess sowohl unterschiedliche Wirkungen zeitigen wie auch ihre Geltung nicht auf Dauer gestellt ist. Rechtssicherheit im demokratischen Staat bedeutet demnach die Sicherheit, faire Verfahren (Rawls 1975, Habermas 1992) anwenden zu können. Zur empirischen Erforschung der “Transformation der politisch-administrativen Strukturen in Ostdeutschland” siehe Wollmann (1997).

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  7. Herr H vertritt in der Lokalpolitik eine Gerechtigkeitsauffassung, einen normativen Blick auf den politischen Prozess und eine Zeitdiagnose ähnlich wie Jürgen Habermas (1992) in den Sozialwissenschaften.

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  8. Johannes Weiß (1996) versucht nachzuweisen, dass die politische Opposition in der DDR, wie die Akteure des “Runden Tisches”, zu denen auch Herr H zählte, “Solidarvorstellun-gen” vertraten, die dem “Sozialtypus der Gemeinschaft” entsprechen. Demgegenüber würden “Vertretungsbeziehungen”, die zur Bildung “autonomer kollektiver Akteure bzw. Institutionen” führen würden, dem Sozialtypus der “Gesellschaft” entsprechen. Aufgrund der Gemeinschaftsorientierung der Bürgerbewegung, so Weiß in der Tradition der älteren deutschen Soziologie weiter, sei es in Ostdeutschland zu einem Mangel an “autochthonen Akteuren” gekommen. Diese Diagnose geht davon aus, dass “Gemeinschaften” mit einem “wertrationalen” Handlungsbegriff identifiziert werden können und dass gemeinschafts-orientierte Akteure deshalb gesinnungsethisch handeln, während gesellschaftliche Zusammenhänge “zweckrational” sind und sich die Akteure in Gesellschaften deshalb verantwortungsethisch verhalten. Durch die theoretische Blockade einer dualistischen Handlungstheorie können Gemeinschaften nicht analysiert werden, in denen kommunikative Beziehungen vorherrschen. Das wäre jedoch sinnvoll, denn aus einer empirischen Perspektive können Gemeinschaften zur Demokratisierung von Gesellschaften beitragen, wenn dort demokratische Interaktionsformen und Ansprüche formuliert werden (vgl. Endnote 33). Diese Perspektive nimmt Probst (1998) ein, wenn er solche Gemeinschaften beispielhaft anfuhrt, die sich während der DDR-Zeit in Distanz zum SED-Staat entwickelt haben und nicht durch eine dumpfe Wänne und Wohligkeit, sondern durch ein “kritisches Potential” gekennzeichnet sind. Vor diesem Hintergrund stellt Probst in Aussicht, dass die “ostdeutschen Gemeinschaftserfahrungen sogar eine wichtige Quelle der Inspiration für eine gemeinsame republikanische Binnenidentität des staatlich vereinten Deutschland” abgeben könnten. Zur Modernität ostdeutscher Soziokultur und Milieus siehe auch Segert und Zierke (1997). Das Beispiel Herrn H’s zeigt auch, dass die Bürgerbewegung evtl. nicht nur daran “gescheitert” ist, weil sie, wie Rucht (1995) darstellt, ein “moralisch hoch aufgeladenes Politikverständnis” einnahmen, nur “vage politische Ordnungsvorstellungen” und keine Antworten auf “machtpolitische Erfordernisse” und “Interessenkonstellationen” entwickelte. Im Gegensatz dazu vertreten Herr H und sein Bürgerbündnis eine dünne politische Moral, im Vergleich zu den anderen lokalpolitischen Akteuren sehr klare Ordnungsvorstellungen und eine sehr kritische und realistische Einstellung gegenüber allen Machtformen und Interesseneinflüssen. In der Analyse von Pollack (1995) ist die Bürgerbewegung nicht wie bei Rucht aufgrund interner realpolitischer Schwächen, sondern durch “exogene Einflussfaktoren” aus der Landes- und Bundespolitik gedrängt worden, insbesondere aufgrund der Dominanz der etablierten Parteien und der PDS sowie aufgrund “rechtlicher Bedingungen”. Allerdings haben in Luchow gerade die neuen rechtlichen Institutionen Herrn H eine erfolgreiche Umstellung seiner bürgerbewegten Politik auf gerechte Verfahren und eine Realisierung der zivilgesellschaftlichen Orientierungen der Bürgerbewegung (Zurückdrängung sozialer und administrativer Macht zugunsten von Gerechtigkeit) erlaubt.

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  9. Allgemein zur Geschichte der “Bürgerbewegung und Oppositionsgruppen der DDR nach der Wende” vgl. Pollack (1995). Zur “Entwicklung des ostdeutschen Bewegungssektors nach dem Ende der Bürgerbewegung” vgl. Rink (1995a) sowie Blättert, Rink und Rucht (1994). Zur “Bürgerbewegungen und Kommunalpolitik in Ostdeutschland” vgl. Rink (1995b) sowie die kommunalpolitische Fallstudie von Probst (1992). Diese Autoren diagnostizieren neben der “Demobilisierung” (Pollack 1995) eine Aufspaltung der Bürgerbewegung in pragmatisch orientierte, thematisch differenzierte und professionalisierte kleinere Gruppierungen, die auf lokaler Ebene in verschiedenen Formen politischer Selbstorganisation wie Stadtteil- und Bürgerinitiativen, Frauengruppen, Kulturzentrumsbewegungen und Umweltprojekten durchaus politische Bedeutung entfaltet haben, ohne dass jedoch eine die Lokalpolitik übergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung stattgefunden hätte, so dass Rucht (1995) in landes- und bundespolitischer Hinsicht von einer “Margina-lisierung” und von einem “Scheitern der Bürgerbewegung” spricht. Allerdings bleibt mittelfristig abzuwarten, ob diese lokal- bis landespolitischen Gruppierungen, zu denen auch das Bürgerbündnis freier Wähler zählt, zu einer eigenständigen politischen Orientierung und Organisation finden (vgl. Haufe und Bruckmeier 1993), die sich von der der westdeutschen sozialen Bewegungen unterscheidet, oder ob sie sich, wie Rink (1995c) vermutet, dem “westdeutschen Bewegungssektor weitgehend angleichen”. Nach Roth, R. zumindest (1994: 240) haben die Bürgerbewegungen in den neuen Bundesländern nicht nur an den “Protestmotiven der neuen sozialen Bewegungen des Westens angeknüpft, sondern durchaus eigene Formen und Vorstellungen direkter Demokratie” entwickelt. “Runde Tische” waren, so Roth, R., nicht nur ein Ausdruck lokaler Gegenmacht in der “Wendezeit”, denn “im Kontrast zu den westlichen Traditionen repräsentativer Demokratie zielten und zielen die Bürgerbewegungen auf Formen, die sich am Leitbild einer ‘Zivilgesellschaft’ o-rientieren. Es lebt von einer uneingeschränkten politischen Öffentlichkeit, der Anerkennung der Prinzipien des Dialogs, der Toleranz und der Mündigkeit”. Trotz des Scheiterns der Bürgerbewegung, ihre Perspektive in einer Verfassungsdebatte zur Geltung zu bringen, sieht Roth, R., dass “das Unbehagen am repräsentativen Überhang und der parteipolitischen Monopolbildung selbst auf kommunaler Ebene allerdings so groß geworden ist, dass die zivilgesellschaftliche Herausforderung der kommunalen Demokratie eine Zukunft hat”. Weiterhin bleibt abzuwarten, ob die Gruppierungen und Akteure der ehemaligen Bürgerbewegung, gerade durch ihre lokalpolitisch orientierte Arbeit, die politische Kultur in Ostdeutschland beeinflussen und die etablierten Parteien und die PDS bewegen können, ihre Politik zu übernehmen oder zu kopieren, wie es den Grünen in der Lokalpolitik der alten Bundesländern gelungen ist, obgleich damit auch ein Machtverlust für die Grünen verbunden war, vgl. dazu Schiller-Dickhaut (1994).

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  10. Wie schon das Beispiel der “liberalen Gemeinschaft” und des “geselligen Liberalismus” von Frau K (früher FDP), die sich während der DDR-Zeit entwickelt haben und nach der Wende mit neuen Entfaltungschancen und Restriktionen konfrontiert wurden, bestätigt auch das Beispiel von Herrn H die These von Segert und Zierke (1997), dass es “in Ostdeutschland einen transformationsbedingten Modernisierungsschub für handlungsleitende Strategien” gegeben hat.

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  11. Am Beispiel der Politik des Bürgerbündnisses zeigt sich die Plausibilität der von Nina Eliasoph (1996) entwickelten “Talk-Centered Study of Citizenship and Power”. Durch “zivilgesellschaftliche Praktiken” (civic practices) entwickelt das Bürgerbündnis nicht nur die “Macht, ein bestimmtes politisches Programm öffentlich zu machen”, sondern die Macht, die Öffentlichkeit zu “machen” (the power to make the public); ein Vorgang, der nur analysiert werden kann, wenn Macht als ein Potential verstanden wird, das schon durch die Schaffung öffentlicher Räume und öffentlicher Diskurse entsteht und nicht erst durch die Akkumulation von (ökonomischen, sozialen und kulturellen) Ressourcen, die eingesetzt werden können, um andere zu bewegen, die eigenen Ziele zu realisieren.

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Schubert, HJ. (2002). Bürgerbündnis freier Wähler: Das Gute und das Rechte in Luchow. In: Demokratie in der Kleinstadt. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89960-6_5

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-89960-6_5

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

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